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CH_VB_001Ch Vb19.09.1984Originalquelle öffnen →
Motion Knüsel458 19 septembre 1984 Was in der Schweiz heute fehlt, ist die Zulassung internatio- nal gebräuchlicher Casinospiele wie Roulette usw., die ein finanzkräftiges Publikum ansprechen. Die langjährigen Erfahrungen des Auslandes zeigen, dass seriös betriebene und streng kontrollierte Spielbanken eine wesentliche touri- stische Attraktion darstellen. In allen umliegenden Ländern, aber auch in zahlreichen weiteren europäischen Staaten sind Spielbanken nota bene zugelassen, haben ihren festen Platz im touristischen Angebot und üben auch eine gewisse Anziehungskraft auf die Schweizer aus. Anfänglich geäus- serte moralische Bedenken sind durch die Realität widerlegt worden. In Österreich zum Beispiel sind Casinos sowohl in Ferienorten wie auch in Städten von der Bevölkerung voll akzeptiert. Das anfänglich prophezeite Abgleiten Einheimi- scher ins Unglück blieb aus. Mit der Einführung von Spielbanken in der Schweiz sollen vor allem drei Ziele erreicht werden. Es sind dies:
Die Bereicherung des touristischen Angebotes und die Verstärkung der nationalen Tourismuswerbung.
Die zusätzliche Förderung des Breitensports auf nationa- ler und kantonaler Ebene.
Vermehrte finanzielle Unterstützungen der Bestrebungen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit. Die aus Spieleinnah- men erhobenen Abgaben sollen es dem Bund und den Kantonen ermöglichen, zusätzliche Mittel für gemeinnützige Zwecke, den Breitensport und die Tourismuswerbung ein- zusetzen. Die Mittel gehen also nicht in graue, unkontrol- lierte Unterweltskassen, sondern sie gehen vornehmlich in die Gemeinnützigkeit. Spielbanken beleben den Tourismus, ermöglichen das Ansprechen neuer Gästepotentiale und sind wichtige Werbeträger eines Ortes. Sie können ferner die Kursäle bei der Erfüllung ihrer touristischen Aufgaben unterstützen. In Anbetracht der positiven Erfahrungen mit Spielbanken im Ausland sowie der Ansiedlung solcher Betriebe entlang der Schweizer Grenze ist die Einführung sogenannter «Grands Jeux» in unserem Land nicht so sehr eine moralische, son- dern in erster Linie eine tourismuspolitische und wirtschaft- liche Frage. Unbestritten ist dabei die Forderung, dass eine Lockerung der heutigen Bestimmungen in Artikel 35 BV nicht unkontrollierbare Auswirkungen haben darf. Die ange- strebte Revision dieses Artikels betrifft nur die Absätze 1 bis 5, welche Bestimmungen über die Kursäle enthalten. Absatz 6, der die Lotterien zum Inhalt hat, ist nicht Gegenstand des Vorstosses. Die kantonale Lotteriehoheit wird mit anderen Worten durch die vorliegende Motion in keiner Art und Weise berührt. Der Text der Motion lässt dem Bundesrat bewusst freie Hand. Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen; Sie helfen so mit, eine Verbesserung der touristischen Infrastruktur zu ermög- lichen. Sie geben dem Bund die Möglichkeit, für soziale und kulturelle Aufgaben vermehrt Mittel bereit zu stellen. Gestat- ten Sie mir, nochmals darauf hinzuweisen: Sie helfen damit dem Schweizerischen Elementarschadenfonds als gemein- nützige Stiftung, Linderung bei Naturkatastrophen, vor allem in den Berg- und Übergangsgebieten, zu erreichen. Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat hat im Juni 1982 im Zusammenhang mit einer Einfachen Anfrage von Herrn Nationalrat de Chastonay umfassend geprüft, ob sich eine Revision des Artikels 35 der Bundesverfassung im Hinblick auf eine Lockerung der Spielbeschränkung aufdränge. Er hat dies mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Anzeichen eines Stimmungsumschwunges im Volk zugun- sten der Einführung der Spielbanken haben sich seither nicht gezeigt. Die zwei Abstimmungen über die Spielbanken seitdem absoluten Verbot des Jahres 1920, bei denen es um dessen Lockerung und die Erhöhung des Höchsteinsatzes gegangen war, wiesen beide namhafte ablehnende Minder- heiten auf. Die Bestätigung einer auch heute bestehenden ablehnenden Einstellung eines grossen Teils der Bevölke- rung gegenüber dem Geldspiel kann im Verbot der Geld- spielautomaten gesehen werden, das in acht Kantonen seit langem gilt, in den letzten Jahrerr aber in fünf weiteren Kantonen, zu denen Schwyz und St. Gallen erst 1982 gestos- sen sind, aufgestellt wurde. Ein Wunsch oder gar das Bedürfnis einer Mehrheit der Bevölkerung auf Einführung der Spielbanken ist nicht zu erkennen. Auch die Begründung der Motion enthält keine Gesichtspunkte, die die Einführung der Spielbanken drin- gend erfordern. Die erwähnten rückläufigen Spieleinnah- men erscheinen einstweilen als normale Schwankung der Erträge, hatten doch im Jahre 1976 15 Spielsäle Einnahmen von rund 6,86 Millionen und die 18 Spielsäle in den Jahren 1981 und 1982 solche von 11,43 bzw. 10,69 Millionen Franken. Mit der Einführung der «Grands Jeux» in der Schweiz wäre es durchaus möglich, dass grössere Beiträge als bisher an den Fiskus fallen würden und dass die 250 Millionen Fran- ken, die Schweizer schätzungsweise im Ausland verspielen, im Land bleiben würden. Wirtschaftliche Erwägungen sind jedoch in der Frage der Einführung der Spielbanken nicht ausschlaggebend. Der Bundesrat hatte schon 1982 die Mei- nung vertreten, dass es vom Volk kaum verstanden würde, wenn der Bund die Glücksspiele förderte, um sich Geldmit- tel zu beschaffen. Ob die Schweizer Spieler schweizerische Spielbanken besuchen würden und nicht ausländische, wo sie inkognito auftreten können, ist im voraus schwer zu beurteilen. Für ein Eintreten auf Verfassungsrevision sind daher für den Bundesrat keine neuen zwingenden Gründe ersichtlich, und er beantragt die Ablehnung der Motion. Darf ich aufgrund der Begründung, wie sie vorhin vorgetra- gen wurde, noch einige Ergänzungen anbringen? Die Motionäre operieren hauptsächlich mit wirtschaftlichen und touristischen Gründen. Man muss sich die Frage stellen, ob in der Tat eine Bereicherung des touristischen Angebotes zu erwarten wäre. Denken Sie vielleicht doch daran, was für eine Kundschaft mit solchen Spielbanken in erster Linie angezogen würde und ob die erwähnten finanzstarken Kreise nun wirklich das Publikum sind, das für unseren Tourismus besonders wünschenswert ist. Wenn es um die Tourismuswerbung geht, so möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Tourismus nach dem Statisti- schen Jahrbuch 1960 einen Aktivsaldo von etwa 940 Millio- nen Franken erbrachte, 1982 aber 2430 Millionen. Darin kommt das ausserordentliche Wachstum des Tourismus in der Schweiz sehr deutlich zum Ausdruck, und auch der Fremdenverkehrsverband hat zu wiederholten Malen verlau- ten lassen, dass die Grenzen der Entwicklung da und dort erreicht seien. Es ist also doch fraglich, ob ausgerechnet auf diesem Wege eine weitere Tourismuswerbung betrieben werden soll. Es wird vorgeschlagen, man könnte einen Teil der Mittel zur Förderung des Breitensportes benützen. Es ist schwer, da irgendeinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Arten von Spielen zu finden. Die Förderung gemein- nütziger Werke könnte natürlich an und für sich positiv beurteilt werden. Fragt sich nur, ob das nun die moralischen Bedenken gegen die Zulassung dieser Spiele aufwiegen würde, und ich frage mich auch, ob da im Hintergrund nicht doch ein ganz klein wenig die Devise steckt, dass der Zweck die Mittel heilige. Darf ich Sie im übrigen noch auf die Richtlinien der Regie- rungspolitik hinweisen? Das Parlament hat eine ganze Reihe von Vorlagen des Bundesrates aus den Richtlinien der Regierungspolitik gestrichen. Nun soll hier dem Bundes- rat ein neuer und wie mir scheint nicht besonders dringen- der Auftrag erteilt werden. Im Bericht über die Prioritäten der Legislaturperiode hat der Bundesrat unter anderem geschrieben: «Um die läufende Legislaturperiode möglichst nicht mit zusätzlichen Geschäften zu belasten, wird der Bundesrat parlamentarischen Vorstössen, welche neue Vor- lagen verlangen, mehr als bisher opponieren. Die Erfüllung derartiger Vorstösse wird jedenfalls - begründete Ausnah- men vorbehalten - nicht in der laufenden Legislatur möglich sein. Wenn sich der Bundesrat also gegenüber solchen neuen Begehren eher ablehnend verhält, dann erfüllt er damit im Grundsatz auch den Willen des Parlamentes, das in
September 1984 459 Interpellation Gerber der Richtliniendebatte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass das Programm ohnehin schon überlastet ist. Aus allen diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion 20 Stimmen Dagegen 15 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 84.437 Interpellation Gerber Versorgungsbasis des Landes Base alimentaire du pays Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1984 Obwohl vor fünf Jahren das Bundesgesetz über die Raum- planung von der Bundesversammlung verabschiedet wor- den ist mit dem Auftrag,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Knüsel Spielbanken Motion Knüsel Maisons de jeu In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.449 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1984 - 08:00 Date Data Seite 457-459 Page Pagina Ref. No 20 012 871 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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