84.315
CH_VB_001Ch Vb22.06.1984Originalquelle öffnen →
Motions Wick 980N 22 juin 1984 Eine zentrale Massnahme ist bis heute zu wenig diskutiert worden, nämlich die sachgerechte Lagerung des Holzes aus der Zwangsübernutzung zur späteren Verwendung. Mit Sicherheit werden auf die «fetten» Holzjahre mit dem Holzüberschuss Jahrzehnte des Holzmangels folgen. Dieser wird spätestens dann eintreten, wenn die neu gesetzten Bäume in den kranken Wäldern langsam daran sind, nach- zuwachsen. Der gegenwärtige Überschuss soll sinnvoll für die kommenden Mangeljahre gelagert werden. Diese Mass- nahme drängt sich zudem auf, weil Holz in vielen Fällen durch eine kunstgerechte Lagerung an Wert gewinnt. Drei Massnahmen sind vorzusehen:
Unterstützung, d.h. Subventionierung der Lagerung durch den Bund;
Bereitstellung von Geländen und weiteren Hilfen eben- falls durch den Bund;
Schaffung eines «Holzfonds» durch den Bund. Diese Massnahme zur Normalisierung des Marktes ist bei anderen Rohstoffen (Börsen) durchaus üblich. Längerfristig betrachtet dürfte der finanzielle Aufwand eher gering ausfal- len, denn gekauft werden soll in einer Baisse und verkauft werden wird ein wertvoll gewordenes Produkt in einer Hausse (kommender Holzmangel). Ein relativ geringer Auf- wand bringt in jeder Hinsicht einen grossen Nutzen mit sich. Der dringliche Bundesbeschluss soll befristet bleiben. Die Massnahmen 1 bis 3 sollen nach der hoffentlich bald eintre- tenden Gesundung unserer Wälder aufgehoben werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat ist sich bewusst, dass infolge der Waldschä- den über viele Jahre hinweg wesentlich grössere Holzmen- gen anfallen werden. Da Holz nur beschränkt haltbar ist, kann die Lagerung nur ein begleitendes Instrument zur Problemlösung darstellen. Sie könnte zum Beispiel sinnvoll sein zur Bewältigung von kurzen Anfallspitzen. Die Lösung der längerfristigen Anfallprobleme ist indessen vor allem beim Holzabsatz und der Holzverwertung zu suchen. Mit der Botschaft zu einem Bundesbeschluss über ausser- ordentliche Massnahmen gegen Waldschäden vom 19. März 1984 sollen zusätzliche Mittel für die Pflege der geschädig- ten Waldbestände bereitgestellt werden; im Rahmen des Programmes Sanasilva befasst sich ein Teilprojekt mit der Problematik der Lagerhaltung von Holz. Die weiteren in der Motion aufgeworfenen Fragen sind Teile eines umfangreichen Problemkreises. Wegen der Bedeu- tung und Tragweite dieser Probleme ist der Bundesrat der Auffassung, dass die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten nicht einzeln betrachtet werden können. Er wird sich zu diesen Aspekten ausführlich in seinem Bericht «Waldster- ben/Luftverschmutzung» äussern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 84.315 Motion Wick Energiesparen und Verminderung der Emissionen Economie d'énergie et diminution des nuisances 84.316 Motion Wick Importierte Primärenergie. Abgabe Importations d'énergie primaires. Imposition 84.317 Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique Wortlaut der Motion 84.315 vom 5. März 1984 Der E3undesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zum Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen vor- zulegen. Dieses Massnahmenpaket soll mit dem neuen Umwelt- schutzgesetz koordiniert sein und vor allem lufthygienische Massnahmen und Energiesparmassnahmen enthalten, wie sie auch von der Energie-Initiative gefordert werden. Texte de la motion 84.315 du 5 mars 1984 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un train de mesures visant à économiser l'énergie et à réduire les émissions polluantes. Ces mesures doivent être coordonnées avec la nouvelle loi sur la protection de l'environnement et porter en premier lieu sur l'hygiène de l'air et les économies d'énergie, ce qui figurait aussi parmi les objectifs de l'initiative énergétique. Wortlaut der Motion 84.316 vom 5. März 1984 Nachdem sich die Energie-Wust als politisch stark umstrit- ten und energiepolitisch fraglich erwiesen hat, sind insbe- sondere an Stelle der geplanten Unterstellung der Brenn- stoffe und der Elektrizität unter die Wust, aufgrund von BV Artikel 24septies, andere Lösungen ins Auge zu fassen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, ein Gesetz auszuar- beiten, das eine Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- portierten Primärenergien vorsieht. Das Gesetz ist so auszu- gestalten, dass der Ertrag dieser Abgaben vor allem für die Finanzierung von Massnahmen zur Verminderung von Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und für den Einsatz erneuerbarer Energien gemäss der Energie- Initiative verwendet wird. Texte de la motion 84.316 du 5 mars 1984 L'impôt sur le chiffre d'affaires sur l'énergie étant fortement contesté et politiquement discutable, il convient d'envisager pour le combustible et l'électricité d'autres solutions que l'ICHA projeté, en se fondant sur l'article 24 sep " M de la consti- tution fédérale. Le Conseil fédéral est donc invité à préparer un projet de loi prévoyant une taxe à l'importation des énergies primaires, basée sur le principe de la causalité ou conçue comme un impôt à affectation multiple. La loi devra être libellée de telle sorte que le produit de cette taxe serve principalement à réduire les nuisances, à utiliser rationnellement l'énergie et à promouvoir le recours aux agents renouvelables, conformément à l'initiative énergé- tique.
Juni 1984 N 981 Motionen Wick Wortlaut der Motion 84.317 vom 5. März 1984 Nachdem im letzten Jahr der Energieartikel am Ständemehr scheiterte, ist es unerlässlich, die notwendigen Massnah- men im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehen- den gesetzlichen Möglichkeiten zu verwirklichen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf BV Artikel 24quater Absatz 1, ein Gesetz zur rationeilen Elektri- zitätsverwendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kop- pelung auszuarbeiten. Texte de la motion 84.317 du 5 mars 1984 Le vote de la majorité des cantons ayant fait capoter, l'année passée, le projet de nouvel article constitutionnel sur l'éner- gie, il est désormais indispensable de prendre, sur la base des possibilités juridiques existantes, les mesures qui s'im- posent dans le domaine de la politique énergétique. Le Conseil fédéral est donc chargé de faire préparer, à partir de l'article 24""'"", 1 er alinéa, de la constitution, une loi sur l'utilisation rationnelle de l'énergie électrique et sur l'encou- ragement du couplage chaleur-force. Schriftliche Begründung (gemeinsam für alle drei Motionen) Développement par écrit (commun aux trois motions) Anstelle eines Verfassungsartikels soll aufgrund der beste- henden Rechtsgrundlagen eine Energiepolitik des Bundes als materieller Gegenvorschlag zur Atominitiative und zur Energie-Initiative erarbeitet werden. In diesem Sinne sind die drei Motionen (betreffend Massnahmenpaket zum Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen; betreffend Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf importierten Primärenergien und betreffend rationelle Elektrizitätsver- wendung und Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung) als Ganzes zu sehen und werden folglich zusammen begründet. Seit der Behandlung des Bedarfsnachweises für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst durch die Kommission des National- rates im November 1983 sind auf energiepolitischer Ebene drei neue Entwicklungen von Bedeutung:
Die neuesten Energieperspektiven, welche am 3. Februar 1984 von der Universität Genf (B.Giovannini et A.Delfosse, Influence sur la consommation d'énergie des scénarios de politique énergétique en Suisse, Université de Genève, Série de publication du GUEPE N° 12, 1983) publiziert wurden, zeigen, dass der Bedarf für eine weitere Energiezentrale bis zur Jahrhundertwende nicht mehr gegeben ist, falls sinn- volle Massnahmen zur Verminderung der Zunahme der Elektrizitätsnachfrage getroffen werden. Damit wird Kaiser- augst definitiv hinfällig.
Nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes könnten praktisch alle Massnahmen aufgrund der bestehenden Ver- fassung - oder sogar bestehender Gesetze - eingeführt werden, welche der Bund im Falle der Annahme der Energie-Initiative treffen könnte oder müsste. (Art. 11 des Umweltschutzgesetzes bestimmt, dass Luftverunreinigun- gen durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen sind [Emissionsbegrenzungen]. Zu den Luftverunreinigungen gehören insbesondere auch Gase und Wärme [Art. 7 Abs. 3]. Aufgrund des Umweltschutzgesetzes [vor allem Art. 12] sind demnach Energiesparmassnahmen insoweit möglich, als diese zu verminderten Emissionen, z. B. Wärmeemissionen, führen, was für Energiesparmassnahmen praktisch immer zutrifft.) Einzig eine Zwecksteuer auf Energie wäre aufgrund des Umweltschutzartikels (Art. 24septies BV) nicht möglich, wohl aber Lenkungs-, Kausal- und Mehrzweckabgaben.
Es zeigt sich je länger, je mehr, dass die Massnahmen zur Bekämpfung des Waldsterbens unbedingt mit den energie- politischen Anstrengungen zu koordinieren sind. Gemäss neuesten Perspektiven des EVED (Bericht des EVED an die Kommission des National rates vom 19. Januar 1984: «Erläu- terungen zu energiepolitischen Szenarien und Perspekti- ven» [Aufdatierung des Berichtes des EVED an die Kommis- sion des Ständerates vom 1. Dezember 1981]) kann bei konstanten oder gar sinkenden Erdölpreisen die Nachfrage nach Erdöl bis zum Jahre 2000 wesentlich zunehmen, selbst wenn die vom Bundesrat vorgeschlagene Energiepolitik im Sinne einer verstärkten Nutzung der bestehenden rechtli- chen Möglichkeiten verwirklicht wird. Eine sparsamere Ver- wendung von fossilen Brennstoffen ist vor allem auch wegen des Waldsterbens dringend. Es gilt, die gegenwärtige Sensibilisierung der Bevölkerung rasch zu nutzen, um wirk- same 'Energiesparmassnahmen einzuführen. Angesichts dieser neuen Entwicklungen ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:
Es ist weder sinnvoll noch notwendig, in der heutigen Lage weitere Verfassungsgrundlagen zu verlangen, welche kaum neue Kompetenzen bringen und die anstehenden Probleme des Waldsterbens und der Energiepolitik nicht rasch und wirksam lösen können. Diese Probleme müssen nun auf Ebene der Verwirklichung und des Vollzugs von konkreten Massnahmen angegangen werden.
Die Risiken der Atom-Initiative, d. h.
Motions Wick 982 N 22 juin 1984 4. Demonstration der Wirksamkeit unseres politischen Systems, das damit eine kohärente und unserer Demokratie angepasste Kompromisslösung für drei schwierige Pro- bleme gefunden hätte, die uns seit zehn Jahren beschäfti- gen (Kernenergie, Umweltschutz und Energiepolitik). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral 84.315 Energiesparen und Verminderung der Emissionen Nachdem der Energieartikel am 27. Februar 1983 am Stän- demehr gescheitert war, beschloss der Bundesrat am 6. Juli 1983, die Energiepolitik durch Nutzung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auf allen Stufen zu verstärken. Zur Verwirklichung einer rationellen Energieverwendung sind Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung auf- gerufen, trotz anhaltendem Erdölüberschuss vermehrte Anstrengungen zu unternehmen. Der Bund ist bereit, seine Mitwirkung im Rahmen des Mögli- chen zu intensivieren. Die bestehenden Rechtsgrundlagen auf Bundesebene sollen genutzt werden. Energiesparmass- nahmen im Gebäudebereich lassen sich insbesondere auf- grund des Umweltschutzgesetzes einführen. Das Sofortpro- gramm «Waldsterben» vom 12. März 1984 enthält bereits derartige Massnahmen (obligatorische Feuerungskontrolle, Typenprüfungen und Vorschriften über die Dimensionie- rung und Ausrüstung von Heizungsanlagen, Vorschriften über die Gebäudeisolation). Weitere Massnahmen werden im Zusammenhang mit dem Waldsterben bearbeitet. Die von der Motion geforderte Koordination der Energie- sparpolitik mit dem Umweltschutzgesetz ist gewährleistet. Die auch von der Energie-Initiative angestrebten Massnah- men sind zum Teil bereits realisiert, zum Teil werden sie geprüft. Die Motion liegt auf der Linie der bundesrätlichen Energiepolitik. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Anliegen einzubeziehen und zu prüfen. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. 84.316 Importierte Primärenergie. Abgabe An der mit Botschaft vom 25. Juni 1980 beantragten Unter- stellung der bisher befreiten Energieträger unter die Waren- umsatzsteuer (BB11980 II 909, 926) hält der Bundesrat nach wie vor fest (Bericht zum Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 vom 18. Januar 1984, BBI 1984 l 287, 292). Die zusätzliche Einführung einer Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- portierten Primärenergien wäre politisch nicht realisierbar, abgesehen von der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit. Die Zweckbindung dieser Mittel ist nicht nur aus finanzpoli- tischen Überlegungen abzulehnen. Breite Streusubventio- nen für die Anwendung von Techniken zur Verminderung von Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und für den Einsatz erneuerbarer Energien hätten einen grossen Verwaltungsaufwand zur Folge. Sie können auch zu volks- wirtschaftlich teuren Fehlinvestitionen führen. Gemäss Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen der Energiepolitik sind derartige Programme nach den mas- siven Erdölpreissteigerungen nicht mehr erforderlich. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab. 84.317 Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung Die von der Motion geforderten Massnahmen im Elektrizi- tätsbereich werden gegenwärtig aufgrund des Postulates des Nationalrates (Petitpierre) geprüft. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft «Kaiseraugst» (BB119821830) die für einen rationellen Elektrizitätseinsatz anzustrebenden Grundsätze dargelegt: «- Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu tieferen Gesamtkosten führen;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung Motion Wick Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.317 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 980-982 Page Pagina Ref. No 20 012 555 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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