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CH_VB_001Ch Vb17.09.1985Originalquelle öffnen →
Interpellation Spoerry 1368 N 17 septembre 1985 Durch eine am 11. April 1983 unterzeichnete separate Ver- einbarung mit Frankreich kann die Situation dieser Kantone nun aber wesentlich verbessert werden. Frankreich hat sich nämlich bereit erklärt, der Schweiz als Staat des Arbeitsor- tes künftig einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Dieser Ausgleich wird 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme betragen, die von den schweizerischen Arbeitgebern an die französi- schen Grenzgänger ausgerichtet wird. Als einziger Grenzkanton ist Genf der schweizerisch-franzö- sischen Vereinbarung vom 18. Oktober 1935 nicht beigetre- ten. Daher werden die in diesem Kanton arbeitenden franzö- sischen Grenzgänger in Anwendung von Artikel 17 Absatz 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich am Arbeitsort besteuert. Diese haben deshalb im Kanton Genf die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundes- steuer zu bezahlen, wobei Genf den lokalen französischen Gemeinwesen einen finanziellen Ausgleich von 3,5 Prozent der Bruttolohnsumme ausrichtet. 2. Im Verhältnis zu den USA hat der Bundesrat gestützt auf seine verfassungsmässigen Kompetenzen zum Schutz der schweizerischen Gebietshoheit und Rechtsordnung die erforderlichen Massnahmen ergriffen. Zugleich hat er dar- auf hingewiesen, dass die Beschaffung von Beweismitteln für ausländische Gerichts-oder Verwaltungsverfahren in der Schweiz nur auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe zulässig ist. Der Bundesrat ist weiterhin willens, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen allfällige Über- griffe vorzugehen. Eine Erschwerung der Rechtshilfe durch entsprechende Änderung oder gar Kündigung des Rechts- hilfeabkommens mit den USA würde aber dem Argument zuwiderlaufen, dass völkerrechtlich anerkannte Kanäle zu benützen sind. Zudem würde dadurch die gewissen ameri- kanischen Behörden innewohnende Tendenz zur einseiti- gen Durchsetzung ihrer Ansprüche nur noch verstärkt. Diese Tendenz könnte auch nicht durch eine Unterbrechung der seit dem Jahre 1980 im Gange befindlichen Verhandlun- gen über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1951 beeinflusst werden, zumal diese Verhandlungen bisher in wichtigen Punkten noch zu keiner Einigung geführt haben. 3. Der Bundesrat verfügt über verschiedene Mittel, um Ver- letzungen der schweizerischen Rechtsordnung durch aus- ländische Behörden Einhalt zu gebieten. Diese schliessen auch die Möglichkeit ein, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions- massnahmen zu ergreifen. Er ist bereit, diese Mittel je nach der Bedeutung des Falles und nach Abwägung ihrer mögli- chen Auswirkungen und ihrer Wirksamkeit einzusetzen. Bereits in seiner Antwort vom 5. März 1984 auf die Einfache Anfrage Gehen vom 16. Dezember 1983 hatte der Bundesrat Gelegenheit, zur Auslegung von Artikel 46 Absatz 2 der Bundesverfassung Stellung zu nehmen. Nach einhelliger Auffassung in Doktrin, Rechtsprechung und Praxis bezieht sich diese Bestimmung aufgrund ihrer Entstehungsge- schichte und systematischen Stellung in der Verfassung nur auf interkantonale, nicht aber auf innerkantonale oder inter- nationale Verhältnisse. Im zwischenstaatlichen Bereich kann die Abgrenzung der Steuerhoheiten und damit die Vermeidung der Doppelbe- steuerung nicht durch ein nationales Doppelbesteuerungs- verbot erreicht werden, da ein solches Verbot die Steuerho- heit eines ausländischen Staates nicht zu berühren vermag und damit allein eine teilweise Preisgabe der inländischen Steuerhoheit zur Folge haben würde. Die angestrebte Abgrenzung erfordert zwischenstaatliche Regelungen, soweit die einzelnen Staaten die Auswirkungen ihrer Steuer- hoheit im internationalen Bereich nicht bereits einseitig begrenzt haben. Eine solche Begrenzung besteht schweize- rischerseits zum Beispiel für im Ausland gelegene Liegen- schaften, die in der Schweiz grundsätzlich nicht besteuert werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Früh: Punkt 1 meiner Motion hat dieser Rat am 13. Dezem- ber 1984 erfüllt, indem er das Doppelbesteuerungsabkom- men mit Frankreich vom Tische wischte. Damit ist eigentlich der vordringlichste Zweck meiner Motion erfüllt. Punkt 1 war auch der motionswürdigste Teil. Die Punkte 2 und 3 sind eher postulatswürdige Forderun- gen. Der Bundesrat führt klar und deutlich aus, dass er willens ist, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen allfällige Übergriffe vorzugehen. Er führt auch aus, dass er bereit ist, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions- massnahmen zu ergreifen. Es steht dort: «Der Bund ist befugt, Sondersteuern zu Lasten im Ausland wohnhafter Personen zur Abwehr von Besteuerungsmassnahmen des Auslandes zu erheben.» Darf ich feststellen, Herr Bundesrat, dass die Öffentlichkeit mit Sorge die Entwicklung vor allem im Bereiche Souveränitätsverletzungen durch andere Staa- ten beobachtet. Viele unserer Mitbürger, die nicht unmittel- bar mit der Sache zu tun haben, reagieren auf die Übergriffe anderer Staaten harsch und auch bitter. Der Wille ist also beim Bundesrat vorhanden. Er sagt es in seiner Antwort mehrmals. Wille, Herr Bundesrat, ist die selbst gestellte Frage nach dem Können. Ich vertraue Ihnen und ziehe meine Motion zurück. Präsident: Herr Früh zieht seine Motion zurück. Damit ist das Geschäft erledigt. #ST# 84.487 Interpellation Spoerry Subventionskürzungen. Fortführung Subventions. Maintien des réductions Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1984 Ab 1986 leben auf über 100 Posten lineare Subventionskür- zungen im Gesamtbetrag von rund 150 Millionen Franken wieder auf. Dies lässt sich der Zusammenstellung entneh- men, welche der Kommission zur Behandlung des Anschlussprogrammes 1984 unterbreitet worden ist. Ein grosser Teil dieser Ausgaben liegt im Kompetenzbereich des Bundesrates. Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hat der Bundesrat die Möglichkeit und die Absicht, diese Kürzungen - allenfalls in modifizierter Form - auch ab 1986 weiterzuführen?
Welche Einsparungen könnten von einem solchen «Anschlussprogramm II» erwartet werden? Texte de l'interpellation du 22 juin 1984 Les réductions linéaires des subventions, qui portent sur plus de cent postes budgétaires et totalisent près de 150 millions de francs, devraient être reconduites à partir de
C'est ce qu'on peut déduire de la liste remise à la commission chargée d'examiner le programme complémen- taire de mesures d'économie pour 1984. La plupart des postes sur lesquels portent ces économies ressortissent au domaine de compétence du Gouvernement. Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
A-t-il la possibilité et l'intention de reconduire ces réduc- tions à partir de 1986, le cas échéant sous une forme modifiée?
Quelles économies peut-on attendre d'un tel «pro- gramme complémentaire II»?
September 1985 N1369 Motion Meier-Zürich Unterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Auer, Basler, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Hösli, Hunziker, Kohler Raoul, Kopp, Künzi, Mühlemann, Nebiker, Pfund, Schule, Schwarz, Thévoz, Villi- ger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (25) Frau Spoerry: Meine Interpellation knüpft an die parlamen- tarische Beratung über das Sparpaket 1984 an, bekannt unter dem Namen Anschlusspaket. Wie Sie sich sicher erin- nern, ging es bei dieser Vorlage darum, die im Interesse der Sanierung des Bundeshaushaltes befristet vorgenommenen Subventionskürzungen in dauerndes Recht zu überführen. Die Kommission zur Behandlung des Sparpaketes 1984 hatte eine vollständige Liste all jener Positionen zur Verfü- gung, welche der linearen Subventionskürzung unterstellt worden waren. Die Kommission konnte sich jedoch nicht bei allen Posten dazu äussern, ob die Subventionskürzung wei- terzuführen oder aufzuheben sei. Dies vor allem deshalb, weil nicht alle Positionen in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentes fallen, sondern im Kompetenzbereich des Bun- desrates liegen. Die linearen Subventionskürzungen, welche der parlamentarischen Beratung über das Anschluss- programm 1984 entzogen waren, umfassen einen Gesamt- betrag von 150 Millionen Franken. Sie wissen, dass zuerst unser Parlament und nachher auch noch der Souverän das von Bundesrat und Kommission vorgelegte Sparpaket 1984 beträchtlich gerupft haben. Die ungefähr 400 Millionen Franken, um welche der Bundes- haushalt mit dem Anschlussprogramm hätte dauernd entla- stet werden sollen, wurden bis zum Schluss um rund einen Drittel gekürzt. Damit sind wir nicht mehr im Einklang mit dem Finanzplan. Der Bundesrat muss daher nach anderen Möglichkeiten suchen, das anvisierte Sparziel zu erreichen. Dazu bieten die vielen Subventionsposten, die .während einigen Jahren linear gekürzt waren, in der Kommission aber nicht behandelt werden konnten, eine gute Gelegen- heit. Wenn der Bundesrat hier nicht tätig wird, fallen die Kürzungen ab 1986 wieder weg und verursachen dem Bun- deshaushalt beträchtliche Mehrausgaben. Ich frage daher den Bundesrat an, ob und in welchem Ausmasse er auch in seinem eigenen Kompetenzbereich bereit ist, befristete Subventionskürzungen weiterzuführen, um damit zum ersten eine gewisse Opfersymmetrie bei den Subventionsempfängern zu erreichen und zum zweiten den Bundeshaushalt wirkungsvoll zu entlasten von Ausgaben, auf die während einiger Jahre ohne wesentlichen Schaden verzichtet werden konnte. Hier bieten sich realistische Spar- möglichkeiten an. Bundesrat Stich: Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die ab 1986 wieder aufzuhebenden, in seinen Kompetenzbereich fallenden Subventionskürzungen generell weiterzuführen. Die lineare Kürzung war immer nur als zeitlich befristete und durch ein Anschlussprogramm abzulösende Sofortaktion gedacht. Die Vorschläge des Bundesrates sind von den eidgenössi- schen Räten behandelt und verabschiedet worden. Statt der beabsichtigten 370 Millionen Franken wird das Anschluss- programm noch Einsparungen in der Höhe von 320 Millio- nen Franken bringen. Das Anschlussprogramm enthält jene Kürzungen, die der Bundesrat und das Parlament als sach- lich und politisch vertretbar erachten. Es widerspräche sowohl dem Konzept wie auch früherer Absichtserklärun- gen, wollte man die lineare Kürzung auf breiter Front weiter- führen. Viele Beitragsempfänger hatten sich mit der linearen Kürzung abgefunden, weil diese zeitlich befristet war. Sie rechnen heute damit, dass die Bundesleistungen ab 1986 wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden. Eine undifferenzierte Weiterführung der Kürzungen wäre der Rechtssicherheit abträglich und für viele Empfänger mit Härten verbunden. Das schliesst indessen nicht aus, dass überall dort, wo es sachlich vertretbar ist, auf eine Wieder- aufstockung der Kredite ab 1986 verzichtet werden soll. Angesprochen ist vor allem der Landwirtschaftsbereich, ins- besondere die Verwertungsbeiträge sowie gewisse Förde- rungsbeiträge. Undifferenzierte Kreditaufstockungen in- folge Wegfalls der linearen Kürzung müssten hier zu wirt- schaftlichen und finanzpolitisch nicht gewollten Auswirkun- gen führen. Durch die Weiterführung der Kürzungen in diesem Bereich, d. h. den Verzicht auf Krediterhöhungen ab 1986, können im Budget 1986 zusätzlich zum eigentlichen Anschlusspro- gramm Einsparungen von rund 65 Millionen Franken erzielt werden. Würden alle linearen Kürzungen im Kompetenzbe- reich des Bundesrates weitergezogen, ungeachtet darauf, ob für die Beitragsempfänger Härten entstehen, könnten zusätzlich zu den erwähnten 65 Millionen Franken nochmals rund 10 bis 15 Millionen Franken eingespart werden. Frau Spoerry: Ich bin befriedigt, zu hören, dass der Bundes- rat beabsichtigt, die linearen Subventionskürzungen diffe- renziert unter die Lupe zu nehmen. Ganz befriedigt werde ich mich dann erklären können, wenn die Resultate im Budget sichtbar werden. #ST# 84.427 Motion Meier-Zürich Militärpflichtersatz für Ausländer Taxe militaire. Application aux étrangers Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1984 Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorausset- zungen zu schaffen, um die in der Schweiz geborenen Ausländer ab dem 20. Altersjahr zu den gleichen Militär- pflichtersatzleistungen zu verpflichten, wie sie von militär- dienstuntauglichen Schweizern erhoben werden. Texte de la motion du 4 juin 1984 Le Conseil fédéral est chargé de préparer les dispositions légales nécessaires afin que les étrangers nés en Suisse soient soumis dès leur 20 e année à la taxe militaire, au même titré que les Suisses déclarés inaptes au service militaire. Mitunterzeichner- Cosignataire: Ruf-Bern Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1984 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984 Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort vom 19. Mai 1982 auf das Postulat Humbel vom 19. März 1982 (82.382) dargelegt, warum eine Unterstellung der Ausländer unter den Militärpflichtersatz abzulehnen ist. Die damalige Stel- lungnahme hat bis heute ihre Geltung vollumfänglich behal- ten. Es ist daher nach wie vor davon auszugehen, dass der Militärpflichtersatz, so wie er seit jeher verstanden wurde, keine eigentliche Steuer, sondern eine Ersatzabgabe ist, die von demjenigen geschuldet wird, der unter bestimmten Bedingungen keinen Militärdienst leistet. Begrifflich kann eine Ersatzabgabe nur demjenigen abgefordert werden, der grundsätzlich wehrpflichtig ist, nach Artikel 18 der Bundes- verfassung also nur von den Schweizern; an diesem Grund- satz wurde bei allen Gesetzesrevisionen seit mehr als hun- dert Jahren, deren letzte 1979 abgeschlossen wurde, festge- halten. Der Bundesrat ist nach geltendem Recht nur dann ermächtigt, dem Militärpflichtersatz im Inland geborene Ausländer zu unterstellen, wenn ihr Heimatland Schweizer Bürger zur Leistung persönlichen Militärdienstes oder zu einer Ersatzabgabe heranzieht (Art. 47 Abs. 2 MPG); seit der Einführung des Militärpflichtersatzes ist jedoch diese Retor- sionsmassnahme noch nie getroffen worden. Darüber hinaus stünde eine Unterstellung der Ausländer auch im Widerspruch zu den meisten Niederlassungsverträ-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Spoerry Subventionskürzungen. Fortführung Interpellation Spoerry Subventions. Maintien des réductions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.487 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.09.1985 - 08:00 Date Data Seite 1368-1369 Page Pagina Ref. No 20 013 687 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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