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3 W 48/13•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2013-10-10, 3 W 48/13
3 W 48/13Obergericht / III. Zivilkammer10.10.2013
Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: 3 W 48/13
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:1010.3W48.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)
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