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Gestion du Conseil fédéral 296 14 juin 1984 Vorbildlich ist die Eidgenössische Finanzverwaltung. Hier betont der Direktor vor allem die Führung durch Zielset- zung, den Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Kennt- nissen und durch Anreiz zum Mitdenken sowie die Setzung von Schwergewichter». Ein Arbeitsbehelf für alle Mitarbeiter regelt nicht nur die Aufgaben und die Organisation der Finanzverwaltung, sondern auch zahlreiche Einzelbelange des Dienstbetriebes und liefert neben einer Mustersamm- lung auch arbeitsmethodische Hilfen, wie zum Beispiel die Regeln für speditives und wirkungsvolles Arbeiten. Voll aus- gebildet sind die Führungshilfen ferner im'Bundesamt für Umweltschutz, dessen Direktor bemüht ist, die Grundprinzi- pien der kooperativen Führung, des gemeinschaftlichen Denkens und der planenden Voraussicht zur Geltung zu bringen. Die Abteilungen verfügen auch über ausführliche jährliche Arbeitsprogramme. Auch kleinere Ämter bemühen sich um Verwaltungsfüh- rung. Das Bundesarrt für Wasserwirtschaft hat beispiels- weise die Schwergewichte seiner Amtstätigkeit schriftlich festgehalten. Das Bundesamt für Konjunkturfragen erstellt für grössere Aufgaben Zeittabellen, Netzpläne oder Priori- tätslisten. Das Bundesamt für Raumplanung, das am wöchentlichen Amtsrapport fast alle Mitarbeiter erfassen kann, hat trotz seiner Kleinheit ein Handbuch und jährliche Tätigkeitsziele und überprüft die Grundlagen und Randbe- dingungen seiner Tätigkeit regelmässig im Sinne einer rol- lenden Planung. Zur Würdigung des Generalthemas Verwaltungsführung im Bund kann ich folgendes sagen: Vor allem in den grösseren Ämtern wird ein bemerkenswerter Aufwand für die Arbeits- planung betrieben, der zumindest bei den zuständigen Dienststellen der Ämter das Bewusstsein der Bedeutung der Führungsfragen wachhalten sollte. Jeder neigt aber dazu, nur seine eigenen Hilfsmittel und seinen eigenen Entschei- dungsbereich zu sehen. Insgesamt aber sind die Anforde- rungen, welche die Richtlinien des Bundesrates an die Hilfs- mittel der Verwaltungsführung stellen, in den besuchten Ämtern weitgehend erfüllt. Wichtiger freilich als all die von der GPK erfassbaren Instrumente sind die Personen, ihre Eignung und ihre Bereitschaft zu führen. Die Hilfsmittel sind gegeben, nun kommt es darauf an, dass die Chefs aller Stufen richtig ausgewählt und in die Lage versetzt werden, ihre Verwaltungszweige gut zu führen. Soweit mein Bericht zum Generalthema der Inspektionen 1983, gestützt auf die von Herrn Mastronardi erstellte Zusammenfassung. Für 1984 wird sich die GPK des Stände- rates als Generaltheria die Wiederwahl oder Nichtwieder- wahl von Beamten cder die Wahl mit Vorbehalt und die damit zusammenhängenden Fragen vornehmen. Sie wer- den in der Sommersession 1985 darüber orientiert werden. Zu den Inspektionen habe ich noch zwei Bemerkungen zu machen:
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale Muheim, Berichterstatter: In einem Bundesstaat ist das Ver- hältnis zwischen Bund und Kantonen von grosser staats- rechtlicher und staatspolitischer Bedeutung. Die beiden Teile, die ein Ganzes bilden, haben zusammenzuwirken. Das zeigt sich im Bereich der Gesetzgebung, im Finanzbereich usw. Im Bereich der Gesetzgebung hat sich die Zusammen- arbeit bereits fest eingebürgert und zum Teil sogar zu gesetzgeberischen Grundlagen geführt, wonach die Kan- tone in einem formalisierten Vernehmlassungsverfahren mitzuwirken haben. Die Kantone werden auch aufgefordert, in bestimmten Rechtsetzungsbereichen ergänzende Erlasse zu promulgieren. Es gilt in der Rechtsanwendung, gewisse Zusammenarbeiten zu pflegen, und in der Rechtsprechung haben sich ebenfalls bestimmte Formen des Zusammenar- beitens herausgebildet. In der Geschäftsprüfungskommission ist dieses Zusammen- wirken in der heutigen Zeit kritisiert worden. Nicht zu Unrecht wird da und dort behauptet, die Kantone würden durch die Bundesaktivitäteri überfordert. Wir lesen da und dort von einer sogenannten Vollzugskrise. Wir haben auch schon das Wort «unhaltbare Zustände» in den Mund ge- nommen. Heute ist es so, dass das Zusammenwirken - nicht zuletzt infolge der enormen Aktivitäten des Bundes - zu einer grossen Belastung vieler Kantone geworden ist, einer Bela- stung, die da und dort kaum mehr bewältigt werden kann. Das trifft insbesondere auf kleine Kantone zu, die über eine relativ kleine Zahl von Mitarbeitern verfügen, welche sich den Vernehmlassungen «professionell» widmen können. Es gibt auch kleine Kantone, die in wichtigen Dingen aussen- stehende Leute zuziehen, die für sie Vernehmlassungen entwerfen, so dass sie ein sachkundig abgestütztes Votum zuhanden der Bundesinstanzen abgeben können. Es dürfte daher richtig sein, heute im Ständerat diese Fragen in den Mittelpunkt des Gesprächs mit dem Bundeskanzler zu stel- len. Warum überhaupt mit dem Bundeskanzler? Er ist die oberste Stabsstelle des Gesamtbundesrates und der engste Mitarbeiter des Bundespräsidenten. Über ihn möchten wir diese kritischen Bemerkungen ins Gesamtkollegium weiter- geleitet wissen. Auf Bundesebene hat man begonnen, den Kritiken zum Teil Rechnung zu tragen. Sie kennen die Problembereiche «Auf- gabenteilung»: Wir wollen entflechten, um das enge Zusam- menwirken und die dauernde administrative Belastung der Kantone und des Bundes etwas zu mildern. Wir kennen auch eine Motion Muheim, die im Bereich der Finanzen Vereinfachung und Rationalisierung wünscht. Aber trotz- dem sind noch eine ganze Reihe von Kritiken vorzutragen, was ich unter sechs Punkten tun will:
U.Juni 1984 297Geschäftsbericht des Bundesrates 2. Wir haben eine Reihe von Vorschriften, nach denen die kantonalen Vollzugserlasse der bundesrätlichen Genehmi- gung zu unterstellen sind. Was heisst das in praxi? Das heisst, dass die kantonalen Beamten mit den zuständigen Direktionen des Bundes im «Vorprüfungsverfahren» Gesetze bereinigen, für die letztlich der kantonale Gesetzge- ber die selbständige Verantwortung tragen sollte, die aber der Bundesrat- ich nehme an, in einer Routinesitzung-nur noch absegnet. Man muss sich ernsthaft fragen, ob das System der Geneh- migung staatspolitisch überhaupt sinnvoll ist. Macht das gesunde Verhältnis des Vertrauens zwischen Bund und Kan- tonen - auch im Bereich der Rechtsetzung - diese nicht eigentlich überflüssig? 3. Zustellung von Gerichtsurteilen: Pro Jahr werden Tau- sende von Gerichtsurteilen kantonaler Instanzen irgendwel- chen Bundesinstanzen zugestellt. Die Grundidee besteht darin, dass die Bundesinstanzen überprüfen sollten, ob Bundesrecht in diesem Land rechtsgleich angewendet wird. In einigen Fällen sind auch Beschwerderechte von Bundes- instanzen vorgesehen. Ich halte dafür, dass der Transfer von Papier in dieser fast sinnlosen Breite nicht tolerierbar ist. Das entspricht auch nicht einem zeitgemässen Verhältnis von Bund und Kantonen. Es belastet die Bundesinstanzen in einer Weise, die keine befriedigende Lösung erlaubt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Tausende von Urteilen überhaupt gelesen werden können. Man wird die einen oder anderen selektiv herausgreifen. Mir scheint, dass wir hier eine prinzipiell anders geartete Lösung anstreben sollten. 4. In den Kantonen mehren sich die Kritiken, dass man dem Bund Berichte, Mitteilungen, Aufstellungen zukommen las- sen müsse! Letzthin ging es darum, zu melden, wieweit in den Kantonen die Gleichstellung von Mann und Frau schon erfüllt sei. Ich finde das - um es gelinde zu formulieren - nicht notwendig, denn der Bund hat ja keine rechtliche Möglichkeit, den Kantonen - wenn sie dieses Ziel nicht erreicht haben - Weisungen zu geben. Das Ganze ist wohl «pour le public»; das Ganze ist vielleicht auch, um gewisse Berichte durch den Bund zustammenstellen zu können. Ein Stück weit liegt darin für den Bund ein Leerlauf und für die Kantone eine Belastung. 5. Im Laufe der Zeit treten neue Bedürfnisse auf. Statt diese im Sinne von Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen vorzu- legen, hat es sich auf Bundesebene eingebürgert - wir im Parlament haben leider schon einige Male mitgewirkt -, gleich einen «Neubau des Gesetzes» zu machen. Juristische Perfektion ist das Ziel. Was ist die Folge für die Kantone? Die Kantone müssen «neu umgebaute» Gesetze in ihrer Verwaltung prüfen. Es braucht Instruktionskurse. Die Gerichte haben sich mit der umgebauten Gesamtmaterie und neuen Auslegungen zu befassen, nicht nur mit den Ergänzungen, wie wir sie doch in weitesten Teilen als voll genügend erkennen könnten. 6. Schliesslich haben wir eine recht enge Zusammenarbeit kantonaler Ämter mit Bundesämtern. Sehr oft - ich hätte für Sie mindestens ein Dutzend Beispiele - bestimmen diese, was geschieht. Was steckt politisch hinter einer solchen Situation? Politisch heisst das: die in den Kantonen demo- kratisch legitimierten Politiker, wie Landräte, Regierungs- räte usw., werden «unterlaufen»! Es entsteht eine neue staatliche Macht, nämlich ein koordinatives Zusammenwir- ken von zwei Verwaltungen hinter dem Bestehen zweier Regierungen; eine Entwicklung, die zu folgenden staatspoli- tischen Schlussbemerkungen führen sollte: Die Kritiken hier berühren nicht eine Einzelerscheinung, sondern ein Phänomen, das sich in Menge und Bedeutung offenbar dauernd ausweitet. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Staatswesen wie der Bundesstaat Schweiz dadurch einer Entwicklung entgegengebracht wird, die staatspoli- tisch ungut ist. Machtverlagerungen, auf die wir in einer so hektischen und so angereicherten Staatstätigkeit ei n beson- deres Augenmerk halten müssen. Die Machtverlagerung Richtung Verwaltung nimmt zu, wenn sich die führenden Leute nicht mehr mit der nötigen Zeit und Distanz der wichtigen Dinge annehmen können. Es kommt dazu, dass die kleinen Kantone in besonderem Masse betroffen sind. Schliesslich fragt sich der einfache Mann: Hat denn der Bund nicht zu viele Beamte? Ist es nicht so, dass sich Parlament und Bundesrat mit dem Engpass in der Personal- politik eigentlich viel besser zurechtfinden könnten, wenn solche perfektionistischen Verhältnisse zwischen Bund und Kantonen abgebaut würden? Herr Bundeskanzler, das ist bewusst eine staatspolitische Rüge. Nehmen Sie sie an als das, was sie gedacht ist. Das ist auch an die Adresse des Bundesrates eine grundsätzliche staatspolitische Betrachtung, von der wir wissen, dass sie nicht von heute auf morgen korrigiert werden kann. Aber beginnen Sie morgen mit den ersten Schritten! Die Kommis- sion ist Ihnen dankbar. Bundeskanzler Buser: Ich möchte Ständerat Muheim für dieses interessante Votum - auch wenn es als Rüge tituliert wird - herzlich danken. Ich bin gerne bereit, einerseits dem Bundesrat davon Kenntnis zu geben. So ist ohnehin eine Aussprache über das Vernehmlassungsveijfahren für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen. Andererseits werde ich auch mit den Generalsekretären, die in den Departementen die «Koordinationsstellen» sind, über all diese Probleme eingehend sprechen. Wenn Sie mir für heute nur einige kurze Bemerkungen gestatten, würde ich folgendes sagen:
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geltenden Richtlinien ist dies meist der F
:
all -, ist wiederum
eine sehr knappe Frisi gegeben. Sie ist für die Bundesstellen
genauso kurz. Wir sind genauso unter Druck wie die Kan-
tone. Die Zeit, die die Departemente und die Bundeskanzlei
zur Verfügung haben - Herr Bundesrat Aubert zu meiner
Seite kann es Ihnen bestätigen -, um zu einem Entwurf eines
anderen Departementes Stellung zu nehmen, ist noch viel
kürzer. Wir müssen oft zusätzliche Schichten einschieben,
um diese Arbeit bewältigen zu können. Aber Sie dürfen zur
Kenntnis nehmen, dass diesem Thema alle Aufmerksamkeit
geschenkt wird und dass jedesmal, wenn so kurze Fristen
auftauchen, im Bundesrat darüber gesprochen wird.
2. Die Genehmigungspflicht zu vieler Erlasse: Auch hier ist
die Situation bekannt; Sie haben kürzlich der Presse entneh-
men können, dass dieses Geschäft ins Rollen kommt. Der
Bundesrat plant, im Rahmen des zweiten Pakets «Aufgaben-
teilung» eine Vorlage über die Genehmigungspflicht einzu-
bringen. Das Justiz- und Polizeidepartement ist daran - die
Arbeit steht vor dem Abschluss -, eine Gesamtübersicht
über alle gesetzlichen Genehmigungsbestimmungen zu
erstellen. Gestützt auf diese Erhebung wird den Kantonen
Gelegenheit gegeben - und zwar diesen Herbst, die Sache
läuft -, dazu Stellung zu nehmen. Darauf werden wir ein
Bundesgesetz über die Milderung dieser Genehmigungs-
pflicht einbringen. Ich glaube nicht, dass man sie ganz
abschaffen kann; aber statt der lückenlosen Genehmigung
könnte man Stichproben machen, in einzelnen Fällen
könnte die Sache der gerichtlichen Praxis überlassen
werden.
3. Zustellung der gerichtlichen Urteile: Das ist natürlich ein
Instrumentarium, genau wie die Genehmigungspflicht, um
die Durchsetzung das Bundesrechtes zu kontrollieren.
Wenn man dem Bund beides vollständig wegnimmt, verliert
er den Überblick - er ist und bleibt aber mitverantwortlich
dafür, dass das Bundesrecht durchgesetzt wird. Die Kan-
tone müssen ihm hier helfen. Ich bin mit Ihnen ganz einver-
standen, dass auch dieses Thema überprüft werden kann.
Als ich im Eidgenössischen Departement des Innern tätig
war, mussten wir oft an die kantonalen Gerichte gelangen,
um uns zum Beispiel die Urteile in Sachen Natur- und
Heimatschutz zustellen zu lassen. Ich habe damals festge-
stellt, dass die Liste der Urteile, welche die kantonalen
Gerichte dem Bund zustellen müssen, bedrohlich lang ist.
Ich staunte, dass die kantonalen Gerichte überhaupt in der
Lage sind, diese Weisung lückenlos zu befolgen.
4. Die Zustellung von Unterlagen an den Bund: Man darf
nicht übersehen, dass diese Zustellung in hohem Masse
gegenseitig ist! Ich erwähne nochmals das Beispiel der
Staatsschreiberkonferenz. Wir führen jedes Jahr eine ganze
Reihe von Erhebungen bei allen Staatskanzleien durch. Das
Material, das zusammenkommt, wird nicht nur vom Bund
verlangt, sondern oft auch von Kantonen. Es steht immer
allen Kantonen und dem Bund zur Verfügung. Ich habe
noch nie Klagen gehört, dass zuviel verlangt wird, und was
wir intern austauschen, ist für uns alle wertvoll. Ich sage
nochmals: auch für die Kantone, denn es interessiert sie, wie
ein bestimmtes Problem in den anderen Kantonen gelöst
wird.
Wo uns hingegen der Schuh drückte - ich bitte Herrn
Bundesrat Aubert, nicht hinzuhören -, das war Strassburg.
Strassburg hat die Kantone eine gewisse Zeit nicht nur mit
Dokumentation, sondern auch mit Fragebogen über-
schwemmt, so dass in den Kantonen eine scharfe Reaktion
festzustellen war. Ich habe sie begriffen: diese Fragebogen
waren unerhört lang und kompliziert. Es hat Staatsschreiber
gegeben, die erklärten, dass sie nur einen Ausweg hätten:
den Papierkorb. Besser ist natürlich, miteinander zu spre-
chen. Wir haben dann mit dem Politischen Departement
Fühlung aufgenommen. Seine Vorsprache in Strassburg hat
dazu geführt, dass der Europarat heute weniger Erhebun-
gen dieser Art durchführt.
5. Neue Gesetze statt Revisionen: Da treffen Sie mein Juri-
stenherz. Wenn Sie einen Erlass nicht nur zwei- oder drei-
mal, sondern fünf- ocer zehnmal oder noch häufiger revi-
diert haben, wird das am Ende ein Flickwerk. Und wenn ein
Departement dem Bundesrat Antrag stellt, man solle von 15
Artikeln 10 revidieren, sind sogar wir in der Bundeskanzlei
gelegentlich die Sünder, die sagen: Statt zwei Drittel zu
revidieren, macht doch gleich einen neuen, sauberen Erlass
nach den heutigen Erkenntnissen der Gesetzestechnik;
etwas Gutes, etwas Schönes, so dass man den alten Erlass
in der Systematischen Sammlung löschen kann. Aber ich
verstehe, dass das für die Kantone gewisse Nachteile haben
kann, namentlich beim Vollzug. Sie müssen sich an die
neuen Artikelzahlen, an die neue Struktur usw. gewöhnen.
Ich bin gerne bereit, auch über dieses Thema mit den
Staatsschreibern zu reden, die ja heute glücklicherweise
ausnahmslos Juristen sind.
6. Zusammenarbeit Bundesämter - kantonale Verwaltung:
Hier haben Sie ins Schwarze getroffen. Aber es ist Vorsicht
am Platz, denn diese Machtverlagerung, von der Sie spre-
chen, ist auch umgekehrt möglich! Wir sind vor einiger Zeit
zufälligerweise auf dieses Thema gestossen, als wir Unterla-
gen darüber suchten, wie viele Gremien es eigentlich gibt, in
denen Bundesverwaltung und Kantonsverwaltung zusam-
menarbeiten. Dabei ist es zu einem Kontakt mit einem Stu-
denten in Basel gekommen, der über dieses Thema eine
Doktorarbeit schreibt. Als er bei uns referierte - Sie werden
staunen -, hatte er bereits über 500 Gremien dieser Art
festgestellt. Über 500! Wir warten nun auf den Abschluss
dieser Dissertation, um dann ganz gründlich zu untersu-
chen, ob diese Gremien wirklich samt und sonders notwen-
dig sind. Man kann sagen: das ist Tourismus zwischen Bund
und Kantonen. Aber es ist nicht nur das.
Nun zu Ihrer Frage, Herr Ständerat Muheim. Nicht nur die
Bundesämter - darauf sind wir vom Bund her gestossen -
sagen den Kantonen, was geschehen soll, sondern der
Strom fliesst auch umgekehrt. Da kommt doch ein einziger
Mann vom Bund mit 26 kantonalen Fachleuten zusammen!
Ich kann Ihnen versichern: die sagen ihm häufiger, wie es
gehen muss, als umgekehrt. Die kantonalen Vertreter sind
selbstbewusst. Sie stehen an der Front, sie haben den Voll-
zug, sie wissen, wo der Schuh drückt. Wenn nun der einzige
Mann vom Bundesamt, so mächtig er sein mag, von 10 oder
20 kantonalen, gut geschulten Chefbeamten unter Druck
genommen wird, kommt er zurück und sagt seinem Chef:
«Die Sache ist
Gestion du Conseil fédéral 300 14 juin 1984 tements intéressés car il fallait en assurer l'application et notamment régler le problème du contrôle et de la sauve- garde de notre espace aérien. Vous avez encore, Monsieur Muheim, parlé de la neutralité de la Suisse. Je vous réponds que, lorsque des actes violent directement des dispositions de droit international ou vio- lent manifestement les droits de l'homme, comme nous nous sommes engagés à les sauvegarder en signant la Convention européenne des droits de l'homme et l'Acte final d'Helsinki du 1" août 1975- qui comprend, je le rappelle, un troisième volet concernant les droits humanitaires - ou qui sont contraires à la Déclaration universelle des droits de l'homme - déclaration qui, tout en étant onusienne, nous concerne aussi - nous avons non seulement le droit, nous avons encore le devoir de les dénoncer, ce que nous avons fait. Je peux vous affirmer que jamais personne ni aucun Etat ne nous a accusés d'avoir violé notre neutralité lorsque nous avons dénoncé des atteintes manifestes aux droits de l'homme. Toutefois, je dois aussi dire que, même en l'absence de violation du droit international, le Conseil fédéral n'hésiterait pas à exprimer sa réprobation si des valeurs, auxquelles nous sommes tous attachés, devaient être gravement mena- cées. Cependant, vous l'avez relevé vous-même, Monsieur Muheim, la Suisse ne saurait s'ériger seule en gardienne des vertus et des libertés fondamentales. Notre pays doit aussi prendre contact avec d'autres Etats afin de connaître leur attitude et pour cela nous avons des contacts très fréquents par, la voie diplomatique. Nous pouvons aussi intervenir d'une façon plus discrète, toujours par la voie diplomatique, sous la forme de protestations orales ou écrites, ou de remise d'un aide-mérnoire pour rappeler certains faits. Nous pouvons enfin aussi publier des communiqués de presse. Comment le Conseil fédéral peut-il juger de l'opinion publi- que? Notamment par l'intermédiaire des médias - car la presse et les autres médias jouent un rôle extrêmement important pour l'information du Conseil fédéral - et par vos interventions parlementaires. En conclusion, il n'est pas possible de définir toujours des critères absolus, schématiques. Nous essayons de pratiquer une politique constante sur la base de critères connus, à savoir les droits de I homme, les droits humanitaires et les libertés fondamentales, le droit international. Voilà ce que je peux vous affirmer, Monsieur Muheim. Je crois que nous avons su conserver la crédibilité de notre politique dans ce domaine. Andermatt, Berichterstatter: Ich spreche zur Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Die UNESCO hatte ursprünglich sehr wertvolle und idealistische Zielsetzungen. Sie hat zu Beginn ihrer Tätigkeit auch viele wertvolle Projekte an die Hand genommen und im Bereich der Erziehung und im Bereich des Kulturgüterschutzes verwirklicht. Im Laufe der Jahre fand eine immer weitergehende Politisierung dieser Institu- tion statt, und gleichzeitig wurde der Verwaltungsapparat immer mehr aufgebläht. Der Einfluss der westlichen Demo- kratien wurde immer mehr zurückgedrängt. Die Vereinigten Staaten haben nun ihre Absicht bekanntgegeben, ihre Mit- gliedschaft bei der UNESCO auf den 1. Januar 1985 aufzu- kündigen. Damit verliert die Organisation etwa 25 Prozent ihrer finanziellen Basis und entsprechend weitgehend ihre Operationsfähigkeit. Der Bundesrat muss sich mit der Situation befassen. Es interessiert uns, wie der Bundesrat die Lage beurteilt. Sollen wir weiter etwa 2 Millionen Dollar jährlich in diesen Wasser- kopf pumpen, oder wäre es nicht auch für unser Land Zeit, sich aus dieser Organisation zurückzuziehen? Dies meine Frage zur UNESCO. Nun noch eine Bemerkung zur schweizerischen UNESCO- Kommission: Der Bundesrat berichtet in seinem Geschäfts- bericht auch über die Tätigkeiten dieser schweizerischen UNESCO-Kommission. Es wurden verschiedene nationale und internationale Seminarien organisiert. Betrachtet man die Themen dieser Konferenzen und die Publikationen die- ses Gremiums, so muss man sich sofort fragen: Bestehen hier nicht Doppelspurigkeiten zu anderen Bundesämtern? Was soll eine Studie dieser Kommission über Fragen der beruflichen Weiterbildung in der Schweiz? Oder eine Bro- schüre, wie unsere Erde zum Treibhaus gemacht wird? Was soll ein internationaler Kongress über Folklore und Touris- mus, organisiert durch die nationale UNESCO-Kommission? Wir bitten den Bundesrat, diese Entwicklung genau im Auge zu behalten und Doppelspurigkeiten - und damit unnötige Ausgaben - zu vermeiden. M. Aubert, conseiller fédéral: Je vous remercie, Monsieur Andermatt, de votre question. Nous regrettons, bien sûr, que les Etats-Unis d'Amérique aient, par lettre du 28 décembre 1983, pris la décision de quitter l'UNESCO avec effet au 1 er janvier 1985. Et si nous le regrettons, c'est parce que nous pensons que cela porte atteinte au caractère universel de cette organisation. J'ai d'ailleurs eu la possibilité de m'en entretenir avec M. Shultz, secrétaire d'Etat, que j'ai rencon- tré à Stockholm le 17 janvier, lors de la Conférence euro- péenne sur le désarmement. Il m'a confirmé la décision prise par son pays de quitter l'UNESCO le 1'" janvier 1985, mais tout en admettant que si certaines de ses méthodes de travail, si son administration ou la question de ses finances s'amélioraient, les Etats-Unis pourraient éventuellement revenir sur leur décision. Quant à nous, je réaffirme ici que le Conseil fédéral est opposé à la politique de la chaise vide. Si nous avons des critiques à émettre, des remarques à faire, nous pouvons le faire avec davantage de pertinence de l'intérieur que de l'extérieur. Dans ce sens, je vous signale que l'Union postale universelle, qui va se réunir à Hambourg, pourrait se trouver face à une demande d'expulsion d'Israël et de l'Afrique du Sud. La délégation suisse a mandat de s'opposer à une telle proposition. C'est là une constante dans notre politique extérieure. Pour l'instant, I n'est donc pas question que nous quittions l'UNESCO. Voilà une première réponse. D'autre part, vous l'avez rappelé, le quart des ressources de l'UNESCO seront perdues par le départ des Etats-Unis, soit environ 94 millions de dollars. Il n'est pas question, bien entendu, que la Suisse participe à la couverture du manque à gagner. Nous continuerons à honorer les montants que nous nous sommes toujours engagés à payer, soit environ 2 millions de dollars. Je dois aussi dire, pour ce qui est de l'attitude du Conseil fédéral et pour la justifier, qu'en 1980, lors de la Conférence de Belgrade, la Suisse a eu une position extrêmement claire, vous vous en souvenez certainement. Nous avons été le seul pays qui ne s'est pas joint au consensus sur la déclaration faite par l'UNESCO concernant les résultats de la commis- sion McBride. Nous avons été, d'autre part, les seuls à ne pas accepter que cette organisation soit chargée de l'élabo- ration d'une déclaration sur le Nouvel ordre mondial de l'information et de la communication. De même, en 1982 et en 1983, nos délégations, qui étaient conduites par M. Ernesto Thalmann, ambassadeur, ont aussi été extrême- ment claires et nettes pour dénoncer les imperfections de cet organisation. Nous savons qu'aujourd'hui il y a des contacts entre plu- sieurs Etats pour tenter d'arriver à une amélioration de cette organisation. Un Suisse, M. Gérard Bolla, 62 ans, vient d'être désigné comme directeur général adjoint de l'UNESCO, un des postes les plus élevés auquel un de nos concitoyens ait été appelé dans les organisations internationales. A ce titre, il aura la tâche extrêmement importante de réorganiser l'UNESCO. J'ai reçu dernièrement M. Bolla et j'ai pu l'assu- rer du soutien complet et total du Conseil fédéral dans l'exercice de cette lourde tâche. Concernant le double emploi, entre la Commission natio- nale de l'UNESCO et nos offices fédéraux, je soulèverai quatre points. Tout d'abord en matière de formation profes- sionnelle permanente: celui qui dirige l'étude faite dans le cadre de notre commission nationale est un collaborateur de l'OFIAMT, il n'y a donc pas double emploi avec les
H.Juni 1984 301 Geschäftsbericht des Bundesrates travaux de cet office. La deuxième étude, «Comment trans- formons-nous notre planète en serre?», est faite en coordi- nation avec notre Office fédéral de la protection de l'envi- ronnement qui l'a d'ailleurs diffusée. Là encore, il n'y a pas de double emploi. Il faut noter également qu'un représen- tant suisse de la Conférence des directeurs cantonaux de l'instruction publique est membre ex officio de la commis- sion, donc là non plus pas de double emploi. Enfin, en ce qui concerne la science, un des responsables de l'Office fédéral de l'éducation et de la science est membre de la commis- sion. Là encore, je peux vous assurer qu'il n'y a pas double emploi. Genehmigt - Approuvé Eidgenössisches Departement des Innern Département fédéral de l'intérieur Dobler, Berichterstatter: Im Auftrag der GPK nehme ich Stellung zur Denkmalpflege. Dieses Thema interessiert zwei- fellos eine breitere Öffentlichkeit. Der Grund liegt insbeson- dere darin, dass auch zahlreiche kantonale und lokale Instanzen und Gremien mit den Problemen der Denkmal- pflege konfrontiert sind. Es gibt wohl kaum eine Gemeinde im Schweizerland, die nicht ein schutzwürdiges Denkmal aufweist oder zumindest im Zusammenhang mit einer Kir- chen- oder Kapellenrestauration mit den Instanzen der Eid- genössischen Denkmalpflege in Kontakt kommt. Das öffent- liche Interesse an einer speditiven Behandlung der Subven- tionsgesuche ist mithin gegeben. Der Rechenschaftsbericht (Seite 47) gibt zahlenmässig Auskunft über die bereits bewil- ligten und neu eingegangenen Beitragsgesuche einerseits und die genehmigten Kredite andererseits. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Absicht bestand, die Sanierung der Überhänge von über 80 Millio- nen Franken bis 1985 zu verwirklichen. Nachdem nun aber per Ende April 1984 immer noch rund 880 Beitragsgesuche pendent sind, erscheint das Ziel, die Rückstände innert dieser Frist zu beseitigen, in Frage gestellt. Welches Ziel setzt sich das Departement bis zum Ende dieser Legislatur, und welche Mittel will es einsetzen? Bundesrat Egli: Unbestritten ist, dass schon seit Jahren um die Denkmalpflege ein gewisses Malaise besteht, vor allem bei den Kantonen, Gemeinden und Privaten, die Bezüger von Subventionen für die Denkmalpflege sind. Man muss aber dieses Malaise im Verhältnis von zwei Polen sehen: auf der einen Seite steht der gesetzliche Anspruch, der durch das Denkmalschutzgesetz statuiert wird, und auf der ande- ren Seite stehen die Mittel, die Sie jährlich für diese Sparte beschliessen. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über den heutigen Stand und wie wir uns die weitere Entwicklung vorstellen. Es trifft zu, Herr Dobler, dass zurzeit noch etwas über 800 Beitragsgesuche pendent sind. Davon sind 300 antragsreif, d.h. soweit bearbeitet, dass die Auszahlung vorgenommen werden könnte. Mein Departement bzw. mein Vorgänger hat die Geschäfts- prüfungskommission im Jahre 1981 einlässlich über die Situation orientiert. Damals waren die Verhältnisse noch viel schlimmer. Es waren 1211 Beitragsgesuche pendent. Davon waren 342, also erst etwa ein Viertel, antragsreif, wofür 45,5 Millionen Franken erforderlich waren. Damals hat mein Vorgänger eine Dringlichkeitsordnung auf- gestellt (sie datiert vom 1. Mai 1978), die ungefähr folgendes beinhaltet: erstens einmal eine Prioritätensetzung; zweitens sollte diese Dringlichkeitsordnung gewährleisten, dass gewisse Kategorien von Gesuchen zum vornherein abge- lehnt werden konnten, bevor sie überhaupt einlässlich behandelt werden mussten. Es trifft auch zu, dass im Jahre 1981 der Geschäftsprüfungskommission gegenüber der Abbau des Überhanges auf Ende 1985 vorausgesagt worden ist, was auf der Voraussetzung beruhte, dass in den Jahren 1982 und 1983 dem Departement bzw. für die Denkmal- pflege je 15 Millionen Franken Sonderkredite zugestanden würden. Diese Kredite waren anlässlich der Berichterstattung im Jahre 1981 gemäss Finanzplan usw. in Aussicht gestellt. Infolge der rigorosen Sparmassnahmen wurden aber diese Sonderkredite auf 4,75 Millionen für das Jahr 1982 und auf 5 Millionen Franken für 1983 gekürzt, also auf einen Drittel des Betrages, den man vorgesehen hatte. Da der Abbau des Überhanges auf jenen Voraussetzungen beruhte, ging natürlich die Rechnung nicht mehr auf und das Ziel konnte nicht erreicht werden. Immerhin wurden in den Jahren 1982 bis 1984 564 Gesuche erledigt. Im gleichen Zeitraum gingen aber wieder 355 neue Gesuche ein, wovon 121 abgelehnt werden mussten, so dass heute (Ende April 1984), wie der Referent Dobler es ausgeführt hat, etwas über.800 Gesuche hängig sind. Nun sieht aber der Legislaturfinanzplan für das Jahr 1985 20,3 Millionen Franken vor, für 1986 21 Millionen Franken, für 1987 30 Millionen Franken und für 1988 35 Millionen Franken. Sofern diese Finanzplanzahlen eingehalten wer- den können, d.h. mit anderen Worten, wenn es der Bundes- rat verantworten kann, diesen Finanzplan durchzusetzen und Sie die Güte haben, in den jeweiligen Budgets diese Kredite auch zu genehmigen, wird es möglich sein, den Überhang bis zum Jahre 1988 abzubauen. Andermatt: Ich möchte Herrn Bundesrat Egli zum Bundes- amt für Gesundheitswesen, Abteilung Grenzsanitätsdienst, eine Frage stellen: Der Aufstellung im Geschäftsbericht können wir entneh- men, dass im Jahre 1983 rund 150 000 Gastarbeiter an der Grenze untersucht und dann zur Arbeit zugelassen wurden. Rund 1000 Gastarbeitern wurden nur provisorische Arbeits- bewilligungen erteilt unter ärztlicher Überwachung; 39 wur- den wegen Lungentuberkulose oder Verdacht darauf zurückgewiesen. Diesen Zahlen könnte man entnehmen, alles sei in bester Ordnung, unsere Gastarbeiter reisten in einem sehr guten Gesundheitszustand in die Schweiz ein, um hier ihre Arbeit aufzunehmen. Demgegenüber stellt man aber fest, dass viele Gastarbeiter mit anderen Schäden in die Schweiz einreisen, die nachher zu grossen Auslagen für unsere Sozialwerke Anlass geben. Ich entnehme einer Kolumne der «Weltwoche» folgendes: «Herr P. ist wiederum einer jener zahlreichen Gastarbeiter, welche mit einem kongenital oder durch Wachstumsstörun- gen schwer geschädigten Rücken unbemerkt in die Schweiz einreisen und die für sie am schlechtesten geeignete Arbeit verrichten konnten, weil die nach veraltetem Konzept ausge- führte grenzsanitarische Kontrolle immer noch einzig und allein nach praktisch ausgestorbenen epidemischen Krank- heiten fahndet.» Dies die Bemerkung einer medizinischen Abklärungsstelle der Invalidenversicherung in der Ost- schweiz. Angesichts der exorbitanten Kosten, die den schweizeri- schen Sozialwerken und mithin auch der Allgemeinheit anfallen, wenn Fremdländer bereits in relativ jungen Jahren ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, ist es zweifellos dringend geboten, das Konzept der grenzsanitarischen Untersuchungen zu ändern, um beispielsweise angeborene Rückenleiden rechtzeitig zu entdecken. Ich bin mir bewusst, dass Herr Bundesrat Egli im Moment diese Frage nicht beantworten kann. Ich möchte ihn aber doch bitten, sich dieses Problems anzunehmen und für Verbesserungen zu sorgen. Frau Bührer: Ich spreche zum Bundesamt für Gesundheits- wesen, Kapitel Strahlenschutz. Kürzlich ist mir das Bulletin Nr. 12 vom 29. März 1984 des Bundesamtes für Gesundheitswesen in die Hände gekom- men mit dem Tätigkeitsbericht der Sektion Strahlenschutz. Dieser Tätigkeitsbericht findet sich in geraffter Form im Geschäftsbericht des Bundesrates wieder, allerdings; ohne zwei ganz bemerkenswerte Passagen, die ich aufgreifen möchte. Unter dem Titel «Personendosimetrie» wird folgen-
Gestion du Conseil fédéral30214 juin 1984 des ausgeführt: «Um seinen Pflichten als Kontrollinstanz nachzukommen, benotigt das Bundesamt dringend ein zen- trales Dosisregister. Das Dosisregister ist eine vom Bundes- amt für Gesundheitswesen zu führende Datensammlung über alle beruflich strahlenexponierten Personen aus dem Kontrollbereich des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Es sollte dazu dienen, jederzeit die gemessenen Strahlendo- sen bestimmter Personen oder Personenkollektive verfüg- bar zu machen. Ausserdem würde es erlauben, Korrelatio- nen zwischen einer soäteren Erkrankung und der Todesur- sache mit der beruflich erhaltenen Strahlendosis einer bestimmten Person zu untersuchen und abzuklären.» Diese Forderung nach einem zentralen Dosisregister scheint mir ausserordentlich plausibel und vernünftig, denn Ursa- chen und Wirkungen liegen bei Strahlenschäden oft zeitlich weit auseinander. Schlüsse können nur gezogen werden, wenn auch auf Daten zurückgegriffen werden kann, die Jahre oder sogar Jahrzehnte zurückliegen. Meine Frage: Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Forderung des Bun- desamtes für Gesundheitswesen nach einem zentralen Dosisregister? Wird es in absehbarer Zeit eingerichtet werden? Der zweite Punkt aus diesem Tätigkeitsbericht, der mich zu diesem Votum veranlasst, ist höchst beunruhigend, ja alar- mierend. Ich lese hier, die Sektion Strahlenschutz des Bun- desamtes für Gesundheitswesen könne «die gesetzlich vor- geschriebenen Strahlenschutzkontrollen mit seinem bescheidenen Bestand an Kontrollbeamten nicht mehr im notwendigen Ausmass durchführen. Die Verteilung von immer mehr Aufgaben auf immer weniger Mitarbeiter - personelle Abgänge werden seit Jahren nicht mehr ersetzt- führt zwangsläufig zur Aufschiebung in der Erledigung gewisser Aufgaben und schlussendlich zu deren Vernach- lässigung, weil das Pensum ganz einfach nicht mehr zu erfüllen ist». Es darf doch nicht wahr sein, dass gerade im Bereich der strahlentechnischen Kontrollen, wo der einzelne eine Gefährdung nicht ohne weiteres selber erkennt, die Aufsicht nicht lückenlos und fristgerecht ausgeübt werden kann! Ich frage deshalb den Bundesrat: Darf aus der Tatsache, dass im Geschäftsbericht kein Hinweis auf diesen personellen Engpass steht, geschlossen werden, dass bereits Abhilfe geschaffen wurde, oder wenn nein, wie gedenkt der Bun- desrat der unbefriedigenden Situation zu begegnen? Piller: Ich spreche zum Bundesamt für Sozialversicherung, Kapitel Familienschulz. Der Bundesrat bestellte vor einigen Jahren eine Kommission, die unter dem Präsidium von Frau Annemarie Höchli-Zen Ruffinen eine sehr umfassende Ana- lyse der Familienpolitik in der Schweiz erarbeitete. In einem 176seitigen Bericht wurde eine Lagebeurteilung vorgenom- men und eine grosse Zahl von echten Vorschlägen unter- breitet, wie die Stellung der Familie in unserem Lande verbessert werden könnte. 1982 wurde dieser Bericht der Presse vorgestellt, echte Hoffnungen wurden geweckt, und man konnte wirklich auf die Vorschläge des Bundesrates gespannt sein. Was nun in den Regierungsrichtlinien und im Geschäftsbe- richt auf diesem Gebiete vorzufinden ist, ist als mager einzu- stufen. Sicher ist anzuerkennen, dass die Sektion Familien- schutz im Bundesamt für Sozialversicherung ausgebaut werden soll, und dass diese künftig die Funktion einer Koordinationsstelle für Familienfragen zu erfüllen hat. Die Aufgabe der Koordinationsstelle wird vor allem darin beste- hen, im verwaltungsinternen Verfahren Anträge der Departe- mente an den Bundesrat auf die Auswirkungen auf die Familien hin zu prüfen. Es gilt aber zu bedenken, dass die Personaldotierung für die Aufgaben völlig ungenügend ist. Die Sektion besteht heute aus zweieinhalb Stellen und soll auf dreieinhalb Stellen ausgebaut werden. Der Vorstand der parlamentarischen Gruppe Familienfragen, den zu vertreten ich hier die Ehre habe, bittet den Bundesrat, in Anlehnung an den Familienbericht weitere Schritte einzuleiten, damit die Sektion wirkungsvoller arbeiten kann. Wir stellen uns folgende Massnahmen als dringend vor:
14.Juni 1984 303 Geschäftsbericht des Bundesrates diesem Bereich was tut und wie diese Arbeit aufgeteilt werden kann. Es kann erst dann, wenn diese Untersuchung vorgenommen worden ist, gesagt werden, wieviel Personal wir benötigen, um diese Aufgabe zu übernehmen. Im übri- gen darf ich Ihnen sagen: Es wird Ihnen natürlich kein Bundesamt, das Sie anfragen, ob es mit genügend Personal dotiert sei, sagen, es hätte zuviel. Herr Piller, Ihre Ausführungen zu unserer neuen Koordina- tionsstelle für Familienfragen kann ich nur unterstützen. Diese Koordinationsstelle bestand bisher in Form einer «Sektion für Familienschutz». Sie wurde vor einigen Mona- ten amtlich in «Koordinationsstelle für Familienfragen» umbenannt, und sie ist-wie Sie es richtig ausgeführt haben
Metalert I. Crédit additionnel 304 15 juin 1984 also transparent ist. Das bestehende System entspricht die- sem Wunsch schoi sehr weitgehend, indem es in der Finanzrechnung sämtliche Vorgänge erfasst, die ausgaben- oder einnahmenwirksam sind. Das hat natürlich gewisse Nachteile, zum Beispiel in einem Rüstungsbetrieb, wo man natürlich auch über den Erfolg Auskunft haben sollte; des- halb muss in einem solchen Betrieb eine Gewinn- und Verlustrechnung geführt werden. Dort hat man also wieder andere Kriterien. Irr ganzen gesehen ist das System aber vermutlich doch zweckmässig; es wäre eine Illusion anzu- nehmen, die Vergleichbarkeit würde besser, wenn der Bund auch eine Investiticnsrechnung und eine laufende Rech- nung führen würde. Abgesehen davon, dass der Bundeshaushalt natürlich andere Dimensionen hat, ist doch darauf hinzuweisen, dass der Bund eine ziemlich konstante Investitionspolitik betreibt, d. h. der Anteil der Investitionen an den Gesamtaus- gaben ist relativ konstant - ich habe Ihnen das letzte Woche darlegen können -, er schwankt bei 14,6, 14,7 Prozent der Gesamtausgaben. Deshalb haben wir hier eigentlich keinen Vorteil, im Gegensatz beispielsweise zu einer Gemeinde, die ein Schulhaus baut. Dort ist es natürlich klar: Wenn man ein Schulhaus in einer Finanzrechnung als einmalige Ausgabe hätte, dann würde der Vergleich sehr gestört. Deshalb ist es dort sinnvoll, eine Investitionsrechnung zu führen, wie das kantonale Modell es vorsieht, und im Verlaufe der Jahre die Abschreibungen in die laufende Rechnung zu nehmen, damit man eine gleichmässige Belastung hat, und nicht Spitzenbelastungen die dann jeden Vergleich verunmögli- chen. Dazu kommt, dass beim Bund zwei Drittel ohnehin Transfer- ausgaben sind und dass der Bund viele Investitionen sub- ventioniert. Von mir aus gesehen wäre es nicht denkbar, dass der Bund Subventionen aktivieren und im Laufe der Jahre abschreiben würde, die er bedingungslos gegeben hat-für die also keine Rückzahlungsverpflichtungen beste- hen. Das würde meines Erachtens die Transparenz sicher nicht erhöhen. Zum letzten - um nur auf einige Probleme hinzuweisen: Dem Bund obliegen sehr viele Ausgaben im Bereich des Militärs, der Rüstungsaufgaben. Gemeinhin spricht man beim Bau von Festungen, beim Kauf von Munition usw. auch von Investitionen, aber volkswirtschaftlich sind es keine Investitionen, sondern es ist Konsum. Infolgedessen würde für diesen ganzen Bereich die Investitionsrechnung keine Rolle spielen. Aus all diesen Gründen und nach sehr sorgfältiger Prüfung sind wir zum Ergebnis gekommen, dass der Bund grund- sätzlich am heutigen System der Finanzrechnug festhalten sollte. Übrigens wurde 1978 in der Bundesrepublik Deutsch- land die Investitionsrechnung als veraltet abgeschafft - zugunsten des schweizerischen Systems, das als sehr fort- schrittliche Lösung gepriesen wurde. Wir können daraus schliessen, dass es dort ähnliche Probleme gibt. Um die Transparenz zu verbessern, muss hingegen bei der Gliede- rung eine Annäherung der Modelle von Bund und Kantonen gefunden werden. Zweifellos gibt es noch verschiedene andere Fragen, die noch gründlich studiert werden müssen, beispielsweise die Finanzierung der EVK und ihre Darstellung in der Staats- rechnung usw. Hier gibt es noch einiges zu verbessern, um die Sache transparenter zu machen. Das wäre, was ich Ihnen im Moment dazu sagen kann. Zuerst müssen wir nun den Entscheid im Nationalrat abwar- ten. Wenn die Motion Ihres Rates abgelehnt wird - was wir an sich hoffen -, sind die Weichen für uns frei; dann können wir an die Verbesserung der heutigen Rechnung gehen. Sie werden also in Zukunft wieder etwas hören. Genehmigt - Approuvé Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 10.35 Uhr La séance est levée à 10 h 35 #ST# Achte Sitzung - Huitième séance Freitag, 15. Juni 1984, Vormittag Vendredi 15 juin 1984, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Debétaz 83.075 Metalert l. Zusatzkredit Metalert l. Crédit additionnel Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. November 1983 (BBI IV, 525) Message et projet d'arrêté du 23 novembre 1983 (FF IV, 533) Beschluss des Nationalrates vom 20. März 1984 Décision du Conseil national du 20 mars 1984 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional Letsch, Berichterstatter: Mit einem Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1980 über den Bau einer kombinierten Anlage bei der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt haben die eidgenössischen Räte einen Kredit von 11,1 Millionen Franken oppositionslos genehmigt. Mit dem Bau wurde 1980 begonnen und er wird voraussichtlich diesen Sommer fertiggestellt sein. Der im Gesamtkredit enthaltene Posten Unvorhergesehenes musste wegen Erschwernissen im Bau- grund und neuen Anforderungen an die Sicherheit vollstän- dig für die Deckung der daraus entstandenen Aufwendun- gen eingesetzt werden. Deshalb beantragt der Bundesrat einen ausschliesslich teuerungsbedingten Zusatzkredit von 3,1 Millionen Franken. Der Nationalrat hat das Kreditbegeh- ren am 20. März dieses Jahres einstimmig gutgeheissen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls ohne Gegen- stimme und ohne Enthaltung Zustimmung. Die in der Kom- mission diskutierte Frage, ob für solche rein teuerungsbe- dingten Zusatzkosten künftig überhaupt noch Sondervorla- gen an das Parlament ausgearbeitet werden sollen, oder ob es nicht einfachere Verfahren gäbe, wird vom Bundesrat geprüft. Namens der Kommission empfehle ich Ihnen deshalb Zu- stimmung und Behandlung in globo. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1984 - 08:45 Date Data Seite 295-304 Page Pagina Ref. No 20 012 660 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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