- September 1985 N
1351
Motion Feigenwinter
misse, muss ich mich nach wie vor als nicht befriedigt
erklären.
Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
#ST# 84.548
Motion Feigenwinter
Stempelsteuergesetz. Änderung
Droits de timbre. Modification de la loi
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die
Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 einer Revision zu unter-
ziehen und dem Parlament insbesondere folgende Änderun-
gen zu beantragen:
- Aufhebung, eventuell Herabsetzung der Emissionsab-
gabe von 3 Prozent bei der Schaffung von neuem Risiko-
kapital bei Aktiengesellschaften.
- Befreiung der Vermittlung von Geldmarktpapieren mit
einer Laufzeit bis drei Monate von der Umsatzabgabe und
Einführung eines Pro-rata-Ansatzes bei Laufzeiten von drei
bis zwölf Monaten.
- Befreiung der Eigenbestände des Effektenhandels an
Obligationen und Geldmarktpapieren von der Umsatz-
abgabe.
Texte de la motion du 4 octobre 1984
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une
révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de
timbre, afin notamment:
- De supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent
perçu lors de la création d'un nouveau capital-risque par
une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
- De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia-
tion sur les opérations d'intermédiaires portant sur des
papiers monétaires ayant une durée ne dépassant pas trois
mois et d'introduire un taux fixé au prorata de la durée pour
les papiers monétaires de trois à douze mois;
- De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia-
tion sur les stocks d'obligations et de papiers monétaires
appartenant à des commerçants de titres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Hess, Koller
Arnold, Oehler, Schule, Stucky, Weber Leo, Wellauer (8)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. März 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1985
Die Vorschläge des Motionärs werfen Probleme auf, welche
unter anderem die fiskalische Belastung des schweizeri-
schen Finanzplatzes betreffen. Diese Fragen sollen in ihrer
Gesamtheit durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden, die
das Eidgenössische Finanzdepartement kürzlich eigens zu
diesem Zweck gebildet hat. Es wird daher auch in den
Arbeitsbereich dieser Gruppe fallen, die in der Motion
enthaltenen Vorschläge zu behandeln. Zum jetzigen Zeit-
punkt ist es noch nicht möglich zu beurteilen, ob die mit der
Motion anvisierten Steuern tatsächlich ein wesentliches
Hemmnis für die Entwicklung des schweizerischen Finanz-
platzes darstellen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im
Herbst 1984 die Motion betreffend die «fiskalische Förde-
rung von Risikokapital» angenommen wurde, welche die
Kommission zur Behandlung der Massnahmen für die mit-
tel- und langfristige Stärkung der Anpassungsfähigkeit der
schweizerischen Wirtschaft eingereicht hatte. Mit dieser
Motion wurde der Bundesrat «beauftragt, dahingehend
Bericht und Antrag zu unterbreiten, dass durch eine Ergän-
zung des Bundessteuerrechts die Bildung und Ausleihe von
Risikokapital generell fiskalisch gefördert werden kann».
Einen Schritt in Richtung «Verbesserung der fiskalischen
Rahmenbedingungen» will ja auch die Innovationsrisikoga-
rantie gehen, die innovativen Unternehmen die Emissions-
abgabe erlassen möchte.
Es ist immerhin heute schon festzuhalten, dass die Umsätze
der Geldmarktpapiere, die der Umsatzabgabe unterliegen,
trotz des gegenwärtigen Abgabesatzes stark zugenommen
haben. Zu den Eigenbeständen des Effektenhandels an
Obligationen und Geldmarktpapieren erklärte die Nationäl-
bank auf eine entsprechende Anfrage hin, dass momentan
keine überzeugenden Gründe dafür bestehen, die entspre-
chenden Umsätze von der Stempelabgabe zu befreien.
Der Bericht der oben erwähnten Arbeitsgruppe wird dem
Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für die Frage die-
nen, ob und allenfalls welche Korrekturen an der gegenwär-
tigen Steuerordnung vorzunehmen sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Präsident: Im schriftlichen Verfahren beantragt der Bundes-
rat Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit ist nach
unserem Reglement automatisch die Diskussion eröffnet.
Feigenwinter: Der Schweizer hat offensichtlich keine Nei-
gung zu grossangelegten allgemeinen Debatten. Das hat die
Interpellation Villiger gezeigt. Herr Villiger hat zu Recht auf
die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, die Rahmenbedin-
gungen für den Finanzplatz zu verbessern. Der Widerhall in
diesem Rat ist nicht gerade gewaltig gewesen, auch Herr
Bundesrat Stich musste die Position des Bundesrates nicht
sehr stark verteidigen. Im Grunde genommen ist auch der
Bundesrat der Meinung, dass wir gute Rahmenbedingungen
haben müssen. Für diese Erklärung möchte ich dem Herrn
Finanzminister an sich danken.
Der Finanzplatz Schweiz gehört im internationalen Ver-
gleich nach wie vor zu den attraktiven Finanzzentren. Das
müssen wir klar festhalten. Aber das kann nicht darüber
hinwegtäuschen, dass Marktanteile verlorengegangen sind.
Es geht hier nicht um Zuwachsraten, sondern um Marktan-
teile im internationalen Vergleich. Zwei Gründe sprechen
nun für eine Neuüberprüfung im Sinne meiner Motion:
Einerseits werden Innovationen im Bereich der Finanz-
dienstleistungen - und es gibt deren zahlreiche - oftmals
bereits in ihrer Entstehung von steuerlichen Barrieren
behindert oder gar verunmöglicht. Andererseits bemühen
sich neben den Off-shore-Zentren auch die Industrieländer
vermehrt, ihre Börsenplätze attraktiver zu gestalten. Sie
kommen auf das Niveau, das wir haben. Erinnert sei dabei
namentlich an die International Banking Facilities in New
York und in anderen US-Bundesstaaten, aber auch an die
Abschaffung von Quellensteuern auf Obligationenzinsen in
den USA, in Deutschland und in Frankreich. Diese Massnah-
men haben natürlich die Anziehungskraft für ausländisches
Kapital verstärkt.
Aufgabe der Schweiz - und zwar sowohl unserer Behörden
wie unserer Banken und Finanzgesellschaften - ist es, dar-
auf zu achten, dass sich die zunehmende Attraktivität ande-
rer Finanzplätze wenigstens nicht zu Lasten unseres eige-
nen auswirkt. Das ist das hauptsächlichste Ziel meiner Mo-
tion.
Nebst der Stärkung des Finanzplatzes bezweckt sie aber
auch Verbesserungen für die übrige Wirtschaft. Ich habe
motioniert, dass die Emissionsabgabe bei Risikokapital von
diesen sehr schwerwiegenden 3 Prozent herabgesetzt
werde. Voraussetzung für Gesellschaftsgründungen und
Motion Feigenwinter
1352
N 17 septembre 1985
den Ausbau bestehender Firmen ist die genügende Bereit-
stellung von Risikokapital. Die interessanteste Form von
Risikokapital ist zweifellos das Aktienkapital, weil es nicht
verzinst werden und der Aktionär sich in schlechten Zeiten
ohne Zins zufriedengeben muss. Wenn man aber bei der
Ausgabe von Risikokapital zusätzlich 3 Prozent dieses Risi-
kokapitals einfach dem Bund abgeben muss als Dank dafür,
dass man gnädigst Aktionär sein darf, dass man Risiko
eingehen darf, dann ist das natürlich nicht gerade wirt-
schaftsfördernd. Auch im Zusammenhang mit der Innova-
tionsrisikogarantie - man mag dazu stehen wie man will -
hat die Kommission eine Motion über die steuerliche Entla-
stung des Risikokapitals beschlossen.
Das Hauptziel meiner Motion ist aber eine Veränderung im
sogenannten Geldmarkt. Es gibt in der Schweiz keinen
Geldmarkt in Schweizerfrankentiteln, d. h. eine Anlage in
kurzfristigen Papieren. Voraussetzung für einen echten
Geldmarkt in der Schweiz wäre namentlich die Möglichkeit
zur Ausgabe von Geldmarktpapieren. Nicht einmal der
Bund, der solche Geldmarktanlagen macht, kann diese aus-
geben, also diese Papiere handelbar machen, weil er an
seiner eigenen Stempelsteuer von 1,5 Prozent beim Kauf
und beim Verkauf scheitert. Er muss zur Konstruktion der
Buchforderungen greifen. Der schweizerische Geldmarkt -
es gibt einen solchen - spielt sich heute praktisch am
Euromarkt, zur Hauptsache in London, ab. Schweizerische
Geldgeber gelten dort als namhafte Anleger. Für multinatio-
nale Unternehmen ist die direkte Geldaufnahme und -anläge
im Ausland ohne grosse Komplikationen möglich. Mittlere
und kleinere Firmen, die ebenfalls kurzfristige Liquiditäten
zur Verfügung haben, sehen sich jedoch angesichts ihrer
finanztechnischen Mittel auf die althergebrachten Anlage-
möglichkeiten in der Schweiz zurückgedrängt, also Festgel-
der, Kontokorrent usw. Auch konzentrieren sich ihre Anlage-
bedürfnisse vielfach eher auf Schweizerfranken als auf aus-
ländische Geldmarktpapiere in fremder Währung.
Während unser Bankensystem schweizerischen Anlegern
attraktive Möglichkeiten im Bereich des Kapitalmarktes bie-
tet, sind die Banken angesichts der Umsatzabgabe, die der
Laufzeit von kurzfristigen Papieren wenig Rechnung trägt,
nicht in der Lage, eine analoge Anlagepalette für kurzfristige
Gelder anzubieten. Dieses Hindernis ist um so gewichtiger,
als in der heutigen ausserordentlich innovationsfreudigen
Zeit im Geldmarkt ein noch zunehmendes Diversifikations-
bedürfnis an Anlageformen und -möglichkeiten besteht.
Diese Aussage wird nicht zuletzt dadurch belegt, dass aus-
ländische Notes, das sind mittelfristige Schuldverschreibun-
gen, heute weit mehr Bedeutung haben - auch im schweize-
rischen Bankenwesen - als Auslandanleihen. Der Finanz-
platz Schweiz hat eine besonders hohe Plazierungskraft an
Kapital und wäre absolut in der Lage, Möglichkeiten in allen
Laufzeitvarianten anzubieten. Dazu ist es aber notwendig,
die Umsatzabgabe so auszugestalten, dass sie der Laufzeit
kurzfristiger Papiere und deren betragsmässig niedriger
Rendite Rechnung trägt. Beim heutigen System kann es bei
tiefen Zinssätzen in diesem kurzfristigen Geldmarkt passie-
ren, dass die gesamte Zinsrendite durch den Stempel, der in
der Schweiz zu bezahlen ist, nahezu aufgefressen wird. Sie
können sich dreimal fragen, was der Anleger macht. Er geht
nach London und lässt diese Geldmarktpapiere in London
kaufen und verkaufen, ohne Zwang zu einer Umsatzabgabe,
schlichterdings deshalb, weil diese dort nicht existiert.
Das gleiche Problem stellt sich beim Handel mit Eigenbe-
ständen der Banken. Die Banken kaufen diese kurzfristigen
Anlagen und behalten sie vielleicht ein paar Tage, um in der
Lage zu sein, einem möglichen Kunden diese Papiere abzu-
geben. Wenn sie also kaufen, um Vorräte anzuhäufen, um
handelsfähig zu sein, dann müssen sie genau gleich wie ein
gewöhnlicher Käufer diesen Umsatzstempel von 1 Promille
für Inland-, 2 Promille für Auslandgeldmarktpapiere bezah-
len. Sie bezahlen das dann doppelt, wenn sie wieder nach
ein paar Tagen verkaufen. Dabei ist für die Bank dieser
Geldmarkttitel natürlich so etwas wie eine Ware. Es muss ja
der Stempel vom Kunden beim Kauf und beim Verkauf
bezahlt werden. Es ist unsinnig, die Bank, die hier mit einer
Ware handelt, von der sie Gewinn macht, auch noch zu
belasten. Hier müssten Änderungen eintreten, so wie ich sie
vorgeschlagen habe.
Wenn man diese Stempelsteuern im kurzfristigen Bereich
ermässigen würde - bei Anlagen bis drei Monate Laufdauer
überhaupt darauf verzichten würde und bei längeren
Geldmarktanlagen bis zu zwölf Monaten pro rata temporis,
analog zur Courtage der Bank -, hätten wir gewisse Steuer-
ausfälle. Aber wichtig ist, dass dann der Ertrag dieser Cour-
tage in die Ertragsrechnungen der Banken fällt, und zwar
nicht etwa in London, New York oder in Singapur, sondern
in Zürich oder Basel, dort wo in der Schweiz gehandelt wird.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Zweitens ist es so, dass ohnehin der Handel mit Geldmarkt-
papieren wegen dieser Stempelsteuervorschriften gar nicht
in der Schweiz stattfindet. Wenn wir also auf diese unsinni-
gen Schranken verzichten - sie sind unsinnig bei einem
weltweit tätigen Bankensystem, wo man per Telex und per
Telefax alles erledigen kann, gleichgültig ob der Auftrag in
Zürich oder in London behandelt wird -, dann entstehen
mehr direkte Erträge, die in der Schweiz versteuert werden.
Es kommen aber auch neue Geschäfte in die Schweiz, und
das ist ja die Chance dieser Lösung. Wir müssen doch auch
im Steuersystem flexibel sein und sagen: Machen wir einmal
diesen Versuch. Wir können uns erlauben, vielleicht kurzfri-
stig auf einen kleinen Ausfall an Einnahmen zu verzichten.
Wissen Sie, die Erträge im Stempelsteuerbereich sind fast
schamlos hoch. Per Ende August haben wir Erträge von
1370 Millionen, letztes Jahr, 1984, waren die Gesamterträge
bei 1450 Millionen. Wenn das so weiter geht, werden wir per
Jahresende 2 Milliarden Erträge auf dem Stempelsteuersek-
tor haben. Das ist erfreulich für den Finanzminister. Er hat
mir vorhin gesagt, das sei noch die einzige Steuer, an der er
sich wirklich freuen könne. Ja, aber der Bund hat natürlich
seit langem dafür vorgesorgt, dass er sich freuen kann. 1972
wurde die Stempelsteuer massiv erhöht. Entgegen der Mei-
nung des Bundesrates hat man in den eidgenössischen
Räten damals nicht auf die internationale Finanzsituation
Rücksicht genommen. Der Bundesrat hat immer gesagt: Die
Stempelsteuer soll im Vergleich zur internationalen Situa-
tion erhöht werden.
1978 hat man die Stempelsteuer als Vorleistung für die
vorgesehene Mehrwertsteuer- die Banken waren ja ausge-
nommen - um 50 Prozent erhöht. Das hat natürlich heute
eigentlich diese Riesenerträge gegeben. Wir haben also
längst vorgesorgt. Es ist erfreulich, dass das Ganze läuft und
viele Erträge eingehen. Aber es wäre noch viel erfreulicher,
wenn wir sogar noch grössere Erträge hätte, indem wir neue
Geschäfte anziehen könnten. Man muss in der Zeit vorse-
hen, damit man in der Not hat. Man muss - Herr Villiger hat
es gesagt - säen, damit man ernten kann. Hier ist ein
konkreter Ansatz zum Ernten.
Im übrigen, jedermann weiss das: Die Bankenkommission,
der Herr Stich ja auch die Ehre hatte anzugehören, sagt in
ihrem Jahresbericht: Man muss diese wettbewerbshindern-
den Steuern eliminieren. Die Nationalbank stösst ins gleiche
Hörn; sogar unser Finanzminister, Herr Stich, hat am Bankier-
tag in Interlaken meines Wissens gesagt, hier seien Ände-
rungen notwendig. Aber was macht man jetzt? Man beauf-
tragt eine Kommission, die nur herausfinden muss, was man
schon lange weiss. Hier können wir einen ersten Schritt in
diese Richtung tun, ohne das Steuersubstrat zu gefährden.
Hier können wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung
tun, um die Konkurrenzbedingungen für unseren wichtigen
Finanzplatz Schweiz zu fördern.
Ich bitte Sie deshalb, nicht die unverbindliche Form des
«Mostulates» - ich nenne das so: Mostulat - zu wählen,
sondern dem Bundesrat einen konkreten Auftrag im Sinne
einer Motion zu geben.
Fischer-Sursee: Ich möchte Ihnen zuerst meine Interes-
senbindungen offenlegen: Ich bin Präsident des Bankrates
der Luzerner Kantonalbank und somit Insider.
Um ihre wirtschaftliche Rolle spielen zu können, sind die
Banken auf Rahmenbedingungen angewiesen, die ihnen
- September 1985 N
1353Motion Feigenwinter
erlauben, im internationalen Konkurrenzkampf zu bestehen.
Dazu gehört unter anderem auch die Stempelsteuer. Die
gesetzliche und fiskalische Bevorzugung anderer Finanz-
plätze ist ein Faktum und wurde Ihnen eingehend darge-
stellt. Für die USA wurde sogar das Schlagwort geprägt:
Heimholung des Euromarktes, wobei der Finanzplatz USA
bis jetzt zu den freiesten gehörte.
Ich danke Herrn Bundesrat Stich, dass er die Probleme
verfolgt. Ich muss Ihnen aber gestehen: ich kann mich des
Eindruckes nicht ganz erwehren, dass die Problematik vom
Bundesratstisch aus etwas sehr vereinfacht dargestellt und
etwas zu wenig ernstgenommen wird. Wenn darauf hinge-
wiesen wird, dass die Gewinne der Banken gross seien, so
müssen wir sehen, dass das bloss die jetzige Situation ist.
Zudem wird die Gewinnsituation immer wieder überbewer-
tet. Wenn Sie nämlich die investierten Eigenmittel betrach-
ten, die stillen Reserven, und diese im Verhältnis zum
Gewinn sehen, dann merken Sie, dass der Gewinn nicht
derart gewaltig ist. Mit einem Fachausdruck gesprochen
erfolgt ein relativ schwacher «return on Investment».
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, wenn Auslandbanken
liberalisieren, dann müssten sich die Schweizer Banken
damit auseinandersetzen. Das ist ein sehr billiger Trost. Es
sind ja gesetzliche Massnahmen, welche die Schweizer Ban-
ken hemmen; da kann man sich schlecht auseinanderset-
zen, sondern man riskiert einfach, dass man herausfliegt.
Auch der Hinweis, dass die Banken mit der Courtage-Ände-
rung hier mehr Wettbewerbsflexibilität hätten, hält nicht,
was er verspricht, denn die Courtage besteht ja auch bei
ausländischen Banken. Die Wettbewerbsverzerrung kommt
von den Abgaben her. Es wurde auch heute angetönt, dass
die Banken etwas auf Vorrat jammern. Ich glaube aber, dass
jeder vorsichtige und gute Unternehmer die Weichen recht-
zeitig stellt. Wir haben es hier mit Langzeitwirkung zu tun.
Ich erinnere Sie an eine Gegebenheit: Es gibt in der Schweiz
ein Paradebeispiel dafür, wie es herauskommt, wenn zu spät
geschaltet wird. Nehmen Sie die Uhrenindustrie: sie schlief
während ihren besten und fettesten Jahren und hat nicht
rechtzeitig umgestellt. Das gilt auch für die Banken. Die
Banken haben echte Sorgen, dass der Ertrag schwindet,
und sie möchten ein später mühsames Aufholen verlorenge-
gangener Marktanteile verhindern.
Derverantwortungsbewusste Unternehmer sollte eben nicht
bloss reagieren, sondern rechtzeitig agieren.
Von einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen des
Finanzplatzes - dazu gehört auch die Stempelabgabe - sind
nicht nur die Grossbanken, sondern auch die Kantonalban-
ken mitbetroffen. Sie sind es als Beteiligte am Finanzplatz,
indirekt aber auch im Konkurrenzverhältnis zu den anderen
Bankengruppen. Geschäfte, welche ins Ausland abwandern,
weil das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz zurückgeht
oder weil Steuern erhoben werden, die anderenorts fehlen,
entgehen auch unseren Kantonalbanken, wenn auch in
geringerem Masse als den Grossbanken.
Den Kantonalbanken ist deshalb besonders viel daran gele-
gen, dass der Finanzplatz Schweiz unangefochten bleibt,
weil ihnen nicht die gleiche Ausweichmöglichkeit zur Verfü-
gung steht wie den Grossbanken. Wir können nicht wie die
Grossbanken Geschäfte ins Ausland verlagern, und somit
bleibt nur Verzicht. Ein weiterer Grund, weshalb die Kanto-
nalbanken einer liberalen Politik auch im Steuerbereich für
den Finanzplatz Schweiz das Wort reden, besteht darin,
dass die Grossbanken, wenn sie in ihrem Auslandgeschäft
behindert werden, ihre Aufmerksamkeit um so mehr wieder
dem Inland zuwenden. Der enge Markt der Schweiz wird für
die Kantonal- und Regionalbanken dann noch enger und
ihre Entwicklungsmöglichkeit angesichts der Expansion der
Grossbanken geringer.
Sowohl die Kartellkommission als auch die Nationalbank
haben in ihrem Bericht über die Konzentration des schwei-
zerischen Bankgewerbes die Grossbanken ermahnt, sich im
Inland zurückzuhalten und der Konkurrenzierung der
Inlandbanken Grenzen zu setzen. Wenn aber den Grossban-
ken das Auslandgeschäft erschwert wird und die Geschäfte
auf andere Finanzplätze abwandern, wird zwangsweise eine
noch verstärkte Ausrichtung der Grossbanken aufs Inland-
geschäft eine Strukturveränderung unseres Bankensystems
herbeiführen, was sicher nicht im Interesse des Bundesrates
liegt.
Bremi: Ich spreche vor allem zu Ziffer 1 der Motion von
Herrn Feigenwinter, und ich tue das aus der Betroffenheit
eines Mitbegründers von Risikokapital in der eigenen und in
anderen Firmen.
Im Grunde sind wir hier wahrscheinlich sehr weitgehend alle
gleicher Meinung: man solle die Schaffung von Risikokapi-
tal fördern, man solle dies erleichtern und nicht erschweren.
Diskussionen, die wir hier in den letzten Jahren führten,
zielen alle in der gleichen Richtung; nicht ganz einig waren
wir uns jeweils über die entsprechenden Massnahmen, die
wir ergreifen sollen.
Es geht also im Grunde genommen darum, mehr Risikokapi-
tal zu beschaffen. Heute belasten wir diese Schaffung von
neuem Risikokapital mit ungefähr2 Milliarden Franken; Herr
Feigenwinter hat darauf hingewiesen. Das entspricht sicher
nicht dieser Absicht.
Darf ich aus der Sicht von kleinen und mittleren Unterneh-
men die Wirkung dieser Stempelsteuer einmal kurz darstel-
len? Kleine und mittlere Unternehmen haben Alternativen
zur Beschaffung von mehr Aktienkapital. Wenn sie die Stem-
pelsteuer nicht zahlen wollen, werden sie scheinbares
Eigenkapital schaffen; sie werden sich also mit Aktionärs-
darlehen und Fremdkapital über die Runden helfen. Wenn
wir also vor acht Jahren die Stempelsteuer heraufgesetzt
haben, trugen wir damals sicher dazu bei, dass- wir können
•das in den letzten Jahren verfolgen - die Eigenkapitalbasis
mittlerer und kleinerer Unternehmen gefallen ist. Wir haben
das sicher nicht verursacht, aber wir haben dazu beige-
tragen.
Ganz besonders störend wirkt es, wenn anlässlich von
Sanierungen von Firmen (eine Sanierung kann auch durch
Wiederaufstockung von Eigenkapital geschehen) noch
Stempelsteuer erhoben wird. Ich bin der Ansicht, dass sich
der Fiskus am Erfolg der Unternehmen beteiligen soll, aber
nicht an der Bereitstellung der Mittel. Etwas störend finde
ich in der Antwort des Bundesrates den letzten Satz: «Einen
Schritt in Richtung Verbesserung der fiskalischen Rahmen-
bedingungen will auch die Innovationsrisikogarantie gehen,
die innovativen Unternehmen die Emissionsabgabe erlassen
möchte.» Sie erlässt nicht innovativen Unternehmen die
Abgabe, nur subventionierten Unternehmen. Es gibt weiss
Gott auch innovative Unternehmen, die davon nicht profitie-
ren würden. Ich glaube, dass die Stempelsteuer besonders
bei Neugründungen eine Demotivation von Personen dar-
stellt, die Arbeitsplätze schaffen wollen.
Weil wir hier alle für einmal mehr oder weniger der gleichen
Meinung sind, bitte ich Sie, dies zum Ausdruck zu bringen,
indem Sie den Vorstoss Feigenwinter als Motion und nicht
nur in der unverbindlichen Form eines Postulates über-
weisen.
Eisenring: Es ist nun doch erfreulich, dass wir nach einigen
Jahren wieder einmal leidenschaftslos über Bankfragen dis-
kutieren können. Ich glaube, die Emotionen, die im Zusam-
menhang mit der Bankeninitiative ihren Höhepunkt erreicht
haben, sind verflogen, und die Realität hat nun wieder
Spielraum und gewährt auch Diskussionsfreiheit.
Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Stich vor einiger
Zeit im Zusammenhang mit der Frage der Sternpelsteuerge-
setzgebung unter anderem darauf hingewiesen hat, dass die
Banken zur Wettbewerbsverbesserung auch etwas in Eigen-
hilfe, in Selbstanstrengung tun sollten. Herr Villiger hat
heute auf die Wünschbarkeit oder Notwendigkeit der Anpas-
sung der Courtagen hingewiesen. Ich möchte dies kurz
vorwegnehmen und sagen, dass die Courtage-Revision
bereits im Gange ist und die Banken insgesamt bestrebt
sind, das, was in ihrem Einflussbereich steht, an Wettbe-
werbsverbesserungen zu tun, bzw. Dinge zu unterlassen, die
ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Bei der Beurteilung der Stempelsteuer, die mit der Motion
Motion Feigenwinter
1354
N 17 septembre 1985
Feigenwinter zur Diskussion gestellt ist, wird man mit gros-
sem Vorteil die alten Botschaften zu dieser Steuer zu Rate
ziehen müssen. Es ist leider nicht mehr die Üblichkeit in
diesem Rat, alte Unterlagen zu Rate zu ziehen und die
Schlussfolgerungen hieraus zu entnehmen. Ich möchte nun
in Wertung der alten Botschaften doch festhalten, dass eine
Reihe von internationalen und auch nationalen Bankge-
schäften in der Stempelsteuergesetzgebung überhaupt nie
berücksichtigt und nie behandelt worden ist, weil zu den
damaligen Zeiten (Revision 1971, 1973 usw.) diese Art von
Geschäft noch gar nicht bestanden hat. Die Eidgenössische
Steuerverwaltung ging in der Folge stark dazu über, Eigen-
interpretationen vorzunehmen, die sogar dazu führten, dass
eine Reihe von Geschäften in der Praxis in unserem Land
überhaupt nicht mehr abgewickelt werden können. Ich
erwähne nur ein Geschäft, ohne auf Einzelheiten einzuge-
hen: Das «Securities Lending», das Ausleihen von Wertpa-
piergeschäften, ist in der Schweiz, obwohl es sich um gar
keinen Handel handelt, steuerpflichtig. Die Steuerverwal-
tung soll mir einmal sagen, was eigentlich unter «Securities
Lending» für Einnahmen erzielt werden, nämlich null, weil
dieses Geschäft wegen dieser Steuer in der Schweiz gar
nicht abgewickelt werden kann!
Es sind insgesamt etwa 20 verschiedene Geschäfte, normale
Bankgeschäfte, seriöse Bankgeschäftsformen, die aufgrund
unserer Steuergesetzgebung in unserem Land nicht oder
nur teilweise oder erschwert getätigt werden können. Ich
brauche hierbei nicht auch noch an den seinerzeitigen Ukas
von Herrn Bundesrat Chevallaz zu erinnern, da er in einer
Nacht-und-Nebel-Aktion zur Winterszeit die Einführung der
Warenumsatzsteuer auf dem Goldhandel einführte und
glaubte, damit als «glorioser Neuschöpfer» einer Steuer in
die schweizerische Geschichte einzugehen. Mit dieser Wust-
Steuer könnte und sollte man endlich auch abfahren! Das
muss hier einmal gesagt sein.
Es ist richtig, und Herr Bundesrat Stich hat darauf hingewie-
sen, dass bei uns gelegentlich ausgewiesenes Bankpersonal
fehlt. Wir können andererseits natürlich nicht Bankpersonal
für Geschäfte ausbilden, die wir in unserem Land gar nicht
tätigen können. Solches Personal fehlt dann auch bei un-
seren Auslandbanken. Wir dürfen Ursache und Wirkung
nicht miteinander verwechseln. Dagegen ist eine andere
interessante Entwicklung im Gang: zahlreiche Angestellte
ausländischer Banken in der Schweiz bemühen sich näm-
lich, bei Schweizer Banken unterzukommen, weil sie das
Vertrauen nicht mehr haben, dass die ausländischen Ban-
ken ihre Aktivitäten in der Schweiz noch auf lange Zeit
hinaus in der bisherigen Form fortsetzen können. Das sind
mögliche und fiskalbedingte Strukturveränderungen, denen
wir nachzugehen haben. In diesem Sinne ist auch die Trag-
weite einzuschätzen, was das heisst, wenn ständig von der
Schweiz aus neue Banken im Ausland gegründet werden.
Ich nehme keine Einzelfälle, um zu exemplifizieren. Aber es
ist heute Tatsache, dass selbst mittlere und kleinere Banken
ausländische Stützpunkte schaffen müssen, sofern sie sich
am internationalen Bankgeschäft überhaupt noch erfolg-
reich wollen behaupten können.
Darf ich noch auf folgenden Punkt hinweisen: Herr Feigen-
winter hat zu Recht auf die letztmalige Erhöhung der Stem-
pelsteuersätze hingewiesen. Darf ich daran erinnern, dass
diese Entscheidung in diesem Rat im Zusammenhang mit
der Einführung der Mehrwertsteuer gefällt wurde? Es wurde
damals erklärt, die Banken sollten, weil eine Reihe ihrer
Leistungen nicht «mehrwertsteuerfähig» wäre, in anderer
Form einen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes
leisten. In diesem Zusammenhang sind dann die Stempel-
steuersätze erhöht worden. Was ist aber geblieben? Die
Mehrwertsteuer wurde abgelehnt, die sogenannte Vorlei-
stung der Banken aber blieb unbekümmert bestehen und
hat zu der misslichen Entwicklung geführt, die heute zu
beanstanden ist. Bereits mit der Rückführung'der Stempel-
steuerauf die Sätze, die vor der Mehrwertsteuerabstimmung
bestanden haben, also wenn man die sogenannte Vorlei-
stung der Banken korrigieren würde, wäre einiges für unse-
ren Finanzplatz gewonnen.
Darf ich in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen,
dass wir der Tatsache Rechnung tragen sollten, dass eine
Reihe internationaler Pensionskassen heute von der
Schweiz aus - und dies sehr ertragreich, auch für den
schweizerischen Fiskus - verwaltet werden; Geschäfte, die
früher gar nicht bekannt waren. Auch unter diesem Titel ist
das Stempelsteuergesetz zu revidieren.
Der Bundesrat befindet sich nun allerdings in einer höchst
komfortablen Lage. Er ist konfrontiert mit der Forderung
bezüglich der Stempelsteuer und der Wust auf Gold. Wir
haben uns vorhin über die Taxe occulte im Zusammenhang
mit der Energiesteuer unterhalten, dann haben wir die neue-
ste Erfindung der Freisinnigen vor uns, die sogenannte
Wehrsteuerinitiative. Wir könnten diese Liste durchaus noch
mit einigen Motionen erweitern! Das wäre nun also die
aktuelle Ausgangslage für den Bundesrat, und der sagt sich:
«Jetzt habe ich soviel auf dem Tisch, jetzt tue ich erst einmal
überhaupt nichts!» Diese komfortable Lage haben wir dem
Bundesrat geschaffen. Ich möchte aber darauf hinweisen,
dass auch hier Verantwortlichkeiten des Parlaments beste-
hen, dass wir nicht Politik auf kurze Frist machen können,
sondern die Dinge in den grösseren Zusammenhängen
beurteilen sollten.
Ich glaube daher, dass wir angesichts der Vielzahl der
Begehren nun selbst Prioritäten setzen müssen. Und weil
wir Prioritäten setzen müssen, muss die Motion des Herrn
Feigenwinter als Motion überwiesen werden. Das Parlament
muss jetzt die Führung übernehmen, weil wir eine derartige
Vielfalt von Steuervorschlägen haben, dass wir dem Bun-
desrat das Argument nicht überlassen dürfen, er könne
machen oder nicht machen, was er will. Wir haben uns nun
eigenen sachlichen Entscheidungen unterzuordnen.
Herr Bundesrat Stich wird nun einwenden: Wo sind denn die
Steuerausfälle wettzumachen? Hier wären durchaus neue
Möglichkeiten zu untersuchen; dafür (und nicht für die
Änderung der Stempelsteuer) wäre eine Kommission einzu-
setzen. Bei der Stempelsteuer wissen wir nämlich längst,
was zu ändern ist. Ein ganz konkreter Vorschlag wäre zum
Beispiel die Einführung der Wehrsteuerpflicht für die Kanto-
nalbanken.
Ich danke dem Bundesrat für seine eventuelle Bereitschaft,
diesen Vorschlag zu prüfen. Bundeskanzler Adenauer
erklärte jeweils in solchen Situationen: «Meine Herren und
Damen, die Situation ist da.» Herr Bundesrat Stich: unsere
Situation ist auch da. Wir wollen nun einen Entscheid
zugunsten der Motion.
Hess: Ich bin privat als Anwalt tätig und habe in dieser
Eigenschaft aktiv mit in- und ausländischen Gesellschaften,
vor allem Aktiengesellschaften, zu tun. Das zu meiner Inter-
essenbindung.
Ich spreche mich zu einem Punkt der Motion Feigenwinter
aus, zur Aufhebung oder Herabsetzung der Emissionsab-
gabe auf der Schaffung von Risikokapital. Die Schweiz hat
sich in den Nachkriegsjahren mit Erfolg als Standort für
Niederlassungen ausländischer Firmen sowohl im Produk-
tions- wie im Holdingbereich etabliert. Für die Standortwahl
waren unter anderem massgebend: die politische Stabilität
in unserem Lande, die zentrale Lage innerhalb von Europa,
gute Kommunikationsfazilitäten, dann tiefe Inflationsraten,
ein attraktives Zinsniveau und für Ausländer attraktive
Wechselkurse, früher auch relativ tiefe Gesamtbelastungen
auf Steuern, Lohnkosten und Sozialabgaben.
Inzwischen wurde die Emissionsabgabe auf der Schaffung
von Risikokapital in mehreren Schritten auf 3 Prozent ange-
hoben. Wir stehen damit international mit wenigen Ländern
einsam an der Spitze. Gleichzeitig sind aber auch die Lohn-
kosten und vor allem die Sozialabgaben markant angestie-
gen. Im Gegensatz dazu haben sich Drittländer, wie Luxem-
burg, die Niederlande und andere mehr, aktiv als Konkur-
renzstandort etabliert, wobei vor allem die Eingangskosten
bewusst tief angesetzt wurden.
Wir sind heute mit der Situation konfrontiert, dass wir mittel-
fristig an Attraktivität verlieren. Die Konsequenzen, die sich
daraus ergeben, sind ein Verlust an ausländischem Investi-
- September 1985 N1355
Interpellation Rüttimann
tionskapital, ein Wegbleiben von ausländischen Gesell-
schaften, die bis anhin Know-how, neue Technologien und
neue Marktbereiche in unser Land gebracht haben, und
damit verbunden auch ein Verlust an Arbeitsplätzen sowohl
im Produktions- wie im Dienstleistungsbereich.
Auf der anderen Seite - es ist bereits angetönt worden -
bemühen wir uns aktiv um die Innovationsförderung. Unab-
hängig von der gegenwärtigen Bundesvorlage zu diesem
Bereich haben sich in der Privatwirtschaft einzelne Gesell-
schaften darauf spezialisiert, Innovativunternehmungen zu
unterstützen, und dies vor allem mit Einschuss von Risiko-
kapital. Aufgrund der hohen Emissionsabgabebelastung
sind gerade diese Finanzgesellschaften in einer denkbar
schlechten Lage, denn auf dem Kapital, das sie sich
beschaffen müssen für die Förderung von Innovationsunter-
nehmen, müssen sie die 3prozentige Emissionsabgabe
bezahlen. Auf der anderen Seite muss auch das Innovativ-
unternehmen auf dem ihm zur Verfügung gestellten und da-
mit bereits belasteten Kapital erneut die Emissionsabgabe
von 3 Prozent bezahlen, was insgesamt eine unerwünschte
Kumulation der Emissionsabgabe zur Folge hat.
Aufgrund dieser Überlegungen bin ich der Meinung, dass
wir uns aufraffen sollten - ich glaube nicht, dass wir die
Emissionsabgabe ganz abschaffen können -, den Satz wie-
der auf ungefähr 1 Prozent herabzusetzen. Damit würden
die ursprünglichen Relationen wiederhergestellt, d. h. wir
könnten aus der Emissionsbelastung mit einem Steuer-
ertrag von etwa 100 Millionen Franken pro Jahr rechnen,
und die Differenz zur heute tatsächlich erzielten Einnahme
im Umfang von rund 150 bis 200 Millionen pro Jahr käme
wieder echt der Risikokapitalförderung zugut.
In diesem Zusammenhang gilt es ein weiteres zu beachten:
Unser Hauptinteresse muss es sein, aktive und leistungsfä-
hige Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften zu
unterhalten und neu anzuziehen. Daraus nämlich entsteht
für uns die Chance, dass wir sowohl in den Kantonen wie
auch auf Bundesebene dauerhaftes Steuerkapital schaffen.
Ich glaube, dass da mittel- und langfristig der Erfolg grösser
sein wird, als wenn wir am Anfang hohe Eingangskosten
setzen.
Ich bitte Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.
Bundesrat Stich: Die Stempelabgaben sind ein beliebtes
Thema. Ich habe allerdings etwas Mühe, an die Besorgnisse
oder - entschuldigen Sie den Ausdruck - an das Gejammer
zu glauben, das ich hier höre, wenn ich die Zahlen verglei-
che, die wir haben. 1975 haben die Stempelabgaben, inklu-
sive Emissionsabgabe usw., 469 Millionen Franken einge-
bracht. 1979, also nach der Erhöhung, waren es 643 Millio-
nen Franken. In diesem Jahr sind es bis Ende August 1,378
Milliarden Franken. Wir haben also in den ersten acht Mona-
ten bereits ungefähr gleich viel eingenommen wie 1984
(total 1,447 Milliarden Franken). Wenn man diese Zahlen
sieht, dann muss man doch sagen, dass offensichtlich diese
Stempelabgaben allein den Finanzplatz Schweiz nicht zu
bedrohen vermögen.
Herr Feigenwinter hat zwei verschiedene Anliegen auf den
Tisch des Hauses gelegt. Das erste Anliegen betrifft die
Aufhebung bzw. die Herabsetzung der Emissionsabgabe.
Die Aufhebung der Emissionsabgabe würde 350 Millionen
Franken kosten. Ein Prozent.Reduktion allein 120 Millionen.
Wenn Sie also auf 1 Prozent zurückgehen, dann ist es
immerhin eine Viertelmilliarde, auf die man verzichtet. In
diesem Zusammenhang muss man trotz allem sehen, dass
diese Emissionsabgabe zweifellos nicht eine Subvention an
die Unternehmen darstellt. Auf der anderen Seite verhindert
diese Emissionsabgabe auch nicht die Gründung neuer
Gesellschaften. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, sind
im letzten Jahr immerhin 8400 neue Aktiengesellschaften
gegründet worden, die eine solche Abgabe geleistet haben.
Man kann also nicht sagen, es sei eine Abgabe, die wirklich
diskriminierend sei und die Gründung verunmögliche. Sie
wissen, dass man bei der Innovationsrisikogarantie für
kleine und mittlere Unternehmen-eine Ausnahme gemacht
hat. Dort rechnen wir mit 3 bis 6 Millionen Franken Aus-
fällen.
Das zweite Anliegen betrifft die Aufhebung bzw. die Reduk-
tion der Umsatzabgabe auf Geldmarktpapieren. Die Befrei-
ung bezieht sich auf Papiere mit einer Laufzeit bis drei
Monate, was einen Einnahmenausfall von 250 Millionen
Franken bringen würde. Bei der Reduktion der Stempelab-
gabe bei Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von drei bis
zwölf Monaten rechnen wir mit einem weiteren Ausfall von
15 Millionen Franken.
Nun können Sie zwar sagen, man müsse eben eine Vorlei-
stung erbringen. Ich weiss, dass das nicht alle Begehren
sind. Ich komme noch auf die Befreiung des Ausland-Aus-
land-Geschäftes zu sprechen, das gelegentlich auch ver-
langt wird. Dort sind wir dann rasch bei 1 Milliarde zusätzli-
cher Ausfälle. Gelegentlich wird argumentiert, dass man
durch einen Verzicht auf diese Stempelabgaben zweifellos
erreiche, dass die Courtage bzw. die Gewinne in der
Schweiz höher seien und dass der Bund dann einen Aus-
gleich hätte. Diese Rechnung geht zweifellos nicht auf. Es
würde auch im Grunde genommen der Behauptung wider-
sprechen, wenn man sagt, man müsse die Stempelabgaben
abschaffen, um mehr Geschäfte tätigen zu können. Es ist
nicht anzunehmen, dass man dann entsprechend mehr
Courtagen einnimmt.
Herr Eisenring hat hier von Prioritäten gesprochen, die man
setzen müsse. Das Parlament solle nun sagen, was es wolle.
Ich habe heute morgen gesehen, wie Sie Prioritäten setzen.
Von diesen Herren, die jetzt Reduktionen vom Bund verlan-
gen, ist heute morgen niemand angetreten, um für einen
gewissen Ausgleich zu votieren. Die Warenumsatzsteuer auf
Energie brauchten wir allein für den Haushaltsausgleich. Sie
hätte uns einen gewissen Spielraum gegeben. So hat der
Bund effektiv keine Flexibilität.
Das will nicht heissen, dass der Bundesrat nicht bereit ist,
gewisse Dinge zu tun. Von uns aus gesehen ist eine Pro-
rata-Besteuerung für Papiere unter einem Jahr möglicher-
weise denkbar, so dass möglicherweise ein Geldmarkt
entstehen könnte. Sicher ist es allerdings nicht; aber wir
werden diese Frage prüfen. Nur ist für uns ganz selbstver-
ständlich, dass für die Wirtschaft die Rahmenbedingungen
generell mindestens so wichtig sind. Und eine der wichtigen
Rahmenbedingungen für eine gesunde Wirtschaft ist ein
gesunder Haushalt.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, diese Motion als
Postulat zu überweisen.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion 86 Stimmen
Für Überweisung als Postulat 51 Stimmen
#ST# 85.307
Interpellation Rüttimann
Autobahnvignette. Vollzug
Vignette autoroutière. Modalités d'application
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Die Autobahnvignette - gültig ab 1. Januar 1985 - wurde
seinerzeit dem Volk schmackhaft gemacht mit dem Hinweis
auf den bescheidenen Betrag von 30 Franken. Die inländi-
schen Autobahnbenützer hätten sie nur aus Staats vertragli-
chen Gründen zu lösen, damit man vor allem die Ausländer
zur Kasse bitten könne.
Nun ist aber beim Vollzug eine breite Verärgerung in der
Bevölkerung festzustellen, da offenbar die einschlägige Ver-
ordnung vorsieht, dass bei einem Fahrzeugwechsel eine
neue zusätzliche Vignette für das gleiche Kalenderjahr
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Feigenwinter Stempelsteuergesetz. Änderung
Motion Feigenwinter Droits de timbre. Modification de la loi
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.548
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1351-1355
Page
Pagina
Ref. No
20 013 678
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.