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CH_VB_001Ch Vb20.06.1985Originalquelle öffnen →
Postulat de la minorité de la CDG/N 1200 N 20 juin 1985 die Frage weiterverfolgen, ob diese Kommissionen nicht weiter reduziert, eventuell zum Teil abgeschafft werden könnten. In einem dritten Teil haben Sie die Auflistung von 19 Auf- sichtseingaben, die im Laufe des Jahres an die Geschäfts- prüfungskommissionen gerichtet worden sind. Ich möchte Ihnen beantragen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Präsident: Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Angenommen - Adopté #ST# Ad 85.201 Postulat der Minderheit der GPK/N Kriegsmaterialexport. PC-7 Postulat de la minorité de la CDG/N Exportation de matériel de guerre. PC-7 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1020 hiervor- Voir page 1020 ci-devant Leuenberger Moritz: Um die Arbeit zu beschleunigen, beginne ich trotz Abwesenheit des Bundesrates. Ich weiss zwar, dass Bundesrat Delamuraz sehr gerne zuhören möchte und sich wahrscheinlich seine Meinung erst machen wird, nachdem er meine Argumentation gehört hat. (Heiterkeit) Vielleicht können ihm dann einige andere Red- ner meine Argumentation weitervermitteln. Der Pilatus Porter 7 wird als Zivilflugzeug in der Schweiz gebaut, und er wird teilweise im Ausland als Militärflugzeug gebraucht. Er wird eingesetzt in kriegerischen Auseinander- setzungen - ich denke an den Iran -, und er wird zum Teil auch von Diktaturen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt - ich denke an Guatemala. Das weiss nicht nur die GPK, das wissen Sie alle. Das weiss auch der Bundesrat, das wissen auch die Hersteller des PC-7. Um das Flugzeug besser zu verkaufen, weisen sie in ihrer Propaganda sogar speziell darauf hin. Dass es prak- tisch keines Umbaus bedarf, hat Herr Nebiker Ihnen vor ein paar Tagen gesagt, dessen faire Berichterstattung ich im übrigen hier verdanken möchte. Die Frage, die die GPK prüfte und die dieses Parlament ja auch schon ein paarmal beschäftigt hat, ist die: Soll der PC- 7 unter die Kriegsmaterialausfuhr fallen oder nicht? Unter die Kriegsmaterialausfuhr fallen nach Gesetz Erzeugnisse, die «als Kampfmittel verwendet werden können», aber nach der Verordnung, die vom Bundesrat nach Erlass des Geset- zes erlassen wurde, fallen darunter «Flugzeuge mit Einbau- ten für Waffen und Munition oder sonstigen Vorrichtungen für militärische Verwendung». Das heisst: Nach dem Gesetz fällt der PC-7 unter die Kriegsmaterialausfuhr, aber nach der Verordnung nicht unbedingt. Die Verordnung wird durch den Bundesrat so interpretiert, dass der PC-7 nicht unter die . Kriegsmaterialausfuhr fällt. Ich muss erwähnen -das scheint mir wichtig zu sein -, dass dieser Gesetzestext, welcher den PC-7 erfassen würde, eine weite Fassung ist, die das Parlament bewusst so gewählt hatte. Das war keine Zufälligkeit; denn dieses Gesetz war die Antwort auf die damals hängige Waffenausfuhrinitiative. Diese Waffenausfuhrinitiative wurde bekanntlich hauch- dünn, äusserst knapp abgelehnt, unter anderem wegen des inzwischen erlassenen und in Kraft getretenen Gesetzes. Es ' ist in meinen Augen unlauter gegenüber den Initianten und gegenüber der Bevölkerung, die über dieses Gesetz abstimmte, wenn hinterher eine Verordnung erlassen wird, die bewusst weiter geht als das Gesetz und die ursprüngli- che Absicht wieder desavouiert. Es kommt etwas hinzu: Vor der Abstimmung und anlässlich der Gesetzesredaktion schrieb Bundesrat Gnägi, damaliger Vorsteher des EMD, den Initianten einen Brief, aus dem ich die folgende Stelle zitiere: «Der Bundesrat wird sich indes- sen gegebenenfalls vergewissern, dass die aus der Schweiz gelieferten Pilatus Porter nicht im Kampfgebiet eingesetzt werden.» So wörtlich Bundesrat Gnägi damals. Heute ist der Bundesrat nicht einmal bereit, diesen PC-7 allenfalls der Kriegsmaterialausfuhr zu unterstellen. Was will nun das Postulat? Es will, dass der Bundesrat prüfe, ob die Verordnung so geändert werden könne, dass Flugzeuge, die mit grosser Wahrscheinlichkeit militärisch und nicht zivil gebraucht werden, unter die Kriegsmaterial- ausfuhr fallen. Ich möchte all denjenigen, die sich jetzt schon eingeschrieben haben, um gegen mein Postulat zu votieren, deutlich sagen: Es geht nur um Flugzeuge. Dieses Postulat betrifft den PC-7 und nichts anderes. Es geht also nicht um die Elektronik im allgemeinen, und es geht nicht um Velos oder um Kinderwagen - dieses beliebte, im Zusammenhang mit Bombardierungen von Zivilbevölkerun- gen ach so lustige Argument, dass wir bei Annahme dieses Postulats später nicht einmal mehr Kinderwagen exportie- ren dürften, da ja dort Bomben zu Kriegszwecken plaziert werden könnten, Kinderwagen mithin auch Kriegsmaterial seien, womit die Absurdität unseres Anliegens schlüssig dargelegt ist. Sie können sich weitere Beispiele sparen. Das Postulat der Minderheit betrifft nur den PC-7. Es geht zudem nur um eine Prüfung, ob der Pilatus Porter 7 unter das Gesetz fallen müsse; es geht also nicht um ein Herstellungsverbot, es geht auch nicht um ein Ausfuhrverbot, sondern um eine allfällige Unterstellung unter das Gesetz. Wir wollen eine Überprüfung und nicht eine sofortige Unterstellung. Ich will dabei auch - und ich rechne damit, dass der Bundesrat bei dieser Überprüfung alle Aspekte, die ihm und den Gegnern dieses Postulates wichtig sind, dies einbezieht, um die Arbeitsplätze. Ich sehe das ein. Ich verstehe, dass die Vertre- ter aus der Innerschweiz Angst haben, es könnten Arbeits- plätze verlorengehen. Aber ich will schon jetzt festhalten: 700 Arbeitsplätze gehen sicher nicht verloren; denn das wäre ja nur dann der Fall, wenn sämtliche PC-7 in Kriegsge- biete exportiert würden. Das ist nicht der Fall. Ich möchte einmal eine genaue Abklärung haben, wie viele Flugzeuge bei Unterstellung nicht mehr exportiert werden könnten. Kein Gegner meines Anliegens hat bisher eine entspre- chende Rechnung gemacht. Ich sehe auch ein, dass man die Interessen der Industrie überprüfen soll. Es geht darum, ob sie bei Bestellung eines Flugzeuges schon wissen kann, ob es dereinst ausgeführt werden kann oder nicht. Auch das kann mit der Überprü- fung, die der Bundesrat vornehmen sollte, abgeklärt wer- den. Dieser Minderheitsantrag - Sie merken es aus dieser Argumentation - ist ein Kompromiss, den eine Mehrheit der Untergruppe der GPK, nicht nur der Abteilung Nationalrat, sondern auch der Abteilung Ständerat, so beschlossen hat. Dabei war vor allem die Erwägung entscheidend, dass es eben auch die Aufgabe der GPK ist, zu kontrollieren, ob der Bundesrat und die Verwaltung dem Willen des Parlamentes nachkommen. Das ist unseres Erachtens nicht der Fall, wenn nachher eine Verordnung kreiert wird, die dem Gesetz widerspricht. Eine Schlussbemerkung: Ich weiss, es ist ungewöhnlich, dass aus der GPK ein Minderheitsantrag kommt. Die GPK ist es gewohnt, einheitlich und mit allumfassendem Konsens zu arbeiten. Das ist nötig für die Verwaltungskontrolle. Ich sehe dieses Prinzip ein und möchte ihm auch nachleben. Dass ich mich in diesem einen Fall trotzdem zu einem Minder- heitsantrag entschlossen habe, ist eine Folge der Sorge um die moralische Glaubwürdigkeit unseres Landes, die mit dieser Frage auf dem Spiel steht.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.028 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1985 - 15:00 Date Data Seite 1199-1200 Page Pagina Ref. No 20 013 468 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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