- Dezember 1982 N
1747
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
#ST# Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Donnerstag, 16. Dezember 1982, Vormittag
Jeudi 16 décembre 1982, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
82.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
Budget de la Confédération 1983
Siehe Seite 1678 hiervor - Voir page 1678 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982
Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982
Differenzen - Divergences
606 Zollverwaltung
373.01 Beiträge '
Antrag der Kommission
Mehrheit
Festhalten
Minderheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
606 Administration des douanes
373.01 Contributions
Proposition de la commission
Majorité
Maintenir
Minorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hofmann, Berichterstatter: Wir haben beim Voranschlag
1983 noch eine Differenz mit dem Ständerat zu bereinigen.
Es betrifft Ziffer 606 Zollverwaltung, Nr. 373.01 Beiträge.
Bundesrat und Ständerat beantragen unter dieser Position
einen Budgetbetrag von 370000 Franken, der Nationalrat
einen solchen von 70 000 Franken. Bei der vom Nationalrat
beschlossenen Kürzung um 300 000 Franken handelt es
sich um die Entschädigungen an Gemeindeackerbaustellen.
Die Landwirtschaft erhält bekanntlich eine Zollrückerstat-
tung auf Treibstoffen bezogen auf die im landwirtschaftli-
chen Betrieb vorhandenen landwirtschaftlichen Maschinen
und Fahrzeuge sowie die bewirtschaftete Kulturfläche. Die
Gemeindeackerbaustellen arbeiten beim Rückerstattungs-
verfahren mit. Die Ackerbaustelle übergibt dem Landwirt
die Gesuche, nimmt diese wiederum entgegen, prüft die
Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit, bestätigt deren
Glaubwürdigkeit, klärt allfällige Unstimmigkeiten ab, lässt
das Gesuch nötigenfalls berichtigen, führt an Ort und Stelle
Kontrollen durch und reicht die Gesuche gemeindeweise
der Oberzolldirektion ein. Für diese Dienstleistung erhält
die Ackerbaustelle eine Entschädigung. Gegenwärtig
beträgt sie Fr. 3.50 pro Gesuch. Da der Gemeindeackerbau-
stellenleiter mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist,
besteht Gewähr, dass allfällige Missbräuche weitgehend
unterbleiben. Über die rund 3000 Ackerbaustellen lässt sich
für die Verwaltung der Verkehr mit den rund 86 000 Gesuch-
stellern vereinfachen. Zur Deckung der Kosten, die der Ver-
waltung mit der Zollrückerstattung entstehen, werden vom
Gesuchsteller 3 Prozent des Rückerstattungsbetrages als
Gebühr erhoben. Die Einnahme aus dieser Gebühr beträgt
für das Jahr 1982 rund 1,5 Millionen Franken. Die Gesamt-
kosten der Rückerstattung werden durch diesen Betrag
abgedeckt. Da die Rückerstattungsgebühr direkt von der
Zollrückerstattung in Abzug gebracht wird, erscheint diese
Einnahme nicht getrennt in der Staatsrechnung, sondern ist
in den Einfuhrzöllen enthalten. Die Finanzkommission ist
nun nach wie vor mehrheitlich der Auffassung, dass den
Gemeindeackerbaustellen die erwähnte Arbeit ohne Ent-
schädigung durch den Bund zugemutet werden darf. Die
Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen des-
halb mit 10 zu 3 Stimmen Festhalten am Beschluss des
Nationalrates.
Nun ist den Mitgliedern der Finanzkommission noch ein
Schreiben der Oberzolldirektion zugestellt worden. Hier
wird nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig die Mitarbeit
dieser Ackerbaustellen für die Zollverwaltung sei. Es wird
auch geltend gemacht: «Würde die Entschädigung an die
Ackerbaustellen fallengelassen, müsste die Rückerstat-
tungsgebühr entsprechend gesenkt werden, was einen
höheren Rückerstattungsbetrag an die Gesuchsteller zur
Folge hätte. Ein Wegfall der Entschädigung brächte deshalb
keine Minderausgaben für den Bund.» Die Zollverwaltung
macht weiter geltend: «Für die nächste Rückerstattungspe-
riode, das heisst das Gesuchsjahr 1982, Einreichungsfrist
- Februar 1983, wurden die Unterlagen bereits an die
Ackerbaustellen weitergeleitet. Eine Aufhebung der Ent-
schädigung vor dem I.Januar 1984 wäre nicht gerechtfer-
tigt.» Die Zollverwaltung vertritt also nach wie vor die Auf-
fassung, man sollte für 1983 diese Entschädigung nochmals
gewähren, und wenn sie abzubauen sei, dann erst per
- Januar 1984, damit die entsprechenden Vorbereitungsar-
beiten getroffen werden können. Der Rat muss entschei-
den.
Reichling: Der Präsident der Finanzkommission hat Ihnen
mitgeteilt, wie die Zahlen liegen. Der Bundesrat wurde sei-
nerseits damit beauftragt, das Rückerstattungsverfahren zu
ordnen; er hat es so geordnet, dass er die damit anfallen-
den Kosten restlos den berechtigten Landwirten aufgebür-
det hat, welche diese Zollzuschlagrückerstattungen zugute
haben. Er erhebt bei den Bauern 3 Prozent Rückerstat-
tungsgebühr, das gibt ihm Einnahmen von 1,5 Millionen
Franken, davon richtet er wiederum 300 000 Franken an die
Gemeindeackerbaustellen aus, der Rest dient für die
Kostenabdeckung in der Bundesverwaltung. Dem Bund
entstehen deshalb aus dieser Position keine Aufwendun-
gen. Dafür funktioniert das System zu jeglicher Zufrieden-
heit. Wenn Sie nun diese 300 000 Franken streichen wollen,
hat das zur Folge, dass auch die Rückerstattungsgebühr
bei den Landwirten gesenkt wird. Es wäre also im Prinzip im
Interesse der Landwirte - sie bekommen mehr Rückerstat-
tung, der Bund kann dafür die Ackerbaustellen nicht ent-
schädigen und muss dann wieder schauen, wie das ganze
Kontrollsystem weiter funktionieren kann. Aus dieser Mass-
nahme kann für.den Bund keine Einsparung erzielt werden.
Ich würde doch annehmen, dass Sie nicht den Bundesrat
verpflichten wollen, bei den Landwirten eine Gebühr zu
erheben, um auf diesem Posten die Bundeskasse zu sanie-
ren, wenn Sie dann auf der anderen Seite die Kosten, die
damit erwachsen, streichen. Das wäre staatspolitisch doch
nicht gerade eine gute Lösung.
Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dem Ständerat zuzu-
stimmen, damit das heutige System der Rückerstattung
und Kontrolle weiter funktionieren kann. Dem Bund erwach-
sen daraus weder Mehrkosten noch Minderkosten.
M. Barchi, rapporteur: M. Reichling est monté à la tribune
afin de nous convaincre de nous rallier à la décision du
Conseil des Etats: maintenir la contribution de 370000
francs. M. Reichling a donné de bonnes raisons, mais il est
arrivé à de mauvaises conclusions. Il nous a dit notamment
que le fait de réduire cette contribution n'apporterait aucun
allégement financier à la Confédération puisque, de toute
Budget 1982. Supplément II
1748
N 16 décembre 1982
façon, ce sont les paysans qui paient ces frais administratifs
en acquittant une taxe de 3 pour cent.
Je suis étonné que M. Raichling apporte des arguments
contraires aux intérêts des paysans. Personnellement, je
suis neutre en ce qui concerne la politique agricole, mais je
me dis qu'il n'y a pas de raison de ne pas faire bénéficier les
paysans de quelques centimes supplémentaires. Dans les
communes où plusieurs paysans emploient du carburant
pour des besoins agricoles, c'est le devoir de ces com-
munes de faire en sorte que le contrôle soit effectué sans
exiger la taxe de 3 fr. 50. Que ces communes fassent un
petit sacrifice et qu'elles exécutent ces petits travaux admi-
nistratifs. C'est une question de principe.
Je suis d'ailleurs surpris que la dépense occasionée par
tous ces travaux administratifs (poste, douanes, etc.) se
monte à 1,5 million de francs. Voilà où conduit notre
bureaucratie, où mènent nos lois compliquées. C'est pour-
quoi j'insiste pour qu'on en finisse avec ce saupoudrage de
subventions. Il faut maintenir notre dernière position et le
Conseil des Etats se ralliera à notre décision.
Bundesrat Ritschard: Wir machen also ein schlechtes
Geschäft, Herr Reichling hat es richtig gesagt. Wir nehmen
jetzt 1,5 Millionen Franken ein aus diesen 3 Prozent, die wir
vom Rückerstattungsbetrag erheben, und wir geben den
Ackerbaustellen 300 000 Franken. Wenn wir die Ackerbau-
stellen nicht mehr entschädigen, kann die Zollverwaltung
wohl der Gerechtigkeit halber auch diese 3 Prozent nicht
mehr erheben. Dann haben wir also bei der Oberzolldirek-
tion eine gute Million weniger Einnahmen. Ich hätte es aus
diesem Grunde ganz gerne gesehen, w.enn man für dieses
und für das folgende Jahr dem Ständerat zugestimmt hätte,
um uns Gelegenheit zu geben, dieses Problem - es ist
natürlich ein Detailproblem - gründlich zu prüfen und nach-
zusehen, wie das dann aussieht mit diesen Rückerstattun-
gen. Müssen wir dann nicht konsequenterweise eben diese
3 Prozent, die wir jetzt zurückbehalten, den Bauern geben?
Für den Bund wäre das finanziell gar nicht interessant.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 57 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 45 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
#ST# 81.052
Voranschlag 1982. Nachtrag II
Budget 1982. Supplément II
Siehe Seite 1681 hiervor - Voir page 1681 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 14. Dezember 1982
Décision du Conseil des Etats du 14 décembre 1982
Differenzen - Divergences
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Nussbaumer
Festhalten
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Nussbaumer
Maintenir
Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine Differenz
zu bereinigen beim Voranschlag 1982 Nachtrag II. Es geht
um den Landerwerb Flugfeld Kestenholz.
Der Bundesrat hat zu diesem Landerwerb einen Verpflich-
tungskredit von 1,7 Millionen Franken anbegehrt. Der Natio-
nalrat hat diesen Verpflichtungskredit, gemäss Ablehnungs-
antrag von Kollege Nussbaumer, mehrheitlich abgelehnt.
Der Ständerat beschloss Zustimmung zum Bundesrat, also
Gewährung des Verpflichtungskredites.
Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen
nun mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, Zustimmung zum
Ständerat. Der Sachverhalt ist - kurz zusammengefasst -
der folgende:
- Der Bund gewährte der Flugplatzgenossenschaft Ölten
im Jahre 1974 zwei Darlehen von insgesamt 580000 Fran-
ken. Diese Darlehen dienten der Flugplatzgenossenschaft
Ölten zum Landerwerb für über eine Million Franken, um
einen Verfall der Kaufsrechte zu verhindern. Eine Güterzu-
sammenlegung führte dann schliesslich zum heutigen
Besitzstand, zu der zur Diskussion stehenden rechteckigen
Parzelle von rund 12 Hektaren.
- Nach den Vereinbarungen mit der Flugplatzgenossen-
schaft Ölten trägt der Bund heute die Zinslast für ein Kapital
von rund 1,5 Millionen Franken. Der Preis für die mit einem
Kaufrecht für den Bund belegte Gesamtfläche unter Einbe-
zug aller Zinsen, die man aufgewendet hat, ist gegenwärtig
auf 14 Franken je Quadratmeter zu veranschlagen. Eine
endgültige Regelung der Eigentumsverhältnisse drängt sich
daher auf.
- Die endgültige Schliessung des Flugplatzes Ölten steht
bevor. Ob auf dem zur Diskussion stehenden Areal Kesten-
holz trotz allen Widerständen ein Ersatzflugplatz verwirk-
licht werden kann, ist noch offen. Das Urteil des Bundesge-
richtes schliesst eine Verwirklichung des Flugfeldes nicht
aus. Eine Ersatzlösung konnte bis heute nicht gefunden
werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es - wenn es
überhaupt verwirklicht werden kann - sehr schwierig zu
verwirklichen sein wird.
- Selbst wenn sich das Flugfeld Kestenholz nicht verwirkli-
chen Hesse, wäre für den Bund die Verfügungsgewalt über
ein zusammenhängendes, unmittelbar neben der N 1 gele-
genes Areal von rund 12 Hektaren Fläche von Vorteil, nicht
zuletzt als Abtauschobjekt. Das Areal käme namentlich als
Realersatz im Rahmen verschiedener Bundeszwecke in
Frage. Ein solcher vorsorglicher Landerwerb liegt im Bun-
desinteresse.
Die nationalrätliche Finanzkommission ist der Auffassung,
dass, wenn der Flugplatz Kestenholz nicht verwirklicht wird,
auf dem zur Diskussion stehenden Land nicht eine militäri-
sche Anlage, ein Warfenplatz oder eine Typenprüfanstalt für
Motorfahrzeuge errichtet werden sollen, wie etwa die Rede
war. Es handelt sich bei diesem Terrain um sehr wertvolles
Ackerland. Auch der Bund hat sich an die Vorschriften des
Raumplanungsgesetzes zu halten. Das dortige Land könnte
sich aber sehr gut als Realersatz eignen und könnte dem
Bund daher wertvolle Dienste leisten. Wenn der Bund das
Land nicht erwirbt, ist völlig offen, an wen das Land gehen
wird.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher einstimmig,
im Allgemeininteresse den Verpflichtungskredit für den
Landkauf zu gewähren, also Zustimmung zu Bundesrat Und
Ständerat. Kollege Nussbaumer darf zur Kenntnis nehmen,
dass man möchte, dass dieses Land sinnvoll eingesetzt
werde.
Nussbaumer: Das Votum von Herrn Kommissionspräsident
Hofmann bedarf doch einiger Ergänzungen in bezug auf
das Bundesgerichtsurteil betreffend dieses Flugfeld.
Das Bundesgericht hat das Flugfeld abgelehnt aus drei
Gründen:
- Es fehlt eine übergeordnete Sachplanung des Bundes.
Diese wurde inzwischen erstellt, auch wenn sie nur eine
halbe Schreibmaschinenseite umfasst, ist sie jetzt vorhan-
den. Dieser Grund wäre nicht mehr stichhaltig. Das Bundes-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983
Budget de la Confédération 1983
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
1747-1748
Page
Pagina
Ref. No
20 011 021
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.