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CH_VB_001Ch Vb04.06.1985Originalquelle öffnen →
Congrès de l'Union postale. Actes2684 juin 1985 #ST# 84.083 Genferseeregulierung. Finanzhilfe Régularisation du lac Léman. Aide financière Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 (BBI III, 1050) Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 (FF IM, 1058) Beschluss des Nationalrates vom 22. März 1985 Décision du Conseil national du 22 mars 1985 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National rates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national Cavelty, Berichterstatter: Wegen der saisonalen Schwan- kungen des Wasserstandes in unseren Seen sind an ihren Ausflüssen Regulieranlagen nötig. Das Regulierwehr in Genf wurde 1886 vom Kanton Genf mit finanzieller Beteili- gung der Uferkantone Waadt und Wallis sowie mit Unter- stützung des Bundes gebaut. Nun ist dieses Wehr reparatur- anfällig. Der Kanton Genf hat einen Neubau beschlossen. Darin soll ein Wasserkraftwerk integriert werden. Hier geht es um die Bundessubvention an das Regulierwehr, unter Ausschluss der Kosten des Kraftwerkes. Die Kantone Genf, Waadt und Wallis ersuchen den Bundesrat um einen Bun- desbeitrag von 50 Prozent, was auf der Preisbasis von 1982 total 51 Millionen Franken ausmacht. Die verfassungsmäs- sige Basis bildet Artikel 23 BV. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft die Zuspre- chung eines Bundesbeitrages von lediglich 40 Prozent. Im National rat, der Priorität hatte, entstand eine längere Diskus- sion wegen des Subventionssatzes. Schliesslich obsiegte der Subventionssatz von 50 Prozent mit 124 zu 9 Stimmen. Den Ausschlag gab wohl die Überlegung, dass die betroffe- nen Kantone ihre Kredite bereits auf der Basis einer Subven- tion von 50 Prozent beschlossen hatten und nun bei einer Subventionierung von bloss 40 Prozent das ganze Entschei- dungsverfahren nochmals hätte aufgerollt werden müssen. Angesichts dieser Situation schloss sich Herr Bundesrat Schlumpf namens des Bundesrates in unserer Kommission dem Beschluss des Nationalrates auf Zusprechung einer 50prozentigen Subvention an. Dies soll aber auch nach der Meinung der Kommission nicht heissen, dass in Zukunft grundsätzlich die Finanzkraft der Subventionsempfänger nicht berücksichtigt werden soll. Vielmehr handelt es sich beim vorliegenden Beschluss um die Berücksichtigung der geschilderten Sondersituation. Die Kommission beschloss daher einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und in der Detailberatung den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen, so wie sie aus den verteilten schriftlichen Anträgen hervorgehen. Bundesrat Schlumpf: Ich will lediglich zuhanden des Proto- kolles das, was Herr Ständerat Cavelty sagte, bestätigen. Ich danke ihm für seine Ausführungen. Es trifft zu, dass der Bundesrat sich 50 Prozent und damit dem Mehraufwand von etwa 4,5 Millionen anschliesst, obwohl unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der Tatsache, dass drei Kantone beteiligt sind, der Antrag auf 40 Prozent, der auch nicht im Widerspruch zu irgendwel- chen Zusicherungen stand, die gegeben worden wären, durchaus begründet war. Es ist so, wie Herr Ständerat Cavelty sagte, dass wir natürlich künftig bei der Bemessung der Beitragsquoten schon auf die unterschiedliche Finanz- kraft der Empfängerkantone Rücksicht nehmen müssen. Wenn man beim Kanton Jura seinerzeit und beim Kanton Tessin aus besonderen Gründen auf diese 50 Prozent gegangen ist und das hier aus besonderen Gründen wieder tut, darf das nicht heissen, dass diese 50-Prozent-Leistung des Bundes nun generell quasi zum Gesetz wird. In diesem Sinne stimmt der Bundesrat, auch etwa aus Gründen der «force majeure» im Hinblick auf das ganz eindeutige Resultat im Nationalrat und die Stimmung in Ihrer Kommission - sie ist übrigens begreiflich - diesen 50 Prozent zu. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entre en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 85.009 Weltpostverkehr. Urkunden. Genehmigung Congrès de l'Union postale. Actes Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI l, 1001) Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF I, 985) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Cavelty, Berichterstatter: Vor einem Jahr, vom 18. Juni bis 27. Juli 1984, fand in Hamburg der 19. Weltkongress des Weltpostvereins statt. Dabei wurde eine Reihe von Beschlüs- sen allgemeiner Natur gefasst, insbesondere auch über die technische Hilfe an Entwicklungsländer. Um die Geldent- wertung der letzten Jahre auszugleichen, wurden die entsprechenden Kredite um 40 Prozent angehoben. Durch die Kongressbeschlüsse erhöhen sich die von unserer PTT an die ausländische Postverwaltung jährlich zu bezahlenden Beträge. Für die Postkunden ist mit einer Erhöhung der Auslandposttaxen von 12 bis 50 Prozent je nach Sendungs- gattung zu rechnen, was total rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmachen wird. Für einen gewöhnlichen Brief ins Ausland beträgt die Erhöhung 10 Rappen bzw. 20 Rappen, wenn es sich um einen Brief nach Übersee handelt. Bis zu 50 Prozent beträgt die Erhöhung der Paketposttaxen ins Aus- land. Die Beschlüsse wurden von der Schweizer Delegation unter Ratifikationsvorbehalt bereits unterzeichnet. Hier geht es um die Genehmigung und um die Ratifikationsermächti- gung an den Bundesrat. Die Verkehrskommission hat sich zur Vorlage ohne grössere Diskussion positiv geäussert, wobei man wieder einmal der Erwartung Ausdruck verlieh, der Weltpostverein möge sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken und sich nicht in allgemeinen politischen Fragen verlieren, für die er nicht zuständig ist. Konkret lauten die einstimmig beschlos- senen Anträge der Kommission wie folgt: Eintreten, Behandlung in globo und Zustimmung zum Beschlussent- wurf des Bundesrates. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Genferseeregulierung. Finanzhilfe Régularisation du lac Léman. Aide financière In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.083 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 268-268 Page Pagina Ref. No 20 013 600 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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