Landessozialgericht Baden-Württemberg 5. Senat, 2014-07-30, L 5 KR 1002/12

L 5 KR 1002/12Sozialversicherungsgericht / 5. Abteilung30.07.2014

Regest

Eine Lehrerin für Thai Chi übt keine künstlerische Tätigkeit aus. Thai Chi ist eine Bewegungsform, die auf das Innere der Kursteilnehmer zielt, auf ihr psychisches und physisches Wohlbefinden, nicht aber auf eine optische Darstellung vor Publikum. (Rn.30)

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht Baden-Württemberg 5. Senat — L 5 KR 1002/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-30

Aktenzeichen: L 5 KR 1002/12

ECLI: ECLI:DE:LSGBW:2014:0730.L5KR1002.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 1 Abs 1 S 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 2 S 2 KSVG

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Eine Lehrerin für Thai Chi übt keine künstlerische Tätigkeit aus.

Thai Chi ist eine Bewegungsform, die auf das Innere der Kursteilnehmer zielt, auf ihr psychisches und physisches Wohlbefinden, nicht aber auf eine optische Darstellung vor Publikum. (Rn.30)

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