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CH_VB_001Ch Vb06.06.1985Originalquelle öffnen →
CFF. Gestion et comptes 1984 904 N 6 juin 1985 Absatzes enthält Angriffe auf unsere Hochschulen. Man mutet ihnen insbesondere auch eine völlige Umstrukturie- rung zu. Davon hat sich der Bundesrat ausdrücklich distan- ziert. Im letzten Absatz ist die Rede von Klärschlamm. Ich muss Ihnen sagen, dass es ein Problem darstellt, wie dieser Klär- schlamm beseitigt werden kann. Auch diesen letzten Absatz haben wir ja nur zur Prüfung entgegengenommen. Wir werden den Hochschulen selbst- verständlich nicht hineinreden, wie sie solche Probleme behandeln sollen. Aber Sie dürfen sicher nicht vergessen, dass die Oberaufsicht über die Hochschulen und über den Schulrat dem Gesamtbundesrat doch noch zusteht und dass auch politische Wünsche an die Hochschulen herange- tragen werden dürfen, insbesondere wenn es darum geht, Forschung zu pflegen, die auch unserer eigenen Verwaltung dient. In diesem Sinne wollen Sie die Annahmeerklärung des Bun- desrates verstehen! Präsident: Sie haben zu entscheiden. Der Bundesrat ist bereit, mit diesem genannten Vorbehalt das Postulat entge- genzunehmen. Herr Cavadini beantragt Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen. Abstimmung - Vote Für die Überweisung des Postulates 47 Stimmen Dagegen 50 Stimmen #ST# 84.078 Bundesarchiv. Zusatzkredit Archives fédérales. Crédit additionnel Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Oktober 1984 (BBI III, 909) Message et projet d'arrêté du 24 octobre 1984 (FF III, 921) Beschluss des Ständerates vom 20. März 1985 Décision du Conseil du 20 mars 1985 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Herr Müller-Scharnachtal unterbreitet im Namen der Bau- tengruppe den folgenden schriftlichen Bericht: Am 25. September 1980 bewilligte die Bundesversammlung einen Objektkredit von 30790000 Franken für ein Bauvorha- ben für das Schweizerische Bundesarchiv, die Schweizeri- sche Landesbibliothek, das Bundesamt für Umweltschutz und den Betriebsschutz. Die Arbeiten sind nunmehr abge- schlossen; die offizielle Einweihung der. Räume kann im Frühherbst erfolgen. Der beantragte Zusatzkredit ist teuerungsbedingt. Die einge- tretene Teuerung gliedert sich in einen Teuerungsanteil vom Zeitpunkt der Aufstellung des Kostenvoranschlages bis zur Bestellung der Arbeiten, und in einen Teuerungsanteil wäh- rend der Arbeitsführung. Die Entwicklung des Baukosten- indexes im massgebenden Zeitraum ist in der Botschaft des Bun'desratesvom24. Oktober 1984 erläutert worden. Infolge Nichtbeanspruchung eines grossen Teils der Reserve für «Unvorhergesehenes», verschiedener Vereinfachungen sowie einiger Arbeitsvergebungen zu günstigeren Bedin- gungen konnte der benötigte Zusatzkredit auf 2050000 Franken begrenzt werden. Die Bautengruppe beantragt Ihnen einstimmig, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, d.h. auf die Vorlage einzutreten und dem Ihnen unterbreiteten Beschlussentwurf zuzustimmen. Präsident: Die Bautengruppe beantragt Ihnen Zustimmung zum Beschlussentwurf. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art.1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art.1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 121 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 85.027 SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1984 CFF. Gestion et comptes 1984 Botschaft und Beschlussentwurf vom I.Mai 1985 (BBI l, 1534) Message et projet d'arrêté du 1 er mai 1985 (FF l, 1516) Bericht und Rechnungen der SBB vom 11. April 1985 Rapport et comptes des CFF du 11 avril 1985 Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, Berne Aregger, Berichterstatter: Die SBB haben mit der Veröffent- lichung von Geschäftsbericht und Rechnungen des Jahres 1984 ganz allgemein ein gutes Echo ausgelöst. Erfreulicher- weise schliesst die Unternehmungs-Erfolgsrechnung um 127 Millionen Franken besser ab als im Vorjahr, und der resultierende Fehlbetrag ist gar um 133 Millionen Franken geringer als budgetiert. Die Verkehrskommission hat an ihrer Sitzung vom 21. Mai im Bahnhof Ölten mit Genugtuung von diesem Resultat Kennt- nis genommen. Sie anerkennt den Jahresabschluss 1984 als Erfolgsausweis für die Unternehmensführung. Zugleich ist es ein Anliegen der Kommission, dem Personal aller Stufen den Dank für seinen grossen Einsatz und für sein Verständ- nis gegenüber Rationalisierungen und neuen Arbeitsmetho- den abzustatten. Dank gebührt aber auch allen Bahnreisen- den und allen Firmen, die der Bahn als Transportmittel für ihre Güter treu geblieben sind oder sie sogar wiederent- deckt haben. 218 Millionen Personen und 43,5 Millionen Tonnen Güter wurden 1984 von den SBB befördert. Beide Werte haben gegenüber dem Vorjahr ganz leicht zugenommen und haben bewirkt, dass die Verkehrserträge mit 2967 Millionen Franken ziemlich genau den Budgetwert erreichten. Diese ersten positiven Feststellungen dürfen aber kein Grund zur Selbstzufriedenheit sein. Es ist nach wie vor
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesarchiv. Zusatzkredit Archives fédérales. Crédit additionnel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.078 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 904-904 Page Pagina Ref. No 20 013 429 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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