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CH_VB_001Ch Vb19.09.1985Originalquelle öffnen →
Motion Wick 1454 N 19 septembre 1985 Ich will nicht rechten, das steht uns nicht zu. Ich muss aber sagen: zu meinem Bedauern ist das so ausgegangen. Das entbindet jedoch den Bundesrat in keiner Art und Weise davon, die ganze Wust-Problematik zu überprüfen, und zwar aus Gründen des Finanzhaushaltes allgemein, aber auch aus Gründen, die nach wie vor ihre volle Gültigkeit haben, nämlich der Finanzierung der zusätzlich notwendigen Energieforschungsaufgaben. Sie kennen die Grössenord- nungen; ich konnte sie gelegentlich darlegen. Das ist jetzt einmal vom Tisch. Aber das ändert an der grunsätzlichen Situation nichts. Sie motionieren ja die Einführung einer Kombinationsabgabe (Kausal- und Mehrzweckabgabe) mit verschiedenen Verwendungsbereichen. Das ist in dieser Art und Weise verfassungsrechtlich nicht möglich, ganz abge- sehen von der Frage der politischen Realisierbarkeit, mit der wir uns jetzt nicht zu befassen haben. Das grüne Buch unter der Federführung des EDI, dieser Bericht des Bundesrates über Massnahmen Umweltschutz/ Waldsterben usw. hat auch gar nichts zu tun mit der Frage, ob die Linke nicht wisse, was die Rechte tue. An diesem Bericht haben natürlich alle sieben Departemente mitgear- beitet und dazu Stellung genommen. Es handelt sich dabei um ein Prüfungskompendium. Diese Fragen, was als mögli- che Massnahmen in Erwägung gezogen wird, wurden der einlässlichen Prüfung unterzogen. Diese ist jetzt im Gang. Die konkreten Vorschläge unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit, der Effizienz, der Machbarkeit, Tragbarkeit und auch der rechtlichen Abstützung sind in Arbeit. Die defini- tive Beurteilung wird in den nächsten Monaten vorliegen. Nun wurde in diesem Bericht, den Sie richtig zitiert haben, nur gesagt, dass für eine Zweckabgabe der Umweltschutzar- tikel und der Elektrizitätsartikel herangezogen werden könn- ten. Der Umweltschutzartikel taugt aber immer nur, soweit es um Massnahmen zum Schütze der Umwelt geht und nicht darüber hinaus, um energiepolitische Zielsetzungen zu ver- wirklichen. Das sagt auch dieser Bericht aus. Das ist die Haltung, die alle Mitglieder des Bundesrates, darüber be- stehen keine Meinungsverschiedenheiten, einnehmen mussten. Eine solche Mehrzweckabgabe in der Form einer Kausalab- gabe auf importierten Primärenergien könnte in dieser Weise keinesfalls nur auf dem Wege eines Gesetzes oder eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses erlassen werden. Das ist der Grund, der nach wie vor gilt, um Ihre Motion abzulehnen. Ich möchte Sie bitten, die Motion über Abgaben auf importierten Primärenergien in der vorgeschla- genen Weise abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion 34 Stimmen Dagegen 42 Stimmen #ST# 84.317 Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Kopplung Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique Siehe Jahrgang 1984, Seite 982 Voir année 1984, page 982 Diskussion - Discussion Wick: Ich will es hier etwas kürzer machen. Ich bin weiterhin dafür, dass die Motion überwiesen wird. Zuerst will ich Ihnen zitieren, wie die Motion heisst: «Nach- dem der Energieartikel am Ständemehr scheiterte, ist es unerlässlich, die notwendigen Massnahmen im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehenden gesetzlichen Mög- lichkeiten zu verwirklichen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf Artikel 24quater Absatz 1 der Bun- desverfassung ein Gesetz zur rationellen Elektrizitätsver- wendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung auszuarbeiten.» Der Bundesrat zitiert in seiner Antwort aus der Botschaft Kaiseraugst die für einen rationellen Elektrizi- tätseinsatz anzustrebenden Grundsätze. Ich wiederhole sie hier und zitiere wieder den Bundesrat: «Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu tieferen Gesamtko- sten führen, Vermeidung von Mindestbezugsvorschriften, Vermeidung einer Benachteiligung der Tarife für die elektri- sche Wärmepumpe gegenüber der elektrischen Vollhei- zung, Aufhebung bestehender gemeinsamer Abrechnung für mehrere Verbraucher, soweit dies technisch möglich ist, und Aufhebung von Differenzierung beim Arbeitspreis nach Bezugsmenge, Bezügergruppe oder Verwendungszweck. Andere Differenzierungen, Tag/Nacht, Sommer/Winter, Hochspannung/Niederspannung, sind je nach Verhältnissen zulässig.» Ich zitiere weiter aus der Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss: «Aus Gründen der Rechtsgleichheit und aus versorgungspolitischen Erwägungen können Massnah- men nicht allein auf die Elektrizität, sondern müssen auf alle leistungsgebundenen Energien angewendet werden. Dafür fehlt die Verfassungsgrundlage.» Soweit der Bundesrat. Nun zum Sachlichen: Der erste Teil «Rationelle Elektrizitäts- verwendung» scheint - wenn man den Ausführungen im Bericht Kaiseraugst Glauben schenken darf, was ich selbst- verständlich tue, Herr Bundesrat- unumstritten zu sein. Ich danke dem Bundesrat für diese Unterstützung in der Sache, begreife aber um so weniger seine ablehnende Haltung. Zum zweiten Teil, der Förderung der Wärme-Kraft-Kopp- lung, muss ich vielleicht ein bisschen ausholen. Woran krankt denn die Elektrizitätsversorgung bzw. unsere Elektri- zitätsenergiepolitik auf diesem Gebiet? Ein Stichwort genügt hier eigentlich: Es ist die fehlende Abdeckung des Mittellastbereichs; von Mitte bis Ende September bis in den April fehlt eine elektrische Energieproduktion, die auf der eigentlichen Grundlast, die das ganze Jahr vorhanden ist, zusätzlich aufgestockt werden müsste, um den kontinuierli- chen elektrischen Verbrauch des Winterhalbjahres zu dek- ken, und das ist die Mittellast. Wie behalf man sich gestern? Vor 40 Jahren in der Schule habe ich noch gelernt, dass dies der klassische Einsatz der Speicherkraftwerke sei. Der Anteil dieser Kraftwerke konnte aber aus verschiedenen Gründen, zum Teil auch wegen des Landschaftsschutzes, nicht mehr massgeblich erhöht wer- den. In der Folge hat man sich dann langsam auf eine Abdeckung durch Kernenergie verlegt. Die Kernkraftwerke sind aber ihrem eigentlichen Wesen nach Grundlastkraft- werke und nicht Mittellastkraftwerke. Vor allem aus Gründen des hohen Kapitaleinsatzes können diese Werke nicht nur im Winterhalbjahr ans Netz gebracht werden. Der Strom würde sonst für die Wirtschaft eine unerträgliche Preissteigerung erfahren. Also, was macht man? Man ver- marktet den Strom im Sommer mit Gewalt und nimmt dafür in Kauf, dass damit wieder eine zusätzliche Energieversor- gungslücke im Winter entsteht. Damit ist dann die Begrün- dung für ein weiteres Kernkraftwerk gegeben. Der Widerstand gegen die Wärme-Kraft-Kopplung, die der Bundesrat hier zutage legt, ist deshalb geradezu unlogisch. Elektrische Energie aus Wärme-Kraft-Kopplung fällt dann an, wenn geheizt werden muss, also genau im Winterhalb- jahr, wenn wir sie benötigen. Basel-Stadt hat gezeigt, dass ein durchaus respektables Quantum an elektrischer Energie auf diese Art und Weise im Winterhalbjahr mit Wärme-Kraft- Kopplung erzeugt werden kann. Sicher ist die Wärme-Kraft- Kopplung kein Allheilmittel zur Lösung des Mittellastpro- blems. Sie bringt aber sicher eine Verbesserung in dieser Problematik. Was angesichts dieser Tatsache gegen die Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung spricht, bleibt mir unerfindlich. Deshalb plädiere ich für Überweisung der Mo- tion.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Kopplung Motion Wick Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.317 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1985 - 08:00 Date Data Seite 1454-1455 Page Pagina Ref. No 20 013 711 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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