- Mai 1984
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Postulat Affolter
#ST# 84.386
Postulat Affolter.
Alkoholverwaltung. Aufgabenentflechtung
Régie des alcools. Répartition des tâches
Wortlaut des Postulates vom 21. März 1984
Der Bundesrat wird eingeladen:
a. in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung die Möglich-
keiten einer strukturellen Entflechtung der Aufgaben und
Zuständigkeitsbereiche unter Zuzug verwaltungsunabhän-
giger Fachleute überprüfen zu lassen;
b. zu prüfen, ob nach struktureller Bereinigung, insbeson-
dere Zuordnung der spezifisch landwirtschaftlichen
Belange an das EVD, durch Revision des Geschäfts-
verkehrsgesetzes die den Alkoholkommissionen in Artikel
51 bis 53bis zugewiesenen Aufgaben auf die Finanz- und
Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zu übertra-
gen wären.
Texte du postulat du 21 mars 1984
Le Conseil fédéral est invité:
a. à faire examiner, avec le concours de spécialistes indé-
pendants de l'administration, les moyens de désimbriquer
les structures de la Régie des alcools de façon à mieux
répartir les tâches et les domaines de compétences;
b. à examiner si, les structures étant mises au net, notam-
ment les affaires spécifiquement agricoles étant attribuées
au DFEP, il n y'aura pas lieu de transférer aux commissions
des finances et de gestion des deux Chambres, les tâches
attribuées dans les articles 51 à 53
bis
aux commissions de
l'alcool, ce qui nécessitera une révision de la loi sur les
rapports entre les Conseils.
Affolter: Nachdem ich schon den halben Morgen bestritten
habe, werde ich Sie nicht mehr lange hinhalten, um so
weniger, als ich der Presse entnehmen konnte, dass dem
Hauptanliegen meines Postulates Genüge getan werden
soll.
Eine Auseinandersetzung mit den Strukturproblemen der
Alkoholverwaltung, auch mit den Überschneidungen mit
anderen Zuständigkeitsbereichen, hat heute keinen Sinn,
bevor wir nicht im Besitz der Resultate dieser Expertise sind.
Ich habe mich noch als Mitglied der Alkoholkommission im
letzten Winter, im Zusammenhang mit der Beratung der
Rechnung, in diesem Rat geäussert und Ihnen auch meine
Frustration gestanden. Dass damit in Öffentlichkeit und
Presse ein latent vorhandenes Unbehagen wieder aufbrach,
ist eine Tatsache. Herr Bundesrat Stich hat das mitbekom-
men. Man soll dies aber nicht mir in die Schuhe schieben.
Dies hat die Alkoholverwaltung selbst zu verantworten.
Wie'ich aber hörte, ist heute die Alkoholverwaltung mit der
Expertise einverstanden. Ich stimme mit Herrn Bundesrat
Stich überein, dass es an der Zeit sei, Druck von diesem
Verwaltungszweig wegzunehmen, Voraussetzungen zu
schaffen, dass die AI kohol Verwaltung nicht fast jeden Tag
Gegenstand von erbosten Leserbriefen und kritischen Äus-
serungen wird, dass sie endlich als Gesprächsthema von
Stammbeizen in der Schweiz verschwindet. Ich weiss nicht -
man wird das vielleicht heute hören -, wem die Begutach-
tung der Regie übertragen werden soll oder übertragen
worden ist und wie der Auftrag an diese Instanz lautet. Dies
ist auch nicht meine Aufgabe. Vor etwas möchte ich aber
noch angelegentlich warnen - das ist meine heutige Haupt-
sorge-, nämlich vor einer Alibiübung irgendwelcher Art. Wir
haben es erlebt, dass die Vorschläge der Expertenkommis-
sion Huber - als Bundeskanzler einer der besten Kenner der
Materie-vom Bundesrat seinerzeit negiert worden sind; mit
Billigung eines nicht genügend informierten Parlamentes.
Die Alkoholkommission hat seinerzeit auch ein Gutachten
28-S
des Bundesamtes für Organisation erhalten, auf Bestellung
der Alkoholverwaltung hin, das alles in bester Ordnung
befand. Sie verstehen deshalb vielleicht etwas meine Skep-
sis in diesem Punkt.
Noch kurz zum zweiten Punkt des Postulates: Übertragung
der den Alkoholkommissionen im Geschäftsverkehrsgesetz
zugewiesenen Aufgaben auf die Finanz- und Geschäftsprü-
fungskommissionen. Auch dieser Punkt wird mit Vorteil
nach der strukurellen Entflechtung der Eidgenössischen
Alkoholverwaltung endgültig zu bedenken und zu entschei-
den sein. Ich stehe zwar schon jetzt nicht an, hierzu erklären
- man kennt diese Auffassung -, und zwar aus vierjährigen
Erfahrungen heraus, dass ich die Alkoholkommission
schlicht und einfach als Überbein des parlamentarischen
Kommissions- und Kontrollapparates betrachte. Finanz- und
Geschäftsprüfungskommissionen sind mit ihren Instrumen-
tarien viel geeigneter und viel besser in der Lage, diese
Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen. In besonderem
Mass gilt dies natürlich für unsere eigene Kommission, die-
im Gegensatz zur nationalrätlichen Regelung - sich nur
gerade mit der Alkoholverwaltung befasst. Wie Sie wissen,
habe ich mit einer Motion angeregt, durch Änderung des
Geschäftreglementes die ständerätliche Kommission mit
den Belangen der Gesundheit und der Umwelt zu betrauen
und sie entsprechend umzutaufen.
Kurz und gut: Ich bin dem Bundesrat und speziell Herrn
Bundesrat Stich dankbar, wenn man nun diese Anregung
auf Expertisierung durch eine unabhängige Fachinstanz
aufnimmt und wenn man dieses «goldene Pferdchen», wie
ich es genannt habe, einmal einem wirklich unabhängigen
Richterkollegium vortraben kann. Denkbar wäre, dass es
unter Umständen nachher nicht mehr auf so vielen Weiden,
Kartoffeläckern und Obstkulturen grasen wird wie bisher.
Bundesrat Stich: Die Alkoholverwaltung wird seit Jahren
dauernd und immer wieder - und möglicherweise immer
wegen derselben Sache-angeschossen. Das ist der Grund,
weshalb ich mich entschlossen habe, dem Wunsch der
Alkoholdelegation nachzukommen und im Sinne des Postu-
lates Affolter eine Überprüfung der Aufgaben, der Zustän-
digkeiten im Sinne der Entflechtung einmal von neutraler
Instanz durchführen zu lassen. Aber ich bin mir bewusst,
dass-und ich bin heute darin bestätigt worden durch einen
Leserbrief in der «Neuen Zürcher Zeitung», dessen Verfas-
ser wir natürlich auch kennen - man jetzt sagt, es sei
sowieso eine Alibiübung, wenn das Finanzdepartement die-
sen Auftrag erteile. An sich bin ich bis jetzt allen Vorwürfen
nachgegangen, die mich direkt erreicht haben. Abgesehen
davon, dass man vielleicht die Unterstellung der Alkoholver-
waltung unter das Finanzdepartement bestreitet, oder dass
man findet, die Abteilung für Obst oder die Abteilung für
Kartoffeln gehöre eigentlich in das Volkswirtschaftsdeparte-
ment, in das Bundesamt für Landwirtschaft, abgesehen
davon - das sind auch immer wiederkehrende Grundgedan-
ken - habe ich keine Vorwürfe gegen die Alkoholverwaltung
gehört, die die letzte Zeit betreffen. Die liegen alle minde-
stens sechs, sieben Jahre zurück und sind meines Erach-
tens insofern auch erledigt.
Ich darf zudem feststellen, dass sich gerade durch die Wahl
des jetzigen Direktors, Herrn Müller, natürlich auch einiges
tatsächlich geändert hat. Ich möchte Sie darauf hinweisen,
dass beispielsweise im Alkohollager von Delsberg heute
noch 8,5 Etatstellen zu verzeichnen sind. Ursprünglich
waren es deren 15. Ich muss einfach hier feststellen: Es ist
verschiedenes gegangen.
Die Frage der Unterstellung ist, meiner Auffassung nach, im
Moment gut gelöst. Das möchte ich ganz klar festhalten.
Denn an sich sind durch die Aufgaben, die der Alkoholver-
waltung von Verfassung und Gesetz zugeschrieben sind,
sehr verschiedene Gebiete angesprochen. Davon betroffen
ist einmal das Bundesamt für Landwirtschaft, bei der Ein-
fuhr das Bawi, das Gesundheitsamt, die Zollverwaltung usw.
Es gibt also sehr verschiedene Anlaufstellen, mit denen
effektiv koordiniert werden muss.
Ich bin mit dem Postulanten der Meinung, dass man diese
Le président
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4 mai 1984
Fragen einmal verwaltungsunabhängig überprüfen muss.
Aber ich möchte Sie doch bitten - wie immer der Entscheid
herauskommt -: Schliessen Sie nicht daraus, dass es eine
Alibiübung sei. Es wird heute schon gesagt, wir würden auf
jeden Fall den falschen Experten nehmen. Dazu muss ich
klar sagen: Einen Experten, der hier ziemlich oft zur Diskus-
sion steht, akzeptiere ich nicht. Ich stelle nicht einen ehema-
ligen Mitarbeiter der Alkoholverwaltung an für diese Exper-
tise, und auch seinen Freund nicht! Aber ich muss in aller
Form ablehnen, dass daraus geschlossen wird, es sei eine
Alibiübung.
Bezüglich der Aufgabenstellung werden wir mit der Alkohol-
delegation - d. h. der Aufsichtsbehörde - zusammenarbei-
ten, und wir werdfin die Fragen, die sich stellen, mit der
Alkoholdelegation im Laufe der nächsten Woche diskutie-
ren. Wenn diese Fragen aufgelistet sind, werden wir vom
Departement aus den Experten bestimmen. Insofern kann
ich also sagen, dasis der Bundesrat bereit ist, den Punkt a
des Postulates Affolter entgegenzunehmen.
Für den Punkt b muss sich der Bundesrat nicht als zustän-
dig erklären. Das ist die Sache des Parlamentes, Ihres Rates,
wie Sie die Oberaufsicht über die Alkoholverwaltung ausge-
stalten wollen, wem Sie diese Aufgabe übertragen wollen.
Das ist Ihre Entscheidung und nicht die Entscheidung des
Bundesrates.
Überwiesen - Transmis
#ST# 83.002
Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke.
Volksinitiative
Avenir sans nouvelles centrales atomiques.
Initiative populaire
Siehe Jahrgang 1983, Seite 497 - Voir année 1983, page 497
Beschluss des Nationalrates vom 4. Mai 1984
Décision du Conseil national du 4 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen
Dagegen 7 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 83.055
Energieversorgung. Volksinitiative
Approvisionnement en énergie.
Initiative populaire
Siehe Jahrgang 1983, Seite 497 - Voir année 1983, page 497
Beschluss des Nationalrates vom 4. Mai 1984
Décision du Conseil national du 4 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen
Dagegen 7 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 84.019
Waldschäden. Dringlicher Bundesbeschluss
Dépérissement des forêts.
Arrêté fédéral urgent
Bundesbeschluss über Beiträge an ausserordentllche
Massnahmen gegen Waldschäden
Arrêté fédéral sur des subventions à des mesures extraor-
dinaires contre les dégâts aux forêts
Siehe Seite 204 hiervor - Voir page 204 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 2. Mai 1984
Décision du Conseil national du 2 mai 1984
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Le président: Avant de clore cette session extraordinaire, je
dois vous informer que M. Bendel, traducteur de notre
conseil, a été avec nous aujourd'hui pour la dernière fois.
En sa nouvelle qualité de secrétaire de la ville de Vevey, il ne
lui est plus possible de séjourner à Berne durant les ses-
sions et, pour cette raison, il a fait parvenir sa démission au
Bureau à la fin de l'année dernière.
M. Bendel, bien qu'il soit encore jeune, est actuellement le
doyen de fonction de notre conseil. Depuis la session de
printemps 1968, soit depuis seize ans, il assume avec beau-
coup d'élégance la fonction pas toujours facile de traduc-
teur de notre conseil.
Bilingue, polyglotte même, il a toujours bien traduit les
communications des présidents. Les langues présidentielles
changent; la traduction est fidèle!
Nous regrettons de ne plus pouvoir compter sur la bonne et
souriante collaboration de M. Bendel. Nous lui pardonnons
son départ et le faisons d'autant plus volontiers que c'est
une ville vaudoise qui bénéficiera dorénavant de sa collabo-
ration. M. Bendel montre ainsi son goût pour le bon choix.
Au nom du Conseil des (Etats, je remercie M. Bendel de sa
contribution durable à la clarté de nos débats. Je le félicite
de sa nomination à Vevey et lui souhaite le plus cordiale-
ment du monde beaucoup de succès dans cette jolie cité.
Tous nos vœux, Monsieur Bendel! (Applaudissements)
Schluss der Sitzung und der Session um 11.20 Uhr
Fin de la séance et de la session à 11 h 20
Herausgegeben vom Protokollierungsdienst der Bundesversammlung
Chef: Dr. E. Frischknecht
Druck und Expedition: Graf ino Grafische Betriebe AG Bern
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Affolter. Alkoholverwaltung. Aufgabenentflechtung
Postulat Affolter. Régie des alcools. Répartition des tâches
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Maisession
Session
Session de mai
Sessione
Sessione di maggio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.386
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.05.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
213-214
Page
Pagina
Ref. No
20 012 480
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