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CH_VB_001Ch Vb21.06.1985Originalquelle öffnen →
PTT. Gestion 19841214N 21 juin 1985 #ST# Siebzehnte Sitzung - Dix-septième séance Freitag, 21. Juni 1985, Vormittag Vendredi 21 juin 1985, matin 8.00 Uhr Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold Präsident: Herr Widmer verlangt das Wort zur Tagesord- nung. Widmer: Ich habe das Wort begehrt für eine persönliche Erklärung, die sich auf die heutige Tagesordnung bezieht. Ich fühle mich verpflichtet, meiner Enttäuschung darüber Ausdruck zu geben, dass das Gesetz zum Schutz der Fuss- und Wanderwege in dieser Session erneut von der Traktan- denliste abgesetzt wurde. Mein Unwille richtet sich nicht gegen den Herrn Präsidenten, denn der Ratspräsident ist gehalten, die Beschlüsse der Präsidentenkonferenz auszu- führen. Das Gesetz war für die Herbstsession 1984 behand- lungsreif. Die wiederholte Verschiebung bedeutet, dass das Gesetz ein volles Jahr in den Schubladen liegt. Das ist aus zwei Gründen unstatthaft:
21.JunM985 N1215PTT. Geschäftsbericht 1984 jener über die Personalschulung. Die Autoren setzen als Titel des ersten Themas «Die PTT im Wirkungskreis der Elektronik». In der Tat stehen die PTT in diesem Wirkungs- kreis, und umgekehrt beeinflussen sie diesen selbst in erheblichem Masse. Die Fernmeldedienste sehen sich einer gewaltigen, sich rasch entwickelnden und ständig erneuernden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Elektronik und Informatik gegenüber. Einige Begriffe sind uns vertraut, wie beispiels- weise Transistor mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Chips, Bits usw. Schwieriger wird es, wenn wir Halbleiter-, Analo- gie- und Digitaltechnik verstehen sollten. Mit anderen Begriffen werden wir uns noch vertraut machen müssen, mit Decorder, alphanumerisch, Disketten, Modem usw. Aber auch in den Dienstleistungen der PTT sind neue Begriffe aufgetaucht: Bildtelefon, Telex als quasi Supertelex, Elec- tronic Mailbox, elektronisches Datenwahlsystem, das Inte- grierte Fernmeldesystem (IFS) und das ISDN (Integrated Services Digital Network). Dieses vollautomatische digitale dienstintegrierte Telekommunikationssystem wird über den gleichen Teilnehmeranschluss eine Vielfalt von Diensten (Sprache, Text, Daten und Bilder) auf demselben Weg tarif- lich günstig anbieten. Als Vorläufer und Träger des ISDN werden die PTT bis 1988 das «IFS-SWISS-NET» verwirkli- chen und damit eine moderne Fernmeldeinfrastruktur schaffen. Die PTT werden bis dann allein in volldigitale Telekommunikationsanlagen 1,2 bis 1,3 Milliarden Franken investieren. Ihr Fünfjahresfinanzplan sieht für 1986 bis 1988 jährliche Investitionen von nicht weniger als 1,8 Milliarden Franken für Fernmeldeanlagen vor. Bauten sind da nicht mit eingerechnet. Darin eingeschlossen ist auch die vermehrte Benützung des Glasfaserkabels. Erfreulicherweise ver- mochte sich die schweizerische Industrie in diesem Bereich trotz der massiven internationalen Konkurrenz gut zu behaupten, so dass voraussichtlich über 80 Prozent der entsprechenden Aufträge im Inland vergeben werden können. Unser Land kann sich dieser Entwicklung und dieser Her- ausforderung nicht verschliessen. Unsere Wirtschaft ist im internationalen Konkurrenzkampf auf die neuen Kommuni- kationsstrukturen und deren Qualität entscheidend ange- wiesen. Die Sicherung unserer Arbeitsplätze wird im wesent- lichen Masse davon abhängen, inwieweit wir uns die moderne Informations- und Kommunikationstechnik zunutze machen können. Information wird immer mehr zu einem entscheidenden Rohstoff. Sie wird die internationale Arbeitsteilung verstärken. Dabei geht es auch um die rund 20 000 Arbeitsplätze in unserer privaten Fernmeldeindustrie. Das zweite Kapitel des Geschäftsberichtes, das besondere Beachtung verdient, ist jenes über die Schulung des PTT- Personals. Deren Bedeutung ergibt sich zum einen aus dem eben Gesagten, zum anderen aus dem Umstand, dass die PTT verschiedene Berufsleute nicht einfach auf dem Arbeitsmarkt «holen» können, sondern selbst ausbilden müssen, etwa Schalterbeamte oder Telefonistinnen. Gegen 3000 Lehrlinge stehen in Ausbildung. Die jährlichen Schu- lungskosten betragen rund 35 Millionen Franken oder 1 Prozent des Personalaufwandes. Teilnehmerlöhne sowie Raum- und Schulungskosten mit eingerechnet machen etwa 3 Prozent aus. Das scheint hoch, ist es jedoch nicht, wenn mit den Schulungsausgaben anderer Dienstleistun- gen wie Banken oder Swissair verglichen wird. Es sind notwendige Investitionen für die Zukunft. Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Verantwortli- chen der PTT und ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz und beantragt Ihnen Genehmigung des Geschäftsberichtes. Bundesrat Schlumpt: Ich bin froh, dass Nationalrat Eng eingesprungen ist und damit möglich machte, Geschäftsbe- richt und Rechnung PTT in dieser Session noch zu verab- schieden. Ich möchte lediglich noch kurz zu zwei Punkten Stellung nehmen: Zur heutigen Situation in bezug auf die Radio Schweiz AG. Nationalrat Eng hat dargelegt: Entflech- tungen, Abgrenzungen wurden in den letzten Jahren vorge- nommen. Was noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte, ist die Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Fra- gen, abgestützt auf das von Herrn Eng zitierte Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Die Arbeiten sind im Gange. Unser Departement sorgt dafür, dass sie nächstens auch zum Abschluss gebracht werden können. Es muss hier eine Klarstellung, insbesondere auch der Grenzen, vorgenom- men werden, ohne damit die wertvolle Tätigkeit der Radio Schweiz AG irgendwie in Frage zu stellen. Im gleichen Stadium befindet sich das im Geschäftsbericht erwähnte und in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen oft disku- tierte Problem einer gewissen Liberalisierung im PTT- Bereich, also einer Absteckung der Regalgrenzen. Auch das ist in Vorbereitung, und zwar auf dem Wege einer Revision des Fernmeldegesetzes, ein departementaler Entwurf liegt bereits vor. Wir gehen dabei von der Voraussetzung aus, dass das Regal erhalten werden muss, wie es in der Bundes- verfassung Artikel 36 statuiert ist. Aber es soll nach Sinn und Zweck vernünftig und unter Beachtung allgemeiner ord- nungspolitischer Gesichtspunkte in unserem Lande abge- steckt werden. Das bedeutet eine gewisse abgegrenzte Libe- ralisierung, vor allem im Bereich der Endgeräte. Es darf aber durch derartige Schritte nicht in Frage gestellt werden, dass die PTT ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen, alle Landesgegenden gleichmässig zu möglichst günstigen Tari- fen zu bedienen. Das bedeutet auch Erhaltung der Einheit von P und TT, also Erhaltung der Unternehmung Post, Telefon, Telegraf. Eine Aufspaltung in die Bereiche Post einerseits, TT andererseits liegt nach meiner Auffassung überhaupt nicht im Bereiche des Machbaren, des Vernünfti- gen. Hingegen werden Liberalisierungen vorgenommen. Ich bin Ihnen für die wohlwollende Aufnahme des Geschäftsberichtes dankbar. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à le décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat -Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Geschäftsbericht 1984 PTT. Gestion 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.025 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 1214-1215 Page Pagina Ref. No 20 013 472 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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