- Mai 1984
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Forschungszentrum für Mikrotechnik
Jahr- haben wir für die Bekämpfung von Waldkrankheiten
nur 147000 Franken eingestellt.
Meine zweite Frage: Kann der Bundesrat vielleicht heute
schon sagen, welchen Zahlungskredit er für das laufende
Jahr anbegehren wird?
Bundesrat Egli: Die Frage zum Zahlungskredit: Irrtum vorbe-
halten, Herr Arnold, glaube ich, dassder per 1984 benötigte
Teilbetrag erst mit dem zweiten Nachtragskredit angefordert
werden kann, weil der erste Nachtragskredit im Bundesrat
bereits genehmigt worden ist. Die übrigen Kredite werden
im ordentlichen Budget eingestellt.
Es ist im heutigen Zeitpunkt - das ist die zweite Frage -
noch nicht möglich, den genauen Betrag festzulegen, den
wir schon im ersten Jahre benötigen, aber dies wird der Fall
sein, bis der zweite Nachtragskredit angefordert werden
wird.
Angenommen - Adopté
Art. 4, 5, 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Le président: Le vote concernant la clause d'urgence inter-
viendra demain. Nous passons au vote sur l'ensemble de
l'arrêté, sous réserve de la clause d'urgence.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes A 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss B - Arrêté fédéral B
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Matossl, Berichterstatter: Ich habe hier zum Titel und zum
Ingress die gleiche Bemerkung wie beim Bundesbeschluss
A. Ich ersuche Sie, der Formulierung des National rates, die
auch vom Bundesrat getragen ist, zu übernehmen. Sonst
habe ich zu diesem Bundesbeschluss B keine Bemerkung.
Angenommen - Adopté
Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes B 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 84.010
Forschungszentrum für Mikrotechnik.
Beteiligung
Centre de recherche en microtechnique.
Participation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI l, 1106)
Message et projet du 29 février 1984 (FF l, 1123)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Letsch, Berichterstatter: Die Kommission für Wissenschaft
und Forschung beantragt Ihnen einstimmig und ohne
Enthaltungen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten
und seinen Anträgen zuzustimmen. Sie fasste diesen
Beschluss nach einer Besichtigung und nach einer sehr
eingehenden Aussprache.
Ich möchte vorerst kurz die Ausgangslage festhalten,
anschliessend die Notwendigkeit und Dringlichkeit der
Beteiligung des Bundes begründen und schliesslich das
Konzept, vor allem aber auch offene Fragen darlegen.
Zur Ausgangslage: In der Botschaft des Bundesrates wird
die Entwicklung der Ausbildung und Forschung auf dem
Gebiete der Mikrotechnik ausführlich geschildert. Ich ver-
weise darauf und halte zusammenfassend lediglich fest,
dass heute- neben Lehr- und Forschungseinrichtungen an
verschiedenen Hochschulen - in Neuenburg drei Institutio-
nen existieren, die dort einen eigentlichen Schwerpunkt
entstehen Hessen. Es sind dies das Centre électronique
horloger (GEH), das Laboratoire suisse de recherches horlo-
gères (LSRH) und die 1978 gegründete Fondation Suisse
pour la recherche en microtechnique (FSRM). Schon heute
finanziert der Bund alle diese Institutionen, und zwar aus
Mitteln seiner Technischen Hochschulen, des Nationalfonds
und der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen
Forschung.
Welches sind nun Notwendigkeit und Dringlichkeit einer
Neukonzeption mit einem höheren finanziellen Engagement
des Bundes?
In erster Linie ergibt sich diese Notwendigkeit aus der wach-
senden Bedeutung der Ausbildung und Forschung im
Bereich der Mikrotechnik. Auch diesbezüglich kann ich,
ohne etwas zu wiederholen, auf die Botschaft verweisen. Ich
erinnere aber auch an die Diskussion in unserem Rat, und
zwar im Zusammenhang mit der Kreditgewährung für den
Nationalfonds in der Frühjahrssession 1984. Wir brachten
damals klar zum Ausdruck, dass in der Mikrotechnik zusätz-
liche Impulse auch des Bundes nötig seien.
Für den Bundesrat lag es sicher nahe - das erachten wir als
sehr wichtig -, diesen Schwerpunkt dort zu schaffen, wo
bereits eine gute materielle und personelle Infrastruktur
besteht, nämlich eben in Neuenburg. Ich zitiere, was der
Bundesrat diesbezüglich in seiner Botschaft schreibt, und
zwar rückblickend auf die seinerzeitige Beteiligung an der
1978 gegründeten Stiftung: «Mit seiner Beteiligung an der
FSRM hat der Bund seinen Willen bekundet, in Neuenburg
die Schaffung.eines Forschungszentrums von nationaler
Bedeutung zu unterstützen. Er hat darauf verzichtet,
schwere Ausrüstungen für die Mikroelektronik, die sich in
Neuenburg befanden oder für jene Laboratorien vorgesehen
waren, für seine eigene Technische Hochschule in Lau-
sanne anzuschaffen, da die Einrichtungen der Stiftung auch
für Forschungsarbeiten der bundeseigenen Hochschulen
und für die Doktorandenausbildung zur Verfügung
standen.»
Centre de recherche en microtechnique
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3 mai 1984
Auch die Kommission ist deshalb der Meinung, dass heute,
da sich aus forschungspolitischen Gründen zusätzliche
Impulse zur Förderung von Ausbildung und Forschung auf
dem Gebiete der Mikrotechnik aufdrängen, der schon beste-
hende Schwerpunkt in Neuenburg auszubauen und nicht
ein neuer Standor: zu suchen sei. Was uns der Bundesrat
vorschlägt, ist also nicht primär regional- oder strukturpoli-
tisch motiviert. Indessen lässt sich nicht leugnen, dass sich
die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Neukonzeption
auch aus organisatorischen und finanziellen Gründen
ergibt. Im Zuge der steigenden Anforderungen an Ausbil-
dung und Forschung müssen die bestehenden Institutionen
reorganisiert und die finanzielle Basis breiter abgestützt
werden.
Wie sieht nun das neue Konzept aus, und welche Anschluss-
fragen stellen sich? Im Interesse eines möglichst wirkungs-
vollen Einsatzes aller verfügbaren Mittel wurde im Oktober
1983 eine neue Gesellschaft, nämlich das Centre suisse
d'électronique et de microtechnique SA, das CSEM, gegrün-
det. Daran sind die drei bestehenden Institutionen sowie
vorläufig zwei Industriefirmen beteiligt. Vorgesehen ist die
schrittweise Übernahme der Forschungseinrichtungen und
des Personals der genannten Institutionen sowie eine Erwei-
terung des Aktionàrkreises. Der Bundesrat umschreibt das
Ziel wie folgt: «Ziel der CSEM SA ist der Betrieb eines
modernen Forschungszentrums, die Förderung der indu-
striellen Entwicklung sowie der wissenschaftlich und wirt-
schaftlich motivierten Forschung und die Zusammenarbeit
mit den Hochschulen auf dem Gebiet der Mikrotechnik, d. h.
der Mikro- und Optoelektronik, der Mikromechanik und der
Entwicklung von «Interfaces.) Das finanzielle Engagement
des Bundes erstreckt sich einerseits auf den Erwerb der
Gebäude der Stiftung (12,5 Millionen Franken) und anderer-
seits auf Betriebsbeiträge, die sich in den Jahren 1984 bis
1987 auf insgesamt 42,2 Millionen Franken belaufen sollen.
Diese Beiträge sind vorerst auf vier Jahre befristet. Die
Befristung erfolgt allerdings nicht in der Annahme, dass die
Beiträge dann entfallen, sondern ganz einfach deshalb, weil
zurzeit noch verschiedene Fragen offen sind, die in der
Zwischenzeit geklärt werden müssen.
Obwohl der Bundesrat für diese Vollzugsfragen zuständig
ist, hat sich die Kommission eingehend dafür interessiert.
Sie ging davon aus, dass das Parlament mit der Kreditge-
währung auch Verantwortung für den wirtschaftlichen und
wirkungsvollen Einsatz der Mittel übernimmt. Das Schwer-
gewicht der Diskussion lag auf folgenden drei Fragen:
Der erste Fragenkomplex: Die Schaffung der neuen Gesell-
schaft (CSEM) erscheint an sich als richtig. Zwei der bisheri-
gen Träger, nämlich das LSRH und das GEH, sind damit
praktisch nicht mehr existent. Indessen ist zu überlegen, ob
die heutige Stiftung, also die FSRM, mittelfristig nicht eben-
falls die ihr verbleibenden Aufgaben an die neue Gesell-
schaft, also das CSEM, abtreten und damit eine noch stär-
kere Konzentration angestrebt werden sollte. Nach heutiger
Auffassung ist es so, dass die neue Gesellschaft primär
forscht, während die Stiftung ausbildet, koordiniert und
repräsentiert. Doch zeigen die Statuten und Vereinbarungen
in ihren Entwürfen, dass Überschneidungen bestehen und
die Existenzberechtigung der Stiftung - insbesondere auch
unter Berücksichtigung der Aufgaben der Technischen
Hochschulen - fraglich werden kann. In diesem Zusammen-
hang legt die Kommission auch Wert darauf, dass die For-
scher projektbezogen auf Zeit und damit zivilrechtlich
engagiert und nicht verbeamtet werden sollen. «Ein solches
Forschungszentrum ist kein Sozialfürsorgeinstitut», hat
unser Kollege Piller zu Recht erklärt.
Mit der Schaffung eines eigentlichen Forschungszentrums
in Neuenburg stellt sich als zweites die Frage, was den
beiden Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich
in diesem Bereich eigentlich noch verbleibt. Bekanntlich
können Ausbildung und Forschung nicht vollständig aus-
einandergehalten bzw. getrennt werden. Obwohl insbeson-
dere Doktoranden nicht darum herumkommen dürften, sich
auch zum neuen Zentrum in Neuenburg zu bewegen, wer-
den die Technischen Hochschulen selber weiterhin über
bestimmte Forschungseinrichtungen und Forschungsmög-
lichkeiten verfügen müssen. Es wird Aufgabe der Bundesin-
stanzen sein, dafür zu sorgen, dass die neuen Synergien voll
genutzt werden, ohne aber die Hochschulen dabei gewisser-
massen auszuhungern.
Damit ist bereits die drille Frage angeschnitten: Nicht nur
die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der verschie-
denen Forschungsinstitutionen in Neuenburg, sondern
auch jene der Bundesverwaltung gegenüber der neuen
Gesellschaft sind noch nicht geklärt. Wenn schon mit sofor-
tiger Wirkung zusätzliche Bundesmittel eingesetzt werden -
was nötig ist -, so kommt gerade dieser Klärung grosse
Dringlichkeit zu. Die Zahl der engagierten Bundesstellen ist
ausserordentlich gross. Angesprochen sind insbesondere
das Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Wis-
senschaft und Forschung, ferner das Bundesamt für Kon-
junkturtragen, die beiden Eidgenössischen Technischen
Hochschulen in Lausanne und Zürich bzw. der Schweizeri-
sche Schulrat, der seinerseits aber nicht dem Departement,
sondern dem Bundesrat untersteht.
Herr Bundesrat Egli hat der Kommission eine denkbare
Variante unterbreitet. Wichtig ist, dass die bildungs- und
forschungspolitischen Prioritäten auch die Lösung dieser
organisatorischen Fragen bestimmen und dass insbeson-
dere drei Anliegen Rechnung getragen wird, nämlich
erstens der Gewährleistung von Flexibilität und privater
Initiative des CSEM, zweitens der Gewinnung bzw. Aktivie-
rung neuer privater und staatlicher Träger am CSEM und
drittens dem intensiven Erfahrungsaustausch und der
gegenseitigen Befruchtung zwischen dem Forschungszen-
trum einerseits, den Hochschulen und der Industrie anderer-
seits.
Zusammenfassend empfehlt Ihnen die Kommission, den
Anträgen des Bundesrats zuzustimmen. Die noch offenen
Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesra-
tes, nicht des Parlamentes. Sie sollten uns deshalb nicht
daran hindern, mit der Bewilligung der heute angeforderten
Kredite den notwendigen Akzent zugunsten der For-
schungsförderung im Bereich der Mikrotechnik zu setzen.
Wir verbinden damit allerdings die Erwartung, dass der
Bundesrat in den noch abzuschliessenden Vereinbarungen
und im Vollzug überhaupt für Einfachheit, klare Zuständig-
keiten, effizienten Mitteleinsatz und reibungslose Koordina-
tion im skizzierten Sinne bürgt. Er wird spätestens nach vier
Jahren, wenn es um die Weiterführung seines finanziellen
Engagements geht, darüber Rechenschaft abzulegen
haben.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustim-
mung.
Jagmetti: Bei der Beratung der Vorlage über die Förderung
der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1984-1987
hatte ich mich für die höheren Beträge eingesetzt, wie sie
vom Nationalrat beschlossen worden waren. Der Einsatz
vermehrter Mittel hätte nach meinen Vorstellungen dazu
dienen sollen, Schwergewichte der Forschung dort zu set-
zen, wo nationale Probleme zu lösen sind. Drei Bereiche
standen und stehen dabei für mich im Vordergrund: der
Schutz unserer Umwelt, die langfristige Lösung des
Energieproblems und die Grundlagen für die technologi-
sche Entwicklung zur Sicherung der industriellen Produk-
tion in unserem Land. Die Erhöhung des Beitrages an den
Nationalfonds um 110 Millionen ist damals aus finanzpoliti-
schen Gründen, denen ich mich nicht verschliesse, abge-
lehnt worden. Zwei Monate später liegt ein Antrag vor, in der
gleichen Vierjahresperiode 42,2 Millionen Franken für die
Förderung der Forschung im Bereiche der Mikrotechnik
einzusetzen. Die Vorlage betrifft damit einen der drei
Schwerpunkte, die meines Erachtens besondere Förderung
verdienen. Dieser Akzentsetzung kann ich aus voller Über-
zeugung zustimmen.
Mit meiner positiven Haltung verbinde ich allerdings einen
Wunsch. Notwendig für die Teilnahme an der technologi-
schen Entwicklung ist eigentliche und zielgerichtete For-
schungsarbeit. Sie soll vcm Centre suisse d'électronique et
- Mai 1984169
Forschungszentrum für Mikrotechnik
de microtechnique geleistet werden. Daneben soll eine
zweite Institution Bundesbeiträge erhalten, nämlich die Fon-
dation suisse pour la recherche en microtechnique. Aufgabe
dieser Institution soll in Zukunft hauptsächlich die Koordina-
tion der Forschung sein, während sie bisher selbst For-
schung betrieben hat. Die Schweiz verfügt indessen schon
über Organe der Forschungskoordination. Wir sollten nicht
immer mehr Mittel für die Organisation und die Verwaltung
der Forschung einsetzen, sondern die verfügbaren Beträge
der Forschung selbst zuweisen. Die Aufteilung der Mittel ist
nicht Gegenstand des Bundesbeschlusses und fällt damit
auch nicht in die Kompetenz der Bundesversammlung. Ich
bitte aber den Bundesrat, bei der Zuweisung der Mittel an
das Centre und an die Fondation den Akzent noch deutli-
cher, als es geplant ist, bei der Forschung selbst zu setzen
und nicht bei ihrem administrativen Umfeld.
Ziel der Vorlage ist es, das Forschungszentrum in Neuen-
burg zu fördern. Die durch den Bundesbeschluss zur Verfü-
gung gestellten Mittel sollen also für Massnahmen an einem
Ort eingesetzt werden. Das ist zweckmässig, weil aufwen-
dige Apparate und Einrichtungen nicht überall angeschafft
werden können, sondern an einem Ort konzentriert werden
müssen. Neuenburg erweist sich dabei als besonders geeig-
neter Standort, wofür der Bestand der heutigen Einrichtun-
gen ein ganz wichtiges, aber nicht das einzige Argument ist.
In unserem Land, das nicht auf ein Zentrum ausgerichtet ist,
sollte auch die Forschung dezentralisiert durchgeführt wer-
den, damit die schöpferischen Kräfte aus allen Teilen des
Landes mitwirken können. Die Uhrenregion bietet sich
dabei an, auch wenn die Mikrotechnik nicht ausschliesslich
auf diesen Industriezweig ausgerichtet ist und die techni-
sche Innovation in unserem Lande kein rein regionalwirt-
schaftliches, sondern ein Problem des ganzen Landes ist.
Dass an der Universität Neuenburg im Bereich der Optoelek-
tronik besonders erfolgreich gearbeitet wird, sei in diesem
Zusammenhang auch erwähnt.
Vergessen wir aber nicht, dass die Forschung und Ausbil-
dung in den Bereichen der Elektronik und der Informatik
deswegen nicht auf einen Ort beschränkt werden soll und
auch nicht beschränkt werden kann. Unsere Höheren Tech-
nischen Lehranstalten und die beiden ETH sowie für die
Informatik die Universitäten haben auf diesen Gebieten
Lehr- und Forschungsverpflichtungen. Dabei wird beispiels-
weise an den ETH nicht einfach propädeutische Ausbildung
getrieben, wie das in den Kommissionsberatungen von
einem Vertreter der Fondation angedeutet worden ist. Die
Studiengänge der Abteilungen für Elektrotechnik und für
Informatik der ETH führen selbstverständlich bis zum
Diplom und weisen im übrigen einen erfreulich grossen
Zustrom auf. Die Absolventen aus diesen Bereichen haben
denn auch keinerlei Probleme, eine ihrer Ausbildung ange-
passte berufliche Aufgabe zu finden. Die vertiefte Ausbil-
dung mit dem Abschluss durch ein Doktorat sowie die
Weiterbildung und die Forschung in diesen Bereichen wer-
den mit Energie an den Hochschulen gefördert. Die Einrich-
tungen in Neuenburg werden gern von den Hochschulen
benutzt, die an der dort geleisteten Arbeit grosses Interesse
haben. Die Hochschulen verlieren ihre Aufgabe deswegen
aber nicht und bleiben auch auf diesen Gebieten Ort des
wissenschaftlichen Austausches.
Vergessen wird in diesem Zusammenhang ferner nicht, dass
Forschung nicht allein von finanziellen Mitteln abhängig ist.
Es braucht nicht nur Geld, es braucht in erster Linie Men-
schen; denn Forschungsarbeit ist Arbeit von Menschen, von
innovativen Menschen, von Menschen, die in einer Umge-
bung tätig sind, die zu wissenschaftlicher Arbeit anregt, und
die in einer Gesellschaft leben, in der sich kreative Persön-
lichkeiten entfalten können. Stimmen wir also diesem Bun-
desbeschluss zu, vergessen wir aber nicht, auch in Zukunft
dafür zu sorgen, dass sich in unserem Land schöpferische
Kräfte entfalten können.
M. Meylan: Je m'exprimerai au nom de M. Jean-François
Aubert et en mon propre nom, car vous pensez bien que la
députation neuchâteloise se doit de manifester sa profonde
satisfaction. Je tiens également à remercier M. Letsch, prési-
dent de la commission, pour son rapport.
Bien des fois, nous autres Neuchâtelois, qui avons connu
beaucoup de malheurs, nous vous avons remercié pour des
textes de lois qui apportaient une aide aux régions frappées
par la crise. Aujourd'hui, nous avons conscience que quelles
que soient les erreurs qui ont pu être commises dans le
canton de Neuchâtel, des choses positives y ont également
été réalisées.
En effet, si la ville de Neuchâtel a été choisie, ce n'est pas en
l'occurrence pour aider le canton ou la ville, c'est parce que
nos hommes de science, nos microtechniciens ont été à
l'avant-garde de la science. Leurs travaux ont été à la pointe
du progrès, en Suisse. Ces faits ont d'ailleurs été reconnus
par tous les savants qui sont venus visiter Neuchâtel. Ainsi
donc l'établissement de ce centre à Neuchâtel est un acte de
justice, mais c'est aussi un acte utile car il permet d'utiliser
les installations existantes, fonctionnant déjà et qui ont fait
leurs preuves. Je le répète, ici il ne s'agit pas d'un cadeau
fait à Neuchâtel, mais bien d'une bonne répartition du tra-
vail.
C'est pourquoi si nous devons avoir en ce domaine une
dette de reconnaissance, c'est envers les Ecoles polytechni-
ques fédérales et leur président qui ont compris, il y a déjà
plusieurs années tout ce que Neuchâtel pouvait offrir très
rapidement dans le domaine scientifique et qu'il valait mieux
en profiter plutôt que de tout concentrer dans les Ecoles
polytechniques fédérales. En l'occurrence, si Lausanne
avait été choisie pour l'établissement de ce centre, nous
n'aurions pu nous y opposer car le pouvoir des Ecoles
polytechniques est important. Cependant, elles ont eu l'in-
telligence politique de comprendre l'intérêt d'une décentra-
lisation, dans le cadre d'une collaboration très étroite.
En tant que Neuchâtelois, je tiens encore à souligner que
non seulement cette collaboration est utile, mais qu'elle
permettra, grâce à l'expérience des dirigeants des Ecoles
polytechniques fédérales, de faire en sorte qu'un maximum
de fonds soient consacrés à la recherche et que l'on accé-
lère - M. Letsch a eu raison de le préciser - la fusion
administrative, c'est-à-dire que l'on règle au plus vite les
questions d'organisation. Mais, comme vous le savez, les
savants sont des individualistes.
La députation neuchâteloise vous remercie. Elle est persua-
dée que grâce à une collaboration étroite avec les Ecoles
polytechniques, ce centre sera d'intérêt, non pas unique-
ment neuchâtelois, mais véritablement national.
Weber: Ich bin für Eintreten und stimme auch den Anträgen
zu, wie sie uns vom Bundesrat unterbreitet worden sind.
Wenn ich hier eine Frage stelle, dann einzig deshalb, um
eventuellen Missverständnissen vorbeugen zu können.
Meine Frage: Ist der Erwerb der Liegenschaften zwingend?
Wäre es für die Benutzer nicht zumutbar gewesen, die
Liegenschaften gratis oder mietweise zur Verfügung zu stel-
len, nachdem sich der Bund richtigerweise an der For-
schung in der vorgezeigten Richtung beteiligen will? Für
Umbauten und für den Einbau von Einrichtungen wären
vermutlich auch eine Art Baurechte nötig gewesen. Sind
nicht auch andere Möglichkeiten diskutiert worden? Ich
vermute, dass man mit dem Erwerb oder besser gesagt, mit
dem Erlös aus dem Erwerb der Gesellschaft Mittel zuführen
will, die für die Forschung verwendet werden können. Diese
Mittel stehen natürlich nachher nur einmal zur Verfügung;
denn Liegenschaften können nur einmal veräussert werden.
Wäre es für beide Teile nicht eleganter gewesen, wenn der
Bund anstelle des Erwerbes mehr Mittel für die eigentliche
Forschung gesprochen hätte? Das ist nicht ein Vorwurf, ich
stelle die Frage - wie gesagt - einzig deshalb, damit Klarheit
besteht.
Bundesrat Egli: Diese Vorlage trifft Sie nicht aus heiterem
Himmel. Ich habe sie Ihnen bereits angekündigt, als wir über
die Kredite für die Forschung im allgemeinen gesprochen
haben.
Die Ihnen vorgeschlagene Bundeshilfe soll sehr gezielt
Centre de recherche en microtechnique170
3 mai 1984
einen in Neuenburg schon bestehenden Schwerpunkt auf
dem Gebiete der Mikrotechnik ausbauen und leistungsfähi-
ger gestalten. Sie stellt einen ersten Anwendungsfall des
Forschungsgesetzes dar, welches wir zu Beginn dieses Jah-
res in Kraft gesetzt haben.
Ihre Voten, insbesondere jene in der Kommission wie in der
heutigen Debatte, haben einerseits die Notwendigkeit, ande-
rerseits auch die Problematik des in Aussicht genommenen
Vorgehens eindrücklich beleuchtet. Lassen Sie mich noch
einige Punkte hervorheben.
Erstens: Die Miktrotechnik ist heute schon und wird auch in
Zukunft eine Schlüsseltechnologie sein, ohne die bei der
Entwicklung moderner konkurrenzfähiger Industriepro-
dukte nicht auszukommen ist. Sie ist deshalb für unser Land
absolut notwendig.
Die zweite Feststellung: Die Mikrotechnik befindet sich
gegenwärtig - und voraussichtlich noch für einige Zeit -
dank des Einsatzes grosser staatlicher und privater Mittel im
Ausland in sehr rascher Entwicklung. Wir riskieren ins Hin-
tertreffen zu geraten, wenn wir nicht auch von Staates
wegen etwas unternehmen.
Dritte Feststellung: Die Forschung und die industrielle
Entwicklung auf dsesem Gebiet erfordern zum Teil die glei-
chen und zwar sehr teuren Apparaturen und Einrichtungen
sowie ein heute schwer rekrutierbares spezialisiertes Bedie-
nungspersonal, weshalb in unserem Land die Beschaffung
und der Betrieb solcher Anlagen nach Möglichkeit in einem
einzigen Schwerpunkt konzentriert werden sollten. Das
haben wir auch so unternommen, indem dieses Zentrum in
einer Stadt - Neuenburg - verankert werden soll.
Eine vierte Feststellung: Auch in der bisherigen Kompetenz-
verteilung gehörte es zu den Aufgaben des Bundes, für die
Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Nach-
wuchses zu sorgen, der in der Mikrotechnik benötigt wird,
und die Grundlagenforschung als Basis für industrielle Inno-
vation auf diesem Gebiet tatkräftig zu fördern.
Fünftens: In Anbetracht der kleinen Distanzen in unserem j
Land und im Hinblick auf die Notwendigkeit der Zusammen-
fassung aller verfügbaren Kräfte rechtfertigt sich eine Auftei-
lung der Ausbildungsaufgaben in der Mikrotechnik in der
Weise, dass die Grundausbildung von beiden Technischen
Hochschulen in Lausanne und Zürich übernommen wird,
während für die Spezialausbildung, insbesondere auf Dok-
torandenstufe, zusätzlich das Neuenburger Zentrum mitzu-
wirken hat. Damit haben wir auch die insbesondere von
Herrn Jagmetti angeregte Dezentralisierung der Forschung
erreicht. Aber dieses Zentrum in Neuenburg soll gleichzeitig
der akademischen Forschung und den industriellen mikro-
technischen Entwicklungen der schweizerischen Wirtschaft
- das ist besonders zu betonen - dienen.
Eine letzte Feststellung: Der neue Schwerpunkt muss die in
Neuenburg bereits vorhandenen Forschungseinrichtungen
auf diesem Gebiet zweckmässig zusammenfassen, konsoli-
dieren und für die Zukunft aktionsfähig gestalten. Dabei sind
auch die bedeutenden, aus verschiedenen Bundesquellen
den bestehenden Institutionen zugeflossenen Mittel zu
berücksichtigen. Die vorgesehene organisatorische Lösung,
nämlich die Übernahme des Personals und der vorhande-
nen Einrichtungen der drei erwähnten Institutionen sowie
der vom Bund zu kaufenden beiden Gebäude durch eine
bereits gegründete Aktiengesellschaft des Centre suisse
d'électronique et de microtechnique wird eine straffe und
effiziente Führung nach privatwirtschaftlichen Prinzipien
und die notwendige aktive Beteiligung privater Unterneh-
mungen an diesem Betrieb sicherstellen.
Die Frage, die der Herr Kommissionsreferent aufgeworfen
hat, ist zweifellos angebracht, nämlich betreffend Fortfüh-
rung der Stiftung nebst der neu gegründeten Gesellschaft.
Als der Bund zugezogen wurde, fand er die Struktur bereits
vor. Die Gesellschaft wurde ohne Dazutun des Bundes
gegründet. Es ist durchaus möglich, dass wir eine etwas
straffere Organisation getroffen und vorgezogen hätten,
wenn wir von Anfang an hätten mitwirken können. Wir
nehmen aber die Fortführung der Stiftung für Feintechnik,
die von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft getragen wer-
den soll, mindestens vorläufig in Aussicht, wobei eine klare
Aufgabenausscheidung /'.wischen ihr und der Aktiengesell-
schaft vorzunehmen ist. Die Stiftung wird sich auf Förde-
rungs-und Koordinationsfunktionen im Bereiche der Mikro-
technik beschränken und sich um die Beschaffung kantona-
ler Leistungen für die sie interessierende Weiterbildung und
Forschung bemühen müssen. Es liegt heute bereits ein
Entwurf für einen Vertrag vor. Der Kommission wurde dieser
Vertrag allerdings erst nach der Sitzung zugestellt. Dieser
Vertrag wird zwischen Bund einerseits und der Aktiengesell-
schaft sowie der Stiftung andererseits abgeschlossen, in
welchem die Aufgaben klar umschrieben sind, welche die
beiden Neuenburger Partner mit den Bundesmitteln zu
erfüllen haben.
Wegen der schwierigen Finanzlage in Neuenburg konnten
wir mit der Vorlage unserer Botschaft nicht zuwarten, bis
dieses Vertragswerk endgültig bereinigt war. Es besteht
jedoch bereits heute eine Zusicherung, dass der Vertrag in
der vorgelegten Form unterzeichnet werden kann. Wir sind
uns bewusst, dass wir mit dem recht bedeutenden Engage-
ment des Bundes in Neuenburg auch ein nicht risikoloses
Wagnis eingehen, das nur in enger Partnerschaft mit der
schweizerischen Industrie und den Kantonen Erfolg zeitigen
kann.
Im Hinblick darauf haben wir unsere Hilfe vorläufig auf vier
Jahre begrenzt. Wir sehen vor, frühzeitig die Entwicklung
des Neuenburger Schwerpunktes in Mikrotechnik kritisch
zu überprüfen. Allerdings steht heute schon fest, dass sich
der Bund auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet auch nach-
her wesentlich wird engagieren müssen. Wir behalten uns
aber vor, das Ausmass der Bundesunterstützung und die
Form der ganzen Institution im Lichte der dann vorliegen-
den Erfahrungen neu festzulegen.
Herr Kommissionspräsident, Sie werfen zu Recht auch die
Frage nach der Einbettung dieser Institution in die Bundes-
aufsicht auf. Vorläufig ist gedacht, dass dieses Zentrum im
administativen Bereich der Aufsicht des Bundesamtes für
Bildung und Wissenschaft und damit indirekt auch der Auf-
sicht meines Departementes untersteht. Für den wissen-
schaftlichen Bereich bedarf es der Aufsicht des Schulrates
bzw. der beiden Technischen Hochschulen und damit indi-
rekt wieder des Eidgenössischen Departementes des
Innern. Wohl ist richtig, dass der Schulrat direkt dem Bun-
desrat und nicht dem Departement des Innern untersteht,
aber alle administrativen Arbeiten für den Schulrat, soweit
sie den Kontakt mit dem Bundesrat betreffen, laufen über
das Departement des Innern.
Dem EDI kommt also eine koordinierte Funktion für die
beiden Aufsichtsbereiche zu. Sie haben in Ihrem Katalog der
mitbeteiligten Instanzen das Amt für Konjunkturforschung
bzw. dessen Kommission zur Förderung der wissenschaftli-
chen Forschung, die sogenannte Kommission Jucker,
erwähnt. Auch diese ist in dieser ganzen Sache impliziert.
Erstens einmal hat diese Kommission bei der Erarbeitung
des Konzeptes mitgewirkt, zweitens treten möglicherweise
Vertreter dieses Amtes in die Aufsichtsbehörden, sei es in
den Stiftungsrat oder in den Verwaltungsrat der Aktienge-
sellschaft ein, obwohl man bis heute von dieser Seite dage-
gen eher Abneigung zeigt; und drittens wird die Kommis-
sion Jucker das Zentrum durch projektbezogene Aufträge
unterstützen.
Ausserdem haben wir beschlossen, dass die Arbeitsgruppe,
welche diese Vorlage ausgearbeitet hat, nämlich das Bun-
desamt für Bildung und Wissenschaft, der Schulrat und die
Kommission Jucker, vorläufig noch beieinanderbehalten
werde und dem EDI behilflich sein wird bei der Beaufsichti-
gung dieses ganzen Apparates.
Nun noch zu einigen Fragen aus dem Rate: Herr Jagmetti,
Sie haben die Frage nach der Koordination insbesondere
mit der Wirtschaft aufgeworfen. Es ist gerade die Aufgabe
dieser Stiftung, diese Koordination, die natürlich das wich-
tigste ist an der ganzen Angelegenheit, zu übernehmen und
zu beaufsichtigen.
Ich gebe ohne weiteres zu, dass hier vielleicht noch eine
Verbesserung, eine Straffung, möglich ist, ich habe in mei-
- Mai 1984
171
Konsumkreditgesetz
ner Antwort an Herrn Letsch bereits darüber gesprochen.
Im Zeitpunkt, als die Sache an uns herangetragen wurde,
war es uns wichtig, die Finanzierung zu beschleunigen,
denn es war notwendig; das Institut befand sich in einer
finanziell sehr schlechten Situation. Über die Dezentralisie-
rung der Aufgaben, wie Sie sie befürworten, habe ich bereits
gesprochen.
Herr Meylan, wir verdanken auch unsererseits die gute
Zusammenarbeit mit dem Kanton Neuenburg. Ich kann
Ihnen bestätigen, dass der Kanton Neuenburg hier bisher
ein Opfer gebracht hat im nationalen Interesse, und dass
nicht die Rede davon sein kann, dass wir mit diesem Projekt
Regionalhilfe betreiben. Der Betrieb dieses Instituts steht im
nationalen Interesse, wie Sie es betont haben. Ich kann das
bestätigen.
Herr Weber, warum haben wir die Liegenschaft gekauft? Es
ging darum, die Schulden dieses ganzen Komplexes abzulö-
sen, die rund 12 Millionen betragen. Anstatt diese 12 Millio-
nen einfach einzuschiessen, haben wir als Gegenwert die
Liegenschaft übernommen. Die Liegenschaft wurde von
unserem Amt für Bundesbauten auf einen Wert von etwa 21
Millionen geschätzt. Wir hoffen also, einen guten Kauf
gemacht zu haben. Nur um diese Mittel einigermassen abzu-
sichern, haben wir die Liegenschaft übernommen. Wir hät-
ten sie nämlich ohnehin hingeben müssen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 78.043
Konsumkreditgesetz
Crédit à la consommation. Loi
Botschaft und Gesetzentwurf vom 12. Juni 1978 (BBI II, 485)
Message et projet de loi du 12 juin 1978 (FF II, 481)
Beschluss des Nationalrates vom 27. Januar 1982
Décision du Conseil national du 27 janvier 1982
Antrag der Kommission
Mehrheit
Eintreten
Minderheit
(Schönenberger, Kündig, Matossi, Reymond)
Nichteintreten
Proposition de la commission
Majorité
Entrer en matière
Minorité
(Schönenberger, Kündig, Matossi, Reymond)
Ne pas entrer en matière
Affolter, Berichterstatter: Die Beratung dieser Gesetzesvor-
lage im Ständerat setzt einen vorläufigen Schlusspunkt hin-
ter eine sehr lange Vorgeschichte legislatorischer Bemü-
hungen im Bereich der Konsumkreditgeschäfte. Ich sage
absichtlich «vorläufiger» Schlusspunkt, weil uns ein wahr-
scheinlich nicht sehr einfach gelagerter Differenzenbereini-
gungsprozess noch bevorsteht, sofern unser Rat auf die
Vorlage eintritt. Je nach Blickwinkel werden einige interes-
sierte Kreise auch nicht von einer langen Vorgeschichte,
sondern von einer eigentlichen Leidensgeschichte dieser
Vorlage reden. So hat es denn nicht an ständig wiederkeh-
renden Vorwürfen gefehlt, es liege hier wieder einmal ein
klassisches Beispiel untragbarer parlamentarischer Ver-
schleppung einer sozialpolitisch wichtigen Gesetzesvorlage
vor. Ich habe solche Vorwürfe für die ständerätliche Kom-
mission aus noch darzustellenden Gründen zurückzuweisen
und tue dies auch, soweit es mir ansteht, für die Arbeiten
des Nationalrates und seiner Kommission.
Man ist zudem bald und gerne mit dem stereotypen Pau-
schalurteil zur Hand, der Ständerat verwässere wichtige
Vorlagen, mache lauwarme Suppe daraus, wie ich gestern
irgendwo las. Hier war das Problem nicht, die Vorlage zu
verwässern, sondern sie zu verbessern; das allerdings
nimmt Ihre Kommission für das KKG in Anspruch. An allzu
heisser Suppe kann man sich auch den Mund verbrennen.
Das schlägt dann auf den Appetit und beeinträchtigt die
Stimmung - unter Umständen auch im Zweitrat.
Sie wissen, dass die Anregungen zu einer Regelung dieser
Gesetzesmaterie auf verschiedene parlamentarische Vor-
stösseim Nationalrat schon in der zweiten Hälfte der sechzi-
ger Jahre zurückgehen und dann im Jahre 1971 in der
parlamentarischen Einzelinitiative Deonna in Form eines
ausgearbeiteten Entwurfes einen präzisen gesetzgeberi-
schen Niederschlag fanden. Nach einem ersten Vernehmlas-
sungsverfahren kam es dann zu einem Entwurf der Exper-
tenkommission Jeanprêtre für ein selbständiges Kleinkredit-
gesetz. Das Justiz- und Polizeidepartement nahm dazu vor
zehn Jahren Stellung und legte nach einem weiteren Ver-
nehmlassungsverfahren-dessen Resultat als «disparat und
kontrovers» bezeichnet wurde - einen neuen Gesetzesent-
wurf, den heute vorliegenden, mit Botschaft vom 12. Juni
1978 vor. Damit ist dieses Gesetz tatsächlich das älteste
anstehende Gesetz in beiden Räten. In der Botschaft wird
deutlich gesagt, dass es in erster Linie galt, dem doch recht
eindeutig zum Ausdruck gekommenen Postulat nach merk-
licher Verstärkung des Sozial- und Konsumentenschutzes
Rechnung zu tragen. Die nationalrätliche Kommission zog
die Vorlage im Dezember 1978 in Beratung. Der Nationalrat
verabschiedete sie in der Januar-Sondersession 1982 mit
einem Stimmenverhältnis von 88 zu 10 Stimmen bei mehre-
ren Dutzend Enthaltungen.
Ihre Kommission nahm die Beratungen am 5. April 1982 auf.
Sie stand vor einer für den Zweitrat eher ungewöhnlichen
Situation. Sie konnte nicht einfach an Einwendungen, Aus-
lassungen, Bedenken und kritischen Äusserungen vorbeise-
hen, die von verschiedenster Seite an den Ergebnissen der
nationalrätlichen Gesetzgebungsarbeit und Beratung ange-
bracht worden waren. Es war bekannt geworden, dass sich
einzelne Fraktionen der Bundesversammlung mehrheitlich
für Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ausgespro-
chen haben. Mehrere Votanten im Nationalrat, aus verschie-
denen politischen Gruppierungen, setzten - ich möchte
sagen: eher ungewohnt- ihre Hoffnungen ausdrücklich auf
den Ständerat, auf dass wir nach Vereinfachungen und
Lösungen in anderen Richtungen suchen würden. Die eher
magere Zustimmung des Erstrates musste uns also zu den-
ken geben. Dazu kam, dass auch von wissenschaftlicher
Seite gegenüber der nationalrätlichen Fassung wesentliche
Vorbehalte angebracht und neue Vorschläge in Aussicht
gestellt wurden.
Bei dieser Situation entschloss sich unsere Kommission,
vorerst etwas nachzuholen, was in der nationalrätlichen
Vorberatung unterblieben war. Man hatte dort einfach die
Zeit dazu nicht mehr gefunden. Von verschiedensten Seiten,
auch von den direkt Betroffenen, war das Ersuchen um
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Forschungszentrum für Mikrotechnik. Beteiligung
Centre de recherche en microtechnique. Participation
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Maisession
Session
Session de mai
Sessione
Sessione di maggio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.05.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
167-171
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Pagina
Ref. No
20 012 475
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