OLG Stuttgart 1. Zivilsenat, 2013-11-05, 1 Sch 2/11

1 Sch 2/11Obergericht / I. Zivilkammer05.11.2013

Regest

1. Zur Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs, in dem ein vermögensrechtlicher Anspruch zuerkannt wird, wenn zuvor über das Vermögen des Schuldners ein schweizerisches Konkursverfahren eröffnet wurde.(Rn.17) 2. Ein Recht, Konkursforderungen in Deutschland separat zu verfolgen und zu vollstrecken, kommt dem Gläubiger nicht deshalb zu, weil er auf eine Teilnahme am schweizerischen Konkursverfahren verzichtet.(Rn.51)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 1. Zivilsenat — 1 Sch 2/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: 1 Sch 2/11

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:1105.1SCH2.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Leitsatz

  1. Zur Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs, in dem ein vermögensrechtlicher Anspruch zuerkannt wird, wenn zuvor über das Vermögen des Schuldners ein schweizerisches Konkursverfahren eröffnet wurde.(Rn.17)

  2. Ein Recht, Konkursforderungen in Deutschland separat zu verfolgen und zu vollstrecken, kommt dem Gläubiger nicht deshalb zu, weil er auf eine Teilnahme am schweizerischen Konkursverfahren verzichtet.(Rn.51)

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