OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2013-10-10, 3 W 48/13

3 W 48/13Obergericht / III. Zivilkammer10.10.2013

Regest

Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)

Gesamter Gesetzestext

OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 W 48/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-10

Aktenzeichen: 3 W 48/13

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:1010.3W48.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)

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