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2 U 95/14•OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2014-11-20, 2 U 95/14
2 U 95/14Obergericht / II. Zivilkammer20.11.2014
Entscheidungsdatum: 2014-11-20
Aktenzeichen: 2 U 95/14
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:1120.2U95.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Rechtskraft: ja
Unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung wird festgestellt, dass der Beklagte gegen den Kläger keinen Anspruch hat, wonach Letzterer es zu unterlassen hat, im Rahmen seines Profils bei der Internetplattform Y... kein Impressum vorzuhalten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für beide Instanzen: 10.000,00 €.
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