Motion Hefti
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7 juin 1984
ten und offene Fragen im Problem enthalten, die wir einfach
zunächst einmal genau prüfen möchten, ohne dass wir uns
gleich die Hände binden. Daher die Form des Postulates,
wobei ich zusichern kann, dass der Bundesrat einem in die
Form des Postulates gekleideten Auftrag ebenso Aufmerk-
samkeit schenken wird, wie wenn es eine Motion wäre. Ich
möchte also die Befürchtung zerstreuen - vor allem Frau
Bauer hat sie ausgedrückt -, dass ein solches Postulat
einfach in der Schublade verschwinden werde. Wir werden
Ihnen einen Katalog der möglichen und denkbaren Mass-
nahmen gemäss Auftrag unterbreiten.
Hefti: Ich beantrage, eventuell über Motion oder Postulat
abzustimmen und das Resultat dem Rat in einer definitiven
Abstimmung zu unterbreiten.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für die Überweisung des Postulates 25 Stimmen
Für die Überweisung der Motion 8 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für die Überweisung des Postulates 29 Stimmen
Dagegen 4 Stimmen
#ST# 84.398
Motion Hefti.
Asylgesetz. Revision
Droit d'asile. Révision
Wortlaut der Motion vom 22. März 1984
Das Asylgesetz vom S.Oktober 1979 führt zu Folgen und
Missbräuchen, welche bei dessen Erlass kaum vorausgese-
hen worden waren. Auch lässt sich die heutige Situation
nicht mit derjenigen während des letzten Weltkrieges ver-
gleichen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, unverzüglich den
Räten eine Revision des Asylgesetzes vorzulegen, wobei der
Weg eines dringlichen Bundesbeschlusses nicht auszu-
schliessen ist. Die Revision hat insbesondere folgende
Punkte zu berücksichtigen:
-
Auch wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen
erfüllt sind, sollen die Behörden nicht verpflichtet sein, Asyl
zu gewähren, sondern nur die Möglichkeit dazu haben.
-
Beim Entscheid, ob Asyl zu gewähren sei, sind jeweils die
inländischen Gegebenheiten und Bedürfnisse mitzuberück-
sichtigen.
-
Die Anwendung des Gesetzes soll in enger Verbindung
mit den Kantonen erfolgen, wobei deren berechtigten Anlie-
gen Rechnung zu tragen ist.
Texte de la motion du 22 mars 1984
La loi sur l'asile du 5 octobre 1979 entraîne notamment des
abus, qui n'étaient guère prévisibles au moment où elle a été
édictée. En outre, la situation actuelle n'est pas comparable
à celle qui prévalait pendant la Seconde Guerre mondiale.
Le Conseil fédéral est donc invitée proposer sans retard aux
Chambres une révision de la loi sur l'asile, sans exclure la
possibilité d'un arrêté fédéral urgent. Cette révision doit en
particulier tenir compte des points suivants:
-
Même si les conditions requises par la loi sont remplies,
l'octroi de l'asile ne doit pas être une obligation pour les
autorités, mais seulement une possibilité.
-
Avant de décider si l'asile doit être accordé, il faut égale-
ment prendre en considération la situation et les besoins du
pays.
-
L'application de la loi doit se faire en étroite coordination
avec les cantons qui doivent pouvoir faire valoir leurs inté-
rêts justifiés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Meier Hans,
Steiner (3)
Hefti: Was versteht man im allgemeinen unter Asylrecht? Es
ist das Recht eines Staates, Flüchtlinge aufzunehmen, ohne
dass er daran von anderen Staaten, wobei namentlich an
den Herkunftsstaat zu derken ist, gehindert werden kann.
Dagegen versteht man unter Asylrecht nicht den Anspruch
des Flüchtlings, von einem Staate aufgenommen zu werden.
Diesbezüglich hat der Staat, der aufnehmen soll, keine
rechtliche Verpflichtung. Diese Seite des Asylwesens wird
denn auch bezeichnenderweise nicht mit Asyl recht, sondern
mit Asylpolitik umschrieben. So verhält es sich meines
Erachtens überall in der Welt, und bis vor kurzem, d.h. bis
zur Annahme unseres neuen Asylgesetzes, verhielt es sich
auch bei uns so.
Durch die Annahme dieses Asylgesetzes sind bei uns keine
Probleme gelöst - es bestanden vorher auch keine - wor-
den, sondern im Gegenteil: es wurden Probleme geschaf-
fen. Vorher, unter dem alten Zustand, verfügte die Schweiz
über eine weite Praxis im Asylwesen. Es kam einmal zu
heftigen Diskussionen, ob unsere Asylpolitik während der
Zeit des letzten Weltkrieges richtig gewesen sei, aber nach
diesem Krieg hörte man keine Klagen mehr, dass wir bezüg-
lich Aufnahme von Flüchtli igen «zu eng-» oder «zu weither-
zig» gewesen seien. Dies ergibt sich nun erst unter dem
neuen Recht und mit dem Fall der Tamilen aus Sri Lanka
(oder Ceylon, wie es früher hiess). Was ist der Grund dafür?
Wir haben in dieses Gesetz eine Definition des Flüchtlings
eingeführt. Wir haben zwar nicht formell dem Flüchtling das
Recht gegeben, aufgenommen zu werden, wenn er die
Definition erfüllt. Wir haben uns aber innerstaatlich ver-
pflichtet, bei Erfüllung der Erfordernisse der Definition die
Aufnahme vorzunehmen, und das kommt in der Praxis auf
dasselbe heraus.
Das Problem mit den Tamilen, das zu gewissen Diskussio-
nen Anlass gab, ist meiner Meinung nach ohne weiteres
lösbar. Aber, was sich hier nun mit Sri Lanka ergeben hat,
kann sich morgen mit irgendwelchen afrikanischen oder
asiatischen Staaten wiederholen. Und dann steht ausser
Diskussion, dass wir nicht einfach so weitergehen können,
sondern dass - von der Aufnahmefähigkeit und auch von
der Überfremdung her - gewisse Schranken bestehen,
wobei, wenn ich das hier erwähne, ich einfach das wieder-
hole, was der Bundesrat iäelber seinerzeit im Zusammen-
hang mit den Gastarbeitern erklärt hat.
Der Fehler liegt wie gesagt bei dieser unglücklichen Geset-
zeskonzeption, indem die Definition des Flüchtlings eine
Verpflichtung schafft. Wenn wir eine Definition schaffen, die
den Missbrauch verhindert und die auch die erwähnten
innerstaatlichen Momente berücksichtigt, dann würde in
manchen an sich berechtigten Fällen die Aufnahme verun-
möglicht. Gehen wir aber umgekehrt so weit, dass wir jeden
an sich denkbaren Fall, den wir unter Umständen bejahen,
durch die Definition erfassen wollen, dann gehen wir in der
anderen Richtung zu weit. Wir haben es viel zu wenig in der
Hand, die Missbräuche und die effektiven Untragbarkeiten
zu verhindern.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass es hier- entgegen der
Konzeption des Gesetzes - nicht um eine «Justizfunktion»,
sondern richtigerweise um eine «Regierungsfunktion» geht,
was bedeutet, dass die Behörde einen weiten Spielraum
haben müsste, eine Kompetenz, die sich mit gesetzlichen
Schranken und Vorschriften allein nie genügend einfassen
lässt.
Aus diesen Gründen komme ich dazu, dass - wenn wir
einerseits die Missbräuche und Übertreibungen der heuti-
gen Ordnung vermeiden wollen, andererseits uns aber auch
nicht die Hände zu sehr binden wollen, da wir sonst den
besonderen Umständen gewisser Fälle nicht mehr gerecht
werden könnten - eine Änderung der heutigen Gesetzes-
-
Juni 1984
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Motion Hefti
konzeption eben im Sinne der Rückführung des Asylwesens
in die Asylpolitik und damit in den weitgehenden freien
Ermessungsspielraum der Behörden nötig ist. Denn zu ver-
schiedenen Zeiten dürfte auch die Aufnahmepolitik, in
Anbetracht der jeweils bestehenden Verhältnisse, Änderun-
gen unterworfen sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine weitere
unglückliche Bestimmung hinweisen: dass wir einen Flücht-
ling anders behandeln, wenn er bereits im Lande ist, als
wenn er von aussen das Gesuch stellt. Hier ist ebenfalls eine
grosse Quelle für Missbräuche und Ungerechtigkeiten.
Ganz allgemein ladet die heutige Konzeption des Gesetzes
gerade zu Missbräuchen ein. Es entstehen die Schlepperor-
ganisationen, die ihre Tätigkeit weiter ausüben können und
diese eher vermehren als vermindern. Auch bei den internen
Hilfsorganisationen könnte die Gefahr nicht ausgeschlossen
werden für die Zukunft, dass solche Momente mitspielen,
denn derartige Tätigkeit wird heute leider je länger, je weni-
ger unentgeltlich geleistet.
Unser heutiges Gesetz gibt übrigens auch gerade fremden
Regierungen Missbrauchsmöglichkeiten in die Hand. Sie
können versucht sein, missliebige Bevölkerungsteile ein-
fach dank der offenherzigen Schweiz abzuschieben; ja
sogar, um Subversionen innerhalb unseres Landes zu kreie-
ren oder allgemein unerwünschte Elemente - ich denke nur
an die ganze Drogenszene - loszuwerden. Aus all diesen
Überlegungen geht meine Motion dahin, dass wir das heu-
tige, in gewissen Bestimmungen unglückliche Gesetz etwas
modifizieren, grob gesagt, dass wir aus der jetzt obligatori-
schen oder beinahe obligatorischen Formel etwas mehr
wieder zur Kann-Formel rücken, wie es früher der Fall war,
und wobei sich damals keine Unzukömmlichkeiten ergaben.
Ich halte die heutige Aufregung im Zusammenhang mit dem
Flüchtlingsgesetz für übertrieben, aber die Sache kann sich
weiterentwickeln, und der Bundesrat steht mit dem heutigen
Gesetz dann der Entwicklung hilflos gegenüber, wenn wir
nicht gewisse Modifikationen anbringen werden. Wir geben
so extremen Entwicklungen Nahrung, die wir, glaube ich,
alle ablehnen, und die für uns unzukömmlich sind, auch
dann, wenn ihnen der Erfolg versagt bleibt.
Ich beantrage Ihnen daher, meiner Motion zuzustimmen.
Bundesrat Friedrich: Namens des Bundesrates nehme ich
zur Motion von Herrn Hefti folgendermassen Stellung:
Durch die starke Zunahme der Asylgesuche entstanden Ver-
zögerungen in der Gesuchsbehandlung; diese können
heute, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, ohne
weiteres vier bis sechs Jahre betragen, da das zur Bewälti-
gung dieser Belastung notwendige Personal im Departe-
ment zurzeit noch nicht vorhanden ist. Die Entwicklung
belastet vor allem die grösseren Städte, wo die Asylbewer-
ber ja in erster Linie hingehen.
Um das Asylverfahren zu beschleunigen, hat der Bundesrat
dem Parlament im Juni 1983 eine Revision des Asylgesetzes
vorgeschlagen, und er hat zusätzliche Stellen für die
Gesuchsbehandlung beantragt. Die Revision wurde von den
Räten in der Wintersession beschlossen, die Personalbe-
gehren jedoch nur teilweise gutgeheissen. Mit dem nun zur
Verfügung stehenden Personal werden wir dieses Jahr vor-
aussichtlich etwa 6000 Gesuche erledigen können, so dass
Ende 1984 noch Gesuche und Beschwerden von etwa 25000
Personen hängig sein werden. Diese Lagebeurteilung hat
das EJPD bekanntlich dazu veranlasst, der Finanzkommis-
sion einen Zwischenbericht vorzulegen und zusätzliches
Personal zu beantragen. Ein rasches und trotzdem sorgfälti-
ges Verfahren ist Voraussetzung für den konsequenten
Gesetzesvollzug und eine glaubwürdige Politik überhaupt.
Es scheint, dass nach Ihrem Entscheid über die Nachtrags-
kredite dieses zusätzliche Personal doch noch bewilligt
wird.
Zur Lösung der anstehenden Probleme wird nun vom Motio-
när eine Revision des Asylgesetzes beantragt. Die Beurtei-
lung der vorgeschlagenen Änderungen setzt voraus, dass
der Rahmen einer möglichen weiteren Revision grob abge-
steckt wird. Der Bundesrat sieht diesen Rahmen ungefähr
folgendermassen: Echte Flüchtlinge sollen in der Schweiz
weiterhin Aufnahme finden. Der Begriff des Flüchtlings, wie
er heute im Asylgesetz umschrieben ist, darf nicht geändert
werden, weil das eine Absage an die schweizerische Asyltra-
dition überhaupt bedeuten würde. Eine Änderung müsste
zudem zu einer Kündigung der Flüchtlingskonvention von
1951 führen, was uns aussenpolitisch nicht als vertretbar
erscheint. Umgekehrt aber muss die Anziehungskraft der
Schweiz auf Ausländer, die ihr Land aus asylfremden
Gründen verlassen, vermindert werden. Zur Verwirklichung
dieses Zieles ist eine Beschleunigung des Asylverfahrens,
verbunden mit einer konsequenten Wegweisungspraxis,
unbedingt nötig.
Herr Ständerat Hefti hat in der mündlichen Begründung
gefragt, was man unter Asylrecht eigentlich verstehe, und
die Frage mit allgemeinen politischen Überlegungen beant-
wortet. Ich muss einfach darauf hinweisen, dass der Bun-
desrat in seiner Politik an das Asylgesetz gebunden ist,
solange es existiert. Man kann dem Bundesrat nicht zum
Vorwurf machen, dass er sich an das Gesetz hält. Richtig ist,
und da stimme ich Herrn Ständerat Hefti ohne weiteres zu,
dass mit der Schaffung dieses Gesetzes eine Art Verrechtli-
chung der Asylpolitik stattgefunden hat. Es werden anstelle
politischer Entscheide weitgehend rechtliche Entscheide
gefällt. Man hat aber gerade diesen Umstand als einen der
grossen Fortschritte betrachtet.
Nach Verfassung und geltendem Asylgesetz gibt es kein
subjektives Recht auf Asyl. Der Asylbewerber hat jedoch
Anspruch auf ein ordentliches Verfahren und einen den
gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Entscheid.
Nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen besteht ein
Anspruch auf Erlass einer gesetzeskonformen Verfügung.
Das bedeutet, dass nach geltendem Recht Asyl gewährt
werden muss, sofern die im Gesetz umschriebenen Voraus-
setzungen als gegeben angenommen werden. Eine Abwei-
chung von diesem Grundsatz sollte nach unserer Auffas-
sung nur in Ausnahmesituationen zulässig sein und müsste
sich ausreichend begründen lassen. In diesem Sinne ist der
Bundesrat bereit zu prüfen, ob der Geltungsbereich von
Artikel 9 des Asylgesetzes auszudehnen sei. Artikel 9 enthält
ja heute schon eine Art Notstandsklausel. Allerdings eine
Notstandsklausel, die - auch nach meiner Auffassung - zu
eng gefasst ist und vor allem nur europäische Verhältnisse
im Auge hat. Dem Bundesrat könnte neu beispielsweise die
Befugnis erteilt werden, bei einem ausserordentlichen
Zustrom von Flüchtlingen die Voraussetzungen für die Asyl-
gewährung und die Rechtstellung der Flüchtlinge ein-
schränkend zu regeln und besondere Verfahrensbestim-
mungen aufzustellen. Persönlich halte ich eine solche Revi-
sion des Gesetzes für wünschenswert. Man sollte eher in
diese Richtung gehen, als eine Änderung des Flüchtlingsbe-
griffes vorsehen. Der Bundesrat ist daher bereit, Ziffer 1 der
Motion in diesem Sinne entgegenzunehmen.
Am individuellen Prüfungsverfahren muss festgehalten wer-
den, da nur so die echten von den unechten Flüchtlingen
unterschieden werden können. Nach Ziffer 2 der Motion
sollen für den Asylentscheid die inländischen Gegebenhei-
ten und Bedürfnisse mitberücksichtigt werden. Es ist nicht
ganz klar, was damit konkret gemeint ist. Der Bundesrat
geht davon aus, dass der Motionär in erster Linie an eine
mögliche Kontingentierung der Flüchtlinge denkt. Damit
wäre aber der Anspruch auf individuelle Gesuchsprüfung
nicht mehr garantiert. Das Asylgesetz müsste materiell einer
eigentlichen Totalrevision unterzogen werden, was eben-
falls zur Kündigung der Flüchtlingskonvention führen
würde. Aus diesem Grunde lehnen wir Ziffer 2 der Motion
ab.
Eine umfassende Delegation der Asylentscheide an die Kan-
tone ist unseres Erachtens aus rechtlichen Gründen, mit
Rücksicht auf die notwendige einheitliche Praxis, nicht
denkbar. Denkbar ist aber unter Umständen eine Entscheid-
delegation für bestimmte Kategorien von Gesuchstellern,
mit der Möglichkeit der Beschwerde an den Bund. Der
Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die Aufgaben im
Asylbereich zum vorneherein nur in enger Zusammenarbeit
Motion Hefti
2587 juin 1984
mit den Kantonen erfüllt werden können. Dieser enge Kon-
takt besteht bereits heute, und den Anliegen der Kantone
soll auch in Zukunft- ich möchte sagen: selbstverständlich
- Rechnung getragen werden. Wir sind bereit, Ziffer 3 der
Motion in diesem Sinne anzunehmen.
Abschliessende Erk.ärung des Bundesrates: Die Motion
wird hinsichtlich Ziffer 2 abgelehnt. Die Ziffern 1 und 3
werden entgegengenommen.
Miville: Der hier von Kollege Hefti aufgeworfenen Problema-
tik kann die Bedeutung nicht abgesprochen werden; seine
Bedenken sind ernstzunehmen. Nur scheint mir, dass der
Weg, der mit dieser Motion beschritten werden soll, nicht
der richtige ist, sondern eine der verschiedenen Überreak-
tionen darstellt, mit denen sich nun die Räte (nämlich auch
der Nationalrat, Motion Lüchinger) in dieser Session zu
befassen haben.
Bei allem, was ich in diesem Rate, und gerade in diesem
Rate, erlebt habe an seriöser, kenntnisreicher Beurteilung
der Fragen nach ihren juristischen Inhalten hin, erstauntes
mich einigermassen. dass man uns nun - darf ich sagen -
zumuten will, zu beschliessen, dass, wenn Voraussetzungen
eines Gesetzes erfüllt sind, dennoch Behörden nicht ver-
pflichtet werden sollen, diesen Tatbeständen Rechnung zu
tragen. Mir scheint, alles in allem, dass das revidierte Asylge-
setz mit seinen in verschiedenen Punkten doch recht scharf
gefassten Kriterien (auch hinsichtlich der Beurteilung, ob
nun jemand ein echter Flüchtling oder ein Wirtschaftsflücht-
ling ist), in Kraft seit dem I.Juni, seit sieben Tagen also, nun
zuerst einmal seine Wirkungen entfalten soll. Dann wollen
wir darüber sprechen, ob die Erwartungen, die wir an dieses
Gesetz geknüpft haben, in Erfüllung gegangen seien oder
nicht.
Mir scheint - ich sage es noch einmal -, der Weg, der hier
besonders unter Punkt 1 beschritten werden soll, nicht ganz
dem zu entsprechen, was immer wieder von unserem Rate
gesagt wird: er sei in einer gewissen Weise das Rechtsge-
wissen unserer Nation.
Als verhängnisvoll würde es mir auch erscheinen, die Asyl-
politik sozusagen zu kantonalisieren. Wir haben, als wir uns
mit allem Ernst und in aller Verantwortung hier mit diesem
revidierten Asylgese^z befassten, den Willen zum Ausdruck
gebracht, dass die Asylpolitik eine Sache des Bundes ist und
bleiben muss. Eine Kantonalisierung dieser Materie würde
zur Anwendung ganz verschiedener Kriterien und damit zu
einer Art von Willkür fuhren. Ich sage noch einmal: Wir
dürfen uns jetzt keine Überreaktionen leisten auf vorhan-
dene Schwierigkeiten, die, wenn wir sie zahlenmässig aus-
drücken, bedeuten, dass wir jetzt 50000 Flüchtlinge und
Asylsuchende in unserem Lande haben auf eine Gesamtbe-
völkerung von 6,5 Millionen. Man muss diese Proportion
immerhin sehen. Das Wasser steht uns nicht am Halse, und
das Boot ist nicht veli, um eine früher oft genannte Formu-
lierung zu erwähner.
Wenn ich das sage, kommt mir folgendes in den Sinn: «Das
Boot ist voll», das war vor noch nicht langer Zeit Gegen-
stand eines Films und ausführlicher Betrachtungen in der
Presse, in der Öffentlichkeit, in denen man recht harte
Urteile über die Leute gefällt hat, die während des Zweiten
Weltkrieges hier in unserem Lande die Asylpolitik bestimmt
haben. So wird dann hintendrein geurteilt; und auch über
das, was wir jetzt tun oder nicht tun, wird später einmal
unter Umständen hart geurteilt werden. Daran haben wir zu
denken.
Wir haben uns im Ständerat dazu entschlossen, der Admini-
stration, die sich mit den Bewilligungen zu befassen hat
(also dem Bundesamt für Polizeiwesen), mehr Personal zur
Verfügung zu stellen. Das scheint mir eine wichtige Mass-
nahme zu sein im H nblick auf die Erfüllung der humanitä-
ren Verpflichtungen, die hier unserem Lande, einem kleinen,
reichen Lande, gestellt sind.
Dabei muss es meiner Auffassung nach vorläufig bleiben:
Vollzug des von uns erst vor kurzem und in Abwägung aller
Gesichtspunkte beschlossenen Gesetzes sowie Garantie
eines speditiven Vollzuges - im Interesse unseres Landes
und im Interesse derauf Entscheide wartenden Flüchtlinge
- durch zur Verfügungstellung von genügendem Personal.
Im weiteren sind Rationalisierungsmöglichkeiten auszu-
schöpfen, aber ohne Verlust des individuellen Gehaltes der
Verfahren. Eine Möglichkeit, die von Sachkennern erwähnt
wird, ist die «Dezentralisation» der Bundespolizeistellen
sozusagen an die Front, in die betroffenen Kantone. Die
Bundespolizeistellen, die ja nun vermehrt Personal bekom-
men sollen, hätten dann coti die bundesamtlichen Befra-
gungen durchzuführen.
Ferner scheint es mir eine Aufgabe unserer Eidgenossen-
schaft zu sein, im Hinblick auf die örtliche Verteilung der
Flüchtlinge eine Solidarität der Kantone zu erzwingen, wenn
sie sich nicht von selbst und aufgrund guten Willens ergibt.
Ich bin nicht der Auffassung, dass wir das Gesetz ändern,
sondern es entschieden und entschlossen durchführen sol-
len im Sinne eines raschen, aber individuellen Verfahrens,
das in tunlicher Zeit Klarheit darüber schafft, ob jemand
Flüchtling ist oder nicht, ob er hier bleiben kann oder nicht.
Wir dürfen auf keinen Fall Zustände riskieren, bei denen am
Ende Bewilligungen bloss deshalb erteilt werden, weil
jemand schon so lange hier im Lande gewesen ist.
Die Ausführungen von Herrn Bundesrat Friedrich tragen
nach meiner Auffassung zur Beruhigung der ganzen Ange-
legenheit bei. Insbesondere gilt das für seine Zusage, den
Artikel 9 des neuen Gesetzes im Sinne eines praktikableren
Vollzuges umzugestalten.
Wir müssen unsere Haltung wahren: unsere Asyltradition,
die einen Teil der moralischen Geltung unseres Landes in
der Welt ausmacht, so ähnlich wie das Rote Kreuz. Ich habe
es schon gesagt: Wir sind ein kleines, reiches Land. Wir
müssen uns fragen, was wir in der Sicht dieser heutigen
Welt darstellen. Eine Wirtschaftsmacht? Eine Finanzmacht?
Eine militärische Macht gewiss nicht. Aber vielleicht eine
moralische Macht, wenn wir uns zu Aufgaben positiv stellen,
die mit Wahrung der Menschenrechte, Entwicklungspolitik,
Flüchtlingswesen zu tun haben. Jawohl, Herr Hefti, das Land
ist nicht dazu verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen, aber es
gibt da gewisse humanitäre Pflichten.
Ich appelliere heute ganz besonders an die Vertreter der
Christlich-demokratischen Partei, von denen ich in dieser
Frage einiges erwarte, nicht zuletzt im Hinblick auf die
eindrücklichen Aufrufe, die in letzter Zeit vom Hilfswerk
Caritas, das ihr ja nahesteht, immer wieder erfolgt sind. Ich
glaube, dass wir statt rascher gesetzlicher Reaktionen - mit
allen Gefahren, die sie in sich bergen können - eher des
biblischen Wortes eingedenk sein sollten: «Was ihr getan
habt einem der Geringsten unter euch, habt ihr mir getan.»
Mme Bauer: Par voie de motion, M. Hefti propose une
révision de la loi sur l'asile. Une telle demande me paraît
prématurée et j'estime que cette motion ne peut pas être
acceptée, dans sa totalité au moins. La loi, en effet, vient
seulement d'entrer en vigueur et en raison de l'insuffisance
d'un personnel adéquat et suffisant en nombre, elle n'a pas
encore déployé tous ses effets. Toutes les possibilités
qu'elle offre n'ont donc pas encore été utilisées. Ce serait
céder, d'autre part, à des réactions émotionnelles marquées
par une xénophobie incompatible avec la tradition d'accueil
de notre pays. L'Office central suisse d'aide aux réfugiés qui
sait de quoi il parle, parce Qu'il possède une vue d'ensemble
du problème, affirme qu'une nouvelle révision de la loi ne se
justifie pas, la loi sur l'asile constituant une base sérieuse
pour mettre en pratique une politique d'asile réaliste et
humanitaire, dans l'esprit de la tradition suisse. Il importe
plutôt, préconise l'Office central suisse d'aide aux réfugiés,
de dédramatiser la discussion et de faire des propositions
concrètes en augmentant le personnel - ce que nous
venons de faire et je m'en réjouis - et en utilisant les divers
moyens qu'offre la loi en vigueur.
Examinons donc les mesures supplémentaires pouvant être
utilisées pour résoudre un problème dont on sait qu'il atteint
une dimension planétaire et qui, en raison de la multiplica-
tion des tensions, des guerres et des atteintes aux droits de
l'homme, ne saurait être réglé rapidement. On estime en
T.Juni 1984
259
Motion Hefti
effet globalement le nombre des réfugiés à 17 millions et
l'on doit reconnaître qu'un certain nombre de pays ont durci
leur politique d'accueil ces derniers temps. On comprend
donc mieux l'afflux des réfugiés à nos frontières, attirés
qu'ils sont par la tradition démocratique et humanitaire de la
Suisse. Puissent les Suisses d'aujourd'hui rester dignes de
cette tradition séculaire d'accueil! On en prévoit 8000 pour
l'année en cours et nous dirons qu'il faut nous y préparer.
Certains cantons tels que Vaud, Fribourg, Zurich, Baie,
Berne et Genève sont particulièrement touchés et je vou-
drais rappeler ici les démarches réitérées du Conseil d'Etat
genevois et, notamment, celles du conseiller d'Etat Guy
Fontanet, ainsi que les propositions constructives restant
dans le cadre de la loi actuelle, je le souligne, qu'il a
adressées au chef du Département fédéral de justice et
police.
J'aimerais avoir sur trois de ces propositions l'opinion de
M. Friedrich, conseiller fédéral.
La première question concerne la coordination sur le plan
international. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention, par des
interventions bilatérales ou multilatérales, de favoriser une
meilleure coordination sur le plan international avec les
autres pays européens, notamment dans le cadre du Conseil
de l'Europe, dans le but d'épuiser les possibilités de départ
vers un pays tiers ou de retour dans le pays d'origine, ce qui
peut être possible après un changement de régime et
notamment le retour au système démocratique? Il faudra
certes que les garanties soient données pour que le réfugié
n'ait pas à pâtir ni dans sa santé physique ni dans son
intégrité psychique et c'est volontairement qu'il retournera
dans son pays.
La deuxième question concerne la coordination sur le plan
national. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de favoriser une
meilleure coordination sur le plan national, dans le sens
d'une répartition plus équitable entre les cantons qui doi-
vent pouvoir faire valoir leurs intérêts justifiés? Je reprends
là une formule de M. Hefti, car je pense que ce troisième
point peut être parfaitement accepté. Mais n'y a-t-il pas lieu
de revenir à la charge auprès des gouvernements cantonaux
- et ils comptent dans ce conseil des représentants -, ces
gouvernements cantonaux qui refusent de faire preuve de
solidarité confédérale, qui refusent d'héberger, voire même
un seul réfugié? On ne peut nier que les difficultés actuelles
dans notre pays, que la détérioration de la situation concer-
nant les réfugiés proviennent essentiellement de la concen-
tration des demandeurs d'asile dans quelques aggloméra-
tions du pays. Ainsi, je le répète, il n'est pas admissible que
des cantons refusent d'accueillir des réfugiés, tandis qu'un
canton comme Genève doit en accueillir une centaine par
mois, ce qui fait tout de même près de 1200 par année. Or
Genève ne pourra en confier que 200 seulement à d'autres
cantons, ce qui est tout à fait insuffisant. Il faut souligner en
effet que la capacité d'accueil de notre canton est proche de
la saturation et qu'il doit être rapidement déchargé, sous
peine de voir s'amplifier des réactions négatives incontrôla-
bles. D'autre part, nous voudrions souhaiter qu'au niveau
fédéral l'information à la population d'une part et aux gou-
vernements cantonaux, d'autre part, soit améliorée et inten-
sifiée.
La troisième question touche à une certaine décentralisa-
tion, dont il a déjà été parlé et qui me paraît indispensable.
Le droit d'asile est fédéral, affirme le gouvernement, il doit
être appliqué de manière uniforme dans tout le pays. Ainsi le
Conseil fédéral déclare-t-il qu'il n'est pas favorable à la
cantonalisation de la procédure d'asile et refuse-t-il d'aban-
donner aux cantons le soin de juger de la qualité de réfugié.
Je partage entièrement ce point de vue. Cependant, dans
l'intention d'accélérer la procédure, ne pourrait-on envisa-
ger, dans les régions les plus touchées du pays, une décen-
tralisation des autorités fédérales compétentes et une fusion
des auditions cantonales et fédérales, lors de l'examen des
motifs de la fuite.
Il ne fait pas de doute que les solutions que je viens de
proposer peuvent être réalisées dans le cadre de la loi
actuelle. Celle-ci ne saurait donc être modifiée avant même
d'avoir déployé tous ses effets. C'est pourquoi jugeant, dans
certains de ces points, la motion excessive, je la repousserai
pour ma part.
Binder: Ich ergreife das Wort nicht, weil Herr Miville uns
gerade dazu aufgefordert hat, hier Farbe zu bekennen, son-
dern weil das Problem, das Herr Hefti aufgegriffen hat,
tatsächlich besteht. Wir wissen, dass unsere Behörden zur-
zeit nicht in der Lage sind, das Asylproblem auf eine
menschlich anständige und rechtlich adäquate und vertret-
bare Art und Weise zu lösen. Deswegen ist denn auch
Unruhe entstanden: Eine Unruhe im Volk, aber auch eine
Unruhe bei den Vollzugsbehörden der Kantone.
Die Motion Hefti greift nun aber das Asylproblem und das
Asylgesetz in der Substanz an. Ich möchte deshalb drei
Bemerkungen anbringen:
- Auch wenn wir in der Asylpolitik zurzeit vor einer sehr
schwierigen Situation stehen, dürfen wir den Kopf nicht
verlieren und sozusagen in steriler Betriebsamkeit das Asyl-
gesetz dauernd und in der Substanz ändern. In dieser Hin-
sicht erstaunt mich die Gesetzesgläubigkeit des Herrn Hefti.
Er meint, wenn man das Gesetz ändere, dann könne man
auch das Asylproblem an sich bewältigen. Nach meiner
Auffassung liegt das Problem weniger im Asylgesetz als im
Vollzug, im richtigen und zeitlich angemessenen Vollzug.
Hier haben wir - wie das Herr Bundesrat Friedrich gesagt
hat - in letzter Zeit einiges getan. Zunächst haben wir vor
kurzer Zeit als Parlament das Asylgesetz geändert und flexi-
bler gestaltet. Das neue Asylgesetz, oder besser gesagt das
abgeänderte Asylgesetz, ist erst vor wenigen Tagen in Kraft
getreten. Ferner haben wir, nicht im Dezember, aber jetzt,
dem Begehren des Bundesrates entsprochen und ihm mehr
Personal zur Verfügung gestellt, damit die Asylgesuche
rascher behandelt werden können. Das ist der heutige Tat-
bestand. Ich glaube, dass auch im Asylrecht etwas Rechts-
ruhe eintreten sollte. Wir dürfen nicht dem Irrglauben verfal-
len, durch dauernde Änderungen des Gesetzes könnten wir
das Asylproblem ohne weiteres lösen.
- Wir wollen jetzt, bevor das Asylgesetz schon wieder- und
zwar nach den Vorschlägen des Herrn Hefti fundamental -
ändern/zunächst die Wirkungen der getroffenen Massnah-
men zumindest einmal abwarten. Ich bin der Meinung, dass
das neue Asylgesetz im Kern nach wie vor gut und richtig ist.
Das Asylgesetz hat, wie dies auch Herr Bundesrat Friedrich
erklärte, eigentlich lediglich unsere bisherige bewährte tra-
ditionelle Asylpolitik, auf die wir als Kleinstaat Schweiz stolz
sind, legiferiert. Wir stehen zum Grundrecht, dass die Würde
des Menschen unantastbar ist. Wenn wir zu diesem Grund-
recht stehen, dann gilt es nicht nur für Schweizer, sondern
dann gilt es für alle Menschen, also auch für Flüchtlinge.
- Wenn die Erfahrungen mit den kürzlich vorgenommenen
Gesetzesänderungen und der Erhöhung des Personalbe-
standes zeigen sollten, dass wir im Asylrecht nicht mehr
Herr der Lage sind, dann dürften meines Erachtens lediglich
Verfahrensvorschriften geändert werden. In diese Richtung
stösst die Motion von Herrn Nationalrat Lüchinger, die von
106 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet ist.
Meines Wissens ist der Bundesrat bereit, die Motion Lüchin-
ger entgegenzunehmen, also eine Motion, die nicht den
Kern des Asylgesetzes treffen will, sondern sich mit einer
Revision der Verfahrensvorschriften begnügt. Es darf wohl
angenommen werden, dass der Nationalrat der Motion
Lüchinger zustimmt. Sofern der Nationalrat die Motion
Lüchinger erheblich erklärt, gelangt diese Motion an unse-
ren Rat und wird von der ständerätlichen Kommission vor-
behandelt. In dieser ständerätlichen Kommission können
dann alle schwierigen Probleme bezüglich Änderung des
Asylgesetzes in Ruhe und Sachlichkeit geprüft werden.
Wenn am Asylgesetz schon etwas geändert werden muss,
dann schlägt Herr Lüchinger den besseren Weg vor als Herr
Hefti. Ich möchte deshalb Herrn Kollegen Hefti bitten, seine
Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wenn er dies nicht tut,
beantrage ich Ihnen Ablehnung der Motion in globo. Es geht
einfach nicht an, wegen der aufgetretenen Schwierigkeiten
Motion Hefti
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7 juin 1984
jetzt das Asylgesetz im Kern anzugreifen und den Flücht-
lingsbegriff zu ändern.
Frau Meier Josi: Nach den Ausführungen der verschiedenen
Vorredner kann ich von dem, was ich zu sagen gedachte,
vieles weglassen. Es Jst zuzubilligen, dass neue Flüchtlings-
gruppen aus total fremden Kulturkreisen schwierige Integra-
tionsprobleme schaffen. Es trifft zu, dass verbrecherische
Schlepper bedauernswerte Opfer schamlos ausnützen,
wobei sie von modernen Flugwegen profitieren. Deshalb hat
die Zahl der Flüchtlinge, die unkontrolliert ins Land gelan-
gen, sehr zugenommen. Die eigenen Wirtschaftsprobleme
erleichtern die Eingliederung von Flüchtlingen gegenwärtig
nicht gerade. Klassierungen von Flüchtlingen in drei bis vier
Kantonen lassen politische Schwelbrände entstehen. Ich bin
aber einig mit den Vorrednern, welche davon ausgehen,
dass die bestehenden Missstände nicht auf Mängel des
Gesetzes, sondern aif Mängel in der Anwendung des Geset-
zes zurückzuführen sind. Deswegen ist auch nicht das
Gesetz zu ändern, sondern in erster Linie seine Anwendung.
Ich widersetze mich vor allem den Absätzen 1 und 2 der
Motion von Herrn Helti, weil sie tatsächlich die Substanz des
Asylrechtes gefährden. Ich glaube ferner, dass man sich mit
Absatz 1 in eine rechtsstaatlich unzulässige Zone begibt,
weil der Vorschlag darauf hinausläuft, ein Gesetz zwar zu
haben, es aber dann nicht zu befolgen. Zum Teil werden mit
diesem Absatz 1 auch offene Türen eingeschlagen, weil wir
- wie es Herr Bundesrat Friedrich schon sagte - ja mit dem
heutigen Gesetz eindeutig einen individuellen Asylanspruch
ablehnen und nur ein rechtsstaatliches Verfahren für einen
anwesenden Flüchtling einführen wollten. Rechtsstaatlich
bedenklich ist auch - das wurde schon gesagt -, dass man
ein erst wenige Tage in Kraft stehendes Gesetz schon wie-
der ändern will.
Stellung nehmen möchte ich nur noch zu zwei Punkten.
Herr Bundesrat Friedrich hat gesagt, man könnte Artikel 9
im Asylgesetz überprüfen und dem Bundesrat für Ausnah-
mesituationen zusätzliche Kompetenzen geben. Ich meine,
dass das nicht einmal nötig ist. Ein Notstand lässt sich
bekanntlich nur sehr, sehr bedingt normieren. Notsituatio-
nen erfordern auch Notmassnahmen; und ich gehe davon
aus, dass der Bundesrat in solch besonderen Situationen,
die uns wirklich überfordern, auch entsprechend handeln
muss und dabei wirklich nicht auf einzelne Paragraphen
angewiesen ist.
Besonders unterstreichen möchte ich aber noch jenes
Anliegen, das wir alle gemeinsam haben: Es muss eine
Attraktivitätsverminderung der Schweiz als Asylland erreicht
werden, und das ist ebenfalls ein Problem der Anwendung.
Dabei wäre noch vermehrt auf die Eingaben der Hilfswerke
abzustellen. Ich erinnere Sie daran, die eben erwähnte Cari-
tas forderte schon vor Jahren, dass man die Flüchtlinge
nicht in die Städte und in die Hotels hineinsetze, sondern
dass man sie - und Sie möchten das bitte nicht mit Konzen-
trationslagern verwechseln - in Barackenlager bringt. Wenn
man Flüchtlinge - wie dies geschah - aus einem südlichen
Land von Anfang an im Gottharddorf Wassen unterbringt,
wo sie zwar Aufsehen erregen, dann schreiben sie nicht
nach Hause: «Kommt hierher, hier ist es schön»; dann
unterlassen sie derartige «Nachrufe». Es gilt also, die Leute
in solchen Übergangslagern zu belassen, bis das schnelle
rechtliche Verfahren durchgeführt ist. Nachher können sie
auch, wenn sie nicht Flüchtlinge sind, wieder weggewiesen
werden, ohne dass wir jene negativen Reaktionen riskieren,
die bei Wegweisunçen nach sechs Jahren unvermeidbar
sind.
Verbessert werden kann auch das Verfahren. Wir finden es
grundfalsch, wenn heute von den einzelnen Hotels aus
Leute einzeln zur Befragung nach Bern gerufen werden, da
mit ein paar Franken noch schnell ein Essen einnehmen und
dann wieder zurückfahren an irgendeinen Platz. In dieser
Zeit könnten Leute, wenn wir jetzt genügend Personal
haben, in zentrale Lager fahren und Befragungen in ver-
gleichbaren Fällen konzentriert in viel kürzerer Zeit durch-
führen. Das sind konkrete Forderungen, die die Hilfswerke
schon seit langem stellen. Bitte befolgen Sie diese Rat-
schläge. Das wird uns viel Ärger und Zeit ersparen.
Man müsste schliesslich auch den Kampf gegen die Schlep-
per ganz entschieden verstärken. Auch dazu brauchen wir
keine Gesetzesänderungen, sondern vor allem die Zusam-
menarbeit der Polizeidirektoren der Kantone unter sich und
die Zusammenarbeit der Polizeidirektoren mit den betreffen-
den Ämtern im Bund.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, gemäss dem Vor-
schlag von Herrn Binder vorzugehen und auf alle Fälle
Absatz 1 dieses Vorstosses abzulehnen.
Meier Hans: Als Mitunterzeichner der Motion Hefti möchte
ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, wie in
weiten Kreisen die Auffassung besteht, mit der Bewilligung
von mehr Personal für die Eîehandlung der Asylgesuche sei
das Flüchtlingsproblem in der Schweiz gelöst. Diese bedau-
ernswerten Menschen müssen doch in allen Kantonen und
in allen Gemeinden Aufnahme finden. Ich begreife die Kan-
tone Genf, Waadt, Freiburg und Bern, die über die schwie-
rige Situation besorgt und mehr als unzufrieden sind. Heute
haben wir es mit einer Absetzbewegung aus Drittweltlän-
dern, vor allem aus Diktaturen, in die Industrieländer zu tun,
was einer Art kleiner Völkerwanderung gleichkommt.
Bei allem Verständnis für diese Leute müssen wir uns heute
fragen, was wir dann noch tun wollen, wenn wirklich wieder
in grösserem Ausmass Flüchtlinge kommen, für die unser
Gesetz eigentlich konzipiert ist. Diejenigen Kreise, die auf
jede berechtigte Kritik ungehalten reagieren, müssten vor
allem bei der Bevölkerung in allen Kantonen und Gemein-
den eine Grundwelle der Bereitschaft zur Aufnahme dieser
Flüchtlinge auslösen und das Verständnis der schweizeri-
schen Arbeitslosen finden, dass man diese bedauernswer-
ten Menschen aus fernen Ländern trotz der Schwierigkeiten
auf unserem Arbeitsmarkt in den Arbeitsprozess eingliedern
muss. Hier wäre noch viel Arbeit zu leisten, die vor allem
diesen Kreisen zukommt.
Hier liegen doch die entscheidenden Probleme. Die besten
ideellen Vorstellungen - urd hier beziehe ich mich auf den
Appell von Herrn Miville an die CVP- helfen doch nicht über
diese grossen praktischen Schwierigkeiten hinweg. Da müs-
sen Lösungen gefunden werden, wenn wir nicht in unabseh-
bare Schwierigkeiten - und diese zeichnen sich ab-hinein-
schlittern wollen. Rechtzeitige Vorkehren haben nichts mit
Fremdenhass und Unmenschlichkeit zu tun. Die Stellung
des Bundesrates scheint mir ausgewogen zu sein und den
Problemen Rechnung zu tragen.
Hefti: Ich schliesse mich dem Antrag des Bundesrates an
und verzichte auf Punkt 2, wobei Punkt 1 und 3 aufrechter-
halten bleiben. Der Umwandlung in ein Postulat kann ich
mich nicht anschliessen.
Bundesrat Friedrich: Ich möchte Sie zuerst nochmals auf
die grundlegende Situation hinweisen. Wir hatten bis Ende
der siebziger Jahre ungefähr 1000 Personen jährlich, die in
der Schweiz um Asyl nachsuchten. Diese Zahl ist dann in
wenigen Jahren sprunghaft angestiegen. Es waren 1983
beinahe 8000, und ich kann Ihnen sagen, dass die Asylbe-
werber in den ersten Monaten des laufendes Jahres-vergli-
chen mit der Vergleichsperiode im Vorjahr - noch einmal
zugenommen haben, und zwar bisher um etwa 25 Prozent.
Auf der «Nachfrageseite» gibt es also keine Entlastung. Auf
lange Sicht ist eine solche Entlastung auch nicht zu erwar-
ten, gibt es in der Welt doch bereits etwa 20 Millionen
Flüchtlinge. Unser Hauptproblem besteht nun einfach darin,
dass wir dieser Flut mit dem bisherigen Personal nicht Herr
werden konnten. Deshalb hat die Dauer der Verfahren der-
massen zugenommen, dass die Attraktivität der Schweiz
immer grösser geworden ist: Wenn man Aussicht hat, auf
jeden Fall einmal drei, vier, fünf Jahre in der Schweiz bleiben
zu können, dann lohnt sich für viele die Einreise. Dazu
kommt, dass Sie die Leute - aus humanitären Gründen -
nach drei, vier, fünf oder sechs Jahren in vielen Fällen nicht
mehr zurückschicken können. Sie müssen den Aufenthalt
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Motion Hefti
fremdenpolizeilich regeln; damit haben diese Ausländer ihr
Ziel erreicht. Das spricht sich natürlich in den Herkunftslän-
dern herum und führt zu neuen Einwanderungen.
Aus diesem Teufelskreis müssen wir herauskommen! Eine
wesentliche Massnahme ist die Aufstockung des Personals.
Denn, wenn wir die Gesuche in sechs bis acht Monaten
behandeln können, dann wird die Attraktivität der Schweiz
sinken. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie den Personalanträ-
gen diesmal zugestimmt haben. Ich bedaure allerdings, dass
wir ein halbes Jahr verloren haben.
Nun noch ein paar Bemerkungen zu einzelnen Voten. Frau
Bauer möchte ich folgendermassen antworten: «Bessere
Koordination auf internationaler Ebene» ist sehr leicht
gesagt, aber sehr schwer durchzuführen. Wir haben natür-
lich regelmässige Kontakte mit den benachbarten europäi-
schen Ländern; diese haben aber ihre eigenen Sorgen. Zum,
Teil sind auch sie von Flüchtlingen überschwemmt und
deshalb nicht geneigt, uns unsere Sorgen abzunehmen.
Wir haben auch einen sehr engen Kontakt mit dem Hoch-
kommissariat der UNO für Flüchtlinge in Genf. Ich kann
Ihnen sagen, dass dort sehr gute Arbeit geleistet wird. Man
versucht, die Flüchtlinge in ihren Regionen unterzubringen;
denken Sie an die afghanischen Flüchtlinge in Pakistan. :
Wenn diese 2 bis 3 Millionen auch noch bei uns anstehen
würden, sähe die Situation noch ganz anders aus! Wir
arbeiten auch mit dem Departement für auswärtige Angele-,
genheiten eng zusammen und versuchen auf diplomati-
schem Weg, Rückkehrwillige wieder in ihre Länder zurück-
zubringen. In Zusammenarbeit mit den Organen der
Entwicklungshilfe bemühen wir uns auch, potentielle
Flüchtlinge in den betreffenden Regionen und in Nachbar-
staaten unterzubringen. Dazu brauchen sie aber die Einwilli-
gung dieser Nachbarstaaten. Diese internationale Aktivität
ist erst langfristig wirksam; sie bringt keine Lösung von
heute auf morgen.
Wir strengen uns seit Jahren an, auf nationaler Ebene bes-
ser zu koordinieren. Wir können die Kantone aber nicht
zwingen, Flüchtlinge aus anderen Kantonen aufzunehmen,
sondern wir können nur vorschlagen, dass die weniger
belasteten Kantone den stärker belasteten helfen. Darin liegt
ein Grund für eine weitere Asylgesetzrevision. Der Bund
sollte die Kompetenz erhalten, eine bessere Verteilung vor-
zunehmen. Es geht nicht an, dass vor allem die welschen
Kantone dermassen überlastet sind, während andere Kan-
tone sehr wenig in Anspruch genommen werden. Ich weiss
natürlich, dass ich bei einigen Kantonen damit auf wenig
Sympathie stosse.
Zur dritten Frage von Frau Bauer: Dezentralisation des Ver-
fahrens. Dieser Ratschlag - das gilt auch als Antwort an
Frau Ständerätin Meier - wird uns von den Hilfswerken seit
Jahren unterbreitet; leider ist damit sehr wenig zu gewinnen.
Wir haben schon Befragergruppen in besonders belastete
Kantone geschickt, um die Befragungen dort durchzufüh-
ren. Es war festzustellen, dass unser Apparat im Ergebnis
noch stärker belastet wurde. Engpässe entstehen zum Bei-
spiel in bezug auf die Dolmetscher. Wir haben für gewisse
Sprachen, etwa für Tamilisch, natürlich nur wenige Dolmet-
scher. Bei einer Dezentralisierung verlieren diese mit den
Reisen viel Zeit.
Wir können die kantonalen und die eidgenössischen Befra-
gungen auch nicht zusammenlegen, weil sie nicht den glei-
chen Gegenstand haben. Im kantonalen Verfahren müssen
vorerst die Personalien und die Fluchtgründe festgehalten
werden. Damit wird die Voraussetzung für die Vorbereitung
gezielter Befragungen durch die eidgenössischen Speziali-
sten geschaffen. Wenn wir die beiden Verfahren zusammen-
legen, ist diese gezielte Vorbereitung nicht mehr möglich;
die Befragungen sind weniger aufschlussreich.
Zum Votum von Herrn Ständerat Binder möchte ich bemer-
ken, dass eine wesentliche Erleichterung eintreten wird,
wenn das Personal eingearbeitet ist. Sie dürfen sich aber
keine grossen Illusionen machen: es braucht seine Zeit -
nach unserer Erfahrung ein Jahr -, bis die Leute über die
Verhältnisse in den entsprechenden Herkunftsländern im
Bilde sind und den einzelnen Fall auf diesem Hintergrund
schlüssig beurteilen können. Die im Winter beschlossene
Personalvermehrung beginnt sich jetzt allmählich auszuwir-
ken. Die Leute sind rekrutiert und können an die Arbeit
gehen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Binder, dass
gewisse Verfahrenvorschriften im Gesetz noch vereinfacht
werden können. Das wäre für uns eine weitere Hilfe. Darin
liegt ein weiterer Grund für die Annahme bestimmter Punkte
der Motion.
Es bleibt noch die Frage der Unterbringung der Flüchtlinge:
Frau Ständerätin Meier, es ist längst auch unser Bestreben,
die Bewerber vermehrt in Lagern unterzubringen. Auch hier
sind aber die Kantone zuständig. Wir können sie nicht
einfach zwingen. Eine entsprechende Gesetzesänderung
wäre wünschbar. Man darf aber nicht übersehen, dass der
Betrieb solcher Lager ganz wesentliche Anforderungen an
die Infrastruktur stellt. Dafür braucht es Personal. Es
braucht eine ganze Organisation. Schwierigkeiten entste-
hen vor allem dann, wenn Sie in diesen Lagern mehr als 50
bis 100 Flüchtlinge konzentrieren.
Wir haben den Kantonen schon vorgeschlagen, gewisse
Grosslager zu eröffnen. Es gäbe konkrete Möglichkeiten,
etwa die Kaserne Vallorbe. Der Kanton Waadt hat sich -
nach meiner Meinung begreiflicherweise- «mit Händen und
Füssen» zur Wehr gesetzt, weil es zahlreiche Probleme gibt.
Banale Frage: Was passiert, wenn 400 Personen-aus Afrika
oder Asien - in diesem kleinen Dorf mit einer einzigen
Wirtschaft leben müssen?
Es stünde im weiteren ein Barackenlager der Armee in
Grindelwald zur Verfügung. Die Grindelwaldner sind aber
mit Rücksicht auf den Tourismus auf ein solches Grosszen-
trum nicht erpicht. Wir stossen also überall auf verständli-
che Schwierigkeiten und Widerstände.
Wir haben etwa 15 bis 20 Aufnahmezentren in der Schweiz.
In nächster Zeit werden noch einige weitere eröffnet. Diese
reichen aber bei weitem nicht aus, um die grosse Zahl der
Flüchtlinge, vor allem in den Kantonen Genf, Waadt und
Freiburg, unterzubringen. Darum müssen noch andere
Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden, die zugege-
benermassen zur Attraktivität des Asyllandes Schweiz bei-
tragen.
Wenn der Bundesrat zu zwei Punkten der Motion Hefti
grundsätzlich ja sagt, nämlich zu den Ziffern 1 und 3, so hat
das im wesentlichen folgenden Grund: Bei der abgeschlos-
senen Gesetzesrevision wollte der Bundesrat eigentlich wei-
ter gehen, und zwar teilweise in der Richtung, die Herr Hefti
vorgeschlagen hat. Wir sind aber im Vernehmlassungsver-
fahren auf ein negatives Echo gestossen, und vor allem die
nationalrätliche Kommission hat sehr zurückhaltende
Beschlüsse gefasst. Wir wollten vor allem auch den Anwen-
dungsbereich des summarischen Verfahrens weiter fassen,
als er jetzt im Gesetz festgelegt ist. Aber die nationalrätliche
Kommission hat diese Erweiterung abgelehnt. Der Bundes-
rat ist also nicht etwa inkonsequent, indem er jetzt etwas
vollkommen Neues befürwortet. Wir haben schon bei der
ersten Gesetzesrevision diese Linie verfolgt. Eine
erwünschte Massnahme läge auch - wie gesagt - in einer
gewissen Ausdehnung der Notstandsklausel nach Artikel 9.
Diese Klausel könnte aktuell werden, wenn ein solcher Zu-
strom, wie er jetzt aus Sri Lanka stattfindet, plötzlich noch
aus vier bis fünf anderen Staaten einsetzen würde. Ich
denke etwa an Pakistan, wo jetzt neuerdings religiöse Aus-
einandersetzungen stattfinden. Die Anwendbarkeit des heu-
tigen Artikel 9 wäre aber sehr fraglich, denn die bestehende
Notstandsklausel ist nach ihrem Wortlaut und vor allem
auch nach den Materialien ausserordentlich eng zu interpre-
tieren. Sie kann unseres Erachtens jedenfalls nicht mit
gutem Gewissen auf eine solche Situation angewendet
werden.
Die Frage von Herrn Miville nach weiteren Rationalisie-
rungsmöglichkeiten habe ich mit meiner Stellungnahme zur
Dezentralisierung bereits beantwortet.
Nun möchte ich Ihnen abschliessend etwas Konkretes
sagen, wie wir uns eine allfällige weitere Gesetzesrevision
etwa vorsteilen. Das wird in der Antwort auf die Motion
Motion Hefti
2627 juin 1984
Lüchinger, die wir übrigens entgegennehmen möchten,
dann näher dargestellt. Zunächst einmal sollte der Bund die
Befugnis haben, eine bessere Verteilung - ich habe das
bereits erwähnt- der Flüchtlinge auf die Kantone anzuord-
nen, um nicht weiterhin auf das Wohlwollen der Kantone,
die nicht belastet sind, angewiesen zu sein. Im übrigen
entstehen vor allem den stark belasteten Kantonen ausser-
ordentlich hohe Administrativkosten - Herr Ducret kann es
bestätigen. Wir möchten die Kompetenz haben, dass der
Bund die Kantone auch hier entlasten könnte. Wir wün-
schen eine weitere Kompetenz - das trifft sich mit der
Absicht von Frau Meier -, nämlich vermehrt die Unterbrin-
gung in Kollektivunterkünften anzuordnen. Wir streben im
weiteren eineVereinneitlichung der Unterstützungssätze an
und möchten bewirken, dass die Unterstützung in erster
Linie in Naturalleistungen erfolgt und nicht in Geld. Es ist
heute so, dass Flüchtlinge, die einen sehr niedrigen Lebens-
standard gewohnt sind, aufgrund der massgebenden kanto-
nalen Unterstützungssätze eher zu viel Geld erhalten und
damit noch ihre Angehörigen im Herkunftsland unterstützen
können, was nicht unbedingt der Zweck der Übung ist.
Ferner steht die Kompetenz zur Diskussion, in gewissen
Ausnahmefällen - dort, wo vergleichbare Verhältnisse vor-
liegen - auch einmal Kollektiventscheide zu fällen. Beispiel:
Eine ganze Gruppe kommt aus dem selben Dorf und ist aus
den gleichen Gründen ausgewandert.
Ein letzter Punkt: Wir möchten in eindeutigen Fällen unter
Umständen auf die kantonale Befragung allein abstellen
können, unter Verzicht auf eine eidgenössische Befragung.
Ich betone: in Fällen, die zum vornherein eindeutig sind.
Damit habe ich auch begründet, warum wir bereit sind, die
Punkte 1 und 3 der Motion Hefti entgegenzunehmen. Ob
dies in der Form der Motion oder des Postulats geschieht,
ist für mich persönhch nicht entscheidend. Wir werden in
beiden Fällen gründlich und speditiv arbeiten. Auf der sel-
ben Linie liegt auch die Motion Lüchinger. Wir möchten
indessen - und das ist der Hauptgrund für die Ablehnung
des Punktes 2 - keine Kantonalisierung einführen.
Hefti: Ich möchte festhalten, dass man die Ablehnung des
Punktes 2 damit begründet, dass man keine Kantonalisie-
rung will.
Miville: Jetzt verstehe ich gewisse Dinge nicht mehr ganz.
Der Bundesrat will die Motion Lüchinger entgegennehmen,
obwohl Herr Lüchinger im Nationalrat gesagt hat, worum es
ihm hierbei geht. Unter anderem geht es ihm genau um die
Kantonalisierung, die von Ihnen, Herr Bundesrat, abgelehnt
wird, und zudem dann noch um eine Unterscheidung der
Flüchtlinge nach ethnischen Kriterien. Aber damit haben wir
uns jetzt hier nicht zu befassen. Herr Bundesrat Friedrich
will im weiteren Punkt 1 der Motion Hefti als Motion entge-
gennehmen, obwohl uns doch Herr Binder in überzeugen-
der Art und Weise dargelegt hat, dass dieser Punkt juristisch
höchst problematisch ist. Ich möchte jetzt schon sagen,
dass ich nicht in der Lage bin, irgendeinem Punkt dieser
Motion - weder als Motion noch als Postulat - beizu-
pflichten.
Bundesrat Friedrich: Massgebend ist nicht die Begründung,
sondern der Text einer Motion. Wir sagen in der Stellung-
nahme zur Motion Lüchinger genau, welche Gesetzesände-
rungen und Massnahmen in Frage kommen. In diesem
Sinne erklärt der Bundesrat Annahme.
Le président: M. Hefti retire le point 2 de sa motion. Cette
question peut donc être considérée comme réglée. Le Con-
seil fédéral accepte les points 1 et 3 sous forme de motion.
M. Binder et d'autres députés, quant à eux, proposent la
transformation de la motion en postulat, mais cela ne peut
se faire qu'avec l'accord du motionnaire, ce qui n'est pas le
cas.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion 19 Stimmen
Dagegen 16 Stimmen
Schluss der Sitzung um 9.55 Uhr
La séance est levée à 9 h SS
Le président: Je rappelle que le Conseil fédéral accepte les
points 1 et 3 sous forme de motion, mais transforme le
point 2 en postulat. M. Hefti n'est pas d'accord en ce qui
concerne cette façon de faire.
Hefti: Ich glaube, es braucht mein Einverständnis für eine
Umwandlung in ein Postulat. Ich bin aber gegen eine
Umwandlung meiner Motion in ein Postulat; also wird man
abstimmen müssen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hefti. Asylgesetz. Revision
Motion Hefti. Droit d'asile. Révision
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.398
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
256-262
Page
Pagina
Ref. No
20 012 652
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