- Juni 1984
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Petitionen
#ST# Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 22. Juni 1984, Vormittag
Vendredi 22 juin 1984, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Petitionen - Pétitions
84.254
Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der
Jugendverbände. Jugendurlaub
Pétition du Cartel suisse des associations de jeunesse.
Congé jeunesse
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet im Namen der Peti-
tions- und Gewährleistungskommission den folgenden
schriftlichen Bericht:
- Am 2. Februar 1984 reichten die Schweizerische Arbeits-
gemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Schwei-
zerische Pfadfinderbund (SPB) eine von mehr als 79000
Jugendlichen und Erwachsenen unterzeichnete Petition
«Jugendurlaub für Verantwortliche in der Jugendarbeit» ein.
Die Unterzeichner fordern vom Bund die Schaffung der
notwendigen gesetzlichen Grundlagen, damit Lehrlinge und
jugendliche Arbeitnehmer bis zum 30.Altersjahr, die sich
ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren, eine Woche
Urlaub erhalten.
Während die der SAJV angeschlossenen Jugendorganisa-
tionen mit rund 62000 Unterschriften einen bezahlten
Urlaub wünschen, lassen die 17000 Petitionäre des SPB
diese Frage offen.
- Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste
sich an ihrer Sitzung vom 22. Februar 1984 mit dieser Peti-
tion. Sie hörte Vertreter der Jugendverbände an, welche das
Begehren wie folgt erläutern und begründen:
Jugendarbeit in der Schweiz bedeutet, dass junge Leute für
Jugendliche und Kinder- insbesondere für deren Freizeit-
gestaltung - Verantwortung übernehmen, indem sie ihnen
Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln und dadurch
deren Befähigung zur sinnvollen Lebensgestaltung fördern.
Kinder und Jugendliche lernen damit ihrerseits, was Verant-
wortung bedeutet; ein nicht zu unterschätzender staatsbür-
gerlicher Aspekt. Die Jugendarbeit basiert auf dem Prinzip
der Ehrenamtlichkeit, und die jungen Leiterinnen und Leiter
erbringen für den Einsatz in den Jugendorganisationen viele
Opfer. Sie stecken einen grossen Teil ihrer Freizeit und ihrer
Ferien in diese Tätigkeit sowie in die dafür notwendige
Ausbildung und haben, sofern sie nicht Studenten oder
Schüler sind, für die eigene Erholung von der beruflichen
Arbeit nur noch sehr wenig Zeit übrig. Ein Jugendurlaub
wäre Anerkennung für die geleistete Arbeit und würde
gleichzeitig die Aus- und Weiterbildung der in der Jugendar-
beit Verantwortlichen erleichtern. Mit einem Jugendurlaub
könnten somit die Rahmenbedingungen für die Jugendar-
beit klar verbessert werden.
Nicht zu vergessen ist der staatsbürgerliche Aspekt auch bei
der Entstehung der Petition. Viele der direktbetroffenen,
noch nicht 20jährigen Jugendlichen konnten sich durch
ihren Einsatz für diese Bittschrift zum erstenmal politisch
betätigen. Für sie ist die Petition für einen Jugendurlaub ein
modellhafter Versuch, ein Anliegen mit legalen Mitteln vor-
zubringen und auf diese Weise ein konkretes Resultat zu
erreichen. Nach den Jugendunruhen der letzten Jahre wäre
es wertvoll, wenn dieser Weg zum Erfolg führen würde.
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Anspruchsberechtigt für einen Jugendurlaub wären Lehr-
linge und junge Arbeitnehmerinnen und -nehmer bis zum
30.Altersjahr, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit
engagieren. Für die Jugendarbeit könnte dabei vom selben
Begriff ausgegangen werden, wie er vom Bund in den Richt-
linien über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung
der ausserschulischen Jugendarbeit verwendet wird; ein
gewisser Organisationsgrad müsste wohl vorausgesetzt
werden.
Die Bezahlung des Jugendurlaubes ist denkbar in Form
einer 100prozentigen Lohnabgeltung durch den Arbeitgeber
oder durch eine Lösung über die Erwerbsersatzordnung
(EO).
- In den Räten wurden zu diesem Thema einige parlamen-
tarische Vorstösse eingereicht: Motion/Postulat der CVP
«Regierungsrichtlinien. Jugendpolitik»; Postulat Schule
«Ausserschulische Jugendarbeit»; Postulat Müller-Luzern
«Unterstützung der aktiven Jugendarbeit» (vgl. dazu Bericht
der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen,
Dezember 1980/September 1981); Postulat Schmid «Bil-
dungsurlaub für Jugendliche».
- Die Kommission hat für das Anliegen der Petenten grund-
sätzlich viel Verständnis und anerkennt die zunehmende
Bedeutung der von den Jugendorganisationen und deren
Leiterinnen und Leitern geleisteten Jugendarbeit. Diese
Organisationen bieten den Jugendlichen eine Alternative
zum oft gerügten passiven Konsumverhalten. Die Jugendli-
chen lernen Verantwortung zu übernehmen und erhalten
Gelegenheit, in einer Gruppe von Gleichaltrigen soziales
Verhalten zu üben. Die Kommission stimmt der Ansicht der
Petenten zu, dass auch Lehrlinge und junge Arbeitnehmer
mit ihren gegenüber Studenten und Schülern kürzeren
Ferien genügend Zeit erhalten sollten, um in der Jugendar-
beit tätig werden zu können.
In der Kommission wurde indessen auch auf die erheblichen
Schwierigkeiten bei der Realisierung des Begehrens hinge-
wiesen, das eigentlich zwei Bedürfnisse umfasst, nämlich
den Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber
und den Anspruch auf Bezahlung des Urlaubes (Lohnfort-
zahlung oder Erwerbsersatz). Dabei wurden insbesondere
folgende Punkte erwähnt:
- Frage der verfassungsmässigen Grundlage für einen
Jugendurlaub. Würde Artikel 64 BV als Grundlage genügen,
oder kommt ein anderer Artikel in Frage? Müsste sogar eine
Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden?
- Aufgabenteilung Bund/Kantone. An sich liegt das Schwer-
gewicht der Jugendpolitik bei Gemeinden und Kantonen.
Die Realisierung des Anliegens sollte sich möglichst wider-
spruchsfrei mit den von der Kommission Aufgabenteilung
Bund/Kantone aufgestellten Leitgrundsätzen verbinden las-
sen, nach welchen im Bereich «ausserschulische Jugendar-
beit» die Kantone und Gemeinden die Hauptverantwortung
tragen sollen.
- Frage, ob das Begehren der Petenten durch eine Revision
des Obligationenrechtes realisiert werden müsste. Eine sol-
che OR-Revision stiesse nach der soeben durchgeführten
Ferienverlängerungsinitiative wohl auf erheblichen Wider-
stand.
- Frage der Kontrolle der Anspruchsberechtigung. Das Kri-
terium der «ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit»
birgt für rechtsetzende und rechtanwendende Instanzen
heikle Abgrenzungsprobleme und unter Umständen
beträchtlichen administrativen und kontrolltechnischen Auf-
wand. Diese Probleme müssten zweckmässig gelöst wer-
den, soll die jugendliche Initiative nicht in der Bürokratie
ersticken und andererseits Jugendurlaub nicht offene Flan-
ken zu Ferien erhalten.
- Frage der Koordination (bzw. Konkurrenz) der Begehren
von Jugend und Sport und anderen ideell tätigen Verbänden
und Anschlussbegehren.
Grosse Bedenken richten sich allerdings dagegen, dass ein
solcher Urlaub vom Arbeitgeber bezahlt werden soll. Das
. könnte nach Ansicht eines Teiles der Kommission gewisse
Betriebe zu stark belasten und unter Umständen dazu füh-
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ren, dass in der Jugendarbeit tätige junge Leute bei der
Stellensuche benachteiligt würden, weil der Arbeitgeber
weiss, dass er diesen Leuten allenfalls eine zusätzliche
Ferienwoche bezahlen muss. Allerdings wäre auch zu prü-
fen, ob eine Lösung über die Erwerbsersatzordnung erwo-
gen werden könnte, zum Beispiel durch eine Gleichstellung
der ausserschulischen Jugendausbildung mit Sportleiter-
kursen oder der Jungschützenausbildung.
Die Kommission befürchtet auch eine einseitige extreme
Politisierung der Jugendarbeit.
5. Die Kommission kann die aufgeworfenen Fragen nicht im
Detail prüfen und ersucht um die nötigen Abklärungen.
Nachdem die Einführung eines Bildungsurlaubes für
Jugendliche vom Bundesrat in die Regierungsrichtlinien
aufgenommen wurde, beschloss die Kommission, ihm die
Petition zur Überprüfung aller Fragen zu überweisen. Sie
weist dabei auf die obgenannten Schwierigkeiten und offe-
nen Fragen hin. Als möglichen ersten Schritt sieht sie die
Gewährung eines unbezahlten Jugendurlaubes für Jugend-
liche und junge Arbeitnehmer, die in ihrer Freizeit in der
Jugendarbeit Verantwortung übernehmen.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,
die Petition zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission des pétitions et de l'examen des constitu-
tions cantonales propose de transmettre la pétition.
Leuenberger Moritz: Seit der grossen Amnestiedebatte, die
wir 1982 hier geführt haben, ist das der erste jugendpoliti-
sche Akt, den wir vollziehen. Zwischen jener Amnestiede-
batte und dieser Petition sehe ich einen engen Zusammen-
hang. Um den Ton der damaligen Debatte in Erinnerung zu
rufen, zitiere ich gerne einige Worte, die im Namen der
Fraktionen vorgetragen wurden, zunächst einmal aus dem
Votum von Herrn Humbel. Er sagte wörtlich: «Wir müssen
ganz besonders heute den Stellenwert der Jugendorganisa-
tionen in unserer Gesellschaft höher setzen. Auf diese
grosse Bedeutung habe ich schon in der Kommission hinge-
wiesen. Wir können ja sehr dankbar sein, dass wir solche
Organisationen haben.» Das zum Thema Jugendarbeit.
Zum Thema «Dialog» wurden auch einige markante Worte
verwendet, so von Herrn Steinegger, der im Namen der
freisinnigen Fraktion sprach; er sagte wörtlich : «Nicht durch
eine schwächliche Amnestie, sondern durch Engagement
sind Zeichen der Versöhnung zu setzen. Wir alle sind aufge-
rufen zum Dialog, nicht nur um zu reden, sondern um
zuzuhören und auch um Kritik zu ertragen.» Herr Ziegler
sagte im Namen der CVP-Fraktion: «Auf der politischen
Ebene wurde mit dem Stichwort