Initiative populaire «en faveur de la culture» 564 19 mars 1985 lieh erlaubt, aktiv zu werden, also mit einer Kann-Formel ausgerüstet ist, beweist letztlich, dass es dem Gesetzgeber nicht ernst ist mit einer Aufgabe. Immerhin zahlt der Bund bis jetzt 70 Millionen Franken, aber dabei soll es offensicht- lich bleiben. Als Vergleich dazu: Die Stadt Zürich zahlt ebensoviel oder eher etwas mehr. Würden wir nun der Initiative mit dem berüchtigten Kultur- prozent zustimmen, so würde das bei einem Bundesbudget von rund 20 Milliarden Franken etwa 200 Millionen Franken oder, je nachdem, nur 150 oder auch 250 Millionen Franken ausmachen. Zur Erinnerung: Die Milchwirtschaft unterstüt- zen wir mit 840 Millionen Franken. Mit anderen Worten: Uns ist der Käse rund viermal mehr wert, als es die Kultur gemäss Initiative wäre. Meine Kollegen von der SVP mögen mir das verzeihen. Herr Bundespräsident Purgier hat es gestern gesagt: «cultura» heisst auch Landbau. Aber man könnte vielleicht die Kultur in diesem ländlichen oder nicht mehr so ländlichen Land etwas besser verteilen. Wenn wir dem Volk schon einen Gegenvorschlag unterbrei- ten, dann stellen Sie doch zumindest unter Beweis, dass es Ihnen ein echtes Anliegen ist. Mit einer Kann-Formel ist das doppelte Nein, da gehe ich mit Frau Robert 100 Prozent einig, vorprogrammiert, und wir stehen vor einem Scherben- haufen. Das scheint ja auch laut Beteuerungen aus allen Fraktionen, mindestens vordergründig, nicht die Absicht zu sein. Mit der Kann-Formel jedoch wird ein erfolgreicher Abstimmungskampf gar nicht geführt werden können. Die Initianten, das sind immerhin 122000 Menschen, werden sich dafür nicht einsetzen können. Sie werden auch ihre Initiative nicht zurückziehen können, wenn wir diese schwa- che Kann-Formel belassen. Somit bleibt der Mobilisierungs- effekt aus. Wer um Himmels willen soll sich dann noch in einer Kampagne dafür engagieren, wenn der Gegenvor- schlag im besten Fall eine höfliche Empfehlung für etwas mehr Bundesbeteiligung in Sachen Kultur darstellt? Es ist und bleibt Bundesaufgabe, den Kulturaustausch unter den Gemeinden und den Kantonen zu fördern, und es ist auch eine Bundesaufgabe, die Kommunikation unter den Sprachregionen zu verbessern. Das scheint je länger desto notwendiger zu sein. Es ist aber auch Bundesaufgabe, das Ungleichgewicht, das Gefalle zwischen den grossstädti- schen' Kulturzentren einerseits und den ländlichen, unterdo- tierten Gegenden andererseits auszugleichen. So, wie die Diskussion gestern gelaufen ist, scheint mir indes eine gera- dezu panische Angst vor einem Bundesengagement in die- ser Sache zu herrschen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass man letztlich nicht gewillt ist, echt Farbe zu bekennen und sich für einen Gegenvorschlag stark zu machen, der diesen Namen wirklich verdient und dann auch eine Chance hätte, in der Volksabstimmung angenommen zu werden. So stelle ich denn den Eventualantrag, dass im Falle einer Ablehnung des Antrages der Minderheit Renschier die Kul- turinitiative dem Volk und den Ständen zur Annahme emp- fohlen wird. Mühlemann: Es stimmt nicht, Frau Grendelmeier, dass wir Angst haben. Wir haben keine Angst vor der Kultur, aber wir befinden uns hier auf dem Boden der politischen Realität, und das wissen auch die Initianten der Kulturinitiative. Meine informellen Gespräche mit diesen Trägern schweize- rischer Kultur zeigen deutlich, dass sie bereit sind, auf vernünftige Lösungen einzuschwenken. Wir haben hier nicht nur Lippenbekenntnisse abgegeben, Frau Grendel- meier. Ich würde sagen, den meisten Parlamentariern in diesem Saal ist es mit der Kultur sehr ernst; aber wir suchen eine Lösung, die realistisch ist und den demokratischen Verhältnissen unseres Landes entspricht. Wenn Sie die vier anstehenden Lösungsvorschläge betrach- ten, dann will ich vorerst einmal die Lösung von Herrn Cavadini ausklammern, vor der ich allerdings Respekt habe, weil sie ganz deutlich den Föderalismus bejaht. Die Lösung der Kommissionsmehrheit hat am meisten Vorzüge. Wenn Sie rational diese drei jetzt noch anstehenden Lösungsvor- schläge vergleichen, stellen Sie fest, dass die Mehrheit der Kommission eine Kann-Formel vorschlägt und sich damit abgrenzt vom Vorschlag von Herrn Renschier, der im übri- gen in seinem zweiten Abschnitt- das möchte ich deutlich anerkennen - eine ausgezeichnete Formulierung gefunden hat. Ich würde ihr zustimmen, wenn sie nicht mit der Muss- Formel gekoppelt wäre. Allerdings muss ich sagen, ihr Absatz 3 ist für mich nach wie vor vage, schwammig und nicht griffig genug, um tatsächlich zu überzeugen. Die Kann-Formel ist notwendig, um klarzumachen, welche Rolle der Staat in der Kulturförderung zu spielen hat. Er hat nicht aktiv zu agieren, sondern passiv zu helfen, und in diesem Sinn sind die Träger der Kultur- ich betone es noch einmal -, die privaten Mäzene, allen voran die Einzelpersönlichkei- ten, die willens sind, die Kultur zu unterstützen, in den Vordergrund zu stellen. Der Mehrheitsvorschlag der Kommission hat folgenden wei- teren Vorteil: Er bezeichnet die Aktionen privater Kreise deutlich als unterstützungswürdig und setzt sich damit vom Vorschlag des Bundesrates ab. Es steht dort nirgends etwas von dieser Unterstützung des privaten Mäzenatentums. Wenn der Staat eigene Massnahmen treffen kann, dann heisst das eben nicht, dass er diese wichtigsten Kulturträger unterstützt. Er sollte nicht eigene Massnahmen treffen, son- dern die Massnahmen anderer unterstützen. Aus diesem Grunde betrachte ich den Vorschlag der Kommissionsmehr- heit für besser als den des Bundesrates. Herr Nationalrat Nebiker hat den Vorschlag der Kommis- sionsmehrheit als linguistische Dekoration bezeichnet. Ich möchte das deutlich zurückweisen. Worte sind auch hier noch Worte. Wir geben in unserem Vorschlag eine klare Zielvorgabe. Es ist keine Enumeration, Frau Morf, sondern es ist der Versuch, das gesamte Kulturschaffen einzubetten in den zeitlichen Dreiklang von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und damit Lösungen zu unterstützen, die in die Zukunft weisen, die gegenwärtige Kunstszene zu bereichern und auch Werte, die in der Vergangenheit wurzeln, weiter zu fördern. Das ist ein ausgewogenes Rahmenprogramm, mit dem wir zugegebenermassen den Bundesrat etwas einen- gen, indem wir ihm eine klare Zielvorgabe geben. Aber Klarheit in diesem Bereich dürfte ja nicht schaden. Nun besitzen wir schon seit vielen Jahren eine Kulturunter- stützung durch den Bund, aber wir haben dafür keine recht- liche Basis, es ist keine Verfassungsgrundlage vorhanden. Ich verstehe meinen Freund Pidoux nicht recht, der doch als sehr gewiegter Jurist diese Verfassungsgrundlage endlich fordern müsste. Es kommt dazu, dass wir eine Motion einrei- chen wollen, die steuerliche Anreize für Private schafft. Diese Motion ist notwendig. Wir müssen uns zwar nicht schämen - auch hier nicht, Frau Grendelmeier - gegenüber anderen Staaten, und zwar dank der grosszügigen Steuer- gesetzgebung vieler Kantone. Ich zweifle nicht, dass die restlichen sechs, die auf diesem Gebiet noch nichts getan haben (Nidwaiden, Uri, Tessin, Wallis, Waadt und Genf), das Versäumte bald nachholen werden. Herr Cavadini wird hier das Seinige dazu beitragen, nehme ich an. Aber wir müssen eben, um diese Steuergesetzgebung auch auf Bundesebene im Bereiche der direkten Bundessteuer, im Bereiche der Steuerharmonisierung zu verändern, Grundlagen haben. Wenn Sie die Botschaft zu den Bundesgesetzen über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer genau studiert haben, dann finden Sie dort ein interessantes Kapi- tel zum Thema: «Steuerliche Förderung ausserfiskalischer Zielsetzungen». Dort steht schwarz auf weiss geschrieben: «Das Bestreben, in der Harmonisierungsgesetzgebung spe- zifische ausserfiskalische Zwecke zu verfolgen, setzt voraus, dass dem Bundesgesetzgeber auch eine Gesetzgebungs- oder eine Förderungskompetenz im fraglichen Bereich zusteht. Eine solche verfassungsrechtliche Grundlage ist notwendig, weil sich sonst eine mit der fiskalischen Förde- rung regelmässig verbundene steuerliche Ungleichbehand- lung nicht rechtfertigen lässt.» Wer also dieser Motion für fiskalische Anreize für private Kunstförderer zustimmen will, muss sehen, dass hier ein innerer Konnex besteht zwischen dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit und dieser Mo- tion.
Initiative populaire «en faveur de la culture» 566 19 mars 1985 schlägt dann doch «dem Fass die Krone ins Gesicht», wie Politiker so schön sagen. Es geht doch den meisten, die endlich die Kultur auch als Aufgabe - neben anderen Trägern - des Bundes anerken- nen, vor allem darum, dass wir diesen Artikel haben und nicht, dass wir jetzt Angst vor irgend jemandem haben sollten, auch nicht vor dem Volk. Ich weiss nicht, wovor wir eigentlich Angst haben oder auch nicht haben sollten. Das sehen wir ja erst, wenn die Abstimmung dann da ist. So viel guter Wille, auch wenn 122000 Unterschriften dahinter sind, ist wahrscheinlich doch nicht vorhanden. Vor allem dann nicht, wenn dann von der Gegenseite, wo sich jetzt auch abzeichnet, wer alles dazu gehört, mit Inseraten noch ein bisschen «demagögelet» wird. Auch das kommt ja immer wieder vor. In diesem Fall kann natürlich der ganze Kulturar- tikel bachab gehen, und wir haben am Schluss nichts. Es scheint mir, wichtig wäre es jetzt, wir würden uns einigen auf einen bestimmten Antrag. Die sozialdemokratische Frak- tion war für den Minderheitsantrag Renschier bzw. den Minderheitsantrag der Kommission. Wir finden ihn nach wie vor am besten. Aber falls er nicht angenommen würde, haben wir beschlossen, uns hinter den Gegenvorschlag des Bundesrates zu stellen. Ich glaube, auch die SVP ist dieser Meinung. Herr Nebiker hat in diesem Sinne votiert. Nun noch zum Votum von Herrn Mühlemann. Herr Mühle- mann hat verschiedene- ich habe sogar Notizen gemacht- Steuerförderungs-Cha-cha-chas gesungen in allen seinen Voten, den Antrag der Mehrheit proklamiert und gesagt, das sei «ein ausgewogenes Rahmenprogramm». Sehen Sie, gerade an diesem Wort «ausgewogenes Rahmenpro- gramm» sieht man, dass es kein guter Artikel wäre. Er ist sicher akzeptabel, aber gerade weil er ein «ausgewogenes Rahmenprogramm» ist, ist er nicht so gut wie der Gegenvor- schlag des Bundesrates; denn, auch wenn Sie es in Abrede stellen, Herr Mühlemann: er ist enumerativ und er wird jede Menge Hasen aufscheuchen. Nur weil Sie diese steuerliche Förderung so sehr vor Augen haben, ist dies kein Grund, diesem Artikel zuzustimmen. Sie, als ein Kulturförderer, sollten sich dazu entschliessen können, dem besten Artikel zuzustimmen, der am Schluss noch vorliegt, und das wäre dann eindeutig jener des Bundesrates. Renschier: Ich teile die Auffassung, die soeben von Doris Morf hier dargelegt wurde, nicht. Erstens einmal ist der Minderheitsantrag noch nicht abgelehnt worden; die Ab- stimmung über den entscheidenden Absatz 2 findet erst noch statt. Die von ihr gezogene Schlussfolgerung, wonach es nur darum gehe, überhaupt einen Kulturartikel in der Verfassung zu haben, es komme eigentlich nicht so darauf an, was er beinhaltet kann ich nicht teilen. Gestern wurde hier doch von mehreren Votanten - dazu gehörte auch der Sprecher des Bundesrates - klipp und klar gesagt, dass es im wesentlichen darum ginge, das, was wir jetzt schon haben, in der Verfassung zu verankern. Dann verbindet man das noch mit der Erwartung, dass etwas mehr Mittel für die Kultur aufgewandt werden sollen. Wenn nur das, was jetzt schon besteht, in der Verfassung verankert werden soll, wieso brauchen wir überhaupt einen Verfassungsartikel? Ob Sie nun 70 Millionen Franken pro Jahr ohne Verfassungsartikel ausgeben oder 150 Millionen Franken pro Jahr, das ist doch kein Unterschied in bezug auf die Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Veranke- rung. Ich bin nicht der Meinung, dass jeder andere Vor- schlag - sei es nun der des Bundesrates oder derjenige der Kommissionsmehrheit - genügen kann, auch für die Initian- ten, damit sie die Initiative zurückziehen. Mit der Argumenta- tion, wie sie hier vorgelegt wurde, ist es durchaus möglich und auch politisch konsequent, wenn die Initianten sagen: «Nein, dann ziehen wir die Initiative nicht zurück, dann bleiben wir bei unserer als unzulänglich taxierten Initiative und nehmen das Risiko in Kauf, eben tatsächlich keinen Kulturartikel in die Verfassung zu bekommen, weil er im wesentlichen ja doch nichts am Ist-Zustand ändert.» Ich bitte Sie deswegen, meinem Minderheitsantrag, vor allem zu Absatz 2, der hier zur Diskussion steht, zuzustim- men, denn die Zustimmung dazu bildet eine reale Grundlage für den Rückzug der Initiative. M. Pini, rapporteur: Je tiens avant tout à remercier les députés qui ont participé à ce débat, notamment en ce qui concerne les questions que nous devons trancher ce matin. Nous sommes arrivés à un point que je considère comme fondamental, car nous allons nous prononcer sur l'alinéa 2 du contre-projet. Je prendrai les diverses propositions dans l'ordre chronologique et commencerai par celle qui a été présentée par M. Renschler. Lors de ma déclaration introductive, j'ai déjà souligné que la proposition de minorité, dont M. Renschler est le porte- parole, risque de dépasser les limites du rôle subsidiaire que l'on veut réserver à la Confédération dans le domaine de la promotion culturelle. La proposition de M. Renschler plaît aux initiants, car elle prévoit l'obligation pour la Confédéra- tion de compléter l'encouragement à la culture des cantons et des personnes privées. Or, si nous nous engageons dans cette voie, nous risquons fort bien de briser l'équilibre fragile sur lequel reposent les chances de donner force constitutionnelle à la promotion de la politique culturelle en Suisse. La grande majorité de la commission s'est nettement pro- noncée en faveur de l'engagement subsidiare de la Confé- dération en matière de culture; elle préfère prévoir, sous forme de condition potestative, la possibilité d'aider et de soutenir la culture, en plus des efforts poursuivis souverai- nement par les cantons. Personnellement, je comprends le point de vue de M. Renschler qui va au-delà des limites de compétence envisagées par la majorité de notre commission. Cependant, nous devons tout faire pour éviter que les équilibres de compétences soient détruits, ce qui rendrait nul et inefficace l'effort que nous faisons pour affirmer un nouveau principe constitutionnel qui garde une grande valeur pour l'avenir de l'engagement de l'Etat fédéral dans le domaine de la culture. En ce qui concerne l'alinéa 2 du contre-projet, la majorité de la commission vous a présenté un texte différent de celui du Conseil fédéral. Notre version, qui évite une norme impera- tive au niveau constitutionnel, préconise une définition plus large et plus complète de la tâche de la Confédération en matière de culture que celle du gouvernement. Notre propo- sition, tout en sauvegardant les équilibres de compétences entre la Confédération et les cantons, correspond, tout au moins sur le plan de l'ouverture du concept politique, à l'esprit de l'initiative. A cet égard, je pense pouvoir dire que notre point de vue est plus avancé, plus généreux que celui du gouvernement. N'oublions pas que, même si nous croyons aux principes d'un article constitutionnel en faveur de la culture, la formu- lation de celui-ci doit être sanctionnée par le vote du peuple. Aussi certaines limites ne devraient-elles pas être dépas- sées. Je dis cela dans l'intérêt des initiants, tout en tenant compte aussi des arguments avancés dans sa proposition par Mme Grendelmeier. Or, Madame Grendelmeier, vous allez trop loin, et Mme Morf vient de vous le faire remarquer. Politiquement, vous allez au-delà des limites du possible de ce que les initiants eux- mêmes reconnaissent. Votre proposition, si elle était accep- tée, rendrait vains les efforts accomplis en faveur de l'article constitutionnel en discussion. Je me permets cette remar- que car, en dehors de ce Parlement, nous sommes encore confrontés à beaucoup d'autres réalités qui peuvent se traduire en opposition à l'initiative et, parallèlement, au contre-projet. J'aborde maintenant la proposition présentée hier par M. Nebiker, porte-parole de la minorité II, et je serai assez bref. Au nom de la majorité de la commission, j'ai déjà relevé le sens et la portée de notre proposition, ainsi que les raisons qui nous ont amenés à prévoir une version différente de celle du Conseil fédéral. Il ne s'agit pas, comme certains députés le prétendent, d'un simple effort esthétique ou de «broderie rédactionnelle» - sauf erreur, M. Nebiker a utilisé cette expression - mais bien d'un concept politique plus
Initiative populaire «en faveur de la culture» 568 N 19 mars 1985 Die Kommission empfiehlt Ihnen insbesondere aber auch deshalb die Zustimmung zu dieser Fassung, weil so die Chance besteht, dass die Initianten ihre eher aussichtslose Initiative zurückziehen und sich auf die vorgeschlagene Fassung konzentrieren werden. Bei genauer Prüfung der Verhältnisse sollte uns allen nicht gleichgültig sein, ob auf der Ebene des Gegenvorschlages, wie seitens der Kommis- sion beantragt, nicht ein Konsens gefunden werden könnte. Wenn mit vereinten Kräften dannzumal versucht würde, diesen gemeinsamen Vorschlag in der Abstimmung durch- zubringen, so wäre mehr gewonnen als mit einem doppelten Nein, das nämlich gar niemandem nützt. Auch aus referen- dumspolitischen Gründen sollten wir im Interesse des künf- tigen kulturellen Schaffens unseres Landes dem Antrag der Kommission folgen. Bundespräsident Furgler: Absatz 2 ist in der Botschaft sehr einlässlich dargestellt als eine Kompetenznorm, die dem Bund die Möglichkeit verschafft, die Kulturförderung in den Kantonen zu unterstützen und eigene Massnahmen zu ergreifen. Es wurde im Botschaftstext zu Ziffer 542 beige- fügt: «Der Begriff der Unterstützung ist in seinem Bedeu- tungsumfang weit zu fassen.» Ich bitte alle, die jetzt nach der denkbar besten Lösung suchen, sich an diese verbindli- che Aussage des Bundesrates in der Botschaft auf Seite 33 ff. zu besinnen. Das gehört zu den Materialien; das kann nicht zurückgenommen werden. Ich gebe aber auch allen, die zuviel möchten, zu bedenken, dass dieser Absatz 2 die Kulturförderung durch die Kantone voll und ganz respek- tiert. Wir bejahen den gestern so einlässlich geschilderten Staatsaufbau mit seinem Subsidiaritätsprinzip. Indem wir auch deutlich machen, dass wir eigene Massnahmen treffen können, empfinde ich persönlich, dass der Pessimismus, der heute aus den Worten von Frau Grendelmeier- ihr sonst gar nicht eigen - ertönte, doch weit übers Ziel hinausgeht; denn sie gehört ja nicht zu den Menschen, die aus Möglich- keiten Schwierigkeiten machen, sondern umgekehrt. Es ist eindeutig so, wie die Kommissionssprecher es beton- ten: Die Reihenfolge, die im Antrag des Bundesrates zum Ausdruck kommt, verpflichtet den Bund, das Subsidiaritäts- prinzip zu wahren. Er kann also nur tätig werden, wo ein Zusammenwirken tunlich erscheint oder wo es sich eindeu- tig um nationale Unternehmen handelt, welche gar nicht der kantonalen Kompetenz zugeschieden werden können. Nun hat der Gegenvorschlag erfreulicherweise den bereits von Ihnen akzeptierten Absatz 1 des Bundesrates übernom- men, eine Formulierung, die ausserordentlich aussagekräf- tig ist, wie wir bereits dartun konnten. Absatz 2 bleibt eine Kompetenznorm wie der bundesrätliche Formulierungsvor- schlag. Welche Kompetenznorm wollen Sie? Ich bin mir bewusst - Herr Mühlemann hat es mehrfach deutlich gemacht, Herr Kommissionspräsident Pini und Herr Frei als Sprecher ebenfalls -, dass der Unterschied darin bestehen soll, dass einzelne Tätigkeiten namentlich aufgeführt wer- den, die beim kulturellen Tätigwerden des Bundes über- haupt in Betracht kommen, sei es zur Erhaltung des Kultur- gutes, sei es bei der Unterstützung kultureller Bestrebungen der Kantone, sei es bei der Unterstützung Privater. Hier also ist der Hauptunterschied, wenn Sie den bundesrätlichen und den Kommissionstext, aber auch andere Formulierun- gen vergleichen: Maecenatum caritas, wie ich gestern sagte, soll gefördert werden. Ich erlaube mir in Klammern eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Mühlemann, weil er sich besonders vehement für die Motion mit einer fiskalischen Förderungsnovelle, - der gegenüber wir offen sind - eingesetzt hat. Das wäre ja in etwa das, was Sie bereits einmal diskutiert und bejaht haben, als es um das Innovieren im Wirtschaftsbereich ging; allerdings waren nicht alle Kreise gleich begeistert. Ich bin überzeugt, dass Ihre Philosophie, man möge fiskalisch die kulturelle Innovation erleichtern, für die wirtschaftliche Innovation ebenfalls zutrifft. Denn dort haben Sie ja zum ersten Mal beschlossen, auf den Emissionsstempel zu ver- zichten. Also, wenn ich bei Ihrer Logik bleiben darf, erwarte ich inskünftig die volle Unterstützung auch in jenem Bereich, denn Sie sind ja nicht einer derjenigen, der heute das tut und morgen das andere. Ich freue mich auf das Wiedersehen - damit wäre diese Klammer auch erledigt. Es ist so, dass wir dem Gedankengut der Subsidiarität voll und ganz Rechnung tragen müssen - hier verwende ich das Verbum «müssen» -, wenn wir beim Volk Erfolg haben wollen. Das ist der Hauptunterschied, wenn ich nun mit Herrn Renschier sprechen darf. Im Moment, wo wir müssen, werden die Kantone - ich bin überzeugt - à l'unanimité erklären: Jetzt mischt sich dieser Bund überall ein, auch da, wo wir ihn nicht brauchen. Das wollen Sie nicht! Ich habe Sie viel zu deutlich verfolgt in Ihren Argumenten, aus den Protokollen und gestern und heute im Rat. Aber der Text, so wie er geschrieben dasteht, sagt nun einmal, der Bund ergänze die Kulturförderung der Kantone. Das kann auf jeden Fall so interpretiert werden, dass er auch dort unter- stützen müsste, wo kein Bedarf bestünde, wenn die Kantone ihrerseits genügend Mittel geben. Ich frage in diesem Zusammenhang Frau Robert, ob sie mit ihrem Antrag nicht das gleiche in Kauf nimmt. Wir sind uns doch alle einig: zu viele Mittel werden wir nie haben. Wir werden folglich Schwerpunkte bilden müssen und haben kein Interesse daran, dass der Bund die Kantone dort unter- stützt, wo sie durchaus leistungsbereit sind und ihre Sache besser machen. Wenn nun aus einer zu eng gefassten Norm («der Bund muss») dieses «arroser le terrain» resultiert, das wir nicht wollen, dann schaden wir uns selbst. Haben Sie- sowohl beim Minderheitsantrag l als auch beim Antrag von Frau Robert - diese Gefahr wirklich genügend gewichtet? Ich halte demgegenüber fest, dass der Bund, wenn er grös- sere Freiheit hat (gemäss diesem Vorschlag oder dem der Kommissionsmehrheit) besser als bisher Unterstützung lei- sten kann, weil er eine klare verfassungsrechtliche Basis kriegt. Das ist nicht nichts. Gestützt auf eine solche Basis kann man besser aufbauen; und in Ergänzung zum bereits jetzt Möglichen im Filmbereich, im Natur- und Heimat- schutzbereich, in der Denkmalpflege werden wir auch danach handeln. Ich durfte gestern schon sagen - und hier wende ich mich an Herrn Rebeaud, dem ich herzlich danke, dass er seine Frage wiederholt hat -, dass der Bund auch im sechsten Kapitel zum Ausdruck brachte, er wolle mehr tun als bisher. Wir können uns sogar vorstellen, dass beispielsweise im sozialen Bereich durch eine Stiftung die Vorsorge für frei- schaffende Künstler gewagt wird, selbstverständlich ohne deren künstlerische Freiheit zu beeinträchtigen und nicht in der Absicht, dass wir nachher sagen, was Kunst ist und was nicht. Ich unterscheide hier ganz deutlich: Im sozialen Bereich können Sie mit einer Stiftung solche Dinge wagen. Bei der Zuspräche von Kunstpreisen werden ja immer Menschen - sei es in einer Stadt, sei es in einer Stiftung, sei es im Bund- einen Entscheid vorzubereiten und zu treffen haben. Wir sind uns vermutlich einig, dass in einem für Meinungsver- schiedenheiten so offenen Gemeinwesen, wie es die Schweiz ist, kaum je eine einhellige Zustimmung zur getrof- fenen Wahl zu finden sein wird. Aber ich antworte klar und deutlich: wenn wir im Sozialbereich solche Dinge im Gegen- satz zu heute neu wagen könnten, würde die künstlerische Freiheit des Menschen in keiner Weise touchiert. Das spür- ten Sie aus allen Voten meines Partners Alphons Egli in der Kommission, im anderen Rat, und das ist die Überzeugung des ganzen Bundesrates. - Damit wäre Ihre Frage beant- wortet. Ich darf doch noch einmal allen, die meinen, wir würden mit unserem Gegenvorschlag im Grunde genommen nur so eine Art Alibi vorlegen, in Erinnerung rufen, was wir in Kapitel 6 der Botschaft unter dem Aspekt eines kulturpoliti- schen Programms des Bundes skizziert haben. Wenn Sie das nachlesen, dann haben Sie nicht nur Stoff zum Nach- denken, sondern dann können Sie uns auch jederzeit im Dialog daran erinnern. Denn es ist ja nicht Art des Bundesra- tes, Dinge so leichthin in Botschaften zu schreiben, von denen er nachher nichts mehr wissen will. Sie haben es auch in der Hand, durch die entsprechenden Budgetpositio-
Initiative populaire «en faveur de la culture« 570 N 19 mars 1985 heit, dass inskünftig logischerweise grössere Bundesmittel als bisher für die Kulturförderung eingesetzt werden müs- sen, eben entsprechend der grösser werdenden Bedeutung der Kultur unseres Landes. Somit trägt nach meiner Mei- nung der Minderheitsantrag dem Grundgedanken der Initianten Rechnung, ohne aber die Finanzierungsregelung zu fixieren, wie das mit dem Kulturprozent der Fall wäre. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzu- stimmen. Keller: Nachdem im Absatz 2 der Antrag der Minderheit abgelehnt wurde, wir also bei dieser etwas unverbindlichen Kann-Formulierung verblieben sind, die vor allem föderali- stisch gerechtfertigt wurde, könnten wir nun ohne irgend- welche Gefährdung dieses Föderalismus im Absatz 3 eine etwas verbindlichere Formulierung finden, wie wir die Kultur finanzieren wollen, und zwar im Sinne des Antrages Ren- schier. Es ist so etwas wie ein Zielimpuls, ein - wenn Sie wollen - moralischer Appell, diese Staatsaufgabe nicht zu vernachlässigen; denn nach landläufiger Auffassung ist Kul- tur doch etwas mehr oder weniger Überflüssiges. Die Ein- sicht in die Notwendigkeit, kulturelle Bestrebungen zu unterstützen, muss immer wieder neu erkämpft werden. Die Initianten haben in diesem Sinne ein Kulturprozent vorgeschlagen. In der Botschaft steht bezüglich dieses Kul- turprozentes vor allem, die «fixen Anteile könnten Schule machen», auch bei anderen Staatsaufgaben. Dem ist keines- wegs so. Ich darf an den Kanton Aargau erinnern, aus dem ich stamme, der ja auch den Namen Kulturkanton hat, nicht ganz zu Unrecht, was man allerdings ausserhalb dieses Kantons nicht immer zur Kenntnis nehmen will. Dieser Kan- ton hat seit 15 Jahren ein Kulturgesetz mit einem Kulturpro- zent, und zwar aus dem Verständnis heraus, dass sich Kultur und Kulturförderung immer in einer Ausnahmesituation, ver- glichen mit allen anderen Staatsaufgaben, befindet. Andere Staatsaufgaben haben einen viel besseren oder viel sichere- ren Platz als die Kulturförderung. Daher muss man bei der Kulturförderung gewissermassen eine untere Limite setzen. Deswegen ist auch der Gedanke aufgekommen, ein Kultur- prozent einzufügen, um diese untere Limite zu gewährlei- sten. Nun wissen wir, dass dieses Kulturprozent im Sinne der Initiative keine Chance hat. Das ist politisch gegeben. Auf der anderen Seite wäre es aber angezeigt, im Absatz 3 an den Bund eine minimale Mahnung zu richten, die Kultur nach Kräften zu fördern. Damit geraten wir- ich wiederhole es - keineswegs in Schwierigkeiten mit der Orthodoxie des Föderalismus und hätten doch einen gewissen Abglanz des- sen, was mit dem Kulturprozent gefordert wird. Es ist eben so, dass man immer wieder daran erinnern muss, die Kultur auch finanziell zu unterstützen; denn viele sind für Kultur, nur darf sie nicht viel kosten. M. Pini, rapporteur: Notre commission est d'avis que la proposition de M. Renschler concernant l'introduction de l'alinéa 3 est superflue. Les moyens que la Confédération a déjà consacrés et doit encore consacrer à l'avenir ne dépen- dent pas de l'importance de la culture. Pouvons-nous aujourd'hui quantifier cette importance pour demain? On risque de revenir au discours que nous avons déjà tenu à propos de l'opportunité de prévoir la mise à disposition d'un pour cent des dépenses de la Confédération pour les tâches culturelles de cette dernière. L'énoncé semble assez vague et manque de clarté. Nous ne voyons donc ni le sens ni l'utilité de cet alinéa. Pour ces raisons, nous vous prions donc de refuser la proposition de M. Renschler. Frei-Romanshorn, Berichterstatter: Zu Absatz 3 des Vor- schlages Renschler: Man muss sich vergegenwärtigen, dass der wesentliche Grund, der zur Ablehnung der Initiative führt, das Bestreben ist, ein sogenanntes Kulturprozent ein- zuführen. Das sehen heute die Vertreter der Initianten mehr- heitlich ebenfalls ein. Ihnen schwebt nun eine Ersatzlösung vor, wie sie von Herrn Kollege Renschler vorgetragen wird: «Dafür wendet er» - gemeint ist der Bund - «Mittel auf, die der Bedeutung der Kultur unseres Landes entsprechen.» Die Kommission kann auch diese Formulierung nicht akzep- tieren, weil sie verfassungsunüblich ist. Wenn eine Bundes- kompetenz in der Verfassung verankert ist, wird damit der Bund nicht nur zu einem bestimmten Tun verpflichtet, son- dern auch dazu, hierfür die erforderlichen Mittel auf dem Budgetweg aufzubringen. Solche Selbstverständlichkeiten, wie sie der Antrag Ren- schler anstrebt, gehören nicht in die Verfassung. Daran kann die Erklärung der Initianten, auch dieser Absatz 3 des Antrages Renschler könnte sie allenfalls veranlassen, ihr Volksbegehren zurückzuziehen, nichts ändern. Ein solcher Handel kommt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit wie der Minderheit II überhaupt nicht in Frage. Ob die Initianten ihre Initiative zurückziehen oder nicht, der Antrag Renschler ist in seiner Gesamtheit - also auch bezüglich Absatz 3 - abzulehnen. Nach Auffassung der Kommission kommt ein Geschäft: Zustimmung zum Antrag Renschler, dafür Rückzug der Initiative, nicht in Betracht. Die Kommissionsmehrheit hält an ihrem modifizierten Gegenvorschlag fest. Um seinen Absatz 3 zu begründen, zitiert Herr Kollege Renschler die Artikel 42bis und Artikel 42ter der Verfassung. In Artikel 42bis BV geht es um eine rechnungstechnische Bestimmung und nicht um die Begründung einer Bundes- ausgabe; es wird nicht gesagt, man hätte für einen bestimm- ten Zweck die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt auch mit Bezug auf Artikel 42ter. Dort findet sich ebenfalls keine ausdrückliche Ausgabenkompetenz, sondern die Nennung der massgeblichen Faktoren für die Berechnung des Finanzausgleiches und für die Ausschüt- tung von Subventionen. Was dort gesagt wird, lässt sich nicht mit dem vergleichen, was hier bezüglich eines neuen Absatzes 3 gemäss Antrag Renschler zur Diskussion steht. Ich ersuche Sie, den beantragten Absatz 3 und damit der verdeckten Einführung eines Kulturprozentes nicht zuzu- stimmen. Bundespräsident Purgier: Man kann es drehen, wie man will, auch bei der denkbar offensten und liebenswertesten Interpretation gibt uns die von Herrn Renschler vorgeschla- gene Norm nichts. Die Kommissionssprecher haben überzeugend dargestellt, dass der Bund, wenn Sie die, Vorlage ohne Alinea 3 verab- schieden, gehalten ist, die unerlässlichen finanziellen Fol- gen seines Tuns zu tragen, und ich hatte die Ehre, über diese Folgen ganz offen zu sprechen: Wir wollen die Kultur- förderung verstärken. Wir haben das in der Botschaft klarge- stellt: Wenn Sie Ziffer 713 zu den Auswirkungen des Gegen- entwurfes noch einmal lesen, stellen Sie fest, dass wir offen sagen, ganz genau lasse sich das nicht beziffern, aber der Zuwachs sei jetzt schon bedeutsam. In Ziffer 64 haben wir detailliert über die finanziellen Aufwendungen orientiert: Förderung des Filmwesens, Stiftung Pro Helvetia, bildende Kunst, angewandte Kunst, Denkmalpflege, Kulturschaffen, ausserschulische Jugendarbeit, Prägegewinne aus dem Verkauf von Sondermünzen, neue Rubrik mit noch unbe- stimmtem Zweck; Totalvoranschlag 1984 37 Millionen, Finanzplan 1987 70 Millionen - also ein klarer Aufwärts- trend, von Ihnen und uns gewollt. Dann fügen wir noch bei, dass wir für Prangins weitere rund 20 Millionen in Rechnung zu stellen haben; zusätzlich kommen die Betriebskosten hinzu. Ich gebe Ihnen nun einfach den Satz zu bedenken, den wir auf Seite 45 der Botschaft haben: «Dies mag zeigen, dass der Kulturförderung in den nächsten Jahren eine wesentlich grössere Bedeutung beigemessen wird als bis anhin.» Auch ohne dieses Alinea werden wir somit handeln und, was wir tun, bezahlen. Weil dies so selbstverständlich ist, vermag ich aus einer ausdrücklichen, sehr vagen Umschreibung einer Finanzierungspflicht keinen Gewinn für die Vorlage zu erkennen. Ich möchte Sie ersuchen, in diesem Sinne diesen Antrag abzulehnen.
Initiative populaire «en faveur de la culture» 572 19 mars 1985 kultur, die Sie befürchtet haben, wird durch meinen Vor- schlag, durch diesen Grundsatzartikel gerade verhindert. Nachdem die Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie aufgrund des Schutzes ihrer eigenen Kultur dafür sein müs- sen sowie Bundespräsident Purgier, da er sein Kind ja nicht aussetzen will, die Kommissionssprecher, da sie-vor allem Herr Frei - eine gesetzliche Grundlage im Wortlaut haben wollen, die Liberalen und Bürgerlichen, weil sie diese Frei- heit garantiert haben wollen, und die Sozialdemokraten, weil sie eine Entpolitisierung der Kunst ebenfalls bejahen, steht einer Zustimmung zu meinem Antrag nichts mehr im Wege! M. Pini, rapporteur: M. Andreas Müller, membre de la com- mission, vient de présenter une proposition visant à intro- duire un 3 e alinéa qui souligne la liberté de l'activité artisti- que. A notre avis, l'activité artistique en Suisse ne peut être que libre conformément aux articles constitutionnels relatifs aux libertés fondamentales de l'homme et, plus précisé- ment, de tous nos concitoyens. Le réaffirmer selon la propo- sition de M. Müller nous semble en quelque sorte un pléo- nasme au regard de notre droit constitutionnel. La liberté d'expression artistique vaut autant que la liberté d'opinion ou de religion; elle fait partie des libertés fondamentales de l'individu. Je ne conteste donc pas, Monsieur Müller, la portée politi- que de vos propos; par contre, je vous répète que cette liberté que vous demandez de garantir pour l'activité artisti- que est déjà prise en considération dans les articles de notre constitution relatifs aux libertés fondamentales de l'homme. C'est pour cette raison que je vous demande d'en rester aux propositions de la majorité de notre commission qui se reflètent dans les alinéas 1 et 2 de notre contre-projet, sans adjonction du 3 e alinéa proposée par M. Müller. M. Müller craint que la culture puisse être demain canalisée par l'Etat et que la liberté dans l'expression artistique soit limitée. Tout à l'heure, le président de la Confédération estimait que Mme Grendelmeier était trop pessimiste; à mon tour, je dirai que M. Müller à une vision très négative de la liberté future de notre pays. Si ce qu'il redoute devait se produire, cela porterait atteinte à toutes les libertés constitu- tionnelles que nous avons acquises. Personnellement, je ne pense pas que notre pays s'achemine dans cette voie. Je vous prie donc d'en rester aux propositions de notre commission. Frel-Romanshorn, Berichterstatter: Der Antrag Müller-Aar- gau will den nunmehr angenommenen Gegenvorschlag der Mehrheit der Kommission mit einem Absatz 3 («Die künstle- rische Betätigung ist frei») ergänzen: Namens der Kommis- sion beantrage ich Ihnen gleich dem Herrn Kommissions- präsidenten Ablehnung dieses Antrages. Vorerst ist festzustellen, dass, wenn schon ein freies Schaf- fen im Rahmen des Gegenvorschlages garantiert werden soll, es sich sicherlich nicht nur auf die «künstlerische Betätigung» beziehen könnte. Denn das wäre zu eng. Der neue Verfassungsartikel hat weitergehend das kulturelle, und nicht nur das künstlerische Wirken zum Gegenstand. Der Antrag von Herrn Kollege Müller ist also meines Erach- tens allein schon von der Formulierung her nicht akzepta- bel. Wenn schon, müsste das kulturelle Schaffen und nicht nur das künstlerische Betätigen frei sein. Abgesehen davon: Dieser beantragten Ergänzung kann ich nicht beipflichten, auch wenn die Kommission dazu nicht ausdrücklich Stellung bezogen hat. Der Antragsteller hat seinen Antrag nämlich bereits vor dessen Abstimmung in der Kommission zurückgezogen, um ihn allenfalls im Rat wieder zu stellen. Eine Diskussion fand nicht statt. Es darf .aber mit Fug gesagt werden, dass er in einer erfolgten Abstimmung keine Chance gehabt hätte. Dies aus dem einfachen Grund, weil es sich bei der Freiheit, die der Antragsteller meint, um ein ungeschriebenes Freiheitsrecht handelt, das durchaus gewährleistet ist. Wenn heute das Bundesgericht als ungeschriebene Freiheitsrechte die per- sönliche Freiheit, die Sprachfreiheit, die Meinungsäusse- rungs- und die Versammlungsfreiheit garantiert, dann ist gewiss auch die Freiheit der kulturellen oder künstlerischen Tätigkeit geschützt. Die persönliche Freiheit schützt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung als ungeschriebenes Verfassungsrecht alle Freiheiten, die elementare Erscheinungen der Persönlich- keitsentfaltung des Menschen darstellen (BGE 97145). Dazu gehören die Freiheiten, die ich eben als ungeschriebene Freiheitsrechte genannt habe. Wenn Ihnen diese Ausführun- gen nicht genügen, d. h. sie Sie nicht zu überzeugen vermö- gen, dann gestatten Sie mir noch folgendes Zitat aus dem BGE 106 IV 41 zu zitieren: «In der Schweiz gilt, dass gestat- tet ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Im Zweifel ist ein Verbot zu verneinen, nicht umgekehrt.» Besteht also gesetzlich keine Beschränkung der individuel- len Betätigung, so besteht eben die Freiheit. Was würde es demzufolge nützen, in der Verfassung ausdrücklich zu erklären, die künstlerische bzw. die kulturelle Betätigung sei frei? Abgesehen davon - Herr Kollege Müller -, wir schaffen ja nicht einen Kulturartikel in der Bundesverfassung für das Individuum, sondern für die Eidgenossenschaft, damit sie - eben diese Eidgenossenschaft - neben den Kantonen kul- turell weiterhin in qualifizierter Form tätig bleiben kann. Ich ersuche Sie, unter diesen Gesichtspunkten die gefor- derte Ergänzung des nunmehr angenommenen Gegenvor- schlages der Kommission von Kollege Müller-Aargau abzu- lehnen. Bundespräsident Purgier: Nur wenige Worte: Herr Müller- Aargau greift ein wichtiges Anliegen auf, das im Bereich der Grundrechte früher oder später einer Lösung entgegenge- führt wird. Beide Kommissionssprecher weisen zu Recht auf die bundesgerichtliche Praxis und unser gemeinsames Empfinden hin, nach denen die künstlerische Betätigung in der Schweiz frei ist und frei bleiben muss. Sie haben auf den seinerzeitigen Artikel 14 des Verfassungs- entwurfes verwiesen, und Sie haben auch zu Recht betont, dass dort mehr eingebracht worden sei, nämlich, dass auch die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künst- lerische Betätigung frei seien. Die Kommission hat sich damals zur Überzeugung bekannt, dass es zum «Wohle der Autonomie der Wahrheit», um mit Karl Jaspers zu sprechen, zur Förderung der Eigengesetz- lichkeit wissenschaftlicher Forschung und Lehre und zum Nutzen der gesamten Gesellschaft erforderlich sei, einen solchen Artikel einzubringen. Ich würde Ihnen beliebt machen, diese Frage dann wieder aufzunehmen, wenn ein erweiterter Grundrechtskatalog im Bericht des Bundesrates zur Auswertung des seinerzeitigen Expertenberichtes zur Totalrevision der Bundesverfassung vorgelegt wird. Sie wis- sen ja, dass der Bundesrat den Räten noch in diesem Jahr den entsprechenden Bericht des Justizdepartementes zulei- ten wird. Dort wird ohne Zweifel auch diese Frage ausdisku- tiert werden müssen. Fazit: Nachdem hier von Ihnen selbst der Grundgehalt des Artikels doch wesentlich verkürzt worden ist, und nachdem eine Debatte über diese Grundrechte stattfinden wird, frage ich Sie, Herr Müller, ob es nicht besser wäre, diesen Antrag jetzt zurückzuziehen und ihn dort in erweiterter Form, aber auch im Kontext mit allen Grundrechten erneut aufzugrei- fen;denn hier ist er ganz eindeutig nicht an seinem richtigen Ort. Präsident: Herr Müller-Aargau zieht seinen Antrag zurück. Zurückgezogen - Retiré Präsident: Somit ist der Gegenentwurf bereinigt. Wir haben nun noch die Grundsatzabstimmung. Die Mehrheit der Kom- mission und der Bundesrat empfehlen Ihnen, dessen Gegenentwurf anzunehmen. HerrCavadini beantragt Ihnen, diesen Gegenentwurf zu streichen. Der Antrag von Herrn Cavadini ist bereits begründet.
Motion Allenspach
57419 mars 1985
negativ auswirken müsste. Dies steht in Widerspruch zu den
Intentionen dieses Hauses, die Bundesfinanzen in Ordnung
zu bringen.
Wir haben das Schreiben der Schweizerischen Arbeitsge-
meinschaft kultureller Stiftungen zur Kenntnis genommen.
Ihre Ideen wurden von der Kommission unseres Rates weit-
gehend übernommen. Wir lehnen diese Vorschläge auf der
Ebene des Bundes zu Lasten der direkten Bundessteuer ab,
sind aber doch auch der Meinung, dass im Rahmen der
Steuerharmonisierung die Idee der Steuerbegünstigung auf-
zunehmen ist, um die Unterschiede in den kantonalen Steu-
ergesetzen auszugleichen. Wir sind für den Primat der kan-
tonalen Kulturhoheit, Herr Kollega Frei!
Wir bitten Sie, die Motion aus Konsequenzgründen abzu-
lehnen.
Frau Grendelmeier: Ich kann mich kurz fassen: Nachdem
nun der Gegenvorschlag vor das Volk kommen soll, möchte
ich Sie dringend bitten, diese Kommissionsmotion zu unter-
stützen.
Es ist nicht durchs Band so, dass die Schweiz ein Holzboden
oder - noch schlimmer - ein Betonboden für die Kultur
darstellt. Es sind, im Gegenteil, sehr viele private Gönner da,
die für kulturelle Belange Unglaubliches leisten. Ich darf hier
vielleicht einmal auch - Sie mögen es mir verzeihen - die
Migros zitieren als vermutlich grösste Mäzenin in diesem
Land. Sie gibt für kulturelle Belange pro Jahr gleich viel aus
wie die Stadt Zürich. Und es scheint mir für Institutionen wie
die Migros, aber auch für private Förderer der Kultur ausser-
ordentlich wichtig, dass man sie nicht zusätzlich dafür
bestraft, dass sie eine Aufgabe übernehmen, die sehr wohl
auch von der Öffentlichkeit getragen werden könnte.
Es scheint mir auch wichtig, dass wir in den Kantonen und
in den Gemeinden darauf hinarbeiten, dass auch dort, auf
dem Gemeindesteuer- und Staatssteuersektor, Erleichterun-
gen eingeführt werden, weil das letzten Endes auch die
Gemeinde- und die kantonalen Auslagen auf dem kulturel-
len Bereich vermindern könnte.
Bestrafen wir also nicht die Privatinitiative einzelner Perso-
nen und Institutionen, sondern geben wir ihnen diesen
«Zucker» einer gewissen Steuererleichterung. Auch das ist
Kulturförderung.
Frau Morf: In Amerika gibt es immer so «Wellen»; Da ist
etwas «in», und da machen dann alle mit. Einmal war so eine
Zeit, da haben alle den Cha-cha-cha gesungen und getanzt,
und man erzählt von Miami (Florida), von einem Hotel, von
einem Liftboy, der, als dieses Hotel brannte, von Tür zu Tür
getanzt ist und geklopft hat, um die Gäste zu warnen, und
dabei sang: «The hôtel is on fi re - Cha-cha-cha.»
Solche Cha-cha-cha-Stimmungen, wo alle mitmachen, auch
wenn es brenzelig ist oder ein brennendes Thema ansteht,
kennen wir auch hier im Parlament, wo alle ihren eigenen
kleinen Cha-cha-cha-Songs singen. Eine Weile war es auf
freisinniger Seite vor allem der Taxe-occulte-Cha-cha-cha,
der gesungen wurde, heute ist es neuerdings der «Steuerli-
che-Anreize-Cha-cha-cha» mit einem Vorsänger und Diri-
genten aus dem Thurgau, Herrn Mühlemann.
Natürlich können diese steuerlichen Anreize - was für ein
Wort übrigens, so wie «Erotik via Portemonnaie»! - für
Kulturförderung etwas einbringen, obwohl - das darf man
ruhig feststellen, Frau Grendelmeier hat es bereits auch
festgestellt, pro domo, bzw. Migros- auch heute von priva-
ter Seite schon sehr viel auf dem Gebiet der Kulturförderung
gemacht wird, teils aus Kunstbegeisterung, teils als Investi-
tion am Kunstmarkt, teils im Hinblick auf Publikumswirk-
samkeit. Banken besitzen die schönsten Kunstsammlungen,
die Migros ist der grösste Erwachsenenschuler usw.
Ich finde, es ist schön und richtig, wenn Unternehmen, die
Jahr für Jahr mehr Gewinn erwirtschaften, einen Teil davon
für Kulturförderung einsetzen wollen. Aber nachdem jetzt
Herr Mühlemann als Vertreter eines solchen Unternehmens
-ich glaube.es ist die Bankgesellschaft-diesen «Kulturför-
derungs-via-Steuerliche-Anreize-Cha-cha-cha» bei jeder
Gelegenheit singt, wird man hellhörig, oder man fragt sich
zumindest, was sich denn alles für Zielsetzungen dahinter
verstecken könnten. Ob dann die Gleichheit aller-auch vor
dem Steuergesetz- gewahrt bliebe? Oder ob wir künftig alle
sagen könnten: «Ich zahle nur einen Teil meiner Steuern -
Cha-cha-cha -, den anderen Teil ziehe ich ab und fördere
damit zum Beispiel Amnesty International, den WWF, den
Friedensrat, die Sozialdemokratische Partei oder sonst eine
kulturelle Institution.»
Gerade deshalb, weil ich einmal wissen möchte, was dieses
Herzensanliegen von Herrn Mühlemann überhaupt für Aus-
wirkungen hätte und für wen und in welcher Form, bin ich
für Überweisung der Motion - um die Auslegeordnung die-
ser Möglichkeit einmal kennenzulernen.
Präsident: Die Kommissionsberichterstatter verzichten auf
das Wort. Der Bundesrat ist im Sinne der Ausführungen von
Herrn Bundespräsident Furgler bereit, die Motion anzuneh-
men. Die Fraktion der Nationalen Aktion bekämpft sie.
Abstimmung - Vote
Für die Überweisung der Motion
Dagegen
92 Stimmen
4 Stimmen
#ST# 84.415
Motion Allenspach
Sicherung des technischen Kulturgutes
Sauvegarde des biens culturels techniques
Wortlaut der Motion vom 3. Mai 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu stel-
len, ob zur Weiterführung der Sicherung des technischen
Kulturgutes und zur Weiterführung des Technorama als
Informations- und Dokumentationszentrum dem Techno-
rama der Schweiz
Texte de la motion du 3 mai 1984
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport,
assorti de propositions, par lesquels il répondra aux ques-
tions suivantes:
Aux fins de garantir la sauvegarde des biens culturels tech-
niques et le .maintien du Technorama de la Suisse en tant
que centre d'information et de documentation, n'est-il pas
possible d'allouer au Technorama:
a. une ultime contribution financière unique?
b. une subvention annuelle d'exploitation?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern,
Ammann-St. Gallen, Basler, Biel, Bonny, Bratschi, Bremi,
Chopard, Cincera, Cotti Flavio, Dünki, Eggli-Winterthur,
Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Frey-Neuenburg, Früh,
Giger, Grassi, Hofmann, Jaeger, Jeanneret, [Kopp], Künzi,
Landoli, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oester, Petit-
pierre, Pfund, Reich, Robert, Sager, Segmüller, Spalti, Stap-
pung, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Zehnder (40)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Technorama der Schweiz in Winterthur hat seit Jahren
grosse Anstrengungen zur Sicherung des technischen Kul-
turgutes unseres Landes unternommen. Die Weiterführung
dieser Sammlung, ihre Pflege und systematische Erweite-
rung ist zurzeit aus finanziellen Gründen in Frage gestellt.
Erklärtes Ziel des Technoramas der Schweiz ist es, Zugang
zu Wissenschaft und Technik zu schaffen, sowohl beim
Erwachsenen als auch bei der Jugend. Das Technorama der
Schweiz will Verständnis wecken, dass vom gezielten,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Kulturinitiative Initiative populaire "en faveur de la culture" In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 563-574 Page Pagina Ref. No 20 013 222 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.