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6 Ns 25 Js 8409/09•LG Waldshut-Tiengen 6. Strafkammer, 2013-05-08, 6 Ns 25 Js 8409/09
6 Ns 25 Js 8409/09Kantonsgericht08.05.2013
Vertritt ein Rechtsanwalt gegen einen Pflichtteilsberechtigten sowohl Vorerbin (Erstmandat) als auch Nacherbin (Zweitmandat), kommt das Vorliegen eines Interessengegensatzes in Betracht.(Rn.58)
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 6 Ns 25 Js 8409/09
ECLI: ECLI:DE:LGWALDS:2013:0508.6NS25JS8409.09.0A
Dokumenttyp: Urteil
Rechtskraft: ja
Vertritt ein Rechtsanwalt gegen einen Pflichtteilsberechtigten sowohl Vorerbin (Erstmandat) als auch Nacherbin (Zweitmandat), kommt das Vorliegen eines Interessengegensatzes in Betracht.(Rn.58)
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