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CH_VB_001Ch Vb20.06.1984Originalquelle öffnen →
Mesures d'économie 1984 860 N 20 juin 1984 #ST# Elfte Sitzung - Onzième séance Mittwoch, 20. Juni 1984, Vormittag Mercredi 20 juin 1984, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier Le président: La séance est ouverte. J'aimerais vous signa- ler un fait assez exceptionnel. Aujourd'hui, à La Rippe, dans le canton de Vaud, M. Armand Melly, qui fut conseiller national radical de 1939 à 1947, fête son cent-deuxième anniversaire. Je lui adresse les vœux chaleureux du Conseil national. (Applaudissements) #ST# 84.030 Sparmassnahmen 1984 Mesures d'économie 1984 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 846 hiervor - Voir page 846 ci-devant Loretan: Die Sparmassnahmen 1984 greifen verschiedent- lich in das Gebiet der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen ein. Daher gestatte ich mir zwei Bemer- kungen unter dem Aspekt einer konsequenten Aufgaben- entflechtung, einmal zur Berufsberatung und dann zum Natur- und Heimatschutz. Ich setze voraus, dass erstens die Aufhebung von Subven- tionen logischerweise dazu führen muss, Rahmenbedingun- gen, die die Kantone in ihrem Finanzgebaren einengen, aufzugeben. Wer zahlt, befiehlt. Ich gehe weiter davon aus, dass zweitens die ganze «Übung» der Aufgabenneuvertei- lung beim Bund zu einer Konzentration auf das Wesentliche, auf Aufgaben, die im Interesse des ganzen Landes liegen, führen soll. Zur Berufsberatung: Der Bund will gemäss Vorlage bei den Besoldungen der Berufsberater «aussteigen». Das werden vor allem die Gemeinden spüren und abgelten müssen. Dennoch soll den Kantonen und damit den Trägern der Berufsberatung - in der Regel Gemeindeverbänden und Gemeinden - weiterhin die Unentgeltlichkeit der Berufsbe- ratung vorgeschrieben werden. Das ist, wie mir scheint, ein Widerspruch in sich. Diese Frage, ob Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bestehen soll, zu lösen, könnte man ruhig den Kantonen überlassen. Ich verzichte auf einen entspre- chenden Antrag, da offenbar mit dem zweiten Paket der Aufgabenneuverteilung die Berufsberatung vollends zur kantonalen Aufgabe gemacht werden soll und dabei die Bundesbeiträge samt und sonders aufgehoben werden sollen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an den Bundesrat: Gedenkt er dannzumal, mit dem zweiten Paket Aufgabenneuverteilung, dem Parlament zu beantragen, die Kantone auf dem Gebiete der Berufsberatung aus der finan- ziellen Bevormundung zu entlassen? Ich hoffe ja! Denn sonst ist hier Aufgabenteilung letztlich blosses Abwälzen von Lasten und keine Reform im Sinne eines echten Födera- lismus, welche die Eigenverantwortung der Kantone als Staaten erhöhen soll. Zum Natur- und Heimatschutz in diesem Sparmassnahmen- paket: Wenn ich die bundesrätliche Botschaft richtig inter- pretiere, werden die Abstriche bei den Bundesbeiträgen für den Natur; und Heimatschutz - verglichen mit der heute geltenden linearen Subventionskürzung - geringer ausfal- len. Wenn das zuträfe, ist das positiv zu werten. Meine Frage an Bundesrat Stich: Ist meine Interpretation richtig? Der Bund tut heute in Nachachtung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz weiss Gott nicht zuviel, weder in der Durchsetzung der materiellen Grundsätze, noch beim finanziellen Aufwand. Der Bundesrat selber hat in den Richtlinien der Regierungspolitik 1983 bis 1987 diese Feststellung mit den Worten bestätigt, die Lage des Natur- und Heimatschutzes sei «besorgniserregend». Das ist im übrigen auch die Meinung der parlamentarischen Gruppe für Natur- und Heimatschutz, deren Präsident, Kol- lege Oester, bei der Richtliniendebatte auf das Unterengage- ment des Bundes mit deutlichen Worten hingewiesen hat. Der Bund wendet dabei weniger als ein halbes Promille seiner Gesamtausgaben für Zwecke des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes auf. Eine Reihe von Bundessubventionen auf anderen Gebieten bewirken sogar Resultate, die den Zielsetzungen des Land- schafts-, Natur- und Heimatschutzes diametral entgegen- laufen! Mit dem zweiten Paket der Aufgabenneuverteilung soll beim Natur- und Heimatschutz die Konzentration des Bundes auf nationale Belange herbeigeführt werden. Das ist im Grund- satz richtig. Nur muss dann der Bund bedeutend mehr Mittel freimachen zu Lasten anderer, landschafts- und naturbeein- trächtigender Aktivitäten, als dies heute der Fall ist. Und er muss sich auch aktiver um Gebiete und Objekte von nationaler Bedeutung kümmern. Columberg: Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen oder, besser gesagt, die Abwälzung von Lasten auf die Kantone, Gemeinden und Dritte erwecken Bedenken. Durch diese Kürzungen wird die Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben erschwert oder sogar verunmöglicht. Verschiedene Votanten haben dies in der gestrigen Debatte bestritten. In der Praxis sieht es jedoch etwas anders aus. So konnten in den letzten Jahren verschiedene Vorhaben im Bereiche der Kultur, der Lawinenverbauungen und der Pflege der Gebirgswälder nicht realisiert werden, weil die Restkosten zu hoch waren. Diese Sparmassnahmen stehen auch, im Gegensatz zu den gestrigen Behauptungen von Herrn Gehen, generell im Widerspruch zur Regionalpolitik. Wir müssen darauf achten, dass die regionalen Unter- schiede nicht noch zusätzlich akzentuiert werden. Trotz diesen Bedenken stimmen wir für Eintreten, insbeson- dere deshalb, weil die definitive Fassung wesentliche Ver- besserungen gegenüber dem Vorentwurf aufweist. Sie ist viel differenzierter. Ich erwähne beispielsweise die Kürzung der Beitragssätze um 5 Prozentpunkte, statt um 10 Prozent. Dadurch wird die überproportionale Erhöhung der Restko- sten für die schwächsten Subventionsempfänger etwas gemildert. Zudem werden die Beitragssätze für gewisse Massnahmen nicht oder nur unterdurchschnittlich gekürzt. In bestimmten Fällen dürfen die Höchstsätze nicht reduziert werden, ganz einfach darum, weil die Betroffenen nicht in der Lage sind, die verbleibenden Restkosten zu tragen. Hingegen wäre es für andere durchaus zumutbar, überhaupt auf eine Bundesleistung zu verzichten. Ich denke dabei an den Gewässerschutz: Gutsituierte Gemeinden in finanzstar- ken Kantonen könnten auf die Subvention von 13,5 Prozent verzichten, weil sie diese Anlagen mit reichlich fliessenden Anschlussgebühren finanzieren können. Ganz anders verhält es sich bei kleinen Berggemeinden, weil die Erschliessungskosten sehr hoch sind und weil in den dünn besiedelten Gebieten die Erträge aus den Anschlussgebühren ausserordentlich bescheiden sind. Darum meine Frage: Hat der Bundesrat und hat die Kommis- sion diese Kompensationsmöglichkeit geprüft, also Verzicht auf die Bundessubventionen bei wohlhabenden Gemeinden und dafür Beibehaltung der bisherigen Ansätze bei den armen Gemeinden? Ferner sind die Aussagen über die Lawinenverbauungen in der Botschaft widersprüchlich. Auf Seite 7 ist von einer
Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 860-860 Page Pagina Ref. No 20 012 530 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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