85.021
CH_VB_001Ch Vb17.06.1985Originalquelle öffnen →
Gestion du Conseil fédéral 1046 N 17 juin 1985 nahmen zu Programminhalten, also zu ausgestrahlten Sen- dungen ab. M. Soldini: Je remercie M. le conseiller fédéral de sa très brève réponse. Je lui pose encore une question: n'est-ce pas le Conseil fédéral qui a accordé une concession à la SSR définissant en son article 13 certains principes pour les émissions réalisées par cet organisme? Or, manifestement, en l'occurrence, l'émission «La Tartine» n'a pas à mon avis respecté les principes contenus dans l'article 13 de la con- cession. En ce cas, le Conseil fédéral ne doit-il pas intervenir pour faire respecter les règles qu'il a lui-même élaborées? Bundesrat Schlumpt: Das ist genauso, wie es Herr Soldini sagt: Der Bundesrat hat seinerzeit eine Konzession an die SRG erteilt; dort ist in Artikel 13 gesagt, welche Richtlinien die SRG hinsichtlich der Programmgestaltung zu befolgen hat. Wenn die Richtlinien für die Programmgestaltung nach Artikel 13 und nach Artikel 11 der Konzession verletzt wer- den - oder vermeintlich verletzt wurden -, dann ist eine Beschwerde an diese unabhängige Beschwerdeinstanz ein- zureichen. Sie, und nicht mehr der Bundesrat und auch nicht das Departement, hat dann - gestützt auf den Bundes- beschluss vom 1. Februar 1984 - zu urteilen. #ST# 85.021 Geschäftsbericht des Bundesrates für 1984 Rapport de gestion du Conseil fédéral 1984 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1017 hiervor - Voir page 1017 ci-devant Finanzdepartement - Département des finances Herr Dlrren unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungs- kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die Inspektion zur Verlegung der EMPFA nach Avenches. (Une traduction peut être obtenue au Service documenta- tion de l'Assemblée fédérale, 3003 Berne.) /. Anlass und Vorgehen Der Bundesrat erstattete der Geschäftsprüfungskommission im März 1984 einen Bericht über die Aufgabenüberprüfung in der Bundesverwaltung. Die Kommission beauftragte die erweiterte Sektion Finanzdepartement, welche sich mit Fra- gen der Stellenplafonierung befasst, mit der Überprüfung der zugestellten Unterlagen. Die Sektion beabsichtigt ihre Arbeit im Laufe des Jahres 1985 abzuschliessen. In seinem Bericht wies der Bundesrat auf drei Vorschläge hin, welche einen eigentlichen Abbau von Bundesleistun- gen bringen würden. Er verzichtete darauf, von sich aus einen Leistungsabbau zu beantragen, lud jedoch die Geschäftsprüfungskommission zu einer Stellungnahme ein. Zu diesen Themen gehörte, neben dem Abbau von Auf- sichts- und Kontrollaufgaben im Verkehrs- und Energiebe- reich und der Aufhebung von Zollvergünstigungen für besondere Verwendungen (Reverswaren) auch die Aufhe- bung des eidgenössischen Gestüts in Avenches. Die Sektion nahm dies zum Anlass, die Eidgenössische Militärpferdeanstalt und das eidgenössische Gestüt auf ihr gegenseitiges Verhältnis hin zu überprüfen. Sie beschaffte sich eine Reihe schriftlicher Unterlagen, besichtigte die bei- den Anstalten und zog daraus ihre Schlussfolgerungen. Sie beschloss, diesen Themenkreis vorweg der gesamten Kom- mission zuhanden des Bundesrates zu unterbreiten, damit dieser bis zum Abschluss der übrigen Arbeiten bereits dazu Stellung nehmen könne. Die Kommission verabschiedete den Bericht am 21. Januar 1985. Im vorliegenden Bericht sind zwei Grundfragen ausgeklam- mert, weil sie den Rahmen der vorliegenden Untersuchung sprengen würden: zum einen wird nicht untersucht, ob es im Rahmen der Landwirtschaftspolitik des Bundes sinnvoll und notwendig ist, dass der Bund die Pferdezucht in der Schweiz fördert und selber Pferdezucht betreibt. Die Auf- gabe als solche wird somit von der Geschäftsprüfungskom- mission nicht in Frage gestellt. Zum anderen wird auch darauf verzichtet, die militärische Notwendigkeit des Trains zu überprüfen. Die nachfolgenden Ausführungen sind somit unter dem Vorbehalt zu verstehen, dass diese beiden Grund- fragen nicht neu zu beantworten sind. 2. Die Entwicklung von EMPFA und Gestüt 2.1 Die EMPFA: Der Unterhalt von Remontendepots ist bereits im Bundesgesetz über die Militärorganisation von 1874 vorgesehen. Die jungen Pferde wurden auf mehreren Waffenplätzen durch Bereiter zugeritten und hierauf in den Rekrutenschulen den angehenden Kavalleristen verkauft. Pferde und Bereiter zogen dabei von einem Waffenplatz auf den anderen. 1890 wurde ein zentrales Remontendepot in Bern eröffnet. Dieses erhielt zunächst in Hofwil, dann im Sand bei Schönbühl eine Filiale, welche als Akklimatisa- tionsstation für die aus dem Ausland eingeführten jungen Pferde diente. Dort wurden diese an die Heimat und die neuen Verhältnisse gewöhnt und die Krankheiten behan- delt, welche durch den Wechsel des Aufenthaltes und das Zusammenbringen junger Tiere aufzutreten pflegten. Dane- ben wurde auf dem Areal in Bern die Kavalleriepferde- Kuranstalt erbaut. Diese wurde 1935 auf den heutigen Stand erweitert. Das zentrale Remontendepot selber erhielt bis im Jahre 1924 17 Ställe. Für die Schmiede und Wagnerei sowie die Unterkunft von Personal wurde ein Werkstättegebäude errichtet, ferner für die Unterbringung der Dressur- und Luxuswagen eine grosse Wagenremise. 1940 wurde die dritte, modern ausgebaute Reitbahn erstellt. Ferner verfügte das Depot über zwei Springgärten. Das Personal der EMPFA wuchs von etwa 30 Funktionären bis im Jahre 1950 auf einen Bestand von rund 500 Mann, die rund 1100 Pferde zu betreuen hatten. Mit dem Entscheid vom Dezember 1972, die Kavallerie- Regimenter aufzulösen, musste die EMPFA den neuen Ver- hältnissen angepasst werden. Aus einer Analyse der verblei- benden Aufgaben im Dienste der Train- und Veterinärtrup- pen sowie unter Berücksichtigung der ideellen Werte der bald hundertjährigen Tradition, ergaben sich die heutigen Aufgaben der Anstalt, die mit einem Personal von 78 Mitar- beitern erfüllt werden. Die EMPFA beherbergt heute durch- schnittlich 150 Pferde. Ihre Hauptaufgaben sind die Beschaffung und der Verkauf von Pferden und Maultieren für die Traintruppe, die Ausbildung von Reitpferden und ihre Aufgabe an Schulen, Kurse und Offiziere sowie die Liefe- rung von Trainpferden an die Rekrutenschulen, schliesslich die Führung der Pferdekuranstalt. Die Redimensionierung der EMPFA gestattete auch eine Reduktion des Areals um 11 Stallungen und eine Reitbahn. Auf diesem Geländeteil wurde das Verwaltungszentrum EMD erbaut. 2.2 Das eidgenössische Gestüt: In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts begann der Bund mit eigenen Mitteln die Reitpferdezucht zu fördern. Er errichtete zunächst einen Fohlenhof und später ein Remontendepot in Thun. 1890 begann der Bund dort eigene Hengste zu halten und wäh- rend der Decksaison auf drei Hengststationen zur Verfü- gung zu stellen. Um die Jahrhundertwende wurde das Hengstendepot nach Avenches verlegt. 1927 wurde es durch die Aufnahme von zehn Zuchtstuten zum eidgenössischen Hengsten-, Fohlen- und Stutendepot erweitert und erfüllt seither die Aufgaben eines eidgenössischen Gestüts.
Gestion du Conseil fédéral 1048 N 17 juin 1985 nen Franken errechnet. Die Verlegung der ganzen Anstalt nach Avenches könnte wesentlich höhere Kosten verursa- chen. Allerdings steht die EMPFA auch an ihrem heutigen Standort vor Investitionen, die im Falle einer Verlegung statt in Bern am neuen Standort zu erfolgen hätten. Eine Verlegung der Pferdekuranstalt nach Avenches führt nach Ansicht der EMPFA zu einer Ansteckungsgefahr für die tragenden Stuten des Gestüts. Dessen Direktor bestreitet dies jedoch aus seiner Erfahrung als Tierarzt. Die Seuchen- gefahr ist heute gebannt und stellt kein Hindernis für die gemeinsame Nutzung der Veterinär-medizinischen Anlagen dar. Hinter den praktischen Argumenten gegen eine Verlegung der EMPFA steht in erster Linie das Anliegen der Aufrechter- haltung einer alten Tradition: Seit der Aufhebung der Kaval- lerie vertritt heute einzig die EMPFA deren ideellen Werte. Sie vertritt mit der Pflege des Verhältnisses von Mensch und Pferd ein Kulturgut unserer Zeit, das in der Armee an Bedeu- tung verloren hat, dafür im Reitsport neue Anerkennung findet. Die EMPFA hat sich zu einer Ausbildungsstätte für Pferde, Reiter und Fahrer entwickelt und grosse Namen des Pferdesportes hervorgebracht sowie zur breiten Entwick- lung im schweizerischen Pferdewesen beigetragen. Stadt und Kanton Bern setzen sich für ein Verbleiben der EMPFA an ihrem Standort ein, weil sie diese Werte schätzen und die Dienstleistung der EMPFA für den Pferdesport in der Region Bern nicht missen möchten. Der Aufgabenbereich der EMPFA stützt sich auf die Konzep- tionsstudie für die Traintruppe ab 1985, die von der Armee- führung genehmigt worden ist. Massgeblich ist daran, dass auf das berittene Trainkader nicht verzichtet werden soll. Zwar war schon bei der Aufhebung der Kavallerie von seilen des Finanzdepartementes geltend gemacht worden, dass der Vorteil, den das Berittensein für die Führungsarbeit des Trainkaders darstelle, in keinem angemessenen Verhältnis zum damit verursachten Aufwand stehe. Das neue Train- konzept stellt dem jedoch eine Reihe von militärischen Gründen gegenüber, die im Anhang 5 zur Konzeptionsstu- die im einzelnen dargestellt sind. Das Konzept hält an der Berittenmachung der Offiziere und Unteroffiziere fest, auch wenn letztere nur ein Zugpferd zugeteilt erhalten, das sie wenn nötig zum Tragen abgeben müssen. Eine weitere wichtige Grundlage der Aufgaben der EMPFA liegt im Umstand, dass die Zugpferde, die früher im Alter von fünf Jahren gekauft wurden, nachdem sie bereits ziehen und tragen gelernt hatten, heute aus finanziellen Gründen bereits im Alter von drei Jahren gekauft und von der EMPFA ausgebildet werden. Vor allem diese beiden Hauptaufgaben der EMPFA im Dien- ste der schweizerischen Armee rechtfertigen aus militäri- scher Sicht die Führung einer departementseigenen Anstalt. Für die Belassung der EMPFA an ihrem bisherigen Standort wird jedoch auch aus einer ganz anderen Warte heraus argumentiert: Danach ist die EMPFA mit ihrem heutigen Aufgabenkreis ein Überrest der Kavallerie, der in absehbarer Zeit zum Absterben verurteilt ist. Der Verzicht auf die Berit- tenmachung des Trainkaders ist bloss eine Frage der Zeit. Für die Überbrückung dieser Zeit rechtfertigt sich eine Ver- legung mit den erforderlichen Neubauten nicht. Es ist daher am rationellsten, die Anstalt an ihrem heutigen Standort zu belassen, bis sie aufgehoben werden kann. 4. Zuständigkeitsfragen Eine allfällige Verlegung der EMPFA nach Avenches fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Da die EMPFA weder im Bundesgesetz über die Militärorganisation noch im Verwaltungsorganisationsgesetz erwähnt wird, ist eine Zustimmung des Parlamentes für die Massnahme als sol- cher nicht erforderlich. Hingegen hat das Parlament über die Kredite zu befinden, welche zur Deckung der Kosten eine Verlegung gesprochen werden müssen. Bei dieser Rechtslage ist das Parlament und mit ihm die Geschäftsprü- fungskommission auf die üblichen Mittel der Oberaufsicht beschränkt. Die Geschäftsprüfungskommission kann dem Bundesrat ihre Schlussfolgerungen schriftlich übermitteln und dazu Empfehlungen aussprechen, sie kann dem Bun- desamt für Organisation den Auftrag zu einer organisatori- schen Überprüfung erteilen oder dem Nationalrat die Über- weisung eines Postulates beantragen. 5. Schlussfolgerungen Der Bundesrat hat im Rahmen der Aktion Aufgabenüberprü- fung zwar die Frage zur Diskussion gestellt, ob das eidge- nössische Gestüt in Avenches aufgehoben werden solle. Der Geschäftsprüfungskommission fehlen zurzeit die nötigen Kenntnisse und Kriterien für die Beantwortung dieser poli- tisch bedeutsamen Frage. Die Kommission konzentriert sich daher auf die Frage der rationelleren Erfüllung der vorgege- benen Hauptaufgaben. Die Argumente für und gegen eine Verlegung der EMPFA nach Avenches sind unterschiedlicher Art. Bei nüchterner Betrachtung der heute gestellten Aufgaben verlangt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, dass die bei- den Anstalten am gleichen Ort, mit derselben Infrastruktur und unter einer Leitung betrieben werden. Zwar ist der Aufwand einer Verlegung zurzeit nicht bekannt, doch ist zu vermuten, dass sich die Verlegung auf längere Frist finan- ziell lohnen würde. Ein beträchtlicher Rationalisierungsef- fekt darf erwartet werden. Die Argumente gegen eine Verlegung sind eher traditionel- ler und emotionaler Art und werden durch die départemen- tale Struktur der Bundesverwaltung gestützt. Die bisherigen Bemühungen um das Problem zeigen deutlich, dass auf Anstalts- und Amtsstufe einer objektiven Überprüfung Gründe entgegenstehen, die durchaus achtenswert sind, der sachlichen Aufgabe jedoch nicht in optimaler Weise zu dienen vermögen. Eine objektive Abklärung ist auf Stufe der Ämter nicht mehr zu erwarten. Vielmehr muss der Anstoss dazu vom Bundesrat oder vom Parlament her kommen. Die vorhandenen Unterlagen genügen nicht, um zu beurtei- len, in welchem Verhältnis Aufwand und Ertrag einer Verle- gung der EMPFA nach Avenches zueinander stehen. Eine Antwort darauf ist nur möglich, wenn ein konkretes Projekt für die Verlegung ausgearbeitet wird, das alle Auswirkungen dieser Massnahme berücksichtigt. Ein solches Projekt hat davon auszugehen, dass die künftige EMPFA dem Eidge- nössischen Volkswirtschaftsdepartement unterstellt wird, das den Auftrag erhält, dem Militärdepartement die für die Landesverteidigung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen, insbesondere die nötigen Pferde zu verschaffen. Die Geschäftsprüfungskommission ist nicht zuständig und in der Lage zu überprüfen, ob die Forderungen der Konzep- tionsstudie für die Traintruppe ab 1985 - insbesondere die Berittenmachung des Trainkaders - und die heutige Auf- gabe der EMPFA, nicht bloss armeetaugliche Zugpferde zu vermitteln, sondern solche selber auszubilden, militärisch notwendig sind. Das Projekt sollte daher zunächst vom heutigen Aufgabenkreis der EMPFA ausgehen, jedoch auch Varianten bedenken, bei welchen einzelne Aufgabenberei- che wegfallen. 6. Empfehlungen Die nachstehenden Empfehlungen stehen unter dem Vorbe- halt der eingangs gestellten Grundsatzfragen zur Bundes- aufgabe im Bereich der Pferdezucht und des Trains. 6.1 Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt dem Bun- desrat, ein konkretes Projekt für die Zusammenlegung der EMPFA mit dem eidgenössischen Gestüt auf dem Areal des Bundes in Avenches ausarbeiten zu lassen. Aufgrund bishe- riger Erfahrungen erscheint es angezeigt, die interessierten Dienststellen an der Erarbeitung des Projektes zwar mitwir- ken zu lassen, die Verantwortung jedoch einer dritten Stelle, beispielsweise dem Bundesamt für Organisation oder einem aussenstehenden Experten zu übertragen. 6.2 Die Geschäftsprüfungskommission lädt die Militärkom- mission des Nationalrates ein zu veranlassen, dass die Kon- zeptionsstudie für die Traintruppe ab 1985 - insbesondere die Berittenmachung des Trainkaders - und die Ausbildung der Zugpferde durch die EMPFA unter dem Gesichtspunkt der militärischen Notwendigkeit überprüft wird.
Gestion du Conseil fédéral1050 N 17 juin 1985 Gesamtvolumen der Bundesaufgaben zunimmt, Teilaufga- ben abgebaut werden können. Solche Argumentationen fin- den sich in den Berichtsteilen des Departementes für aus- wärtige Angelegenheiten, zum Teil in jenem des Amtes für Bundesbauten, im Bundesamt für Sozialversicherung oder im Bundesamt für Aussenwirtschaft. Nur ein Teil der Depar- temente und Ämter hat im Bericht des Bundesrates angege- ben, welche Massnahmen geprüft worden sind, jedoch nicht zur Verwirklichung vorgeschlagen werden. Die Sektion hat sich daher insbesondere auf diese Gruppe möglicher Mass- nahmen konzentriert und von den übrigen Departementen und Ämtern eine Ergänzung der Unterlagen verlangt. Eine Würdigung des Ergebnisses der Aktion ist nicht ein- fach. Fest steht, dass in der Bundeskanzlei keine Stellen gewonnen werden konnten, dass im Departement des Innern nur 12 Stellen abgebaut, während im Justiz- und Polizeidepartement immerhin 36 von rund 1200 Stellen (d. h. 3 Prozent) gewonnen werden sollen. Im Finanzdepartement sind es einschliesslich der Alkoholverwaltung 34 Stellen, im Volkswirtschaftsdepartement 3,5. Das Departement für aus- wärtige Angelegenheiten, das Militärdepartement und das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement sehen keine Stelleneinsparungen vor (das Total der von den Departe- menten dem Bundesrat gemeldeten Stellen betrug 85). Wenn man dieses Ergebnis mit den ursprünglichen Zielvor- stellungen vergleicht, sieht man, dass diese - mit Ausnahme des Justiz- und Polizeidepartementes - bei weitem nicht erreicht werden konnten. Aus der Sicht der Geschäftsprü- fungskommissionen ist schwer zu sagen, ob dies auf die Fragestellung, die nicht überall verstanden wurde, oder auf das Verfahren und die Methode der Ermittlung möglicher Massnahmen zurückzuführen ist. Unsere Stichproben zei- gen jedenfalls, dass es für Aussenstehende schwer hält, zusätzliche Abbaumöglichkeiten aufzuzeigen. Das Vorge- hen, das in der ursprünglichen Fassung des Projektes EFFI vorgeschlagen war (z. B. mittels strukturiertem Brainstor- ming und Führung durch Zielvereinbarung) bringt hier einige Vorteile. Entsprechend wird ein abschliessendes Urteil über die Aktion Aufgabenüberprüfung erst möglich sein, wenn das anschliessende Effizienzsteigerungspro- gramm durchgeführt ist. 2.2 Stichproben 2.21 Departement für auswärtige Angelegenheiten: Teil- nahme in internationalen Konferenzen: Für die Teilnahme an internationalen Konferenzen hat die Geschäftsprüfungs- kommission eine bundesweite Koordination gefordert. Bei jener Gelegenheit hat die Kommission Unterlagen über den Besuch internationaler Konferenzen im ersten Halbjahr 1983 gesammelt. Da das Departement keine Aufgabenüberprü- fung im eigentlichn Sinne vorgenommen hat, ist dieses Material von der Sektion als Grundlage ihrer Überprüfung benützt worden. Von Interesse ist die Frage, wie der Entscheidungsprozess im Departement über die Teilnahme an einer internationalen Konferenz vor sich geht. Offenbar bekundet das Departement selbst Mühe, anzugeben, nach welchen Kriterien es sich für oder gegen die Übernahme einer Aufgabe entscheidet. Meist handelt es sich um Einzel- fallentscheide. Als Kriterium für den Sachbearbeiter dient das Interesse der Schweiz an der Tagung in Berücksichti- gung einerseits des Nutzens für die Aufgabenwahrung sei- ner Dienststelle und andererseits der Möglichkeiten, einen spezifischen Beitrag im Interesse der internationalen Zusammenarbeit zu leisten. Die Sektion ist nicht in der Lage gewesen, im Departement für auswärtige Angelegenheiten zu klaren Rationalisierungskriterien vorzustossen. Immerhin ist sie zum Schluss gelangt, dass in der Regel plausible Entscheide für oder gegen eine Teilnahme an einer Konfe- renz getroffen worden sind. Die Praxis des Departementes ist relativ zurückhaltend. Überdies trifft im allgemeinen das fachlich zuständige Departement und nicht das.Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten den Entscheid über die Teilnahme. Im Gegensatz zu den Aufgaben der übrigen Departements lässt sich die Wahrnehmung der schweizerischen Aussen- politik weniger in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien konkretisieren. Die Rationalität der Entscheidungen im Departement für auswärtige Angelegenheiten wird eher durch die Ausbildung des diplomatischen Corps und die gemeinsame Denkweise seiner Mitglieder sichergestellt. Die Sektion hat den Eindruck, genauere Kriterien der Verwal- tungskontrolle seien in diesem Bereich auf der Stufe der Oberaufsicht nicht möglich. 2.22 Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für geisti- ges Eigentum: Da die ursprüngliche Antwort dieses Bundes- amtes wenig aussagekräftig ausgefallen war, hat die Sektion das Bundesamt für Organisation beauftragt, anhand der Originalakten zu prüfen, ob die Aktion Aufgabenüberprü- fung in diesem Bereich richtig durchgeführt worden sei. Das Bundesamt für Organisation bestätigt dies und weist darauf hin, dass das Bundesamt für geistiges Eigentum die Fragen des Personalabbaus seriös bearbeitet. Andererseits besteht eine Differenz zwischen dem, was das Amt als möglich bezeichnet und dem, was das Justiz- und Polizeideparte- ment von ihm erwartet. Diese Frage soll aus dem Projekt EFFI ausgeklammert werden und im Rahmen einer Organi- sationsüberprüfung durch das Bundesamt für Organisation anschliessend untersucht werden. 2.23 Finanzdepartement, Reverswaren: Besonders gründ- lich geprüft hat die Sektion die Frage der Aufhebung beste- hender Zollbegünstigungen. Es geht hier um mehrere Grup- pen von Importgütern, auf denen entweder nicht der ordent- liche Zolltarif zur Anwendung kommt, oder für die bei bestimmter Verwendung eine Zollrückerstattung möglich ist. Diese Begünstigungen stützen sich auf Artikel 18 des Zollgesetzes. Beispielsweise untersteht importiertes Mine- ralöl je nach seiner Verwendungsart unterschiedlichen Zoll- ansätzen. Wird es als Treibstoff benutzt, so ist darauf der Treibstoffzoll samt Zuschlag zu entrichten. Dient es aber als Heizöl, so ist dieser Zoll nicht geschuldet. Die Importeure von Heizöl und Erdgas für Heizzwecke haben daher einen Revers zu unterschreiben und sich zu verpflichten, die Ver- wendung des Importgutes bis zum Konsumenten zu über- prüfen. Die Händler und reverspflichtigen Verbraucher haben der Zollverwaltung monatlich Meldung über ihre Lagerbuchhaltung zu erstatten. Gestützt auf die vorhande- nen Unterlagen und die eigenen Kenntnisse der Branche nimmt die Zollverwaltung Inspektionen bei ausgewählten Betrieben vor. Rund ein Fünftel dieser Inspektionen münden in ein Strafverfahren aus. Obwohl dabei Gefängnis und Bussen im Betrage des Zwanzigfachen des entzogenen Zoll- betrages ausgesprochen werden können, lassen sich offen- bar einzelne Händler und Verbraucher nicht vom Miss- brauch des Mineralöls abhalten. Die Sektion hat unter Beizug eines Vertreters der Erdölver- einigung (des Branchendachverbandes) nach Möglichkei- ten für eine rationellere Kontrolle gesucht, jedoch keine bessere Lösung gefunden. Ein Verzicht auf Reverserklärung und Vergewisserungspflicht würde die Verwaltung der Unterlagen berauben, die sie für die Vorbereitung von Inspektionen benötigt. Beim Nachweis bestimmter Verwendungszwecke für einge- führte Treibstoffe besteht die Möglichkeit einer Zollrücker- stattung. Der Treibstoffzoll und der Zuschlag darauf dienen bekanntlich der Finanzierung des Nationalstrassenbaus. Zur Entlastung von Wirtschaftszweigen, welche Treibstoff ver- brauchen, ohne die Nationalstrassen zu benützen oder denen aus wirtschaftspolitischen Gründen die zusätzliche Belastung nicht zugemutet wird, verzichtet der Bund jähr- lich auf Einnahmen in der Höhe von rund 140 Millionen Franken. Begünstigt werden dadurch die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Berufsfischerei, ferner das Bauge- werbe, die konzessionierten Transportunternehmen und etwa 1500 Industrieunternehmen. Die Sektion hat insbeson- dere die Bereiche Landwirtschaft und Baugewerbe näher geprüft und kommt zum Schluss, dass weder eine wesentli- che Vereinfachung der Kontrollen noch eine Aufhebung der Begünstigung empfohlen werden kann. Mit 514 Reverspositionen (allgemeine Reverswaren) werden
Gestion du Conseil fédéral1052 N 17 juin 1985 2.254 Bewilligungspflicht für den Export elektrischer Energie: Die Bewilligungspflicht geht auf die Jahrhundert- wende zurück und gründet in der damaligen Angst, zum Betrieb der Eisenbahnen nicht über genügend elektrische Energie zu verfügen. Heute wird die Gefahr, dass Kraftwerke vorwiegend für die Stromausfuhr gebaut werden, als gering beurteilt. Trotzdem rechtfertigt sich im Rahmen der heuti- gen Energiepolitik die Vorschrift, dass der Überschussstrom der eidgenössischen Werke vorerst in der Schweiz anzubie- ten ist. Das bestehende Kontrollsystem bildet eine Entschei- dungsgrundlage im Hinblick auf Massnahmen der Landes- versorgung. Es beschäftigt bloss einen Mitarbeiter und bringt dem Bund mehr als kostendeckende Gebührenein- nahmen. - Angesichts der politischen Bedeutung der heuti- gen Kontrolle und ihrer verfassungsrechtlichen Veranke- rung verzichtet die Sektion auf einen Antrag. 3. Schlussfolgerungen Da das Projekt Aufgabenüberprüfung in der Bundesverwal- tung keine generellen, verbindlichen Zielvorgaben gehabt hat, kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob es seinen Zweck erfüllt hat. Insgesamt besteht jedoch der Eindruck, dass die Zielvorstellungen, welche mit der Aktion verbunden gewesen sind, nur teilweise erfüllt werden konnten. In ähnlicher Weise hat sich auch gezeigt, dass die Einholung schriftlicher Auskünfte und die Befragung von Chefbeamten durch die Geschäftsprüfungskommission nur beschränkt geeignet ist, weiterführende Möglichkeiten des Aufgabenab- baus aufzuzeigen. Die Methoden für die Überprüfung der Verwaltungseffizienz müssen verfeinert werden. Dies ist zunächst Sache der Verwaltung selber unter Beizug der spezialisierten Organisations- und Personaldienste. Das Projekt EFFI dient diesem Zwecke; ob es ihn erreicht, wird erst nach seinem Abschluss zu beurteilen sein. Die Geschäftsprüfungskommission erwartet zu gegebener Zeit darüber den Bericht des Bundesrates. Die Stichproben der Inspektion haben ergeben, dass Einsparungsmöglichkeiten in erster Linie im Aufgabenbereich der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt und des eidgenössischen Gestüts lie- gen, ferner bei der Aufsicht über die konzessionierten Stras- sentransportdienste. Offen bleibt die Frage in bezug auf die Luftseilbahnen. 4. Empfehlung Die Geschäftsprüfungskommission hat dem Bundesrat bereits mit Bericht vom 21. Januar 1985 empfohlen, die Zusammenlegung der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt und des eidgenössischen Gestüts auf dem Areal des letzte- ren in Avenches zu prüfen. 4.1 Dem Bundesrat wird empfohlen zu prüfen, ob die Kon- trolle der konzessionierten Strassentransport-Unterneh- mungen den Kantonen übertragen werden kann. 4.2 Dem Bundesrat wird empfohlen, sich mit der Frage der Kontrolle der Luftseilbahnen (Ziff. 2.252 dieses Berichtes) durch den Bund zu befassen. Eine allfällige Änderung in der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen in bezug auf einzelne Transportmittel, wie dies die Luftseilbahnen dar- stellen, sollten nicht isoliert, sondern im Rahmen einer koor- dinierten Verkehrspolitik erfolgen. Die Geschäftsprüfungskommission bittet den Bundesrat, ihr bis Ende 1985 auf den vorliegenden Bericht zu antworten. Dlrren, Berichterstatter: Im Geschäftsbericht des Finanzde- partementes, Seiten 215 bis 248, befassen wir uns nicht mit der Finanz-, Geld- und Währungspolitik, sondern mit ausge- wählten Aufgaben. Ich spreche erstens zur Stellenbewirt- schaftung (Aufgabenüberprüfung, Grundsätze und Resul- tat), zweitens zur Effizienzsteigerung nach dem neuen System EFFI, und drittens zum Zollpersonal in Verbindung mit der Vignette. Aus dem Grundtenor des GPK-Präsidenten ging hervor, dass die Grenzen der Selbstüberprüfung durch die Verwal- tung und der Fremdüberwachung durch die GPK enger abgesteckt sind, als man allgemein annimmt. Rechtmässig- keit, Zweckmässigkeit und Leistungsfähigkeit sind Grund- sätze, die in jeder Verwaltung immer wieder aufleuchten müssen. Erkenntnisse werden in Empfehlungen formuliert und meistens als Wünsche an den Bundesrat weitergege- ben. Die innerdepartementalen Stellenverschiebungen zei- gen die Flexibilität eines Departementes und die interdepar- tementalen Stellenverschiebungen - dieses Anliegen bleibt zwar mehrheitlich unerfüllt - diejenige der Verwaltung ganz allgemein. Darf ich in Erinnerung rufen, dass durch den vor zehn Jahren, im Dezember 1974, verfügten Personalstopp die gezielte Selbstüberprüfung, die Analyse der Struktur und die Organisation der Stellenbewirtschaftung verstärkt werden mussten? Innerhalb des Personalamtes hat sich eine «Arbeitsgruppe Stellenbewirtschaftung» gebildet. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe ist vor allem, eine einheitliche Beurtei- lung von Begehren bei Wiederbesetzungen vorzunehmen. Gerade auch das System EFFI zwingt zu einer qualitativen Verbesserung. Die Straffung der Verwaltungsorganisation unter Einsatz aller menschlicher Kraft und technischer Hilfs- mittel ist unser oberstes Ziel. Deshalb ist eine enge Zusam- menarbeit mit dem Bundesamt für Organisation (BFO) unumgänglich. Das BFO war deshalb fast in allen Bundes- ämtern tätig, und die Abteilung Stellenbewirtschaftung und Betriebswirtschaft hat in der Beratung (bei der Arbeitsorga- nisation, Gestaltung von Ablaufstrukturen usw.) wertvolle Dienste geleistet. Die Aufgabenüberprüfung geht zurück auf eine Forderung, die die GPK des Nationalrates in ihrer parlamentarischen Initiative betreffend die Stellenplafonierung vom 19. Mai 1981 erhoben hat. Die GPK hat eine Reihe von Redimensio- nierungsmassnahmen aufgezeigt und andere in Stichpro- ben überprüft. Der Bundesrat hat in verschiedenen Berei- chen den Abbau von eigentlichen Bundesleistungen offen- gelegt, jedoch auf eine Durchführung der Massnahmen ver- zichtet und die GPK um ergänzende Stellungnahmen ge- beten. Am 12. Januar 1983 hat der Bundesrat beschlossen, eine Überprüfung der bestehenden Aufgaben einzuleiten; er war dabei von einer Vorgabe von 3 bis 5 Prozent der personellen und finanziellen Mittel ausgegangen. Da auch kleinere neue Aufgaben mij dem derzeitigen Stellenbestand bewältigt wer- den müssen, war eine Überprüfung der verschiedenen Auf- gaben bezüglich Aufhebung, Einschränkung, zeitliche Erstreckung, genügender und geringerer Aufwand usw. unumgänglich. Konkrete Ergebnisse dieser Aktion sind die Vereinfachung und Straffung in der Aufgabenerfüllung, wobei der Bundesrat vorerst auf einen eigentlichen Lei- stungsabbau verzichtet. Unsere Sektion hat am 15. Mai 1984 den Auftrag der Aufga- benüberprüfung übernommen; sie hat mit Hilfe der Vertreter der einzelnen Bundesämter eine Abgrenzung zwischen Auf- gabenteilung Bund/Kantone und dem Effizienzsteigerungs- programm vorgenommen. Zu den Einzelbereichen Aufgaben- überprüfung und Verlegung der EMPFA nach Avenches haben wir spezifische Berichte erarbeitet und abgeliefert. Die Aufgabenüberprüfung ergab für die Legislaturperiode Gesamteinsparungen von etwa 85 Stellen. Die Zielsetzung liegt in der Streichung oder Kürzung kleinerer verzichtbarer Aufgaben, nicht aber in ganzheitlichen Analysen, Restruk- turierungs- oder Reprivatisierungsmassnahmen, noch sind die politischen Grundsatzfragen und die Grundfragen der Aufgabenteilung mitberücksichtigt worden. Eine Über- schneidung ist jedoch unumgänglich, wenn es um die Ver- einfachung des Verwaltungsablaufs, um die Wirtschaftlich- keit der Aufgabenerfüllung und dadurch letztlich um den rationellen, optimalen Einsatz der Arbeitskräfte und Mittel geht. Einzelne Departemente und Ämter haben Mühe bekundet, den Sinn dieser Aktion zu erfassen. Andere haben zu Beginn total abseits gestanden. Manche haben nur einen Leistungs- bericht der Vergangenheit dargelegt oder aufgezeigt, dass ihre Aufgaben insgesamt zugenommen haben. Eine Würdi- gung der Ergebnisse ist deshalb global nicht einfach. Die Methoden für die Überprüfung und Stichproben zeigen
Gestion du Conseil fédéral 1054 N 17 juin 1985 Formular längere Zeit studiert. Ich muss Ihnen sagen, ich könnte es auch nicht ausfüllen. Auf der Basis der daraus gezogenen Schlüsse treiben wir dann Landwirtschaftspoli- tik. Es gibt ein 32seitiges Einführungsformular, wie man das Formular richtig ausfüllen soll! Die Steuererklärung ist eine Kleinigkeit gegen das, was man dem Bauern zumutet. Die Oberzolldirektion findet aber andererseits, in der Landwirt- schaft hätten viele Bauern Mühe, auch ein einfaches Formu- lar auszufüllen. Ich glaube, da müsste man sich auch einmal ein bisschen koordinieren. Aber jetzt zurück zu der Treibstoffzollrückerstattung: Wir werden Ihnen in Zukunft einen Vorstoss unterbreiten, damit diese Treibstoffzollrückerstattung aufhört. Sie gehört nicht in unsere Zeit hinein. Wenn wir der Meinung sind, ein Bereich müsse subventioniert werden, dann sind wir ver- pflichtet, nach vernünftigen Kriterien zu suchen. Der Treib- stoffverbrauch ist kein vernünftiges Kriterium für eine Hilfe an irgendwen in diesem Staat, insbesondere nicht an die Bauwirtschaft; aber auch nicht an die Landwirtschaft. Da müssen wir schon nach Kriterien suchen, welche diejenigen belohnen, die sich im Hinblick auf die Zukunft richtig ver- halten. M. Cavedini: En ce qui concerne le Département des finances, je voudrais intervenir sur un point important. Il s'agit du thème de la décentralisation de l'administration fédérale dont le gouvernement a dit qu'il faisait un objet de préoccupation. Nous rappelons ici l'intérêt que les cantons portent à la décentralisation de cette administration, qui constitue un test fédéraliste décisif. Nous avons pris acte de la réduction du nombre des offices qui entraient en ligne de compte pour une telle décentralisation et nous regrettons que l'on ait ramené de 15 à 8 le nombre des offices entrant en ligne de compte. Nous nous permettons de préciser qu'il s'agit pour le Conseil fédéral de poursuivre et de concrétiser l'objectif décrit mais nous insistons pour que les interlocu- teurs de ce dossier soient uniquement les cantons, à l'exclu- sion des communes, comme le veut notre régime constitu- tionnel. C'est un dialogue qui est difficile mais nous le considérons comme nécessaire. Gehen: Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um im Auftrag der Fraktion Ihnen, Herr Bundesrat Stich, im Zusam- menhang mit Ihrer Haltung bei der Schwerverkehrsabgabe und der Autobahnvignette unseren Dank auszusprechen. Es steht zwar nur eine sehr lapidare Bemerkung im Geschäfts- bericht, aber wir glauben doch, es sei hier der Moment, Ihnen zu sagen, dass nicht alle Sie kritisieren in dieser Frage. Wir sind der Meinung, es sei Ihre Pflicht und Sie hätten diese Pflicht bis heute sehr gut wahrgenommen, den Willen des Volkes zu vollziehen, der in der entsprechenden Abstimmung eindeutig zum Ausdruck gekommen ist. Dlrren, Berichterstatter: Ich möchte mich nicht zum Antrag von Herrn Cavadini äussern, dem ich teilweise beipflichten kann. Herr Bundesrat Stich wird hierzu Stellung nehmen. Zur Intervention unseres Kollegen Günter: Ich bin nicht sicher, ob ich ihn richtig verstanden habe. Wenn er gemeint hat, die GPK hätte das Problem der Reverswaren und Zoll- rückerstattungen nicht geprüft, muss ich das hier als eine Unterschiebung klarstellen. Wenn es darum geht, dass es die Kommission nicht behandeln wollte, muss ich zustim- mend bejahen und Ihnen, meine Damen und Herren, eine Erklärung geben, und auch Ihnen Herr Günter, da Sie mehr- heitlich an den Sitzungen fehlten. Die Kommission bzw. die Sektion hat sich an drei Sitzungen mit Vertretern der Reverswaren und der Zollrückerstattung der Privatwirtschaft ausgesprochen und hat in einem einge- henden Bericht dem Bundesrat davon Kenntnis gegeben. Die GPK hat nachträglich von Ihnen, Herr Günter, einen schriftlichen Antrag, einen Minderheitsantrag, erhalten. Wir haben uns die Mühe genommen, rechtlich die Angelegen- heit zu analysieren, und wir haben hier eine Aktennotiz, in deren Besitz Sie ja auch sind und die sich mit Minderheits- anträgen in der GPK, mit Anlass, Grundsätzen, der prakti- schen Bedeutung der Frage und der Empfehlung in der GPK befasst. In der Plenarsitzung in Genf hat die GPK beschlossen, Ihren schriftlich eingereichten, jedoch in der Kommission nicht begründeten Antrag abzulehnen. «Minderheitsanträge» - ich zitiere das Protokoll - «wie jene von Herrn Günter lehnt die Kommission einstimmig ab. Die Kommission beschliesst, dass Minderheitsanträge nur zulässig sind, wenn ein Geschäft von einer Sektion in die Gesamtkommis- sion eingebracht worden ist und die Gesamtkommission darüber diskutiert und abgestimmt hat. Der Antrag ist an der Sitzung anzumelden. Nur die Sammlung von Unterschriften kann noch nach Schluss der Sitzung erfolgen.» Dazu eine Klarstellung, dass sich die Sektion mit dieser Problematik auseinandergesetzt und die entsprechenden Wünsche und Anträge weitergegeben hat. Unsere Sektion war der Mei- nung, dass an der gegenwärtigen Lösung festzuhalten und an eine Änderung dieser Beschlüsse unter den gegenwärti- gen Voraussetzungen nicht zu denken ist. Bundesrat Stich: Zuerst möchte ich dem Herrn Präsidenten sehr danken für die Darstellung der Probleme in unserem Departement. Es ist richtig, dass zurzeit EFFI in einer sehr wichtigen Phase steht. Im Moment haben die Departemente und die Ämter zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Massnah- men tatsächlich auch zu realisieren sind. Wir hoffen, dass wir dem Bundesrat im Herbst hier Bericht erstatten können. Im ganzen sind wir recht zuversichtlich, und insgesamt darf man, glaube ich, doch festhalten, dass die EFFI-Übung eine anspruchsvolle Übung ist; denn immerhin 5 Prozent der Arbeitsstunden müssen eingespart und 3 Prozent der Stel- len sollten zusätzlich abgebaut werden. Das ist also an sich sehr viel. Es wird nicht überall möglich sein, das zu erreichen, insbesondere in einem Gebiet, das der Herr Kommissionspräsident eben auch angeführt hat, nämlich im Bereich des Zolles. Wir teilen seine Auffassung und die Auffassung der GPK vollständig, dass eine solche Übung auf keinen Fall auf Kosten der Sicherheit gehen sollte und dass die bewilligten Stellen nicht durch neue Aufgaben missbraucht bzw. für einen anderen Zweck ver- wendet würden. Auch hier kann ich Ihnen die beruhigende Zusicherung abgeben, dass das nicht der Fall sein wird. Wir haben neben den 75 Stellen, die Sie insgesamt für den Zoll bewilligt haben, für die Nationalstrassenabgaben 55 Stellen im Grenzwachtkorps bewilligt erhalten. Sie sind verteilt auf 26 Grenzstellen. Zum Teil sind die Leute allerdings noch in Ausbildung begriffen, so dass sie noch nicht eingesetzt werden können. Das bedeutet insbesondere in Spitzenver- kehrszeiten, also beispielsweise jetzt im Sommer wieder, dass das Personal auf freie Sonntage verzichten muss. In bezug auf die Vignette und die Schwerverkehrsabgabe ist festzuhalten, dass man vom bewilligten Kredit für die Securi- tas bis Ende Mai noch nicht 10 Prozent benötigt hat. Hilfs- kräfte haben wir vorerst auch keine eingestellt. Von den 15 bewilligten Stellen für zivile Beamte mit Grenz- wachtausbildung haben wir bis jetzt neun in Anspruch genommen. Wir sind also auch hier sehr zurückhaltend gewesen. Das ist ein erstaunliches Ergebnis; denn insbeson- dere bei der Schwerverkehrsabgabe, die im übrigen ohne Schwierigkeiten an der Grenze erhoben werden kann, müs- sen wir doch feststellen, dass durch die Möglichkeit der Entrichtung einer billigen Tagespauschale etwa drei Viertel aller Fahrzeuge davon profitieren. Das bedeutet natürlich für die Verwaltung einen entsprechenden Aufwand. Insgesamt gibt es im Bereich der Vignette/Schwerverkehrs- abgabe einiges zu sagen. Sicher werden wir im Geschäfts- bericht über das Jahr 1985 mehr Aussagen machen können als im Geschäftsbericht für das Jahr 1984. Im Geschäftsbe- richt 1984 hätten wir zwar feststellen können, dass wir uns bis zur ersten Blockade im Dezember praktisch ausschliess- lich und nur mit der Vignette befasst haben. Nur die Vignette war umstritten, die Schwerverkehrsabgabe im Prinzip nicht, abgesehen von Vorbehalten eines Mitglieds der deutschen Bundesregierung, aber sonst nicht. Das hat sich schlagartig geändert mit diesem ersten Streik. Darüber im Geschäftsbe-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates für 1984 Rapport de gestion du Conseil fédéral 1984 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 85.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1985 - 14:30 Date Data Seite 1046-1055 Page Pagina Ref. No 20 013 455 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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