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2 U 57/13•OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2014-01-23, 2 U 57/13
2 U 57/13Obergericht / II. Zivilkammer23.01.2014
Allgemeine Versicherungsbedingungen in Riester-Rentenverträgen, die bei dem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer den Eindruck einer Kostenüberschussbeteiligung erwecken, sind wegen Intransparenz unwirksam, wenn die Klauselwerke nicht deutlich zu machen, dass bestimmte Vertragskategorien aus der Überschussbeteiligung gänzlich herausfallen und an dem beworbenen Vorteil dieser Anlageform überhaupt nicht teilhaben.(Rn.103) (Rn.104) (Rn.105)
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 2 U 57/13
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:0123.2U57.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
Rechtskraft: ja
Allgemeine Versicherungsbedingungen in Riester-Rentenverträgen, die bei dem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer den Eindruck einer Kostenüberschussbeteiligung erwecken, sind wegen Intransparenz unwirksam, wenn die Klauselwerke nicht deutlich zu machen, dass bestimmte Vertragskategorien aus der Überschussbeteiligung gänzlich herausfallen und an dem beworbenen Vorteil dieser Anlageform überhaupt nicht teilhaben.(Rn.103) (Rn.104) (Rn.105)
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