- September 1985 N1359Schwerverkeh rsabgabe
sehe Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf-
tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die
Einführung von Strassenabgaben, besonders einer neuen
Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver-
kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck-
gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die
Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab-
stützen.
Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom
Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen
Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen
nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun
Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur
Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf
schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht
hinnehmen wird.
Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll-
zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe
sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt
worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat
seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal-
tung.
Der in beiden Vorstössen verlangte Ausgleich für die im
Ausland zu entrichtenden Strassenverkehrsabgaben ist zum
Teil im geltenden Recht verwirklicht, zum Teil stösst er an
gesetzliche Grenzen.
Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die
Schwerverkehrsabgabe gibt dem Halter eines Fahrzeuges,
das im Jahr mindestens 90 Tage im Ausland verkehrt,
Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der
schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Diese Rückerstat-
tung gleicht die Belastung durch Retorsionsabgaben des
Auslandes teilweise wieder aus. Zudem hat der Bundesrat
die Rückerstattungsmöglichkeit in dem Sinne noch etwas
erweitert, dass bei mehrtägigen Auslandfahrten der Tag der
Ausreise für die Berechnung der Rückerstattung mitgezählt
wird. Diese Massnahmen und das Ergebnis der Verhandlun-
gen mit ausländischen Staaten dürften es dem schweizeri-
schen Strassentransportgewerbe ermöglichen, den Wettbe-
werb mit der ausländischen Konkurrenz in den wichtigsten
Ländern weiterhin zu bestehen.
Für die Rückerstattung ausländischer Strassenverkehrsab-
gaben - mindestens einer so weitgehenden - bietet Artikel
17 UeBest BV von vornherein keine Grundlage. Eine solche
könnte höchstens in Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe a BV
erblickt werden, wonach der Bund befugt ist, «nötigenfalls
in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vor-
schriften zu erlassen zur Erhaltung wichtiger, in ihren Exi-
stenzgrundlagen gefährdeter Wirtschaftszweige». Der Bun-
desrat hält jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines
entsprechenden Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses
nicht für gegeben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion der Fraktion der
Schweizerischen Volkspartei und das Postulat Schärli abzu-
lehnen.
#ST# 85.423
Motion der liberalen Fraktion
Schwerverkehrsabgabe
Motion du groupe libéral
Redevance sur les poids lourds
Wortlaut der Motion vom 22. März 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der Lösung der
Probleme, die sich mit der Erhebung der Schwerverkehrsab-
gabe stellen, von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
- Die Schwerverkehrsabgabe wird auf den in der Schweiz
immatrikulierten Fahrzeugen erhoben.
- Die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf den im
Ausland immatrikulierten Fahrzeugen wird vorläufig ausge-
setzt.
- Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit den ausländi-
schen Staaten fort, um eine Befreiung der schweizerischen
Fahrzeuge im Ausland und der ausländischen Fahrzeuge in
der Schweiz oder eine andere akzeptable Lösung zu errei-
chen.
Texte de la motion du 22 mars 1985
Le Conseil fédéral est invité à rechercher au sujet des
problèmes posés par la perception de la redevance sur les
poids lourds une solution inspirée par les principes sui-
vants:
- La redevance est perçue sur les poids lourds immatri-
culés en Suisse.
- La perception de la redevance sur les poids lourds imma-
triculés à l'étranger est momentanément suspendue.
- Le gouvernement poursuit des négociations avec les
Etats étrangers afin d'obtenir une exonération réciproque
des véhicules suises à l'étranger et des véhicules étrangers
en Suisse ou un aménagement acceptable des redevances.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Entscheid von Volk und Ständen über die Erhebung
einer Schwerverkehrsabgabe muss respektiert werden.
Man kommt jedoch nicht um die Feststellung herum, dass
diese Massnahme auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst,
die unseren Ruf im Ausland und einen Teil unserer Volks-
wirtschaft gefährden können. Es drängen sich deshalb
Massnahmen auf, die einer blinden Anwendung dieses
Entscheides vorbeugen sollen.
Wir laden deshalb den Bundesrat ein vorzuschlagen, dass
die Schwerverkehrsabgabe vorläufig nur auf den in der
Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben wird und die
im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge von dieser Abgabe
für einige Monate ausgenommen werden.
Während dieser Zeit sollte der Bundesrat mit den ausländi-
schen Staaten Verhandlungen führen, um im Rahmen von
Abkommen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine Befreiung
der ausländischen und der schweizerischen Fahrzeuge zu
erreichen.
Im Anschluss an diese Verhandlungen soll der Bundesrat
den eidgenössischen Räten Bericht erstatten und ihnen die
Massnahmen vorschlagen, die aufgrund der Verhandlungs-
ergebnisse zu treffen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen
Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener
dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-
Redevance sur les poids lourds1360N 17 septembre 1985
nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele-
genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner
Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der
ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer-
verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen
Staaten gezogen.
In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in
dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi-
sche Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf-
tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Ein-
führung von Strassenabgaben, besonders einer neuen
Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver-
kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck-
gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die
Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab-
stützen.
Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom
Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen
Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen
nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun
Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur
Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf
schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht
hinnehmen wird.
Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll-
zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe
sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt
worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat
seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal-
tung.
Dies vorausgeschickt, nehmen wir zu den einzelnen Begeh-
ren des Motionärs wie folgt Stellung:
Ziffern 1 und 2: Gemäss Artikel 17 Absatz 1 UeBest BV ist die
Schwerverkehrsabgabe auf in- und ausländischen Fahrzeu-
gen zu erheben. Von dieser grundlegenden Bestimmung
darf der Bundesrat beim Vollzug der Verfassungsbestim-
mung nicht abweichen. Durch Abgabebefreiungen und Son-
derregelungen, die der Bundesrat auf dem Verordnungsweg
einführen kann, dürfen im Ausland immatrikulierte Fahr-
zeuge nicht besser gestellt werden als schweizerische
(Art. 17 Abs. 4). Aber auch der Gesetzgeber ist - nach dem
geltenden Verfassungsrecht - nicht ohne weiteres befugt,
die Schwerverkehrsabgabe nur für ausländische Fahrzeuge
aufzuheben oder auszusetzen. Artikel 17 Absatz 5 sieht zwar
vor, es könne schon vor Ablauf der Frist von zehn Jahren
»auf dem Wege der Gesetzgebung ganz oder teilweise auf
die Abgabe verzichtet werden». Damit sollte der nahtlose
Übergang zu einer Abgabe gewährleistet werden, wie sie in
der Vorlage über die Grundlagen einer koordinierten Ver-
kehrspolitik vorgesehen ist. Die Schwerverkehrsabgabe für
ausländische Fahrzeuge aus anderen Gründen aufzuheben,
wäre mit dem aus den Materialien ersichtlichen Sinn und
Zweck der Abgabe nicht vereinbar.
Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die
Schwerverkehrsabgabe sieht vor, dass schweizerischen
Fahrzeughaltern für Fahrten im Ausland eine teilweise Rück-
erstattung der Schwerverkehrsabgabe gewährt wird. Damit
werden die im Ausland zu zahlenden Abgaben bis zu einem
gewissen Grad kompensiert. Zudem haben wir die Rücker-
stattungsmöglichkeit etwas ausgedehnt und den Ausreise-
tag in die Anspruchsberechtigung einbezogen.
Ziffer 3 der Motion (Fortsetzung der Verhandlungen mit den
ausländischen Staaten) entspricht der Absicht des Bundes-
rates. Wir erinnern an unseren Beschluss, mit Italien Ver-
handlungen über den Abschluss eines umfassenden Trans-
portabkommens aufzunehmen, das auch die Strassenver-
kehrsabgaben umfasst.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Zurückgezogen - Retiré
85.395
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.
Seh werverkehrsabgabe
Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre.
Redevance sur les poids lourds
Fischer-Hägglingen: Bei der Diskussion über die Schwer-
verkehrsabgabe wird vielfach der Eindruck erweckt, es gehe
darum, den Volksentscheid ohne neue Abstimmung umzu-
stossen. Obwohl ich ein Gegner der seinerzeitigen Schwer-
verkehrsabgabe war, bin ich der festen Überzeugung, dass
dieser Volksentscheid durchzusetzen ist, auch wenn es sich
im nachhinein zeigt, dass die schweizerische Abgabe ein
grosses Hindernis für die Harmonisierung der Strassenab-
gaben in Europa sowie für die allgemeinen Vorschriften
über das Transportgewerbe darstellt, und obwohl auf der
anderen Seite die Einnahmen bedeutend kleiner ausfallen,
als das seinerzeit angenommen und dem Volk vorgerechnet
wurde.
Es geht vor allem darum, dass wir uns bewusst werden,
welche Folgen diese Abgabe für unser Transportgewerbe
hat. Das wurde seinerzeit- das müssen wir heute ehrlicher-
weise sagen - unterschätzt. Insbesondere hat man in gar
keiner Weise und nicht in diesem Umfange damit gerechnet,
dass das Ausland solche Retorsionsmassnahmen ergreift,
wie das nun der Fall ist. Diese Retorsionsmassnahmen und
die damit verbundene Mehrfachbelastung unseres Trans-
portgewerbes bedarf nach wie vor unserer vollen Aufmerk-
samkeit. Wir anerkennen, dass dank den Verhandlungen
und den getroffenen Vollziehungsmassnahmen gewisse
Erleichterungen für das Transportgewerbe erreicht werden
konnten. Diese genügen jedoch nicht, wenn wir erreichen
wollen, dass unser Transportgewerbe mit gleich langen
Spiessen, d. h. mit gleich guten Wettbewerbsbedingungen,
gegen die ausländische Konkurrenz antreten kann.
So sehr wir die getroffenen Gegenmassnahmen im jetzigen
Zeitpunkt begrüssen, so sehr müssen wir längerfristige Ziele
im Auge behalten. Die Schweiz sollte als Verfechterin der
freien Wirtschaft und eines möglichst freien Welthandels
alles unternehmen, damit in Europa die Strassengebühren
abgebaut werden können. Ich bin der Auffassung, dass die
Schwerverkehrsabgabe diese europäischen Bemühungen
erschwert. Wir müssen ganzheitliche Lösungen suchen und
von gegenseitigen Strafaktionen, wie sie run gegenwärtig
erfolgen, abkommen. Diese Strafaktionen passen eigentlich
nicht mehr in unsere Landschaft. Unsere Motion sucht Mit-
tel und Wege, um die Mehrfachbelastung des schweizeri-
schen Transportgewerbes abzubauen. Es geht dabei vor
allem - ich habe das schon einmal gesagt - um die Wieder-
herstellung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen
Transportgewerbes. Sie will keine Begünstigung, sondern
nur das, was das Schweizervolk beschlossen hat. Das
Schweizervolk hat einer Schwerverkehrsabgabe zuge-
stimmt, die in der Verfassung frankenmässig genau
umschrieben ist. Das Schweizervolk wollte jedoch keine
zusätzliche Mehrfachbelastung mit ausländischen Abgaben,
die durch die schweizerischen Abgaben ausgelöst wurden.
Es ist unbestritten, dass auch in bezug auf die Höhe dieser
Belastung dem Willen des Schweizervolkes nachgelebt wer-
den muss. Darum sind Massnahmen zu ergreifen, die zu
diesem Ziel führen.
Der Bundesrat macht in seiner Antwort rechtliche Bedenken
gegen diese Motion geltend. Diese können nicht in allen
Teilen befriedigen und überzeugen nicht. Der Bundesrat ist
mit dem Vollzug der Schwerverkehrsabgabe beauftragt.
Gemäss Artikel 17 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen
zur Bundesverfassung kann der Bundesrat Sonderregelun-
gen treffen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass diese
Bestimmung eine genügende verfassungsrechtliche Grund-
lage für die Rückerstattung der über die in der Verfassung
festgelegten Höhe hinausgehenden Beträge darstellt.
In einem anderen Zusammenhang steht im Verfassungsarti-
kel der Satz, dass im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
nicht beser gestellt werden dürfen als schweizerische. Auch
- September 1985 N
1361
Schwerverkehrsabgabe
dies ist ein Hinweis, dass die schweizerischen Fahrzeuge
nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies ist heute aber
oft der Fall. Ich bitte Sie darum, der Motion zuzustimmen.
Wo ein Wille zur Veränderung ist, da sind auch Wege vor-
handen, um diese ungerechte und vom Volk nicht gewollte
Mehrbelastung des schweizerischen Transportgewerbes zu
beseitigen.
Noch ein Letztes. Sie können dieser Motion auch deshalb
unbedenklich zustimmen, weil der Bundesrat das Eidgenös-
sische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf-
tragt hat, möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Einfüh-
rung von Strassenabgaben zu unterbreiten. Im Zusammen-
hang mit dieser Gesetzvorlage müssen ja auch die Probleme
der Retorsionsmassnahmen überprüft werden.
Ich glaube, es ist gut, wenn wir in diesem Sinne dieser
Motion zustimmen.
85.402
Postulat Schärli.
Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen
Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires
Schärli: Ich nehme an, dass Herr Bundesrat Stich unter
anderem meint, dass, wenn die Schwerverkehrsabgaben,
die im Ausland erhoben werden, unseren Transporteuren
rückvergütet würden, die Ausgangslage für Verhandlungen
mit dem Ausland nicht einfacher würden, sondern dass im
Gegenteil ein gewisser Druck seitens der Schweizer Behör-
den nicht mehr da wäre. Es gibt wohl noch einige andere
Gründe, die dazu führen, dass Herr Bundesrat Stich die
Meinung vertritt, das Postulat sollte abgeschrieben werden.
Ich bringe dafür einiges Verständnis auf, aber ich bitte Sie,
diesem Antrag nicht zu folgen.
Wenn ich auch anerkenne, dass der Bundesrat und die
zuständigen Amtsstellen in dieser Sache eine immense
Arbeit zur Lösung des Problems an den Tag gelegt haben,
ist es doch so, dass trotz allen Anstrengungen keine Lösung
in Sicht ist. Unsere am internationalen Markt tätigen Trans-
portunternehmer, vor allem die kleinen unter ihnen, haben
nach wie vor sehr grosse Schwierigkeiten : Unklare Situation
mit Frankreich - Achsensteuer-, vertragsloser Zustand mit
Italien, neue Retorsionsmassnahmen in Spanien usw. In
diesem Sinne fühle ich mich veranlasst, dieses Postulat zur
Überweisung zu empfehlen. So lange, wie diese ungleichen
Spiesse für unsere Transportier im Ausland bestehen, darf
es nicht vom Tisch gewischt werden.
Ich ersuche Sie, meinem Antrag auf Überweisung des Postu-
lates zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Die Schwerverkehrsabgabe ist ein Thema,
das uns schon einige Zeit beschäftigt. Sie kennen den
Standpunkt des Bundesrates. Der Bundesrat hat ursprüng-
lich eine Schwerverkehrsabgabe vorgeschlagen, die zwar
bedeutend schwergewichtiger gewesen wäre, aber dem Ver-
kehr angepasster gewesen wäre. Das Parlament hat dann
eine Vorlage gemacht, die nur eine Pauschalabgabe ver-
langt, und wir haben uns heute mit dieser Pauschalabgabe
herumzuschlagen. Es ist selbstverständlich, dass wir die
Pauschalabgabe nicht korrigieren können.
Für die Beziehungen zum Ausland stellt sich für den Bun-
desrat ganz selbstverständlich die Frage, ob wir in der Lage
und bereit sind, uns gegenüber dem Ausland zu behaupten.
Herr Fischer hat für freies Transportgewerbe gesprochen,
für möglichst viel Freiheit, ohne Abgaben auf der Strasse.
Wenn Sie sich etwas im Ausland umsehen, stellen Sie ver-
mutlich auch fest, dass das eine reine Illusion ist. In den
weitaus meisten Ländern bezahlt man auf der Autobahn,
Tunneldurchfahrten und auch bei anderer Gelegenheit. Aus
diesen Überlegungen müssen wir auch dafür sorgen, dass
besonders der Schwerverkehr seine Kosten im Inland deckt.
Die Camionneure, die von der Schweiz aus ins Ausland
fahren, werden nie in der Schweiz auch nur irgendeinen
Liter Dieselöl tanken, weil es im Ausland billiger ist, beson-
ders, wenn sie nach Italien fahren. Insofern, muss man
sagen, sind die schweizerischen Transporteure, die ins Aus-
land fahren, gegenüber jenen Transporteuren, die nur im
Inland fahren, eindeutig privilegiert. Man kann insofern
sicher nicht sagen, dass die Camionneure, die ins Ausland
fahren, schlechter führen.
Die Auffassung von Herrn Fischer, wonach keine Abgaben
erhoben werden sollten, würde voraussetzen, dass jedes
Land seine Strassenkosten selber bezahlt und sie allen
anderen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ich habe bereits
dargelegt, dass es sich heute nicht so verhält, sondern dass
andere Länder wesentlich höhere Abgaben verlangen als
die Schweiz. Auf der anderen Seite ist aber festzustellen,
dass gerade in der Schweiz die Kosten für die Strassen doch
bedeutend höher sind als im Ausland. Hinzu kommt, dass
die Strecke relativ klein ist, so dass man ohne weiteres
durch die Schweiz fahren kann, ohne nur einmal zu tanken -
man kann sogar den Hin- und Rückweg durch die Schweiz
zurücklegen, ohne zu tanken. Aus dem Grund kommen wir
nicht ohne eine Schwerverkehrsabgabe aus, die dann
allerdings von der Leistung abhängig sein soll.
In bezug auf das Ausland hat der Bundesrat mit verschiede-
nen Ländern diskutiert. Frankreich ist heute sicher mit der
Achsensteuer kein Problem, denn davon werden nur wenige
Fahrzeuge betroffen. Mit Italien haben wir schon lange den
beklagten vertragslosen Zustand; schon lange vor der Ein-
führung der Schwerverkehrsabgabe ist dieser Vertrag durch
Italien gekündigt worden. Man hat damals abgemacht, dass
man verhandelt, und zwar über ein gesamtes Paket betref-
fend Verkehr, also nicht nur über den Strassenverkehr,
sondern auch über den Eisenbahn- und Luftverkehr usw.
Mit verschiedenen Ländern des Ostblocks haben auch Ver-
handlungen stattgefunden, die die Belastungen der Schwei-
zer Camionneure auf eine erträgliche Basis zurückgeführt
haben, entgegen ursprünglichen Annahmen. Im Moment
finden Verhandlungen mit der DDR statt. Diesbezüglich
werden wir dem Bundesrat an seiner nächsten Sitzung
einen Antrag unterbreiten. Die beiden Verhandlungsdelega-
tionen schlagen eine Lösung vor, die nun von den Regierun-
gen geprüft werden muss; allenfalls wäre dort dann auch
eine Lösung zu finden. Im Falle von Spanien ist für die
nächsten Monate im Moment keine Lösung in Sicht. Umge-
kehrt plant Spanien, die jetzige Steuer, die nur bei Auslän-
dern erhoben wird, abzuschaffen, um sie durch eine Mehr-
wertsteuer zu ersetzen, die für alle gelten sollte. Damit wäre
unseres Erachtens dort das Problem auch entschärft, indem
für alle die gleichen Bedingungen gelten würden. Zudem
stehen wir auch mit der ASTAG in Diskussion betreffend
Anrechnung der Tage, die im Ausland verbracht werden. Wir
glauben, dass wir eine Lösung finden, die ein gegenseitiges
Einvernehmen beinhalten kann.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion und
auch das Postulat Schärli abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion der
SVP und das Postulat Schärli abzuweisen. Motionär und
Postulant möchten festhalten.
55.395
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion 49 Stimmen
Dagegen 39 Stimmen
85.402 Postulat Schärli
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates
Dagegen
56 Stimmen
40 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der liberalen Fraktion Schwerverkehrsabgabe
Motion du groupe libéral Redevance sur les poids lourds
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.423
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.09.1985 - 08:00
Date
Data
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1359-1361
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