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CH_VB_001Ch Vb15.12.1982Originalquelle öffnen →
CFF. Budget 1983 1722 N 15 décembre 1982 #ST# Elfte Sitzung - Onzième séance Mittwoch, 15. Dezember 1982, Vormittag Mercredi 15 décembre 1982, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Eng 82.057 SBB. Voranschlag 1983 CFF. Budget 1983 Siehe Seite 1605 hiervor - Voir page 1605 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 9. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 9 décembre 1982 Differenzen - Divergences Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit Festhalten Eventualantrag Biderbost (Im Falle des Festhaltens des Nationalrates an Art. 1 Abs.1) Art. 1 Abs. 2 (neu) Ein Betrag von 9 Millionen Franken gilt als Finanzhilfe für die Revision von Reisezugwagen ausserhalb der SBB-eigenen Werkstätten. Art. 1 al. 1 eh. 2 et 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition subsidiaire Biderbost (pour le cas où le Conseil national en resterait à sa décision antérieure à l'art. 1 er , 1 er al.) Art. 1 al. 2 (nouveau) Un montant de 9 millions de francs est prévu à titre d'aide financière pour la révision de voitures-voyageurs en dehors des ateliers propres des CFF. Räz, Berichterstatter: Bei der Behandlung des SBB-Voran- schlages 1983 haben Sie auf Antrag von Herrn Affolter eine Erhöhung des Aufwandes um 9 Millionen Franken beschlossen. Dieser zusätzliche Kredit sollte für Revisions- aufträge der SBB an die Schweizerische Wagon- und Auf- zügefabrik Schlieren verwendet werden. Der Ständerat hat es am 9. Dezember 1982 abgelehnt, eine solche Erhöhung des Jahreskredites vorzunehmen; damit ist eine entspre- chende Differenz entstanden. Die sich nach dem Beschluss des Ständerates ergebenden Beträge ersehen Sie aus der Ihnen ausgeteilten Fahne. In diesen Beträgen ist auch berücksichtigt, dass Absatz 2 von Artikel 1 des Bundesbe- schlusses gestrichen wurde, dass also die vorgesehenen 355 Stellen nicht berücksichtigt werden. Unsere Kommission hat sich mit dieser Differenz befasst. Sie beantragt Ihnen Zustimmung zum Ständerat, d. h. Ver- zicht auf die Erhöhung der fraglichen Positionen in Artikel 1 Ziffer 2 und 3 des Bundesbeschlusses um 9 Millionen Fran- ken. Es sollen demnach die Beträge eingesetzt werden, die der Ständerat festgelegt hat: bei der Betriebsrechnung minus 5,2 Millionen Franken (einen Aufwand von total 2997,6 Millionen Franken mit einem Betriebsüberschuss von plus 5,2 auf 338,4 Millionen Franken) und bei Ziffer 3, bei der Gewinn- und Verlustrechnung, 475,8 Millionen Fran- ken, und schliesslich eine Reduktion des Fehlbetrages von 392,2 Millionen Franken auf 387,4 Millionen Franken. Dazu kommt die Streichung von Absatz 2, wie wir letzte Woche beschlossen haben. Das ist die Vorlage, die Sie in der neuen Fahne bekommen haben. Zu diesem Antrag gelangte unsere Kommission auch im Hinblick darauf, dass in diesem Budgetverfahren nicht über konkrete Auftragserteilungen seitens der SBB entschieden werden soll. Die SBB haben von uns einen Leistungsauftrag erhalten. Dieser verpflichtet sie zu einer strafferen, rationel- leren und effizienteren Betriebsführung. Er sollte auch zu einem besseren Betriebsergebnis und zu kleineren Defizi- ten führen. Mit diesem Beschluss der letzten Woche greifen wir aber in den Unternehmensbereich und den Handlungs- spielraum der Unternehmungen ein. Zur gleichen Zeit zie- hen wir diese Leistung und diese Verantwortlichen der SBB zur Rechenschaft und machen ihnen sogar Vorwürfe wegen ständig steigender Defizite. Das ist inkonsequent. Es geht hier um ein Budget und nicht um ein Arbeitsbeschaffungs- programm. Die im Budget vorgesehenen Unterhalts- und Revisionsarbeiten beinhalten keine Vernachlässigung der Ausstattung und keinen Abbau der Attraktivität oder der Betriebssicherheit unserer Bahnen. Die SBB-Leitung trägt dafür auch die volle Verantwortung. Die in der letzten Woche im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen zu Tage getretenen Unklarheiten, die insbe- sondere zum Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezem- ber führten, sollen unabhängig vom Budget genau abgeklärt und geprüft werden. Der Bundesrat wird diese Abklärungen veranlassen und unserer Kommission Bericht erstatten, damit sie diese Frage in ihrer nächsten Sitzung vom 17. Februar 1983 näher diskutieren kann. Dabei geht es ins- besondere um die Frage, was zwischen den SBB und der Waggonfabrik besprochen und abgesprochen wurde, wel- che Revisionsbedürfnisse bestehen und wie diese durch die eigenen Werkstätten der SBB und durch Aufträge an Dritte zu erfüllen und aufzuteilen sind. Heute fehlen genü- gende Abklärungen, um sich in diesem Plenum noch einmal lange darüber zu unterhalten. Diese Diskussion 'soll ausser- halb der Budgetberatung durchgeführt werden. Der Ständerat hat das Budget, wie es Ihnen hier vorgelegt wird, mit 24 Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und diesem vorgelegten abgeän- derten Budget zuzustimmen. M. Couchepin, rapporteur: Notre conseil a adopté la semaine dernière le budget des CFF avec deux modifica- tions par rapport aux propositions du Conseil fédéral. La première concerne la création d'emplois nouveaux que le Conseil fédéral entendait autoriser. Il n'y a pas eu de divergence sur ce point précis, avec le Conseil des Etats. La seconde modification par rapport au projet initial du Conseil fédéral, concerne un crédit supplé- mentaire imposé aux CFF par notre conseil en vue de la révision de wagons. Ce crédit supplémentaire a été décidé par le Conseil national, à la suite d'une proposition de M. Affolter, qui n'avait pas été formulée en séance de com- mission et n'avait donc pas fait l'objet d'un préavis de notre part. Elle a cependant été acceptée par la majorité du Conseil national, elle est aujourd'hui refusée par le Conseil des Etats, ce qui crée la divergence en question. M. Affolter demandait un crédit supplémentaire pour per- mettre la révision d'un certain nombre de wagons. Il fondait sa proposition sur deux arguments, tout d'abord un pro- blème de sécurité et ensuite la parole donnée. En ce qui concerne le problème de sécurité, M. Affolter pense que le rythme actuel de révision des wagons ne permet pas d'assurer la sécurité du matériel roulant de l'entreprise des
CFF. Budget 1983 172415 décembre 1982 interessant, als sie das so oft beschworene Bild von den «gleich langen Spiessen» realisiert. Der Staat baut Strasse und Schiene; sehr verlockend. Wenn wir jetzt die Investitio- nen bis zum Wagenunterhalt ausdehnen, hätten wir für unseren Entscheid letztendlich wieder rechtlichen Boden unter den Russen. Empfehlen möchte ich diese Lösung allerdings kaum; ich kann mir fast nicht vorstellen, dass sich eine wirklich fruchtbare unternehmerische Tätigkeit - wie gewünscht - entfalten kann, wenn der ganze Investi- tionsbereich davon ausgeschlossen ist. Ich sehe ein, dass die geschilderten, rechtlich gangbaren Wege lang sind und für eine rasche Hilfe an bedrängte Unternehmen deshalb kaum ergriffen werden können, wäh- rend es über die meines Erachtens verbotenen Wege des Budgets anders aussieht und sich vielleicht sogar auf- drängt. Ich sehe aber nicht ein, dass eine allfällige Erhöhung der Ausgaben um 9 Millionen auf Kosten des SBB-Defizits gehen sollte. Der Präsident der Generaldirektion hat gestern der Kommission erklärt, dass solche Revisionen, wenn auch nicht im verlangten Ausmass, doch nützlich wären, jedoch keineswegs notwendig sind, weder für die Sicherheit noch für den sonstigen Betrieb der Bahn. Wenn wir aber als Parlament und damit als Organ des Staates den Kredit gewähren, heisst das mit absoluter Sicherheit auch, dass wir darüber hinaus die Ausführung dieser Arbeiten erhalten. Dann gilt nicht mehr nur: Wer zahlt, befiehlt; es gilt dann umgekehrt: Wer befiehlt, der zahlt. Aus diesem Grunde habe ich für den Fall der Annahme des Zusatzkredites einen Eventualantrag formuliert, dahinge- hend, dass dieser Betrag von 9 Millionen als Finanzhilfe zu werten ist. Die Finanzhilfe kennen wir im Leistungsauftrag für den Stückgut- und den Huckepackverkehr. Ihr haftet etwas Provisorisches, etwas noch Unabgeklärtes an. Den Huckepack hofft man im Leistungsauftrag wenigstens bis 1986 über die Runden zu bringen. Beim Stückgut ist alles viel unsicherer. Ähnlich verhält es sich auch mit diesen Revisionsarbeiten, die von der Generaldirektion als nicht absolut notwendig, von anderen aber mit Argumenten der Sicherheit, des Fahrkomforts, aber auch der Arbeitsbe- schaffung - und das ist wohl das hintergründigste, aber eben bahnfernste Motiv - begründet werden. Es ist ja vor- gesehen, dass sich die Verkehrskommission noch einge- hend mit dieser Materie befasst. Ich ersuche Sie im Falle des Festhaltens an unserem Beschluss der letzten Woche, diesen Betrag als Finanzhilfe gelten zu lassen und nicht einfach und unberechtigterweise das Defizit der SBB zu erhöhen. Bundesrat Schlumpt: Der Bundesrat ersucht Sie in Über- einstimmung mit der Kommissionsmehrheit, wie sie von den Herren Nationalräten Räz und Couchepin dargelegt wurde, den Voranschlag zu genehmigen, wie er vom Stän- derat bereinigt wurde, also mit den Ziffern 2 und 3 in Artikel 1 des Bundesbeschlusses. Wir haben von den Anträgen hier im Rat und auch im Stän- derat - bei der Diskussion des Voranschlages - Kenntnis genommen. Wir haben die Abklärungen, die sich aus die- sem Vorbringen, diesen Vorhalten und Kritiken aufdrängen, bereits in die Wege geleitet. Diese Abklärungen betreffen einmal den Verlauf der Gespräche zwischen SBB und Schweizerischer Wagonfabrik Schlieren seit 1980. Wir wol- len den wirklichen Sachverhalt ermitteln, um abzuklären und zu beurteilen, ob das Vertrauensprinzip, das auch in sol- chen Gesprächen Beachtung finden muss, verletzt worden sein könnte, wie das insbesondere von Nationalrat Affolter geltend gemacht wird. Wir werden, je nach der Beurteilung der Frage, ob das Vertrauensprinzip gewährleistet wurde oder nicht, die entsprechenden Anordnungen treffen. Zweitens soll abgeklärt werden, wie das Revisionspro- gramm für Waggons insgesamt und für die R4-Waggons im besondern für das Jahr 1983 und auch für die folgenden Jahre aussieht. Es wird sich ja wahrscheinlich nicht nur um eine Regelung für das Budgetjahr 1983, sondern auch für die kommenden Jahre handeln. Drittens wollen wir abklären - und das auch in Übereinstim- mung mit den Überlegungen von Nationalrat Affolter -, wel- ches die Kapazitäten in den eigenen Werkstätten der SBB im Vergleich zu den Revisionsanforderungen sind, damit dort nicht Arbeitsplätze in Frage gestellt werden. Wir wollen abklären, welche Aufträge an Dritte, insbesondere auch an die SWS, in Betracht fallen, kurzfristig für das Jahr 1983 und später. Wir werden über das Ergebnis dieser Abklärungen der Verkehrskommission des Nationalrates schriftlich Bericht erstatten. Die Kommission wird dann, wie die Berichterstatter sagten, Gelegenheit haben, am 17. Februar darüber zu diskutieren. Darf ich noch sagen, weshalb wir diese Abklärungen in den letzten Tagen in die Wege geleitet haben: weil früher dazu kein Anlass bestand, weil diese Vorhalte im Zusammenhang mit der Budgetberatung in diesem Saale am 7. Dezember vorgebracht wurden und weil man es - mit Ausnahme des Stadtrates von Schlieren, der mit Brief vom 2. Dezember 1982 ganz korrekt an mich gelangte -, nicht für notwendig befunden hat, diese Sache bei mir früher zur Diskussion zu stellen. Mit dem Antrag von Nationalrat Affolter letzte Woche wurde die Angelegenheit aktuell. Wir werden alles sorgfältig abklären und Ihnen Bericht erstatten. Zum Eventualantrag von Nationalrat Biderbost, diese 9 Mil- lionen als Finanzhilfe zu beschliessen: dieser Antrag ist wohl gut gemeint, er zeigt aber die Problematik der ganzen Operation richtig auf. Wenn wir mit solchen Operationen beginnen, durch das Parlament gezielte Aufträge vergeben und diese dann, weil sie im Rahmen des ordentlichen Bud- gets nicht Platz finden, als Finanzhilfe etikettieren, lässt sich leicht absehen, in was Budgetberatungen in den kommen- den Jahren ausarten können. Ich möchte Sie mit allem Nachdruck auf die Problematik derartiger Beschlussfassun- gen, insbesondere auch des Eventualantrages von Natio- nalrat Biderbost, hinweisen, weil das präjudizierend wirken könnte. Darf ich Sie bitten, von dieser Erklärung Kenntnis zu neh- men und im Vertrauen darauf, dass wir insbesondere die Frage, ob das Vertrauensprinzip verletzt wurde - das wäre nicht leicht zu nehmen -, dem Budget, so wie es der Stän- derat bereinigt hat, zuzustimmen? Wagner: Wenn wir den Empfehlungen von Herrn Bundesrat Schlumpf und der Kommission folgen - also diese 9 Millio- nen wieder streichen -, dann, glaube ich, ist der Zug für uns abgefahren. Wenn wir diese 9 Millionen stehenlassen, soll das nicht heissen, dass, wenn neue Argumente dazukom- men, diese 9 Millionen unbedingt ausgegeben werden müs- sen. Aber sie können nicht ausgegeben werden, wenn wir sie heute streichen. Es muss etwas Ausserordentliches vorgefallen sein, wenn zu einem Geschäft Herr Allenspach, Herr Oehler und Herr Blocher an dieses Pult kommen, um sich für einen sozialdemokratischen Antrag einzusetzen. Das kommt sicher doch selten vor. Und alle drei haben übereinstimmend hier erklärt, dass es notwendig sei, diese 9 Millionen zu beschliessen. Kein Redner von einer Fraktion ist hier an dieses Pult gekommen und hat erklärt, dieser Antrag über 9 Millionen sei abzulehnen. Für einmal war die Vernunft stärker als die politische Strategie. Wir haben es ja nicht von den PTT oder vom EMD erfahren, dass bei den SBB Wagen im Umlauf sind, die in Revision gehen sollten. Es waren die Herren der SBB selber, die uns auf diese Tat- sache aufmerksam gemacht haben. In Berücksichtigung der schwierigen Arbeitslage in der schweizerischen Wag- gonindustrie haben wir hier im Nationalrat letzte Woche einen zusätzlichen Betrag von 9 Millionen Franken beschlossen, und zwar mit dem Stimmenverhältnis von 96 zu 22 Stimmen. Es war eine eindeutige Entscheidung. Herr Bundesrat Schlumpf, Sie haben schon letzte Woche unserem Parlament das Recht abgesprochen, zu entschei- den, wann und wie oft diese Revisionen erfolgen müssen. Aber wenn wir schon wissen, dass Wagen dringend eine Revision benötigen, um die Sicherheit der Bahnbenützer zu gewährleisten, so können Sie uns das Recht nicht abspre-
CFF. Budget 1983 1726 N 15 décembre 1982 und der Schindler AG aus dem höheren Kader zusammen- getroffen. Von ihm habe ich gehört, dass mit dem vorgese- henen Minimum an Reparaturarbeiten, das der Schweizeri- schen Wagonfabrik noch zugeteilt werden soll, die Entlas- sung von Arbeitern ins Auge gefasst werden müsse. Damit entstehe aber ein irreparabler Schaden in der Zusammen- setzung der spezialisierten Fachhandwerker, weil sich die besten Leute über kurz oder lang nach sicheren Arbeits- plätzen umsehen würden. Welch schwerer Schaden einer Spezialwerkstätte dadurch zugefügt wird, ist für jedermann einzusehen. Ich ziehe es daher vor, offen und laut für einen Beschluss einzustehen, der möglicherweise fragwürdig ist, der aber den Arbeitnehmern einer gefährdeten Privatunter- nehmung die Arbeitsplätze sichert. Ich bitte Sie, ein gleiches zu tun. Reimann: Kollege Biderbost hat etwas zu souverän und auch etwas leichtsinnig einen Vorwurf in den Raum gestellt, den ich nicht unbeantwortet lassen darf. Er sagte, die Gewerkschaften hätten schon immer ihr Heil im Staate gesucht. Ich finde einen solchen Vorwurf - vor allem gegen- über den schweizerischen Gewerkschaften - als deplaziert. Er ist auch dann nicht angebracht, wenn sich die Gewerk- schaften hin und wieder mit Recht gegen die Vermiesung des Staates durch andere Kreise zur Wehr setzen. Er ist vor allem nicht angebracht angesichts der Hunderte von Gesamtarbeitsverträgen, mit denen die Gewerkschaften in der Schweiz - ohne Staat - die Arbeitsbedingungen gemeinsam mit ihren Sozialpartnern auf Arbeitgeberseite regeln. Es geht hier ja nicht um eine staatliche Hilfe, sondern um die Probleme, die sich zwischen Auftraggebern und Auf- tragnehmern stellen. Auftraggeber sind jetzt zufälligerweise die SBB, Auftragnehmer ist ein privater Betrieb. Es könnte auch umgekehrt sein. Es könnte auch so sein, dass der Auftraggeber ein privates Unternehmen ist. Wir würden uns in diesem Falle genau so vehement dafür zur Wehr setzen, dass die getroffenen Abmachungen auch eingehalten wer- den. Es geht um gewisse Interessen; wir haben Interessen, und wir sind verantwortlich sowohl für die SBB als auch für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in privaten Unternehmun- gen. In diesem Falle glaube ich, dass, wenn wir die Interes- sen abwägen, wir zum Schlüsse kommen müssen, dass die- ser Auftrag von 9 Millionen bewilligt werden sollte. Ich möchte Sie also bitten, dem Antrag Affolter zuzustim- men. Allenspach: In dieser Diskussion ist das grundsätzliche Problem der Oberaufsicht des Parlamentes aufgeworfen; das Verhältnis dieser Oberaufsicht zum Leistungsauftrag, den dieses Parlament den SBB gegeben hat. Diese Ober- aufsicht des Parlamentes kann sicher nicht wegbedungen werden mit dem Hinweis auf den Leistungsauftrag und die unternehmerische Verantwortung, sonst hätte das Parla- ment zur Unternehmungspolitik und Tätigkeit der SBB nichts mehr zu sagen, sondern nur noch das Defizit zu akzeptieren. In Frage der Waggonrevisionen ist verschiedenes schiefge- laufen. Die SBB haben Absichtserklärungen, die sie abge- geben hatten, nicht eingehalten. Die SBB haben ihre Unter- nehmenspolitik sehr kurzfristig geändert, ohne eine neue schon festgelegt zu haben. Schiefgelaufen ist auch, dass in der Fragestunde vom Montag die Antwort des Bundesrates ausserordentlich dürftig ausgefallen ist. Ich bin überzeugt - Herr Bundesrat Schlumpf -, dass Sie heute in einer Frage- stunde ganz anders antworten würden, als Sie es am letz- ten Montag getan haben. Was hat das Parlament mit dem Antrag Affolter beschlos- sen? Es hat den SBB keinen bestimmten Auftrag erteilt; es hat auch der Wagonfabrik Schlieren keinen Auftrag erteilt, es hat keinen Eingriff in die unternehmerische Verantwor- tung vorgenommen. Das Parlament hat lediglich den Bud- getrahmen erhöht und damit den SBB ermöglicht-falls das notwendig wird -, diese Revisionen durchzuführen. Dies ist kein Eingriff in die unternehmerische Verantwortung, im Gegenteil: Wenn im Parlament eine Unsicherheit darüber besteht, ob die SBB die unternehmerische Verantwortung richtig und genügend wahrnehmen, muss es dies zum Aus- druck bringen. Wir haben es getan, indem wir sagten, es sei mehr als fraglich, ob eine Verschiebung der Revisionen sinnvoll sei. Es sei nicht sinnvoll, Revisionen zu verschie- ben, wenn die Betriebssicherheit in Frage gestellt sei; es sei nicht sinnvoll, Revisionen zu verschieben, wenn die Innenausstattung der Waggons dadurch beeinträchtigt werde. Heute ist nun vom Präsidenten der Verkehrskom- mission erklärt worden, die Betriebssicherheit werde nicht beeinträchtigt, die Innenausstattung der Waggons werde nicht vernachlässigt. Diese Erklärungen sind wichtig; wir werden später darauf zurückkommen müssen. Irgendwo muss das Parlament die Gelegenheit haben, all diese Dinge zu sagen. Ich glaube, es ist besser, wenn wir dies beim Budget tun, als später, wenn die Fehler gemacht worden sind; wenn wir beim Rechenschaftsbericht nach- träglich nur noch kritisieren können. Heute sind gewisse Zusicherungen gegeben worden. Ich würde es begrüssen, wenn Herr Bundesrat Schlumpf diese Zusicherungen noch etwas konziser fassen könnte, nämlich dahin, dass die notwendigen Revisionen gemacht werden, dass nicht einfach «geprüft wird, ob sie gemacht werden sollen». Wenn diese Zusicherungen gegeben werden, glaube ich, dass wir dem Antrag des Ständerates und der Verkehrskommission zustimmen können, weil dann auch innerhalb des zu beschliessenden Budgets die Revisionen sicher irgendwo Platz finden werden. Die neue Konzeption zeigt, dass diese Revisionen notwendig sind. Sie dürfen versichert sein - Herr Bundesrat Schlumpf -, dass wir in einem Jahr ganz genau prüfen werden, ob und wie der Bun- desrat, die SBB und die entsprechenden Instanzen diese Frage gelöst haben. Huggenberger: In dieser Differenzbereinigung hat die Ver- kehrskommission mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, sich dem Ständerat anzuschliessen; dies nicht zuletzt deshalb, weil sich der zugrunde liegende Tatbestand etwas anders gezeigt hat. Auch in unserer Fraktion haben wir diese Frage noch einmal diskutiert. Die CVP-Fraktion legt nach wie vor Wert darauf - ich habe das schon bei der Budgetberatung gesagt -, dass wir bei den SBB über gutes Wagenmaterial verfügen, denn das ist entscheidend für die Konkurrenzfä- higkeit. Deshalb ist es falsch, aus Spargründen beim Unter- halt des Wagenmaterials zu kürzen. Zur Diskussion steht das Recht des Parlamentes; aber ich glaube, so lange der Bund einige hundert Millionen an Defi- ziten bezahlt, reden eben auch die Räte hier mit. Meistens ist das ja dann der Fall, wenn etwas nicht ganz in Ordnung ist. Solche Fingerzeige decken in der Regel Schwachstellen der Verwaltung auf. Aufgrund der erhaltenen Informationen ist festzustellen, dass die Waggonindustrie aufgrund von in Aussicht gestellten Arbeiten Geld investiert hat, dass man aber diese Arbeiten mit der Begründung «Wir müssen spa- ren» nicht mehr ausführen will und sie deshalb in einer Mit- teilung annulliert hat. Unklar ist aber die Höhe bzw. der Umfang dieser Arbeiten. Hier kommt das Entscheidende: Herr Affolter hat beantragt, für die Revision der 40 Einheiten einen Betrag von 10 Millionen (abzüglich 10 Prozent sparen = 9 Millionen) einzusetzen. Nun steht aber fest, dass bereits im Sommer 1981 die Wagonfabrik Schlieren mit den SBB übereingekommen ist, ein Revisionsprogramm auf der Basis von 24 Einheiten durchzuführen. Diese 24 Einheiten entsprechen eben nicht 10 oder 9 Millionen, sondern wür- den maximal 6 Millionen Franken beanspruchen. Der Bun- desrat hat erklärt, man habe im Rahmen des Budgets unge- fähr 2,5 Millionen für diese Unterhaltsarbeiten gestrichen. Es wurde hier also berechtigterweise Kritik geübt, und der Vorwand, wegen des Sparzwanges müsse man die Wagen nicht genügend unterhalten, zieht nicht. Und es besteht kei- nerlei Anlass, aus diesen Gründen die Privatindustrie, die sich da eingesetzt hat, verbluten zu lassen. Da Bedarf besteht für diesen Unterhalt, ist die Weiterbeschäftigung in
Loi sur la recherche 1728 15 décembre 1982 8. Dezember, Abklärungen auf der Unternehmensseite in die Wege geleitet. Mit diesen Fragen befasst sich nicht in erster Hand die Generaldirektion, sondern die Kreisdirek- tion 3 und dort wiederum die Abteilung Zugförderung und Werkstätten. Dass eine derartige Abklärung einige Tage in Anspruch nimmt, das dürfte selbstverständlich sein. Was hätten wir denn nach Ihrer Meinung, Herr Wagner, am 7. Dezember tun sollen? Man kann hier nicht einfach sagen, man stimme aus besehäftigungspolitischen Gründen zu und könne dahingehende Aufträge erteilen. Wo führt das hin, wenn man über Parlamentsmitglieder in einem Budget- verfahren derartige Fragen nicht nur zur Diskussion stellt - das ist in Ordnung, Nationalrat Allenspach hat mit Recht das Oberaufsichtsrecht des Parlamentes erwähnt -, son- dern daraus konkrete Aufträge ableitet? Nationalrat Blocher: Es ist mir nicht möglich, jetzt die Zusi- cherung zu erteilen, dass wir im nächsten Jahr der SWS Aufträge in diesem Umfang geben werden. Denn sonst wüsste ich nicht, was ich noch abklären lassen soll. Wir wol- len abklären, was nach dem Vertrauensprinzip von der SWS erwartet werden durfte. Das weiss ich heute noch nicht. Dass ich das noch nicht abklären konnte, ist nicht der Feh- ler der SBB, sondern das hängt mit dem Vorgehen in dieser Sache zusammen. Man hätte ja auch direkt an das Departe- ment gelangen können. Ich habe einige Unterlagen hier. Aus Korrektheit will ich sie nicht verwenden. Nur eines will ich Ihnen sagen, damit Sie sehen, dass eine sorgfältige Abklärung nötig ist: Der Antrag von Herrn Affolter lautet auf rund 40 Revisionsaufträge für diese R4, also auf 9 Millionen Franken. Ich habe hier ein Papier, wonach Schlieren selbst im Juni 1981 nicht etwa mit diesen 40 Wagen rechnete, sondern mit 24 Wagen. Natio- nalrat Blocher, was soll ich nun zusichern? Zu Nationalrat Allenspach: Ich habe ausdrücklich die Erklä- rung abgegeben: Wir werden abklären, welches der mehr- jährige Revisionsbedarf für dieses Wagenmaterial ist. Es stehen auch andere Revisionsarbeiten in Frage. Wir werden schauen, welches die eigenen Kapazitäten sind und was an- Drittaufträgen - für SWS und natürlich auch andere - erteilt werden kann. Mehr kann ich mit gutem Gewissen heute nicht zusichern. Es geht mir sicher nicht darum, dass man nicht auf beschäftigungspolitische Probleme Rücksicht nehmen wollte oder sollte. Dem Bundesrat ist es dabei sehr ernst. Aber es geht darum, dass wir nicht Beschlüsse fassen, dass wir nicht Aufträge oder Verpflichtungen entgegenneh- men, bevor die notwendigen sorgfältigen Abklärungen getroffen sind. Es geht um etwas Grundsätzliches, nicht nur um diesen einen Fall. Es geht um die Frage, ob auf diese Weise, durch Intervention über das Parlament, derartige Entscheide ohne sorgfältige Abklärung, nur auf einseitige Information der betroffenen Unternehmung, gefällt werden dürfen und sollen. Das verneine ich, und deshalb beantrage ich Ihnen nochmals, dem Beschluss des Ständerates zuzu- stimmen. Präsident: Herr Wagner wünscht noch das Wort zu einer zusätzlichen Erklärung. Wagner: Nachdem ich weiss, dass nun fünf Juristen im Bundesrat sind, kann ich es mir natürlich nicht leisten, diese Juristen und Professoren zu beleidigen. Ich möchte mich also für das Wort «Schliche» entschuldigen. Es war nicht bös gemeint. Aber «Ränke» finden die Juristen immer! Präsident: Wir haben nun folgende Abstimmungssituation: Kommissionsmehrheit und Bundesrat beantragen Ihnen Zustimmung zum Ständerat. Die Kommissionsminderheit, vertreten durch Herrn Affolter, beantragt Festhalten. Herr Biderbost hat für den Fall, dass die Minderheit obsiegt, einen Antrag gestellt. Wir stimmen zuerst ab über Festhal- ten oder Zustimmung zum Ständerat. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 67 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Festhalten) 77 Stimmen Biderbost: Mein Eventualantrag geht dahin, dass diese 9 Millionen, die jetzt beschlossen sind, nicht das SBB-Defizit vergrössern sollten, sondern dass sie der Bundeskasse belastet werden. Sie können sagen, das sei dasselbe, aber es ist doch nicht dasselbe. Es geht eigentlich nicht um eine Leistung der SBB, sondern um einen Beschluss des Parla- ments. Abstimmung - Vote Für den Antrag Biderbost Dagegen Minderheit Offensichtliche Mehrheit An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 81.076 Forschungsgesetz - Loi sur la recherche Botschaft und Gesetzentwurf vom 18. November 1981 (BBI III, 1021) Message et projet de loi du 18 novembre 1981 (FF III, 989) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière M. Couchepin, rapporteur: C'est visiblement dans l'enthou- siasme que nous commençons l'étude de cette loi sur la recherche! Le 18 mai 1978, à une forte majorité, le peuple suisse a refusé une loi fédérale sur l'aide aux universités et l'encouragement de la recherche. A la base de ce rejet, il y avait essentiellement des considérations d'ordre financier. Aujourd'hui, les objectifs de la loi sont plus modestes. On a renoncé à l'idée de réunir dans un seul texte, une nouvelle loi sur les universités destinée à remplacer celle de 1968 et la loi sur la recherche. Le texte dont nous avons à débattre ne concerne que la recherche financée par la Confédéra- tion. La loi n'a pas de portée financière en soi; il s'agit d'organiser la recherche, de coordonner les efforts faits dans ce domaine par la Confédération, il s'agit finalement d'efficacité. Sur le plan juridique, la loi est fondée sur les articles 27 et 27sexies d e la constitution. La science et la recherche pour notre pays prennent une importance primordiale dans la mesure où développement économique et social et capacité d'innovation vont de pair dans les pays industrialisés. Il convient dès lors de s'arrêter un instant sur les notions en cause: la science tout d'abord, puis la notion de recherche fondamentale et de recherche appliquée et, enfin, la situation de la recherche dans ce pays. La science peut être définie comme une activité sociale par laquelle nous nous efforçons de découvrir et de compren- dre le monde naturel et la société. La méthode caractéristi- que de la science est l'analyse rationnelle, objective et, si possible, impersonnelle des problèmes à partir de l'obser- vation et de l'expérience. La science considérée comme produit est constituée de l'ensemble des connaissances sur ce que nous avons déjà découvert et sur quoi la com- munauté scientifique s'est mise d'accord. En fait, cette défi- nition de la science est essentiellement une définition de ce que l'on a appelé la «science fondamentale», celle qui s'efforce de comprendre le monde et la société par opposi- tion à la science appliquée qui cherche; quant à elle, à changer le monde ou la société. Or, au cours des ans, la science appliquée a pris une impor- tance croissante et, aujourd'hui, le but premier de la science est souvent moins la poursuite désintéressée de la connaissance que la poursuite de la connaissance à des fins industrielles et sociales, militaires, agricoles et mèdi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali SBB. Voranschlag 1983 CFF. Budget 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.057 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 1722-1728 Page Pagina Ref. No 20 011 019 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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