LG Waldshut-Tiengen 6. Strafkammer, 2013-05-08, 6 Ns 25 Js 8409/09

6 Ns 25 Js 8409/09Kantonsgericht08.05.2013

Regest

Vertritt ein Rechtsanwalt gegen einen Pflichtteilsberechtigten sowohl Vorerbin (Erstmandat) als auch Nacherbin (Zweitmandat), kommt das Vorliegen eines Interessengegensatzes in Betracht.(Rn.58)

Gesamter Gesetzestext

LG Waldshut-Tiengen 6. Strafkammer — 6 Ns 25 Js 8409/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-08

Aktenzeichen: 6 Ns 25 Js 8409/09

ECLI: ECLI:DE:LGWALDS:2013:0508.6NS25JS8409.09.0A

Dokumenttyp: Urteil

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Vertritt ein Rechtsanwalt gegen einen Pflichtteilsberechtigten sowohl Vorerbin (Erstmandat) als auch Nacherbin (Zweitmandat), kommt das Vorliegen eines Interessengegensatzes in Betracht.(Rn.58)

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