Postulat Cavelty
54626 septembre 1985
auf der Prämienseite unangenehm auswirken könnte. Auch
stand damals bereits die Inkraftsetzung des Obligatoriums
der zweiten Säule bevor. Man erhoffte sich von diesem
Obligatorium eine gewisse Enthärtung der von Ihnen aufge-
worfenen Frage.
Nun darf nicht übersehen werden, dass das BVG hiereinige
Erleichterungen gebracht hat, die nach dieser Richtung
verlaufen, wie Sie sie anstreben. Ich darf auf Artikel 25
Absatz 3 der bezüglichen Verordnung 2 verweisen. Dort wird
wörtlich ausgeführt: «Für Versicherte, die zum mindesten 50
Prozent invalid sind, aber ausschliesslich eine Invaliden-
rente der Unfallversicherung oder der Militärversicherung
beziehen, muss die Vorsorgeeinrichtung gleich wie für ihre
eigenen Leistungsbezüger:
- die Altersgutschriften weiterführen;
- allfällige Freizügigkeitsleistungen überweisen;
- gegebenenfalls Hinterlassenen-» - das ist nun wichtig -
«oder zusätzliche Invalidenleistungen, für die die Unfallver-
sicherung oder die Militärversicherung nicht einsteht, er-
bringen.»
Damit ist bereits ein erster wesentlicher Schritt in dieser
Richtung getan.
Nun möchten wir aber das Problem, das Sie hier im Rahmen
der Militärversicherung aufwerfen, nicht isoliert lösen. Wie
Sie bereits erwähnt haben, steht das Gesetz über die Militär-
versicherung zurzeit in Revision. Die Arbeiten sind schon
ziemlich weit fortgeschritten. Zurzeit ist bereits eine Exper-
tenkommission an der Arbeit, so dass in absehbarer Zeit der
Bundesrat einen ersten Entwurf wird überprüfen und in die
Vernehmlassung schicken können. In diesem Rahmen wol-
len wir auch diese Frage prüfen. Wir möchten jetzt dieser
Frage wegen nicht isoliert eine Revision des Militärversiche-
rungsgesetzes vornehmen.
Darum bitte ich Sie, dass Sie diese Motion in Form eines
Postulates an den Bundesrat überweisen.
Frau Bührer: Ich bin dankbar für die Antwort des Herrn
Bundesrats. Ich bin mit der Umwandlung einverstanden und
verbinde damit die Hoffnung, dass das Anliegen in absehba-
rer Zeit behandelt und nicht auf die lange Bank geschoben
wird.
Präsident: Wird gegen die Überweisung als Postulat ein
Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
#ST# 85.528
Postulat Cavelty
Gewässerüberdüngung. Bekämpfung
Lutte contre la surcharge
des eaux en phosphates
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, von einem unter verschie-
denen Gesichtspunkten umstrittenen absoluten Phosphat-
verbot für Waschmittel abzusehen und statt dessen ein
wirksames Programm zur integralen Bekämpfung der
Gewässerüberdüngung aufzustellen. Wegleitend dafür sol-
len insbesondere sein:
- die Ergebnisse neuester wissenschaftlicher Untersuchun-
gen und Erfahrungen im In- und Ausland;
- die Auswirkungen der zu ergreifenden Massnahmen und
allfällige Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft;
- die Durchsetzbarkeit allfälliger Massnahmen innert kürze-
ster Frist, damit die angestrebten Verbesserungen rasch
eintreten.
Texte du postulat du 21 juin 1985
Le Conseil fédéral est prié de renoncer à instaurer une
interdiction absolue des phosphates dans les lessives, inter-
diction controversée à divers égards. Il devrait élaborer à la
place un programme permettant de lutter efficacement
contre toutes les causes de l'eutrophisation des eaux. Pour
rétablissement d'un tel programme, il faudra notamment
tenir compte des facteurs suivants:
- résultats d'études et d'expériences scientifiques récentes,
faites en Suisse et à l'étranger,
- conséquences probables des mesures envisagées et
effets qu'elles pourraient avoir sur l'homme, la nature et
l'économie,
- la possibilité d'appliquer les mesures prévues dans les
plus brefs délais afin que l'assainissement souhaité puisse
être rapidement obtenu.
Cavelty: Als das vorliegende Postulat am 21. Juni 1985
eingereicht wurde, war das Phosphatverbot noch nicht
erlassen. Es hatte eine Vernehmlassung stattgefunden, die
eine recht grosse Gegnerschaft aufgezeigt hatte, und zwar
nicht nur aus Kreisen der Wirtschaft, sondern auch aus
Teilen der Wissenschaft, der Landwirtschaft und zum Teil
auch des Umweltschutzes, wie zum Beispiel mehrere kanto-
naler Gewässerschutzämter. Unseres Erachtens hätte es in
dieser Situation für den Bundesrat ein dringendes Bedürfnis
sein können - man beachte die höfliche Formulierungl -,
vor der Entscheidung auch noch das Parlament anzuhören.
In diesem Sinne war das Postulat als echter Entscheidungs-
beitrag gedacht. Leider kam es dann anders, indem der
Bundesrat am 3. Juli 1985 das Phosphatverbot erliess. Die
Reaktionen auf dieses Verbot waren entsprechend kontro-
vers. Überrascht hat die Geschwindigkeit, mit welcher das
Phosphatverbot erlassen und in Kraft gesetzt wurde sowie
vor allem die beschränkte Zulassung von NTA als Ersatz-
stoff.
Bekanntlich bewirken Phosphate in den Waschmitteln auf
natürlichem Wege eine Enthärtung des Wassers und eine
Aufweichung des Schmutzes. Wenn man die Phosphate
entzieht, müssen andere Stoffe - eben das berühmte NTA -
zur Enthärtung des Waschwassers beigemengt werden. Das
NTA ist ein Produkt der organischen Chemie und damit im
Gegensatz zum Phosphat eine naturfremde Verbindung.
Phosphate sind an sich nicht schädlich und auch nicht
giftig. Sie sind gute Düngemittel für unsere Seen, allerdings
zu gut, indem sie den Algenwuchs dort zu stark fördern. Der
Ersatzstoff NTA hingegen düngt zwar nicht, steht aber min-
destens in grosser Konzentration im Verdacht, gesundheits-
gefährdend, eventuell gar krebserregend zu sein. So wird
nach unserer Information der Staat New York in den näch-
sten Wochen aus diesen Überlegungen ein NTA-Verbot er-
lassen.
Nach Schätzungen des Departementes und des Bundesam-
tes muss im Rahmen der notwendigen Neuentwicklungen
von phosphatfreien Waschmitteln mit Mehrkosten von 15
bis 30 Prozent gerechnet werden. Im Jahre 1984 gaben die
Schweizer etwa 170 Millionen Franken für Waschmittel aus.
Wenn eine Preissteigerung von 15 bis 30 Prozent eintreten
soll, so macht das immerhin zwischen 25 und 50 Millionen
Franken mehr aus. Wenn dann noch davon auszugehen sein
wird, dass ungefähr 10 Prozent mehr Waschmittel einge-
setzt werden müssen, um phosphatfrei zur ungefähr glei-
chen Wirkung zu gelangen, so erhöhen sich die Mehrkosten
durch das Phosphatverbot auf ungefähr 60 bis 75 Millionen
Franken.
Hier erhebt sich die Frage, ob man dieses Geld nicht besser
für die Fällung von Waschmittelphosphaten in Kläranlagen
verwenden könnte, denn im Gegensatz zu den Phosphaten
in der Landwirtschaft, die auf den Wiesen und somit ausser-
halb der Klärmöglichkeiten anfallen, fliessen alle Phosphate
- September 1985547
Postulat Cavelty.
aus den Waschmitteln in die Kläranlagen. Diese könnten
notfalls um eine weitere Stufe verschärft bzw. verfeinert
werden. Man hätte dadurch sauberere Abwässer und mehr
natürliche Phosphate als Dünger für die Landwirtschaft
anstelle der herkömmlichen metallhaltigen Kunstdünger.
Diese letztgenannte neue Idee wird vor allem von Prof.
Arnold Müller-Bachs, National rat und Vertreter des Umwelt-
schutzes, in seinem neuen Postulat, das er in dieser Session
einreicht, vertreten. Wörtlich schreibt Prof. Müller: «Durch
die Reduktion des Phosphatgehaltes wird die Verwertbar-
keit des Klärschlammes als Dünger in der Landwirtschaft
drastisch vermindert. Dies führt zu neuen Problemen bei der
Klärschlammentsorgung und zu vermehrtem Einsatz von
schwermetallhaltigem Handelsdünger.» Und weiter schreibt
er: «Das Netz der Kläranlagen mit Phosphatelimination aus
den Abwässern muss entsprechend den Anforderungen des
Gewässerschutzes umgehend ausgebaut werden. Dies ist
zwingend notwendig, um die Phosphatbelastung der Seen
durch häusliches und kommunales Abwasser wirkungsvoll
zu reduzieren.» Und er- der «grüne Müller» - kommt dann
zum Schluss, wörtlich: «Vor diesem Hintergrund sollte ein
Moratorium für das Inkrafttreten dieses Phosphatverbotes
erlassen und die ganze Thematik nochmals umfassend
geprüft werden.» Soweit Kollega Müller, Nationalrat.
Ich muss hier zum Schluss kommen. Was soll das vorlie-
gende Postulat jetzt, nachdem das Phosphatverbot bereits
erlassen ist? Ich bilde mir nicht ein, dass der Bundesrat das
kaum erlassene Verbot wieder aufhebt. Dazu - das weiss ich
und ich akzeptiere es - könnte er selbst mit einer Annahme
des Postulates im Rat und sogar in beiden Räten nicht
gezwungen werden, weil er hier in eigener Kompetenz han-
delt. Es bleibt somit-darum geht es mir hier-nur der enge
Kreis der Umschreibung des Phosphatverbotes gemäss Arti-
kel 8 der Verordnung und eventuell die Frage der Inkraftset-
zung der Verordnung als Spielraum, in welchem die hier
angedeuteten Überlegungen diskutiert werden können.
Was das vorgesehene Inkrafttreten auf den I.Juli 1986
betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Fabrikation bereits
in der nächsten Zeit, in den nächsten zwei Monaten, umge-
stellt werden muss, um angesichts der Lagerräumung und
der Neuanlage von Lagern rechtzeitig bereit zu sein. Ein
allfälliges Zurückbuchstabieren im Phosphatverbot - zum
Beispiel wegen der Ungewissheit über das NTA -, die immer
mehr aufkommt, besonders von Amerika her, wäre der Indu-
strie kaum mehr zumutbar, wenn die neue Fabrikation ein-
mal angelaufen ist.
Was die Umschreibung des Phosphatverbotes in Artikel 8
betrifft - und darauf zielt mein Postulat -, wäre eine etwas
grössere Flexibilität bzw. eine etwas grössere Toleranz
denkbar, was dem promulgierten Prinzip des Phosphatver-
bots eigentlich keinen Abbruch täte. Vertrauend auf die
Güte dieses und anderer neuer Argumente verlange ich
auch in diesem beschränkten Aktionsraum, den ich eben
geschildert habe, keine Zusicherung des Bundesrates, hier
und heute, dass er so handeln wird. Es genügt mir vielmehr
die Bereitschaft zu einem nochmaligen vertieften Gespräch.
Dieses Gespräch könnte auf der Ebene des Bundesamtes
für Umweltschutz unter der neuen Direktion, auf die wir sehr
grosse Stücke halten, und zusammen mit Sachverständigen
aus Wirtschaft und Wissenschaft, beginnen.
Wenn dieses Gespräch, um das ich bitte, bejaht wird, was
ich hoffe, so könnte ich mein Postulat zurückziehen.
Bundesrat Egli: Wie Sie- selbst ausgeführt haben, Herr
Cavelty, ist leider in dieser Sache der Zug bereits abgefah-
ren. Ich gebe Ihnen zuerst einmal die Antwort des Bundesra-
tes bekannt und werde dann noch einige eigene Gedanken
beifügen, die ich mir jetzt im Zusammenhang mit Ihrer
Begründung gemacht habe.
Der Bundesrat führt aus: «Die Überdüngung der Seen durch
Phosphate ist im wesentlichen auf die Einleitung kommuna-
ler Abwässer und die Abschwemmung aus der Landwirt-
schaft zurückzuführen. Um den gesetzlich verlangten
Gewässerzustand erreichen zu können, sind die Phosphor-
belastungen in diesen Bereichen entscheidend zu verrin-
gern. Auf dem Gebiet der kommunalen Abwassersanierung
gilt es, den baulichen Gewässerschutz konsequent weiterzu-
treiben und bei Abwasserreinigungsanlagen im Einzugsge-
biet der Seen die chemische Phosphorelimination einzufüh-
ren, wie dies in der bundesrätlichen Verordnung vom
- Dezember 1975 über Abwassereinleitungen bereits vorge-
schrieben ist.»
Eine weitere Verringerung der Phosphorbelastung der Seen
durch kommunale Abwässer kann erreicht werden, wenn
Massnahmen an der Quelle getroffen werden. Das ist ja das
Prinzip des ganzen Gewässerschutzes und überhaupt der
Umweltschutzpolitik, wie wir sie hier betreiben.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat am S.Juli 1985
entschieden, dass Textilwaschmittel ab I.Juli 1986 keine
Phosphate mehr enthalten dürfen. Diese Entscheidung geht
unter anderem auf einen Bericht der Eidgenössischen
Gewässerschutzkommission zurück, die mit vielen Wissen-
schaftern bestückt ist und eine Notwendigkeit dieser Mass-
nahme nach eingehenden Untersuchungen nachhaltig
unterstützte. Nachdem im Verlaufe der vergangenen Jahre
zahlreiche parlamentarische Vorstösse ebenfalls darauf
abzielten, die Waschmittelphosphate zu verbieten, hat der
Bundesrat mit seinem Entscheid diesem Begehren Rech-
nung getragen.
Im Sinne einer weiteren Ursachenbekämpfung ist vorgese-
hen, neben dem Phosphatverbot für Waschmittel auch die
Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft energisch zu
bekämpfen. Diesbezügliche Vorschriften sind in Vorberei-
tung. Zurzeit ist eine Verordnung über umweltgefährdende
Stoffe in Vorbereitung, die demnächst erlassen werden
kann. Sie geht darauf aus, dass die Anwendung von Dünge-
mitteln unter strikter Beachtung der Boden- und der Witte-
rungsverhältnisse durchgeführt werden muss. Damit kann
erreicht werden, dass dem Boden nur so viel Dünger wie
nötig zugeführt und die Abschwemmung in die Gewässer
entschieden herabgesetzt wird. - Soweit der Bundesrat.
Darf ich noch einige Sätze beifügen zu dem, was Sie heute
vorgebracht haben, Herr Cavelty: Man kann nicht in der
öffentlichen Diskussion, im Parlament usw. den Bundesrat
beschimpfen, er würde in bezug auf Umweltschutz, Gewäs-
serschutz usw. nicht genügend schnell und intensiv han-
deln, und ihm dann gleich wieder in den Arm fallen, wenn er
einmal etwas getan hat.
Auch der Präsident des Vorortes soll sich - gemäss Berich-
ten aus der Presse- kürzlich dahingehend geäussert haben,
dass wir diese Waschmittelverordnung ohne sachliche Vor-
aussetzungen auf den Druck der Öffentlichkeit hin erlassen
hätten. Ich muss Ihnen sagen: Genau das Gegenteil ist der
Fall. Trotz ziemlichen Druckes, den man von selten der
Waschmittelfabrikanten auf mich, auf mein Departement
und auf den Gesamtbundesrat auszuüben versuchte, haben
wir uns erlaubt und haben wir uns ermutigt, diese Wasch-
mittelverordnung zu erlassen. Es fanden ausgedehnte
Gespräche statt. Gespräche, die Sie wünschen und die wir-
das kann ich Ihnen zusichern, Herr Cavelty- noch fortsetzen
wollen. Wir sind stets dazu bereit. Es gab auch Firmen, die
uns zugesichert haben, eine solche Umstellung sei durch-
aus machbar.
Wir wissen, dass wir Umweltschutz nicht ohne die Wirt-
schaft oder gar gegen die Wirtschaft betreiben können:
Aber Sie müssen Verständnis haben; wir können nicht
immer mit dem letzten oder dem zweitletzten Zug fahren.
Wenn alle Führer der Wirtschaft dies einsähen, wären
wir nicht zu einer auch mir verhassten Reglementierung
gezwungen, die in der Öffentlichkeit immer verurteilt wird.
Ich muss nochmals betonen: Wir werden nicht selten, sogar
im Bereich Umweltschutz, von Wirtschaftskreisen ersucht,
Massnahmen zu ergreifen, damit gleich lange Spiesse her-
gestellt werden mit denjenigen, die die Zeichen der Zeit
noch nicht erfasst haben. Man muss sich in Spitzen von
Unternehmungen und Verbänden fragen, ob nicht vielleicht
eine gewisse Wirtschaftsfeindlichkeit, die auch ich verur-
teile, resultieren könnte, weil man nicht überall in der Wirt-
schaft einsehen will, dass man in bezug auf den Umwelt-
schutz eben an vorderster Spitze marschieren sollte. Ich
Postulat Gadient
54826 septembre 1985
spreche nicht von Übertreibungen, ich weiss, dass solche
Auflagen die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen. Wenn
wir sie in der Schweiz vereinheitlichen, sollte dies inner-
staatlich keine Nachteile bringen. Aber wir wissen, dass
auch die Konkurrenz mit dem Ausland mitspielt. Deshalb
pflegen wir solch intensive Kontakte gerade mit jenen Län-
dern, mit denen wir am meisten in Konkurrenz stehen. Ich
komme nächste Woche wieder mit meinen deutschen und
österreichischen Kollegen zusammen. Auch die Frage der
Waschmittelverordnung wird Gegenstand unserer Bespre-
chungen sein.
Zur Frage des NTA, Herr Cavelty: Ich habe den Eindruck,
dass dieses NTA in gewissen Kreisen zum Vorwand genom-
men wird, um die Waschmittelverordnung an sich zu treffen.
Es ist mir nicht ganz verständlich, wieso man immer darauf
abstellen will, was ausländische Experten sagen, und unse-
ren eigenen Experten nicht glauben will. Ich versichere
Ihnen, dass wir ebenso gute Experten haben und dass
unsere Wissenschafter im chemischen Bereich wahrschein-
lich den ausländischen um nichts nachstehen.
Es ist richtig, dass das sogenannte NTA, die Nitrolotriessig-
säure, verdächtig ist, karzinogen zu sein. Aber der Verdacht
besteht nur, wenn sie dem menschlichen oder tierischen
Körper in grossen Mengen zugeführt wird. Kanada kennt
seit zehn Jahren das Phosphatverbot in den Waschmitteln.
Man verwendet dort Waschmittel, die bis zu 15 Prozent NTA
enthalten. Und in der Schweiz sehen wir eine Toleranz-
grenze von nur 5 Prozent vor. Wir stehen also im internatio-
nalen Vergleich sehr gut da.
In Deutschland ist die Situation etwas anders, weil dort, wie
man mir gesagt hat, die Gewässersituation anders ist, insbe-
sondere im Zusammenhang mit den Schwermetallen, und
dort die Gefahr grösser ist, dass NTA-Rückstände in das
Trinkwasser gelangen. Von einem Verbot im Staate New
York ist uns nichts bekannt. Wir kennen die Studien aus den
USA. Auch daraus ergibt sich nichts anderes, als dass NTA
in geringen Mengen in den Waschmitteln für eine Krebsver-
ursachung kaum in Frage kommen kann. Im übrigen darf
noch gesagt werden, dass nicht unbedingt dieses NTA als
Ersatzmittel gewählt werden muss. Es gibt auch andere
Ersatzmittel für das Phosphat.
Herr Cavelty, ich versichere Ihnen nochmals: wir sind stän-
dig zu Gesprächen bereit und vertiefen unsere Studien. Wir
sind zwar überzeugt, dass unsere Verordnung richtig liegt,
sowohl gesundheitspolitisch wie vor allem natürlich auch
umweltschutzpolitisch.
Wenn ich Ihnen erkläre, dass wir trotzdem zu Gesprächen
bereit sind, heisst das natürlich nicht, dass wir die Verord-
nung schon morgen wieder aufheben werden.
Präsident: Ich frage den Postulanten an, ob er von der
Antwort befriedigt ist.
Cavelty: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für diese Antwort,
vor allem für die erklärte Gesprächsbereitschaft, und ziehe -
wie gesagt - das Postulat in diesem Sinne zurück.
Zurückgezogen - Retiré
#ST# 85.457
Postulat Gadient
Informatikausbildung. Bericht
Formation à l'informatique. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1985
Der Computer beeinflusst bereits heute die meisten Berei-
che der menschlichen Gesellschaft. Sein Einsatz kennt
keine Staatsgrenzen, umspannt und vernetzt die ganze Welt
und bestimmt jeden im Weltall denkbaren Erfolg. Nahezu
unbegrenzte Speicher- und Übermittlungskapazitäten
machen es in Verbindung mit neuen Kommunikationstech-
nologien möglich, breitestes Wissen überall und sofort zu
mobilisieren.
Man rechnet damit, dass bereits heute rund 50 Prozent der
schweizerischen Arbeitsplätze informationsorientiert sind.
Information wird zum dominanten Produktionsfaktor
werden.
Für das Bestehen unseres rohstoffarmen Landes im interna-
tionalen Wettbewerb wie auch die Chancen des einzelnen
Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt und die Integration in
den Arbeitsprozess ist es unabdingbar, dass in der Schweiz
möglichst viele Leute Grundkenntnisse der Informatik
haben und mit dem Computer umgehen können.
Der Anteil der Bevölkerung aber, der mindestens Grundla-
genkenntnisse über die Funktion und für den Gebrauch von
Computern hat, ist gering. Diese wird jedoch immer mehr
zur Voraussetzung werden für persönliche, berufliche und
wirtschaftliche Chancengleichheit. Die Entwicklung ist von
solcher Tragweite, dass Computeranalphabeten Gefahr
einer irreparablen Benachteiligung laufen.
Um diese zu vermeiden, genügt es keineswegs, den Informa-
tikunterricht in Berufs- und höheren Fachschulen zu intensi-
vieren. Solches ist nötig, aber nicht ausreichend. Zu fordern
ist eine gründliche Standortbestimmung, insbesondere als
Grundlage eines koordinierten Aktionsprogrammes auf
allen Bildungsstufen.
Der Bundesrat wird eingeladen, einen umfassenden Bericht
über die gegenwärtige Situation auf diesem Gebiet vorzule-
gen und darin auszuführen, wie er die künftige Entwicklung
in diesem Bereich beurteilt und insbesondere welche Mass-
nahmen er als nötig erachtet und zu ergreifen gedenkt.
Texte du postulat du 6 juin 1985
Aujourd'hui, l'ordinateur est déjà présent dans la plupart des
secteurs de l'activité humaine. Son utilisation ne connaît pas
de frontières, des réseaux informatiques relient les quatre
coins du globe et toute conquête de l'espace serait impen-
sable sans lui. Grâce à la capacité de stockage et de trans-
mission quasi illimitée de ces machines, combinées aux
nouvelles techniques de communication, il est possible
d'obtenir partout et instantanément les informations les plus
diverses.
On estime qu'actuellement déjà, 50 pour cent des emplois
en Suisse on est lien plus ou moins étroit avec l'informati-
que. Celle-ci deviendra l'un des principaux facteurs de pro-
duction.
Pour que notre pays, pauvre en matières premières, reste
concurrentiel sur le plan international, il est essentiel qu'une
grande partie de la population possède les connaissances
de base en informatique et sache utiliser un ordinateur,
connaissances qui augmentent également les chances des
demandeurs d'emploi et facilitent leur intégration dans le
monde du travail.
Cependant, le pourcentage de la population suisse ayant
assimilé les rudiments de l'informatique et sachant se servir
d'un ordinateur est très faible. Or, de telles connaissances
deviendront de plus en plus indispensables, si l'on vise une
égalité des chances sur les plans personnel, professionnel
et économique. L'évolution dans ce domaine a une telle
portée que les «analphabètes en informatique» risquent
d'être irrémédiablement désavantagés.
Développer l'enseignement des disciplines informatiques
dans les écoles professionnelles et spécialisées de haut
niveau ne suffit en aucun cas à éviter les inégalités. De telles
mesures sont certes nécessaires, mais insuffisantes. Il faut
commencer par faire le point sur la situation actuelle afin de
rassembler les données de base qui permettront d'établir un
programme d'action coordonné, applicable à tous les éche-
lons.
La Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport
détaillé sur la situation actuelle, rapport dans lequel il expo-
sera son avis au sujet de l'évolution future dans ce domaine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Cavelty Gewässerüberdüngung. Bekämpfung
Postulat Cavelty Lutte contre la surcharge des eaux en phosphates
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.528
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
546-548
Page
Pagina
Ref. No
20 013 869
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.