LG Stuttgart 19. Zivilkammer, 2015-02-16, 19 T 43/15

19 T 43/15Kantonsgericht16.02.2015

Regest

1. Ein begründeter Verdacht, dass sich ein Ausländer der Abschiebung entziehen will, besteht dan, wenn er bereits einmal abgeschoben worden war und erneut unerlaubt eingereist und sich illegal ohne Identitäts- oder Reisedokumente in Deutschland aufgehalten hat.(Rn.28) 2. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Rechtsbeschwerde ist eingelegt worden.

Gesamter Gesetzestext

LG Stuttgart 19. Zivilkammer — 19 T 43/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-16

Aktenzeichen: 19 T 43/15

ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2015:0216.19T43.15.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

  1. Ein begründeter Verdacht, dass sich ein Ausländer der Abschiebung entziehen will, besteht dan, wenn er bereits einmal abgeschoben worden war und erneut unerlaubt eingereist und sich illegal ohne Identitäts- oder Reisedokumente in Deutschland aufgehalten hat.(Rn.28)

  2. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Rechtsbeschwerde ist eingelegt worden.

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