Interpellation Giger
1268N 21 juin 1985
halb bereit, dem Anliegen des Interpellanten zu entsprechen
und ein Konzept für die Abfallentsorgung auszuarbeiten.
Es kann sich dabei nicht um ein starres, über mehrere Jahre
völlig unveränderliches Konzept handeln, sondern vielmehr
um ein Planungsinstrument, das sich den rasch verändern-
den Gegebenheiten auf dem Abfallsektor anpasst. Das Kon-
zept muss einer Reihe von Randbedingungen gerecht wer-
den. Neben den ökologischen Forderungen muss es auch
die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahrzehnten
getätigten Investitionen und die bestehenden Organisa-
tionsstrukturen berücksichtigen. Gewisse Vorarbeiten für
ein Konzept sind übrigens innerhalb der Kommission für
Abfallwirtschaft bereits im Gang.
Wesentlich sind ebenfalls die vom Gesetzgeber bereits
geschaffenen Grundlagen für Regelungen auf dem Gebiet
der Abfallwirtschaft. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre-
tene Umweltschutzgesetz (USG) erlaubt, im Bereich der
Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung vermehrt
Einfluss zu nehmen. Es ist die Absicht des Bundesrates, von
den in diesem Gesetz geschaffenen Kompetenzen in den
nächsten Jahren Gebrauch zu machen.
Der Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird neu mit einer
eigenen Verordnung geregelt und kontrolliert. Mit der auf
dem USG basierenden Stoffverordnung wird in Zukunft für
bestimmte Batterietypen eine Rücknahmepflicht zwingend
vorgeschrieben; dadurch lässt sich die Quecksilber- und
Kadmiumbelastung senken. Mit der gleichen Zielsetzung
schränkt die erwähnte Stoffverordnung den Einsatz kad-
miumhaltiger Pigmente und Stabilisatoren in Kunststoffen
ein. Weitere Regelungen, etwa über die Kennzeichnung
bestimmter für die Abfallentsorgung wichtiger Produkte,
sind in Bearbeitung.
Um die Schadstoffbelastung der Abfälle zu vermindern,
haben Bundesstellen schon in den siebziger Jahren die
Sammlung von Quecksilberbatterien gefördert.
Besonderes Gewicht erhalten in Zukunft das Vermindern
und Verwerten von Abfällen. Der Einsatz der weniger
umweltbelastenden Mehrwegpackungen und das Kom-
postieren von Garten- und Küchenabfällen - zumindest in
ländlichen Gebieten - könnte den Abfallberg verkleinern
und gleichzeitig die Sammeldienste der Gemeinden entla-
sten. Voraussetzung sind aber organisatorische und techni-
sche Vorkehrungen bei den Produzenten und die Mitarbeit
der Konsumenten. Neben den Kantonen, den Gemeinden
und dem Bund sind somit auch Wirtschaft und Konsumen-
ten angesprochen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 85.317
Interpellation Giger
Wald- und Holzwirtschaftspolitik.
Gesamtkonzeption
Economie des forêts et du bois.
Conception globale
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Am 16. August 1971 erliess der Bundesrat aufgrund einer
parlamentarischen Intervention eine Verfügung, wonach
eine Expertenkommission obengenannten Bericht zu erar-
beiten habe. Mit zweijähriger Verspätung ist 1975 der
417seitige Expertenbericht erschienen.
Der Interpellant bittet den Bundesrat um Beantwortung fol-
gender Fragen:
- Wie hat der Bundesrat seinerzeit diesen Expertenbericht
beurteilt?
- Welche Massnahmen hatte der Bundesrat getroffen, um
der aufgezeigten Überalterung des Gebirgswaldes entge-
genzuwirken?
- Ist der Bundesrat aufgrund dieses Berichtes nicht der
Ansicht, dass unser Wald, ungeachtet der Schadstoffbela-
stung der Umwelt, durch Überalterung ernsthaft gefährdet
ist?
Texte de l'interpellation du 4 février 1985
A la suite d'une intervention parlementaire, le Conseil fédé-
ral a pris la décision, le 16 août 1971, de charger une
commission d'experts d'élaborer le rapport susmentionné.
Le rapport d'experts de 417 pages, a été publié en 1975,
avec deux ans de retard.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question sui-
vantes:
- Quelle appréciation le Conseil fédéral a-t-il portée sur ce
rapport d'experts, lorsqu'il en a pris connaissance?
- Quelles mesures le Conseil fédéral avait-il prise afin de
lutter contre le vieillissement des forêts de montagne,
dénoncé dans ce rapport?
- Au vu de ce rapport, le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis
que nos forêts sont gravement menacées par le vieillisse-
ment, indépendamment de la pollution de l'environnement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Bremi,
Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Hou-
mard, Hunziker, Loretan, Nef, Pfund, Schwarz, Spoerry,
Stucky, Tschuppert, Wanner, Zwingli (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Anstelle der Begründung zitiert der Interpellant einige Stel-
len aus dem obgenannten Bericht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. Mai 1985
Rapport par écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
- Der Bericht zu einer Gesamtkonzeption für eine schwei-
zerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik wurde am
- August 1971 vom Departement des Innern in Auftrag
gegeben. Er ist am 27. November 1975 vom Departement
des Innern der Presse und den interessierten Fachkreisen
vorgestellt und anschliessend veröffentlicht worden.
In Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren führte das
Departement des Innern bis 30. September 1976 eine umfas-
sende Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden durch.
Ein Bericht über diese Vernehmlassung wurde Ende 1976
veröffentlicht.
Aufgrund dieser Unterlagen wurde, wieder in Absprache mit
den kantonalen Forstdirektoren, eine ausserparlamentari-
sche Kommission zur Erarbeitung von Thesen für eine mög-
liche Forstgesetzrevision eingesetzt (Kommission Ripp-
stein). Im Herbst 1977 wurden die Thesen dieser Kommis-
sion von den kantonalen Forstdirektoren genehmigt. Der
Bundesrat selber hat zum Bericht nicht Stellung ge-
nommen.
- Verschiedene Postulate der Gesamtkonzeption sind zur-
zeit in Verwirklichung begriffen, so unter anderen folgende:
- Durchführung eines Landesforstinventares, um die
Grundlagen über die Altersstruktur des Waldes zu verbes-
sern.
- Im Rahmen des Gebirgswaldpflegeprojektes werden
Grundlagen für eine Intensivierung der Gebirgswaldpflege
für den Forstdienst geschaffen.
- Im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes 12
«Holz, erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle» werden
fehlende Forschungsgrundlagen erarbeitet.
- Seit 1977 hat das Departement des Innern das Forum für
Holz als beratendes Organ für den Holzabsatz und die Holz-
verwertung eingesetzt.
Weitere Vorschläge, insbesondere im Bereiche der Bewirt-
schaftungspflicht sowie der Stärkung der wirtschaftlichen
Lage der Forstbetriebe, sollen im Rahmen der Revision der
- Juni 1985 N
1269
Interpellation Bircher
eidgenössischen Forstgesetzgebung geprüft werden. In den
Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode
1983 bis 1987 hat der Bundesrat diese Revision als Geschäft
zweiter Priorität eingestuft. Diese Kategorie umfasst Vorla-
gen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament
anhängig gemacht werden sollen.
- Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Überalterung
bzw. die mangelnde Verjüngung und Pflege unserer Wälder
ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Eine Intensivie-
rung der forstlichen Aktivitäten auf allen Stufen und in allen
Bereichen ist auch unabhängig von der Schadstoffbela-
stung der Umwelt dringend nötig. Zudem ist die sinnvolle
Holzverwertung zu fördern. Der Bundesrat hat dafür ein
entsprechendes Impulsprogramm beantragt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
#ST# 85.432
Interpellation Bircher
Klärschlammausbringung im Winter
Boues d'épuration. Epandage en hiver
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Dem WWF kommt das Verdienst zu, mit Anzeigen gegen
verschiedene Kläranlageinhaber sowie Klärschlammtrans-
porteure auf das rechtswidrige Ausbringen von Klär-
schlamm und Gülle im Winter aufmerksam gemacht zu
haben. Offensichtlich nehmen kantonale und eidgenössi-
sche Behörden ihre Vollzugsaufgaben nur ungenügend
wahr. Im aargauischen Reusstal wurde im Januar gleich
tonnenweise Klärschlamm aus zürcherischen Kläranlagen
auf gefrorene Böden beim unter Naturschutz stehenden
Flachsee geschüttet.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie nehmen die eidgenössischen Behörden die Aufsicht
über die seit 1981 geltende Klärschlammverordnung wahr?
- Wie steht es in den Kantonen mit der Nutzung der bis
1990 zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation einge-
räumten Übergangsfrist?
- Warum werden nicht einfache Alternativen, wie zum Bei-
spiel das Entwässern des Schlammes oder die Schaffung
von Bodenlagunen, propagiert oder verbindlich durchge-
setzt?
- Welche Massnahmen werden für die Zukunft ganz allge-
mein getroffen, um der Gefährdung von Natur und Grund-
wasser besser zu begegnen?
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Le WWF a le mérite d'avoir attiré l'attention sur l'épandage,
illicite en hiver, de boues d'épuration et de purin, en dépo-
sant plainte contre plusieurs détenteurs de STEP et contre
des transporteurs de boues d'épuration. De toute évidence,
les autorités cantonales et fédérales ne prennent pas assez
au sérieux leur tâche d'application de la loi. Dans la vallée
argovienne de la Reuss, ce sont même des tonnes de boues
d'épuration provenant de STEP zurichoises qui ont été
déversées sur les sols gelés des rives du Flachsee, placé
sous la protection de la nature. •
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-
vantes:
- Comment les autorités fédérales contrôlent-elles l'appli-
cation de l'ordonnance sur les boues d'épuration, entrée en
vigueur en 1981?
- L'ordonnance donne aux cantons un certain délai, qui ne
doit pas aller au-delà de 1990, pour l'adaptation des STEP
existantes. Quelle est la situation dans les cantons?
- Pourquoi ne multiplie-t-on pas, voire n'impose-t-on pas,
des solutions simples telles que la dessiccation des boues
ou le lagunage?
- Quelles mesures prend-on, d'une manière générale, afin
de mieux protéger contre la pollution la nature et notam-
ment les eaux souterraines?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und verlangt
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 15. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985
- Allgemeine Bemerkungen
Der Bundesrat anerkennt den Wert des Klärschlamms als
düngstoffreiches Produkt, das - gezielt im landwirtschaftli-
chen Pflanzenbau eingesetzt - einen volkswirtschaftlichen
Wert darstellt und gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle
Verwertung eines Abfallstoffes ermöglicht.
Mit der Inkraftsetzung der bundesrätlichen Klärschlammver-
ordnung auf den I.Mai 1981 haben die zuständigen Bundes-
stellen (Bundesamt für Umweltschutz und Forschungsan-
stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld)
die mit dem Vollzug der diesbezüglichen Bestimmungen
betrauten kantonalen Gewässerschutzfachstellen technisch
und informativ unterstützt.
Leider stellt auch der Bundesrat fest, dass diese intensiven
Arbeiten nicht überall zum erwünschten Erfolg geführt
haben. Im vergangenen Winter sind einmal mehr Verstösse
gegen klare Bestimmungen der Klärschlammverordnung
vorgekommen, die den Boden- und den Gewässerschutz in
gleicher Weise beeinträchtigt haben.
Das Bundesamt für Umweltschutz hat sich daher mit einem
Kreisschreiben an die Kantone gewandt, um nochmals auf
die nötigen Massnahmen hinzuweisen, deren Vollzug
gemäss Klärschlammverordnung dringend ist. Diese Mass-
nahmen müssen noch vor dem kommenden Winter 1985/86
verwirklicht werden.
- Zu den einzelnen Fragen
Die Klärschlammverordnung überträgt dem Bundesamt für
Umweltschutz die Aufsicht über den Vollzug der Verord-
nungsbestimmungen. Weiter kontrolliert die Forschungsan-
stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld
laufend Nährstoffgehalte der Klärschlämme der meisten
Kläranlagen, deren Schwermetallgehalte und die Funktions-
tüchtigkeit der in Betrieb stehenden sanierten Hygienisie-
rungsanlagen.
Die von der Verordnung geforderten Sanierungspläne müs-
sen dem Bundesamt für Umweltschutz eingereicht werden.
Dieses berät die Kantone beim Erstellen dieser Pläne und
bei der Verwirklichung der darin vorgesehenen baulichen
Massnahmen. Es hat bis heute zahlreiche Pläne bereits
genehmigt.
Das Bundesamt für Umweltschutz setzt den Kantonen bei
Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte Bedingungen
für die Sanierung im Einzelfall.
Forschung auf dem Gebiet des Klärschlamms wird durch
bundeseigene Mittel gefördert. So werden Fragen im
Zusammenhang mit der Hygienisierung und der Deponie-
rung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms
«Klärschlamm» abgeklärt. Dies betrifft auch die eventuelle
Mitwirkung der Zementwerke bei der Verbrennung von Klär-
schlamm.
Die Überwachung der düngungskonformen Verteilung des
Klärschlamms auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen
muss durch die kantonale Umwelt- und Gewässerschutz-
fachstellen sichergestellt sein. Diese können sich dabei auf
die kantonalen landwirtschaftlichen Berater abstützen. Im
Detail erfolgt die Kontrolle mittels Abnehmerverzeichnissen,
die auf allen Kläranlagen vorhanden sein müssen. Die Kette
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Giger Wald- und Holzwirtschaftspolitik. Gesamtkonzeption
Interpellation Giger Economie des forêts et du bois. Conception globale
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1268-1269
Page
Pagina
Ref. No
20 013 524
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