85.405
CH_VB_001Ch Vb21.06.1985Originalquelle öffnen →
Interpellation Carobbio 1294 N 21 juin 1985 Auch wenn die Arbeitslosigkeit in der Schweiz im internatio- nalen Vergleich gering ist, nimmt der Bundesrat die Arbeits- marktlage nicht auf die leichte Schulter. Denn der Betrof- fene hat mit ähnlichen persönlichen, familiären und gesell- schaftlichen Problemen zu kämpfen wie in Ländern, in denen das Heer der Arbeitssuchenden Millionenstärke auf- weist. Im kurzfristigen Bereich erachtet der Bundesrat die mit der Arbeitslosenversicherung gegebenen Möglichkeiten als hinreichend. Sie ermöglicht sowohl die sozialpolitisch notwendige materielle Absicherung als auch die Durchfüh- rung von Präventivmassnahmen. Diese umfassen insbeson- dere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Wei- terbildungs- und Umschulungskursen und von Beschäfti- gungsprogrammen sowie zur Ausrichtung von Einarbei- tungszuschüssen. Ferner darf auf die besonderen Regelun- gen zugunsten von Problemregionen und -gruppen verwie- sen werden. Der Bundesrat ist gleichzeitig der Überzeugung, dass eine Reduktion der Arbeitslosigkeit längerf ristig nur erreicht wer- den kann, wenn zukunftsträchtige und neue, attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden können und sich die Flexi- bilität des Arbeitsmarktes erhöht. Sie reicht von der Lohnfin- dung über die Mobilität der Arbeitskräfte bis zu den Arbeits- zeitformen. Der Bundesrat ist bemüht, arbeitsmarktliche Voraussetzungen zu schaffen, die sowohl das Errichten neuer Arbeitsplätze erleichtern als auch die Flexibilität des Arbeitsmarktes vergrössern. Er hat in seiner Botschaft zur Ferieninitiative die wirtschaftspolitischen Aspekte von Arbeitszeitverkürzungen eingehend gewürdigt (BBI 1982 III 224). Gemäss unserer Wirtschafts- und Staatsauffassung kommt aber neben dem Bund auch den Sozialpartnern und den Kantonen in diesem Bereich eine wichtige, oft die entscheidende Bedeutung zu. Im übrigen ist der Bundesrat überzeugt, dass die schweizerische Wirtschaft - dank dem Anpassungswillen der Unternehmer und der Anpassungsbe- reitschaft der Arbeitnehmer - die durch raschen Technolo- giewandel und veränderte Weltmarktverhältnisse verursach- ten Probleme zu lösen vermag. Der Bundesrat erachtet zurzeit neue Massnahmen als unge- eignet, die Beschäftigungslage kurzfristig zu verbessern. Nachfragestützende Vorkehren fallen angesichts der struk- turell bedingten Arbeitslosigkeit ausser Betracht. Die im März 1983 beschlossenen Ankurbelungsmassnahmen brachten eine willkommene und gesamtwirtschaftlich erwünschte Stützung der Binnennachfrage, die etwa ab Mitte 1984 durch ein Anziehen der Auslandnachfrage abge- löst wurde. Diese Politik vermochte einer weiteren Zunahme der konjunkturellen Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Angesichts dieser Lagebeurteilung misst der Bundesrat der Bildung und Forschung als wichtigsten Wachstumsquellen grosse Bedeutung bei. So wendet der Bund namhafte Bei- träge für diese beiden Bereiche auf. Zusätzlich zu diesen unbestrittenen Daueraufgaben hat der Bund mit den beiden Impulsprogrammen Sondermassnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung ergriffen. Vor kurzem hat sodann der Bundesrat zuhanden der eidgenössi- schen Räte eine Botschaft über einen Rahmenkredit im Betrage von 150 Millionen Franken zur Förderung der pra- xisorientierten Forschung verabschiedet (BBI 1985 l 933). Einen weiteren Beitrag zur mittelfristigen Sicherung bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze sieht der Bundesrat im Instrument der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsre- serven und in der Förderung des Risikokapitals, wie sie mit der Innovationsrisikogarantie vorgeschlagen wurde. Die Förderung der technologischen Entwicklung und Aus- bildung allein genügt indes nicht. Um regionale Disparitäten abzubauen, und angesichts der unterschiedlichen regiona- len Arbeitsmarktentwicklung hat der Bund das regionalpoli- tische Instrumentarium ausgebaut. Mit der im letzten Jahr beschlossenen Verstärkung dieser Massnahmen soll den arbeitsmarktpolitischen Problemgebieten geholfen werden. Die Unterstützung von technologisch und arbeitsmarktlich besonders interessanten Projekten hat zur Diversifikation von einseitig auf einen Industriezweig ausgerichteten Regio- nen beizutragen. Auch die Förderung des Infrastrukturaus- baus in Berggebieten hilft letztlich, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 9 wer- den die Mechanismen und die Entwicklung der schweizeri- schen Wirtschaft wissenschaftlich untersucht. Ein Teilpro- gramm beschlägt auch den Arbeitsmarkt. Dieses Programm soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden und insbeson- dere den Trägern der Wirtschaftspolitik zusätzliche Entscheidungshilfen liefern. Weitere Erkenntnisse für die Umsetzung wirtschaftspolitischer Massnahmen können aus dem Programm 6 (Entscheidungsvorgänge in der schweize- rischen Demokratie) erwartet werden. Schliesslich wird der Bundesrat auch die Resultate des Forschungsprogramms über «Regionalprobleme» auswerten. Die künftige Beschäf- tigungsentwicklung bildet ferner Gegenstand weiterer Untersuchungen, die vom BIGA selbst oder von beauftrag- ten Dritten durchgeführt werden. Die vom Interpellanten unter Punkt 6 gestellte Frage lässt sich nicht generell beantworten. Im Grundsatz besteht keine Alternative zu einer gesunden Umwelt. Sie ist die Vorausset- zung zur Sicherung unserer Zukunft. Ein qualitativ orientier- tes Wachstum wird in längerfristiger Sicht sowohl einen Beitrag zu aktivem Umweltschutz als auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten. In diesem Sinne schliessen sich Umweltschutz und Wachstum nicht gegenseitig aus, son- dern müssen zur gewollten Einheit werden. Die Grenzen der Umweltbelastung für beschäftigungspoliti- sche Massnahmen sind um so enger, je grösser die Vorbela- stung der Umwelt ist und je umweltbelastender neu geschaf- fene Arbeitsplätze sind. Diese Grenzen werden durch die Realisierung vorgesehener Umweltschutzmassnahmen gemäss Umweltschutzgesetz ausgeweitet. Innerhalb genü- gend grösser Anpassungsfristen wird die bestehende Bela- stung reduziert werden müssen. Die durch neu geschaffene Arbeitsplätze entstehenden Emissionen sind gemäss dem neuesten Stand der Technik zu begrenzen. Die Einhaltung dieser Auflagen ist eine ganz konkrete Rahmenbedingung für die Beschäftigungsentwicklung. Je stärker die beste- hende Umweltbelastung reduziert werden kann und je bes- ser es gelingt, möglichst saubere und zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen, desto grösser wird der umweltpo- litische Spielraum für eine positive Beschäftigungsentwick- lung. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Mehrheit Dagegen Minderheit #ST# 85.405 Interpellation Carobbio Radio Jura Bernois. Abbruch der Sendungen Radio Jura Bernois. Interruption des émissions Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1985 Der Verein «Radio Jura Bernois» (RJB) hat am 20. Juni 1983 vom Bundesrat die Bewilligung erhalten, im Rahmen eines Lokalradioversuchs eigene Programme auszustrahlen. Der Vereinsvorsland, der Konzessionsnehmer, hat am 14. März 1985 beschlossen, die Sendungen für einen bis drei Monate zu unterbrechen und drei professionelle Mitarbeiter der Radioequipe (darunter den verantwortlichen Journalist^ sehen Mitarbeiter) fristlos und ohne sie vorher anzuhören zu entlassen. Grund der Entlassungen und des Sendeunterbruchs sind politische Pressionen, wiewohl der Vorstand dies nicht wahrhaben will. Wir fragen deshalb den Bundesrat: Ist er im
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Carobbio Radio Jura Bernois. Abbruch der Sendungen Interpellation Carobbio Radio Jura Bernois. Interruption des émissions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.405 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 1294-1295 Page Pagina Ref. No 20 013 548 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.