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CH_VB_001Ch Vb21.06.1984Originalquelle öffnen →
Motion Graf 940 N 21 juin 1984 Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr La séance est levée à 12 h 35 Nachtrag zur 15. Sitzung - Complément à la 15 e séance #ST# 84.346 Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Acquisition du Léopard 2 Wortlaut der Motion vom 8. März 1984 Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit nach Anlauf der Lizenzfabrikation so rasch als mög- lich mindestens zwei Panzerbataillone pro Jahr umgerüstet werden können, ohne dass durch diese erhöhte Produk- tionsrate andere eingeplante Vorhaben zurückgestellt wer- den müssen. Texte de la motion du 8 mars 1984 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que, aprèsje démarrage de la fabrication sous licence du Léopard 2, deux bataillons par année au moins en soient dotés au plus vite, sans que cette production accélérée ne nuise à d'autres projets. Mitunterzeichner - Cosignataires: Mari, Hofmann, Mühlemann, Ogi, Schnyder-Bern, Spalti, Weber-Schwyz (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die vorgesehene Lizenzproduktion von 385 Panzern bei einer Kadenz von 36 pro Jahr würde sich über eine derart lange Periode erstrecken, dass die beschaffungs- und teuerungsseitigen Risiken kaum absehbar sind. Um diese Risiken in Grenzen zu halten, sollten derartige Grossvorha- ben in möglichst kurzer Zeit abgewickelt werden können. Neben der erhöhten dissuasiven Wirkung einer beschleu- nigten Ablieferung könnten möglicherweise sogar erheb- liche Einsparungen erzielt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Wie in der inzwischen veröffentlichten Botschaft vom 29. Februar 1984 zum Rüstungsprogramm 1984 erläutert wird, sollen nach Anlauf der Lizenzfabrikation monatlich drei Kampfpanzer gebaut und abgeliefert werden, was erlaubt, jährlich ein Panzerbataillon mit dem neuen Kampf- panzer auszurüsten. Verschiedene Kreise wünschen aus militärischen Gründen eine raschere Umrüstung auf den Panzer. Sie fordern -wie die vorliegende Motion - einen Beschaffungsrhythmus von sechs Panzern pro Monat und die Ausrüstung von zwei Bataillonen pro Jahr, was an sich vom militärischen Gesichtspunkt aus wünschenswert wäre. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Frage einer allfälligen Erhöhung der Ablieferungskadenz nicht vor Ende der laufenden Legislatur stellen wird. Sofern die eidgenös- sischen Räte der Botschaft zustimmen, werden die ersten 35 Panzer, die wir fertig kaufen, Ende 1987 an die Truppe ausgeliefert. Anschliessend müssen die nötigen praktischen Erfahrungen für die Ausbildung, den Betrieb und den Unterhalt der neuen Panzer gewonnen werden. Die Ablieferung der 175 Lizenzpanzer beginnt voraussichtlich erst im Herbst 1988. Auf diesen Zeitpunkt wird auch der Finanzrahmen für die Legislatur 1988 bis 1991 bekannt sein. Es werden vorab die verfügbaren finanziellen Mittel sein, die den Entscheid des Bundesrates bestimmen werden. Heute darüber zu entscheiden wäre verfrüht. Ein Bericht der Finanzverwaltung vom 4. Mai 1984 weist nach, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, auf dem Weg einer beschleunigten Ablieferungskadenz wirkliche Einsparungen zu erzielen. Nach Auffassung des Bundesrates darf auch eine Sonder- finanzierung nicht in Betracht gezogen werden, und zwar aus folgenden Gründen:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Motion Graf Acquisition du Léopard 2 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.346 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 940-940 Page Pagina Ref. No 20 012 538 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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