- März 198483
Motion Andermatt
mission zurückgeben, damit diese Änderung überarbeitet
und neu vorgelegt wird.
Die Kommission hat sich ja vor allem mit dem zweiten Teil
der Vorlage befasst. Sie wird in der nächsten Session wieder
vor den Rat treten müssen; sie könnte diese Vorlage dort
auch noch mitnehmen. Dieser Beschluss sollte in der Kom-
mission nicht erstmals - aber vielleicht erstmals ausführlich
- geprüft werden. Die praktischen Auswirkungen werden
nicht gross sein, denn die Bürgschaftsgewährung bleibt ja
bis dahin in Kraft.
Der Kanton Bern hat bereits in der Vernehmlassung - und
das wird in der Botschaft auch erwähnt - Vorbehalte gegen-
über dieser Vorlage gemacht und eine gänzliche Überarbei-
tung gefordert. Dienststellen, die erfahren sind in der
Anwendung dieser Bürgschaftsgewährungen in Berggebie-
ten, machen darauf aufmerksam, dass in der Praxis die
Zinskostenbeiträge im Berggebiet von geringer Bedeutung
sein werden, dies im Vergleich zu den Bürgschaftsgewäh-
rungen, die sich bewährt haben. Der Kanton Bern schreibt in
seiner Vernehmlassung ausdrücklich: «Die vorgesehene Art
der Zinsverbilligung scheint uns undifferenziert, allzu gross-
zügig konzipiert, und mit unvorhersehbaren Kostenfolgen
verbunden.» Insbesondere ist diesem Beitragssystem vorzu-
werfen, dass wieder eine typische Splittersubventionierung
durch den Bund gewährt wird, die einen unverhältnismässig
grossen administrativen Aufwand verursacht, aber nur eine
kleine Wirkung erzielt. Es dürfte einen anderen, wahrschein-
lich praktikableren Weg geben, der vielleicht darin besteht,
dass man die erheblichen Kosten, die dem Gesuchsteller
aus den Bürgschaftsgewährungen entstehen, abdecken
könnte und die lokalen Bürgschaftsgenossenschaften
gewisse Beiträge für ihren Aufwand bekämen.
Herr Muheim hat heute morgen bei den Zinskostenbeiträgen
im Beschluss A, den wir behandelt haben, diese Zinskosten-
beiträge als marginal bezeichnet, als nur in Grenzfällen
überhaupt wirksam, praktisch bedeutungslos. Es bleibt ja
den Kantonen überlassen, in solchen marginalen Fällen zu
helfen und die Bundesvorlage dann zu ergänzen. Der Kan-
ton Bern tut das übrigens seit Jahren durch Zinskostenbei-
träge.
Ich bin der Meinung, dass wir dieses Gesetz heute nicht
beraten, sondern es zurück an die Kommission geben und
zusammen mit dem letzten, zweiten Abschnitt der Botschaft
im Sommer behandeln sollten.
Knüsel: Die Kommission hat in den einzelnen Eintretensde-
batten auch ausführlich zum bevorstehenden Bundesgesetz
über die Bürgschaftsgewährung im Berggebiet diskutiert.
Anhand dieser Diskussion ist sie dann einstimmig - ich
möchte das betonen - zum Ergebnis gekommen, dass eine
Verstärkung des Bürgschaftsgedankens mit Zinskostenbei-
trägen an Unternehmen mit einer ganz bestimmten Aus-
strahlungskraft in der Region, die eine gewisse Kontinuität
gewähren und mit einem Produkt auf dem Markt sind, für
das eine gewisse minimale Nachfrage besteht, zu befürwor-
ten ist. Ich habe den Eindruck, dass dieses Bundesgesetz
mit einer zusätzlichen Aktion der Zinsverbilligung eine wert-
volle Ergänzung erfährt. Die Kommission hat diesen Vor-
schlag ja auch nicht diskutiert, aber nachdem die Kommis-
sion einstimmig Eintreten beschlossen hat und keinen die-
ser vorgeschlagenenen Artikel zur Abänderung oder zur
Streichung vorgeschlagen hat, möchte ich Ihnen Eintreten
beliebt machen.
Bundesrat Purgier: Die Gedanken, die Herr Ständerat Hän-
senberger jetzt erwähnt hat, sind in der Kommission tatsäch-
lich ausgelotet worden.
Unser System mit den zwei Kammern gestattet ja, auch in
dieser Phase im Zweitrat allfällige Erkenntnisse, die hier in
Form von konkreten Anträgen geltend gemacht würden,
erneut zu berücksichtigen. Ich sehe aus meiner Sicht keinen
Anlass, hier gleichsam die Debatte abzubrechen. Das ist für
mich keineswegs eine Frage von Sein oder Nichtsein. Aber
an und für sich würde es dem Kommissionsverfahren
entsprechen, wenn wir die dort ausgereiften Vorlagen inklu-
sive der jetzt noch zur Diskussion stehenden letzten heute
erledigen würden. Dann kann vor allem auch der andere
Rat, wenn er will, mit dieser Arbeit weiterfahren, während-
dem Sie in der zweiten Tranche dann die IRG behandeln
würden. Wie gesagt, arbeitsmethodisch ist das ja hier aus-
schliesslich Ihr Entscheid, in den ich mich nicht einzumi-
schen habe.
Le président: Le Conseil fédéral ne désire pas le renvoi du
projet à la commission comme le propose M. Hänsenberger.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hänsenberger 3 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 27 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. l, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, eh. l et II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.502
Motion des Nationalrates (Rothen)
Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen
Motion du Conseil national (Rothen)
Régions économiquement menacées. Mesures à prendre
Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1983
Décision du Conseil national du 14 mars 1983
Knüsel, Berichterstatter: Ich kann mich ganz kurz halten.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir die Motion des
Nationalrates abschreiben, weil alle Forderungen erfüllt
sind.
Abgeschrieben - Classé
Abschreibung - Classement
Le président: II est également proposé de classer les inter-
ventions suivantes: 82.521, postulat de M. Donzé; 82.571
motion et postulat de M. Piller; 82.589, postulat de M.Guntern.
Abgeschrieben - Classé
#ST# 83.936
Motion Andermatt.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Verbesserung
Conditions d'activité de l'économie
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Anträge zur
umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Motion Andermatt84
13 mars 1984
unsere Wirtschaft vorzulegen. Dabei ist insbesondere fol-
genden Anliegen Rechnung zu tragen:
a. Steuerliche und andere Vorschriften, welche die Bildung
von Eigenkapital und die Selbstfinanzierung der Unterneh-
men behindern oder welche die Investitionen gegenüber
dem Konsum benachteiligen, sind zu beseitigen oder zu
mildern.
b. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie durch die Ände-
rung von Anlagevorschriften und durch begrenzte steuerli-
che Anreize für Leute in unteren und mittleren Einkommens-
kategorien vermehrt private Risikokapitalquellen erschlos-
sen werden können.
c. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastung
der Wirtschaft (insbesondere auch der kleinen und mittleren
Unternehmen) durch administrative Auflagen vermindert
werden kann. Bestehende Auflagen sind abzubauen, zu
vereinfachen und/oder zu koordinieren, unvermeidliche
neue (z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes) sollen auf
bestehende abgestimmt und möglichst einfach gestaltet
werden. In den Botschaften ist darüber jeweilen eingehend
zu berichten.
d. Die im Einflussbereich des Bundes stehende Bildungs-
politik ist besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und
rascher an die techno ogische Entwicklung anzupassen.
e. Die vom Bund geförderte Forschung ist auf wesentliche
Schwerpunkte zu konzentrieren, wobei die Bedürfnisse der
Wirtschaft vermehrt zu berücksichtigen sind.
f. In Zusammenarbeit -nit den Wirtschaftsverbänden hat der
Bund Vorkehren zu treffen, um den kleinen und mittleren
Unternehmungen den Zugang zu den Ergebnissen der staat-
lich geförderten Forschung organisatorisch zu erleichtern.
g. Um dem vor allem bei kleinen und mittleren Unterneh-
men häufig in unregelmässigen zeitlichen Abständen auftre-
tenden Finanzbedarf für Innovation und Entwicklung Rech-
nung zu tragen, sind zweckgerichtete steuerfreie Rückstel-
lungen zuzulassen.
Texte de la motion du 13 décembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport et des
propositions sur les moyens d'améliorer l'ensemble des
conditions d'activité de l'économie. Ces mesures devraient
notamment avoir pour objet:
a. De supprimer ou d'atténuer les dispositions fiscales et
autres qui entravent la constitution, par les entreprises, de
capital propre et l'autofinancement de celles-ci, ou qui favo-
risent la consommation au détriment des investissements.
b. De soumettre au Parlement des propositions sur les
moyens de favoriser les investissements privés en capital-
risque, par une modification des dispositions relatives aux
placements et par l'octroi limité d'avantages fiscaux aux
personnes appartenant aux catégories de revenus infé-
rieures et moyennes.
c. De soumettre aux Chambres des propositions en vue
d'alléger (notamment pour les petites et moyennes entre-
prises) les servitudes administratives imposées à notre éco-
nomie. Les prescriptions existantes doivent être suppri-
mées, simplifiées ou coordonnées, et les prescriptions nou-
velles que l'on est obligé d'introduire (p. ex. dans le domaine
de la protection de l'environnement) doivent tenir compte de
celles qui existent déjà et être aussi simples que possible.
Chaque message du Conseil fédéral devra contenir un rap-
port détaillé sur cet aspect de la question.
d. D'adapter mieux que précédemment aux besoins de
notre économie et plus; vite que jusqu'à présent à l'évolution
technologique la politique de formation relevant de la Con-
fédération.
e. D'axer sur certains problèmes importants la recherche
encouragée par la Confédération, en tenant mieux compte
des besoins de notre économie.
f. De prendre, en collaboration avec les associations écono-
miques, des mesures visant à faciliter aux petites et
moyennes entreprises l'accès aux résultats de la recherche
encouragée par l'Etat.
g. D'autoriser la constitution de réserves exonérées d'im-
pôts et destinées à un usage déterminé, afin de tenir compte
du fait que, dans les petites et moyennes entreprises notam-
ment, les besoins financiers pour l'innovation et le dévelop-
pement se font sentir souvent à intervalles irréguliers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Brahier, Bürgi,
Ducret, Hänsenberger, Hefti, Knüsel, Letsch, Masoni, Moll,
Schoch (11)
Andermatt: Wir haben uns nun mehr als vier Stunden über
neue, langfristige Ausgaben zugunsten eines Teiles der
Wirtschaft unterhalten, und ich möchte Sie bitten, noch
einige Minuten auszuharren und sich mit den Problemen
der Wirtschaft ganz allgemein zu befassen. Sie muss uns
diese Mittel, die wir bereits ausgegeben haben, durch ihre
Arbeit und durch ihre Steuern beschaffen.
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen ist ein allgemeines Anliegen, und es lohnt sich, bei
diesen Problemen noch einen Moment zu verweilen.
Wir stellen fest, dass seit rund zehn Jahren die Weltwirt-
schaft in einer allgemeinen Krise steckt. Die Folgen dieser
Entwicklung haben die einzelnen nationalen Volkswirtschaf-
ten unterschiedlich getroffen. Zum Teil waren die Folgen
sehr gravierend. Es zeigen sich Ertragszerfall der Unterneh-
mungen, ungenügende Investitionen, Protektionismus, Defi-
zite der öffentlichen Haushalte, Arbeitslosigkeit und auch
Rückgang der Reallöhne. Als Exportland wurde auch die
Schweiz von dieser weltweiten wirtschaftlichen Krise stark
betroffen. Wir dürfen aber feststellen, dass die Situation bei
uns verhältnissmässig besser ist als bei anderen Industrie-
nationen. Vor allem ist die Arbeitslosigkeit bei uns geringer;
dies vor allem deshalb, weil ein grosser Teil der Arbeits-
plätze, die am einen Ort verloren gingen, an anderen Orten
wieder durch neue Unternehmungen und neue Betriebe
geschaffen wurden.
Unsere Wirtschaft ist immer noch im vollen Strukturwandel,
und es findet dabei seit Jahren laufend eine Umverteilung
der Arbeitsplätze statt. Dieser Anpassungsprozess ist in
unserem Land bisher erfolgreich vorsieh gegangen, ist aber
nicht beendet und wir werden mit diesem Anpassungspro-
zess noch mehrere Jahre leben müssen. Unsere Volkswirt-
schaft hat diese Herausforderung gut bestanden, wenn auch
- und das dürfen und müssen wir feststellen - die Rahmen-
bedingungen auch für unsere Wirtschaft im Laufe der letz-
ten zehn Jahre schlechter geworden sind.
Wir sind uns bewusst, dass wir als Exportland nicht nur mit
den internen schweizerischen Rahmenbedingungen zu tun
haben, sondern auch mit den weltweiten konfrontiert wer-
den. Auf die letzteren haben wir nur einen sehr geringen
oder gar keinen Einfluss. Wir müssen uns aber damit ausein-
andersetzen, so wie sie sich uns bieten. Die schweizerische
Wirtschaft hatte dieses Handicap schon immer. Sie hat sich
bisher mit diesem Handicap auch erfolgreich auseinander-
gesetzt. Wir können und müssen dafür sorgen, dass sich
die innerschweizerischen Rahmenbedingungen nicht noch
mehr verschlechtern, sondern dass sie im Gegenteil wieder
verbessert werden. Ziel der Motion ist es, den Bundesrat
und auch das Parlament auf die Schwierigkeiten, die unsere
Wirtschaft längerfristig im Inland bedrängen, aufmerksam
zu machen. Wir wollen darauf hinweisen, wo die Rahmenbe-
dingungen verbessert werden könnten, und was zu unterlas-
sen ist, dass sie sich nicht noch weiter verschlechtern. Die
Motion fordert vom Bundesrat Massnahmen und Vorkehren
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Wirt-
schaft in folgenden sechs Bereichen:
-
Im Bereich der Steuergesetzgebung und der Steuern
selbst. Die Schweiz ist längst kein Steuerparadies mehr. Im
Laufe der letzten Jahrzehnte ist die Steuerbelastung der
Wirtschaft auch im Zusammenhang mit dem an sich begrüs-
senswerten Ausbau des Sozialstaates massiv angestiegen.
Der Trend, die Investitionen zugunsten des Konsumes
-
März 1984
85
Motion Andermatt
immer mehr zu belasten, hält an. Die Politik des Bundesra-
tes ist in gewisser Beziehung widersprüchlich.
In einer Botschaft des Bundesrates werden Vorkehrungen
für die Schaffung von Risikokapital vorgeschlagen, in der
anderen Botschaft-es betrifft dies die direkte Bundessteuer
- bringt es der gleiche Bundesrat fertig, die Eigenkapitalfi-
nanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung noch
mehr zu diskriminieren. Betroffen werden vor allem die
juristischen Personen mit schwacher und mittlerer Rendite.
Der vom Bundesrat ohne weitere Änderung vorgeschlagene
Proportionaltarif für juristische Personen von durchgehend
8 Prozent ergibt gegenüber dem heutigen Dreistufentarif
von 3,63 bis 9,8 Prozent eine stärkere Belastung der ertrags-
schwachen und eine Entlastung der ertragsstarken Unter-
nehmen. Betrachtet man das zusammen mit der jetzt schon
bestehenden Doppelbelastung des Eigenkapitals, kann man
wirklich nicht von einem volkswirtschaftlichen und steuer-
politischen Meisterstück sprechen.
Die kleinen und mittleren Betriebe, die keine eigene For-
schungsabteilung unterhalten können, sehen sich perio-
disch gezwungen, relativ grosse Summen für innovative
Massnahmen freizumachen, um neue Produkte anbieten zu
können und um sich Marktanteile im In- und Ausland zu
erhalten und eventuell auch neue zu erschliessen. Es wäre
sehr erwünscht, dass diesen Unternehmungen zweckge-
richtete steuerfreie Rückstellungen gestattet würden.
- Mit der gesetzlichen Verankerung der zweiten Säule für
alle Arbeitnehmer werden sich im Laufe des nächsten Jahr-
zehntes grosse Anlageprobleme stellen. Diese Kapitalien
stammen aus der Wirtschaft und vermindern das Risikokapi-
tal. Es sollten Mittel und Wege gesucht werden, um einen
gewissen Teil dieser Gelder auch als Risikokapital wieder
dem wirtschaftlichen Kreislauf dienlich zu machen.
- Seit Jahren beklagen wir uns immer wieder über die
zunehmende Regelungsdichte, verursacht durch die auf
Hochtouren laufende Gesetzesmaschinerie. Die immer grös-
ser werdende administrative Belastung trifft besonders die
Klein- und Mittelbetriebe.
In einem Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe legt der
Bundesrat eine zutreffende Analyse vor. Aus dieser Analyse
werden aber - wie ich meine - kaum sich aufdrängende
konkrete Folgerungen gezogen.
- Die eidgenössischen Hochschulen üben, durch den
Bund unterstützt, einen nicht unbedeutenden Einfluss auf
die Bildungspolitik aus. Jahrzehntelang war unser Poly an
der Spitze aller vergleichbaren Institute. Im Laufe der letzten
Jahrzehnte wurde dieses Institut laufend ausgebaut und
erweitert. Dabei lief offensichtlich die Quantität der Qualität
den Rang ab. Es nützt uns sehr wenig, wenn wir sehr viele
Ingenieure ausbilden, diese aber nach dem Studium den
Anforderungen der Wirtschaft nicht gewachsen sind. Unser
eidgenössisches Bildungsinstitut müsste sich rascher und
besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und auch an die
technologischen Veränderungen anpassen können. Die
Institute müssen auch in der Lage sein, Ingenieure der
Wirtschaft in Kursen auf den neuesten Stand der Wissen-
schaft «aufzudatieren». Dies soll aber nicht dadurch gesche-
hen, dass wir immer nur neue Abteilungen und neue Profes-
suren scharfen, sondern auch dadurch, dass überholte
Strukturen abgebaut oder umgebaut werden.
- Der Bund gibt jährlich via Nationalfonds rund 150 Millio-
nen Franken für wissenschaftliche Forschung aus. Bevor
dieses Geld ausgegeben werden kann, muss es auch ver-
dient werden. Die Wirtschaft leistet mit ihren Steuern einen
bedeutenden Beitrag an diese Summe. Ist sie dazu nicht
mehr in der Lage, so bleiben auch die Forschungsbeiträge
aus. Wir meinen, dass im Bereiche der eidgenössischen
Forschung eine härtere Selektion zwischen wirtschaftspoli-
tisch notwendigen und wissenschaftspolitisch wünschens-
werten Projekten durchgesetzt werden sollte.
- Für die kleinen und mittleren Betriebe ist der Zugang zur
staatlich geförderten Forschung recht schwierig. Dieser
Zugang sollte durch organisatorische Vorkehren erleichtert
werden. Dies könnte durch eine bessere Zusammenarbeit
des Bundes mit den Wirtschaftsverbänden geschehen.
Ich nehme an, dass Sie mit den Unterzeichnern der Motion
dahingehend einig sind, dass nur eine starke, innovative
Wirtschaft den Fortbestand unserer Wohlfahrt garantieren
kann. Ich nehme auch an, dass Sie mit mir einig sind im
Bestreben, dieser Wirtschaft nicht weiter durch staatliche,
oft gegebenermassen unbedachte und unüberlegte Schika-
nen das Leben sauer zu machen. Ich nehme an, dass auch
der Bundesrat bestrebt ist, alles zu unterlassen, was die
Rahmenbedingungen der Wirtschaft verschlechtert, dass er
im Gegenteil bereit ist, die Rahmenbedingungen zu verbes-
sern und gewillt ist, uns auch entsprechende Berichte und
Anträge zu unterbreiten.
In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, die Motion entge-
genzunehmen.
Bundesrat Purgier: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
sind, wie Herr Andermatt zu Recht sagt, für unsere freie,
soziale Marktwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie
sind dementsprechend auch in aller Leute Mund. Gelegent-
lich werden sie sogar als wirtschaftspolitisches Zauberwort
verwendet. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie in Präzisie-
rung dieses Gedankens namhafte Mittel und Wege vorschla-
gen und uns zu einer Stellungnahme für den gemeinsamen
Marsch durch diese schwierige Zeit auffordern.
Begriffliche Klarheit ist Voraussetzung für ein gutes
Gespräch. In der Regel werden unter dem Begriff «Rahmen-
bedingungen» in Anlehnung an die mikroökonomische
Theorie - die Theorie der Unternehmung - all jene Gegeben-
heiten verstanden, auf welche der Unternehmer keinen Ein-
fluss nehmen kann, da er diese als von aussen gegeben
betrachtet. Dazu gehören sowohl staatliche Bestimmungen,
wie Regulationen, Vorschriften, Kontrollen, fiskalische
Abgaben aller Art und Sozialversicherungsbeiträge, als auch
Faktoren, die uns von aussen, zum Beispiel durch Staatsver-
träge oder aber durch weltwirtschaftliche Gegebenheiten
auferlegt werden. Die Rahmenbedingungen unterliegen
zudem einem laufenden Wandel und gelten nicht für alle
Betroffenen im gleichen Umfang.
Sie gehen von der Annahme aus, dasss eine Verschlechte-
rung der Rahmenbedingungen stattgefunden habe. Ich
möchte, obwohl ich manchen Punkt Ihrer Sorge mittragen
möchte, hier gleich zu Beginn sagen, dass es keine eindeuti-
gen Kriterien gibt, an denen der behauptete Sachverhalt
gemessen und nachgewiesen werden könnte. Aber ich
benütze wie Sie gewisse Hilfsgrossen. Sie sprachen von den
Zahlen der in Kraft gesetzten Erlasse, von der Regelungs-
dichte, vom Ausmass der administrativen Belastungen, vom
Anteil der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt
bzw. Bruttoinlandprodukt. Wenn ich gleich mit der Staats-
quote beginne, so, weil etwas doch sehr signifikant ist. Wir
haben an der jüngsten Konferenz im OECD-Kreis in Paris die
Staatsquoten, bezogen auf das Bruttoinlandprodukt, vergli-
chen. Wir haben dann festgestellt, dass die OECD-Länder im
Schnitt eine Staatsquote von 50 Prozent aufweisen, wäh-
rend wir in den Raum von etwas unter 30 Prozent zu stehen
kommen, wobei darunter die Steuern, die Sozialversiche-
rungsbeiträge und alles mögliche subsummiert werden
müssen. Wir haben also noch einen deutlich grösseren
Freiraum. Ich benutze diese Aussage nicht, um zu sagen, die
von Ihnen geschilderten Probleme bestünden nicht. Aber es
tut doch gut, wenn man zu Beginn eines Gespräches weiss,
dass wir eine immer noch praktikable, in rhremSinn ausbau-
fähige Staatsquote haben.
Wenn ich die Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen in
Relation zum Bruttosozialprodukt setze, dann ist das in
Ergänzung zum oben Gesagten auch noch von einigem
Interesse. Dieser Anteil belief sich 1978 auf 27,1 Prozent und
bewegte sich 1982 um etwa 26,5 Prozent. Der Anteil der
Ausgaben für Anstalten, Betriebe und Sozialversicherungen
am Brottosozialprodukt erhöhte sich zwischen 1970 und
1981 geringfügig von 11,0 auf 12,2 Prozent. Aber auch das
ist noch respektabel, verglichen mit all den anderen Län-
dern. Wenn Sie bei der klassischen Staatsquote nur die
Motion Andermatt
86
13 mars 1984
Steuern und Sozialvensicherungsbeiträge einbuchen, kom-
men Sie zur geschilderten 30-Prozent-Summe, die ich Ihnen
angegeben habe.
Soviel zum Einstieg ir dieses Problem. Die Verbesserung
staatlich beeinflussbarer Rahmenbedingungen scheint mir
eine Daueraufgabe der Regierung im Bund, aber auch der
Regierungen in den Kantonen, ja sogar in den Gemeinden
zu sein, um die von Ihnen beschriebene Wettbewerbsfähig-
keit zu stärken. Nun sind wir uns aber alle sicher im klaren,
dass die Verbesserung der Rahmenbedingungen allein wohl
eine erwünschte, aber niemals eine hinreichende Vorausset-
zung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähig-
keit ist. Ich habe schon mehrfach erklärt und lasse mich
selbstverständlich dabei behaften, dass wir-auch in diesem
Departement und im Bundesrat - bezogen auf die Industrie,
bezogen auf das Gewerbe, bezogen auf Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, die ich als Gemeinschaft empfinde, alles
daran setzen müssen, um ihnen möglichst optimale Voraus-
setzungen für den harten wirtschaftlichen Kampf zu geben.
Das hat mit der Besteuerung, aber auch mit administrativem
Masshalten sehr viel zu tun. Ich komme auf diese Details
gemäss Ihren Fragen zurück.
Sie haben nach unseren Empfinden-hier treffen wir uns zu
einer ersten Feststellung - recht, wenn Sie sagen, dass der
autonome Handlungsspielraum der Unternehmen in den
letzten Jahren enger geworden ist infolge der Veränderun-
gen in der Wirtschaft; diese waren zum Teil technologiebe-
dingt, zum Teil auch bedingt durch das Aufkommen vieler
Bereiche, die man früher noch gar nicht kannte (denken Sie
an den Nuklearbereich), zum Teil aber auch durch die Admi-
nistration. Aus diesen Überlegungen heraus möchten wir
alles daran setzen, um diesen Handlungsspielraum nicht
immer noch enger werden zu lassen, wie wenn das ein
Trend wäre, dem man nicht wirksam begegnen könnte. Wir
sind demzufolge willens, bei administrativen Anforderun-
gen, bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben der
Lage der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Wir werden dabei
auch die von Ökonomen und anderen Partnern in diesem
Staat immer wieder zur Diskussion gestellte Bewertung der
sogenannten externen Kosten in unsere Überlegungen mit-
einbeziehen, um dem Verursacherprinzip letzten Endes
noch besser zum Durchbruch zu verhelfen.
Zu den verschiedenen aufgeworfenen Problemkreisen darf
ich möglichst knapp Stellung nehmen: Steuerliche Vor-
schriften, Bildung von Risikokapital. Ich sagte soeben, dass
die Schweiz zu den Industrieländern mit den niedrigsten
Staatsquoten-am Bru'toinland-bzw. Bruttosozialprodukt -
gehöre. Die Belastung der Unternehmen durch Steuern und
Sozialversicherungsabgaben ist demzufolge im internatio-
nalen Vergleich noch erträglich. Zum Teil ist die stärkere
Belastung der natürlichen Personen fast aller Einkommens-
gruppen eine Folge der eher zurückhaltenden Besteuerung
der Erwerbsgesellschaften, obwohl auch dort von Ihnen zu
Recht gewisse Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt
worden sind. Eine Verlagerung von den direkten Steuern,
insbesondere der natürlichen Personen, zu Verbrauchssteu-
ern, wie wir sie beantragt haben, ist durch Volksentscheide
verhindert worden. Da kann ich nur sagen: «don't tight thè
Problem», das muss ich als Bürger dieses Staates- genauso
wie Sie - akzeptieren, obwohl ich überzeugt bin, dass eine
langfristige Sanierung der Bundesfinanzen - um das klassi-
sche Beispiel zu nennen - nur möglich sein wird, wenn wir
das Steuersystem noch einmal überdenken, wie das unter
anderem auch Herr Ständerat Muheim in seiner Motion
verlangt hat. Das muss gesagt werden, damit man nicht
gleichsam den falschen Pianisten in seinem Spiel stört. Hier
ist das Volk zu gegebener Zeit beizuziehen, um besser über
die Runden zu kommen.
Die Höhe der steuerlich anerkannten Abschreibungssätze
muss bei der Beurteilung der Forderung nach einer steuer-
freien Bildung nicht abschreibungsbedingter Rückstellun-
gen mit in Betracht gezogen werden. Wir werden in nächster
Zeit über diese Fragen sorgfältig zu diskutieren haben, und
ich bringe sie in wenigen Minuten als gesonderte «Ein-
schaltüberlegung» in ihren Gesamtzusammenhang. Sie
haben das Verhältnis der Eigenkapitalbildung durch Selbst-
finanzierung mit angesprochen, Herr Andermatt. Ich erin-
nere hier daran, dass wir 1978 die Erhöhung der Abschrei-
bungssätze und die Verlängerung der Verlustvortragspe-
riode bei der Wehrsteuer beschlossen haben.
Das ist immer noch gültig. Es betrifft also einen Teil dessen,
was wir hier tun können. Aber es bedarf alles der Ergänzung
durch die entsprechenden kantonalen Vorschriften.
Nebst der Botschaft zu Bundesgesetzen über die Harmoni-
sierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden,
auf die Sie verwiesen haben, hat der Bundesrat sodann eine
Reihe weiterer Erleichterungen in Aussicht gestellt, Ver-
einfachungen, die ich für die Unternehmen unter admini-
strativen und fiskalischen Aspekten als wichtig erachte. So
soll bei einer Verlegung des Sitzes einer Unternehmung in
einen anderen Kanton die sogenannte Wegzugssteuer
entfallen. Daneben soll die steuerfreie Ersatzbeschaffung im
Bereiche des Geschäftsvermögens über die Kantons-
grenze hinaus in der ganzen Schweiz möglich sein. Die
Vereinheitlichung der Steuererklärung wird unter admini-
strativen Gesichtspunkten ebenfalls dem Unternehmen
dienen.
Nun muss ich in aller Bescheidung beifügen: Überall dort,
wo wir mit dem Steuerrecht ausserfiskalische Ziele errei-
chen möchten, sind uns durch das Verfassungsrecht recht
enge Grenzen gesetzt. Das trifft übrigens für viele Kantone
auch zu. Man möchte gerne manches machen, stösst aber
an rechtliche Grenzen. Wir haben jedoch in der Botschaft
zur Steuerharmonisierung deutlich darauf aufmerksam
gemacht, dass wir dort, wo wir eine Sach- und Förderungs-
kompetenz haben, fiskalische Anreize vorsehen. Solche
Kompetenzen sind namentlich im Konjunkturartikel und
auch im Artikel über die berufliche Vorsorge enthalten. Ich
hoffe, dass wir miteinander im Bereich des Risikokapitals
noch sinnvolle Lösungen fincen werden, obwohl auch dort
der Rechtsboden noch recht karg ist.
Ich sagte, dass ich eine Einschaltüberlegung mit Blick auf
zwei in Ihrer Motion erwähnte Erlasse machen möchte. Es
betrifft dies die Arbeitsbeschaffungsreserven, wo das revi-
dierte Bundesgesetz von Ihnen in naher Zukunft ausdisku-
tiert werden soll, wie die von Ihnen miterwähnten proportio-
nalen Bundessteuern für die juristischen Personen. Es geht
darum, ob man die drei Staffelungen beibehalten will oder
nicht. Ich möchte darauf verzichten, die zur Diskussion
stehenden Systeme jetzt gleich gegeneinander auszuspie-
len. Die Zeit reicht jetzt nicht, und wir haben dannzumal
nicht nur die Zeit, sondern die Pflicht, darüber zu diskutie-
ren. Auf jeden Fall sind wir der Meinung, dass wir durch die
Arbeitsbeschaffungsreserven den Unternehmen ebenfalls
ermöglichen, die in Zeiten guter Ertragsentwicklung geäuf-
neten Reserven in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für gute
Zwecke einzusetzen. Hier geht es um die Frage, ob wir die
Bildung von sogenannten zweckgerichteten steuerfreien
Rückstellungen akzeptieren. Das hätte beim geltenden pro-
gressiven Steuertarif zur Folge, dass durch Gewinnschwan-
kungen verursachte unterschiedliche Steuerbelastungen
geglättet werden könnten. Mit dem vorgesehenen Übergang
zu einem proportionalen Steuertarif würde dieses Interesse
dahinfallen. Das war eine Überlegung, die zu diesem Vor-
schlag führte, ob er durchkommt oder ob genügend gegen-
läufige Argumente-einen Teil davon haben Sie eingebracht
- zu einem Nein führen - das lasse ich vorläufig offen. Wir
sind aber - das möchte ich noch einmal festhalten - mit
Ihnen der Meinung, dass vermehrte Anstrengungen zur Risi-
kokapitalbildung in der schweizerischen Wirtschaft von-
nöten sind. Inwieweit wir das steuerlich noch besser
machen können, werden wir bis zum Juni mitbedenken, weil
der Antrag von Herrn Muheim, der von Ihrer Kommission
beschlossen worden ist, das von uns verlangt. Steuerliche
Erleichterungen allein für Bezüger mittlerer und insbeson-
dere kleiner Einkommen können indessen mangels ein-
schlägiger verfassungsrechtlicher Sach- und Förderungs-
kompetenz nicht vorgeseher werden. Dazu kommt, dass
über die Grössenordnung kleinerer oder mittlerer Einkom-
men ganz erhebliche Meinungsunterschiede bestehen. Darf
- März 198487
Motion Andermatt
ich daran erinnern, dass wir gemäss der letztes Jahr veröf-
fentlichten Untersuchung des Institutes für Wirtschaftsfor-
schung der Universität Basel die steuerbaren Einkommen
von 60 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahre 1978 als unter
40000 Franken liegend feststellten. Die Sparziele dieser
Gruppe konzentrieren sich erfahrungsgemäss auf den
Erwerb von selbstbewohntem Wohnraum, die Anschaffung
dauerhafter Konsumgüter, den Kauf teurer Dienstleistungen
sowie die individuelle und kollektive Vorsorge. Hier kann ich
mir ein Wort nicht ersparen. Wenn wir hier auch konsumen-
tenfreundlich, bürgerfreundlich, operieren wollen, sind
sicher die Kantone ebenfalls gehalten, die Eigenmietwerte,
die da und dort recht hoch sind, mitzuüberdenken im Sinne
dessen, was man immer wiederfordert, nämlich der Kapital-
bildung und Eigentumsförderung bei möglichst vielen unse-
rer Mitbürger. Mir liegt auch aus staatspolitischen Gründen
an solchen Möglichkeiten. Sie wissen, dass wir hier nur
zusammen mit den Kantonen zu Fortschritten kommen
können.
In der parlamentarischen Beratung über all das, was im
Zusammenhang steht mit der direkten Bundessteuer — mit
der Vorlage über die Steuerharmonisierung und mit einem
entsprechenden Abzug für die direkte Bundessteuer- wer-
den wir sicher auch die Frage des Einbezugs von Dividen-
den oder einer eventuell als weiteren Anreiz zur Risikokapi-
talbildung unter gewissen Voraussetzungen zu gewähren-
den Befreiung von Mitarbeiteraktien von der Einkommens-
steuer zu erörtern haben. Sie sehen also: wir sind hier mitten
im Denkprozess engagiert. Gelegentlich wird die Stempel-
abgabe auf Beteiligungsrechten als Behinderung der Bil-
dung von Risikokapital empfunden und dargestellt. Die ste-
tige und relativ starke Zunahme der Aktiengesellschaften
zwingt uns immerhin zur Frage: Wird das von den Gründern
jeweils so gewichtig empfunden, ja oder nein? Ich habe das
im anderen Departement noch sehr direkt bei der Vorberei-
tung der Aktienrechtsrevision mitgestaltet. Die Nettozu-
nahme an Aktiengesellschaften beläuft sich ja - wie Sie
wissen - trotz steigender Konkursrate im Schnitt auf 4000
pro Jahr. Trotz den bestehenden Stempelabgabeverpflich-
tungen sind also Gründungen noch nicht behindert oder
zumindest nicht verhindert worden. Ich prüfe auch diese
Fragen unter dem Aspekt der Förderung der Wirtschaft.
Nun ein Wort zu den Anlagevorschriften. Angesichts der von
den Pensionskassen und Lebensversicherungsgesellschaf-
ten verwalteten sehr umfangreichen Mitteln kommt diesen-
wie Sie zu Recht sagen - eine unerhört grosse volkswirt-
schaftliche Bedeutung zu. Heute sind die Anlagevorschrif-
ten im kantonalen Recht geregelt. Mit dem Bundesgesetz
über die berufliche Vorsorge wurde die gesetzliche Grund-
lage zur gesamtschweizerischen Neuordnung geschaffen.
Die entsprechende Verordnung liegt erst im Entwurf vor. Ich
meine aber, dass die vorgesehenen Anlagevorschriften auf
jeden Fall liberaler sein werden, also freiheitlicher, grosszü-
giger, mehr Möglichkeiten erschliessend als die bisherigen.
Anlagen in Sachwerten werden im Schnitt in wesentlich
grösserem Ausmass zugelassen als bisher. Das würde auch
die Zeichnung von risikotragendem Kapital erleichtern. Wir
sind alle brennend daran interessiert, dass das möglich ist.
Und dass in diesem Zusammenhang auch die Bewertungs-
vorschriften für Sachwerte in Überprüfung genommen wer-
den müssen, versteht sich von selbst. Sie erkennen daraus,
Herr Andermatt, dass wir diesem Teil Ihrer Motion bereits
weitgehend entsprochen haben. Ich hoffe, dass der Ertrag
dann Ihren eigenen Wertungen grosso modo gleichkommt.
Ein Wort zur Verminderung administrativer Auflagen.
Wir sind uns im Bundesrat der Belastung bewusst, die die
Administration insbesondere im Gewerbe, für mittlere und
kleine Unternehmen, bewirken kann. Wir werden uns sehr
energisch bemühen, mit allen Mitbetroffenen in den Kanto-
nen hier grössere Fortschritte zu erzielen. Es werden bei-
spielsweise Kleinbetriebe von statistischen Erhebungen
ausgenommen, soweit dadurch ihr Aussagewert als Statistik
nicht tel quel dahinfällt. Ich verweise auf das Bundesgesetz
über die Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebun-
gen. Wir werden auch den speziellen Verhältnissen dieser
Betriebe im Rahmen der Berücksichtigung des Verhältnis-
mässigkeitsprinzipes und der wirtschaftlichen Tragbarkeit
Rechnung tragen. Meine Leute haben ganz klare Weisun-
gen, in dieser Richtung alles zu durchforsten, wo wir zustän-
dig sind.
Auf dem Gebiet des Umweltschutzes wird im Lärm- und
Luftbereich - wie Sie wissen - im Zusammenhang mit den
unerlässlichen Taten manche Norm zwar umzusetzen sein
in die Praxis; wir möchten aber gegenüber den Normadres-
saten möglichst flexibel sein bei der Wahl der Mittel. Einen
Einfluss auf die Regelungsdichte hat auch die Bereitschaft
zur Zusammenarbeit bei den von den Umweltschutzproble-
men betroffenen Wirtschaftskreisen. Wir stellten in den letz-
ten Jahren fest, dass hier ganz namhafte Fortschritte erzielt
werden konnten. Sie erinnern sich an Wirtschaftskundige-
ich nenne nur Herrn Prof. Christian von Weizsäcker hier in
Bern -, die zu Recht darauf aufmerksam machen, auch die
Wirtschaft sei ja daran interessiert, dass die Kosten des
Umweltschutzes durch sinnvolle Belastung der Verursacher
. klar erkennbar werden. Dadurch wird die Wahl möglich: Will
ich etwas, das umweltproblematischer ist, teurer, oder
begnüge ich mich mit etwas Günstigerem, das eben umwelt-
freundlicher ist. Mir scheinen diese Konsensoperationen
dringlich zu sein.
Ein Wort noch zur Bildungspolitik: Sie haben sie zu Recht
angesprochen. Ich wage zu behaupten, dass einer der
Hauptvorteile dieses Staates in einem sehr gut ausgebauten
Bildungssystem liegt; dieses ist auch zur Bewältigung der
heutigen Wirtschaftsprobleme unerlässlich. Ich füge nicht
«ohne Stolz bei: Neben dem, was die Kantone in ihrem
hervorragenden Primarschul-, Sekundarschul- und Gymna-
sialwesen leisten, verdanken wir es auch der Berufsschule,
wo wir immer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen
die Kompetenz besitzen, dass wir weit weniger arbeitslose
Jugendliche haben als andere Staaten. Wir müssen auch der
Anpassung der Lehrpläne, der Anpassung der Professuren -
um nur in wenigen Fragmenten Ihre Ideen aufzugreifen -
Rechnung tragen. Sie haben selbst in Ihrem hohen Hause
Hochschullehrer; Sie werden mir darin beipflichten, dass wir
nicht einfach einmal Gewordenes für alle Zeit beibehalten
können. Ich habe den Dauerkontakt mit den Universitäten
und Hochschulen und weiss, dass das auch nicht die
Absicht der Hochschullehrer oder der Instanzen an der ETH
und an den Universitäten ist; hier greift ganz sicher die von
Ihnen gewünschte Anpassung, unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Gegebenheiten, Platz.
Das Tempo, das wir im Bereich der Informatik erleben,
zwingt uns ohne Zweifel, diesen Bereichen des Technolo-
gieprozesses eine besondere Bedeutung zu geben. Das
Tempo der Entwicklung auf diesem Gebiet, die Bedeutung
für die Bildung und Ausbildung auf allen Stufen, ist erst seit
kurzem zutage getreten. Wir sind bemüht, zusammen mit all
diesen Bildungsanstalten mitzuwirken, dass bis hinab in die
jungen Jahrgänge dieses Gedankengut Platz greift. Voraus-
setzung ist eine menschliche. Die Jungen sind sofort bereit;
sie können es auch sehr rasch. Wie Einstein sagte: Spiel-
trieb und intellektuelle Neugierde sind immer noch Hauptur-
sachen schöpferischer Leistungen - auch im Bereich der
Wirtschaft und im Bereich der Kunst. Wenn wir hier auch als
Mittelalterliche und Ältere die innere Bereitschaft aufbrin-
gen, zu akzeptieren, dass wir uns in einem dauernden Lern-
prozess befinden, dann werden wir mit diesen wirtschaftli-
chen Schwierigkeiten besser fertig.
Ich akzeptiere also das, was Sie über die Unterrichtskon-
zepte, über die Entwicklung der Programme, über neue
Unterrichtsstufen gesagt haben und bin auch gerne bereit,
weil es hier den Rahmen sprengt, das was wir bereits erar-
beitet haben im Bund, im Berufsbildungsbereich des BIGA,
zusammen mit den Kantonen Ihnen direkt zu unterbreiten,
wenn es Sie interessiert.
Schwerpunktbildung im Bereich der vom Bund geförderten
Forschung: Im Bereich der exakten und der Naturwissen-
schaften, der Ingenieurwissenschaften besteht eine starke
Konzentration auf traditionelle Forschungsgebiete wie Che-
mie und Pharmaforschung - mit Erfolg -, Landwirtschaft,
Motion Andermatt
88
13 mars 1984
Elektrotechnik, klassische Methoden der Energieerzeu-
gung, Kerntechnik und Festkörperphysik. Die von Ihnen
behauptete Verzettelung der Forschung beschränkt sich auf
neuere Bereiche, wie Mikro- und Optoelektronik und Infor-
matik. Ich glaube nicht, dass hier von einem eigentlichen
Krankheitsbild gesprochen werden könnte.
Neben den Grundlagenwissenschaften, die es zu fördern
gilt, eine Hauptaufgabe auch des Bundesstaates, werden wir
in der angewandten Forschung noch mehr zu erbringen
haben in enger Absprache mit der Wirtschaft. Die bevorste-
hende Vorlage über eine Beteiligung an einem Forschungs-
zentrum für Mikrotechnik in Neuenburg wird unter diesem
Aspekt zu gewichten sein. Ich bitte Sie, dort vor allem den
Zusammenhang zwischen der ETH Zürich, ETH Lausanne
und dieser «Annexanstalt», die wir in Neuenburg haben, voll
zu gewichten. Es ist unerlässlich, dass wir das, was die
Neuenburger Regierung, der Bund und die Wirtschaft glei-
stet haben, nicht kaputt gehen lassen, sondern in eine
sichere Zukunft führen, so dass im Zusammenwirken der
beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und
Neuenburgs in diesem mikroelektronischen Bereich eine
dauernde Forschungsstätte und auch die Umsetzung in die
angewandte Forschung möglich wird. Projektbezogene For-
schungsförderung, wie wir sie auch im EVD zum Teil mitfi-
nanzieren, erfolgt immer unter klarer Berücksichtigung von
Schwerpunkten. Ich bin gerne bereit, alle Details, sei es
Ihnen persönlich, sei es Ihrer Kommission, zu zeigen. Aber
ich wage zu behaupten, dass mein Bundesamt für Konjunk-
turfragen genau in dieser Ihrer Zielvorstellung arbeitet.
Wir wollen hier auch im allerengsten Schulterschluss mit
der Industrie laufend à jour sein, also modern genug, um
Gegenwarts- und nicht Vergangenheitsprobleme zu mei-
stern. Dass noch viel zu tun bleibt, das sei nicht verschwie-
gen. Das sind heisse Eisen. Wir versuchen sie mit Ihnen
gemeinsam, natürlich handschuhbewehrt, anzufassen.
Zum Zugang zu den Ergebnissen staatlich geförderter For-
schung. Es werden bereits grosse, in diese Richtung zie-
lende Anstrengungen unternommen. Das gilt vor allem für
die anwendungsorientierte Forschung. Bei Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben, welche aus Mitteln des vorer-
wähnten Bundesamtes für Konjunkturfragen mitfinanziert
werden, erfolgt die Veroreitung und Auswertung der Ergeb-
nisse durch jene Wirtschaftskreise, die sich zur Mitarbeit
und zur hälftigen Übernahme der Kosten verpflichtet haben.
Es ist ein typisch schweizerisches Modell, das wir gewählt
haben und mit Erfolg praktizieren. Mir scheint, dass das
auch von seilen der Wirtschaft - ich bin ja in dauerndem
Kontakt mit dem Vorort, dem VSM, auch mit den Gewerk-
schaften - mitgetrager wird.
Die Forschungsbericrne sind - soweit keine Geheimhal-
tungsklausel vereinbart wurde, zum Beispiel vor Patentan-
meldung - nach Ablauf einer gewissen Frist allgemein
zugänglich. Daneben werden die Ergebnisse an Seminarien,
Symposien und Inforrrationstagen weitergegeben. Zudem
erhalten Unternehmen Informationen über eingespielte und
bewährte industrienahe Kanäle wie Branchenforschgngs-
kommissionen (z. B. in derTextil- und Bekleidungsindustrie
und in der Nahrungsmittelindustrie) oder via Förderungsge-
sellschaften (ich denke; an die Werkzeugmaschinenbaufir-
men) oder über Fachvereinigungen.
Zur Diffusion der Ergebnisse trägt wesentlich auch die
Zusammenarbeit mit kantonalen Innovationsberatungsstel-
len und jene Minderheit von Handelskammern bei, die Kon-
takte zu Forschungsstatten vermitteln. Aus diesem Grund
hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Stär-
kung der mittel- und längerfristigen Anpassungsfähigkeit
der schweizerischen Wirtschaft eine Förderung von Innova-
tionsberatungsstellen in den wirtschaftlich bedrohten
Regionen vorgeschlagen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass
Sie heute morgen diese Massnahme akzeptiert haben.
Fazit: Herr Ständerat Andermatt hat ein besonders bedeut-
sames Gebiet unserer schweizerischen Wirtschaftspolitik
angeschnitten. Ich danke ihm dafür. Ich habe darzustellen
versucht, dass ein grosserTeil der von ihm einzeln geschil-
derten Massnahmen in Vorbereitung ist. Das ist der einzige
Grund, weshalb ich ihn ersuchen möchte, der Umwandlung
in ein Postulat beizupflichten. Damit vermeiden wir formalju-
ristische Schwierigkeiten, indem wir die Motion überneh-
men, dann aber wegen bereits laufenden Gesetzesarbeiten,
die in naher Zukunft bei Ihnen auf dem Tisch des Hauses
liegen werden, doch nicht dem vollen Motionstext Folge
leisten können. Es ist also ein Akt der intellektuellen Red-
lichkeit, wenn ich Sie ersuche, der Umwandlung in ein
Postulat zuzustimmen.
M. Meylan: Etant donné l'heure avancée, j'ai promis au
président de ne pas retenir votre attention plus de deux
minutes pour vous exposer les raisons de notre opposition à
cette motion.
Les membres socialistes de ce conseil devront s'y opposer,
bien que le développement qu'en a donné M. Andermatt soit
très modéré et intéressant, cela pour les raisons suivantes.
Premièrement, nous ne croyons pas que la pression fiscale
soit d'aucune façon à l'origine des difficultés économiques
que connaissent des régions et des entreprises de notre
pays. Deuxièmement, nous avons promis à nos électeurs de
lutter contre toute tentative de mise en péril de nos acquis
sociaux. Or, limiter l'octroi d'avantages fiscaux pour les
personnes disposant de revenus faibles et moyens est mani-
festement une attaque contre un acquis social.
En ce qui concerne la recherche, les propositions conte-
nues dans la motion de M. Andermatt ne sont pas condam-
nables en elles-mêmes, mais elles reflètent un état d'esprit
qui est très dangereux à l'heure actuelle. Je suis membre du
conseil des Ecoles polytechniques fédérales et je constate
lors de chaque séance que, sous prétexte de difficultés
économiques, on veut privilégier les recherches immédiate-
ment utiles par rapport à la recherche fondamentale. Je me
réfère aux déclarations faites à ce propos par le professeur
Speiser et qui ont été citées par M. Binder. La doctrine
économique professée par M. Speiser est entièrement libé-
rale; néanmoins, il a exprimé dans des conférences et des
articles sa vive inquiétude devant cette tendance à ne faire
que de l'utilitaire.
Andermatt: Ich möchte Herrn Bundesrat Furgler für die
Beantwortung meiner Ausführungen danken, und ich
möchte auch für das Verständnis, das er - und somit der
Bundesrat - den vorgebrachten Anliegen entgegenbringt,
danken. Es wäre übertrieben, wenn ich sagen würde, ich sei
von der Antwort vollkommen befriedigt. Ich meine, dass es
immer so bleiben wird, dass die Wirtschaft sich gegen
staatliche Auflagen und gegen staatliche Eingriffe zur Wehr
setzen muss.
Wir werden dieses Spannungsfeld immer vorfinden, und
darin sind natürlich verschiecene Standpunkte möglich.
Ich meine, dass die Aufgabe dass wir uns immer wieder
über dieses Spannungsfeld werden aussprechen müssen,
so oder so erhalten bleibt, ob mein Vorstoss nun als Motion
oder als Postulat eingereicht wird, und in diesem Sinne bin
ich einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat.
Überwiesen als Postulat
Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Andermatt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Verbesserung
Motion Andermatt. Conditions d'activité de l'économie
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.936
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
83-88
Page
Pagina
Ref. No
20 012 418
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