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L 5 KR 1002/12•Landessozialgericht Baden-Württemberg 5. Senat, 2014-07-30, L 5 KR 1002/12
L 5 KR 1002/12Sozialversicherungsgericht / 5. Abteilung30.07.2014
Eine Lehrerin für Thai Chi übt keine künstlerische Tätigkeit aus. Thai Chi ist eine Bewegungsform, die auf das Innere der Kursteilnehmer zielt, auf ihr psychisches und physisches Wohlbefinden, nicht aber auf eine optische Darstellung vor Publikum. (Rn.30)
Entscheidungsdatum: 2014-07-30
Aktenzeichen: L 5 KR 1002/12
ECLI: ECLI:DE:LSGBW:2014:0730.L5KR1002.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 Abs 1 S 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 2 S 2 KSVG
Rechtskraft: ja
Eine Lehrerin für Thai Chi übt keine künstlerische Tätigkeit aus.
Thai Chi ist eine Bewegungsform, die auf das Innere der Kursteilnehmer zielt, auf ihr psychisches und physisches Wohlbefinden, nicht aber auf eine optische Darstellung vor Publikum. (Rn.30)
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