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CH_VB_001Ch Vb21.06.1985Originalquelle öffnen →
21.JunM985 N1243Postulat Meier-Zürich Dieses Begehren macht wahrscheinlich eine Änderung von Artikel 75 LFG notwendig; es wäre zu prüfen, ob ein Abwei- chen von der Verwirkungsregelung der Warschauer Haf- tungsordnung ein Abweichen von den Grundsätzen interna- tionaler Übereinkommen nach Artikel 75 Absatz 1 LFG bedeutet. Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre verjähren Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung gemäss dem Obligationenrecht in zehn Jahren. Ausserver- tragliche Schadenersatzansprüche unterstehen gemäss Artikel 60 des Obligationenrechts einer relativen Verjäh- rungsfrist von einem Jahr und einer absoluten Verjährungs- frist von zehn Jahren. Es ist zu überlegen, ob diese Rege- lung hier sachlich gerechtfertigt ist. Dabei ist wiederum darauf zu achten, dass die Unterschiede zwischen nationa- lem und internationalem Lufttransportrecht nicht zu gross werden. Die geltenden Verjährungs- und Verwirkungsfristen werden auch bei der bevorstehenden Gesamtrevision des Haftpflichtrechts zu überprüfen sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Begehren 1 der Motion abzu- weisen und die. Begehren 2 und 3 in ein Postulat umzuwan- deln. Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates Transmis selon la proposition du Conseil fédéral #ST# 85.305 Postulat Meier-Zürich Waldsterben. Schweizer Delegation beim Europarat Dépérissement des forêts. Délégation suisse auprès du Conseil de l'Europe Wortlaut des Postulates vom 4. Februar 1985 Sofern der Europarat nicht bereit ist, grenzüberschreitende und wirksame Massnahmen gegen das Waldsterben zu beschliessen, wird der Bundesrat ersucht, die Schweizer Delegation auf Ende 1985 aus diesem Rat zurückzuziehen. Texte du postulat du 4 février 1985 Le Conseil fédéral est prié de retirer la délégation suisse auprès du Conseil de l'Europe pour la fin de 1985, si d'ici cette date ledit conseil ne s'est pas montré disposé à arrêter des mesures transfrontières efficaces pour lutter contre le dépérissement des forêts. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1 S.Mai 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985 Luftverschmutzung und saurer Regen sind zwei der Gründe für das weitverbreitete Waldsterben. Dieses Phänomen, das sich über ganz Europa ausbreitet, verlangt sowohl nach nationalen als auch nach grenzüberschreitenden Massnah- men und Lösungen. All dies erfordert eine internationale Zusammenarbeit, deren Durchführbarkeit in den siebziger Jahren in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung (OECD) und an der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) studiert wurde. Auf Anregung der KSZE wurde in der Wirtschaftskommis- sion der Vereinten Nationen für Europa (ECE), die alle ost- und westeuropäischen Staaten sowie die USA und Kanada vereint und die daher besonders geeignet für die Erfüllung dieser Aufgabe ist, ein Übereinkommen über die weiträu- mige grenzüberschreitende Luftverschmutzung abge- schlossen, das am 16. März 1983 in Kraft trat und das inzwischen von 29 der 34 Mitgliedstaaten der ECE, darunter der Schweiz am 6. Mai 1983, und von den Europäischen Gemeinschaften ratifiziert worden ist. Dieses Übereinkom- men steckt die Rahmenbedingungen für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Luftverschmut- zung ab und bedarf der Konkretisierung durch praktische Massnahmen. Die im Rahmen der ECE Ende Juni 1984 in München durchgeführte multilaterale Konferenz über Ursa- chen und Verhinderung von Wald- und Gewässerschäden durch Luftverschmutzung in Europa gab in diesem Zusam- menhang wichtige Impulse. So konnte ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen ausgearbeitet werden, das die Ver- pflichtung enthält, die jährlichen nationalen Schwefel- emissionen oder deren grenzüberschreitende Ströme, unter Verwendung des Emissionsvolumens von 1980 als Grund- lage bis 1993, um 30 Prozent zu verringern. Bisher sind 20 Mitglieder der ECE, darunter die Schweiz, diese Verpflich- tung eingegangen und werden daher das Protokoll an der dritten Sitzung des Exekutivvorgangs des Übereinkommens in Helsinki im Juli 1985 unterzeichnen. Es handelt sich dabei um folgende Mitglieder: Belgien, Bulgarien, die Bundesre- publik Deutschland, Dänemark, die Deutsche Demokrati- sche Republik, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Liech- tenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Öster- reich, Schweden, die Schweiz, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Weissrussland und die Ukraine. Ein ähnlicher Beschluss über eine bedeutende Verminderung der Ge- samtemissionen der Stickstoffoxide ist in Vorbereitung. Durch Verabschiedung eines entsprechenden Protokolls wurde schliesslich die Finanzierung des im Rahmen des Übereinkommens betriebenen gesamteuropäischen Mess- und Bewertungsprogrammes EMEP geregelt. Bisher wur- den im EMEP die Schwefelemissionen gemessen und bewertet. Ab 1986 werden auch die Stickstoffe und voraus- sichtlich ab 1987 auch Ozon in das Arbeitsprogramm des EMEP aufgenommen werden. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihrerseits am 1. Februar 1984 die Empfehlung R 977 ange- nommen, mit welcher sie das Ministerkomitee eingeladen hat, eine Konvention über die grenzüberschreitende Luftver- schmutzung zu entwerfen, die die Mitgliedstaaten des Euro- parates im Kampfe gegen diese Luftverschmutzung ver- einen sollte. Das Ministerkomitee hat im September letzten Jahres entschieden, dass es diesen Vorschlag der Parla- mentarischen Versammlung, angesichts der Arbeiten im Rahmen der ECE, nicht weiterverfolgen will. Seine Entschei- dung hat das Ministerkomitee hauptsächlich damit begrün- det, dass die Luftverschmutzung ein Phänomen ist, das auf kontinentaler Ebene bekämpft werden muss, da es sowohl Verschmutzer im Westen als auch im Osten gibt. Das Mini- sterkomitee hat gleichzeitig bekannt gegeben, dass die Opposition gegen eine Annahme zwingender Massnahmen von gewissen westeuropäischen Ländern stammt. Es wäre deshalb illusorisch gewesen anzunehmen, dass eine Kon- vention, die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wor- den wäre, bessere Erfolgsaussichten gehabt hätte, die Mei- nungsverschiedenheiten zwischen Ländern des Westens zu beseitigen, als es dies eine Konvention der ECE kann. Das Ministerkomitee hat hingegen die Parlamentarische Versammlung aufgefordert, die Arbeiten der ECE weiterzu- verfolgen, wie sie es ja auch in anderen Bereichen tut. Die Parlamentarische Versammlung ist zudem völlig frei, sich über Fragen des Umweltschutzes zu informieren und dar- über zu debattieren. Damit würde sie selber auch mehr und mehr zu einem Forum, in dem die Tätigkeiten der verschie- denen internationalen Organisationen geprüft werden, die sich mit dem Umweltschutz befassen. Das Ministerkomitee hat zugestimmt, dass der Europarat, in Anbetracht seiner Erfahrung in Sachen Naturschutz, fol- gende drei. Bereiche in sein Tätigkeitsprogramm aufnimmt:
Postulat Berger 1244 N 21 juin 1985
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Meier-Zürich Waldsterben. Schweizer Delegation beim Europarat Postulat Meier-Zürich Dépérissement des forêts. Délégation suisse auprès du Conseil de l'Europe In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.305 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 1243-1244 Page Pagina Ref. No 20 013 487 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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