Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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18 juin 1984
hang mit dem passiven Textilveredelungsverkehr neu auf-
tauchenden Handelshemmnisse seitens der EG-Partnerlän-
der scharf zu kritisieren, dies in Gegenwart eines Vertreters
der EG-Kommissior. Abschliessend lässt sich festhalten,
dass der bisherige Gesprächsverlauf, besonders bei den
Verkehrsproblemen, die Nützlichkeit solcher Kontakte auf-
gezeigt hat, da sie nicht nur der gegenseitigen Information
dienen, sondern auch Entwicklungen in der Meinungsbil-
dung herbeiführen können. Die Bedeutung dieser bilatera-
len Beziehungen wird in der Zukunft nicht zuletzt von der
gezielten Wahl der Traktanden, aber natürlich auch von der
personellen Zusammensetzung der beiden Delegationen
abhängen. Schweizerischerseits wurde auf Kontinuität
geachtet. Wir vermissten sie aber etwas auf der anderen
Seite.
Wir bitten Sie, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu
nehmen.
Le président: La parole est à Mme Meier, efficiente prési-
dente de la délégation suisse.
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Ich möchte zu diesem
schriftlichen Bericht nur zwei Bemerkungen machen, näm-
lich eine über die Entstehung der Delegation, über die heute
zum erstenmal berichtet wird, und eine zweite über die
Tätigkeit.
Bis 1979 sassen im Europäischen Parlament die Delegierten
der jeweiligen Landesparlamente der Mitgliedländer,
genauso wie es heuto noch in der Beratenden Versammlung
des Europarates der Fall ist. 1979 erfolgte die erste Direkt-
wahl der Parlamentarier. Wählbar waren nun auch Leute,
die nicht einem nationalen Parlament angehören. Diese
erhöhte demokratische Legitimation musste, wie es Beob-
achter voraussagten, teuer bezahlt werden, nämlich mit
einer geschwächten Rückkoppelung zu den jeweiligen
nationalen Parlamenten. Bei den gestrigen, zweiten Direkt-
wahlen führte diese Entwicklung bekanntlich dazu, dass
nationale statt europäische Themata diskutiert wurden.
Die Parlamentarier vermissten eindeutig ihre Kontakte mit
den nationalen Parlamenten, in denen sie zugunsten der
europäischen Idee hatten wirken können. Sie haben deshalb
Kontaktdelegationen geschaffen, zuerst zu den einzelnen
Parlamenten der Mitgliedländer und nachher auch zu den
Parlamenten jener Staaten, die enge Beziehungen mit der
EG haben; dazu gehören auch wir. In unseren Räten wurde
dann auch eine solcne Delegation beschlossen. Sie haben
das sicher längst wieder vergessen.
Ich möchte zum zweiten Punkt deshalb noch kurz bemer-
ken, dass es sich bei diesen Treffen der jeweiligen Delega-
tionen nicht um blossen Tourismus handelt, wie das oft
vermutet wird. Vielmehr bereiten wir uns in der schweizeri-
schen Delegation jeweilen sehr genau vor auf diese Gesprä-
che. Wir versuchen dabei die Probleme, die jeweils zwi-
schen unserem Land einerseits und der EG andererseits
anstehen, auf der parlamentarischen Ebene zu beraten,
parallel zu den Kontakten, die gleichzeitig auf Regierungs-
und Diplomatenebene erfolgen, natürlich mit den uns ange-
messenen becheidenen Mitteln.
Wir konnten dabei etwa den EG-Parlamentariern bewusster
machen, wie die Volksrechte Einfluss haben auf die gegen-
seitigen Abkommen. Wir haben vor allem Gelegenheit
gehabt, ganz konkrete Anliegen - ich erinnere an die
Erschwernisse beim «passiven Textilveredelungsverkehr»,
die Herr Hefti hier im Rat auch vorgebracht hat; ich erinnere
an die ganzen Probleme des grenzüberschreitenden Stras-
senverkehrs und der Abgaslimiten - mit EG-Parlamentariern
zu besprechen. Oder wir haben zum Beispiel ein Versiche-
rungsabkommen, das paraphiert, aber von den EG-Behör-
den nicht unterzeichnet war, erfolgreich empfohlen. Wir
haben gespürt, dass diese Kontakte mehr Verständnis für
unsere Position brachten. Bei der Diskussion über Verkehrs-
fragen wurde uns attestiert, wir seien offenbar die einzigen
in Europa, die eine klare Verkehrskonzeption hätten, was
man von der EG jedenfalls nicht sagen könne.
Ich glaube also, dass sich diese Begegnungen lohnen und
dass wir, wenn wir sie weiterhin so gut vorbereiten, auch
etwas zur Verständigung zwischen diesen beiden Gremien
beitragen können, insbesondere natürlich zum Verständnis
der EG für unsere eigene Problematik. Auf der anderen Seite
ermuntern diese Begegnungen auch uns Schweizer, die
Europa-Idee hier im Parlament lebendig zu halten und zu
fördern.
M. Aubert, conseiller fédéral: Les contacts entre l'Europe
des Dix et l'Europe des Vingt et un ne peuvent être com-
parés à «une idylle parfaite dans un ciel sans nuages» ; il y a
des difficultés. L'Europe des Dix est un sujet de droit inter-
national sui generis qui présente les caractéristiques d'un
Etat, ce qui n'est pas le cas du Conseil de l'Europe. Lorsque
les choses vont mal, lorsqu'on n'arrive pas à s'entendre sur
le prix des choux-fleurs et des pommes de terre, l'Europe
des Dix a tendance à aborder d'autres sujets sur lesquels un
accord est plus facile à trouver, en particulier la culture et
l'harmonisation du droit, qui sont des domaines privilégiés
du Conseil de l'Europe. Le plan Genscher-Colombo concer-
nant la fameuse «union européenne», a suscité des craintes,
justifiées, de la part du Conseil de l'Europe. On a craint que
l'Europe des Dix ne grignote encore certains domaines
privilégiés du Conseil de l'Europe. Les délégués permanents
à Strasbourg ont pris la décision de présenter au Comité des
ministres une étude et un certain nombre de propositions
devant déterminer clairement le rôle du Conseil de l'Europe
et ses relations avec la Communauté.
Le Comité des ministres en traitera le 22 novembre 1984.
C'est une bonne nouvelle. Le nouveau Secrétaire général,
M. Oreja, procédera, lui aussi, certainement, à un travail de
clarification qui est actuellement indispensable.
Le président: Mme Meier nous propose de prendre acte du
rapport de la Délégation suisse pour les relations avec le
Parlement européen. Il n'y a pas d'autre avis. Il est donc pris
acte.
#ST# 84.032
Delegation beim Europarat. Bericht
Délégation auprès du Conseil de l'Europe.
Rapport
Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1984
Décision du Conseil national du 15 juin 1984
Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Parla-
mentarierdelegation beim Europarat den folgenden schriftli-
chen Bericht (texte français voir «Bulletin officiel du Conseil
national», session d'été 1984):
Bericht über die 35. ordentliche Session der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates
- Einleitung
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat
berichtet im folgenden über ihre Tätigkeit während der 35.
ordentlichen Session der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates, die in drei Teilsessionen (zwischen April
1983 und Anfang Februar 1984) in Strassburg tagte. Die
jährlich wiederkehrende Minisession fand letzten Sommer
in Luxemburg statt.
Die Schweizer Delegation setzte sich während der Berichts-
zeit wie folgt zusammen:
Nationalrat: Girard-Montet (Präsidentin), Aider, Augsburger
(Vizepräsident), Butty, Cantieni, Dupont, Muheim, Müller-
Bern.
Ständerat: Debétaz, Donzé, Gadient, Guntern.
18.Juni 1984
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Delegation beim Europarat. Bericht
Zu Beginn der Frühjahrssession 1983 wurde Nationalrätin
Girard-Montet wieder zur Präsidentin der Kommission für
die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit gewählt. Ebenfalls wiedergewählt wurden:
Nationalrat Muheim zum Vizepräsidenten der Kommission
für Raumplanung und Kommunalfragen, Nationalrat Augs-
burger zum Vizepräsidenten der Budgetkommission und
Ständerat Debétaz zum Vizepräsidenten der Kommission für
Wirtschafts- und Entwicklungsfragen. Nationalrat Aider
wurde als Präsident der Unterkommission für das internatio-
nale Seerecht der juristischen Kommission für ein weiteres
Amtsjahr bestätigt.
Nationalrätin Girard-Montet war während der Berichtszeit
Vizepräsidentin der liberalen Fraktion und Ständerat Donzé
Vizepräsident der sozialistischen Fraktion. Verschiedene
Delegationsmitglieder betätigten sich als Kommissionsbe-
richterstatter.
Als Einleitung finden Sie wiederum eine allgemeine Würdi-
gung wichtiger Strömungen im Bereich der Europäischen
Gemeinschaft und deren Auswirkungen auf den Europarat.
Die während der Berichtszeit zur Unterschrift und Ratifika-
tion aufgelegten europäischen Konventionen sowie die im
Laufe der 35. Session zuhanden des Ministerkomitees ver-
abschiedeten wichtigsten Geschäfte sind im Anhang aufge-
listet. Im Anhang finden Sie auch den Text einer Delega-
tionsmotion mit dem Ziel, die Methode der bundesrätlichen
Berichterstattung über seine Tätigkeit im Europarat an die-
jenige der Delegation anzupassen. Der letztjährige Delega-
tionsbericht wurde von den beiden Kommissionen für aus-
wärtige Angelegenheiten erstmals vorberaten, was jetzt zur
Regel werden soll.
Anlässlich der nationalrätlichen Kommissionssitzung vom
30. Mai 1983 wurde der Wunsch geäussert, man möge in
zukünftigen Berichten die Beschlüsse, die Folgen für die
Schweiz haben, konkreter darstellen. Wir bemühen uns, die
praktischen Auswirkungen der Arbeit des Europarates auf
die Schweiz anhand einiger ausgewählter Beispiele etwas
eingehender zu beleuchten. Dabei geht es vor allem um
Auswirkungen ausserhalb des Bereichs der Konventionen.
Erste Beispiele finden Sie im Anhang.
2. Entwicklungen im Bereich der Europäischen Gemein-
schaft und ihre Auswirkungen auf den Europarat
Vor einem Jahr orientierten wir Sie über den Stand der
Beratungen betreffend die Schaffung einer Europäischen
Union (Genscher-Colombo-Plan), über den Stand der im
Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments paral-
lel dazu verlaufenden Bemühungen um die Ausarbeitung
eines Vertrages zur Gründung einer Europäischen Union
sowie über die Reaktion des Europarates auf diese Initiati-
ven. (Siehe «Amtliches Bulletin» der BV, NR, Sommerses-
sion 1983, Seite 928-930 für den französischen Text und
«Amtliches Bulletin» der BV, SR, Sommersession 1983, Sei-
ten 371-373 für den deutschen Text.) Im folgenden berich-
ten wir über die weitere Entwicklung.
Genscher-Colombo-Plan: Der 1981 eingereichte Genscher-
Colombo-Plan strebt die Zusammenfassung der Europäi-
schen Gemeinschaft, der Europäischen Politischen Zusam-
menarbeit (EPZ) und des (durch die Staats- und Regierungs-
chefs der EG-Staaten gebildeten) Europäischen Rates - der
bisher noch nicht vertraglich verankert worden ist - in einer
verbindlichen vertraglichen Form (Europäische Akte) an.
Damit soll der Europäischen Gemeinschaft unter der Füh-
rung des Europäischen Rates eine grössere Handlungsfä-
higkeit vermittelt werden. Ein wichtiges Element des Planes
betrifft den Vorschlag, die durch die Verträge von Paris und
Rom vorgesehenen Mehrheitsentscheide - seit 1966 durch
das Konsensprinzip verdrängt - wieder zur Regel zu
machen. Weiter ist eine Aufwertung des Europäischen Par-
lamentes vorgesehen.
Wir meldeten schon letztes Jahr Zweifel an, ob von dieser
Initiative grosse integrationspolitische Impulse ausgehen
würden. In der Zwischenzeit wandelte sich die ursprünglich
als rechtsverbindlich vorgesehene «Europäische Akte» tat-
sächlich zu einer anlässlich des Stuttgarter EG-Gipfels vom
Juni 1983 unterzeichneten unverbindlichen «feierlichen De-
klaration».
Deren Ziele sind:
- Stärkung und weiterer Ausbau der Gemeinschaft durch
die Vertiefung bestehender und Ausarbeitung neuer politi-
scher Zielsetzungen im Rahmen der Verträge von Paris und
Rom;
- Erweiterung der Gemeinschaftstätigkeit, zum Beispiel
durch
- eine Intensivierung der Europäischen Politischen Zusam-
menarbeit (sicherheitspolitische Abstimmung);
- eine engere kulturelle Zusammenarbeit (hier könnte es
Probleme mit dem Europarat geben);
- eine Angleichung bestimmter Bereiche der Gesetzgebung
der Mitgliedstaaten (auch hier könnte es zu einem Konkur-
renzverhältnis mit dem Europarat kommen);
- eine verstärkte Zusammenarbeit in der Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität.
Institutionen: Vom Europäischen Rat der Staats- und Ftegie-
rungschefs erwartet man politische Impulse. Da die Anwen-
dung der in den Verträgen von Paris und Rom vorgesehe-
nen Verfahren für die Beschlussfassung (Mehrheitsent-
scheide) von entscheidender Bedeutung für die Verbesse-
rung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Gemein-
schaft ist, soll im Rat (auf Ministerebene) «jede Möglichkeit»
zur Erleichterung der Beschlussfassung genutzt werden.
Diese vorsichtige Formulierung wird wahrscheinlich auch
künftig die Anwendung des oft lähmenden Konsensprinzips
ermöglichen.
Man will das Europäische Parlament vermehrt konsultieren.
Man will aber auch vor der Ernennung des Kommissionsprä-
sidenten die Stellungnahme des erweiterten Präsidiums ein-
holen und dem Parlament das Kommissionsprogramm zur
Debatte und Abstimmung vorlegen.
Sobald die erreichten Fortschritte auf dem Weg zur europäi-
schen Einigung es rechtfertigen, spätestens aber fünf Jahre
nach der Unterzeichnung der Deklaration, soll dieselbe
einer allgemeinen Überprüfung unterzogen werden. Es
muss dann entschieden werden, ob die erzielten Fortschritte
in einen Vertrag über die Europäische Union einzubringen
sind. Das Parlament würde um seine Stellungnahme er-
sucht.
Stand der Arbeiten des Vertassungsausschusses des Euro-
päischen Parlamentes: Die 1981 vom Europäischen Parla-
ment als eine Art Konkurrenzunternehmen zum Genscher-
Colombo-Plan lancierte Verfassungsinitiative mit dem Ziel
der Erarbeitung eines Vertrages zur Gründung einer Euro-
päischen Union hat in der Zwischenzeit zwei weitere Hürden
genommen. Das Europäische Parlament genehmigte wäh-
rend der Herbstsession 1983 (mit 201 gegen 37 Stimmen bei
2 Enthaltungen) Leitlinien für den Vorentwurf eines Vertra-
ges zur Gründung der Europäischen Union. Dafür stimmten
fast einheitlich die Christlichdemokraten und die Liberalen
sowie die italienischen Kommunisten. Die Nein-Stimmen
kamen von den französischen und den griechischen Kom-
munisten sowie von fast sämtlichen dänischen Abgeordne-
ten. Der Stimme enthielten sich vor allem die Konservativen.
Am 14. Februar 1984 nahm dann das Europäische Parlament
den Vertragsentwurf zur Gründung der Europäischen Union
mit 238 Ja, 31 Nein und 43 Enthaltungen an. Eine Aufschlüs-
selung nach Parteien ergibt folgendes Bild:
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Fraktion Mit- Abge-
glieder- gebene
zahl Stimmen
Sozialisten
EVP-CDU
Europäische
Demokraten (Konservative)
Kommunisten
Liberale
Demokraten für den
Fortschritt (Gaullisten)
Unabhängige
Fraktionslose
124
117
63
48
38
22
12
10
434
93
105
36
32
30
2
7
7
312
Dafür Da- Enthal-
gegen Hingen
47
105
24
22
28
2
3
7
238
12
—
6
9
—
—
4
—
31
34
—
6
1
2
—
—
—
43
Kommissionspräsident Thorn sicherte dem Parlament die
Unterstützung seiner Behörde zur Verwirklichung des Vor-
habens zu. Das Vertragswerk wird jetzt den nationalen Par-
lamenten und Regierungen zur Genehmigung unterbreitet.
Es tritt in Kraft, wenn ihm eine Mehrheit der Mitgliedstaaten
mit zusammen gerechnet zwei Dritteln der EG-Bevölkerung
zugestimmt hat.
Ziel der Union ist die Stärkung der Solidarität zwischen den
europäischen Völkern, unter Achtung ihrer historischen Per-
sönlichkeit, ihrer Würde und ihrer Freiheit, im Rahmen von
freiwillig akzeptierten Institutionen. Dieses Ziel will man'
entweder durch den Weg der gemeinsamen Aktion oder der
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erreichen,
wobei letzteres insbesondere für den Bereich der Aussen-
politik gilt.
Was die gemeinsaman Aktionen betrifft, so wird zwischen
der ausschliesslichen Zuständigkeit (z.B. Freizügigkeit,
Wettbewerbspolitik) und der konkurrierenden Zuständigkeit
(z.B. Konjunktur-, Währungs-, sektorale Wirtschafts-,
Energie- und Sozialpolitik) unterschieden. Für die meisten
Politikbereiche hat d e konkurrierende Zuständigkeit zu gel-
ten; d.h. die Mitgliedstaaten können so lange selbst han-
deln, als die Union nicht tätig wird. Als Leitlinie für die
Kompetenzabgrenzung wird dabei das Subsidiaritätsprinzip
gelten. Die Union soll selbstverständlich ein eigenes Finan-
zierungssystem erhalten.
Das Europäische Parlament, das heute ausserhalb des
Haushaltverfahrens keine legislativen Befugnisse hat, soll
aufgewertet werden, und zwar indem es künftig zusammen
mit dem Rat die Legislativbefugnisse in sämtlichen Domä-
nen ausübt und bei allen Gesetzentwürfen mitentscheidet.
Ferner kann die Handlungsfähigkeit des Rates durch die
Abschaffung des Vetorechtes nach einer zehnjährigen Über-
gangszeit erhöht werden.
Es ist klar, dass mit diesem Projekt kein europäischer Bun-
desstaat angestrebt wird; es geht vielmehr um eine Verbes-
serung des europäischen Gebäudes, zwecks Erleichterung
der Erfüllung schon bestehender Aufgaben. Damit würde
man aber auch die Übernahme neuer Aufgaben-strikt nach
dem Subsidiaritätsprinzip - ermöglichen.
Wird diese Initiative auch wieder in «europäischen» Schub-
laden verstauben? Vieles hängt davon ab, wie sich das
neugewählte Europäische Parlament für dessen Verwirkli-
chung einsetzt. Eine gewisse Gewähr für einen solchen
Einsatz ist gegeben, weil das Projekt einen erheblichen
Zuwachs an Kompetenzen für das Parlament vorsieht.
In einer Zeit der Krise und der Ratlosigkeit darf aber auch die
psychologische Wirkung des Vorhandenseins eines umfas-
senden politischen Projektes nicht unterschätzt werden.
Wie ein Mitglied des Europäischen Parlamentes im
Anschluss an die Abstimmung gesagt hat, können die
Staats- und Regierungschefs der EG ihre eigenen Miss-
erfolge künftig nicht mehr mit dem Fehlen eines politischen
Projektes erklären; zwar sehe man sich angesichts der
Schwierigkeiten, die der Verwirklichung im Wege stehen,
veranlasst, es als «realistische Utopie» zu bezeichnen.
Der Beitrag des Europarates für eine grössere Europäische
Union; Letztes Jahr orientierten wir Sie über die Einsetzung
von Arbeitsgruppen durch das Ministerkomitee. Diese Akti-
vität steht im Zusammenhang mit den Bemühungen des
Europarates, seine Rolle im europäischen «Relance-Pro-
zess» zu stärken. Die Schlussfolgerungen und Empfehlun-
gen dieser Arbeitsgruppen liegen noch nicht vor, doch ist
aufgrund eines Zwischenberichtes klarer geworden, in wel-
cher Richtung sie vorgehen.
- Eine Arbeitsgruppe unter deutschem Vorsitz klärt ab,
welche Rolle der Europarat im europäischen «Relance-Pro-
zess» spielen kann. Dabei stellt sie folgende grundlegende
Fragen:
1.1 Wie kann der politische Dialog innerhalb des Minister-
komitees erweitert und vertieft werden?
1.2 Wie können die Beziehungen zwischen dem Europarat
und der Europäischen Gemeinschaft verbessert werden?
Im Rahmen dieser Fragestellung hat die Arbeitsgruppe bis-
her über folgende Punkte diskutiert:
a. Die Bedeutung neuer Elemente der gegenwärtigen Lage
für den Europarat und die europäische Zusammenarbeit.
b. Die Möglichkeiten, den Zusammenhalt zwischen den Mit-
gliedstaaten - unter besserer Ausnützung des im Europarat
vorhandenen politischen Potentials-zu verstärken. Beson-
dere Beachtung wird dabei dem politischen Dialog im Rah-
men des Ministerkomitees, der Parlamentarischen Ver-
sammlung und der Fachministerkonferenz geschenkt.
Ebenfalls soll untersucht werden, welchen Beitrag die regio-
nalen und lokalen Körperschaften zur Erreichung eines bes-
seren Zusammenhaltes leisten können.
c. Die Entwicklung harmonischer Beziehungen zwischen
dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft, beson-
ders unter Berücksichtigung der Frage, welche neuen
Modalitäten für die praktische Zusammenarbeit gefunden
werden können.
d. 'Die Auswirkungen der Ideale und der Grundsätze des
Europarates ausserhalb des geographischen Bereiches sei-
ner Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der
Kontakte mit den aussereuropäischen Demokratien wie
auch mit Osteuropa und mit der Dritten Welt).
- Eine Arbeitsgruppe unter schwedischem Vorsitz unter-
sucht die Arbeitsmethoden des Europarates.
- Eine Arbeitsgruppe unter französischem Vorsitz klärt ab,
wie der Tätigkeit des Europarates im Menschenrechtsbe-
reich neue Impulse gegeben werden können. Im Vorder-
grund steht die Frage, wie die Wirkung der Europäischen
Menschenrechtskonvention erhöht werden kann, zum Bei-
spiel durch Vereinfachung des Prozederes für die Eingabe
von Klagen oder über die Ergreifung von Initiativen zur
Erweiterung der Liste der von der Konvention geschützten
Rechte bzw. zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der
Konvention (auch Garantie wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Menschenrechte).
Die Arbeitsgruppe äussert sich in einem Zwischenbericht
über den österreichischen Vorschlag, eine Fachminister-
konferenz im Menschenrechtsbereich einzuberufen. Kon-
krete Resultate von einer solchen Konferenz erwartet man
insbesondere in der Domäne der aussergerichtlichen Mittel
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
Beispiele solcher ausserge'ichtlicher Mittel sind:
- Einsetzung eines «Euro-Ombudsmannes» als Schutzga-
rant für nicht einklagbare Menschenrechte;
- Erarbeitung von Ehrenkodexen für Ärzte und Polizisten;
- Erziehungsmassnahmen.
- Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Ständigen
Vertreters der Schweiz beim Europarat untersucht den
Bereich der europäischen kulturellen Zusammenarbeit. Aus-
gehend vom Ziel des Europarates, eine engere Verbindung
zwischen den Mitgliedern herbeizuführen, ist die Arbeits-
gruppe zum Schluss gekommen, dass sich die europäische
kulturelle Zusammenarbeit auf folgende Aufgaben konzen-
trieren müsse:
- Erleichterung der Bewusstseinsbildung in Richtung einer
europäischen Identität;
18.Juni 1984
323
Delegation beim Europarat. Bericht
- Förderung des Verständnisses der Europäer für die
Bedeutung ihres kulturellen Potentials als Hilfe für die Mei-
sterung der modernen Herausforderungen.
Während der Herbstsession 1983 hat die politische Kommis-
sion der Versammlung ihren Bericht zum Thema «Europäi-
sche Zusammenarbeit in den achtziger Jahren» vorgelegt.
Der Berichterstatter erwartet trotz den vielen Schwierigkei-
ten und Rückschlägen eine Zunahme des Gewichtes der
Europäischen Gemeinschaft. Erste Priorität sei daher, die
Entstehung eines Grabens zwischen den EG-Mitgliedern
und Nichtmitgliedern innerhalb des Europarates zu vermei-
den. Eine solche Entwicklung würde nicht nur die Gefahr
einer Erschwerung künftiger Beitrittsgesuche zur Europäi-
schen Gemeinschaft in sich bergen, sondern könnte langfri-
stig sogar die Erreichung des politischen Hauptzieles des
Europarates - die Förderung einer engeren Verbindung
zwischen den Mitgliedern - in Frage stellen.
Um seine wichtige ergänzende Rolle im europäischen Eini-
gungsprozess spielen zu können, müsse der Europarat ein
eigenes politisches Gewicht besitzen. Es liege daher im
Interesse aller Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass der
Europarat nicht einfach eine Organisation technischer
Experten werde.
Der Berichterstatter macht auch auf eines der grössten
Handicaps des Europarates gegenüber der Europäischen
Gemeinschaft auf merksam: Im Gegensatz zur Gemeinschaft
- deren Gesetzgebung unmittelbar in den Mitgliedländern
angewendet wird -, müssen die europäischen Konventio-
nen, die den imposantesten Leistungsausweis des Europa-
rates darstellen, nämlich zuerst von den Mitgliedstaaten
ratifiziert werden. Da viele Konventionen nur von einer rela-
tiv kleinen Anzahl von Ländern ratifiziert werden, sinke
entsprechend ihr Wert. Daher sollen Anstrengungen in Rich-
tung einer Vereinfachung der Ratifizierungsmechanismen
unternommen werden.
Auch der auf beiden Seiten immer wieder ausgedrückte
Wille, Doppelspurigkeit zwischen der Gemeinschaft und
dem Europarat zu vermeiden, dürfe nicht nur ein «frommer
Wunsch» bleiben. (Ermutigend ist die gegenwärtige Über-
prüfung sämtlicher europäischer Konventionen durch die
EG-Kommission im Hinblick auf eventuelle Ratifizierungen
durch die Gemeinschaft. Dabei stehen die Konventionen
betreffend Wanderarbeiter, soziale Sicherheit und Feuer-
waffen im Vordergrund des Interesses.)
In den Bericht und die Entschliessung sind auch die Ergeb-
nisse des Rundtischgespräches über «Die Europäische
Zusammenarbeit in den achtziger Jahren» anlässlich der
Minisession der Parlamentarischen Versammlung in Luxem-
burg im Sommer 1983 eingeflossen. Daran hatten Vertreter
verschiedener Kommissionen der Versammlung sowie die
mit dem Vorsitz der obenerwähnten Arbeitsgruppen des
Ministerkomitees beauftragten ständigen Vertreter teilge-
nommen. Es kam deutlich zum Ausdruck, dass die Arbeiten
der Versammlungskommissionen in vielen Bereichen von
Interesse für die Europäische Gemeinschaft sein können.
Im folgenden stichwortartig einige Hauptpunkte aus der
Diskussion:
- Ständerat Donzé rief in Erinnerung, dass die Kommission
für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen besonders im
Bereich des Konsumentenschutzes gründliche Arbeit gelei-
stet habe, die auch für die Gemeinschaft von Interesse sei.
Ferner beschäftigt sich die Kommission mit der Zukunft der
Klein- und Mittelbetriebe in Europa, Massnahmen gegen die
Steuerumgehung und -hinterziehung, Menschenrechtsfra-
gen im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe, der wirt-
schaftlichen Zusammenarbeit und Solidarität (europäischer
Nord-Süd-Aspekt) und den Beziehungen zwischen den
EFTA-Ländern und der Europäischen Gemeinschaft.
- Der Vertreter der Kommission für die Beziehungen mit
den europäischen Nichtmitgliedländern wies darauf hin,
dass die Beteiligung der osteuropäischen Länder an der
zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der Kultur,
der Bildung und des Umweltschutzes möglich sein sollte,
auch wenn sie den Europarat als solchen nicht anerkennen.
- Der Vertreter der Kommission für Wanderarbeitnehmer-,
Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen unterstrich die Bedeu-
tung der Arbeit des Europarates zugunsten der Wanderar-
beitnehmer, besonders im Zeichen der wachsenden Frern-
denfeindlichkeit.
- Der Sprecher der Kommission für Kultur- und Bildungs-
fragen nannte die Kulturpolitik eine «domaine par excel-
lence» des Europarates. Dank der Europäischen Kulturkon-
vention, die auch europäischen Nichtmitgliedländern offen-
steht, verfüge der Rat über ein ausgezeichnetes und anpas-
sungsfähiges Instrument. Auf der anderen Seite wurde aber
auch auf die Notwendigkeit vermehrter praktischer Tätigkeit
hingewiesen.
- Die Kommission für Sozial- und Gesundheitsfragen setzt
folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Die Verfolgung der Lageentwicklung auf dem Arbeits-
markt und bei den Arbeitsbedingungen;
- Massnahmen gegen die Armut;
- Multidisziplinäre Überlegungen über gewisse Gesell-
schaftsprobleme und deren ethische, soziale und rechtliche
Auswirkungen;
- Kampf gegen den Drogenkonsum.
Bei der Verwirklichung hofft man auf eine enge Zusammen-
arbeit mit der Gemeinschaft.
- Die Kommission für die Beziehungen mit den nationalen
Parlamenten und zur Öffentlichkeit legte einen Katalog spe-
zifischer Vorschläge vor, wie die Arbeit des Europarates ein
grösseres Gewicht bekommen, aber auch transparenter
gemacht werden könne. Die wichtigsten werden in der
Folge aufgeführt:
- Die Auflistung von Vorbehalten und einschränkenden
Erklärungen, die durch die Regierungen der Mitgliedländer
im Zusammenhang mit der Ratifizierung europäischer Über-
einkommen angebracht worden sind;
- Die Förderung des Beitrittes von Nichtmitgliedländern zu
den europäischen Übereinkommen;
- Die vermehrte Konsultierung der Versammlung durch das
Ministerkomitee betreffend seine Konventions- und Empfeh-
lungsentwürfe;
- Die Ausarbeitung eines Berichtes durch die Regierungen
.über die Auswirkungen der Konventionen und Übereinkom-
men des Europarates in den Mitgliedländern;
- Die Behandlung wichtiger Versammlungsempfehlungen
in den Fachministerkonferenzen;
- Die Zusammenarbeit zwischen dem Informationsdienst
des Europarates und den nationalen Informationsdiensten.
- Die Kommission für Wissenschaft und Technologie setzt
sich auch in Zukunft für vermehrte Zusammenarbeit ein. Der
Anregung, die Präsident Mitterrand in seiner Ansprache vor
der Parlamentarischen Versammlung am 30. September
1982 machte - nämlich ein Netz von europäischen For-
schungsstätten zu bilden, damit man sein Heil nicht immer
nur in Reisen über den Atlantik suchen müsse -, soll dabei
Rechnung getragen werden.
Im vorletzten Bericht zeigten wir, dass die Spannungen
zwischen Europarat und Europäischer Gemeinschaft auch
positive Auswirkungen haben können: «Sie (die Spannun-
gen) zwingen den Europarat zur dauernden Überprüfung
seiner etwas schwerfälligen Arbeitsweise und stellten auch
einen permanenten Anreiz dar, Initiativen in jenen Gebieten
zu ergreifen, wo der Europarat einen natürlichen Vorteil
hat.»
Es ist zu hoffen, dass die gegenwärtigen Bemühungen -
sowohl jene, die auf eine «Revitalisierung» des Europarates
selber abzielen, wie auch jene, die zu einer besseren Koordi-
nation zwischen dem Europarat und der Gemeinschaft füh-
ren sollen - Früchte tragen werden. Im nächsten Delega-
tionsbericht sollten wir in der Lage sein, erstmals Bilanz zu
ziehen.
- Frühjahrssession 1983 (25. bis 29. April 1983)
Die wichtigsten Traktanden der Frühjahrssession 1983
waren:
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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18 juin 1984
- Wahl des ersten deutschen Versammlungspräsidenten;
- Entwicklung des internationalen Handels;
- Information und Konsultierung der Arbeitnehmer in multi-
nationalen und nationalen Unternehmen mit komplexen
Strukturen;
- Ost-West-Beziehungen;
- Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerkes;
- Schutz von Tieren bei Experimenten;
- Dringliche Debatte über verschwundene Dioxin-Fässer.
An der Frühjahrssession 1983 nahmen seit 18 Jahren zum
ersten Male wieder Parlamentarier aus Zypern an den Arbei-
ten der Parlamentarischen Versammlung teil. Die zyprioti-
sche Delegation besteht allerdings nur aus Vertretern der
griechisch-zypriotischen Gemeinschaft. Die Gültigkeit der
Mandate dieser Delegation wurde gleich zu Beginn ange-
fochten und die Angelegenheit der Reglementskommission
zur Klärung überwiesen. Die Folge davon war, dass die
griechisch-zypriotische Parlamentsdelegation bis zur
Beschlussfassung über die Gültigkeit ihrer Mandate durch
das Plenum lediglich provisorisch, aber mit allen Rechten,
an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen kann.
Angesichts der vielen brisanten Fragen im Zusammenhang
mit dem Zypernkonflikt sah sich die Reglementskommission
ausserstande, schon während der Frühjahrssession einen
Antrag über die Rechtmässigkeit dieser Vertretung zu stel-
len. Sie ernannte Nationalrat Butty als Berichterstatter und
beauftragte ihn mit der Abklärung dieser Frage. Wir werden
unter den Punkten 5 und 6 auf dieses Problem zurück-
kommen.
a. Die Wahl des ersten deutschen Versammlungspräsi-
denten
Mit dem sozialdemokratischen Abgeordneten Karl Ahrens
wählte die Versammlung zum ersten Male einen Präsidenten
aus den Reihen der deutschen Delegation. Ahrens sah darin
eine Anerkennung für die Arbeit, die Deutsche in diesem
Hause seit 1951 geleistet haben, um die zwischen den Völ-
kern entstandenen Gräben zuzuschütten.
In seiner Antrittsrede erinnerte er an die vielen unbewältig-
ten Probleme, mit denen sich die Versammlung auseinan-
derzusetzen hat. Insbesondere verwies er auf:
- den Rüstungswettlauf und die damit verbundene wach-
sende Kriegsgefahr. (Auch wenn die Behandlung von
Sicherheitsfragen nicht in die Zuständigkeit des Europara-
tes gehören, Messen sich diese - und es gehe ja um die
Zukunft Europas- nicht einfach ausklammern);
- die mitten durch (Europa hindurch verlaufende Frontlinie
zwischen den beiden Grossmächten;
- die Arbeitslosigkeit. (Allein in den Mitgliedländern sind es
18 Millionen Menschen, davon mehr als 40 Prozent unter 25
Jahre alt);
- die Unfreiheit in der anderen Hälfte Europas. (Wir können
uns nicht mehr dam t begnügen, unser Haus in Ordnung zu
halten, sondern wir müssen unsere Stimme auch für diejeni-
gen Europäer erheben, die nicht reden dürfen, und wir
müssen immer das Gespräch mit den Menschen im anderen
Europa suchen);
- die Vernachlässigung der Natur und weltweite Plünde-
rung der Bodenschätze.
Die Aufgabe des Europarates, auch über Probleme zu disku-
tieren, die sich ausserhalb Europas stellen, legitimierte er
damit, dass die Staaten Europas das Bild der Welt gezeich-
net hätten. Deshalb trügen sie auch heute noch die Verant-
wortung für vieles, was in anderen Teilen der Welt ge-
schähe.
Bei der Erörterung der institutionellen Fragen betonte er vor
allem, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen
Versammlung und Ministerkomitee sei. Er unterstrich aber
auch besonders die Bedeutung der unter dem Dach des
Europarates regelrnässig stattfindenden europäischen
Fachministerkonferenzen. An diesen Konferenzen nehmen
auch Abgeordnete der Versammlung teil, wobei sich die
Minister den Fragen der Parlamentarier stellen müssen, die
diese ihnen aus europäischer Sicht und Verantwortung vor-
legen. Das führe dazu, dass sich die Fachminister zuneh-
mend daran gewöhnen müssen, nicht nur ihren nationalen
Parlamenten gegenüber verantwortlich zu sein, sondern
auch europäischen parlamentarischen Instanzen gegen-
über.
Da die Zukunft Europas auf mehreren Säulen ruhe, müsse
eine engere Zusammenarbeit zwischen der Versammlung
und dem Europäischen Parlament angestrebt werden. Es
gehe dabei nicht nur um die Verhinderung von Doppelspu-
rigkeiten, sondern auch um eine Verständigung über die
Prioritäten bei der Lösung der politischen Aufgaben Eu-
ropas.
b. Die Entwicklung des internationalen Handels
Ständerat Donzé legte als Berichterstatter der Kommission
für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen einen Bericht über
die Entwicklung des internationalen Handels vor, der heute
durch Stagnation und sogar Rückgang gezeichnet sei, was
vor allem auf die Zunahme der nichttarifären Handelshemm-
nisse zurückgeführt werden müsse. Das internationale Han-
delssystem weise trotz der Appelle der OECD und des GATT
eine Tendenz zu weniger Freizügigkeit und verstärktem
Protektionismus auf. Diese Entwicklung lahme die Wirt-
schaft und spalte die Welt in Industriestaaten mit ihrer
Arbeitslosigkeit und ihren ungenützten Kapazitäten einer-
seits und Entwicklungsländer andererseits, die sich wegen
ihrer enormen Verschuldung Produkte aus den Industrielän-
dern nicht leisten können.
In der Debatte wies Ständerat Debétaz auf die besonderen
Bedingungen der Landwirtschaft hin, für die nicht nur in der
Schweiz Schutzmassnahmen unentbehrlich seien. Stände-
rat Gadient schloss sich dieser Aussage an, betonte jedoch
gleichzeitig, wie schwerwiegend sich der Protektionismus
auch auf den Willen und die erfinderische Fähigkeit aus-
wirke, neue Werte zu schaffen und neue Wege zu gehen,
und dass unsere Lebensqualität letztlich von dieser innovati-
ven und schöpferischen Kraft bestimmt wird. Dem Konkur-
renzdruck aus den Entwicklungsländern müsse - statt mit
Protektionismus - mit Innovation und Strukturwandel
begegnet werden, damit den Entwicklungsländern die Vor-
teile eines offenen internationalen Handelssystems nicht
vorenthalten bleiben und damit man von ihnen auch die
Übernahme einer grösseren Verantwortung innerhalb die-
ses Systems erwarten kann.
Die Versammlung stimmte der auf den Bericht folgenden
Entschliessung zu, die den Mitgliedregierungen via Mini-
sterkomitee empfiehlt, auf einseitige protektionistische
Massnahmen zu verzichten, insbesondere auf solche, wel-
che die Entwicklungsländer benachteiligen.
c. Information und Konsultierung der Arbeitnehmer in multi-
nationalen und nationalen Unternehmen mit komplexen
Strukturen
Die Information und die Konsultierung der Arbeitnehmer in
multinationalen und nationalen Unternehmen mit komple-
xen Strukturen ist nicht einheitlich geregelt. Die Lage ist bei
multinationalen Firmen besonders kompliziert, weil Mutter-
gesellschaft und Tochterunternehmen in mehreren Ländern
- mit unterschiedlichen Rechtssystemen - angesiedelt sind.
Es wird daher als wünschenswert erachtet, gewisse verbind-
liche Bestimmungen in den Mitgliedstaaten des Europarates
einzuführen wie auch diese Bemühungen mit den von der
Europäischen Gemeinschaft 1980 zum gleichen Thema vor-
geschlagenen Richtlinien zu harmonisieren.
Ständerat Debétaz brachte - als Berichterstatter der mit
einer Stellungnahme zu diesem Projekt beauftragten Kom-
mission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen - mit
Erfolg eine Reihe von Änderungsanträgen ein: Sie bezwek-
ken im wesentlichen, die Bewegungsfreiheit der multinatio-
nalen Unternehmen sowie den vertraulichen Charakter
gewisser Informationen sicherzustellen.
d. Die Ost-West-Beziehungen
Der von der politischen Kornmission vorgelegte Bericht über
die Ost-West-Beziehungen befasste sich vor allem mit dem
damaligen Stand der MBFR-, INF- und START-Verhandlun-
gen. Nationalrat Aider vertrat aber die Auffassung, dass die
18.Juni 1984
325
Delegation beim Europarat. Bericht
Analyse der Ost-West-Beziehungen auf einer breiteren Basis
vorgenommen werden müsse. Es gelang ihm denn auch,
sich mit einem entsprechenden Rückweisungsantrag nach
über siebenstündiger Debatte durchzusetzen. Er bemän-
gelte vor allem das Fehlen von Darlegungen über
- die Beziehungen mit Osteuropa im allgemeinen und mit
Jugoslawien im besonderen;
- die möglichen vertrauensbildenden Massnahmen als
unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlun-
gen im Bereich der Abrüstung und der Rüstungskontrolle;
- die KSZE;
- die Menschenrechte und
- die Lage an der innerdeutschen Grenze.
Ständerat Guntern fand es richtig, dass der Bericht die
Genfer und Wiener Verhandlungen schwergewichtig
behandle. Auch der Europarat müsse sich zu diesen, für
unseren Kontinent eminent wichtigen Fragen äussern.
Europa verdanke die bisher längste Friedenszeit in diesem
Jahrhundert dem Gleichgewicht der Kräfte und der darauf
basierenden Abschreckung. Beschwichtigung, Pazifismus
und Neutralismus brächten nicht den Frieden in Freiheit.
Frieden allein könne man immer haben, aber Frieden ohne
Freiheit sei für uns unannehmbar.
Der Bericht wird dem Plenum zu einem späteren Zeitpunkt
in der gewünschten erweiterten Form noch einmal vorgelegt
werden.
e. Das Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Hand-
werkes
Auf Initiative des Europäischen Parlamentes wurde 1983
zum «Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwer-
kes» erklärt. Da 90 Prozent der Unternehmen in den Mit-
gliedstaaten des Europarates zur Kategorie der Klein- und
Mittelbetriebe gehören, unterstützte die Parlamentarische
Versammlung dieses Anliegen. Sie hatte schon 1980 eine
Empfehlung zuhanden des Ministerkomitees betreffend die
Zukunft dieser Unternehmen verabschiedet; diese ist weiter-
hin gültig.
Das Thema Förderung der Klein- und Mittelbetriebe und des
Handwerkes ist ein Beispiel, wie Europarat und Europäische
Gemeinschaft einander sinnvoll ergänzen können. In die-
sem Sinne gibt die von der Versammlung angenommene
Entschliessung der Überzeugung Ausdruck, dass der Euro-
parat auf denjenigen Gebieten, für die er sich besonders gut
eignet, wie zum Beispiel Berufsausbildung, rechtliche, steu-
erliche und soziale Angelegenheiten sowie Förderung und
Schutz des Handwerkstandes, ebenfalls einen bedeutenden
Beitrag zur Verbesserung der Lage der Klein- und Mittelbe-
triebe und des Handwerkes leisten kann.
Bei solchen Übungen besteht aber immer die Gefahr, dass
sie nach Ablauf des für sie erklärten Jahres letztlich im Sand
verlaufen. Darauf machte Ständerat Debétaz aufmerksam,
als er die Versammlung aufrief, jedes Jahr zu einem Jahr der
Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerks zu machen!
f. Der Schutz von Tieren bei Experimenten
Eine. Expertenkommission des Ministerkomitees hat eine
Europäische Konvention zum Schutz von Tieren bei Experi-
menten ausgearbeitet, zu der die Parlamentarische Ver-
sammlung Stellung zu beziehen hatte. Der Entwurf stellt
einen Kompromiss zwischen den Bestrebungen für ein Ver-
bot sämtlicher Tierversuche und den Erfordernissen der
medizinischen und pharmazeutischen Forschung dar. Die
Erprobung von neuen Medikamenten zum Wohle des Men-
schen sei in der Werthierarchie höher einzustufen als der
Schutz der zur Erprobung dieser Medikamente verwendeten
Tiere, bemerkte der Kommissionsberichterstatter, doch soll-
ten Methoden zur Medikamentenerprobung entwickelt wer-
den, welche Tierversuche in Zukunft unnötig machten oder
diese wenigstens auf ein absolutes Minimum beschränkten.
In diesem Sinne unterstützte auch Nationalrat Butty im
Namen der Schweizer Delegation den Konventionsentwurf.
Es lagen auch einige Abänderungsanträge vor, die auf die
Ausweitung und Verschärfung gewisser Konventionsbe-
stimmungen abzielten.
Am Schluss der Debatte wurde wegen der kontroversen
Natur dieser Vorlage eine Abstimmung unter Namensaufruf
verlangt, welche aber wegen des fehlenden Quorums auf die
nächste Session verschoben werden musste. (Die Abstim-
mung kam aus dem gleichen Grund auch anlässlich der
Herbstsession nicht zustande. Das Ministerkomitee wird nun
seinen Konventionsentwurf ohne die Mitwirkung der Ver-
sammlung weiterberaten, was bedauerlich ist, denn es ist ja
gerade das Ziel der Versammlung, vermehrt auf die Konven-
tionsentwürfe des Ministerkomitees Einfluss zu nehmen.)
g. Dringliche Debatte über verschwundene Dioxin-Fässer
Die Schweizer Delegation 'übte in der Angelegenheit der
damals noch verschwundenen Dioxin-Fässer bewusst
Zurückhaltung, um nicht den Eindruck zu erwecken, man
trete als Anwalt der Firma F. Hoffmann-La Roche auf.
Allerdings hatte man sich zuvor abgesprochen, dann in die
Debatte einzugreifen, wenn die genannte Firma oder die
Schweiz in unsachlicher Weise angegriffen werden sollten.
Zu Beginn der Session wurde ein Entschliessungsentwurf
eingebracht, der den Firmen F. Hoffmann-La Roche und
Mannesmann Italia vorwarf, «bewusst und in unverantwortli-
cher Weise» Geheimniskrämerei zu betreiben. Im Lauf der
Vorberatungen in der Kommission für Sozial- und Gesund-
heitsfragen gelang es den schweizerischen Mitgliedern
(Donzé, Gadient, Girard-Montet), zusammen mit anderen
Parlamentariern, eine Versachlichung des Entschliessungs-
textes zu erwirken. Dieser behandelt das Problem der
gefährlichen Industrieabfälle nunmehr als Ganzes und stellt
fest, dass es an wirksamen Gesetzen fehle. Abschliessend
kommt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Ministerkomi-
tee des Europarates so rasch wie möglich ein Rechtsinstru-
ment ausarbeiten wird, damit die Einlagerung toxischer
Substanzen und gefährlicher Abfälle sowie eventuelle
grenzüberschreitende Verschiebungen solcher Materialien
einer Kontrolle unterstehen.
Bezüglich der beiden obengenannten Firmen heisst es jetzt
übrigens lediglich, dass sie bisher keine Angaben über den
Verbleib der Fässer machen wollten.
In der lebhaften Plenumsdebatte wurde zwar die Dioxinfäs-
ser-Affäre bedauert und die Informationspolitik der betroffe-
nen Firmen hart kritisiert, doch konzentrierte man sich mehr
auf die Zukunft; man war sich einig, dass hier, im Sinne des
Entschliessungsentwurfes, eine internationale Kontrolle
vonnöten sei. Viele Redner betonten denn auch, wie weit
verbreitet ähnliche Nachlässigkeiten und Verschleierungen
seien.
Nationalrätin Girard-Montet konnte sich darauf beschrän-
ken, die Unterstützung der Schweizer Delegation für den
ausgewogenen und sachlichen Entschliessungsentwurf
anzukündigen. Sie reichte anlässlich der Sommersession
1983 im Nationalrat eine Interpellation zu diesem Thema ein.
h. Verschiedenes
Zu Beginn der Teilsession wurde der Tätigkeitsbericht des
Büros, der Ständigen Kommission und der Kommission für
die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit dem Plenum vorgelegt. Diese Gelegenheit
benutzte Nationalrätin Girard-Montet, um als Präsidentin
der letztgenannten Kommission eine Bilanz über den «fol-
low-up» in den nationalen Parlamenten (betreffend die
Arbeiten des Europarates) für die vergangenen zwölf
Monate zu ziehen. Dabei stellte sie eine Abnahme des Inter-
esses bezüglich Empfehlungen und Entschliessungen der
Versammlung fest, hingegen steige das Interesse bezüglich
Empfehlungen des Ministerkomitees in den nationalen Par-
lamenten.
- Minisession in Luxemburg (30. Juni bis 2. Juli 1983)
Anlässlich der Minisession in Luxemburg hielten 10 der 13
Kommissionen der Parlamentarischen Versammlung ver-
schiedene Sitzungen ab. Die Ständige Kommission tagte
zweimal in der Rolle der Plenarversammlung.
Die Ständige Kommission verabschiedete im Dringlichkeits-
verfahren eine Entschliessung über die Lage in Zentralame-
rika, einen Bericht und eine Entschliessung über die Ergeb-
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
326
18 juin 1984
nisse des Kolloquiums vom Frühjahr 1983 zum Begriff der
Demokratie (in Vorbereitung auf die Strassburger Konferenz
über die parlamentarische Demokratie) sowie Berichte und
Empfehlungen betreffend die gesundheitlichen Auswirkun-
gen der Schwermetalle im landwirtschaftlichen genutzten
Boden und betreffend die Verantwortung der Hoteliers.
Im Rahmen der Bestrebungen zur Verbesserung der Zusam-
menarbeit zwischen Versammlung und Ministerkomitee
fand in Luxemburg zum zweiten Male ein Gedankenaus-
tausch zwischen dem Präsidenten des Ministerkomiteesauf
Delegiertenebene und den Mitgliedern der Ständigen Kom-
mission statt. Er gab eine Art «Rechenschaftsbericht» über
die Tätigkeit des Ministerkomitees ab und stellte sich
anschliessend den Fragen der Parlamentarier.
Nationalrätin Girarc-Montet legte den Täigkeitsbericht der
Kommission für die Beziehungen zu den nationalen Parla-
menten und zur Öffentlichkeit vor. Der Bericht befasst sich
jeweils mit einem besonderen Thema. Dieses Mal orientierte
Frau Girard-Montet die Ständige Kommission über die
Arbeitsmethoden ih-er für den «follow-up» in den nationalen
Parlamenten wichtigen Kommission.
Nationalrat Augsburger legte als Berichterstatter der Bud-
getkommission eine Stellungnahme zu den Budgets der
Jahre 1981, 1983 und 1984 vor.
5. Herbstsession 1983 (26. September bis 4. Oktober 1983)
Die wichtigsten Traktanden der Herbstsession 1983 waren:
- Die europäische Zusammenarbeit in den achtziger
Jahren;
- Die Lage in der Türkei;
- Die Lage im Nahen Osten;
- Die Frage der griechisch-zypriotischen Vertretung in der
Versammlung;
- Der Entwurf einer Europäischen Konvention gegen die
Folter;
- Die Probleme im Zusammenhang mit der Überlastung der
Kontrollinstanzen der Europäischen Menschenrechtskon-
vention (EMRK);
- Die Stellungnahme zu einem Zusatzprotokoll zur EMRK
betreffend die Erweiterung der Liste der dort garantierten
bürgerlichen und politischen Rechte;
- Die Lage auf dem europäischen Arbeitsmarkt;
- Der Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten
Welt.
a. Die Europäische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren
Dieses Traktandum wurde unter Punkt 2 des Berichtes
schon ausführlich behandelt.
b. Die Lage in der Türkei
Als sich die Versammlung anlässlich der Wintersession 1983
letztmals mit der Türkei-Frage befasste, ging es um eine
Beurteilung der Lage nach der Annahme der neuen türki-
schen Verfassung durch das Volk am 7. November 1982. Die
Verfassung wurde besonders bezüglich der Bestimmungen
zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten -
diese könnten restriktiv ausgelegt werden - kritisiert; doch
billigte man damals zu, dass die Ausführungsgesetze und
deren Handhabung ausschlaggebend für die Beurteilung
des demokratischen Charakters der neuen Verfassung sein
werden.
Man kritisierte auch ganz allgemein, dass die von der türki-
schen Regierung bis zu jenem Zeitpunkt unternommenen
Anstrengungen zur Wiederherstellung der Demokratie
unzureichend seien; die nach wie vor schlechte Lage im
Bereich der Menschenrechte gab ebenfalls zu grosser
Sorge Anlass.
Die Versammlung richtete damals in einer Entschliessung
die Aufforderung an die türkische Regierung, bis zur Behe-
bung der festgestellten schweren Mängel auf die Ausübung
ihres Stimmrechtes im Ministerkomitee zu verzichten. Die
Entschliessung enthielt auch einen Passus, in dem es heisst,
man erwäge ernsthaft, an das Ministerkomitee eine Empfeh-
lung über die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 8 der
Satzung des Europarates (vorläufiger Entzug des Rechtes
auf Vertretung und Aufforderung, den Austritt zu erklären)
zu richten.
Die erneute Türkei-Debatte während der Herbstsession 1983
stand im Zeichen der im Vorfeld der Parlamentswahlen vom
- November 1983 festgestellten Unregelmässigkeiten: 937
von 2163 Kandidaten war die Teilnahme an den Wahlen
verweigert worden; von den 15 Parteien, die sich an den
Wahlen beteiligen wollten, wurden nur deren drei zugelas-
sen. Dazu kamen Bedenken über die Vereinbarkeit des
neuen Wahlgesetzes sowie der Gesetze betreffend die Par-
teien und die Gewerkschaften mit den Grundsätzen des
Europarates und der Europäischen Menschenrechtskon-
vention (hier besonders Art. 3 des ersten Zusatzprotokolles).
Aufgrund der damaligen Lageentwicklung verabschiedete
die Versammlung eine Entschliessung mit folgenden Haupt-
punkten:
Einleitend wurde festgestellt, dass die türkische Regierung
auf die bisherigen dringenden Appelle der Versammlung
nicht reagiert habe und dass insbesondere:
- die neue Verfassung bisher noch nicht in wirklich demo-
kratischer Weise angewendet worden sei;
- die gemäss der Verfassung verabschiedeten Gesetze
nicht Gegenstand einer offenen Aussprache seien;
- die freie Bildung von Parteien verhindert worden sei;
- das Kriegsrecht nach wie vor in Kraft sei und weiterhin
gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention
garantierten Rechte verstossen werde.
Man behalte sich ferner das Recht vor, an das Ministerkomi-
tee die Empfehlung - das in Artikel 8 der Satzung des
Europarates vorgesehene Verfahren in Gang zu setzen - zu
richten, sobald der Versammlung die schriftlichen Gutach-
ten dreier unabhängiger Verfassungsexperten über die Ver-
einbarkeit der neuen türkischen Gesetze mit der Satzung
des Europarates und der Menschenrechtskonvention vor-
lägen.
Der Kernsatz der Entschliessung lautet:
«... Die Versammlung erklärt, ausgehend von den gegebe-
nen Umständen und auf der Grundlage der derzeit verfügba-
ren Informationen, dass das in der Türkei am 6. November
dieses Jahres zu wählende Parlament nicht als eine Ver-
sammlung betrachtet werden kann, die das türkische Volk in
demokratischer Weise vertritt und daher nicht das Recht
hätte, eine Delegation zu bilden, die in der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates mitarbeitet.«
Die türkische Regierung kritisierte diesen Vorbehalt, das
neuzuwählende Parlament nicht anzuerkennen, als vorein-
genommen und undemokratisch.
In die Debatte griffen schweizerischerseits Nationalrat Aider
in seiner Eigenschaft als Berichterstatter der juristischen
Kommission sowie die Nationalräte Muheim und Müller ein.
Nationalrat Aider betonte, dass die juristische Kommission
die Auffassung vertrete, der Zeitpunkt für einen Entscheid
über das weitere Verbleiben der Türkei im Europarat sei
noch nicht gekommen. Ein solcher Entscheid sei nur nach
einer vertieften Überprüfung der Vereinbarkeit der neuen
türkischen Gesetze mit den Grundsätzen des Europarates
und nach einer Würdigung des Resultates der Parlaments-
wahlen vom 6. November 1983 und der Bedingungen, unter
welchen diese durchgeführt wurden, möglich. Mit der
Entschliessung wolle man erreichen, dass diese Wahlen
korrekt, das heisse korrekt gemäss Artikel 3 des ersten
Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskon-
vention, durchgeführt werden.
Nationalrat Muheim begrüsste den ausgewogenen
Entschliessungstext. Er vertrat die Meinung, dass die grund-
legende Frage nach der Vereinbarkeit der Verfassung mit
den Grundsätzen des Europarates erst dann beantwortet
werden könne, wenn mehr über die Handhabung der Aus-
führungsgesetze bekannt sei. Doch bestünden gegenwärtig
die Voraussetzungen für freie Wahlen nicht, was zur logi-
schen Schlussfolgerung führen müsse, dass wir die Delega-
tion eines solchen Parlaments nicht zulassen dürfen.
Nationalrat Müller bezeichnete die Vorbereitungen für die
Parlamentswahlen als «Karikatur» der Demokratie und zwei-
18.Juni 1984
327
Delegation beim Europarat. Bericht
feite demzufolge, ob diese Wahlen die Türken dem Ziel der
Wiederherstellung der Demokratie einen Schritt näher brin-
gen würden. Er plädierte für einen Entscheid in der Winter-
session 1984. Denn man habe lange genug Geduld gezeigt;
die Versammlung riskiere, ihr Ansehen zu verlieren, wenn
die weiterhin ein Regime dulde, welches Tag für Tag Men-
schenrechte verletze.
Die Entschliessung fand über die Parteigrenzen hinweg eine
deutliche Mehrheit, obwohl sie von links als zu schwach und
von rechts als zu hart kritisiert worden war.
c. Die Lage im Nahen Osten
Der Bericht über die Lage im Nahen Osten und die darauf
basierende Entschliessung sind das Ergebnis einer Informa-
tionsreise einer Unterkommission der Politischen Kommis-
sion, die im Libanon, in Jordanien, Syrien und Israel mit den
massgebenden Persönlichkeiten Gespräche geführt hat.
Im folgenden in Stichworten einigen Forderungen und
Urteile aus der Entschliessuhg:
- Sofortiger Abzug der fremden Streitkräfte aus dem Liba-
non;
- politische und materielle Unterstützung des Landes;
- Verurteilung der israelischen Siedlungspolitik in den
besetzten Gebieten, weil diese die Chancen für einen
gerechten und dauerhaften Frieden gefährden;
- Berücksichtigung religiöser und politischer Faktoren bei
der Definition des zukünftigen Status von Jerusalem;
- die PLO erscheint den Mitgliedern der Unterkommission
als einzige legitime Vertretung des palästinensischen Vol-
kes. Um so bedauerlicher sei es, dass durch Druck von
aussen versucht werde, die PLO mit den Interessen Syriens
oder anderer Staaten in Verbindung zu bringen, was der
Einheit der Organisation, ihrer Identität, ihrem Ansehen und
ihrer Wirksamkeit schade;
- die Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften
Frieden im Nahen Osten seien im Rahmen der entsprechen-
den UNO-Resolutionen weiterzuführen;
- das Ministerkomitee des Europarates solle eine konzer-
tierte Vermittlungsinitiative ergreifen mit dem prioritären
Ziel der endgültigen Beilegung des Libanon-Konfliktes und
darüber hinaus mit dem weiteren Ziel der Förderung ausge-
wogener Verhandlungen im Nahen Osten.
d. Die Frage der griechisch-zypriotischen Vertretung in.der
Versammlung
Nachdem Nationalrat Butty am 26. April 1983 von der Regle-
mentskommission zum Berichterstatter in der Frage der
'Validierung der Vollmachten der griechisch-zypriotischen
Delegation ernannt wurde, begab er sich im August im
Auftrag der Kommission zu einem persönlichen Augen-
schein nach Zypern. Dort führte er mit massgebenden Ver-
tretern beider Gemeinschaften Gespräche. Im Anschluss an
diese Mission verfasste er einen Bericht zuhanden des Ple-
nums, in dem er zum Schluss kam, dass die umstrittenen
Vollmachten validiert werden sollten. Denn die Verfassung
aus dem Jahre 1960 sei noch immer in Kraft, und bis zum
Zeitpunkt einer Lösung der Zypernfrage sollten die beiden
griechisch-zypriotischen Parlamentarier als Vertreter dieses
Landes zugelassen werden. (Überdies stand es der türkisch-
zypriotischen Gemeinschaft immer frei, den ihr zustehenden
Sitz ebenfalls einzunehmen.)
Es war vorgesehen, während der Herbstsession darüber
Beschluss zu fassen. Es kam aber nicht dazu, weil man die
zu jener Zeit eben angelaufene Vermittlungsaktion des
UNO-Generalsekretärs zur Lösung des Zypernproblems
nicht durch einen Versammlungsbeschluss - der die eine
oder die andere Seite sicher verärgert hätte - gefährden
wollte. Die Politische Kommission wurde ebenfalls beauf-
tragt, die Entwicklung der Lage in Zypern zu verfolgen.
e. Debatte über den Entwurf einer Europäischen Konven-
tion gegen die Folter
Die Versammlung sprach sich einstimmig für den Entwurf
einer Europäischen Konvention gegen die Folter aus und
leitete diesen mit der Empfehlung auf Annahme an das
Ministerkomitee weiter. Dort liegt er gegenwärtig beim Lei-
43-S
tungsausschuss für Menschenrechte. Möglicherweise kann
die Konvention schon gegen Ende des nächsten Jahres zur
Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden.
Warum eine Europäische Konvention gegen die Folter? Seit
einigen Jahren ist die Menschenrechtskommission der Ver-
einten Nationen daran, eine Konvention gegen die Folter
auszuarbeiten. Kürzlich hat man sich in diesem Rahmen
zwar grundsätzlich auf einen Entwurf einigen können; aber
über die Art des einzuführenden Kontrollsystems gehen die
Meinungen nach wie vor auseinander.
Es ist zweifelhaft, ob sich überhaupt ein Kontrollsystem
finden lässt, dank dem das Folterverbot effektiv durchge-
setzt werden kann. Aber es wird ohnehin wahrscheinlich
noch einige Zeit dauern, bis der Konventionsentwurf von der
UNO-Generalversammlung verabschiedet und den UNO-Mit-
gliedern zur Ratifizierung vorgelegt werden kann.
Auf Anregung des Genfer Juristen Jean-Jacques Gautier
wurde 1977 von einem internationalen Expertengremium
ein Entwurf für eine Konvention über die Behandlung fest-
gehaltener Personen - mit einem vorbeugenden, zu einem
grossen Teil von den IKRK-Methoden und -Grundsätzen
inspirierten Besuchssystem - ausgearbeitet. Um der Idee
des Besuchssystems weltweit zum Durchbruch zu verhelfen,
wurde 1978 dieser Entwurf als Zusatzprotokoll zur geplan-
ten UNO-Konvention ausgestaltet und 1980 durch Costa
Rica bei den Vereinten Nationen eingereicht.
Da nicht mit einem schnellen Entscheid bezüglich dieses
Zusatzprotokolles gerechnet werden konnte, ergriff 1982 die
Parlamentarische Versammlung des Europarates eine neue
Initiative; Ihre juristische Kommission beauftragte die Inter-
nationale Juristenkommission, zusammen mit dem Schwei-
zerischen Komitee gegen die Folter das Projekt einer Euro-
päischen Konvention gegen die Folter auszuarbeiten, wel-
ches in der Substanz - bezüglich des Besuchssystems - mit
dem bei der UNO hinterlegten Zusatzprotokoll überein-
stimmt. Da die in der Europäischen Menschenrechtskonven-
tion vorgesehenen Mechanismen nur bei einer Klage, also
nach einer mutmasslichen Verletzung des in Artikel 3 der
Konvention enthaltenen Folterverbotes, in Aktion treten
können, liegt der Hauptakzent der neuen Konvention auf der
Vorbeugung. Es soll eine Kommission geschaffen werden,
die - nachdem sie einem Vertragsstaat die Absicht bekannt-
gegeben hat - auf dessen Gebiet eine Mission durchführen
und zu jeder Zeit und ohne Voranzeige alle Haftorte aufsu-
chen kann, um sich mit den dort befindlichen Personen
ohne Zeugen zu unterhalten.
Die Tätigkeit des IKRK wird durch diese Konvention nicht
berührt, was ausdrücklich darin - aber auch in dem bei der
UNO hinterlegten Zusatzprotokoll - festgehalten ist. Das
IKRK betrachtet das Projekt des Europarates als eine will-
kommene Ergänzung zu den Genfer Konventionen.
Man hofft, dass das System durch seine praktische E:rpro-
bung - und eventuelle Bewährung - als Vorbild für andere
Regionen der Welt dienen wird und auch stimulierend auf
die weitergehenden Bemühungen der Vereinten Nationen
wirkt. Da auch die im Europarat zusammengeschlossenen
Staaten nicht gegen die Folter und andere grausame und
unmenschliche Behandlung von festgehaltenen Personen
gefeit sind - man vernimmt aus Mitgliedländern tatsächlich
Klagen über Folterungen -, hat eine solche Konvention auch
innerhalb Europas durchaus ihren Sinn, vor allem zum
Zweck der Vorbeugung. (Haug, Hans, «Auf dem Weg zu
einer europäischen Konvention gegen die Folter», «Neue
Zürcher Zeitung», Nr. 213, 13. September 1983, Seite 29.)
Nationalrat Muheim sprach im Namen der Schweizer Dele-
gation die vorhaltlose Zustimmung zum Konventionsent-
wurf aus. Auch er hob die Bedeutung der präventiven Wir-
kung einer solchen Konvention - gegenüber der nachträgli-
chen Rechtskontrolle nach Artikel 19ff der Europäischen
Menschenrechtskonvention - hervor. Er gab bei dieser
Gelegenheit bekannt, dass die schweizerischen Justiz- und
Polizeibehörden gegen ein solches Besuchssystem nichts
einzuwenden hätten.
f. Probleme im Zusammenhang mit der Überlastung der
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
32818 juin 1984
Kontrollinstanzen der Europäischen Menschenrechtskon-
vention
Die allzu lange Dauer des Verfahrens vor den durch die
Europäische Menschenrechtskonvention geschaffenen
Kontrollinstanzen ist unhaltbar. Dadurch wird die Wirkung
der durch die Konvention geschützten Menschenrechte in
Frage gestellt und die Gefahr einer Diskreditierung herauf-
beschworen. Dies we.r der Grundtenor eines von Nationalrat
Muheim im Namen dor juristischen Kommission vorgelegten
Berichtes.
Ein Verfahren vor der Menschenrechtskommission dauert
durchschnittlich dreieinhalb bis vier Jahre. Dazu gerechnet
werden muss die Zeit für die Beurteilung durch den Men-
schenrechtsgerichtshof oder durch das Ministerkomitee.
Entscheidet der Gerichtshof, dauert das gesamte Verfahren
im Durchschnitt sechs Jahre. Erledigt hingegen das Mini-
sterkomitee eine Beschwerde, dauert das gesamte Verfah-
ren durchschnittlich viereinviertel bis viereinhalb Jahre.
Hinzu kommt noch die für die Ausschöpfung des nationalen
Instanzenweges notwendige Zeit.
Letztes Jahr rügte der Menschenrechtsgerichtshof die zu
lange Dauer eines Verfahrens (dreieinhalb Jahre) vor dem
schweizerischen Bundesgericht als Verletzung der Konven-
tion. Es entbehre aber nicht einer gewissen Ironie, so Natio-
nalrat Muheim, dass das Beschwerdeverfahren vor den
Strassburger Behörden in diesem Fall vier Monate länger
gedauert habe als das gerügte Verfahren vor dem schweize-
rischen Bundesgericht.
Wie soll das Problem gelöst werden? Neben allgemeinen
organisatorischen Vorschlägen betreffend die Arbeitsweise
des Sekretariates sieht Nationalrat Muheim als vordringlich-
ste Massnahme zur Beseitigung der Engpässe die Auftei-
lung der Menschenrechtskommission in zwei bis drei Kam-
mern. Abklärungen in dieser Richtung werden bereits im
Rahmen des Ministerkomitees getroffen. In Zukunft sollten
auch nur noch Personen in die Kommission gewählt wer-
den, die über die für die Ausübung dieser anspruchsvollen
Tätigkeit notwendige Zeit verfügen und durch ihre übrige
Tätigkeit nicht das Prinzip der Gewaltentrennung verletzen.
Eine entsprechende Entschliessung ging an die nationalen
Delegationen in der Versammlung, die die Kandidaten zur
Wahl vorschlagen.
g. Stellungnahme zu einem Zusatzprotokollentwurf zur
Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die
Erweiterung der Liste der dort garantierten bürgerlichen
und politischen Rechte
Die Parlamentarische Versammlung hatte sich auch mit
einer auf Ersuchen des Ministerkomitees durch die juristi-
sche Kommission ausgearbeiteten Stellungnahme zum
Entwurf eines Zusatzprotokolles zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention auseinanderzusetzen. Mit diesem
Zusatzprotokoll soll die Liste der in der Konvention garan-
tierten bürgerlichen und politischen Rechte erweitert wer-
den. Ausgangspunkt für die Erarbeitung dieses Protokolls
war einerseits das grundsätzliche Anliegen des Europarates,
sich nicht nur auf den Schutz der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten zu beschränken, sondern auch deren
Entwicklung zu fördern, und andererseits die wachsende
Zahl von Ratifizierungen durch Mitgliedstaaten des Europa-
rates des Internationalen Paktes der Vereinten Nationen von
1966 über bürgerliche und politische Rechte; dieser Pakt
garantiert eine grössere Anzahl von Rechten in diesem
Bereich als die Menschenrechtskonvention des Europa-
rates.
Die Vorbereitungsarbeiten, welche sich über mehrere Jahre
erstreckten, führten zum Vorschlag, folgende zusätzliche
Rechte im bürgerlichen und politischen Bereich aus dem
UNO-Pakt in die Menschenrechtskonvention aufzunehmen:
- Recht auf verfahrensrechtliche Garantie im Falle der Aus-
weisung von Ausländern;
- Recht auf Entschädigung im Fall eines Justizirrtums;
- Aufnahme des Grundsatzes ne bis in idem (keine zweima-
lige Verurteilung in der gleichen Sache);
- Rechts- und Verantwortungsgleichheit von Ehegatten
während und nach der Auflösung der Ehe.
Der Berichterstatter sowie verschiedene Votanten, darunter
auch Nationalrätin Girard-Montet, bemängelten die lange
Dauer der Vorbereitungsarbeiten und die schliesslich nur
geringe Zahl der vom UNO-Pakt übernommenen Rechte.
Hier muss aber folgender Umstand berücksichtigt werden:
Die im UNO-Pakt enthaltenen Rechte sind zum grössten Teil
deklamatorischer Natur. Die Europäische Menschenrechts-
konvention - deren Bestimmungen in jenen Ländern, die sie
ratifiziert haben, Verfassungsrang haben - kann jedoch nur
durch Rechte ergänzt werden, die das Kriterium der direkten
Anwendbarkeit erfüllen.
h. Fremdenfeindliche Strömungen in den Mitgliedstaaten
des Europarates
Welches sind die Ursachen der wachsenden Fremdenfeind-
lichkeit gegenüber den Gastarbeitern - neuerdings auch
gegenüber den Flüchtlingen - in den Mitgliedstaaten des
Europarates, und wie kann dieser am wirksamsten begegnet
werden ? Dies waren die Themen eines Berichtes, den Natio-
nalrat Müller im Auftrag der Kommission für Wanderarbeit-
nehmer-, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen vorlegte und
der von der Versammlung einstimmig gutgeheissen wurde.
Die zunehmende Arbeitslosigkeit habe sicher die Ausländer-
feindlichkeit begünstigt, sei aber nicht deren einzige Ursa-
che. Unterschwellig habe immer eine Abneigung gegen
Fremde, Andersfarbige, Zugewanderte bestanden, wobei
Ignoranz, Vorurteile und Irrtümer hier auch eine beachtliche
Rolle spielten. Die fremdenfeindlichen Strömungen seien,
mindestens was die Schweiz betreffe, nicht erst mit der
Rezession und der Krise entstanden. Nationalrat Müller
weist auch auf die enormen Schwierigkeiten hin, die sich
aus einem ungeordneten Massenandrang von Gastarbeitern
ergeben müssten. Er fordert deshalb eine verstärkte interna-
tionale Zusammenarbeit, eie einerseits auf die gründliche
Vorbereitung der Auswanderungswilligen in ihren Heimat-
ländern und andererseits auf Massnahmen im Hinblick auf
eine wesentlich bessere und menschenwürdigere Eingliede-
rung der Gastarbeiter in die Gesellschaften der Aufnahme-
länder hinziele.
Die an das Ministerkomitee gerichtete Empfehlung enthält
unter anderem folgende Punkte:
- Jene Mitgliedländer, die das Europäische Übereinkom-
men über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer und
die Sozialcharta noch nicht ratifiziert haben, sollen eingela-
den werden, dies bald zu tun.
- Die Regierungen der Mitgliedländer sollen eingeladen
werden, durch Zusammenarbeit auf regionaler und weltwei-
ter Ebene auf eine ausgewogenere Entwicklung hinzuwir-
ken, um damit den Massenandrang von Fremdarbeitern und
Flüchtlingen (welcher auch zur Entwicklung der Fremden-
feindlichkeit beitrage) einzudämmen.
- Die Regierungen sollen ferner eingeladen werden, Mass-
nahmen gegen jene Arbeitgeber zu ergreifen, die die illegale
Einwanderung von Gastarbeitern fördern.
In die Debatte griff auch Nationalrat Augsburger ein. Er gab
zu, dass man «gesündigt» habe, weil man die Entstehung
von Ausländerghettos nicht verhindert und auch der Bedeu-
tung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen ausländi-
schen und einheimischen Wohnbevölkerungen zu wenig
Beachtung geschenkt habe. Er gab zu bedenken, dass es
unter den ausländischen Arbeitnehmern aber auch solche
gäbe, die sich nicht in die Gesellschaft des Aufnahmelandes
integrieren möchten, weil sie beabsichtigen, später mit ihren
Familien wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Er erwähnte
auch das Problem der echten und unechten Asylbewerber.
Abschliessend gab er der Hoffnung Ausdruck, dass es
gelinge, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die
elementarsten Menschenrechte nicht fremdenfeindlichen
Strömungen zum Opfer fallen.
i. Die Lage auf dem europäischen Arbeitsmarkt
Die Debatte über die Lage auf dem europäischen Arbeits-
markt brachte nicht viel Neues. Man sprach sich über die
18.Juni 1984
329
Delegation beim Europarat. Eîericht
Vor- und Nachteile der staatlichen Arbeitsbeschaffung aus.
Viel zu reden gab auch das Problem der Jugendarbeitslosig-
keit und die damit für eine demokratische Gesellschaft ver-
bundenen Probleme.
Nationalrat Muheim plädierte dafür, die gegenwärtige Wirt-
schaftskrise als Chance zu nützen, um durch eine sinnvolle
Beschäftigungspolitik die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und zu verhindern. Er erläuterte auch kurz die von der
Schweiz ergriffenen und geplanten Massnahmen zur Stär-
kung der Wirtschaft sowie die nicht subventionsartige Natur
unserer Exportrisikogarantie.
Im Zusammenhang mit dieser Debatte hörte die Versamm-
lung auch den französischen Sozialminister Bérégovoy an,
der hauptsächlich über die vom Europarat im Mai 1983 in
Paris organisierte Konferenz der europäischen Arbeitsmini-
ster Bericht erstattete.
Die Minister seien sich dort einig geworden,
- dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit (18 Millio-
nen in den Mitgliedstaaten des Europarates) eine grosse
Herausforderung für unsere demokratischen Gesellschaften
darstelle,
- dass eine internationale Zusammenarbeit zur Bekämp-
fung der Arbeitslosigkeit unerlässlich sei,
- dass das Problem der Arbeitslosigkeit heute nicht unab-
hängig von der Einführung neuer Technologien und ihrer
Konsequenzen, der Organisation der Arbeit und der Vertei-
lung der Arbeitszeit behandelt werden könne,
- dass das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur generell
anzupacken sei, sondern dass dies auch auf dem Niveau der
Unternehmer und Arbeitnehmer geschehen müsse,
- dass ohne wirtschaftliches Wachstum die Zahl der
Arbeitslosen nicht verringert werden könne.
k. Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt
Der Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt
war das Thema eines Berichtes und einer Empfehlung, die
die Kommission für Sozial- und Gesundheitsfragen dem
Plenum zur Genehmigung vorlegte. Die Empfehlung zielt
vor allem darauf ab, die Ausfuhr von Pharmaprodukten aus
den Mitgliedstaaten strenger zu regeln und die Pharmaindu-
strie anzuhalten, die von der UNO-Weltgesundheitsorgani-
sation (WHO) zusammengestellte Liste von wirklich notwen-
digen Medikamenten zu respektieren. Das heisst zu vermei-
den, dass den Ländern in der Dritten Welt kostspielige und
unangebrachte Produkte aufgedrängt werden. Die vom
Internationalen Verband der Pharmaindustrie eingegangene
Verpflichtung auf gemeinsame Verhaltensregeln wird zwar
als erfreulich gewertet, doch wird vorgeschlagen, dass
deren Einhaltung von der WHO kontrolliert werden sollte.
Im Empfehlungstext werden auch verschiedene Vorwürfe an
die Adresse der Pharmaindustrie laut, wie zum Beispiel
- ungenügende Informationen auf den Packungen;
- zu hohe Preise für Medikamente, die vor allem der Praxis
der Transferpreise zur Last gelegt werden.
Schweizerischerseits nahm Ständerat Gadient zum Bericht
und Empfehlungsentwurf sehr kritisch Stellung. Er bezeich-
nete die Methode, Einzelfälle von tatsächlichem oder ver-
meintlichem Fehlverhalten pharmazeutischer Firmen her-
auszugreifen und zu verallgemeinern, als fragwürdig. Sie
führe zu einer Kritik, welche die beachtlichen Fortschritte in
der Therapie nicht gebührend würdige. Dem Vorwurf betref-
fend ungenügender Information auf den Packungen hielt er
entgegen, dass hier vor allem die oft unterschiedlichen
Auflagen der nationalen Behörden massgeblich seien, es
also hier sicher nicht um eine Sorgfaltsverletzung von selten
der Pharmaindustrie gehe. Er schloss zwar bedenkliche
Einzelfälle nicht aus, was aber kein Grund sein dürfe, auch
hier die pharmazeutische Industrie pauschal zu verurteilen.
Bezüglich des Vorwurfes der oft zu hohen Preise gab er zu
bedenken, dass der Preis eines Medikamentes nicht nur auf
der Basis der Gestehungskosten ermittelt werden könne.
Der therapeutische Erfolg eines Medikamentes sei nur mit
enorm kostspieliger Forschung und Entwicklung zu erzie-
len. Diese Leistung habe ihren Preis, und der zusätzliche
Kostenanteil erlaube es, dass erneut weitergeforscht werden
könne.
Im Bericht komme auch zu wenig zum Ausdruck, dass es auf
Seiten der Entwicklungsländer stark variierende Bedürf-
nisse gebe. Er frage sich deshalb, woher die Politiker das
Wissen nehmen sollen, um hier festzulegen, was für die
Entwicklungsländer gut sei und was nicht.
- Verschiedenes
Nationalrätin Girard-Montet ergriff zu Beginn der Session
das Wort, um die Versammlung über jene Geschäfte zu
orientieren, die gegenwärtig in ihrer Kommission (Beziehun-
gen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit)
vorberaten werden. Es handelt sich dabei um einen auf ihre
Initiative zurückgehenden Empfehlungsentwurf, der darauf
hinwirken soll, dass sich die nationalen Parlamente der
Mitgliedstaaten künftig je zur Hälfte aus Frauen und Män-
nern zusammensetzen. Weitere Themen sind die Auswirkun-
gen der Meinungsumfragen auf die Wahlresultate in den
Mitgliedstaaten und die Möglichkeiten, entsprechende
nationale Verordnungen - sofern solche überhaupt beste-
hen - zu harmonisieren; ferner eine Stellungnahme zuhan-
den des Ministerkomitees zu seinem Vorschlag, den Euro-
parat künftig nicht mehr nur am 5. Mai (zur Erinnerung an
die Gründung des Europarates am 5. Mai 1949) zu begehen,
sondern Europatage jeweils für die Zeit vom 5. bis 9. Mai zu
organisieren.
Der Grund für diesen Vorschlag ist in den Bestrebungen
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu finden, den
- Mai (zur Erinnerung an die Erklärung von Robert Schu-
man vom 9. Mai 1950 zur Schaffung der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl) als Europatag zu feiern.
Es geht jetzt darum, rivalisierende Europatage unter allen
Umständen zu vermeiden und sozusagen eine Brücke zwi-
schen diesen beiden Tagen zu schlagen.
Anlässlich der Herbstsession fand auch die jährlich wieder-
kehrende Debatte über den Tätigkeitsbericht der OECD
unter Teilnahme von parlamentarischen Delegationen aus
Australien, Kanada, Finnland, Japan, Neuseeland und den
USA statt. Dabei lud die Versammlung die OECD ein, ihre
Tätigkeit und ihre Studien im Bereich der Innovation, des
technischen Fortschritts, der strukturellen Defizite im öffent-
lichen Sektor fortzusetzen und zu intensivieren und sich
insbesondere dem Problem der chronischen strukturellen
Arbeitslosigkeit zuzuwenden. Die Mitgliedländer der OECD
werden auch aufgefordert, protektionistischem Druck zu
widerstehen und sich für die Liberalisierung des Welthan-
dels einzusetzen.
- Strassburger Konferenz über die parlamentarische Demo-
kratie (4. bis 6. Oktober 1983)
Die erste Strassburger Konferenz über die parlamentarische
Demokratie geht auf die Initiative des früheren spanischen
Versammlungspräsidenten, José Maria de Areilza, zurück.
Sie vereinigte politische Repräsentanten aus 27 Ländern
(neben Parlamentsvertretern aus den Mitgliedstaaten des
Europarates waren Parlamentarier aus Australien, Finnland,
Kanada, Japan, Neuseeland und den USA vertreten) zur
Diskussion folgender Grundsatzthemen:
I.Die parlamentarische Demokratie heute: Antwort auf
neue Herausforderungen;
- Stärkung und Förderung der parlamentarischen Demo-
kratie: Gemeinsame Aufgabe.
Im folgenden summarisch die wichtigsten Punkte aus der
Diskussion: Es herrs'chte grundsätzlich Übereinstimmung
zwischen den europäischen und aussereuropäischen Parla-
mentariern darüber, was unter parlamentarischer, pluralisti-
scher und freiheitlicher Demokratie zu verstehen sei, wobei
natürlich Nuancen-je nach politischem Standpunkt-zum
Ausdruck kamen.
Als Hauptgefahren für die Demokratie wurden genannt:
- Terrorismus;
- Gewalt im allgemeinen;
- Abnehmende Einsicht, dass der Genuss demokratischer
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
330
18 juin 1984
Rechte ohne die Erfüllung demokratischer Pflichten nicht
möglich sei;
- Zunehmende Macht der Bürokratie und der Exekutive auf
Kosten der Legislativa;
- Ungezügelte technologische und wissenschaftliche
Entwicklung;
- Ungerechte Verteilung der Ressourcen innerhalb und
zwischen den Staaten.
Die Debatte warf aber auf die Frage, wie diesen Gefahren
begegnet werden sollte, wenig Licht.
Als Schlüsselelemente bei der Stärkung der Demokratie
wurden bezeichnet:
- Toleranz;
- Kompromissbereitschaft;
- Respekt der Rechte der Minderheiten;
- Stärkung der Demokratie im Innern durch Dezentralisie-
rung.
Das Thema der Stärkung des demokratischen Gedankens in
der Welt wurde zur Hauptsache im Sinne der Entwicklungs-
hilfe behandelt, wobei die meisten Redner davor warnten
diese Hilfe mit aufdringlicher demokratischer Missionierung
zu verbinden.
Leider gab es zu viele vorbereitete Reden; deshalb kam
auch kein richtiges Gespräch zustande. Man will in einigen
Jahren eine weitere solche Konferenz unter zusätzlicher
Mitwirkung von polit sehen Repräsentanten aus Demokra-
tien der Dritten Welt organisieren.
- Wintersession 198^ (30. Januar bis 3. Februar 1984)
Die wichtigsten Traktanden der Wintersession 1984 waren:
- Der Kampf gegen die Luftverschmutzung und den sauren
Regen;
- Die Lage in der Türkei;
- Die Lage in Zypern;
- Das Recht auf Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in
einer Gewerkschaft.
a. Der Kampf gegen die Luftverschmutzung und den sauren
Regen
Die Luftverschmutzung und der saure Regen stellen ein
internationales Problem dar, das nur mit international koor-
dinierten Massnahmen gelöst werden kann. Diese Erkennt-
nis ging aus der sehr langen Debatte zu diesem Thema klar
hervor.
Als Beitrag zur Lösung dieses schwerwiegenden Problems
verabschiedete die Versammlung eine Empfehlung an das
Ministerkomitee mit der Aufforderung, eine Europäische
Konvention gegen die Luftverschmutzung auszuarbeiten,
die auch Nichtmitgliedländern offensteht und als Kernstück
die Verpflichtung zur Einführung bleifreien Benzins und zur
Halbierung der Schwefeldioxidemissionen enthält. Das
Ministerkomitee soll auch ein gemeinsames europäisches
Forschungsprogramm in die Wege leiten, welches die
Erstellung eines umlassenden Schadeninventars, bessere
Kenntnisse der Zusammenhänge, die zum sauren Regen
führen, sowie eine Analyse der wirkungsvollsten und gleich-
zeitig am wenigsten einschneidenden Mittel zur Reduzie-
rung der Luftverschmutzung ermöglichen soll.
Schweizerischerseits begrüssten alt Nationalrat Muheim
und Ständerat Gadient die Empfehlung. Ständerat Gadient
warnte aber vor einer Verzettelung der Kräfte und schlug
vor, dass man sich in erster Linie auf die 1983 in Kraft
getretene UNO-Konvention über weiträumige grenzüber-
schreitende Luftverschmutzung stützen sollte. Der Europa-
rat könne dagegen ir seinen angestammten Gebieten, zum
Beispiel im Bereich des Biotopen-Schutzes, Zusatzleistun-
gen erbringen. Alt Nationalrat Muheim legte hingegen star-
kes Gewicht auf die in der Empfehlung verlangte Konven-
tion des Europarates, die nach seiner Meinung das sehr
allgemein gehaltene UNO-Übereinkommen verstärken
würde. Er fand die UNO-Konvention vor allem zu schwach,
weil sie keine Verpflichtung zu messbaren Werten, insbe-
sondere keine Grenzwerte für Immissionen, enthalte.
b. Die Lage in der Türkei
Nachdem die Versammlung in der Herbstsession 1983 in
ihrer Entschliessung über die Lage in der Türkei erklärt
hatte, sie könne die Vertreter des damals noch zu wählen-
den neuen türkischen Parlaments angesichts der Ereignisse
im Vorfeld dieser Wahlen nicht als wirkliche Repräsentanten
des türkischen Volkes akzeptieren, wusste man bis kurz vor
Beginn der Wintersession nicht, ob Ankara davon absehen
würde, schon eine Parlamentsdelegation nach Strassburg
zu entsenden. Als eine Delegation dann auftrat, wurde das
gleiche Prozedere angewendet wie seinerzeit im Falle der
beiden griechisch-zypriotischen Parlamentarier (provisori-
sche Einsitznahme mit allen Rechten bis zum Entscheid
durch das Plenum). Man wollte - nach Einholung der Mei-
nungen der Politischen und der Juristischen Kommission -
noch während der Wintersession einen Entscheid treffen.
Dazu kam es jedoch nicht. Die Politische Kommission war
durch eine Pattsituation gelähmt. Die Juristische Kommis-
sion hingegen hatte die Absicht (mit 16 zu 11 Stimmen),
einen Antrag einzubringen, wonach die türkischen Abgeord-
neten bis auf weiteres geduldet würden und erst im Mai über
die Gültigkeit ihrer Vollmachten entschieden werden solle.
Dieser Antrag, den alt Nationalrat Aider in seiner Eigen-
schaft als Berichterstatter der Juristischen Kommission vor
dem Plenum hätte vertreten sollen, kam nicht zur Diskus-
sion, weil die Session am Donnerstag nachmittag wegen
einem Streik der frei arbeitenden Dolmetscher vorzeitig
abgebrochen werden musste. Angesichts der tiefgreifenden
Meinungsverschiedenheiten sind aber starke Zweifel ange-
bracht, ob die Debatte unter normalen Umständen wie
geplant über die Bühne hätte gehen können. Im Endeffekt
hat die Juristische Kommission trotzdem ihr Antragsziel,
wenn auch ohne formellen Versammlungsbeschluss, er-
reicht.
c. Die Lage in Zypern
Auch die Debatte über die Lage in Zypern konnte unter
anderem wegen des Dolmetscherstreikes nicht geführt wer-
den. Mitverantwortlich waren hierfür aber auch tiefgreifende
Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Herangehens
an das Zypernproblem; die Versammlung hätte noch vor
dem Streik Gelegenheit gehabt, über einen von der Politi-
schen Kommission vorbereiteten Bericht und Entschlies-
sungsentwurf zu diskutieren. Sie verzichtete aber darauf
unter dem Hinweis auf Gespräche, die zu jenem Zeitpunkt
gerade im Rahmen der UNO über das Zypernproblem statt-
fanden. Als man am Donnerstag, wegen der blockierenden
Situation im Zusammenhang mit der Türkeifrage, das
Zypernproblem dann doch noch auf die Traktandenliste
setzen wollte, verhinderte der Streik die Debatte.
Der für die Zyperndebatte vorbereitete Entschliessungsent-
wurf der Politischen Kommission bezeichnet die Unabhän-
gigkeitserklärung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft
als «rechtlich ungültig» und als «um so bedauerlicher», als
damit die Versuche des UNO-Generalsekretärs, die innerzy-
priotischen Gespräche wieder in Gang zu bringen, blockiert
wurden. Er erinnert auch an die Rolle, die der Europarat bei
der Suche nach einer gerechten und dauerhaften Lösung
spielen könne und müsse.
Für eine grössere Rolle des Europarates bei der Lösung des
Zypernproblems hat sich die Schweiz schon im Ministerko-
mitee unter Berufung auf Artikel 52 der UNO-Charta (regio-
nale Abmachungen) eingesetzt. Gemäss Artikel 52 Absatz 2
werden sich Mitglieder der Vereinten Nationen, die regio-
nale Abmachungen treffen, «nach besten Kräften bemühen,
durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrich-
tungen örtlich begrenzte Streitigkeiten friedlich beizulegen,
bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen».
Bedauerlicherweise drang dieser Vorschlag nicht durch,
weil die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit nicht
zustande kam.
d. Das Recht auf Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in
einer Gewerkschaft
Die Zwangsmitgliedschaft in Gewerkschaften ist vor allem in
Grossbritannien unter der Bezeichnung «closedshop»,aber
18.Juni 1984
331
Delegation beim Europarat. Bericht
auch in anderen Ländern verbreitet und war Thema einer
heftigen Debatte. Grundlage dafür war der Bericht eines
sozialdemokratischen holländischen Abgeordneten, der
zum Schluss kommt, dass Zwangsmitgliedschaft in einer
Gewerkschaft unfreiheitlich, undemokratisch, ja totalitär
wirken kann. Die aus dem Bericht hervorgehende Empfeh-
lung ruft das Ministerkomitee auf, bei den Mitgliedstaaten
darauf hinzuwirken, dass jedem Arbeitnehmer das Recht
gewährleistet werde, sich der Gewerkschaft seiner Wahl,
aber auch keiner Gewerkschaft anzuschliessen, und zwar
ohne deshalb benachteiligt zu werden. Angesichts der Tat-
sache, dass sowohl die Europäische Menschenrechtskon-
vention wie auch die Europäische Sozialcharta in den
entsprechenden Abschnitten kein klares und ausdrückli-
ches Gegenrecht beinhalten, also das Recht auf Nichtbeitritt
zu einer Gewerkschaft, wird das Ministerkomitee aufgefor-
dert, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention auszuarbeiten.
In der Debatte standen sich zwei grundsätzlich verschiedene
Meinungen gegenüber. Wurden auf dereinen Seite Bericht
und Empfehlung als gewerkschaftsfeindlich empfunden,
begrüsste man sie auf der anderen Seite als einen notwendi-
gen Versuch, bei aller Achtung vor den Leistungen der
Gewerkschaften, die persönliche Freiheit der Sozialpartner
zu schützen. Dieser Meinungsgegensatz kam auch in den
Voten der alt Nationalräte Müller und Aider zum Ausdruck.
Alt Nationalrat Müller kritisierte den Bericht und die Empfeh-
lung und erklärte diese nur nach entscheidenden Änderun-
gen als annehmbar: dazu gehörten zwei von ihm einge-
brachte, aber von der Versammlung abgelehnte Abände-
rungsanträge, die dahin zielten, Nichtmitglieder zum
Entrichten eines angemessenen Solidaritätsbeitrages zu
verpflichten.
Nach Ansicht von alt Nationalrat Aider enthält der Bericht
liberale Erwägungen, die sich nicht gegen die Gewerkschaf-
ten richten. Im Gegenteil, der Bericht erwähne die Gewerk-
schafts- und Verbandsfreiheit explizit, aber eben auch das
Gegenrecht, keiner Gewerkschaft anzugehören. Aus diesem
Grund bezeichnete er die von alt Nationalrat Müller einge-
brachten Abänderungsanträge als nicht mit der Europäi-
schen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Die unter Namensaufruf erfolgte Schlussabstimmung war
bedeutungslos, weil das dafür notwendige Quorum nicht
erreicht wurde.
e. Verschiedenes
Während der Wintersession fand des weiteren eine Debatte
über die kulturellen Beziehungen zwischen Europa und
Lateinamerika statt.
Die Versammlung befasste sich auch, unter der Federfüh-
rung der Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfra-
gen, mit den Jahresberichten der Europäischen Verkehrsmi-
nisterkonferenz für 1981 und 1982. Die Stellungnahme der
Kommission für Raumplanungs- und Kommunalfragen
wurde von Ständerat Debétaz eingebracht. Mit Ausnahme
Finnlands und Jugoslawiens gehören die Mitglieder der
Europäischen Verkehrsministerkonferenz auch dem Euro-
parat an. Dies hat zu einer engen Zusammenarbeit zwischen
den beiden Institutionen im rechtlichen Bereich sowie in
den Bereichen des Umweltschutzes, der Raumplanung und
der Strassenverkehrssicherheit geführt.
Wegen des vorzeitigen Abbruches der Session konnten die
Berichte von alt Nationalrat Muheim über die ökologischen
Bewegungen in Europa und von alt Ständerat Donzé über
die Zukunft der Gesundheitsstrukturen nicht dem Plenum
vorgelegt werden. Der Bericht Muheims über die Zielset-
zung, Bedeutung und Aktivitäten der Grünen in Europa geht
auf eine Kritik zurück, die er vor Jahresfrist im Zusammen-
hang mit einem Bericht über den Umweltschutz gemacht
hatte. (Die Grünen wurden damals mit keinem Wort er-
wähnt.)
Der Bericht Donzé über die Zukunft der Gesundheitsstruktu-
ren setzt sich mit dem Problem der wachsenden Gesund-
heitskosten auseinander und wie man dieses - unter ande-
rem durch vorbeugende Gesundheitsmassnahmen, Ausbil-
dungsmassnahmen und durch die Förderung eines ausge-
wogeneren Verhältnisses zwischen Spital-und Heimpflege-
besser in den Griff bekommen kann.
Die beiden Berichte wurden anlässlich der Sitzung der Stän-
digen Kommission im März 1984 in Strassburg behandelt.
Alt Nationalrätin Girard-Montet ergriff das letzte Mal das
Wort in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Kommission für
die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit. Dabei richtet sie erneut einen Aufruf an die
Parlamentarier, die von ihrer Kommission ausgewählten
Texte vermehrt bei der nationalen Parlamentsarbeit zu be-
rücksichtigen.
8. Vorstösse und Anregungen, die in den eidgenössischen
Räten während der Berichtszeit auf die Arbeit des Europa-
rates Bezug nahmen
83.430 Interpellation Girard vom T.Juni 1983 betreffend
Dioxin-Abfälle aus Seveso. (Nimmt Bezug auf die Entschlies-
sung 797 der Parlamentarischen Versammlung vom
26. April 1983 betreffend den Bestimmungsort der Dioxin-
Abfälle aus Seveso.)
Frage von Nationalrat Müller an den Bundesrat anlässlich
der Fragestunde vom 13. Juni 1983, wann die Schweiz
gedenke, die Europäische Konvention betreffend die
Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer von 1977 zu unter-
zeichnen und zu ratifizieren.
83.460 Interpellation Crevoisier vom 14. Juni 1983 betref-
fend Journalisten und Informationsfreiheit. (Nimmt im
Zusammenhang mit gewissen Vorfällen Bezug auf die vom
Ministerkomitee des Europarates vom 29. April 1982 ange-
nommene Erklärung über die Meinungs- und Informations-
freiheit und fragt den Bundesrat, wann und wie er die in der
Erklärung des Ministerkomitees enthaltenen Grundsätze zu
verwirklichen gedenke.)
83.496 Interpellation Aider vom 22. Juni 1983 betreffend
das Korrespondenzwahlrecht der Ausländer. (Nimmt Bezug
auf die Empfehlung 951 der Parlamentarischen Versamm-
lung vom 2. Oktober 1982 zu diesem Thema.)
83.716 Einfache Anfrage Crevoisier vom 21. September
1983 betreffend das Europäische Jahr der kleinen und mitt-
leren Betriebe und des Gewerbes. (Nimmt Bezug auf die
Erklärung des Jahres 1983 als Europäisches Jahr der Klein-
und Mittelbetriebe und des Handwerks durch die Europäi-
sche Gemeinschaft und den Europarat.)
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und
der Delegationsmotion zuzustimmen.
Anhang
a. Konventionen des Europarates, die während der
Berichtszeit zur Unterschrift und Ratifikation aufgelegt
wurden:
- Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schütze der Men-
schenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der
Todesstrafe in Friedenszeiten (Strassburg, 28. April 1983),
Konvention Nr. 114.
- Protokoll über die Änderung des Europäischen Überein-
kommens über die Beschränkung der Verwendung
bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln
(Strassburg, 25. Oktober 1983), Konvention Nr. 115.
- Europäisches Übereinkommen betreffend die Entschädi-
gung der Opfer von Gewaltverbrechen (Strassburg,
- November 1983), Konvention Nr. 116.
Die Schweiz hat die Konventionen Nr. 114 und 115 unter-
zeichnet.
b. Wichtige Berichte, Empfehlungen und Entschliessun-
gen, die von der Parlamentarischen Versammlung während
der 35. ordentlichen Session verabschiedet wurden.
Frühjahrsession 1983
- Bericht und Empfehlung betreffend die Information und
Konsultierung der Arbeitnehmer in multinationalen und
nationalen Unternehmen mit komplexen Strukturen;
- Bericht und Entschliessung betreffend die Entwicklung
des internationalen Handels;
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
332
18 juin 1984
- Bericht und Entschliessung betreffend den Bestim-
mungsort des Dioxins von Seveso;
- Bericht und Entschliessung betreffend 1983 als Jahr der
Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerkes.
Im Anschluss an die Frühjahrssession 1983 wählte die mit
den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit betraute Kommission die Entschliessung
betreffend das Dioxin aus als besonders angezeigt für deren
Einbringung in die nationalen Parlamente.
Minisession 1983
- Bericht und Empfehlung betreffend die Schwermetalle in
landwirtschaftlich genutztem Boden;
- Bericht und Empfehlung betreffend die Verantwortung
der Hoteliers;
- Bericht und Entschliessung betreffend die Lage in
Zentralamerika;
- Bericht und Entschliessung betreffend die Prinzipien der
Demokratie.
Im Anschluss an die Minisession 1983 wählte die mit den
Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit betraute Kommission die Entschliessung
betreffend die Prinzipien der Demokratie aus als besonders
angezeigt für deren Einbringung in die nationalen Parla-
mente.
Herbstsession 1983
- Bericht und Empfehlung betreffend fremdenfeindliche
Strömungen in den Mitgliedländern des Europarates;
- Bericht und Empfehlung betreffend den Verkauf pharma-
zeutischer Produkte in der Dritten Welt;
- Bericht und Empfehlung betreffend Probleme im Zusam-
menhang mit der Überlastung der Kontrollinstanzen der
Europäischen Menschenrechtskonvention;
- Bericht und Empfehlung betreffend den Entwurf einer
Europäischen Konvention gegen die Folter;
- Bericht und Entschliessung betreffend die Lage in der
Türkei;
- Bericht und Entschliessung betreffend die Lage im Nahen
Osten;
- Bericht und Entschliessung betreffend die europäische
Zusammenarbeit in den achtziger Jahren.
Im Anschluss an die Herbstsession 1983 wählte die mit den
Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit betraute Kommission die Empfehlungen
betreffend die fremdenfeindlichen Strömungen, die Überla-
stung der Kontrollinstanzen der Europäischen Menschen-
rechtskonvention, die Europäische Folter-Konvention sowie
den Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt
aus als besonders angezeigt für deren Einbringung in die
nationalen Parlamente.
Wintersession 1984
- Bericht und Empfehlung betreffend die Luftverschmut-
zung und den sauren Regen;
- Bericht und Empfehlung betreffend das Recht auf Mit-
gliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft;
- Bericht und Entschliessung betreffend die kulturellen
Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika.
Im Anschluss an die Wintersession 1984 bezeichnete die mit
den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur
Öffentlichkeit betraute Kommission alle oben erwähnten
Texte als besonders angezeigt für denen Einbringung in die
nationalen Parlamente.
c. Beispiele für Ausw rkungen von Empfehlungen des Euro-
parates auf die schweizerische Gesetzgebung bzw. Gesetz-
anwendung.
- In einem Entscheid vom 3. November 1982 hatte sich das
Bundesgericht mit der Auslieferung von fünf argentinischen
Staatsbürgern zu befassen (BGE 108 l b 408 ff). Diese befan-
den sich in schweizerischer Haft und widersetzten sich der
Auslieferung nach Argentinien unter anderem mit der
Begründung, sie riskierten, in diesem Land der Folterung
und unmenschlicher Behandlung unterworfen zu werden.
Das Bundesgericht verweigerte die Auslieferung trotz des
Bestehens eines bilateralen Auslieferungsabkommens zwi-
schen der Schweiz und Argentinien. Es stützte sich in seiner
Begründung auf die Empfehlung R (80) 9 des Ministerkomi-
tees des Europarates an die Mitgliedstaaten vom 27. Juni
- Darin werden diese dazu aufgefordert, eine Ausliefe-
rung von Personen auch gegenüber Staaten zu verweigern,
welche die Europäische Menschenrechtskonvention nicht
ratifiziert haben, falls ernsthafte, begründete Bedenken
bestehen, dass die Auslieferung der betreffenden Personen
mit der Absicht verlangt wurde, sie aus Gründen der Rasse,
Religion, Nationalität oder wegen ihrer politischen Ansich-
ten zu bestrafen, oder wenn sich deren Situation aus diesen
Gründen verschlimmern könnte.
- Am 17. Novemer 1981 hat die Schweizerische Akademie
der medizinischen Wissenschaften medizinisch-ethische
Richtlinien für die artifizielle Insémination (künstliche
Befruchtung) erlassen. Die dort festgelegten Prinzipien
(unter anderem Voraussetzung der schriftlichen Zustim-
mung des Spenders und der empfangenden Frau zur artifi-
ziellen Insémination; Durchführung von Nachforschungen
und Untersuchungen beim Spender, um die Übertragung
erblicher oder ansteckender Krankheiten zu verhindern;
Verschwiegenheitspflicht des Arztes und des medizinischen
Personals über Identität des Spenders und der empfangen-
den Frau sowie über die artifizielle Insémination; unentgeltli-
che Spende der Samen) stützen sich auf die Resolution (78)
29 des Ministerkomitees des Europarates vom 11. Mai 1978
«über die Angleichung der Gesetzgebungen der Mitglied-
staaten in bezug auf die Entnahme, Ein- und Verpflanzung
von Substanzen menschlicher Herkunft» sowie auf einen
Entwurf.zu einer Empfehlung des Ministerkomitees «über
die künstliche Befruchtung beim Menschen» aus dem Jahre
1982; da dieser Entwurf nicht die zur Annahme erforderliche
Einstimmigkeit im Ministerkomitee gefunden hat, wurde er
nicht verabschiedet. Trotzdem hat sich die Schweizerische
Akademie der medizinischen Wissenschaften für ihre Richt-
linien an beide Texte gehalten. Dieses Beispiel illustriert,
dass die Aussprachen und Arbeiten in Strassburg - selbst
wenn sie nicht zu konkreten Resultaten führen - einen
Einfluss auf nationale Regelungen der einzelnen Mitglied-
staaten haben können.
- In seiner Botschaft vom 7. April 1982 über die Revision
der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung (BBI
1982, 125) nimmt der Bundesrat im Kapitel «Europäischer
Rechtsvergleich und internationale Bestrebungen» unter
anderem Bezug auf die Resolution (77) 12 des Ministerkomi-
tees über die Staatsangehörigkeit; darin wird den Mitglied-
staaten des Europarates empfohlen, den Erwerb der Staats-
angehörigkeit für Mann und Frau gleich zu regeln. Im weite-
ren wird auch die Resolution (77) 13 über die Staatsangehö-
rigkeit der in der Ehe geborenen Kinder erwähnt, welche
empfiehlt, allen ehelichen Kindern, deren Vater oder Mutter
die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzt,
die Staatsangehörigkeit oder ein Optionsrecht bis zum
- Altersjahr zu gewähren.
- In der Botschaft vom 6. Juli 1983 zur Änderung des
Asylgesetzes (BB11983III, 779) -worin eine Beschleunigung
und damit die Verkürzung der Verfahrensdauer für Asylge-
suche angestrebt wird - stellt der Bundesrat fest, dass die
vorgesehene Beschränkung auf eine Beschwerdeinstanz
den Anforderungen des Internationalen Abkommens über
die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Empfehlung R
(81) 16 des Ministerkomitees des Europarates über die Har-
monisierung der nationalen Asylverfahren genüge.
Motion der Schweizer Parlamentarierdelegatlon
beim Europarat
Bericht des Bundesrates über seine Tätigkeit im Europarat
Wortlaut der Motion vom 30. April 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
künftig während der Sommersession als Ergänzung zum
Tätigkeitsbericht der Schweizer Parlamentarierdelegation
beim Europarat ebenfalls einen separaten Bericht über
18.Juni 1984
333
Delegation beim Europarat. Bericht
seine Tätigkeit in dieser Organisation vorzulegen. Dieser
sollte insbesondere informieren über
- die wichtigsten Aktivitäten und Beschlüsse des Minister-
komitees;
- die Arbeitss.chwerpunkte der von diesem Organ einge-
setzten Expertenkomitees;
- Themen und die wichtigsten Empfehlungen der Fachmi-
nisterkonferenzen; "
- den spezifisch schweizerischen Beitrag zu den obenge-
nannten Aktivitäten, und
- die Rückwirkung der Strassburger Arbeit auf die Schweiz.
Motion de la Délégation parlementaire suisse
auprès du Conseil de l'Europe
Rapport du Conseil fédéral sur sa collaboration
aux travaux du Conseil de l'Europe
Texte de la motion du 30 avril 1984
Le Conseil fédéral est chargé de présenter chaque année
aux Chambres fédérales, durant la session d'été, un rapport
séparé sur sa collaboration aux travaux du Conseil de l'Eu-
rope; ce rapport complétera celui de la délégation parle-
mentaire suisse sur l'activité qu'elle déploie au sein de cette
organisation. Le gouvernement devra notamment rensei-
gner le Parlement sur
- les principales activités du Comité des ministres et les
décisions importantes de celui-ci;
- les questions auxquelles les commissions d'experts insti-
tuées par cet organe portent une attention particulière;
- les sujets traités par les conférences de ministres spécia-
lisés et leurs principales recommandations;
- l'apport spécifique de notre pays à ces activités et
- les conséquences que les travaux accomplis à Strasbourg
ont pour la Suisse.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Europarat besitzt als älteste und umfassendste der
europäischen politischen Organisationen einen hohen Stel-
lenwert für die schweizerische Europapolitik. Die Schweizer
Parlamentarierdelegation beim Europarat bemüht sich des-
halb seit einigen Jahren, die eidgenössischen Räte mittels
einer eingehenden Berichterstattung über ihre Tätigkeit in
Strassburg vermehrt zu informieren.
Die Europaratberichterstattung des Bundesrates war bis
anhin auf die verschiedenen Kapitel des Geschäftsberichtes
aufgeteilt. Die Delegation ist der Ansicht, dass die Informa-
tion besser und übersichtlicher gestaltet werden kann, wenn
der Bundesrat über seine Tätigkeit im Europarat gleichzeitig
einen separaten, die im Motionstext aufgeführten Punkte
umfassenden Gesamtbericht erstattet.
Le président: J'ai le plaisir de passer la parole au dynamique
rapporteur de la Délégation suisse, M. Gadient.
Gadient, Berichterstatter: Heute liegt der vierte umfassende
Bericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Euro-
parat vor, von dem ich Sie Kenntnis zu nehmen bitte. Ich
möchte in Anbetracht der vorgerückten Stunde nur auf zwei
für den Europarat wichtige Themen - in Ausrichtung auch
auf die Debatte im Nationalrat - hinweisen, die den Rat in
den letzten Jahren immer wieder beschäftigten: auf die
Türkei-Frage und auf das Problem der Beziehungen des
Europarates mit der Europäischen Gemeinschaft.
Eine der Hauptaufgaben des Europarates besteht in der
Wahrung und Weiterentwicklung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. Bei Verstössen gegen diese Grundwerte
erwartet man vom Europarat eine feste Haltung, die - wenn
nötig - bis zum Ausschluss eines Mitgliedstaates führen
kann.
Was hat nun den Europarat in der Zeit unmittelbar nach dem
Militärputsch in der Türkei im Herbst 1980 bewogen, nicht
rigoroser zu intervenieren, sondern eine Politik der Geduld
und des Abwartens zu führen, die zur Validierung der Voll-
machten der Delegation des neuen türkischen Parlamentes
in der Frühjahrssession 1984 der Parlamentarischen Ver-
sammlung geführt hat? Man stand in dieser Frage von
Anfang an vor einem Dilemma. Es waren damals-aber auch
in späteren Phasen - gerade die am meisten Bedrängten,
die uns baten, die Türen nicht zuzuschlagen, weil sie ;n der
Europarat-Mitgliedschaft der Türkei eine Garantie dafür
sahen, dass die Lage nicht noch schlimmer würde.
Das-und nicht die Rücksichtnahme auf das Militärregime-
war der Hauptbeweggrund für die abwartende Haltung. Es
spielten natürlich auch realpolitische Überlegungen mit.
Das westliche Europa hat ein Interesse daran, dass sich die
Türkei nicht von ihm abwendet, mit allen damit verbunde-
nen Folgen. Im Zusammenhang mit dem Türkei-Problem sei
daran erinnert, dass man seinerzeit bei der Aufnahme Portu-
gals und Spaniens in den Europarat nicht gewartet hat, bis
in diesen beiden Ländern demokratische Verhältnisse
geherrscht haben, die über alle Zweifel erhaben gewesen
wären. Ausschlaggebend war die Überlegung, diese beiden
Länder zu einem Zeitpunkt aufzunehmen, in dem eine
Demonstration europäischer demokratischer Solidarität
ausserordentlich wichtig für die Festigung ihrer jungen
demokratischen Institutionen war. Der Europarat darf in
Anspruch nehmen, auf die demokratische Entwicklung in
diesen beiden Ländern einen nicht unwesentlichen Einfluss
ausgeübt zu haben.
Die Schweizer Delegation ist mehrheitlich der Auffassung,
dass die bisherige Politik des Europarates gegenüber der
Türkei richtig war und dass der Europarat auch hier einen
nicht unwesentlichen Einfluss auf das innere Geschehen
der Türkei seit dem Herbst 1980 ausgeübt habe und weiter-
hin ausüben werde. Im übrigen sind wir in der Delegation zu
der entsprechenden Entscheidung nach gründlicher Abklä-
rung der bezüglichen Voraussetzungen gelangt, die alt
Nationalrat Aider und unser ehemaliger Kollege Ständerat
Guntern als Mitglieder der Juristischen Kommission des
Europarates im Lande selber durchgeführt haben.
Noch kurz zwei Sätze zu den Beziehungen des Europarates
zur Europäischen Gemeinschaft: Wie Sie dem Bericht
entnehmen können, bemüht sich der Europarat gegenwär-
tig darum, einen Beitrag zum europäischen «Relance-Pro-
zess» zu leisten und in diesem Zusammenhang einen
modus vivendi mit der Europäischen Gemeinschaft zu fin-
den, der es ihm erlauben wird, unter Vermeidung von Dop-
pelspurigkeiten mit der Gemeinschaft sein grosses Potential
im Interesse der europäischen Integration noch besser als
bisher auszuschöpfen. Ein starker und dynamischer Euro-
parat liegt im Interesse aller 21 Mitgliedstaaten, besonders
aber auch im Interesse jener Länder, die nicht der Europäi-
schen Gemeinschaft beitreten wollen.
Die Schweizer Delegation ist dankbar für das Interesse, das
die Räte in letzter Zeit ihrer Arbeit in Strassburg entgegen-
gebracht haben. Wir werden uns weiterhin bemühen, Ihnen
umfassende Berichte zu erstatten. Wir bitten Sie, auch
unsere Delegationsmotion, die diesen Bericht begleitet, zu
unterstützen. Sie zielt darauf ab, den Bundesrat dazu zu
bewegen, seinen Tätigkeitsbericht, den er bis jetzt immer
wieder auf die verschiedenen Kapitel des Geschäftsberich-
tes verteilt vorgelegt hat, in einem separaten Bericht zusam-
menzufassen, der dann zur gleichen Zeit wie unser Bericht
von den Räten beraten würde. Durch diese kombinierte und
ergänzende Berichterstattung kann der Stellenwert des
Europarates für die schweizerische Europäpolitik besser zur
Geltung gebracht werden. Wir hoffen, damit eine vermehrte
Sensibilisierung für diesen Problembereich zu erreichen. Im
Nationalrat ist diese Motion in der letzten Woche opposi-
tionslos überwiesen worden.
M. Aubert, conseiller fédéral: Comme M. Gadient l'a déclaré
tout à l'heure, cette motion de la Délégation parlementaire a
été acceptée par le Conseil national. J'ai aujourd'hui la
satisfaction de dire à la Délégation parlementaire suisse au
Conseil de l'Europe que le Conseil fédéral, lui aussi, accepte
cette motion. Permettez-moi d'ajouter un détail: les parle-
mentaires, la Chancellerie et le Conseil fédéral veulent limi-
ter le plus possible le nombre des rapports, vu la surcharge
Postulat Muheim334
18 juin 1984
de travail dont soutirent tous les services de l'administra-
tion. Le Conseil fédéral, tout en acceptant cette motion,
vous demande d'accepter l'élaboration d'un rapport synthé-
tique se concentrant sur l'essentiel.
Une autre solution aurait consisté à réunir, dans le rapport
de gestion, sous un seul chapitre, les participations de tous
les départements et offices fédéraux aux travaux du Conseil
de l'Europe. Le Conseil national préfère un document
séparé, ce que le Conseil fédéral accepte.
Le président: La Co-nmission des affaires étrangères vous
propose de prendre acte du rapport de la Délégation suisse.
Il n'y a pas d'avis contraire. Il en est pris acte.
La Délégation et la commission vous proposent également
d'adopter la motion.
Überwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 84.348
Postulat Muheim
Friedens- und Sicherheitspolitik
Politique de paix et de sécurité
Wortlaut des Postulâtes vom 8. März 1984
Es gehört zu den obersten Daueraufgaben unseres Staates,
zur Festlegung und Förderung des Friedens im Innern unse-
res Landes und in der Völkergemeinschaft beizutragen.
Es erscheint als nicht hinreichend bekannt, was die Schwei-
zerische Eidgenossenschaft im politisch-staatlichen Bereich
für diese Friedenspolitik bereits in vielfältiger Weise unter-
nimmt und was sie in Zukunft vorzukehren gewillt ist. Nicht
gering sind in der Öffentlichkeit die Meinungsunterschiede
über das notwendige Zusammenwirken von militärischer
Landesverteidigung und nichtmilitärischen Massnahmen im
Interesse der Friederissicherung.
Der Bundesrat wird caher eingeladen, den eidgenössischen
Räten einen Bericht zu erstatten über seine friedenspoliti-
schen Massnahmen und Aktivitäten als Teil seiner Gesamt-
politik und insbesondere im Zusammenhang mit seiner
Sicherheitspolitik. Es sind die heutigen und allfällig neue
Leistungen der Schweiz im politisch-staatlichen Bereich
darzulegen, die nach innen und nach aussen den Frieden
mehren sollen. Dies im Lichte der kleinstaatlichen Gegeben-
heiten sowie unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit,
der bewaffneten Neutralität unseres Landes und schliesslich
der nach innen und nach aussen notwendigen Solidarität
unserer Nation.
Texte du postulat du 8 mars 1984
Contribuer à la consolidation et à la promotion de la paix à
l'intérieur de nos frontières et dans la communauté des
peuples, voilà qui fait partie des tâches permanentes les plus
nobles de notre Etat
II ne semble pas que soit suffisamment connu du public ce
que la Confédération suisse entreprend déjà, sous diverses
formes, dans le domaine de la politique générale en faveur
de cette politique de paix, ni ce qu'elle se propose de faire à
l'avenir. Dans l'opinion, il existe d'importantes divergences
de vues sur la coordination nécessaire de la défense natio-
nale armée, d'une part, et des mesures non militaires -
prises dans l'intérêt du raffermissement de la paix - d'autre
part.
Le Conseil fédéral est donc invité à présenter aux Chambres
un rapport sur les mesures prises et les activités envisagées
en matière de paix et faisant partie de sa politique globale,
en relation avec sa politique de sécurité notamment. Il s'agit
d'exposer les services suisses actuels et nouveaux, le cas
échéant, services rendus dans le domaine de la politique
générale et qui doivent faire prospérer la paix à l'intérieur
comme à l'extérieur de nos frontières. Le tout à la lumière
des particularités d'un petit Etat tel que le nôtre et compte
tenu de l'indépendance, de la neutralité armée de la Suisse
et, en dernière analyse, de la nécessaire solidarité de notre
peuple, qu'elle se manifeste sur le plan international ou sur
le plan intérieur,
Mitunterzeichner-Cosignataires: Binder, Genoud, Jelmini,
Meier Josi, Schafften Schmid, Schönenberger (7)
Muheim: Wenn sich ein Parlamentarier der Friedensproble-
matik annimmt, ist er gehalten, sich in einer kurzen, aber
gehaltvollen Begründung damit auseinanderzusetzen, gibt
es doch in der langen Menschheitsgeschichte kaum ein
Bemühen, das stärker und nachhaltiger wäre als jenes um
den Frieden. Es gibt aber auch kaum etwas, das öfter und
schwerwiegender enttäuscht wurde. Friede ist ein Begriff
des europäischen Geisteslebens und gehört unzweifelhaft
zu den hohen Äusserungen abendländischer Kultur. Heutzu-
tage aber ist Europa durch Aktionen für den Frieden erfasst:
Friedensmärsche, Proteste, Demonstrationen sind an der
Tagesordnung; es gibt sogar Schmierereien an den Haus-
wänden, die uns allen zum Bewusstsein bringen sollen, dass
man sich um Frieden kümmern soll. Friedensbewegte haben
in letzter Zeit die Problematik des Friedens für sich völlig
vereinnahmt. Sie haben dieses Anliegen in blinder Einseitig-
keit für sich gepachtet.
Friede ist - leider - zu einem Schlagwort geworden.
Das ist Anlass für mein Postulat, mit dem ich bewusst ein
Gegengewicht schaffen möchte. Ich möchte wünschen,
dass der verlangte Bericht des Bundesrates zur Klärung
dieser vieldimensionalen Problematik beiträgt. Nicht die
individuelle und personale Thematik geht uns hier im Staat
direkt etwas an. Es ist Aufgabe anderer gesellschaftlicher
Kräfte, die ethische Seite des Postulates Friede zu überden-
ken und zu beantworten. Hier im Staat ist die politische
Friedensproblematik im Spiel. Hier soll der Bundesrat seine
Politik, also sein Handeln im staatlichen Raum nach innen
und nach aussen, darlegen. Wenn wir diesen engeren Teil
der auch dann noch weitgesteckten Fragestellung anpak-
ken, dann erwarten wir Aussagen über den Zusammenhang
zwischen Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Wehrpoli-
tik. Wir wünschen ferner eine realitätsbezogene Aussage -
im Gegensatz zu utopischen Friedensvorstellungen. Wir
erwarten, dass auch die nun einmal gegebenen Grenzen
aufgezeigt werden, etwa unsere Kleinstaatlichkeit, unsere
Neutralitätspolitik, vielleicht auch unser abgestuftes Verhält-
nis zu den unmittelbaren Nachbarn, zu den übrigen Völkern
Europas und zur gesamten Weltfamilie.
Ich weiss, dass mein Wunsch, sich in einem Bericht mit
dieser Vielfalt der Aspekte zu befassen, weit über eine
départementale Verantwortlichkeit hinausgeht. Es bedarf
des Zusammenwirkens verschiedener Ämter und erfahrener
Persönlichkeiten. Es ist aber politisch dringend notwendig,
von der bundesrätlichen Warte aus Aussagen hierzu zu
machen; dies erst recht, weil es heutzutage an klarer politi-
scher Sicht und Einsicht sehr oft mangelt und die Sprach-
verwirrung weit herum die Köpfe und Herzen beherrscht.
Ich komme zum Schluss und verweise auf den ersten Satz
meines Postulates, worin ich die Aussage machte: «Es
gehört zur den obersten Daueraufgaben eines Staatswe-
sens, für den Frieden zu sorgen.» Dieser Bericht sollte
schliesslich erkennen lassen, ob es nicht doch mindestens
in diesem Bereich einen nationalen Konsens geben könnte,
weil die letzten staatsgrundlegenden Elemente unserer
Innen- und Aussenpolitik davon wirklich zutiefst und nach-
haltig betroffen sind.
M. Aubert, conseiller fédéral: Je ne vais pas provoquer le
suspense, Monsieur Muhein. Je vous dis tout de suite que le
Conseil fédéral accepte votre postulat. J'espère seulement
que vous avez conscience de l'immensité de la tâche que
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Delegation beim Europarat. Bericht
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.032
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1984 - 17:15
Date
Data
Seite
320-334
Page
Pagina
Ref. No
20 012 668
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