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19 T 43/15•LG Stuttgart 19. Zivilkammer, 2015-02-16, 19 T 43/15
19 T 43/15Kantonsgericht16.02.2015
1. Ein begründeter Verdacht, dass sich ein Ausländer der Abschiebung entziehen will, besteht dan, wenn er bereits einmal abgeschoben worden war und erneut unerlaubt eingereist und sich illegal ohne Identitäts- oder Reisedokumente in Deutschland aufgehalten hat.(Rn.28) 2. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Rechtsbeschwerde ist eingelegt worden.
Entscheidungsdatum: 2015-02-16
Aktenzeichen: 19 T 43/15
ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2015:0216.19T43.15.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Ein begründeter Verdacht, dass sich ein Ausländer der Abschiebung entziehen will, besteht dan, wenn er bereits einmal abgeschoben worden war und erneut unerlaubt eingereist und sich illegal ohne Identitäts- oder Reisedokumente in Deutschland aufgehalten hat.(Rn.28)
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Rechtsbeschwerde ist eingelegt worden.
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