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CH_VB_001Ch Vb08.03.1984Originalquelle öffnen →
Interpellation Muheim 488 mars 1984 Art. 32 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Dobler, Berichterstatter: Der Nationalrat beschloss einen Kompromiss zwischen dem ursprünglichen Text und der Fassung des Ständerates. Es wird hier vor allem der Zeit- druck berücksichtigt, der vor der Schlussabstimmung mei- stens besteht. Wenn der Präsident der vorberatenden Kom- mission nicht einverstanden ist, ist ein Beschluss der Kom- mission nötig. Es ist hier zu bemerken, dass es sich um seltene Fälle handelt. Wir beantragen Zustimmung. Hefti: Was heisst das: Rechtzeitig vor der Schlussabstim- mung? Der Kommissionspräsident sollte stets die Möglich- keit haben, die Frage auch noch seiner Kommission vorzu- legen. Dobler, Berichterstatter: Diese Fassung bestand schon in der ersten Vorlage. Der Begriff der Rechtzeitigkeit ist nicht näher definiert, aber es ist so, dass der Präsident grundsätz- lich allein sein Einverständnis geben kann oder nicht. Erst wenn das nicht der Fall ist, d. h. wenn der Entscheid vom Präsidenten nicht getroffen werden kann, ist ein Beschluss der Kommission notwendig. Hefti: Die Sache kann also in jedem Fall im Rat noch aufgegriffen werden. Da frage ich mich, ob es nicht besser wäre, dass hier soviel Zeit eingeräumt wird, dass der Präsi- dent auch seine Kommission konsultieren kann. Wir haben schliesslich keine Präsidialdiktaturen in den Kommissionen. Ich möchte, dass das Wort «rechtzeitig» wie folgt interpre- tiert wird: Der Kommhssionspräsident muss in der Lage sein, seine Kommission noch vor der Behandlung im Rate einzu- berufen. Dobler, Berichterstatter: Der Ansicht von Herrn Hefti steht diese Fassung wohl nicht entgegen. Was er sagt, ist eine Interpretation der Formulierung «rechtzeitig». Aus dieser Diskussion geht hervor, dass wir das auch so verstehen, wie es Herr Hefti meint. M. Aubert: Tout dépend des circonstances. Supposons que l'élimentation des divergences se termine le mercredi ou le jeudi de la dernière semaine de la session et que les votes finals aient lieu le vendredi. Dans ce cas, vous devez admet- tre que la Commission de rédaction siège encore le jeudi et prenne langue ce jour-là ou le matin suivant avec le prési- dent de la commission qui a préparé l'objet. Vraiment au dernier moment. Angenommen - Adopté Art. 37 Abs. 1 und Ibis Antrag der Kommission Abs. 1 Haben sich die beiden Räte zu gemeinsamer Verhandlung zu vereinigen (Art. 92 BV), werden sie von der Koordina- tionskonferenz einberufen. Artikel 8ter ist anwendbar. Abs. Ibis Tag und Stunde der Sitzungen und die Verhandlungsgegen- stände werden den Mitgliedern in der Regel mit dem Ses- sionsprogramm bekanntgegeben. Art. 37 al. 1 et al. 1 b " Proposition de la commission Al. 1 Si les deux chambres doivent se réunir pour délibérer en commun (art. 92 est.; elles sont convoquées par la Confé- rence de coordination. L'article 8 ler est applicable. Al. 1 b:s Le jour et l'heure des délibérations en commun des Chamb- res réunies (art. 92 est.) ainsi que les objets à traiter sont communiqués aux membres en règle générale en même temps que le programme de la session. Dobler, Berichterstatter: Hier besteht ein neuer Vorschlag des erweiterten Büros. Grund für diese Neufassung ist eine Stellungnahme der Redaktionskommission, die mitteilt, dass Artikel 37 bestimmt sagen soll, wer die Vereinigte Bundesversammlung einberuft. Nach dem geltenden, aber nicht mehr angewandten Recht ist dies der Präsident des National rates, eventuell des Ständerates. Es erscheint des- halb gerechtfertigt zu sein, einen Verweis auf Artikel 8ter vorzunehmen. Dieser Artikel 8ter sichert auch die Selbstän- digkeit des Büros des Ständerates. Wir beantragen Ihnen, dieser Fassung zuzustimmen. Angenommen - Adopté Art. 37bis Abs. 1 Antrag der Kommission ... Erklärungen abgeben kann. Artikel 8ter ist anwendbar. Art. 37"" al. 1 Proposition de la commission ... sur les affaires importantes. L'article 8'°' est applicable. Dobler, Berichterstatter: Auch hier handelt es sich um eine Neufassung. Wiederum wird nicht erwähnt, wer für die Ein- berufung zuständig ist. Deshalb wird wiederum auf die selb- ständige Beschlusskompetenz des Büros des Ständerates im Sinne von Artikel 8ter verwiesen. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zur Neufassung. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 83.937 Interpellation Muheim Bundesverwaltung. Technische Neuerungen Administration fédérale. Innovations techniques Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1983 Im sogenannten Dienstleistungssektor unserer Volkswirt- schaft kündet sich eine eigentliche Revolution technischer Neuerungen an. Die öffentliche Verwaltungstätigkeit wird sich diesem Wandel der «Büroarbeiten» nicht entziehen dürfen. Die Rationalisierung der Arbeitsvorgänge wird auch mithelfen, die da und dort spürbaren Engpässe als Folge der Personalplafonierung zu lösen und ganz allgemein Sparwir- kungen zu erzeugen.
Was hat der Bundesrat bis heute unternommen, um den technischen Fortschritt systematisch und nachhaltig auch für die Bürobetriebe der Bundesverwaltung, der Rüstungs- betriebe, der Alkoholverwaltung, der PTT, der SBB usw. voll und rasch nutzbar zu machen?
Was gedenkt der Bundesrat in unmittelbarer Zukunft zu tun, um diesen Prozess der technischen Neuerungen in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich zu fördern, nicht zuletzt um den zunehmend notwendig werdenden Handlungsspielraum für neue wichtige Aufgaben zu schaffen?
März 1984 49 Interpellation Muhelm Texte de l'interpellation du 13 décembre 1983 Une véritable révolution technique s'annonce dans le sec- teur dit des prestations de services de notre économie et l'administration publique ne pourra pas se soustraire à cette évolution du travail de bureau. La rationalisation du travail contribuera également à desserrer les goulots d'étrangle- ment constatés ça et là et qui sont dus au plafonnement de l'effectif du personnel; elle permettra de faire des écono- mies d'ordre général.
Quelles dispositions le Conseil fédéral a-t-il prises jusqu'à présent pour que les bureaux de l'administration fédérale, les fabriques d'armement, la Régie des alcools, les PTT et les CFF, etc. puissent profiter rapidement de tous ces pro- grès techniques, et ce de manière systématique et durable?
Que compte entreprendre le Conseil fédéral dans un avenir proche pour promouvoir cette évolution technologi- que dans les secteurs qui le concernent directement, et non seulement pour leur offrir une liberté d'action toujours plus nécessaire à l'accomplissement de nouvelles tâches de pre- mière importance? Mitunterzeichner- Cosignataires: Kündig, Letsch (2) Muheim: Sie werden sich fragen, was der politische Sinn einer Interpellation über eine Frage der Rationalisierung der Bundesverwaltung im Bereich der Administration sein kann. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass heute Begriffe in aller Mund sind wie Strukturveränderungen, Wandel im Tertiär- sektor, Schreibautomaten, Speichertexte, EDV-gestützte Systeme der Textverarbeitung usw. Sie wissen, dass der Bundesrat immer wieder deutlich macht, dass in diesem Bereich der Wirtschaft ein Wandel in Gang sei, den man als wichtig, ja sogar als fundamental - andere meinen sogar als revolutionär- bezeichnen müsse. Die Bundesräte ermahnen das Volk, die Wirtschaft und alle Verantwortlichen unseres Landes, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Meine Interpellation will einmal den Bundesrat fragen, ob er im eigenen Bereich auch so handelt. Ich möchte daher wissen, ob der Bundesrat dort, wo er unmittelbaren Zugriff hat und unmittelbare eigene Verantwortung trägt, auch die- sen Wandel mit vollziehe. Die Verwaltung des Bundes umfasst nicht nur die Bürotätig- keit hier im Haus, sondern auch ausser Haus. Ich denke an die Zollverwaltung, an die administrativen Bereiche der Rüstungsbetriebe, an die Bürotätigkeiten in PTT und SBB; ich nehme auch die Alkoholverwaltung nicht aus, ohne mich auf die Streitfrage einlassen zu wollen, wieweit der Bundes- rat hier Einfluss nehmen kann. Kurz und gut: Mein Anliegen und jenes dieser Interpellation ist es, vom Bundesrat wissen zu wollen, was er in diesem Bereich unternimmt. Was ist denn das Ziel jeder Rationali- sierung? Jede Verbesserung soll eine raschere und effizien- tere Erstellung einer administrativen Leistung oder einer Bürotätigkeit ermöglichen. Es geht dabei auch um Einspa- rungen von Personaleinheiten. Damit - und das ist eigent- lich ein Teil des politischen Gehaltes meiner Interpellation - schafft sich der Bundesrat auch Raum, neue Aufgaben anzupacken und zu erfüllen, ohne seinen bisherigen Perso- nalbestand aufstocken zu müssen. Dadurch wird sein Hand- lungsspielraum erweitert. Mit einzubeziehen ist die ökono- mische Rechnung, ob und wieweit die Investitionen moder- ner Geräte sich schliesslich ausbezahlen. Die Staatstätigkeit muss auch hier zeitgemäss wirtschaftliche Überlegungen nach den anerkannten Regeln von Aufwand und Ertrag anstellen. Ich möchte auch etwas hören, wie die Schulung der Men- schen auf diesen Apparaturen erfolgt. Denn Sie wissen: Für viele Mitarbeiter in der Privatwirtschaft und auch im Bund ist die Anpassung an neue Geräte hoher Technologie-auch im Bürobetrieb - eine recht schwierige Angelegenheit. Beson- ders die älteren Mitarbeiter haben Mühe, sich mit diesen Geräten auseinanderzusetzen. Ich möchte daher bitten, mir zu erklären, wie dieser Umschulungs- oder Anpassungsprozess in einer mensch- 7-S lieh tragbaren Weise, im Ergebnis aber doch effizient, an die Hand genommen wird. Schliesslich ist der politische Gehalt dieser Interpellation auch jener der Arbeitszeitverkürzung. Wenn wir die Arbeitszeit verkürzen wollen, müssen die tech- nischen und zeitlichen Voraussetzungen hiezu geschaffen werden, sonst leisten wir auf der einen Seite wohl einen Dienst an die Mitarbeiter, auf der anderen Seite aber wird die Staatsführung mit zusätzlichen Personalkosten belastet. Es ist also mit der Interpellation auch die Frage anzupacken: Werden dadurch die Voraussetzungen verbessert, um Arbeitszeitverkürzungen ins Visier zu nehmen? Was wird in diesem Bereich systematisch und planmässig unternommen? Damit dürfte gelten, was Herr Bundesrat Otto Stich hier im Rat vor wenigen Tagen in anderem Zusammenhang erklärt hat: «In der Verwaltungstätigkeit wird und muss sich noch einiges tun.» Ich bin bereit zu hören, was der Bundeskanzler im Namen des Bundesrates zu meiner Interpellation sagt. Bundeskanzler Buser: Es unterliegt keinem Zweifel, dass sich die «Büroarbeiten» in den nächsten Jahren auch in der Bundesverwaltung, den PTT-Betrieben und bei den Bundes- bahnen stark wandeln werden. Durch die Verwendung neuer technischer Hilfsmittel wird seit Jahren danach gestrebt, die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu steigern und gleichzeitig den Mitarbei- tern - auch das ist nicht ohne Bedeutung - möglichst günstige Arbeitsbedingungen zu bieten. Der Herr Interpel- lant hat hier eben die Frage der Ausbildung zur Diskussion gestellt. Ich kann ihm sagen, dass diesem Problem grosse Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es sind in der Tat eher die jüngeren Kräfte, die man zusätzlich ausbildet. Selbst die jüngeren Mitarbeiter haben aber am Anfang Hemmungen, begreifliche Hemmungen, wenn sie dann statt des Papiers in der Schreibmaschine den Bildschirm vor sich sehen und nichts Geschriebenes mehr vor sich haben; dann erschrek- ken die Leute. Sobald sie aber einmal ausgebildet sind und sich daran gewöhnt haben-wir stellen das insbesondere im Falle der Bundeskanzlei fest, wo wir für Sie und für den Bundesrat gegenwärtig diese Anlagen einführen -, arbeiten sie lieber mit diesen Maschinen als mit den alten. Das ist also ein Angewöhnungsproblem und ein bisschen ein Gene- rationenproblem. Die Alteren haben mehr Mühe, sich einzu- arbeiten. Der weitere Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung und von Textverarbeitungsgeräten sowie die Verwendung neuer Mittel, beispielsweise des Videotex und lokaler Ver- bindungsnetze, hatten und haben aber zwangsläufig die finanziellen und personellen Grenzen sowie neu auch den Datenschutz zu berücksichtigen. Die nachstehenden Ausführungen zu den beiden Fragen von Herrn Ständerat Muheim beziehen sich vorweg auf die Bundesverwaltung, einschliesslich der Rüstungsbetriebe und der Alkoholverwaltung. Zur allgemeinen Situation bei den PTT und den SBB bestehen aber keine wesentlichen Unterschiede. Zur Frage 1: Bereits 1960 hat der Bundesrat beschlossen, ein elektronisches Rechenzentrum im Bundesamt für Stati- stik sowie eine Koordinationsstelle für Automation in der damaligen Zentralstelle für Organisationsfragen - dem heu- tigen Bundesamt für Organisation - zu errichten. Gemäss dem Bundesgesetz über das Bündesamt für Organisation vom 19. Dezember 1980 hat die Koordinationsstelle für Automation die Aufgabe, in der Bundesverwaltung, den PTT und den SBB - dort mit etwas reduzierter Kompetenz - die automatische Datenverarbeitung zu fördern, zu koordinie- ren und zu überwachen sowie die Gesamtplanung sicherzu- stellen. Diesem Bundesamt für Organisation, dessen Vizedi- rektor ein Mathematiker ist und sich ganz besonders in diesem Bereiche auskennt, obliegt es, die Departemente, die Bundeskanzlei und die Bundesämter in Fragen der Organi- sation, wozu insbesondere die Gestaltung des Einsatzes von Arbeitskräften und modernen Hilfsmitteln gehört, zu bera- ten. Die Generalsekretären-Konferenz hat 1983 ergänzend
Interpellation M u hei m 50 8 mars 1984 die Schaffung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe beschlossen mit dem Auftrag, eine permanente Übersicht über alle EDV-Projekte zu beschaffen und deren Koordinie- rung zu verfolgen. Hier geht es darum, wie wir festgestellt haben, dass das Bundesamt für Organisation die Projekte, die eingereicht werden, technisch nach bestem Wissen und Gewissen kontrolliert jnd prüft, ob sie rationell sind, ob sie Einsparungen bringen, aber nicht ohne weiteres entschei- den kann, wenn zum Beispiel zehn Projekte gleichzeitig kommen, welchem Projekt in der Gesamtansicht die Priori- tät zu geben ist. Dafür braucht es ein überdepartementales Koordinationsorgan, jnd wir haben gefunden, dass die Generalsekretären-Konferenz dafür am besten geeignet ist. In diesem Organ kann geprüft werden, welchem der Pro- jekte aus staatspolitischer Sicht möglicherweise der Vor- rang zu geben ist, wem mehrere einander konkurrenzieren. Selbstverständlich stehen aber auch die finanziellen Mög- lichkeiten des Bundes und die Probleme der Stellenplafo- nierung mitten in der Beurteilungspolitik. Der Einsatz der EDV hat in den vergangenen Jahren ständig und stark zugenommen. Ich zitiere nur die drei letzten Jahre, die ich noch heraussuchen liess. Im Jahre 1981 waren es 24,8 Millionen, 1982 33,5 Millionen und 1983 48,2 Millionen. Natürlich ist in dieser Beträgen auch die Teuerung enthal- ten. Rund drei Viertel aller Ämter haben heute eigene Pro- jekte realisiert; gesarrthaft sind es mehr als 300. Alle Ämter nehmen mindestens indirekte EDV-Leistungen für das Rechnungs-, Zahluncs- und Personalwesen in Anspruch. Die Lohnzahlungen werden ja schon längst über den Com- puter geleitet. Zahlreiche weitere Begehren befinden sich in der Projektierungsphase oder sind für eine möglichst bal- dige Bearbeitung angemeldet worden. Die Formen des EDV-Einsatzes werden laufend den neuen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst. Für mehrere hundert Arbeitsplätze stehen heute über Bild- schirmstationen EDV-Leistungen unmittelbar zur Verfü- gung. Neben den vier grossen Rechenzentren (jenen der Bundesverwaltung, das ich bereits zitiert habe, des eidge- nössischen Militärdepartementes, der ETH-Zürich und der ETH-Lausanne), die eine Vielzahl von Kunden bedienen, werden Datenverarbeitungsdienste für spezielle Aufgaben- bereiche errichtet. So bearbeiten sie beispielsweise Aufga- ben der AHV, der Schweizerischen Meteorologischen Zen- tralanstalt, der Steuerverwaltung und von Dokumentations- diensten. Seit 1975 wird ferner die automatisierte Textverarbeitung intensiv gefördert. Es sind heute mehr als 200 Geräte mit einem beträchtlichen Rationalisierungspotential installiert. Sie werden demnächst ein Produkt dieser Art selber bekom- men, nämlich den Geschäftsbericht des Bundesrates. Er ist erstmals von Textverarbeitungsmaschinen geschrieben und direkt übertragen worden. Hier muss ich entre parenthèses beifügen: Wenn sich dieses System weiterentwickelt, werden wir in der Lage sein, sämt- liche Botschaften von den Departementen her über die Bundeskanzlei direkt auszudrucken. Diese technische Entwicklung trägt abe;r dazu bei, «den Tod des Setzers» zu fördern. Der Setzer in der Druckerei wird überflüssig, wenn Sie direkt das in der Verwaltung geschriebene Manuskript ausdrucken können. Es ist heute aber noch nicht ganz so weit. Alle diese technischen Mittel werden natürlich stets nur dann eingesetzt, wenn dem oft beträchtlichen Aufwand ein entsprechender Nutzen in Form neuer oder verbesserter Leistungen oder geringerer Kosten oder Personaleinsparun- gen gegenübersteht. Die Prüfung dieser Voraussetzungen ist der Kern der Aufgabe des Bundesamtes für Organisation. Es gibt das grüne Licht für die Anschaffung, oder besser den Einsatz, denn die Anschaffung erfolgt ja zentral durch die EDMZ. Dies ist denn auch der Grund, weshalb die Interpella- tion von Herrn Muh^im vom Bundeskanzler beantwortet wird. Zur Frage 2: Im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Bundesrates kommt in erster Linie der Einsatz z'weckmässi- ger EDV-Mittel in den Departementen (z. B. elektronische Textverarbeitung) sowie die Beteiligung an interdeparteme- talen EDV-Projekten in Frage. So ist unbestritten, dass zum Beispiel eine elektronische Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Departementen (elektronische Post) den Trend zu einem möglichst papierlosen Verwaltungsverkehr beschleunigen und den Arbeitsablauf wesentlich rationali- sieren würde. In vielen Fällen könnten so die heutigen Papierakten durch blossen Austausch von elektronischen Daten ersetzt werden. Die technischen Möglichkeiten lassen eine Realisierung dieser Projekte mittelfristig erwarten, und längerfristig, möchte ich sagen, schwebt uns die Möglich- keit vor, dass Sie - jeder Parlamentarier - bei Ihnen zu Hause einen Terminal haben und gespeicherte Daten direkt abrufen können. Doch ist dies im Moment noch Zukunfts- musik. Wenn reine Anlagen der elektronischen Textverarbeitung oder der Datenverarbeitung an sich keine grundsätzlichen Fragen aufwerfen, so stellen sich hingegen dort technische Probleme, wo Textverarbeitungsanlagen in die EDV zu inte- grieren sind und wo solch integrierte EDV-Anlagen unter sich verbunden, bzw. dialoglähig gemacht werden müssen. Solche Konzepte sind vor allem für die Bundeszentralver- waltung interessant, weil dadurch das Akten- und Informa- tionsmaterial des Bundes sehr rationell ausgeschöpft und neuer Handlungsspielraum - eben, was Sie wünschen - für zusätzliche Aufgaben geschaffen werden könnte. Untersu- chungen aus jüngster Zeit, im Zusammenhang mit konkre- ten EDV-Projekten, haben aber leider ergeben, dass im heutigen Zeitpunkt der technische Stand der Anlagen sol- chen Anforderungen noch rieht voll genügt. Diese techni- schen Schwierigkeiten dürfen die Bundesverwaltung indes- sen nicht am Aufbau des geplanten effizienten EDV-Systems hindern. Ein Beiseitestehen würde unseres Erachtens das Aufkommen von heterogenen EDV-lnsellösungen - und das wäre das Schlimmste - begünstigen und ginge auf Kosten einer rechtzeitigen Personalausbildung mit diesen moder- nen Arbeitsmethoden, was nicht zu verantworten wäre. Muheim: Ich danke und bin mit der Antwort zufrieden. Schluss der Sitzung um 8.35 Uhr La séance est levée à 8.35 h
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Muheim Bundesverwaltung. Technische Neuerungen Interpellation Muheim Administration fédérale. Innovations techniques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.937 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 48-50 Page Pagina Ref. No 20 012 413 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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