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CH_VB_001Ch Vb11.06.1985Originalquelle öffnen →
Gestion du Conseil fédéral 958 N 11 juin 1985 Es gehört jedoch zum Verfassungsauftrag der Oberaufsicht des Parlamentes über Regierung und Verwaltung, dass die Kommission aus den Feststellungen und Kritiken auch Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht. Gemäss Artikel 47ter Ziffer 3 und 47quater Ziffer 4 des Geschäftsverkehrsge- setzes kann die Geschäftsprüfungskommission über die Ergebnisse der Sektionen Beschlüsse fassen, hingegen können Erlasse und Verfügungen der Behörden und Amts- stellen weder von der Geschäftsprüfungskommission noch von der Bundesversammlung aufgehoben oder geändert werden. Hieraus hat sich die jahrzehntelange Praxis entwik- kelt, dass die Geschäftsprüfungskommission dem Bundes- rat aus den Schlussfolgerungen heraus Empfehlungen for- muliert. Diese wurden vom Parlament und vom Bundesrat auch immer aberkannt und von letzterem als Wünsche entgegengenommen und in den meisten Fällen zumindest sinngemäss zu erfüllen versucht. Zur Kompetenzabgrenzung unter den ständigen Kommis- sionen: Offensichtlich - das hat sich in den letzten Tagen gezeigt - herrschen diesbezüglich in diesem Rate unter- schiedliche Auffassungen. Mitglieder einer ständigen Spe- zialkommission zeigen sich plötzlich erstaunt zu erfahren, dass sich die Geschäftsprüfungskommission zu Themen aus ihrem Spezialbereich äussert. Die Abgrenzung der gegenseitigen Zuständigkeiten ist grundsätzlich dadurch gegeben, dass die Geschäftsprüfungskommission sich nur mit dem Vollzug der Gesetze befasst, während die ständigen Spezialkommissionenden Erlass neuer Gesetze zu betreuen haben. Die ständigen Kommissionen haben gemäss Artikel 15 Ziffer 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates «die wiederkehrenden Geschäfte, die übrigen Vorlagen sowie in der Regel die parlamentarischen Initiativen ihres Sachbe- reichs und verwandter Gebiete» zu prüfen. Sie haben dem- nach nicht eine allgemeine Aufsichtspflicht über den Teil der Verwaltung, der ihr Spezialgebiet betreut. Umgekehrt hat sich die Geschäftsprüfungskommission nicht materiell mit den politischen Fragen zu befassen, die sich für die Gesetzgebung in einem von ihr überprüften Bereich stellen. Stösst sie hingegen im Rahmen ihrer Tätigkeit auf solche Probleme, so hat sie diese der zuständigen Spezialkommis- sion vorzulegen oder mit dem Mittel eines parlamentari- schen Vorstosses in den Rat zu tragen. Diese Arbeitsteilung hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch im Berichtsjahr mehrmals zum Zuge gekommen. Ich denke etwa an die Erfolgskontrolle von Entwicklungsprojek- ten (Kontaktnahme mit der Kommission für auswärtige Angelegenheiten), die Hochschulförderung oder die Unter- stellung des PC-7 unter das Kriegsmaterialgesetz; in beiden Fällen - einmal einstimmig, einmal minderheitlich - unter- breiten wir Ihnen Postulate. Für die Hauptthemen der Berichterstattung zum Geschäfts- bericht verweise ich Sie auf die kommentierte Rednerliste, die Ihnen ausgeteilt worden ist. Ich möchte hier bloss noch auf ein Querschnittthema eintreten, das uns jährlich beschäftigt: die Stellenplafonierung. Diese an sich grobe Massnahme setzt voraus, dass von der Verwaltung Prioritä- ten gesetzt und Stellen dorthin verschoben werden, wo die Entwicklung der Aufgaben es erfordert. Die Stellenverschie- bungen, die vorgenommen werden, zeigen damit das Mass der Flexibilität an, das in der Verwaltung vorhanden ist. Aus den Angaben, die die Geschäftsprüfungskommission von den Departementen velangt hat, ergibt sich, dass in den beiden letzten Jahren zwischen den Departementen fast keine Stellen verschoben worden sind. Innerhalb der Depar- temente sind von Amt zu Amt 1984 150 Stellen verschoben worden, während innerhalb der einzelnen Ämter 324 freige- wordene Stellen nicht mit der gleichen, sondern mit einer wesentlich veränderten Funktion wieder besetzt worden sind. Dies bedeutet, dass von den 2364 freigewordenen Stellen rund ein Fünftel neu gewichtet worden ist. Dies führt zur jährlich gleichbleibenden Feststellung, dass die gesetzli- che Forderung nach interdepartementaler Stellenverschie- bung nach wie vor unerfüllt bleibt, dass aber innerhalb der Departemente und vor allem innerhalb der Ämter immer noch Möglichkeiten der Prioritätensetzung bestehen. Ein Problem, das uns dieses Jahr besonders zu schaffen machte, ist jenes der Kontinuität. Es gibt in der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission Dauerthemen, deren Lösung etliche Jahre benötigt. Dies schafft sowohl auf sei- ten der Verwaltung als auch auf selten der Kommission Schwierigkeiten: Da die Mitgliedschaft der Ratsmitglieder auf sechs Jahre beschränkt ist und die Sektionspräsidien alle zwei Jahre wechseln, sind die Hauptverantwortlichen, die eine Inspektion veranlasst und durchgeführt haben, oft nicht mehr in ihrer Funktion, wenn Bundesrat und Verwal- tung über die in der Folge getroffenen Massnahmen berich- ten. Deshalb muss die Geschäftsprüfungskommission jeweils darauf bestehen, dass der Bundesrat innert nützli- cher Frist handelt. Konkret zeigt sich dieses Problem heute bei der Verzöge- rung der Zusammenlegung der Lebensmittelkontrolle im Bund, bei der schleppenden Überprüfung der Rechtsgrund- lagen der Radio Schweiz AG und bei der zeitraubenden Überprüfung der Anwendbarkeit des Verwaltungsverfah- rensgesetzes im Militärbereich. Wir sehen uns gezwungen, in einzelnen Bereichen Erfolgskontrollen durchzuführen, bevor die Verwaltung in der Lage ist, abschliessend über den Vollzug zu berichten. Im Interesse der fliessenden Auf- sichtstätigkeit hat sich die Geschäftsprüfungskommission auch dafür ausgesprochen, in Zukunft vermehrt frühere Mitglieder und insbesondere Sektionspräsidenten zu einer bestimmten Sache anzuhören. Es zeigt sich aber noch eine zweite Seite des Kontinuitäts- problems, besonders im Militärdepartement: Unter der kur- zen Dauer, für die militärische Karriereposten jeweils besetzt werden, leidet nicht nur die Effizienz der Führung allgemein, sondern auch die Abwicklung langfristiger Geschäfte und die Durchführung von Reorganisationsabsichten. Dies ist besonders im Rahmen der Rüstungsbeschaffung der Fall. Seit die Geschäftsprüfungskommission in den Jahren 1979 und 1980 die Organisation der Rüstungsbeschaffung über- prüft hat, haben sämtliche Inhaber der militärisch besetzten verantwortlichen Stellen gewechselt. In nächster Zukunft stehen wieder bedeutsame Wechsel bevor. Wenn man mit der Durchführung von Überprüfungen oder aber mit dem Vollzug ihrer Konsequenzen jeweilen zuwarten wollte, bis sich die neuen Verantwortlichen eingearbeitet haben, müss- te man alles immer wieder verschieben. Daher muss die Geschäftsprüfungskommission beispielsweise darauf beste- hen, dass die Frage der Optimierung des Industriepotentials (Rüstungsbetriebe, KMV und BAMF) im EMD trotz der bevorstehenden Wechsel auf Stufe Rüstungschef, General- stabschef und Direktor Kriegsmaterialverwaltung an die Hand genommen wird. Zum Schluss nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, im Namen der Geschäftsprüfungskommission dem Bundesrat als Kollegium, aber auch den einzelnen Departementsvor- stehern und den Beamten aller Stufen unsere Anerkennung und unsern Dank für die geleistete gute Arbeit auszuspre- chen. Ich danke ihnen aber auch für das gezeigte Verständ- nis für unsere manchmal unbequeme Aufsichtstätigkeit. Es ist nun einmal die Pflicht und Schuldigkeit der Geschäfts- prüfungskommission, dort zu kritisieren, wo sie Mängel entdeckt. Wie die vorliegenden Inspektionsberichte aufzei- gen, taten wir dies auch klar und deutlich, wo wir es für nötig erachteten. Es ist aber ebenso unsere Aufgabe, die Qualität und Zuverlässigkeit der Bundesverwaltung anzuer- kennen, wo und wann sich dies rechtfertigt. Ich darf hier erklären, dass dies für die weitaus überwiegende Zahl unse- rer Kontakte mit Bundesrat und Verwaltung zutrifft. Es ist mir auch ein persönliches Bedürfnis und ich weiss mich dabei mit den Kommissionsmitgliedern einig, dem Sekretär, Herrn Dr. Mastronardi, für die Erfüllung seiner anspruchsvollen und zeitraubenden Aufgabe herzlich zu danken. Bei der von uns reglementarisch gewollten Rota- tion innerhalb der Kommission muss es eine Stabsstelle geben, die koordiniert, überwacht, organisiert und redigiert. Die Gefahr, dass sich dieser Amtsinhaber eine Machtstel- lung aufbauen könnte, besteht. Herr Mastronardi hat jedoch diese Vertrauensstellung nie missbraucht, sondern sich
Gestion du Conseil fédéral 960 N 11 juin 1985 erklärt. Nun komme ich zu meiner Frage. Es geht um die Abgabe von Rohmilch, lege artis gekühlt und verpackt. Es geht vorerst um das Preisproblem. Ein Frage hier ist sach- lich schon rein durch den Umstand gerechtfertigt, dass die Verordnung vom 11. Oktober 1984 den Preis von Fr. 1.55 sowohl ab Hof wie auch in Geschäften festlegt. In der Verordnung über den Konsumentenpreis für abgepackte Rohmilch steht im Artikel 1 Absatz 2: «Dieser Preis gilt für den Verkauf an den Konsumenten sowohl ab Hof als auch in Geschäften.» Meines Erachtens könnte eine Überprüfung und Anpassung bzw. eine Sistierung der Preisvorschrift für rund zwei Jahre verlangt werden. Dannzumal dürfte es wahrscheinlich dank Rationalisierungen und Mengenaus- weitungen möglich sein, diesen Preis auch zu akzeptieren. Aber die heutigen Produzenten können mit Fr. 1.55 diese Durststrecke nicht durchstehen, und insbesondere fehlt die Ertragslage für preissenkende Investitionen. Es sind auch nicht neue Produzenten für eine Beteiligung zu gewinnen. Das ist das Problem des Preises. Es gibt dann noch ein zweites, nämlich das Problem der Bewilligungen. Das Bun- desamt für Landwirtschaft verweist auf Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses: «Die Bewilligung ist namentlich zu ertei- len, wenn in zumutbarer Entfernung von Produzenten keine Sammelstelle und in der Nähe des Konsumenten keine Milchverkaufsstelle besteht, oder wenn die zuständige Sam- melstelle einverstanden ist.» Vor der Revision von Artikel 44 Absatz 2bis der Lebensmit- telverordnung - also derjenigen vom 11. April 1984- wurden zwischen den interessierten Rohmilchkreisen, vertreten durch einen Mikrobiologen und durch Herrn Honegger, zuständig für Milchbewilligungen, die Rechtslage auch geprüft. Das Bundesamt für Landwirtschaft vertrat die Auf- fassung, der Artikel 5 Absatz 2 des Milchbeschlusses genüge für die Erteilung von Selbstausmessbewilligungen, wie sie verlangt werden. Gestützt auf diese Rechtsausle- gung des Bundesamtes für Landwirtschaft selbst wurde erst die Lebensmittelverordnung geändert. Die betroffenen Kreise möchten nun eigentlich nur, dass vom Bundesamt für Landwirtschaft offiziell bestätigt wird, dass die Bewilli- gungserteilung aufgrund des Artikels 5 Absatz 2 geregelt sei und sie sich bei Gesuchen auf diese Regelung effektiv auch stützen können. Ich bedanke mich vor allem beim Herrn Bundespräsidenten und seinen Mitarbeitern, den Herren Staatssekretär Somma- ruga, Direktor Hug und Direktor Piot für die kooperative Mitarbeit und die stete Bereitschaft, uns erschöpfend zu berichten. Reich: Organisierte Debatten können auch ihre Tücken haben. Ich möchte eine Anmerkung machen, die eigentlich in die Eintretensdebatte gehört hätte, ich mache sie nun hier in Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, im Einver- ständnis mit dem Ratspräsidenten. Ich spreche kurz zur Praxis der parlamentarischen Vorstösse. 1984 sind in die- sem Rat 540 Vorstösse eingereicht worden. Davon gegen 100 Postulate, und eine recht grosse Zahl von Motionen wurde dann schliesslich auch in Postulatsform überwiesen. Diese Daten deuten auf eine inflationäre Entwicklung hin. Der Rat selber hat aus verständlichen Gründen keine Lust dazu, filtrierend zu wirken; er würde sich ja ein parlamentari- sches Grundrecht beschneiden. Der Bundesrat seinerseits «lässt» vor allem Postulate oder Motionen in Postulatsform mit Vorliebe «laufen», wie der übliche Ausdruck heisst. Die Problematik, die daraus entstehen kann, hat sich vor einer guten Woche bei der Behandlung des Nicaragua-Postulates der SP gezeigt. Es hat sich ein Vorfall ereignet, den ich hier nicht nochmals schildern möchte, der sich aber eigentlich nur daraus erklären lässt, dass der Bundesrat eben auch die Neigung hat, Vorstösse «laufen zu lassen» und seinerseits nicht zu filtrieren. Auch dafür kann man ein gewisses Ver- ständnis aufbringen. Einerseits sagt er sich - sicherlich nicht ganz zu Unrecht -, dass viele dieser Vorstösse sich im Laufe der Zeit selbst erledigen, andererseits möchte er wahrscheinlich auch nicht dazu beitragen, die Diskussionen noch zu verlängern, indem er mit Ablehnungsanträgen Debatten heraufbeschwört. Nach meiner Ansicht sind wir hier doch in einer etwas problematischen Situation. Ein Teil der Vorstösse - vor allem der Postulatsbereich - droht zu einer blossen Narrenwiese unserer eidgenössischen Politik zu werden, und das ist doch im Grunde nicht sehr würdig, weder für das Parlament noch für den Bundesrat, der damit eben diesen ganzen Bereich sozusagen als Nebensache abqualifiziert und dabei auch noch das Risiko eingeht-wie der Fall des SP-Postulates zu Nicaragua gezeigt hat -, dass allenfalls Forderungen durchschlüpfen, die, wenn man sie genau nimmt, politische Akzente setzen, die eigentlich eine Mehrheit des Parlamentes und sicherlich in diesem Fall auch die grosse Mehrheit des Bundesrates nicht gewollt hätte. Oehen: Ich möchte zu drei Punkten aus dem Bereich des Volkswirtschaftsdepartementes Stellung nehmen.
Der Bericht der Wirtschaftslage in seiner Gesamtheit zeugt von umfassenden Sach- oder sagen wir Spezialkennt- nissen. Meines Erachtens wurde dieser Bericht ausschliess- lich von Wirtschaftsfachleuten verfasst. Mir fehlt in diesem Bericht jeder Bezug zur ökologischen Entwicklung, sowohl im Ausland wie auch im Inland. Dazu passt auch, dass die Landwirtschaft nicht im Zusammenhang mit dem Problem der Beschäftigung betrachtet und behandelt wird. Sie wis- sen, dass schon Zehntausende von Arbeitsplätzen im ersten Sektor verloren gingen, ohne dass sich darob offenbar jemand gross Gedanken macht. Dies war ja noch in der Zeit zu verstehen, als der zweite und dritte Sektor dankbar alle Arbeitskräfte aus dem ersten Sektor aufnehmen konnten. Andererseits wird auch die Rolle der Landwirtschaft als sehr bedeutungsvoller Auftraggeber für vielerlei Industriezweige unseres Landes meines Erachtens einfach nicht gewürdigt.
Wirtschaftsbeziehungen und Exportrisikogarantie: Wir haben einen zusätzlichen Bericht zur Entwicklung der Exportrisikogarantie erhalten. Ich danke dafür dem Herrn Bundespräsidenten in aller Form. Trotzdem: die Wirtschafts- beziehungen und damit die Exportrisikogarantie zur Dritten Welt sind meines Erachtens zu einem Teil für die Entwick- lung der Drittweltländer selbst problematisch. Wir exportie- ren kapitalintensive Produktionsmittel in Länder, die ein enormes Angebot an Arbeitskräften haben. Und immer von neuem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für diese Länder. Wirtschaftsbeziehungen, die ja nicht zu beidseiti- gem Nutzen ausgestaltet sind, können keine Dauer haben. Sie können zwar einen momentan positiven Effekt auf das Lieferland ausüben, aber auf die Dauer wird es keine frucht- bare Beziehungen ergeben. Sie kennen die Abkoppelungs- theorie, die mir selbst sympathisch, wenn auch zu hart ist; aber zumindest müssen wir uns vielleicht einmal überlegen, ob nicht Wirtschaftszweige gefördert werden müssten, die der Dritten Welt sanfte Technologie liefern. Dort liegt meines Erachtens nach wie vor ein grosses Potential an fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen brach. Ich machte mir auch Sorgen, ob viele hochverschuldete Drittweltländer ihre Verpflichtungen, die sie gemäss dem Bericht über die Exportrisikogarantie gegenüber unserem Lande haben, je werden erfüllen können - allenfalls erst nach langen Jahren mit entwertetem Geld - oder ob nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen unzumutbare Opfer den breiten Massen der einheimischen Bevölkerung zugemutet werden, weil ja bekanntlich wenige dieser Exportgüter schliesslich die erhofften Erträge hereinbringen. So gross die Bedeutung der Exportrisikogarantie für die Beschäfti- gungslage im Inland ist, so problematisch scheint sie mir also für die Entwicklung der Wirtschaft in gewissen Dritt- weltländern. Meine Frage und Bitte zugleich, Herr Bundespräsident, ist, bei der Gewährung von Garantien unter dem Titel Export- risikogarantie auch diesem Gesichtspunkt alle Aufmerksam- keit zu schenken.
Noch ein Wort zum Thema Eisenschrott: Die Geschäfts- prüfungskommission hat dieses Thema auf Seite 18 ihres Berichtes behandelt. Wir lesen dort: «Die Exportkontingen-
Juni 1985 N 961 Geschäftsbericht des Bundesrates tierung beim Eisenschrott hat seine besondere wirtschaftli- che Bedeutung für die Erhaltung der schweizerischen Stahl- werke. Dennoch ist auch sie an den ordnungspolitischen Grundsätzen unseres Wirtschaftssystems zu messen.» Ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass heute also Export- kontingentierungen bestehen. Im Juni 1972 habe ich in einer dringlichen Kleinen Anfrage das Thema im Zusammenhang mit dem Assoziationsvertrag mit der EWG aufgeworfen. Damals hatten wir, um die Lebensfähigkeit unserer Eisenin- dustrie zu gewährleisten, ein totales Exportverbot. Wir glaubten, dass der Eisenschrott im Sinne kriegswirtschaftli- cher Vorsorge im Lande bleiben soll, weil wir uns ja bekanntlich auf keine eigenen Ressourcen abstützen kön- nen. Der Bundesrat sagte damals, dass im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen dieses Exportverbot von Eisenschrott nicht zur Diskussion gestellt werde, da seine Bedeutung für die schweizerische Eisenindustrie im Sinne der Erhaltung einer nationalen Rohstoffbasis und damit aus kriegswirtschaftlicher Sicht erfüllt bleiben müsse. Die Forderung, die unsere Kommission nun gestellt hat, beunruhigt mich. Für mich ist unsere Eisenindustrie aus kriegswirtschaftlicher bzw. aus unabhängigkeitspolitischer Sicht von grösster Bedeutung. Ich würde gerne vom Herrn Bundespräsidenten zu dieser Frage einige Auskünfte er- halten. Mme Jaggi: J'interviens à propos de la statistique sociale dont M. Früh nous a dit tout à l'heure que la conception faisait l'objet d'un réexamen général. Ni dans l'exposé de M. Früh, ni dans le rapport de gestion du Conseil fédéral, où aux pages 288 et 289 on parie de cette révision, il n'est question d'inscrire dans ce programme de réexamen l'une des enquêtes les plus importantes faites par l'OFIAMT, à savoir celle qui concerne les budgets familiaux et renseigne sur la structure des dépenses des ménages. Cette enquête annuelle, qui porte sur environ cinq cents ménages, est certainement la plus contestée et, probable- ment aussi, la plus contestable des statistiques effectuées par l'OFIAMT. Je rappelle que les résultats de l'enquête pour 1984 sur la structures des ménages viennent de paraître dans la Vie économique. Ces quatre cent quatre-vingt-qua- tre ménages se décomposaient en trois catégories d'après leurs revenus: 64 ménages ayant un revenu annuel inférieur à 48000 francs, 245, c'est-à-dire approximativement la moi- tié, ayant un revenu annuel total compris entre 48 et 72000 francs et 154 ayant un revenu supérieur à 72000 francs, dont 24, soit 5 pour cent, un revenu supérieur à 96000 francs par an. Ce seul point, la structure de l'échantillon d'après le montant du revenu annuel, a déjà donné lieu à de nom- breuses critiques et à plusieurs interventions parlementaires dont la dernière en date, du 4 octobre 1984 est due à M. Carobbio. Compte tenu de l'exploitation politique qui est régulière- ment faite, notamment par les milieux agricoles, des résul- tats de l'enquête sur les budgets des ménages qui conclut à 12 pour cent de dépenses pour l'alimentation dans les ménages; compte tenu également de l'importance de cette enquête pour la pondération des groupes de dépenses intervenant dans le calcul de l'indice des prix à la consom- mation, je demande au Conseil fédéral d'inscrire expressé- ment dans le programme de révision des statistiques sociales le réexamen de cette enquête annuelle sur les budgets familiaux. A ma connaissance, la dernière vérification basée sur un échantillon exceptionnellement élargi, avec une comparai- son avec les statistiques démographiques et sociales, remonte à 1975. Il serait donc important de procéder, dès que possible, à une nouvelle enquête élargie et, dans la foulée, à un réexamen fondamental de cette très importante série statistique. Bundi: Seite 292 der Botschaft beantragt der Bundesrat, das Postulat Nr. 78.562 abzuschreiben. Es handelt sich um ein Postulat betreffend Forschung und Bewirtschaftung im Berggebiet, das ich 1979 eingereicht hatte und das vom Nationalrat überwiesen wurde. Der Bundesrat erklärte sich bereit, entsprechend dem Anliegen des Postulats, einen Bericht zuhanden des Nationalrates zu erstatten. Im Postulat ging es darum, einen Bericht zu erstellen mit einer Auflistung über die hängigen Forschungsprojekte im Bereich von Land-, Forst- und Alpwirtschaft und einer Wer- tung derselben im Hinblick auf die Praxisbezogenheit sowie betreffend Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Pra- xis. Nun konnte man vernehmen, dass zwar verwaltungsin- tern ein Bericht von einer fachkompetenten Arbeitsgruppe erstellt worden sei. Offenbar handelt es sich um eine sehr grosse Arbeit, die dort geleistet worden ist. Aber meines Erachtens genügt es nicht, dass die ganze Arbeit dann in der Verwaltung steckenbleibt, sondern diese Ergebnisse sollten unserem Rat bekanntgemacht werden. Aus diesen Gründen möchte ich Herrn Bundespräsident Furgler bitten, dafür besorgt zu sein, dass unser Rat diesen Bericht erhält. Das Postulat sollte deshalb aufrechterhalten bleiben. Bundespräsident Furgler: Darf ich meine Antworten in zwei Teilen einbringen? Zuerst antworte ich dem Herrn Kommis- sionspräsidenten und Herrn Reich. Der zweite Teil meiner Ausführungen gilt dann den hier aufgeworfenen Fragen. Herrn Kommissionspräsident Rüttimann möchte ich sagen, dass der Bundesrat seine Auffassung teilt, wonach wir als Regierung zusammen mit unserer Bundesverwaltung alles daransetzen müssen, die Rechtmässigkeit, die Zweckmäs- sigkeit und die Leistungsfähigkeit der gesamten Verwaltung im Interesse unserer Eidgenossenschaft sicherzustellen. Ich bedanke mich für die freundlichen Worte, die Sie für alle Mitarbeiter gefunden haben. Mir scheint, wie Ihnen, dass im grossen ganzen der Leistungswille ausgeprägt ist und dass alles darangesetzt wird, wie es sich auch gehört, die staats- politischen Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen. Mit Blick auf die von Ihnen angesprochenen Kontingentie- rungsfragen darf ich darauf verweisen, dass der Bundesrat den Auftrag erhalten hat, bis Ende Juni den entsprechenden Bericht zu erstellen. Wir werden zeitgerecht und in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Kommission danach trachten, die hier noch offenen Fragen einer Lösung entgegenzuführen. Sie erkennen aus dieser Bemerkung, dass uns wie Ihnen sehr viel daran liegt, die bedeutsame Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission zu erleichtern und nicht zu erschweren, genauso wie wir bestrebt sind, die ebenso gewichtige Arbeit der Finanzkommission unter allen Umständen immer wieder zu erleichtern. Es ist für unseren Staat genauso wie für jedes privatwirtschaftlich geführte Unternehmen von entscheidender Bedeutung, dass eine sorgfältige Kontrolle im Interesse unseres Souveräns jeder- zeit wahrgenommen werden kann. Mit diesen Worten möchte ich noch einmal die Feststellung des Herrn Kommis- sionspräsidenten meinerseits verdanken und ihm auch sagen, dass die offenen Probleme, auf die er hingewiesen hat (Lebensmittelverordnung, Verwaltungsorganisation) nicht nur einer sorgfältigen Beurteilung bei uns sicher sind, sondern auch, soweit es zu Handlungen führen muss, von uns im Sinne der geäusserten Anregungen weiterbearbeitet werden. Ich hoffe, dass ich damit auf Ihre Ideen eingegan- gen bin. Herr Reich hat in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Frage gestellt: Wie kann man die Flut der Vorstösse noch zweckmässiger bearbeiten? Ich würde es so formulieren: Wie kann man die Arbeitsinstrumente, deren'sich das Parla- ment bedienen muss, um die eigenen Ideen einzubringen, in ein Verfahren einbetten, das der Bedeutung eines jeden Vorstosses gerecht wird und das andererseits nicht zu einem - wie Sie es sagten - «Laufenlassen» in einzelnen Bereichen führt. Ich halte mit Ihnen dafür, dass aus der Sicht des Bundesrates sorgfältig geprüft werden muss, ob man Vorstösse entgegennehmen kann oder nicht, und dass es zweckmässiger ist, hier gelegentlich härter zu fechten, weil jeder überwiesene Vorstoss Arbeit in der Verwaltung aus- löst; der Hinweis darauf, es sei fast liebenswerter, wenn man sich diesen Kampf hier erspart, hält einer näheren Überprü- 121-N
Gestion du Conseil fédéral 962 N 11 juin 1985 fung nicht stand wegen der damit verbundenen Mehrbela- stung der Verwaltung. Ich habe zuviel Respekt vor der eigenen schöpferischen Kraft jedes Parlamentariers, um Ihre Rechte auch nur im leisesten diskutieren zu wollen. Aber in Erinnerung an die eigene, langjährige Parlamentariertätigkeit gebe ich ledig- lich zu bedenken, dass natürlich das Allerwichtigste schon zu Beginn sich dort abspielt, wo man sich entscheidet, einen Vorstoss einzureichen oder eben nicht einzureichen. Dazu hat der Bundesrat nichts zu sagen, aber ich darf es in Erinnerung rufen, weil der alte Spruch non multa sed mul- tum - also: nicht immer sehr, sehr vieles, sondern viel bezogen auf die Qualität - für uns in jeder Lebenslage immer noch eine gute Richtschnur abgibt. Was ich aber sehr gerne zur Diskussion und zur weiteren Bearbeitung entge- gennehme - mir scheint, dass da zwischen Bundeskanzlei und Ihrem Generalsekretariat darüber gesprochen werden sollte, immer unter der Oberhoheit des Herrn Präsidenten, das versteht sich von selbst -, ist die Frage, inwieweit die seit ein paar Jahren praktizierte Schriftlichkeit tatsächlich zum Erfolg führt. Wir erleben es jetzt sehr häufig, dass Vorstösse einfach übergeben werden, sogar ohne Begrün- dung. Sie lösen damit einen enormen Verwaltungsaufwand bei uns aus. Das Gespräch, an und für sich eine Fundgrube von Erkenntnissen beidseits, unterbleibt, und am Ende mar- schiert dieses Papierchen in die Guillotine, die Sie in weni- gen Minuten über alle Papiere und damit auch über die Schöpfer der Papiere jeweils am letzten Tag einer Session hier selbst praktizieren. Ob das nicht damit zusammenhängt, Herr Nationalrat? Nach meinem Empfinden: ja. Und ich darf es aus der Sicht des Bundesrates noch einmal betonen: Wir schätzen den direk- ten Kontakt, und ich gebe zu bedenken, ob nicht kurze, mündlich begründete Vorstösse, die ebenso kurz - Beto- nung auf kurz - von Regierungsseite her beantwortet wer- den müssten, eher zum Erfolg führen. Man hatte früher ein ganz anderes Verfahren, indem jeweils am Mittwoch nachmittag drei bis fünf Stunden nur für die Behandlung dieser Vorstösse in die Traktandenliste einge- setzt wurden. Ich gebe es zu bedenken. Mir persönlich scheint die gewählte Schriftlichkeit nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Wie gesagt, sie ersetzt den Dialog nicht; sie ersetzt auch das nicht, was man nur im Gespräch ermitteln kann: Wie hat der Schöpfer des Vorstosses seine Ideen überhaupt verstanden haben wollen, wie will er sie in die Tat umsetzen; die Antwort aus der Sicht der Regierung dürfte vermutlich auch für Sie interessant sein. Mit einer Anpassung dieser Instrumente - sie sind ja völlig anders als beispielsweise im Ständerat - könnte man ver- mutlich einiges gewinnen; wenn Sie das so interpretieren, nehme ich diesen Gedanken in unsere Regierungssitzung mit und würde mir erlauben, ihn durch unser Kollegium und dann in Zusammenarbeit Bundeskanzlei/Parlamentsdienste weiter bedenken zu lassen. Soviel zu dieser Frage. Damit komme ich zum zweiten Teil meiner Ausführungen, zur wirtschaftlichen Situation, über die ich weitere Aus- künfte zu geben habe. Ihr Kommissionssprecher, Herr Früh, bei dem ich mich bedanke, hat die erhaltenen Auskünfte im grossen ganzen- so schien es mir - als ausreichend und überzeugend bezeichnet. Ich darf lediglich beifügen, dass wir natürlich nie mit dem 31. Dezember gleichsam etwas Abgeschlosse- nes in den Kasten legen dürfen; die wirtschaftliche Entwick- lung geht, wie Sie alle wissen, weiter. Ich füge hier ein paar wenige Gedanken bei, um den Geschäftsbericht gleichsam aufzudatieren. Im OECD-Raum verlangsamte sich das Wachstum im ersten Quartal 1985 deutlich. In den Vereinigten Staaten nahm das Bruttosozialprodukt im ersten Quartal - auf Jahresbasis umgerechnet - nur noch um 0,7 Prozent zu, nach durch- schnittlich 6 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im zweiten und dritten Quartal dürfte sich das Wachstum wie- derum leicht beschleunigen. Solange die Auslieferung der Industriefirmen über den Auftragseingängen liegen, kann kein Wiederanstieg der amerikanischen Industrieproduktion erwartet werden. Dank dem Rückgang des Dollarkurses im März und April sollten die Auftragseingänge aber wieder wachsen. Sie kennen die Bedeutung Amerikas für alle Indu- strieländer. Ich begnüge mich mit diesen lapidaren Feststel- lungen. Die gesamten Warenexporte Japans waren auf saisonberei- nigter Basis im ersten Quartal rückläufig; einzig gegenüber den Vereinigten Staaten nahmen sie nicht ab. Trotz des Rückgangs der Exporte - erstmals seit 21 Monaten - sowie der Industrieproduktion - erstmals seit 27 Monaten - hielt sich die Wachstumsrate des Bruttosozialproduktes bei rund 3 Prozent (umgerechnet auf Jahresbasis), gegenüber durch- schnittlich 5,3 Prozent in den vergangenen acht Quartalen. Im April nahmen die Industrieproduktion und die Ausfuhren wieder zu. Insgesamt darf damit gerechnet werden, dass der Aufschwung sich fortsetzt. Der Rückgang der japanischen Exporte hängt teils mit der Wachstumsverlangsamung im ersten Quartal in Europa sowie in verschiedenen südostasia- tischen Ländern zusammen. Die Stagnation des realen Bruttosozialproduktes in Frank- reich und dessen Rückgang in der Bundesrepublik Deutsch- land ist teilweise auf den strengen Winter zurückzuführen. Das Wachstum der Ausfuhren dieser beiden Länder verlang- samte sich stark, ausgenommen - wenigstens was die Bun- desrepublik Deutschland betrifft - nach den Vereinigten Staaten. Im zweiten Quartal dürften Aufholeffekte zu einem gewissen Wachstum des Bruttosozialproduktes in diesen beiden Ländern führen. In Grossbritannien hält das lebhafte Wachstum an, aber Sie kennen die Strukturprobleme, die dort nach wie vor überwunden werden müssen. Die Zahl der Arbeitslosen ging in den Vereinigten Staaten innerhalb eines Jahres um 400000 zurück; in der Europäi- schen Gemeinschaft (ohne Griechenland) nahm sie in die- sem Ausmass zu. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag im April in den Vereinigten Staaten bei 7,2 Prozent, in der Europäischen Gemeinschaft bei 11,3 Prozent. Die Inflation blieb in den Vereinigten Staaten massig (3,7 Prozent), wogegen sie sich in der EG beschleunigte: 6,1 Prozent im April (im Vergleich zum Vorjahr), nach 5,5 Pro- zent im Dezember, was damals die tiefste Rate seit 1972 bedeutete. Nur wenige stichwortartige Bemerkungen zum Inland. Bei uns setzte sich das Wirtschaftswachstum in den ersten Monaten 1985 fort. Das Bruttoinlandprodukt erhöhte sich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent; kräftige Impulse gingen dabei von'den Warenexporten aus: plus 7,4 im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr, plus 10,1 im März bzw. 20,9 Prozent im April. Aber auch die Ausrüstungsinvestitionen trugen markant zum Wachstum des Bruttosozialproduktes bei. Die Importe von Maschinen und Apparaten stiegen im ersten Quartal um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr und die Auftragseingänge aus dem Inland bei der Maschinenindustrie sogar um 23,7 Prozent. Dieser überdurchschnittliche Bestellungseingang aus dem Inland ist allerdings zum Teil auf erste Aufträge aus dem Lizenzbau des Panzers Leopard 2 zurückzuführen. Die Bautätigkeit hat im ersten Quartal ungefähr auf dem Vorjahresstand verharrt. Hier spielten die Kältewelle und das schlechte Wetter eine Rolle. Die Nachfrage nach Bauleistun- gen war im ersten Quartal 1985 schwach. Insgesamt dürfte die Baunachfrage in diesem Jahr etwa die Grössenordnung des letzten Jahres erreichen. Der private Konsum lag im ersten Quartal ein halbes Prozent über dem Vorjahresniveau. Im April erhöhten sich die realen Detailhandelsumsätze nach einem Unterbruch um 3,6 Pro- zent gegenüber dem Vorjahr. Zu diesen Industrieproblemen füge ich bei, dass die struktu- relle Bereinigung im Zusammenhang mit der technologi- schen Entwicklung nach wie vor ein Hauptanliegen darstellt. Wir haben diese Aufgabe zu bewältigen, um am Ende des Jahrhunderts wettbewerbsfähig zu sein. Ein Wort zur Lage auf dem Arbeitsmarkt. Bereinigt von Saison- und Zufallseinflüssen nimmt die Zahl der Arbeitslo- sen seit Herbst letzten Jahres deutlich ab. Im April lag die Zahl der Arbeitslosen 10,7 Prozent unter dem Vorjahres-
Gestion du Conseil fédéral 964N 11 juin 1985 mit dem Boden zusammenhängen - Stichwort Fruchtfolge- fläche 450000 Hektaren, Stichwort Ackerbau, worüber ich nächste Woche sprechen kann, Ziel 300000 Hektaren -, unsere volle Beachtung schenken müssen. Man kann in diesem Land eine gesunde Umwelt-um nur dieses Beispiel zu nennen - nur haben, wenn man nicht isoliert Wald, und dann lange, lange nichts mehr beurteilt, sondern Wasser, Luft, Boden usw. in einem Gesamtbild nicht nur erkennt, sondern auch - bezogen auf die Qualität der diesbezügli- chen Elemente - gewichtet. Das ist es, was wir tun. Sie werden spüren, wenn wir den 6. Landwirtschaftsbericht diskutieren, wie sehr uns daran liegt, das in die Tat umzusetzen. Dies gilt aber nicht nur für die Landwirtschaft - ich kann Ihnen die entsprechenden Details schildern, wenn ich über Familienbetriebe spreche, wenn ich auf die uner- wünschten Konzentrationserscheinungen und deren Bekämpfung hinweisen werde -; es geht uns generell um die Sicherung der Lebensgrundlagen. Auch in anderen Branchen haben wir ja mit moderner Gesetzgebung (Stichwort Raumordnung) nun erreichen können, dass vor Entscheiden, wo besiedelt, wo nicht besie- delt wird, eine echte, sorgfältige Lagebeurteilung auf allen Stufen unseres Staates und beim einzelnen Menschen ein- setzt. Sie haben festgestellt, dass gestützt darauf nicht nur die Richtlinienprozeduren vorangeschritten sind, über die Frau Kopp informieren wird, sondern dass wir wesentliche Fortschritte in den Planungs- und Baurechten aller Kantone feststellen dürfen. Sie können beruhigt sein. Wir setzen alles daran, um Ökono- mie und Ökologie wirklich miteinander zu betrachten. Sie werden mir aber beipflichten: ökologische Fortschritte, die ja auch finanziert werden müssen, können wir nur sicher- stellen, wenn wir der Wirtschaft, verstanden als Gemein- schaft aller - Arbeitgeber/Arbeitnehmer, die überhaupt in einem schöpferischen Prozess für die Existenz dieses Staa- tes stehen -, ein Eigengewicht geben, das gross ist. Ohne entsprechendes, bescheidenes Wachstum - mit tiefem Respekt vor den Ressourcen - werden Sie die Arbeitslosen- zahl in den Industriestaaten nicht herunterdrücken können und werden Sie das Drittweltproblem, auf das ich soeben eintrete, nicht zu bewältigen vermögen. Es braucht irgend- woher die entsprechende wirtschaftliche Kraft. Damit bin ich bei Ihrer zweiten Frage. Sie haben die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass wir bei unserer ERG der Entwicklungspolitik allfälliger Empfänger- staaten zu wenig Rechnung tragen würden. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bei der hier besonders bedeutsamen Posi- tion Mischkredite noch mehr als bei der ERG ein Evalua- tionsverfahren praktizieren, das den von Ihnen geschilder- ten entwicklungspolitischen Komponenten voll und ganz Rechnung trägt. Wir wollen also nichts verkaufen, was dem Empfänger schadet. Andererseits sind wir nicht die Vormün- der der ganzen Welt, um dem Empfängerstaat vorzuschrei- ben, wie er seine eigene Struktur bereinigen will. Das dürfte ja auch nicht der Sinn Ihrer Frage sein. Bei der ERG stellen wir nun fest, dass wir mit der Praxis, die wir gewählt haben, und mit den Zahlen, die ich in den Finanzkommissionen sehr detailliert bekanntgegeben habe, auf dem richtigen Wege sind. Im Gegensatz zu vielen Staa- ten, die eigentliche Exportsubventionierung betreiben, haben wir masszuhalten versucht; natürlich sind es sehr gewichtige Beträge, die wir hier eingesetzt haben. Ich bin mir bewusst, dass die 15,8 Milliarden totales Engagement, worunter 14,1 Milliarden für politische Garantien und 1,7 Milliarden für Währungsgarantien, keinen Pappenstiel bedeuten. Der wertgewogene mittlere Garantiesatz pro Ope- ration beträgt 77,8 Prozent, wobei wir nach Ländergruppen im EG-, EFTA-, Nordamerika-Raum eher abnehmend operie- ren, da die Währungsgarantie rückläufig geworden ist - sie ist ja zurzeit sistiert, wie Sie wissen. In den übrigen regiona- len Ländergruppen weisen die Entwicklungsländer einen Anteil von 79 Prozent und die ärmeren Entwicklungsländer einen Anteil von 17 Prozent (1983 noch 14 Prozent) auf. Sie sehen also, dass wir hier nicht untätig geblieben sind beim Suchen nach dem richtigen Mass. Durch die Sistierung der Währungsgarantie dürfte die wirtschaftliche Situation der ERG besser werden, und durch die Gebührenerhöhung von immerhin 45 Prozent partizipieren vor allem auch die direk- ten Exporteure in einem hohen Mass. Im Sinne einer quanti- tativen Zukunftsperspektive, wobei ich mir nicht Propheten- rolle anmasse, würde ich sagen, es gibt anhaltende, aber immerhin abnehmende jährliche Rechnungsdefizite. Des- halb wird der Bundesvorschuss gesamthaft weiter zuneh- men. 1984 rechne ich mit 600 Millionen, 1986 miti Milliarde. Die Verzinsungskosten der ERG gegenüber dem Bund wer- den aus diesem Grund beträchtlich anwachsen: 1984 20 Millionen, 1986 40 Millionen Franken. Hier wird sich zu gegebener Zeit die Frage stellen, wie Sie sich mit Blick auf die Währungsrisiken, die am Schluss zu echten Verlusten führen können, zu verhalten gedenken. Mit Blick auf Ihr Thema noch einmal: Wir sind uns bewusst, dass jeder Entwicklungsstaat als Partnerstaat auch unter dem Aspekt der eigenen Bedürfnisse sorgfältigste Wertung verdient. Ich glaube aber, dass Sie keine Beispiele nennen können, wo wir die ERG gleichsam missbraucht und nicht dem Emp- fängerstaat sinnvoll zugedient hätten mit Blick auf seine eigene wirtschaftliche Entwicklung. - Soviel zu diesem Thema. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, hier die Gliederung nach Branchen einzubringen. Wenn Sie Details wollen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für jede Auskunft zur Verfügung. Sie haben als dritten Punkt, Herr Oehen, noch die Frage aufgeworfen, was denn von dieser Eisenschrottposition zu halten sei, und Sie haben auf Ihren eigenen Vorstoss aus dem Jahre 1972 verwiesen, den Sie mir freundlicherweise nachher noch übergeben haben. Ich glaube nicht, dass sich hier die bundesrätliche Politik gewandelt hat. Ich habe im Bericht an Ihre Kommission über die diesbezüglichen Fra- gen auf Seite 3, Bundesmetallabfälle und Eisenschrott, geschrieben, dass der Bund im Rahmen seiner Aussenwirt- schaftspolitik gegen protektionistische Massnahmen seiner Handelspartner im Ausland verschiedene Vergeltungs- oder sogenannte Retorsionsmassnahmen treffen müsse. Da der europäische Markt im Bereich der Rohstoffe der metallver- arbeitenden Industrie starken kontingentmässigen Beschränkungen unterworfen ist, hat der Bund in diesem Bereich ähnliche Vorkehren getroffen. Ein Verzicht auf entsprechende Beschränkungen des freien grenzüber- schreitenden Warenaustausches hätte zur Folge, dass die umliegenden Staaten unsere Vorräte aufkaufen würden und wir uns auf einem künstlich verknappten europäischen Markt zu viel höheren Preisen selbst eindecken müssten. Die Ausfuhrbewirtschaftung findet in beiden Fällen ihre Rechtfertigung lediglich in einer aussenwirtschaftspoliti- schen Abwehrmassnahme. Sie müsste aufgehoben werden, wenn die umliegenden Staaten ihr System liberalisieren würden. Dazu besteht leider zurzeit wenig Hoffnung. Unter den heutigen Umständen dient sie der Sicherstellung der Versorgung der schweizerischen metallverarbeitenden Industrie mit Rohmaterial. Ein sehr erheblicher Teil des Ausgangsmaterials dieser Werke - bei den Stahlwerken beträgt er sogar 100 Prozent - besteht aus Materialabfällen. Sie erkennen aus diesen Worten, dass wir die im EVD angesiedelte wirtschaftliche Landesversorgung in keiner Weise vernachlässigen. Aber es ist ein dauerndes Abwägen: Wie steht es mit den Bedürfnissen? Wo können wir uns eindecken,"korrekt, wie es sich im internationalen Handel geziemt? Ich glaube also nicht, dass wir bei dieser von uns praktizierten Art der Schrottverwertung in irgendeiner Weise Probleme schaffen, die Ihren Anliegen entgegenstehen. Ein totaler Stopp wäre unsinnig, weil wir mit unseren eigenen Stahlwerken natürlich auch wieder Exportmöglichkeiten suchen und finden müssen, wollen wir nicht die diesbezügli- chen Grossprobleme als unlösbar klassieren. Und das ist nicht im Interesse unserer eigenen Volkswirtschaft. Frau Jaggi hat die Frage gestellt, wie es sich mit den sozial- statistischen Problemen verhalte. Das BIGA hat dazu einen sorgfältigen Bericht erstellt, der der GPK abgegeben wurde. Wir haben im wesentlichen auf die Konjunkturbeobachtung,
Gestion du Conseil fédéral 966N 11 juin 1985 In particolare invochiamo maggior rigore per quelle com- missioni costituite dagli uffici amministrativi, e non appro- vate dal Consiglio federale e dai Dipartimenti. Le commis- sioni extraparlamentari sono necessarie a condizione che non siano inutili o inutilizzate. Sicuramente la «Arbeitszeitgesetzkommission» è necessaria, a condizione però che sia convocata. Il nostro discorso è generale e non diretto contro questa o quella commissione. Ogni giorno i servizi d'informazione dei vari dipartimenti leggono e ritagliano tra 25 e 60 giornali nazionali e confezio- nano delle rassegne stampa. Aspettando l'informatica e il videotex, forse, si potrebbe razionalizzare questo servizio d'informazione e documentazione. Voilà, Monsieur le Chancelier, en résumé nos questions et propositions: Centralisation du dépouillement des publica- tions pour la confection de revues de presse, définition des critères d'évaluation qualitative des résultats des procé- dures de consultation, information du Parlement sur l'aban- don du projet de traitement électronique des données TEDAT et, enfin, plus de rigueur dans la réélection des commissions extraparlementaires. Je remercie le Chancelier et les Vice-chanceliers, ainsi que tous les collaborateurs de la Chancellerie pour leur activité utile, indispensable et appréciée. Braunschweig: Ich gestatte mir einige Zusatzfragen zum Problem der Flut der Vernehmlassungsverfahren. Auf Seite 3 können wir lesen, dass sich sowohl die General- sekretärenkonferenz als auch andere Konferenzen mit die- sen Fragen und vor allem auch mit der Kritik beschäftigt haben. Die Vernehmlassungsverfahren haben in den letzten Jahrzehnten in einem Masse zugenommen, dass staats- rechtliche Wandlungen eingetreten sind, an denen wir nicht achtlos vorübergehen können. Wenn ich mich recht erin- nere, fanden die Vernehmlassungsverfahren erstmals 1947 in den Wirtschaftsartikeln ihren Niederschlag in der Verfas- sung. Damals waren sie noch die Ausnahme. Sie wurden bei sinnvollen Gelegenheiten beschlossen, während sie heute zu einer Regel geworden sind, zu einer Systematik, die wir teilweise fast nicht mehr bewältigen können. Meine konkreten Fragen und Bedenken sind die folgenden:
Die Antworten des Bundesrates auf parlamentarische Vorstösse, insbesondere auf einfache Anfragen, erreichen die Presse meistens früher als die Urheber der Vorstösse selbst. So kommt es vor, dass ein Parlamentarier die Ant- wort auf einen eigenen Vorstoss den Medien entnehmen muss, bevor er selbst als Fragesteller den Wortlaut erhält. Es scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu sein, als Frage- steller zuerst eine Antwort zu erhalten, um gegebenenfalls bei Anfragen, seitens der Presse beispielsweise, auch kom- petent dazu Stellung nehmen zu können. Noch krasser ist der Informationsnotstand jedes Parlamentariers im Falle der Antworten auf Vorstösse von Ratskollegen, indem die bun- desrätlichen Stellungnahmen oft erst Tage oder sogar Wochen nach der Veröffentlichung zuhause eintreffen.
Gesetzesvorlagen und allgemeine Bundesratsbeschlüsse werden in der Regel durch Pressekonferenzen der Landes- regierung am Tage der entsprechenden Bundesratssitzung vorgestellt. Die Journalisten erhalten dabei richtigerweise umfangreichen Presserohstoff und können gleichzeitig ergänzende Fragen stellen. Diese Möglichkeit wiederum bie- tet sich dem Parlament nicht, insbesondere auch nicht im Falle von Beschlüssen zu aktuellen Fragen, wie beispiels- weise des sogenannten Tamilen-Entscheids vom 24. Sep- tember 1984. Damals, während der Herbstsession, hatten unsere Fraktion und auch andere Interessierte das legitime Bedürfnis, diesen Bundesratsentscheid von höchster politi- scher Brisanz kommentieren zu können, weshalb ich den ergänzenden Ausführungen Bundesrat Friedrichs an der Pressekonferenz folgen wollte. Die Anwesenheit an der Pressekonferenz wurde mir jedoch verwehrt mit dem Hin- weis, diese sei nur Bundeshausjournalisten zugänglich. Die Frageinstrumente des Parlamentariers, also Fragestunde, Anfragen usw., können gerade in solchen Fällen mit der Aktualität nicht mithalten.
Juni 1985 N967 Geschäftsbericht des Bundesrates Insbesondere Parlamentarier, die keinen Kommissionen angehören, befinden sich also gegenüber der Presse in Angelegenheiten, über die sie als Volksvertreter eigentlich besser informiert sein müssten als die Öffentlichkeit, in einem latenten Informationsrückstand. Wenn das Parlament durch den Bundesrat später - und erst noch schlechter - informiert wird als die Presse, so bedeutet dies meines Erachtens eine Missachtung von Würde und Stellung der Legislative. Aus meinen Ausführungen ergeben sich folgende konkrete Forderungen an den Bundesrat und an die Bundeskanzlei:
Sämtliche Veröffentlichungen des Bundesrates und der Departemente sind so frühzeitig an die Parlamentarier zu versenden - darf ich Sie bitten zuzuhören, Herr Bundes- kanzler; ich habe zwei Forderungen zu formulieren, zu denen ich von Ihnen anschliessend gerne eine Stellung- nahme hätte -, dass diese mindestens gleichzeitig mit der Presse informiert werden. Dies betrifft im besonderen die Antworten auf parlamentarische Vorstösse aller Art.
An die Pressekonferenzen des Bundesrates sind die Par- lamentarier grundsätzlich und generell einzuladen. Platz- probleme ergeben sich mit Bestimmtheit keine, da schon aus geographischen Gründen - mit Ausnahme der Sessio- nen - vermutlich nur relativ wenige National- und Stände- räte von dieser zusätzlichen Informationsmöglichkeit Gebrauch machen würden. Die Achtung vor dem Parlament und seiner Funktion gebietet jedoch ein solches Vorgehen zwingend. Der Bundesrat hat im übrigen keine Rechts- grundlage, die Parlamentarier von Pressekonferenzen aus- zuschliessen. Eine entsprechende Motion unseres ehemali- gen Kollegen Hegg, welche dieselbe Forderung enthält, ist noch hängig. Eines kann ich Ihnen versichern: Ein zweites Mal werde ich mich von einer bundesrätlichen Pressekonfe- renz nicht wegweisen lassen. Ich bitte darum, dass diese Forderungen von der Bundes- kanzlei wohlwollend geprüft werden. Stappung: Zur Wiederwahl der ausserparlamentarischen Kommissionen macht die GPK in ihrem Bericht Empfehlun- gen an den Bundesrat, so unter anderem auch in bezug auf die vom Bundesrat gewählte Arbeitszeitgesetzkommission. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt, die Arbeits- zeitgesetzkommission aufzuheben. Als Begründung wird angeführt, die Kommission habe seit 1979 nicht mehr getagt und sei daher eine Kommission auf Vorrat. Dem Arbeitszeit- gesetz sind neben den beiden Regiebetrieben des Bundes, also den PTT und SBB, die konzessionierten Eisenbahn- und Trolleybusunternehmungen sowie die konzessionierten Automobil-, Schiffahrts- und Seilbahnunternehmungen unterstellt. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitsbedin- gungen in Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Der Arbeitszeitgesetzkommission kommt eine grosse Bedeu- tung zu. Sie begutachtet zuhanden der Bundesbehörden Fragen des Arbeitszeitgesetzes und seines Vollzugs. Als die Kommission das letzte Mal, d. h. im Jahre 1979, tagte, ging es um Fragen der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes im Bereich der Ferien- und Ruhetage. In den nächsten Tagen tritt die Arbeitszeitgesetzkommission zusammen. Gegenstand der Beratungen sind die Verkür- zung der Arbeitszeit und die damit verbundenen Auswirkun- gen auf die Schichtung und Einteilung der Arbeitszeit. Da geht es nicht nur um zwei Stunden weniger Arbeit. Tangiert sind dabei auch die Dienst- und Ruheschichten. Für das rund um die Uhr arbeitende Personal der Verkehrsbetriebe bedeutet das das A und O der unregelmässigen, oft täglich wechselnden Arbeitszeiten. Beim AZG handelt es sich um eine komplexe Materie. Es ist daher absolut richtig, wenn anstehende Fragen von Fach- leuten, eben dieser Kommission, begutachtet werden. Die Kommission ist paritätisch, d. h. aus je sieben Vertretern der Unternehmungen und der Gewerkschaften zusammenge- setzt. Den Vorsitz hat ein Bundesrichter. Ich glaube kaum, dass es die Meinung der GPK sein kann, durch die Liquidierung dieser für alle Beteiligten wichtigen Kommission dem Personal und seinen Gewerkschaften praktisch die einzige direkte Mitsprachemöglichkeit zu entziehen. Ich bin voll davon überzeugt, dass heute kein Antrag auf Aufhebung diskutiert werden müsste, wenn die für dieses Geschäft zuständigen Mitglieder der GPK über die wichtige Funktion der Arbeitszeitgesetzkommission fundiert informiert worden wären. Ich wiederhole: Dieser Kommission kommt eine grosse Bedeutung in den partnerschaftlichen Beziehungen Arbeit- geber/Personal zu. Ich begrüsse daher die Stellungnahme des Bundesrates, der nicht bereit ist, auf die Empfehlung der GPK einzutreten, und die Arbeitszeitgesetzkommission wei- terführt. Bundeskanzler Buser: Sie haben mir ein reiches Bouquet von Fragen vorgelegt. Ich will möglichst knapp antworten. Zum Problem der Kommissionen: Die Geschäftsprüfungs- kommission ist der Auffassung, dass die Zahl der ausserpar- lamentarischen Kommissionen noch weiter reduziert wer- den sollte und dass die bisher zuwenig berücksichtigten Gruppen - insbesondere die Frauen und die sprachlichen Minderheiten - mehr Berücksichtigung finden sollten. Wir haben in der Kommission schon darauf hingewiesen, dass dies gewisse Probleme stellt, weil die Zahl der Demis- sionen in den Kommissionen nicht sehr gross ist, auch nicht bei den allgemeinen Wiederwahlen nach jeweils vier Jahren, und weil in diesen Kommissionen eine ganze Reihe von Organisationen vertreten sind, denen wir nicht vorschreiben können, wen sie schicken sollen. Der Spielraum des Bun- desrates ist also nicht so gross, wie gemeinhin angenom- men wird. Ich muss Sie deshalb um etwas Geduld bitten. Die Departemente und die Bundeskanzlei prüfen bei jeder Erneuerung, ob ein Ersatz im Sinne der Wünsche der Geschäftsprüfungskommission möglich ist. Wir werden im übrigen die Kommissionen zu gruppieren versuchen. Der Referent der Kommission hat darauf hinge- wiesen. Heute finden Sie-wenn Sieden Staatskalender zur Hand nehmen - eine Aufstellung nach Departementen. Diese Aufstellung trägt aber den verschiedenen Typen nicht Rechnung. Deshalb wird auch die Zahl der Kommissionen, die bestehen, unterschiedlich angegeben, je nachdem, ob man die Kommissionen des Vorverfahrens dazuzählt oder nicht. Wir gedenken also, im Rahmen dieser Typologisie- rung zunächst die Kommissionen des Vorverfahrens gene- rell wegzunehmen. Das sind die Arbeitsgruppen, Studien- kommissionen und Expertenkommissionen, die befristet eingesetzt wurden und einen ganz bestimmten Auftrag haben. Diese Kommissionen gehören, weil sie nur für bestimmte Zeit eingesetzt werden, eigentlich nicht in ein Register eines Buches, das für längere Zeit gedacht ist. Die zweite grosse Gruppe bilden die permanenten ausser- parlamentarischen Kommissionen, die man nach ihrer Auf- gabe unterscheiden kann. Es sind entweder Behördenkom- missionen oder Verwaltungskommissionen. Die Verwal- tungskommissionen sind Kommissionen mit beratender Funktion; Behördenkommissionen sind Rekurskommissio- nen, Schätzungskommissionen usw., also Kommissionen mit Entscheidungsbefugnissen. Man kann sie auch nach ihrer Einsetzung unterscheiden - ob Bundesrat, ein Depar- tement oder ein Amt sie eingesetzt hat. Amtskommissionen haben keine gesetzliche Grundlage mehr und werden des- halb in absehbarer Zeit aufgehoben; wir rechnen, dass der Entscheid des Bundesrates noch dieses Jahr fallen kann. In die letzte Gruppe fallen die «übrigen Gremien», die der Bundesrat entweder ganz bestellt (die Verwaltungsräte der SBB und der PTT) oder teilweise durch Delegationen (Zen- tralvorstand der SRG). Sie sehen, es ist eine sehr vielseitige Gruppierung möglich. Wir werden diese vornehmen und sie zusammen mit den Rechtsfragen noch vor Ende dieses Jahres dem Bundesrat unterbreiten. Zweitens die Datenbanken. Herr Robbiani hat darauf hinge- wiesen, dass wir kürzlich einen Entscheid gefällt haben, der den vorgesehenen Verlauf aufhält. Wir konnten uns weder dem Vorschlag der TEDAT-Studiengruppe anschliessen
Gestion du Conseil fédéral968 N 11 juin 1985 noch die Vorschläge eines Professors von der ETH Lau- sanne voll und ganz übernehmen. Das heisst aber nicht, dass die Arbeiten deshalb stocken. Im Gegenteil: Die prakti- schen Anwendungen gehen sehr rasch vorwärts. Ich habe Ihnen - Irrtum vorbehalten - schon vor Jahresfrist gesagt, dass die grosse Zahl ausserparlamentarischer Kommissio- nen bereits voll im Resolina-System aufgenommen wurde. Aufgenommen wurden auch die Titel der Bundesratsbe- schlüsse, zurückgehend auf eine ganze Reihe von Jahren, während wir umgekehrt die Bundesratsbeschlüsse selbst nicht in eine Datenbank zu geben gedenken; dies wegen des zu grossen Risikos, das damit verbunden ist. Im Resolina- System befinden sich ferner die ganze Bibliotheksdokumen- tation und, neu, auch die parlamentarischen Vorstösse, die mit den zuständigen Diensten in der Bundeskanzlei verbun- den sind. Mit anderen Worten: Die praktische Anwendung geht sehr rasch weiter. Gleichzeitig wissen Sie, dass wir das Eurotra-Problem behandeln; für dieses europäische Projekt haben Sie uns pro Jahr 700000 Franken zur Verfügung gestellt. Wir sind gleichzeitig und zusätzlich an der europäi- schen Terminologie-Datenbank beteiligt. Von einem Wirrwarr somit keine Spur. Es war dies leider eine Auskunft eines untergeordneten Beamten - er wurde in einer Agenturmeldung zu einem Chefbeamten hinaufstili- siert-, der über die wirkliche Entwicklung, insbesondere auf der Koordinationsebene der Generalsekretariate, gar nicht im Bild war. Ein grosses Problem ist auch hier das Personal- problem. Wir müssen nun dringend einen Chef Informatik suchen, damit die Leitung an einen spezialisierten Fach- mann übergehen kann. Drittens die Vernehmlassungsverfahren. Hier gibt es immer die gleichen Probleme. Ich komme auf die Fragen von Herrn Braunschweig zurück. Wir haben darauf hingewiesen, dass Verhandlungen mit den interessierten Kreisen bzw. mit den Adressaten stattfinden. Sie wissen, dass der Bundesrat meh- rere Beschlüsse gefasst hat, die in diesen Kreisen gut aufge- nommen worden sind. So wurde die minimale Frist von zwei auf drei Monate erhöht. Man wird dabei auch die Ferien stärker berücksichtigen als bisher. Wir haben vor, den Adressaten periodisch eine Zusammenfassung aller geplan- ten Vernehmlassungsverfahren zuzustellen; gegenwärtig ist die Zusammenfassung für das zweite Semester 1985 in Arbeit; sie wird voraussichtlich noch vor den Ferien abge- schickt. Wir geben inskünftig sämtlichen Vernehmlassern - wenn ich dieses Wort gebrauchen darf- eine Zusammenfas- sung der Vernehmlassungen, wie sie Ihnen und der Presse zur Verfügung gestellt wird. Die Auswertung ist ein permanentes Problem; es ist auch von Herrn Braunschweig zur Diskussion gestellt worden. Man muss zwischen der technischen Auswertung und der politischen unterscheiden. Die technische Auswertung ist nichts anderes als eine systematische Zusammenstellung all der Eingänge, die der Bundesverwaltung in solchen Fällen zugehen. Es ist eine systematisch-sachliche Ordnung nach Verbänden, Parteien, Kantonen usw. und nach ihren Stel- lungnahmen. Es wird also eine Art Schablone ausgearbeitet und dem Bundesrat sowie den parlamentarischen Gremien, die die Sache weiter zu bearbeiten haben, zur Verfügung gestellt. Jeder Entscheid des Bundesrates, gestützt auf ein Vernehmlassungsverfahren, ist sodann ein politischer Entscheid, also keinesfalls nur ein Zählrahmenproblem. Man wird also nicht einfach sagen, soundso viele Kantone haben zugestimmt oder eine Mehrheit war dagegen, infolge- dessen ist diese Mehrheit massgebend, vielmehr hat man auch die Verbände zu berücksichtigen, bei denen die Mehr- heit vielleicht umgekehrt ist, sowie die politischen Parteien, wo die Situation nochmals anders ist. Der Bundesrat legt Weg und Ziel fest unter Wertung der Argumente, die zur Verfügung stehen. Dabei weiss er dank der Vernehmlas- sung, von welcher Seite er Unterstützung bekommen wird, aber auch, welches die Gegenargumente sind, die später in der Diskussion gegen seine Vorschläge geltend gemacht werden. Bezüglich der Gewichtung kann man höchstens etwa sagen, dass dort, wo die Kantone mit dem Vollzug betraut sind, die Stellungnahme der Kantone natürlich ein besonderes Gewicht hat. Bei Wirtschaftsfragen liegt es nahe, dass die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände besonders beachtet werden, und wenn es um das Initiativ- oder Referendumsrecht oder die Änderung des Wahlsy- stems geht, ist es klar, dass die Stellungnahmen der Par- teien von besonderem Gewicht sind. Aber zu sagen, das eine oder das andere sei im vornherein entscheidend, geht nicht an. Die Pressespiegel sind nach wie vor ein Problem, das uns beschäftigt. Pressespiegel und Presseschauen gehen übri- gens gelegentlich ineinander über. Die Geschäftsprüfungs- kommission wünscht eine zentrale Auswertung. Wir eigent- lich auch. Wir haben aber in den bisherigen Diskussionen festgestellt, dass das nicht so leicht ist. Man kann nicht einfach sagen, statt dass die Zeitungen in den Departemen- ten gelesen werden, könnten die Artikel von der Bundes- kanzlei über ein Terminal den einzelnen Departementen zugestellt werden. Es ist dies auch ein Personalproblem. Wenn die Bundeskanzlei diese zentrale Auswertung über- nehmen muss, braucht sie dafür mehr Personal. Es kommt also möglicherweise nur zu einer Personalverschiebung von den Departementen zur Bundeskanzlei, aber nicht zu einer Personaleinsparung. Sicher ist, dass die Kosten steigen werden. Diese elektronische Auswertung kostet natürlich entsprechend mehr. Das Problem ist nicht etwa aufgegeben, wir bearbeiten es eingehend. Es ist aber nicht möglich, innert kurzer Zeit einen Entscheid zu fällen. Wir müssen das umsichtig tun, denn die Departemente haben ihre spezifi- schen Wünsche. Die Fragen von Herrn Braunschweig: Warum die Flut von Vernehmlassungen? Sie wissen, dass hier gesetzliche, ja sogar verfassungsmässige Verpflichtungen bestehen. Ich darf nur kurz darauf hinweisen, dass in der Verfassung selbst zum Beispiel für die Bereiche Zivilschutz, Filmwesen, Stipendien, Turnen und Sport, Wirtschafts- und Arbeits- recht, Wohnbauförderung, Auslandschweizer die Durchfüh- rung von Vernehmlassungen für die Ausführungsgesetzge- bung vorgeschrieben ist. Wir haben auch in einer Reihe von Gesetzen derartige Bestimmungen, insbesondere im Umweltschutzgesetz (Art. 39), im Luftfahrtgesetz (Art. 12); ja es gibt sogar in internationalen Übereinkommen der interna- tionalen Arbeitsorganisationen solche Verpflichtungen, zum Beispiel über die Nachtarbeit der Frauen, wo der Bundesrat nicht legiferieren soll, ohne ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt zu haben. Dann haben wir in den Richtlinien über das Vorverfahren ganz präzise Bestimmungen. Dort wird ausgeführt, dass die Kantone anzuhören sind erstens zu Erlassen der Verfassungsstufe, zweitens zu Erlassen der Gesetzesstufe - insbesondere allgemein verbindliche Bun- desbeschlüsse, Staatsverträge -, wenn diese Rechte oder Pflichten der Kantone berühren oder für sie sonst von erheblicher politischer, kultureller, wirtschaftlicher oder finanzieller Tragweite sind. Also eine sehr weit gefasste Vorschrift. In bezug auf die Parteien haben wir in Ziffer 13 die Bestim- mung, dass die in der Bundesversammlung vertretenen poli- tischen Parteien zu Erlassen der Verfassungsstufe und über- dies zu Erlassen von besonderer politischer Tragweite anzu- hören sind. Wenn Sie das zusammennehmen, kommen Sie zwangsläu- fig auf die heutige Zahl von Vernehmlassungsverfahren. Interessanterweise haben die Besprechungen, die wir mit den Adressaten geführt haben, eines übereinstimmend gezeigt: dass niemand weniger begrüsst werden will, nie- mand ist bereit, abzubauen. Deshalb müssen wir auch die Klagen entsprechend beantworten. Man muss selbst bereit sein, auf etwas zu verzichten, wenn man weniger angehört werden will. Herr Braunschweig fragt im weiteren, warum der Bundesrat Vernehmlassungen durchführt, bevor er seine eigene Mei- nung gemacht hat. Das ist immer ein heikles Problem. Nehmen Sie zum Beispiel einen Expertenbericht von 200 oder 300 Seiten. Es ist ganz ausgeschlossen, dass der Bun- desrat hier zu allen Details seine Meinung im voraus bekanntgeben kann. Er muss sie also allgemein fassen.
Gestion du Conseil fédéral 970 N 11 juin 1985 b. Wir erwarten endlich, dass die Koordination der reichlich vorhandenen Laborkapazitäten beim Bund in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes verwirklicht wird. Wir führen Labors in zehn Sektionen bei drei verschiedenen Bundesämtern und zusätzlich noch das Institut für Lebens- mittelwissenschaft bei der ETH in Zürich. c. Es ist notwendig, dass man gleichzeitig neue Abgren- zungskriterien formuliert zwischen Lebensmittel und Heil- mittel und dass diese Unterscheidungsmerkmale im Lebens- mittelgesetz Aufnahme finden. 3. Die sanitarische Grenzkontrolle für Ausländer. Wieder- holt wurde im Rat der Grenzsanitätsdienst zur Sprache gebracht. Es geht einerseits um Leute, die mit Gebrechen in unser Land kommen und die Sozialversicherung belasten. Andererseits bietet das Epidemiegesetz für ansteckende Krankheiten eine ungenügende Handhabe. Man begnügt sich weitgehend mit Bildschirmkontrollen, um Tuberkulose- verdacht abzuklären. Es ist aber bekannt, dass Ausländer- insbesondere Asylbewerber-häufig ansteckende Krankhei- ten aus dem Magen-Darm-Bereich einschleppen. Im Bun- desamt für Gesundheitswesen wurde das Ungenügen des heutigen Systems erkannt. In einem Zusatzbericht wurde uns zwar dargetan, dass man mit verschiedenen Kreis- schreiben die Kantonsärzte um Unterstützung bat. Unsere Grenzsanitätsdienste sind nämlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu erfüllen. So ist man besonders auf die Mithilfe der Fremdenpolizeibehörden der Kantone angewie- sen. Gemäss Epidemiegesetz hat der Bund nach Artikel 32 für alle Untersuchungskosten aufzukommen. Unser Rat hat im Juni letzten Jahres eine Motion von Kollege Bratschi zur Gesundheitskontrolle bei illegal eingereisten Flüchtlingen überwiesen. Der Ständerat aber hat diese Motion in der Folge sehr knapp- mit 17 zu 15 Stimmen-abgelehnt. Weil häufig eine längere Frist verstreicht, sind zur ersten Regi- strierung von Asylanten, erst recht beim Weglaufen aus zugewiesenen Unterkünften, mehr sanitarische Sicherheits- massnahmen dringlich. Wir wissen auch, dass sich nicht in allen Städten und Kanto- nen diese selbstverständliche Zusammenarbeit reibungslos abwickelt. Weil viele Ausländer aus dem afrikanischen oder asiatischen Raum im Gastgewerbe eingesetzt werden, ist erhöhte Vorsicht am Platze. Wir bitten darum das Bundes- amt für Gesundheitswesen, das Departement des Innern, diese Angelegenheit mit dem Justizdepartement einer ein- gehenden Prüfung zu unterziehen. Wir meinen, dass nicht nur die Asylanten, sondern auch die Saisonniers einer sorg- fältigeren Kontrolle zu unterziehen sind. Der Bundesrat muss besonders an eine erhöhte Kooperationsbereitschaft der Kantone und ihrer Kantonsärzte appellieren. Abschliessend möchte ich dem Departementsvorsteher und seinem Generalsekretär für alles Verständnis, das sie unse- ren Anliegen in der Ausübung der Verwaltungskontrolltätig- keit entgegengebracht haben, danken. Wenn wir im abge- laufenen Berichtsjahr das Departement des Innern mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht haben, durften wir trotzdem immer auf eine offene Informationsbereitschaft stossen. Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass der ehemalige Präsident der ständerätlichen Geschäftsprü- fungskommission die Aufgaben der parlamentarischen Oberaufsicht immer noch zu würdigen weiss. Wir danken Ihnen, Herr Bundesrat Egli, und all Ihren Mitarbeitern für den beeindruckenden Einsatz in diesem vielfältigen Depar- tement. M. Houmard: Je me réfère au débat sur l'arrêté fédéral urgent en faveur de la sylviculture. Nous avons alors alloué 150 millions auxquels est venue s'ajouter une somme identi- que versée par les cantons pour assainir la forêt. Selon la volonté du Conseil fédéral et du Parlement, ces sommes sont destinées aux travaux en forêts. Elles ne recouvrent pas la mise en valeur du bois en grumes ou du bois d'industrie. C'est dans ce contexte que le Comité du bois suisse, regrou- pement de tous les consommateurs de bois, s'est donné pour tâche de tout mettre en œuvre pour prendre en charge le bois de la forêt suisse. Le but recherché est de ne pas transformer le drame écologique en une calamité économi- que. L'Etat n'en aurait d'ailleurs pas les moyens. Nous avons donc fait campagne et demandé aux utilisateurs de favoriser le bois de provenance indigène. Je rappelle les efforts de la Lignum, l'appel du Comité suisse du bois, mais aussi les interventions au niveau de la Confédération. Les actions concrètes du Conseil fédéral, le programme d'impulsion, l'étude par l'OFAEE des possibilités d'exportation de bois semi-œuvre ou de produits en bois, l'appel du Directeur des constructions fédérales - vous le trouvez à la page 60 du rapport - mais aussi l'appel de certains cantons et com- munes en faveur du bois suisse. On ressent donc un réel engagement de différents milieux en faveur de la forêt suisse et je tiens à remercier tous ceux qui ont fait cet effort, car cette aide est non seulement nécessaire, elle est vitale. Cette aide est vitale pour deux raisons: sur le plan financier, afin que la contribution de la collectivité à l'assainissement des forêts soit supportable, mais aussi et surtout afin d'en- rayer non seulement le dépérissement dû aux émissions mais encore le vieillissement de nos forêts. Il s'agit en fait, vous le savez Monsieur le conseiller fédéral, de prélever à l'avenir 5 à 7 millions de mètres cubes au lieu des 4 millions de mètres cubes abattus<ces dernières années. Or, le fait qui nous préoccupe, c'est d'apprendre que l'approvisionnement de certaines industries de transformation ne serait pas assuré. Dès lors, il en va de la crédibilité de la filière bois. Ces entreprises doivent recourir à une augmentation des importations de bois. Je cite Kurt Müller, dans la Holzbörse le 3 mai 1985: «Trotz Waldsterben weniger Waldholz zu erwarten!» «Der gegenwärtige Stand der Ablieferung von Papierholz lässt vermuten, dass bis Ende Oktober die schweizerischen Abnehmerwerke weniger Papierholz erhal- ten werden, als aufgrund der abgeschlossenen Lieferver- träge erwartet werden dürfte.» Selon les informations reçues de l'ESPA, la centrale d'achat du bois de pâte, les quantités de bois importé en 1984/1985 seront doublées par rapport à 1983/1984. Ces contrats passés à l'étranger sont basés sur des livraisons à moyen terme. Traduit en clair, cela signifie que l'avenir de l'écoule- ment des bois indigènes est hypothéqué, maintenant déjà, par des contrats d'importation à terme. Cela a de quoi nous préoccuper. Le fournisseur suisse traîne donc les pieds et se fait coiffer par les fournisseurs étrangers, et cela malgré les efforts du Parlement, respectivement de la Confédération et des can- tons. Comme j'aime être conséquent et ne pas mettre en danger la stratégie globale évoquée plus haut, et en particu- lier le programme d'impulsion, donc préserver les mesures en cours de réalisation, je prie le Conseil fédéral d'intervenir pour que s'instaure rapidement une politique à moyen terme cohérente entre les partenaires de la filière bois. Stappung: In seinem Bericht weist das Amt für Bundesbau- ten auf seine Arbeit und Bemühungen zur Einsparung von Energie bzw. zur Erdölsubstitution hin. Es werden eine Reihe von Liegenschaften und Gebäuden aufgezählt, bei denen Untersuchungen und offenbar auch Sanierungen vorgenommen wurden. Die Auswertung der Untersuchungs- ergebnisse wird nur rudimentär angetönt. Es interessiert mich, nach welchen Kriterien die zur Untersuchung in Betracht fallenden Objekte vom Amt für Bundesbauten aus- gewählt werden. Offenbar sind bisher nur ältere Gebäude im Rahmen der Energiesparmassnahmen überprüft worden. Es gibt ganze Überbauungen, neue, wie die ETH Höngger- berg, die aufgrund des unverhältnismässigen Energiekon- sums dem Amt für Bundesbauten Anlass zur Überprüfung geben sollten. Die ETH Hönggerberg verbrauchte im Jahre 1983 für 2,6 Millionen Franken elektrische Energie und für 2,4 Millionen Franken Erdgas und Heizöl. Der Energiever- brauch allein für die ETH Hönggerberg beträgt somit im Jahr 5 Millionen Franken. Interessant ist dabei, dass die Spitze des elektrischen Energieverbrauchs nicht im Winter, son- dern im Juli, also mitten im Sommer, liegt. Da die Bauten voll klimatisiert sind, ist dies an sich nicht verwunderlich; es
Gestion du Conseil fédéral 972N 11 juin 1985 Assistenten bei den Elektro- und Informatikingenieuren absolut ungenügend sei, und dass aus der Sicht der Indu- strie die Situation an das Krisenhafte grenze. Ein zusätzli- ches Kontingent Professoren und Assistenten, gezielt auf diese zwei Bereiche und für begrenzte Zeit, wäre dringend nötig. Unternimmt hier der Bundesrat etwas? Sieht er Mög- lichkeiten, auch im Rahmen des Personalstopps, diesem Begehren zu entsprechen? 2. Das zweite Postulat verlangt eine gezielte Vermehrung der Mittel des Nationalfonds im Bereiche der Ingenieurwis- senschaften zur Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Professor Speiser führte aus, es komme einem nationalen Bedürfnis entgegen. Weiter sagte er, unser Parla- ment vertrete überwiegend die Meinung, wir könnten uns das nicht leisten, das Sparen müsse Priorität haben. Diese Haltung entspringe aber einem kurzfristigen Denken. For- schung und Ausbildung seien nicht unnötige Subventions- ausgaben, es seien zukunftssichernde Investitionen. Ein Land, das solche Investitionen unterlässt, leiste der kom- menden Generation den schlechtesten Dienst. Bei der Diskussion des Departements des Innern müssen diese Bemerkungen beachtet werden. Es würde mich inter- essieren, wie sich Herr Bundesrat Egli zu den erwähnten Postulaten von Professor Speiser stellt. Frau Uchtenhagen: Sie werden heute oder morgen zu einem Postulat Stellung nehmen müssen (Privatwirtschaftli- che und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit), in dem ich vorschlage, nach neuen Möglichkeiten und Wegen zu suchen, um die Forschung zu fördern. Ich habe dieses Postulat am S.Mai 1984 eingereicht, zusammen mit einem anderen Postulat, nämlich «Eidgenössische Technische Hochschule. Personalstopp», in dem ich auf die verhee- rende Situation - 27 Prozent mehr Studierende - hinwies. Heute sind es gewogen 31 Prozent, wenn wir es nicht wiegen, sind es 45 Prozent, wie Herr Stappung gesagt hat. Überall schreit die Wirtschaft nach neuen Leuten, nach Informatikern und anderen Spezialisten. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sie mehr als 30 Prozent mehr Studie- rende haben, aber praktisch die gleich Zahl von Etatstellen, neue Gebiete überhaupt abzudecken. Herr Hofmann, Ihre Frage ist wirklich rein rhetorisch: Sieht der Bundesrat Mög- lichkeiten im Rahmen des Personalstopps, die neuen Tech- nologien aufzubauen und dafür Professoren und Assisten- ten zu haben? Sie sagen ja selber: Die Schliessung eines Instituts hat fünf Professoren freigesetzt. Das ist doch voll- kommen unmöglich. Mein Postulat wurde am S.Oktober 1984 überwiesen, kom- mentarlos. Ich habe ein Postulat und nicht eine Motion eingereicht, weil ich natürlich wusste, dass die bürgerliche Mehrheit in diesem Saal eine Motion bestreiten würde, obwohl es damals schon von der Wirtschaft her ganz klar war, dass es ein Unsinn ist, so weiterzumachen, wenn wir nicht überall in Verzug geraten wollen. Gerade die Wirt- schaftsleute wissen ja genau, dass ein kleines, rohstoffar- mes Land wie die Schweiz mit vergleichsweise beschränk- ten personellen und finanziellen Ressourcen in den Welt- markt integriert sein muss. Damit wir dort konkurrenzfähig sind, müssen wir mit den neuen Technologien Schritt hal- ten. Das gilt für die Schweiz sogar noch viel mehr als für andere Staaten, denn wir sind ja zu klein, um unsere Stan- dards auf dem Weltmarkt durchzusetzen. Wir müssen Nischen finden. Nischen finden heisst immer: überdiszipli- när, interdisziplinär neue Wege gehen, um etwas Spezielles zu bieten. Der Bundesrat kann ja auch ausnahmsweise auf ein Postulat hin reagieren, besonders wenn alle langsam wissen, was für eine absurde Geschichte dieser Personalstopp an der ETH ist und wie sehr uns das längerfristig schadet. Ich möchte nicht noch einmal die Herren Cosanday, Ursprung, Speiser und andere zitieren. Statt dessen zitiere ich einen wirklich ebenfalls sehr unbelasteten Mann, nämlich Branco Weiss, Präsident der Swiss Venture Capital Association, der sagt: «Anstatt die personelle und fachliche Expansion der techni- schen Hochschulen entsprechend dem rasanten techni- schen Fortschritt zu planen, hat man in einem Schildbürger- streich» - meine Damen und Herren, wir sind angespro- chen! - «diese der bundesweiten Personalplafonierung un- terstellt.» Man kann ja einmal einen Blödsinn machen, aber man kann auch gelegentlich einsehen, dass es jetzt genug ist. Der Personalstopp hatte damals sicher gewisse Vorteile, aber Sie können das nicht ad infinitum weiterführen und dann erwarten, dass wir im Bereich der hohen Technologie mit dem Ausland Schritt halten. Ich möchte Sie also bitten, Herr Bundesrat, nun endlich zu handeln. Sie wissen ja jetzt schon, was die Hayek-Analyse bringen wird; jedermann weiss es. So geht es nicht mehr weiter. Im Bereich Hochschule und Forschung müssen wir den Personalstopp lockern. Allenspach: Das Bundesamt für Sozialversicherung hat vor- letztes Jahr den vom Parlament verlangten Bericht über die versicherungstechnischen, finanziellen und volkswirtschaft- lichen Aspekte der sozialen Sicherheit veröffentlicht. Weil dieser Bericht als unzulänglich empfunden wurde, hat der Bundesrat gemäss Geschäftsbericht 1983 eine unabhängige Expertengruppe zur Beurteilung und Ergänzung der aufge- worfenen Fragen eingesetzt. Vor Jahresfrist, am 7.Juni 1984, habe ich in diesem Rat die Frage gestellt, wann dieser Bericht erstellt und den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werde. Ich habe damals der Hoffnung Ausdruck gegeben, auf diesen Expertenbericht nicht so lange warten zu müssen wie auf den Bericht des Bundesamtes. Herr Bundesrat Egli, Sie haben vor Jahresfrist meine Frage wie folgt beantwortet: «Es ist richtig, dass der Bundesrat ein Expertenteam zusam- mengestellt hat, um diesen Bericht zu überprüfen. Mitglie- der des Expertenteams sind Herr Prof. Bühlmann und Herr Prof. Schneider von der ETH Zürich sowie Herr Prof. Hauser von der Universität Zürich. Es sind gewisse Verzögerungen eingetreten» - so sagten Sie -, «weil ein Professor, der ursprünglich einen Auftrag angenommen hatte, diesen in der Folge wieder zurückgab. Wann wird dieser Bericht erscheinen? Wir haben dem Expertenteam eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, so dass wir also zu Beginn des nächsten Jahres mit der Veröffentlichung rechnen können.» Das aus Ihrem Votum damals in der Geschäftsberichtsde- batte vor einem Jahr. Diese Fristen sind nun verstrichen. Wir haben das Jahr 1985 begonnen und schon beinahe die Hälfte vollendet. Ange- sichts der Bedeutung der Sozialversicherung für den sozia- len Frieden, für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, aber auch angesichts der Diskussion über die kommenden Struk- turprobleme einzelner Zweige dieser Sozialversicherung wird dieser Expertenbericht Beachtung finden. Er wird sicher nicht in den Schubladen verschwinden. Deshalb gestatte ich mir die Frage, Herr Bundesrat, ob und wann die Experten ihre Arbeit abgeliefert haben und warum dieser Bericht bis heute noch nicht veröffentlicht worden ist. Administrative Schwierigkeiten und Überlastung des Bun- desamtes für Sozialversicherung gelten angesichts der Bedeutung dieses Berichtes meines Erachtens nicht als Entschuldigungsgründe. Es sollte und darf auch nicht der Eindruck entstehen, die Verwaltung wolle die Expertenar- beit noch eine gewisse Zeit unter Verschluss halten, minde- stens bis die hängigen Sozialversicherungsvorlagen erledigt sind, weil die Experten möglicherweise bittere Wahrheiten ausgesprochen haben. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Veröffentlichung dieses Berichtes zu beschleunigen. Man sagt zwar: Aller guten Dinge sind drei. In diesem Falle hoffe ich, dass ich nicht in der Geschäftsberichtsdebatte des nächsten Jahres zum drittenmal die gleiche Frage zu stellen und den verspro- chenen Expertenbericht zu monieren habe. Weder-Basel: Wie Sie dem Bericht Seite 46, Denkmalpflege, entnehmen können, musste eine Vielzahl von Subventions- gesuchen für Denkmäler aus finanziellen Gründen abge-
Gestion du Conseil fédéral974
N 11 juin 1985
Unterstützung der sprachlich kulturellen Minderheiten am
I.Januar 1984 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bedeutet für
uns eine effiziente Massnahme; auch das möchten wir hier
ausserordentlich verdankt haben.
Nun aber zu den zusätzlichen Empfehlungen der Experten
der von mir genannten Arbeitsgruppe, die seinerzeit vom
Bundesrat eingesetzt wurde. Darf ich stichwortartig einige
wenige Empfehlungen hier nochmals in Erinnerung rufen?
Diese Arbeitsgruppe empfiehlt unter anderem nebst der
wesentlich verstärkten Unterstützung der Aktionspro-
gramme der Lia Rumantscha und der Pro Grigioni Italiano
auch neue Massnahmen betreffend Übersetzungen wichti-
ger Texte des Bundes ins Rätoromanische. Wir werden im
Zusammenhang mit der Behandlung des Publikationsgeset-
zes vielleicht zu diesem Thema noch einige Ausführungen
machen und etwas in die Details gehen können. Aber
ebenso wirkungsvoll und effizient sind auch die von dieser
Gruppe empfohlenen Massnahmen in bezug auf die Ver-
wendung des Rätoromanischen auf Formularen, Anschrif-
ten, Signalisationen und in öffentlichen Publikationen.
Schliesslich ist auch die Empfehlung, Rätoromanisch eben-
falls als Fach für Lehre und Forschung auf der Hochschul-
stufe zu institutionalisieren, Gegenstand der Betrachtungen
dieser Arbeitsgruppe, ebenso die bereits erfolgte Anerken-
nung des Romanischen als Maturitätsfach.
Wie eingangs erwähnt, ging es mir aber in erster Linie
darum, festzuhalten, dass dieses neue Gesetz eine echte
Hilfe bedeutet und dass wir dafür zu Dank verpflichtet sind.
Abschliessend möchte ich Herrn Bundesrat Egli noch eine
andere Frage stellen im Zusammenhang mit Seite 47 des
Berichtes der Eidgenössischen Kommission für Jugendfra-
gen: Welche besonderen Massnahmen hat der Bundesrat
bereits ergriffen oder gedenkt er noch zu ergreifen, um
Projekte im Dienst der Jugend, im Jahr der Jugend, zu
realisieren? Sind hier die Kantone einbezogen worden?
Kann man hier von einer koordinierten Tätigkeit von Bund
und Kantonen ausgehen?
gique, pour constater que l'attitude de la Commission de
gestion me paraît un peu paradoxale. En effet, voici environ
deux ans, la Commission de gestion publiait un rapport qui
a eu un certain retentissement, rapport dans lequel elle
reprochait au Conseil fédéral de ne pas soutenir suffisam-
ment le développement de la culture biologique, de ne pas
assez intervenir au niveau des conditions réglementaires qui
permettaient de distinguer les différents produits, de ne pas
assez favoriser la recherche en cette matière, la commission
souhaitait un certain nombre d'actions.
Aujourd'hui, quand l'Office fédéral de la santé publique
soumet un texte d'ordonnance en consultation, je trouve un
peu paradoxal que la même Commission de gestion fasse la
fine bouche. J'aimerais dire à M. Egli que, pour ma part, le
texte d'ordonnance que j'ai sous les yeux me paraît une
excellente base. Il ne faut pas toujours réclamer des amélio-
rations et ensuite, lorsqu'on les a, trouver «des puces» et
buter sur des détails.
Dans son rapport, M. Weber-Schwyz a fait deux observa-
tions qui m'ont particulièrement choqué. Tout d'abord, lors-
qu'il a dit qu'allait être créé un surplus de contrôle étatique.
Il me semble que c'est vraiment le dernier argument à
employer en matière agricole. S'il y a un domaine qui est
totalement contrôlé par l'Etat, c'est bien l'agriculture. Quand
on veut modifier l'orientation de ce contrôle en faveur de
pionniers qui ont déjà bien payé de leur personne et en
faveur de développements qui répondent aux attentes des
consommateurs, il ne faut pas avancer un tel argument, il
n'a pour moi plus aucune valeur. Ou plutôt, il faut repenser
totalement la politique agricole, ce que je suis d'accord de
faire, mais je ne pense pas que ce soit la volonté de la
Commission de gestion. L'argument du contrôle étatique
tombe donc complètement à faux, d'autant plus que le texte
du projet d'ordonnance indique bien que ce n'est pas l'Etat
qui contrôlerait, mais une commission à composer de
manière équilibrée regroupant les principaux milieux inté-
ressés.
Ensuite, ce qui m'a également choqué dans l'intervention du
rapporteur-mais je ne l'ai peut-être pas très bien compris-
c'est une critique que j'ai perçue, formulée à rencontre du
mode de culture biologique. A l'entendre, on ne sait pas si la
culture biologique a un degré de rentabilité suffisant sur
plusieurs années ou, en d'autres termes, on ne sait pas si
elle permet la survie économique des exploitations. Je dirais
à M. Weber-Schwyz que ce problème a précisément fait
l'objet d'études, notamment à la station fédérale de Tänikon,
et que si par hasard la rentabilité de la culture biologique
avait vraiment un niveau quantitatif moindre, je précise bien
«quantitatif», ce serait en fait une chance pour notre politi-
que agricole, ce serait peut-être une possibilité d'arriver à
résoudre certains problèmes de surproduction qui nous
tallonne dans beaucoup de secteurs de l'agriculture!
Il ne faut pas venir ici, avec des arguments spéciaux, contrer
des évolutions qui ont déjà tellement de peine à éclore,
critiquer un secteur dans lequel des particuliers doivent tant
payer de leur personne et de leur poche pour arriver à
percer.
Frau Grendelmeier: Ich beziehe mich auf die Seite 43, auf
den Beginn des Berichtes des Departementes des Innern.
Wir haben da einen ausgezeichneten und in keiner Weise
beschönigenden Bericht zum Zustand unserer Wälder. Ich
möchte an dieser Stelle Herrn Bundesrat Egli in aller Form
danken, dass er in allen Walddebatten, die wir bisher hatten,
einen sehr klaren und sogar harten Standpunkt eingenom-
men und nicht versucht hat, die Situation zu verwedeln oder
herabzuspielen. Es sind hier auch eine Reihe von Sofort-
massnahmen aufgeführt, die nur einen Schönheitsfehler
haben: dass sie nicht sofort Wirkung zeitigen werden, son-
dern ihre Zeit erfordern - erstens, bis sie tatsächlich in Kraft
treten, und zweitens, bis sie sich dann auch auswirken. Aber
wir haben immer festgestellt, dass die Waldschäden nur
durch eine Therapiekette, durch eine Reihe verschiedenster
Massnahmen - nämlich Sofortmassnahmen, mittelfristige
Massnahmen wie auch langfristige Massnahmen - vielleicht
behoben werden können. So sicher bin ich in der Zwischen-
zeit nicht mehr, denn wieviel Zeit uns der sterbende Wald
lässt, das steht heute noch aus.
Gleich zu Beginn dieses Berichtes steht, dass in den näch-
sten Jahren voraussichtlich doppelt so viele Bäume aus dem
Wald geschafft werden müssen, als dies der normalen Nut-
zung entspricht. Hier möchte ich eine Frage an Herrn Bun-
desrat Egli wiederholen. Ich habe sie im Februar als Motio-
närin des Minderheitsantrages der Kommission gestellt,
nämlich: Wäre es nicht denkbar, trotz gewisser Bedenken,
als Sofortmassnahme Militäreinheiten einzusetzen, um die
Wälder von geschädigten Bäumen zu säubern? Ich wieder-
hole: Ich rede nicht von einer Facharbeit, wie sie das Baum-
fällen darstellt. Dazu braucht es Leute, die diesen gefährli-
chen Beruf erlernt haben. Ich rede von den abgeschnittenen
Baumkronen, den Ästen, den Rinden, zu deren Entfernung
keine qualifizierten Arbeitskräfte benötigt werden. Je mehr
Bäume gefällt werden, desto stärker geraten unsere Wälder
in einen Zustand, wie er pausenlos bedauert wurde von
jenen Leuten, die nicht zur Kenntnis nehmen wollten, dass
das Waldsterben im allgemeinen nicht eine Frage der man-
gelnden Pflege ist. Durch den Baumschlag, den wir sehr
intensiviert fortführen müssen, entstehen verluderte Wälder,
entstehen Wälder, die man praktisch nicht mehr betreten
kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wälder gesun-
den können, wenn man diese Restabfälle nicht so schnell
wie möglich aus dem Wald schafft. Andererseits sehe ich
aber auch ein, dass es den Waldbesitzern - seien es nun
private oder öffentliche, also Gemeinwesen - unmöglich ist,
diese Arbeit zu leisten. Das ist eine Überforderung, denn,
wie Sie aus diesem Bericht entnehmen können, Waldschä-
den in diesem Ausmass hat es in der Geschichte noch nicht
gegeben.
Ich frage Sie deshalb noch einmal, Herr Bundesrat, ob man
sich einen militärischen Einsatz überlegen soll, um dem
Gestion du Conseil fédéral 976 N 11 juin 1985 teilweise illegal in die Schweiz gelangen und demzufolge an der Grenze nicht erfasst werden. Es ist aber dafür gesorgt, dass sie spätestens bei den kantonalen Stellen, wo sie sich dann für ihr Asylgesuch melden, nochmals erfasst werden. Wir haben - wie Herr Weber Ihnen schilderte - die Kantone mit mehreren Kreisschreiben aufgefordert, die Kontrollen an den Flüchtlingen noch nachzuholen, insbesondere an jenen, die illegal in die Schweiz eingereist sind. Wir sind uns bewusst, dass die Frage weiter verfolgt werden muss. Wir werden die Geschäftsprüfungskommission auch hier auf dem laufenden halten. Nun zu den übrigen Fragen aus dem Kreise des Rates. Monsieur Houmard, Sie haben darauf hingewiesen, wieviel Holz aus unseren Wäldern anfallen müsste, wenn das geschädigte Holz mit der sogenannten Notnutzung aus den Wäldern entfernt wird. Sie haben auch auf die vielen priva- ten Organisationen und Institutionen hingewiesen, die hier tätig sind. Diese wirken in diesem Bereiche sehr segens- reich, und ich möchte auch Ihnen persönlich, Herr Hou- mard, danken, weil ich weiss, dass auch Sie in vielen sol- chen Organisationen sehr aktiv und erfolgreich tätig sind. Ich darf in diesem Zusammenhang auch das Impulspro- gramm Holz erwähnen, das allerdings unter der Federfüh- rung des Volkswirtschaftsdepartementes erlassen worden ist. Dieses Programm hat eine bessere Nutzung des Holzes vor allem in Industrie und Gewerbe zum Gegenstand. Sie haben dann, Herr Houmard, eine besondere Frage auf- geworfen, nämlich die Frage: Warum wird unsere Holzindu- strie nicht genügend mit schweizerischem Holz versorgt, sondern ist noch darauf angewiesen, Holz zu importieren? Das hängt teilweise damit zusammen, dass nicht immer das Holz in jener Qualität zur Verfügung steht, die in der schwei- zerischen Industrie gebraucht wird. Aber ich gebe zu, Ihre Frage hat mich auch etwas frappiert, und ich werde ihr in Zusammenarbeit mit dem Volkswirtschaftsdepartement noch etwas nachgehen. Herr Stappung, Sie haben vorerst die Frage nach der Sanie- rung des Energiehaushaltes an Bundesbauten gestellt. Über diese Sanierung besteht ein Dringlichkeitsprogramm, nach dem bestehende Gebäude, wenn begründet, saniert, also zum Beispiel Wärmedämmungen, haustechnische Mass- nahmen usw. veranlasst werden, damit Energie gespart wer- den kann. Richtig ist, dass mit diesen Massnahmen sehrviel Energie gespart werden kann. Sie haben von der ETH gesprochen. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie in den vergangenen Jahren Kredite bewilligten, um beispielsweise die Fernheizung des ETH-Zentrums durch Wärmepumpen zu ergänzen. Wie die Verhältnisse am Hönggerberg sind, Herr Stappung, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich werde aber auch dieser Frage noch nachgehen. Ihre zweite Frage betraf neue Vorhaben, die unter der Lei- tung meines Amtes für Bundesbauten erstellt werden. Diese werden selbstverständlich alle unter dem Gesichtspunkt der Wärmedämmung projektiert, erstellt und ausgewertet. Sie haben dann als dritte die bekannte Frage der Missstände
Postulat Uchtenhagen 978 N 11 juin 1985 gendem, herabgefallenem Holzmaterial säubern. Nun besteht die eigenartige Situation, dass gerade die Forstor- gane uns sagen, dieses abgefallene Material sei den Wäl- dern nicht schädlich, man lasse es gerade auch mit Rück- sicht auf den Zustand der Böden liegen. Hier handelt es sich um Material, das verrottet und zu Kompost wird und damit die Bodenverhältnisse verbessert. Es ist also nicht unbe- dingt notwendig, die Wälder in diesem Sinne zu reinigen. Was selbstverständlich notwendig ist, ist, dass Bäume und Holz, die vom Käfer befallen sind, möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden. HerrZwygart, Sie haben mir die Frage gestellt, was der Bund zu tun gedenke in bezug auf den Präventivbereich. Sie wissen, dass wir ursprünglich vorgesehen hatten, ein Prä- ventivgesetz zu erlassen. Ein vorbereitender Bericht zu einem solchen Gesetz ging in Vernehmlassung, aber die Vernehmlassungsergebnisse waren - ich kann das Wort ruhig anwenden - vernichtend. Angesichts dieses Ergebnis- ses konnten wir es nicht wagen, einen Gesetzeserlass vorzu- bereiten. Hingegen ist mein Bundesamt für Gesundheitswe- sen daran, die Präventivfragen trotzdem zu studieren und dort einzugreifen, wo für uns eine Kompetenz besteht. Ob ein Präventivrat geschaffen werden muss, wollen wir einst- weilen offen lassen. Ich glaube, es ist heute - soviel ich gehört habe - auch über die Kommissionen gesprochen worden. Einerseits verlangt man vom Bundesrat, es müssten weniger ausserparlamentarische Kommissionen bestehen, andererseits verlangt man die Schaffung von neuen Kom- missionen wie Präventivrat, Behindertenkommission usw. Hingegen ist vorgesehen, einen Präventivfonds zu schaffen, woraus dann Präventivaktionen finanziert werden können. Die Frage von Herrn Allenspach nach dem Bericht betref- fend AHV kann ich wie folgt beantworten: Ich weiss, dass ich Ihnen den Bericht auf Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt habe. Er ist inzwischen auch bei meinem Departe- ment eingetroffen. Die Verabschiedung des Berichts hat sich jedoch nochmals verspätet. Der Bundesrat wird indes- sen noch vor den Ferien von diesem Bericht Kenntnis neh- men. Wir stellen den Antrag, dass er an das Parlament weitergeleitet wird. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 84.416 Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984 Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Forschung und Entwicklung im Technologiebereich wird der Bundesrat aufgefordert, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwick- lungsabteilungen und jenen der Privatwirtschaft zu ver- stärken. Texte du postulat du 3 mai 1984 Etant donné l'importance croissante de la recherche et du développement des techniques, le Conseil fédéral est invité à chercher de nouvelles possiblités de renforcer la collabo- ration entre les services spécialisés dans la recherche et le développement, d'une part, et l'économie privée, d'autre part. Mitunterzeichner - Cosignataires Ammann-St. Gallen, Bircher, Braunschweig, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschier, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter. (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Um die Innovationskraft ihrer Wirtschaft zu steigern, unter- nehmen heute fast alle hochindustrialisierten Länder grosse Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Im Zentrum der Bemühungen stehen dabei eine bessere Koor- dination und Kooperation der privaten und der öffentlichen Forschung und eine innovationsfördernde verbesserte Dif- fusion von technologischem Wissen. Für den zur Errei- chung dieser Ziele notwendigen Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und praxisorientierter Forschung und Entwicklung werden schon seit einiger Zeit neue unor- thodoxe Wege beschritten, werden grossangelegte For- schungsparks, Innovations- und Gründerzentren, Wissen- schaftsläden und anderes mehr errichtet. In der Schweiz lässt die Koordination und Kooperation der Forschungstätigkeit noch zu wünschen übrig, und zwar sowohl was die Forschung und Entwickung an unseren kantonalen und eidgenössischen Hochschulen, Instituten und Ingenieurschulen unter sich betrifft, als auch was die Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand einer- seits und der Privatwirtschaft andererseits angeht. In beiden Bereichen sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die Koordination zu verbessern. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der öffentlichen Hand und jenen der Privatwirtschaft darf allerdings nicht dazu führen, dass die öffentliche Forschungstätigkeit sich nach kurzfristi- gen privatwirtschaftlichen Interessen ausrichtet. Eine solche Ausrichtung der Forschungstätigkeit oder gar der Studien- pläne könnte sich mittel- und langfristig sogar innovations- hemmend statt innovationsfördernd auswirken. Das Mana- gement unserer Industrie hat sich nicht in allen Fällen als sehr innovativ und weitsichtig erwiesen. Im Konkurrenz- kampf ist die Wirtschaft zudem oft geradezu genötigt, sich nach kurzfristigen Interessen auszurichten und dabei die Vernachlässigung längerfristiger Optimierungsaspekte in Kauf zu nehmen. Eine innovative Forschungstätigkeit ist jedoch auf einen anderen, längeren Zeithorizont angewie- sen. Die auf längere Sicht für ein Land wie die Schweiz nötige Schwerpunktbildung in zukunftsträchtigen For- schungsbereichen und die dabei immer nötiger werdende Multidisziplinarität setzen deshalb voraus, dass Forschung und Lehre nicht von den aktuellen und oft schon bald überholten Wirtschaftsinteressen gelenkt werden. Mit mei- nem Postulat soll folglich nicht für eine noch stärkere Anleh- nung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an die Wirtschaft plädiert werden, sondern für die Entwick- lung neuer Formen der Zusammenarbeit, welche die Effi- zienz der Forschungstätigkeiten steigern, ohne die Unab- hängigkeit der beiden Partner in Frage zu stellen. Auf eine engere, die technologische Diffusion und Innova- tion fördernde Zusammenarbeit sind insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe angewiesen. Von ihren flexibleren Strukturen her sind Klein- und Mittelbetriebe für die Entwicklung innovativer Technologien besonders geeignet. Hemmend wirkt sich indessen einerseits der erschwerte Zugang zu Risikokapital, andererseits der erschwerte Zugang zu Forschung und Entwicklung aus. Das gleiche gilt für neugegründete Unternehmungen, die häufig ein beson- ders grosses Potential an Innovationsfähigkeit haben. Ange- sichts der Tatsache, dass der hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwand der schweizerischen Grossfirmen längst nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher im Inland beschäftigungswirksam ist, kommt der Forschung und Entwicklung in kleineren Firmen gesamtwirtschaftlich heute ein grösserer Stellenwert zu. Neue Formen der Zusammenarbeit setzen keineswegs grossangelegte und kostspielige Institutionen voraus. Grosse Forschungszentren oder Forschungsparks, wie sie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 957-978 Page Pagina Ref. No 20 013 445 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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