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CH_VB_001Ch Vb05.06.1985Originalquelle öffnen →
Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral 862 N 5 juin 1985 Art. 33, 34 Antrag der Kommission Streichen Proposition de la commission Biffer Angenommen - Adopté Art. 35 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Lüchinger, Berichterstatter: Artikel 35 vereinfacht und ver- einheitlicht die Bestimmungen über die Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben. Im heutigen Recht ist die entspre- chende Regelung über vier verschiedene Bestimmungen zerstreut. Angenommen - Adopté Art. 36 Antrag der Kommission Abs.1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 Die kantonalen Behörden ... und der Ausverkäufe sowie ähnlichen Veranstaltungen unverzüglich und ... Art. 36 Proposition de la commission AI.1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 ... au consommateur, les liquidations et d'opérations analo- gues au Ministère public... Lüchinger, Berichterstatter: Nach Absatz 1 ist die Strafver- folgung wie bisher Sache der Kantone. Die in Absatz 2 vorgeschriebene Mitteilung von kantonalen Urteilen, Straf- bescheiden und Einstellungsbeschlüssen an die Bundesan- waltschaft hat mit der Legitimation der Bundesanwaltschaft zu tun, gegen solche Entscheide Rechtsmittel einreichen zu können. Das gilt aber nur für Verletzungen der Preisbe- kanntgabepflicht an Letztbezüger und der Ausverkaufsvor- schriften. Angenommen - Adopté Art. 37 Antrag der Kommission Die Strafverfolgung verjährt für ein Vergehen in fünf Jahren und für Übertretungen in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist kann durch Unterbrechung nicht um mehr als die Hälfte hinausgeschoben werden. (Rest des Artikels streichen) Art. 37 Proposition de la commission La poursuite pénale est prescrite, pour les délits, par cinq ans et, pour les contraventions, par deux ans. La suspension de la procédure ne peut pas proroger de plus de la moitié le délai de prescription. (Biffer le reste de l'article) Lüchinger, Berichterstatter: Die fünfjährige Verjährung entspricht der Regelung des Strafgesetzbuches. Angenommen - Adopté Art. 38, 39 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen Abschreibung - Classement 102 Stimmen 6 Stimmen Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die auf Seite 1 der Botschaft aufgeführten persönlichen Vorstösse als erfüllt abzuschreiben. Zustimmung - Adhésion An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 84.067 Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. August 1984 (BBI II, 1398) Message et projet d'arrêté du 29 août 1984 (FF II, 1420) Beschluss des Ständerates vom 21. März 1985 Décision du Conseil des Etats du 21 mars 1985 Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit ~ (Weber Monika, Eisenring, Neukomm) Nichteintreten Ordnungsantrag Mauch Die Beratungen sind auszusetzen bis nach der Behandlung der beiden Vorlagen 83.068 n Landwirtschaftsgesetz. Ände- rung und 84.074 s Landwirtschaftspolitik. 6. Bericht. Antrag Gurtner Nichteintreten Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Weber Monika, Eisenring, Neukomm) Ne pas entrer en matière Motion d'ordre Mauch Les délibérations sont suspendues jusqu'à ce que les objets 83.068 n Modification de la loi sur l'agriculture et 84.074 é 6 e rapport sur l'agriculture soient traités. Proposition Gurtner Ne pas entrer en matière
Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral 864 N 5 juin 1985 contradiction avec les modifications que nous vous propo- sons au sujet de l'arrêté sur l'économie sucrière. Pour toutes ces raisons, nous vous invitons à repousser la motion d'ordre de Mme Mauch. Eisenring: Es ist eine organisierte Debatte vorgesehen. Glücklicherweise wird dieser Antrag unterwandert durch den Antrag Mauch, den ich unterstütze. Das wäre so unge- fähr ein Mittelweg zwischen Nichteintreten und Eintreten. Der Nichteintretensantrag ist in der Kommission schon angesichts der Zusammensetzung der Kommission und des gutmütigen Vertreters des Bundesrates natürlich ohne Aus- sicht auf Erfolg geblieben. Nun liegt uns aber der 6. Land- wirtschaftsbericht vor. Ausserdem haben wir gestern zur Kenntnis genommen, dass im Ständerat eine neue, wichtige Motion zur Milchwirtschaft eingereicht worden ist. Diese Motion sollte in ihrem Gehalt auch berücksichtigt werden. Nun verweisen die Rapporteure natürlich zu Recht auf die Motionen Gerber und Thévoz. Dort stehe - man höre und staune -, diese Bestimmungen müssten sogar für das Jahr 1985 schon Gültigkeit haben. Wir sind also damit in Verzug geraten. Ja, solche Dinge habe ich in unserem Vaterland schon oft erlebt! Ich war in diesem Rat, als die Herren Obrecht/Dürrenmatt die Totalrevision der Bundesverfas- sung als grosses Jubiläumsgeschenk für 1973 postulierten! Im Jahre 1966 wurde also die Totalrevision der Bundesver- fassung verlangt, auf sieben Jahre hinaus. Wir sind - zum Glück- heute noch nicht bei dieser Totalrevision angelangt! Wir machen aber aus dem Termin im Rahmen dieser Vor- lage keine Kardinalfrage. Ich bin ja schon zufrieden, wenn die Zuckerrübenproduzenten nicht noch rückwirkende For- derungen stellen! Wir müssen im Bereich unserer gesamten Landwirtschaftspolitik aber unbedingt zu einer Auslegeord- nung gelangen. Dazu gehört dann auch der Fragenbereich Zuckerwirtschaft. Er ist ein Ausschnitt davon, ebenso z.B. der Rapsanbau, gemäss der vom Bundesrat in der Kommis- sion angekündigten Bereitschaft, allenfalls auch hier Erwei- terungen ins Auge zu fassen. Das muss auch im Zusammen- hang mit der Fruchtfolgeproblematik berücksichtigt wer- den. Ich finde es daher vernünftig, und es würde auch unser Tagesprogramm entlasten, wenn man dem Ordnungsantrag zustimmen würde. Bundespräsident Purgier: Zu Recht wurde betont, dass sich der Nationalrat als Zweitrat mit diesem Geschäft zu befassen hat. Die Frage ist offen, ob es nun sinnvoll und klug ist, einfach zuzuwarten, bis andere Geschäfte (Landwirtschafts- bericht, Änderung Landwirtschaftsgesetz) behandlungsreif sind. Auch ich hätte an und für sich sehr gerne alle landwirt- schaftlichen Probleme im gleichen Rat zusammen behan- delt. Ich scheue eine Auslegeordnung in keiner Weise, und Herr Eisenring weiss, dass ich wie er diese Auslegeordnung für sinnvoll erachte. Sie sehen aber, dass das Parlament dieses Programm nicht sicherstellen konnte. Sie haben beim vorherigen Geschäft erlebt, dass nach dem Abschluss der Kommissionsberatungen mehr als ein Jahr gewartet werden musste, bis man Zeit fand, das Geschäft durchzube- raten. Ich vermag unter diesen Umständen angesichts der Tatsache, dass wir Zweitrat sind, den Sinn einer Verschie- bung nicht recht einzusehen. Wir gewinnen nichts. Deshalb meineich, dass es klug ist, diese Vorlage jetzt zu behandeln, und ich hoffe, dass wir im Herbst Zeit finden, den 6. Land- wirtschaftsbericht und die Änderung des Landwirtschafts- gesetzes zu behandeln, bei dem es ja in erster Linie um die immer wieder diskutierte Frage der Futtermittelimporte geht. Aus diesen Überlegungen möchte ich Sie ersuchen, das Geschäft zu behandeln und den Antrag von Frau Mauch abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Mauch Dagegen 59 Stimmen 72 Stimmen Jung, Berichterstatter: Eine Hauptaufgabe unserer Land- wirtschaft besteht einerseits darin, die Ernährung unseres Volkes sicherzustellen, und anderseits darin, eine möglichst umfassende und ausreichende Produktionsbereitschaft auf- rechtzuerhalten, damit in Zeiten gestörter Zufuhr eine 100prozentige Selbstversorgung garantiert werden kann. Auf verschiedenen Gebieten wird uns das nicht allzu grosse Schwierigkeiten bereiten. Im Gegenteil: Bei einigen Produk- ten leiden wir unter echter Überproduktion, was uns grösste Vermarktungsschwierigkeiten bereitet und was auch sehr viel Geld kostet. Anders liegt es bei der Zuckerproduktion. Nach geltendem Zuckerbeschluss fördert der Bund auf einer maximalen Rübenanbaufläche von 17000 Hektaren eine ebenfalls festgelegte Höchstmenge von 850000 Ton- nen. Das ergibt einen Selbstversorgungsgrad von 45 bis 50 Prozent. Oberflächlich betrachtet musste man meinen, dass hier noch eine gewaltige Produktionsreserve besteht und dass nun wacker drauflos produziert werden könnte. Doch dem ist leider nicht so. Die Zuckerwirtschaft ist eben nicht nur ein landwirtschaftliches Problem, sondern enthält auch viel politischen Zündstoff. Selbst das Schweizervolk hatte schon zweimal an der Urne über die Ausweitung des Zucker- rübenanbaus zu entscheiden, so im Jahre 1948-damals war der Volksentscheid negativ - und im Jahre 1970 - damals war der Volksentscheid positiv. An und für sich könnten wir auf diese «zuckersüsse» Debatte verzichten, denn die ganze Materie ist noch bis zum 30. September 1989 fein säuberlich geregelt. Im Jahre 1983 aber wurden im National- und im Ständerat zwei gleichlau- tende Motionen überwiesen, die bekanntlich eine Erhöhung der Zuckerrübenanbaufläche von bisher 17000 auf 20000 Hektaren verlangten. Anderseits ist es ein erklärtes Ziel unserer beiden Räte und auch des Bundesrates, den Bun- deshaushalt wieder in Ordnung zu bringen. Das beinhaltet, dass sich der Bund überall dort, wo er sich sinnvollerweise entlasten kann, entlasten muss. Im Bereich der Zuckerwirt- schaft ist nun eine solche Entlastung von rund 20 Millionen Franken vorgesehen. Ebenso ist auch vorgesehen, auf ein- geführtem Zucker eine maximale Abgabe von bis zu 33 Rappen pro Kilo zu erheben. Auch der Konsument soll seinen Anteil dazu leisten. Ihre Kommission hat an zwei Tagen diese Revision des Zuckerbeschlusses eingehend beraten. Am ersten Tag wur- den vier Fachreferate von Vertretern der Konservenindu- strie, der Lebensmittelimporteure, der Nestlé Suisse und auch des Schweizerischen Bauernverbandes angehört. In einer angeregten Diskussion mit diesen Vertretern wurden noch verschiedene Probleme ausdiskutiert. In einer ausge- prägten Eintretensdebatte wurde auch Kritik geübt, dass eben diese Revision vorgezogen werde. Es wurden auch Bedenken laut, dass die Lebensmittelindustrie, hauptsäch- lich die Exportindustrie, die sich ergebenden Mehrkosten nicht mehr verkraften könne. Ebenso sei es für die Konsu- menten nicht mehr zumutbar, einfach tel quel solche Kostensteigerungen zu übernehmen. Grossmehrheitlich wurden aber zwei Nichteintretensanträge und ein Rückwei- sungsantrag abgelehnt. Mit 17 zu 2 Stimmen wurde dann auf das Geschäft eingetreten und die Detailberatung durch- geführt. Mit dieser Änderung stehen drei Hauptprobleme zur Diskus- sion: erstens ein agrarpolitisches Problem, die Ausdehnung der heutigen Zuckerrübenfläche, die Mehrproduktion von etwa 150 000 Tonnen Zuckerrüben; zweitens ein finanzpoli- tisches Problem - die Finanzierung der inländischen Zuk- kerwirtschaft soll neu geregelt werden -; drittens ist es auch ein Problem der Abgabenbelastung an der Grenze, denn Importerzeugnisse, die Zucker in verarbeiteter Form enthal- ten, sollen belastet werden können. In der agrarpòlitischen Terminologie kennen wir das soge- nannte Produktionsprogramm, das eine wünschbare offene Ackerfläche, von 300 000 Hektaren vorsieht. Neuerdings spricht man sehr viel von den sogenannten Fruchtfolgeflä- chen, die 450 000 Hektaren umfassen sollen. Es gilt, diese Flächen klar auszuscheiden. Sie dürfen weder überbaut noch irgendwie zweckentfremdet werden. Das sind erstran-
S.Juni 1985 865 Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses gige landwirtschaftliche Prioritätsgebiete, die eine, geord- nete Fruchtfolge erlauben. Solche Fruchtfolgeflächen nüt- zen aber sehr wenig, wenn nichts darauf angebaut wird, wenn sie verganden. Wir müssen feststellen, dass wir heute den Selbstversorgungsgrad da und dort bei den Ackerfrüch- ten voll decken. So konnte letztes Jahr erstmals der inländi- sche Brotgetreidebedarf voll gedeckt werden. Bei normalen Kartoffelernten versorgen wir, ausser etwa bei Frühkartof- feln, den einheimischen Markt voll. Der Konservengemüseanbau ist wegen gesteigerter Importe sehr begrenzt. Der Raps- und der Zuckerrübenanbau könnte aus der Sicht der Selbstversorgung noch massiv gesteigert werden, doch gibt es Grenzen. Die Kommission ist aber davon überzeugt, dass eine Erhöhung auf 1 Million Tonnen Zuckerrüben gerechtfertigt ist. Im kriegswirtschaftlichen Vorsorgekonzept ist vorgesehen, den Kartoffelanbau von heute 23 000 Hektaren auf 70 000 Hektaren zu erhöhen. Bei geordneten internationalen Ver- hältnissen ist das aber nicht möglich. Heute schon gehen weit über 100 000 Tonnen Kartoffeln in die Futterindustrie; das zeigt ganz klar, dass der Kartoffelanbau in der jetzigen Zeit in unserem Land nicht ausgebaut und ausgedehnt werden kann, denn diese Kartoffeln, die in die Futterwirt- schaft gehen, verursachen einen Verlust von über 15 Millio- nen Franken, den die Alkoholverwaltung zu übernehmen hat. Dagegen ist aber der Selbstversorgungsgrad beim Zuk- ker sehr gering. Die Zuckerrübe ist eine ausgesprochene Hackfrucht und ihr kommt eine besondere Bedeutung als Bodenverbesserer zu ; das ist gerade in der heutigen Zeit ein echtes und sehr wichtiges Anliegen. Die Rübenblätter, die noch grösstenteils untergepflügt werden, und die Wurzel- rückstände sind die besten Humusbildner. Durch das starke Wurzelwerk ist die Zuckerrübe in der Lage, den Untergrund zu durchwurzeln und so die Stickstoffauswaschung weitge- hend zu verhindern, so dass die Gefahr von Nitrat im Grund- wasser in den Anbaugebieten wesentlich kleiner ist. Auch ist sie im Vergleich zu anderen Kulturen mit weniger Pflanzen- schutz und somit umweltfreundlicher zu produzieren. Sie trägt auch wesentlich bei zum Abbau von Pilzkrankheiten beim Getreide, wenn sie richtig in die Fruchtfolge eingeord- net wird, und hinterlässt einen garen und unkrautfreien Boden. Durch die zunehmende Milchleistung pro Kuh - bedingt durch bessere Züchtung und Haltung - und bei einem gleichbleibenden Milchkontingent muss die Kuhzahl lau- fend reduziert werden. Somit werden jährlich zirka 3000 Hektaren Kulturland frei, die in Ackerfläche übergeführt werden müssen. Einkommensmässig sind die Zuckerrüben mit Milch oder Kartoffeln vergleichbar, d. h. dass der Roher- trag pro Hektare bei Milch, Zuckerrüben und auch bei Raps ähnlich ist. Ohne Einkommensrückgang kommt eine Verla- gerung von der Milchproduktion nur auf Zuckerrüben, Kar- toffeln oder Raps in Frage. Da momentan aber weder Raps noch Kartoffeln ausgedehnt werden können, ist es richtig, wenn bei der Zuckerrübe ein Schritt vorwärts getan wird. Die Einkommensbildung ist für unsere Landwirtschaft drin- gend notwendig, wenn wir daran denken, dass der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft 5,8 Prozent des gesam- ten Beschäftigungspotentials ausmacht, der Landwirt- schaftsanteil am Bruttosozialprodukt aber nur 2,4 Prozent beträgt. Sie sehen auch hier, dass es dringend notwendig ist, Produktionen zu intensivieren, die das nötige Einkom- men bringen. Ihre Kommission ist daher der Meinung, dass die Fläche vor Ablauf des geltenden Zuckerbeschlusses ausgedehnt werden, dass die neuzuverteilende Fläche aber insbesondere jenen Landwirten zugutekommen soll, die die Milchproduktion dementsprechend einschränken oder ganz aufgeben. Es sollen zudem vor allem die kleineren und mittleren Landwirtschaftsbetriebe profitieren, die sogenann- ten klassischen Familienbetriebe. Das ist ein Anliegen, das übrigens schon im Zuckerbeschluss 1979 enthalten ist. Eine dritte Zuckerfabrik, die von einzelnen Ratsmitgliedern auch schon gefordert wurde, ist für die nun vorgesehene Ausweitung des Zuckerrübenanbaus ganz und gar nicht vorgesehen. Mit relativ wenigen Kosten könnten die beiden bestehenden Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld ausgebaut werden, die dann die zusätzlich anfallenden Zuk- kerrübenmengen ohne weiteres verarbeiten können. Sehr oft wird auch der Zuckerrübenpreis, der heute Fr. 15.50 pro 100 Kilo Zuckerrüben beträgt, als zu hoch taxiert. Dazu folgendes: Der Produzentenpreis ist seit sechs Jahren nicht mehr gestiegen; er ist für die Bauern immer gleich geblie- ben. Unsere Ökonomie ist mit dem Ausland nicht vergleich- bar, und somit ist auch der Zuckerrübenpreis nicht ver- gleichbar, denken wir nur an die hohe Bodenverschuldung, an die Arbeitskosten, an die Betriebskosten, aber auch an die Topographie, an das Klima; die Erträge pro Hektare sind eben geringer als zum Beispiel in unseren Nachbarländern Frankreich, Holland oder anderswo. Jetzt hat die ganze Angelegenheit aber auch eine finanzpoli- tische Dimension. Unser Zuckerpreis richtet sich nicht nach den Gestehungskosten in unserem Land, sondern vielmehr nach dem Preis für den Importzucker. Das gibt in Zeiten hoher Weltmarktpreise sogenannte Positivdifferenzen, d. h. dass dann der Zuckerpreis für den Konsumenten und für die verarbeitende Industrie steigt und daher die Selbstkosten in der Schweiz voll gedeckt werden können. Sinkt nun aber der Welthandelspreis beim Zucker, so entsteht eine soge- nannte Negativdifferenz, d. h. dass mit den Erträgen aus dem Verkauf von Zucker die inländische Zuckerindustrie nicht mehr voll finanziert werden kann. Es entstehen Verlu- ste. Es müssen sowohl Konsument, Import wie auch Bund zu dieser Defizitdeckung herangezogen werden. Zur Dek- kung solcher Negativdifferenzen leistet der Bund bis heute einen Vorwegbeitrag von 7,5 Millionen Franken. Reicht das nicht aus, so ist ein weiterer Bundesbeitrag von 1,5 bis 15 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Beitrag soll nun auf 0,5 bis 5 Millionen Franken reduziert werden. Auf eingeführ- tem Zucker soll neu eine Abgabe - und auch da je nach .Welthandelspreis - zwischen Fr. 3.30 und Fr. 33- pro 100 Kilo erhoben werden. Schliesslich soll ein Kostenbeitrag der Produzenten in der Höhe von 6 bis 60 Rappen je 100 Kilo Vertragsrüben erhoben werden. Das heisst, der Produzen- tenbeitrag, der auch heute schon in dieser Höhe ist, soll so bleiben. Die Finanzierung dieser ganzen «zuckersüssen» Angelegen- heit hat in der Kommission sehr viel zu reden gegeben. Man sprach sogar davon, dass überhaupt keine Mittel von dritter Seite zuzuschiessen seien und dass der Zucker zu den Weltmarktpreisen anzubieten sei. Das hätte den Vorteil, dass der Zuckerpreis im Moment enorm günstig würde, was insbesondere der Konsument, die Lebensmittel- und Scho- koladenindustrie sehr schätzen würden. Das hätte aber auch zur Folge, dass der inländische Zuckerrübenanbau sofort - und zwar ganz - verschwinden würde. Die Wettbe- werbsverzerrungen bestehen heute, und zwar werden beim importierten Zucker eben nicht die echten Produktionsko- sten ausgerechnet, sondern der importierte Zucker wird von der EG sehr stark verbilligt (heute 100 Franken je 100 Kilo Zucker). Wenn heute der Zucker in der Schweiz pro Kilo Fr. 1.30 kostet - und das möge Ihnen zeigen, dass der importierte Zucker künstlich verbilligt wird -, so zahlen Sie in Österreich Fr. 1.90 pro Kilo (also 46 Prozent mehr), oder in Deutschland Fr. 1.71 (d.h. 32 Prozent mehr) als in der Schweiz. Zusätzlich müssen wir berücksichtigen, dass wir eben - und ich meine: zum Glück - schweizerische Verhältnisse haben. Ich denke da an das Lohnniveau, an den Wohlstand usw., was uns ohne weiteres erlaubt, etwas mehr für den Zucker zu bezahlen. Dies um so mehr, als der Zucker auch ein Genussmittel ist und nicht unbedingt in solchen Mengen dringend benötigt wird. In Tat und Wahrheit sieht es so aus, dass der Konsument (wir alle sind ja Konsumenten) in Zukunft etwas mehr für den Zucker bezahlen muss. Man rechnet mit etwa 15 Rap- pen pro Kilo Zucker Aufschlag, bei gleichem Weltmarkt- preis. (Wenn der Weltmarktpreis sinkt, sinkt auch der Zuk- kerpreis hier.) Aber immerhin 15 Rappen pro Kilo; das macht bei einem Gesamtverbrauch von 40 Kilo Zucker pro Jahr für den Konsumenten ganze 6 Franken mehr aus. 109-N
Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral 866 N 5 juin 1985 Neu ist nun vorgesehen, dass zur Hauptsache die inländi- ' sehe Zuckerwirtschaft über ein Ausgleichssystem zwischen Import- und Inlandzucker finanziert werden soll. Somit entfällt der Vorwegbeitrag des Bundes. Er beteiligt sich nur noch mit einem Beitrag von maximal 5 Millionen Franken. Das wird den Bund - gegenüber der heutigen Regelung - um 20 bis 25 Millionen Franken entlasten. Im Rahmen der Bundeshaushaltsanierung ist das sicher eine willkommene Entlastung. Der Produzentenbeitrag zur Deckung der Verluste wird auf der heutigen Höhe belassen, also maximal 6 Millionen Fran- ken bei einer Million Tonnen Zuckerrüben. Auch die Abgabe auf eingeführtem Zucker soll Wesentliches zur Defizitdek- kung beitragen. Nämlich bei einem Import von zirka 120 000 Tonnen - so hoch war der Import im Jahre 1984 - würde er etwa mit 40 Millionen Franken belastet. Doch auch der Mehrerlös aus dem Verkauf von einheimischem Zucker in der Grössenordnung von 140 000 Tonnen würde zusätzlich -eben durch die Belastung des Konsumenten-45 Millionen Franken mehr einbringen. Wenn wir die Rückerstattung beim Export von zuckerhalti- gen Produkten in der Grössenordnung von 6,5 Millionen Franken abziehen, bleiben aus dieser Rechnung dann noch 90 Millionen Franken für die Verlustdeckung. Falls damit die Negativdifferenzen der zwei vorangegangenen Jahre nicht gedeckt werden können, kann der Bundesrat die miteinan- der gekoppelten Leistungen um höchsten 50 Prozent erhö- hen. Auf diese Weise können zusätzlich 45 Millionen Fran- ken aufgebracht werden, was zu einem Gesamtbetrag von rund 135 Millionen Franken führt. Die Entlastung des Bundes ist beträchtlich. Während er bisher bei der vollen Beanspruchung im Normalfall rund einen Drittel des Verlustes zu übernehmen hatte, so wird er in Zukunft bei einem Maximalverlust noch 5,5 Prozent über- nehmen. Mit 17 zu 2 Stimmen hat Ihre Kommission Eintreten beschlossen. In der Detailberatung wurden verschiedene Anträge gestellt. Gegenüber dem Ständerat wurde materiell nichts Wesentliches geändert: Ich werde bei den betreffen- den Artikeln darauf zurückkommen, und wir werden dann Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, auf diese Vorlage einzutreten. M. Etique, rapporteur: La modification de l'arrêté fédéral sur l'économie sucrière qui vient à échéance en 1989 est rendue nécessaire en raison de trois séries de problèmes qu'il s'agit de résoudre: Premièrement, le volume de la production indigène que les Chambres fédérales souhaitaient voir augmenter lors- qu'elles ont accepté, en 1983, les motions Thévoz et Gerber qui demandaient que l'on augmente de 17000 à 20000 hectares la surface consacrée à la culture de la betterave sucrière. En acceptant l'entrée en matière sur cet arrêté fédéral, le Parlement se situera dans la logique des décisions prises antérieurement. Deuxièmement, le montant de la contribution fédérale au financement de l'économie sucrière indigène doit être ajusté en raison du programme complémentaire de réduc- tion linéaire des prestations, qui doit permettre à la Confédé- ration de se dégager pour environ 20 millions de francs dans ce secteur. Troisièmement, la nécessité de réglementer et d'assujettir l'importation de produits manufacturés à base de sucre, de manière à réaliser l'égalité de traitement avec le sucre importé et à réduire la pénalité dont souffrent nos propres industries transformatrices. Enfin, il ne faut pas oublier la fabrication indigène de sirops afin de réaliser la parité avec la production indigène de sucre. Les modifications de l'arrêté fédéral tiendront donc compte principalement de ces objectifs prioritaires. Tout d'abord, en vue de réaliser, du moins partiellement, les interventions citées plus haut, le projet vous propose de fixer à un million de tonnes, contre 850 000 aujourd'hui, la quantité de betteraves que les deux sucreries d'Aarberg et de Frauenfeld sont autorisées à prendre en charge annuelle- ment. La question des productions qui dépassent ce contingent de base d'un million de tonnes, contingent appelé «betteraves contractuelles», sera désormais mieux réglée que par le passé, et ceci grâce à l'introduction de la notion de «bette- raves supplémentaires», dont le prix sera fixé en pour cent du prix de base appliqué aux betteraves contractuelles. A ce stade de la discussion, il convient d'insister sur le fait que le nouvel arrêté abandonne, contrairement aux vœux des motionnaires, la référence à la surface cultivée, pour s'en tenir désormais uniquement à la notion de quantités admises par les raffineries. Cette manière de faire est d'ail- leurs en contradiction avec la pratique admise pour d'autres productions agricoles, mais on nous a rendus attentifs au fait que, jusqu'à présent, les contrats se passaient toujours en fonction de quantités, sans faire référence aux surfaces. De façon plus fondamentale, il faut tenir compte de l'aug- mentation de la production à l'hectare qui se situe aux environs de 550 quintaux. Dès lors, avec une surface culti- vée de 20000 hectares, c'est une quantité de 1 100000 tonnes qu'il aurait fallu fixer dans l'arrêté comme limite acceptable. C'est ce que la majorité de la commission n'a pas voulu. Pour la période 1979 à 1983, il convient de relever quelques chiffres intéressants. Le plafond moyen fixé par le Conseil fédéral fut de 750 000 tonnes environ, alors que les quantités livrées effectivement ont été de l'ordre de 800 000 tonnes, pour une surface cultivée de 14 300 hectares, notre produc- tion indigène couvrant nos besoins à raison de 46 pour cent. Le nombre moyen de planteurs était de 8100 environ pour une surface cultivée de 1,75 hectare, ce qui montre que nous sommes dans une production de petite et de moyenne entreprise agricole. Au niveau des justifications, il convient de relever qu'une extension de la culture betteravière dans notre pays et, partant de la production indigène de sucre, qui dépassera la limite des 50 pour cent, s'explique par le souci d'offrir à notre agriculture des possibilités de diversification en ces temps caractérisés par un phénomème de saturation dans la plupart des productions agricoles de base, le lait et la viande en particulier. A l'instar de certaines branches de l'industrie, l'agriculture est donc en quête de possibilités de diversifica- tion. Nous aurions mauvaise grâce à les lui refuser, en lui reprochant par exemple les conséquences de l'amélioration de ses rendements. Il est vrai que les intérêts des consommateurs ne doivent pas être négligés dans cette opération, puisque leurs contribu- tions permettent de financer pour une part déterminante ce que l'on pourrait appeler «le compte sucrier». Il est vrai aussi que le nouvel arrêté va entraîner pour eux des charges supplémentaires de l'ordre de 6 francs environ par consom- mateur et par année, mais aux yeux de la majorité de la commission, ces charges représentent une contribution que l'on peut qualifier de supportable et de raisonnable, de même que la majorité de la commission estime que l'aug- mentation du prix du sucre qui résultera de ce nouvel arrêté peut être supportée par notre industrie de transformation et d'exportation qui travaille sur la base de sucres ou de produits sucrés. Les dispositions financières de l'arrêté se situent dans la droite ligne des mesures d'économies de la Confédération, dont l'objectif est de réaliser environ 20 millions d'écono- mies. Cet objectif sera atteint d'une part par la suppression de la contribution de base de la Confédération au compte de compensation et, d'autre part, par la réduction des contribu- tions spéciales. Il est évident que la réduction des presta- tions de la Confédération entraînera une augmentation de la taxe du sucre, c'est-à-dire de la contribution demandée au consommateur, alors que la commission a décidé de main- tenir la contribution des planteurs à son niveau actuel. Une mise à contribution maximum des trois partenaires - Confé- dération, consommateurs, planteurs - pourrait entraîner une sollicitation du fonds de l'ordre de 90 millions de francs,
S.Juni 1985 867 Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses avec de surcroît la possibilité de recourir à la hausse de 50 pour cent des prestations en cas d'insuffisance. Comme déjà indiqué, il s'agira premièrement de donner compétence au Conseil fédéral pour prélever la taxe propor- tionnelle en sucre sur l'importation de produits industriels transformés à base de fruits, de même que sur les succé- danés du sucre fabriqués dans notre pays. Pour le reste, la politique sucrière de la Confédération est maintenue dans ses aspects essentiels, à savoir que l'on continuera premiè- rement, à couvrir nos besoins par l'importation et par la production indigène dont la part sera donc appelée à aug- menter. Deuxièmement, on prendra en charge la production bettera- vière, c'est-à-dire betteraves contractuelles et betteraves supplémentaires, dans les limites des contingents indiqués à un prix fixé tenant compte du coût de production d'une exploitation normalement et rationnellement gérée. Troisièmement, et ceci est important, le prix du sucre sera toujours fixé en fonction du prix mondial du sucre, majoré des taxes, c'est-à-dire des droits de douane et de la contri- bution aux stocks obligatoires. Quatrièmement, les différences positives seront virées au fonds de compensation; différences positives qui résultent de l'écart entre le prix de revient des sucreries et le prix du sucre importé, dédouané, taxes sur le sucre non comprises. Actuellement, ce sont des différences négatives que nous devons supporter. Nous avons un prix de revient dans les sucreries qui est de l'ordre de 170 francs, le sucre dédouané nous arrive à peu près de 80 à 85 francs franco-frontière dédouané. Il en résulte aujourd'hui une différence négative qui est de l'ordre de 85 à 90 francs le quintal. Dès lors, dans l'hypothèse où les différences positives ne suffisent pas à couvrir les différences négatives suivantes, il s'agit d'alimen- ter le fonds par les contributions, versables par tranches, de la Confédération, des consommateurs et des planteurs. La question de la répartition des quantités supplémentaires qui fait l'objet de l'article 3 a suscité un vaste débat dans le cadre de l'entrée en matière et aussi dans le cadre de l'examen de cet article. Le Conseil fédéral peut-il ou doit-il édicter des prescrip- tions? C'est la première question posée. Le critère de l'orientation de la production, c'est-à-dire le fait de lier l'attribution de contingents betteraviers à l'abandon de con- tingents laitiers, doit-il figurer dans l'arrêté et apparaître ainsi comme une condition privilégiée d'octroi? Dans son message, le Conseil fédéral se propose de favori- ser les exploitations agricoles de petite et moyenne impor- tance dans l'attribution des nouveaux contingents. Dès lors, qu'est-ce qu'une petite ou moyenne entreprise agricole? Est-ce une exploitation familiale? On connaît des exploita- tions familiales de grande importance! Est-ce une exploita- tion de petite surface? Nous pouvons exprimer des craintes, au niveau de la répartition des contingents supplémentaires, que ce soit le critère de la surface qui soit retenu pour définir la notion> de petites ou moyennes entreprises agricoles. Je viens d'une région où la surface moyenne des exploita- tions agricoles est de vingt hectares, ce qui paraît beaucoup, contre 8,5 en moyenne suisse. Pourtant le revenu est infé- rieur à la moyenne suisse et cela parce que nous sommes dans des régions où les conditions climatiques et topogra- phiques nous imposent une agriculture de type extensif. C'est en fait la notion de revenu qui doit être prise en considération parce qu'elle englobe d'autres critères que celui de la suVface, celui du rendement, celui de la surface ouverte aux cultures en proportion de la surface agricole totale et surtout de la possibilité ou de l'impossibilité de cultures de diversification. Il faudra tenincompte aussi des disparités régionales exis- tant actuellement dans l'attribution de nouveaux contin- gents. Je voudrais avoir, Monsieur le président de la Confé- dération, des assurances pour que la situation des régions à agriculture extensive, comme celles du Jura, soient mieux prises en compte et qu'elles ne soient pas pénalisées par l'emploi de critères tels ceux de la surface. Après un vaste débat d'entrée en matière, au cours duquel ont été entendus des représentants de l'agriculture, de l'in- dustrie des conserves, du commerce d'importation de den- rées alimentaires et du groupe Nestlé, la commission, après avoir rejeté une proposition de renvoi au Conseil fédéral, vous demande par 16 voix contre 5, d'entrer en matière suivant en cela les propositions du Conseil fédéral et du Conseil des Etats. Nous reviendrons tout à l'heure, à l'issue du débat d'entrée en matière, sur les arguments développés par la minorité pour justifier sa proposition de non-entrée en matière et nous apporterons bien sûr d'autres clarifications dans la discussion article par article. Frau Weber Monika, Sprecherin der Minderheit: Die Vorlage des Bundesrates schlägt uns vor, dass wir die Gesamt- menge der Vertragsrüben von 850 000 Tonnen auf eine Million Tonnen aufstocken. Der Ständerat hat dieser Vorlage zugestimmt. Er wird seine Gründe dafür gehabt haben! Ich sage Ihnen offen, dass ich mehr Nachteile sehe und Unsicherheiten und Bedenken habe. Deshalb beantrage ich Ihnen, auch im Namen meiner Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Für diese Vorlage sprechen zwei Hoffnungen, ich betone: Hoffnungen, nicht Fakten. Die eine Hoffnung ist die: Der Bundesrat verspricht sich von dieser Vorlage eine finanzielle Entlastung des Bundes. Er verspricht sich weiter, dass ein paar Landwirte von der Milchwirtschaft auf die Zuckerpro- duktion umsteigen. Er verspricht sich also indirekt eine Entlastung der Milchrechnung. Diesen beiden Hoffnungen muss man .nun scljwerwiegende Bedenken - ich würde sagen - nationaler |nd internationaler Art entgegenstellen. Drei Einwände möchte ich anbringen:
Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral 868 N 5 juin 1985 3. Es wird auch gesagt, diese Vorlage sei wichtig für Krisen- zeiten. Hier möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, dass das nicht stimmt. Wir haben einen Ernährungsplan von 1980. Dort heisst es, dass 40 Prozent des Inlandbedarfes abge- deckt sein müssen. Über diese 40 Prozent verfügen wir bereits; es besteht heute eine 43prozentige Abdeckung des Inlandbedarfs. Es kommt dazu, dass für eineinhalb Jahre Vorräte da sind, und zudem haben wir auch noch künstliche Süssstoffe. Die Frage, ob wir in Krisenzeiten genügend mit Zucker eingedeckt sind, kann also mit Ja beantwortet wer- den. Dafür brauchen wir diese Vorlage nicht. Aber man muss deutlich sagen, dass wir in der Schweiz zuviel Zucker verbrauchen; es wird zuviel Zucker konsumiert. Und wenn wir die Produktionsmenge nun noch vergrössern, werden wir Konsumenten - wir alle hier in diesem Ratssaal - eben- falls mehr Zucker essen müssen; man wird uns diesen Zucker irgendwie servieren, vielleicht im Mineralwasser oder irgendwo, aber man wird uns diesen Zucker servieren, da kann man sicher sein. Nun noch etwas zu unserem internationalen Image: Wenn wir in mehr Protektionismus machen, steigt der positive Eindruck von uns im Ausland überhaupt nicht. Ich möchte auf etwas hinweisen, das mir Sorgen macht. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft setzt sich jeweils an der internationa- len Zuckerkonferenz richtigerweise dafür ein, dass die hoch- industrialisierten Länder nur bis zu 40 Prozent des Inlandbe- darfes produzieren und dass man den Rest den Drittweltlän- dern überlässt. Im gleichen Departement von Herrn Bundes- präsident Purgier ist aber die Abteilung für Landwirtschaft, und diese Abteilung will nun mit dieser Vorlage von 40 auf 60 Prozent aufstocken. Hier sehe ich einen Widerspruch, der mir nicht gefällt. Ich finde die Politik, die das BAWI einge- schlagen hat, richtig, und ich kann nicht verstehen, warum wir den Drittweltländern die Produktion wegnehmen. Ich fasse zusammen: Ich bin der Meinung, dass die interna- tionale Situation, wie wir sie heute haben, gegen diese Vorlage spricht. Weltweit gesehen haben wir eine Überpro- duktion von Zucker. Der Preis des Zuckers ist sehr tief; und in diesem Moment kommt es der lieben Schweiz in den Sinn, die Zuckerrübenanbauflächen noch zu erweitern. Das widerspricht doch jedem normalen Verstand! Die Hoffnun- gen des Bundesrates, das Überschussproblem zu bewälti- gen und für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, gehen meines Erachtens mit dieser Vorlage nicht auf. Ich bin der Meinung, dass diese Vorlage unnötig ist. Wir haben keine Notsituation, weder für die Landwirte, noch für die Konsu- menten. Beide sind gut abgedeckt. Ich bin der Meinung, dass ein weiterer Agrarprotektionismus unserem Ruf scha- det. Wir sollten die übrige Produktion besser den Drittwelt- ländern überlassen. Ich bitte Sie also, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Zum Schluss erlauben Sie mir noch ein Wort zu diesen 15 Rappen, die immer wieder kommen. Man sagt uns, der Konsument könne diese 15 Rappen pro Kilo ruhig bezahlen, das bringe ihn nicht um; das mache pro Konsument unge- fähr 6 Franken im Jahr aus. Wir haben hier in diesem Rat eine Inflationsmentalität ohnegleichen! Wir sagen: dort spie- len 15 Rappen keine Rolle, wir sagen 30 Rappen beim Fleisch spielen keine Rolle, wir sagen 60 Rappen beim Käse spielen keine Rolle; überall spielt es keine Rolle! Ich mache Sie darauf aufmerksam: es gibt noch Familien in dieser Schweiz, die den Rappen drehen müssen, die viel- leicht 2500 Franken verdienen; für die spielen alle diese 15 und 30 und 60 Rappen eine Rolle; sie kumulieren sich doch. Ich bitte Sie, daran zu denken, dass nicht alle Familien soviel verdienen wie ein Bundesrat. Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Frau Gurtner: Was wir bisher zu diesem Geschäft gehört haben, behandelte fast ausschliesslich Aspekte aus der Sicht der schweizerischen Landwirtschaft. In den Verflech- tungen der Interessen von Landwirtschaft, Grossverteilern, Konsumenten und Bundesfinanzen denkt fast niemand der Beteiligten an die Notlage der Entwicklungsländer. Die rein von schweizerischen Interessen bestimmten Argumentatio- nen ziehen weltwirtschaftliche Zusammenhänge, vor allem die Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen Zucker pro- duzierenden Entwicklungsländern, der EG und der Schweiz überhaupt nicht in Betracht. Hier setzen wir mit unserer Kritik an. Die ganze Vorlage, inklusive Begründung, geht nirgends auf die weltweite Überschussproduktion beim Zuk- ker ein. Konsequenzen aus der bedenklichen Situation der Produzenten in den Entwicklungsländern werden schon gar nicht gezogen. Gefragt ist jetzt eine umsichtigere Politik, die die inländische Landwirtschaft, die Entwicklungspolitik, die Gesundheitspolitik und damit auch eine sinnvolle Konsu- mentenpolitik miteinbezieht. Die Vorlage genügt diesen Ansprüchen nicht. Unsere Fraktion PdA/PSA/POCH plädiert deshalb für Nichteintreten. Wir sehen die Nöte und Zwänge der Schweizer Bauern und somit die Probleme, die sich für eine erfolgreiche Landwirt- schaftspolitik ergeben. Angesichts der Milchschwemme und des Fleischberges sind wir mit der Forderung, die landwirt- schaftliche Produktion stärker in Richtung Ackerbau anstelle von Milchwirtschaft zu verlagern, einverstanden. Existenzsichernde Preise für unsere Bauern sind eine Selbstverständlichkeit. Aber wir wehren uns dagegen, die Probleme der Landwirtschaft in der Schweiz auf Kosten der Entwicklungsländer zu lösen, in diesem konkreten Fall jetzt auf Kosten der Zucker produzierenden Entwicklungsländer. Zirka die Hälfte des Zuckerbedarfes der Schweizer Bevölke- rung wird durch unsere Landwirtschaft gedeckt. Der Rest wird fast ausschliesslich aus den EG-Staaten importiert, die selber 30 bis 40 Prozent mehr produzieren, als sie konsu- mieren. In der Schweiz sind die Importe von Rohrzuckeraus Entwicklungsländern seit den sechziger Jahren sozusagen in die Bedeutungslosigkeit abgesunken. 1984 stammten 98 Prozent des gesamten Zuckerimportes aus den EG-Ländern. Die restlichen 2 Prozent kamen aus Kuba. 17 Jahre früher konnten die Entwicklungsländer noch 26 Prozent an die schweizerischen Gesamtzuckerimporte beitragen. Dabei waren die Zuckerpreise auf dem Weltmarkt seit 1969 noch nie so tief wie heute. Zucker sei nicht einmal mehr die Verpackung wert, schrieb unlängst eine schweizerische Grossbank. Die weltweiten Reserven im Ausmass von 40 Prozent einer Jahresproduktion bewirken Preise, die für die Entwicklungs- länder trotz der geringen Löhne für die Zuckerarbeiter und Zuckerarbeiterinnen nicht mehr kostendeckend sind. Zuk- ker gehört aber für viele Entwicklungsländer zu den wichtig- sten Exportprodukten. Für einige Länder bildet der Zucker sogar den Hauptdevisenbringer. Heute ist diese einseitige Abhängigkeit eines Entwicklungslandes vom Export vor allem eines Produkts das Resultat der Umgestaltung seiner Landwirtschaft durch die Kolonialisten. Dadurch sind sie auf Gedeih und Verderb von den Schwankungen der Weltmarkt- preise abhängig. Der Fall des Zuckerpreises zum Beispiel um nur 1 ( US-Cent pro Pfund bringt theoretisch für die Entwicklungsländer über 400 Millionen US-Dollar Exporterlösausfall ' Niedrige Weltmarktpreise können aber in den Entwicklungsländern nicht durch staatliche Schutzpolitik aufgefangen werden und drücken die ohnehin dürftigen Löhne der Landarbeiter und Landarbeiterinnen in den Zuckerplantagen und die Einkommen der Zuckerbauern. Aus diesen Gründen sind wir für eine Förderung des Imports von Rohrzucker aus den Entwicklungsländern auf Kosten der Importe aus den EG-Staaten und anstelle elines weiteren Ausbaus unser eigenen Zuckerproduktion. Einen Schritt in dieser Richtung macht zum Beispiel OS 3, die Warenvermitt- lungszentrale für Drittweltläden, mit dem Import von Rohr- zucker aus Kolumbien. Die Grossverteiler, die Migros oder Coop, sollten diesem Beispiel folgen. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft hätte die nötigen Mittel für die Importför- derung aus dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handels- politische Massnahmen zugunsten der Entwicklungsländer zur Verfügung. Mit diesen Massnahmen könnte der Rohr- zucker aus Entwicklungsländern gleich teuer sein wie der EG-Rübenzucker. Die Zentrale für Handelsförderung sollte
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.067 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.06.1985 - 08:00 Date Data Seite 862-869 Page Pagina Ref. No 20 013 424 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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