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419Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
und die Produktionsrichtung. Über die Ergebnisse der ver-
schiedenen Betriebsgruppen und über die Streuungsver-
hältnisse wird von der Forschungsanstalt Tänikon in einer
jährlichen Publikation eingehend orientiert.
Die heutige Regelung mit Bezug auf die Auswahl der Testbe-
triebe- das ist abschliessend festzuhalten - ist das Ergebnis
jahrelanger, sorgfältiger Abklärungen, die vom Bundesamt
für Landwirtschaft unter Mitwirkung von Experten, auch
solchen des Schweizerischen Bauernsekretariates, durch-
geführt worden sind. Es besteht deshalb kein Bedürfnis für
eine besondere Expertengruppe im Sinne der Motionärs.
Selbstverständlich ist indessen, dass die schwierigen, mit
der Abgrenzung der Testbetriebe und mit der Auswertung
verbundenen Fragen sorgfältig weiter verfolgt und, wenn
nötig überprüft und angepasst werden.
Der Bundesrat ist im übrigen in formeller Hinsicht der Auf-
fassung, dass es nicht möglich ist, ihn durch eine Motion zu
einem bestimmten Vorgehen in einem Bereich zu ver-
pflichten, der eindeutig in seiner Kompetenz liegt. Er ist
jedoch bereit, die Motion im Sinne der vorstehenden Aus-
führungen als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Überwiesen als Postulat
Transmis comme postulat
#ST# 83.926
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Motion du groupe radical-démocratique
Conditions d'activité de l'économie
Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Anträge zur
umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für
unsere Wirtschaft vorzulegen. Dabei ist insbesondere fol-
genden Anliegen Rechnung zu tragen:
a. Steuerliche und andere Vorschriften, welche die Bildung
von Eigenkapital und die Selbstfinanzierung der Unterneh-
men behindern oder welche die Investitionen gegenüber
dem Konsum benachteiligen, sind zu beseitigen oder zu
mildern.
b. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie durch die Ände-
rung von Anlagevorschriften und durch begrenzte steuerli-
che Anreize für Leute in unteren und mittleren Einkommens-
kategorien vermehrt private Risikokapitalquellen erschlos-
sen werden können.
c. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastung der
Wirtschaft (insbesondere auch der kleinen und mittleren
Unternehmen) durch administrative Auflagen vermindert
werden kann. Bestehende Auflagen sind abzubauen, zu
vereinfachen und/oder zu koordinieren, unvermeidliche
neue (z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes) sollen auf
bestehende abgestimmt und möglichst einfach gestaltet
werden. In den Botschaften ist darüber jeweilen eingehend
zu berichten.
d. Die im Einflussbereich des Bundes stehende Bildungspo-
litik ist besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und rascher
an die technologische Entwicklung anzupassen.
e. Die vom Bund geförderte Forschung ist auf wesentliche
Schwerpunkte zu konzentrieren, wobei die Bedürfnisse der
Wirtschaft vermehrt zu berücksichtigen sind.
f. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden hat der
Bund Vorkehren zu treffen, um den kleinen und mittleren
Unternehmungen den Zugang zu den Ergebnissen der staat-
lich geförderten Forschung organisatorisch zu erleichtern.
g. Um dem vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen
häufig in unregelmässigen zeitlichen Abständen auftreten-
den Finanzbedarf für Innovation und Entwicklung Rech-
nung zu tragen, sind zweckgerichtete steuerfreie Rückstel-
lungen zuzulassen.
Texte de la motion du 8 décembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport et des
propositions sur les moyens d'améliorer l'ensemble des
conditions d'activité de l'économie. Ces mesures devraient
notamment avoir pour objet:
a De supprimer ou d'atténuer les dispositions fiscales et
autres qui entravent la constitution, par les entreprises, de
capital propre et l'autofinancement de celles-ci, ou qui favo-
risent la consommation au détriment des investissements.
b. De soumettre au Parlement des propositions sur les
moyens de favoriser les investissements privés en capital-
risque, par une modification des dispositions relatives aux
placements et par l'octroi limité d'avantages fiscaux aux
personnes appartenant aux catégories de revenus infé-
rieures et moyennes.
c. De soumettre aux Chambres des propositions en vue
d'alléger (notamment pour les petites et moyennes entre-
prises) les servitudes administratives imposées à notre éco-
nomie. Les prescriptions existantes doivent être suppri-
mées, simplifiées ou coordonnées, et les prescriptions nou-
velles que l'on est obligé d'introduire (p. ex. dans le domaine
de la protection de l'environnement) doivent tenir compte de
celles qui existent déjà et être aussi simples que possible.
Chaque message du Conseil fédéral devra contenir un rap-
port détaillé sur cet aspect de la question.
d. D'adapter mieux que précédemment aux besoins de notre
économie et plus vite que jusqu'à présent à l'évolution
technologique la politique de formation relevant de la Con-
fédération.
e. D'axer sur certains problèmes importants la recherche
encouragée par la Confédération, en tenant mieux compte
des besoins de notre économie.
f. De prendre, en collaboration avec les associations écono-
miques, des mesures visant à faciliter aux petites et
moyennes entreprises l'accès aux résultats de la recherche
encouragée par l'Etat.
g. D'autoriser la constitution de réserves exonérées d'im-
pôts et destinées à un usage déterminé, afin de tenir compte
du fait que, dans les petites et moyennes entreprises notam-
ment, les besoins financiers pour l'innovation et le dévelop-
pement se font souvent sentir à intervalles réguliers.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Mitte der siebziger Jahre befindet sich die Weltwirt-
schaft in einer Phase der Stagnation und der Rezession. Die
Folgen davon sind für die einzelnen Volkswirtschaften teil-
weise gravierend: Stagnation oder Rückgang der Reallöhne,
Arbeitslosigkeit, Ertragszerfall bei den Unternehmen, unge-
nügende Investitionen, aufkeimender Protektionismus,
Abnahme der Tragkraft der Fundamente der Sozialversiche-
rungen, Ungleichgewichte der öffentlichen Haushalte usw.
Für diese bedenkliche Entwicklung sind verschiedene
Gründe verantwortlich, etwa die Ölschocks, die Destabilisie-
rung der Währungsrelationen, die Verschuldung verschie-
dener Abnehmerländer, das Aufkommen aggressiver
Exportländer im Fernen Osten oder die nicht überall bewäl-
tigte technologische Revolution. Daneben haben aber auch
wirtschaftspolitische Fehlentwicklungen zum Erlahmen der
Wachstumskräfte geführt. Beispiele dafür sind der wach-
sende Fiskaldruck, die Benachteiligung der Investitionen
gegenüber dem Konsum, die Einengung des unternehmeri-
schen Freiraumes durch überbordende staatliche Auflagen
Motion du groupe radical-dérrocratique
420N 23 mars 1984
und Vorschriften sowie generell die Zunahme des wirt-
schaftspolitischen Interventicnismus.
Die Schweiz konnte sich naturgemäss als Exportland den
weltwirtschaftlichen Entwickl jngen nicht entziehen. Immer-
hin ist festzustellen, dass die Situation bei uns Verhältnis-
massig besser ist als in andersn Industriestaaten. Insbeson-
dere ist die Arbeitslosigkeit im Mittel geringer. Die Gründe
dafür liegen in der besseren Sozialpartnerschaft, in unserer
noch einigermassen intakten marktwirtschaftlichen Grund-
ordnung und in den vergleichsweise besseren staatlichen
Rahmenbedingungen (Steuorbelastung, Bildungswesen,
Infrastruktur, Rechtssicherhe t usw.).
Es ist nun aber nicht zu übersehen, dass sich auch bei uns
die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich
verschlechtert haben. Das bestätigt auch der Bundesrat in
seinem Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe. Der rela-
tive Vorsprung gegenüber dem Ausland hat sich abgebaut.
Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:
- Das sogenannte Steuerparadies Schweiz hat erheblich an
Glanz eingebüsst. Die Steuerbelastungen sind in den letzten
Jahren sukzessive angestiegen. Der an sich begrüssens-
werte Ausbau des Sozialstaates hat der Wirtschaft erhebli-
che Kosten auferlegt. So ist eie gesamte Fiskalbelastung in
der Schweiz (Steuern plus obligatorische Sozialversiche-
rungsabgaben) zwischen 1965 und 1978 um nicht weniger
als 50 Prozent gestiegen. Zudem beginnen strukturelle Män-
gel in den Steuersystemen mi': wachsenden Sätzen spürbare
negative Wirkungen zu entfa ten.
- Die zunehmende Dichte staatlicher Regelungen hat ein
Ausmass erreicht, das die Unternehmen in ihrer Entwick-
lung ernsthaft zu bedrohen beginnt. Insbesondere kleinere
und mittlere Unternehmen verfügen weder über die Speziali-
sten noch über den Überblick, um die mannigfachen Aufla-
gen zu bewältigen. Damit wird die im Strukturwandel drin-
gend benötigte Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft be-
droht.
- Unser früher so vorbildliches Bildungswesen scheint
ebenfalls Schwächen zu zeigen. Es ist nicht mehr in der
Lage, den Absolventen das Wissen über die modernsten
Technologien zu vermitteln. Zudem erleben viele junge
Leute in unseren Schulen ein Klima der Wirtschaftsverteufe-
lung. Dies alles führt dazu, dass in unserer Wirtschaft wert-
volle Spezialisten fehlen, we.hrend andererseits ein Über-
schuss an Akademikern in brotlosen Berufen besteht.
- Ein kleines Land kann in der Forschung nicht auf allen
Gebieten Spitzenleistungen erbringen. Es entsteht oft der
Eindruck, dass durch eine Verzettelung der Forschungsan-
strengungen auch dort keine Spitzenleistungen mehr
erbracht werden, wo dies au:h für uns noch möglich sein
sollte. Zudem kann man feslstellen, dass vor allem kleine
und mittlere Unternehmen von der staatlichen Forschung
ungenügend profitieren, weil sie weder über Kontakte zur
Hochschule noch über Spezialisten verfügen. Es mangelt
diesen Unternehmen meist weniger an den finanziellen
Möglichkeiten als am Überblick und an den Kontakten zu
den Forschungsinstitutionen.
- Unsere Exportwirtschaft hat mehr und mehr mit Aus-
wüchsen des Protektionismus zu kämpfen.
Unsere Wirtschaft hat in der Vergangenheit bewiesen, dass
sie sich an neue wirtschaftliche und technologische Gege-
benheiten anpassen kann. Es ist nicht einzusehen, warum
sie dazu in Zukunft nicht in cer Lage sein sollte. Dazu sind
allerdings günstige Rahmenbedingungen nötig, damit diese
Anpassung nicht künstlich behindert wird. Die Rahmenbe-
dingungen müssen deshalb cort nachhaltig verbessert wer-
den, wo sie sich während desr letzten Jahre verschlechtert
haben, und sie müssen dort erhalten werden, wo sie noch
intakt sind. Im erwähnten Bericht über Klein- und Mittelbe-
triebe hat der Bundesrat eine zutreffende Analyse der Pro-
bleme unserer Wirtschaft vo"gelegt, hat aber die sich auf-
drängenden konkreten Folge'ungen daraus kaum gezogen.
Der Trend zur weiteren Verschlechterung der Rahmenbe-
dingungen muss nun gebrochen und deren Verbesserung
unter Einhaltung der ordnungspolitischen Abgrenzungen
zwischen Staat und Wirtschaft durch die Änderung ein-
schlägiger Vorschriften eingeleitet werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In der Regel werden unter Rahmenbedingungen alle Fakto-
ren verstanden, die das einzelne Unternehmen beeinflussen,
auf die das Unternehmen aber nicht selbst Einfluss nehmen
kann. Rahmenbedingungen sind nicht ausschliesslich das
Ergebnis nationalen staatlichen Handelns. Diese können
durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Entwick-
lungen verursacht sein, die vom schweizerischen Staatswe-
sen nicht oder nur in geringem Ausmass beeinflusst werden
können. Beispiele dafür sind etwa die Zinssätze auf interna-
tionalen Finanzmärkten, Wechselkurse, protektionistische
Praktiken, Preise international gehandelter Rohwaren. Dazu
gehören auch Veränderungen der Geburtenrate, die Verlän-
gerung der Lebenserwartung oder die Lohnentwicklung.
Die Verbesserung staatlich beeinflussbarer Rahmenbedin-
gungen ist wohl eine erwünschte, nicht jedoch bereits eine
hinreichende Voraussetzung zur Stärkung der internationa-
len Wettbewerbsfähigkeit. Diese kann nur durch gemein-
same oder gleichgerichtete Anstrengungen von Staat und
Wirtschaft erreicht werden. Der Beitrag des Staates ist oft
nur subsidiär und muss vom Willen der Wirtschaft zur
Anpassung an veränderte Gegebenheiten mitgetragen wer-
den. Trotz dieser Vorbehalte ist der Bundesrat der Meinung,
dass sich der autonome Handlungsspielraum der Unterneh-
men in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch neue Rege-
lungen im Interesse übergeordneter Ziele - verengt hat. Er
teilt deshalb die Auffassung, dass auch das Verhalten des
Staates die veränderten Verhältnisse mitberücksichtigen
soll, soweit dies möglich ist. Er ist denn auch willens, insbe-
sondere bei den administrativen Anforderungen sowie bei
der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben der Lage der
Wirtschaft Rechnung zu tragen. Er hat dabei aber auch die
von Ökonomen und ändern Kreisen seit längerer Zeit gefor-
derte vermehrte Berücksichtigung externer Kosten in seine
Überlegungen miteinzubeziehen, d. h. dem Verursacher-
prinzip verstärkt zum Durchbruch zu verhelfen. Häufig wird
es notwendig sein, einen tragbaren Mittelweg zwischen den
verschiedenen Anforderungen zu suchen.
Zu den verschiedenen aufgeworfenen Problemkreisen
möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
a. und g. Steuerliche Vorschriften/Bildung von Risikokapi-
tal: Die Schweiz gehört zu den Industrieländern mit den
niedrigsten Staatsquoten am Bruttosozialprodukt. Die Bela-
stung der Unternehmungen durch Steuern und Sozialversi-
cherungsabgaben ist immer noch massig. Zum Teil ist die
stärkere Belastung der natürlichen Personen fast aller Ein-
kommensgruppen eine Folge der zurückhaltenden Besteue-
rung der Erwerbsgesellschaften. Eine Verlagerung von den
direkten Steuern insbesondere der natürlichen Personen zu
Verbrauchssteuern ist durch Volksentscheide verhindert
worden. Diese Abstimmungsergebnisse zeigen, dass weite-
ren Verlagerungen der Steuerbelastung im Sinne der
Motion politisch enge Grenzen gezogen sind.
Das bescheidene gesamtwirtschaftliche Wachstum seit rund
einem Jahrzehnt hat sich auch auf die Lohnentwicklung
ausgewirkt. Sie verlief weniger günstig als jene der Einkom-
men aus festverzinslichen Anlagen. Dies zeigt unter ande-
rem die teilweise unerwartet starke Zunahme der Erträge
der Verrechnungssteuer. Bei der Beurteilung der Anliegen
der Motion muss auch diesen Faktoren Rechnung getragen
werden. Sie gehören ebenso zum Gesamtbild der Wirtschaft
unseres Landes wie der verschärfte Wettbewerbs- und
Anpassungsdruck, dem ein grosser Teil der Unternehmun-
gen ausgesetzt ist.
Im Verlauf der letzten Jahre sind erhebliche Anstrengungen
unternommen worden, um die Bildung von Eigenkapital
durch Selbstfinanzierung zu erleichtern. Erinnert sei insbe-
sondere an die im Rahmen der Massnahmen zur Milderung
der wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Ende 1978 einge-
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421
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
führte Erhöhung der Abschreibungssätze und die Verlänge-
rung der Verlustvortragsperiode bei der Wehrsteuer (direkte
Bundessteuer). In seiner Botschaft zu Bundesgesetzen über
die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und
Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer sieht der
Bundesrat die gleichen Erleichterungen bei der direkten
Bundessteuer vor. Daneben enthält die erwähnte Vorlage
eine Reihe weiterer Erleichterungen und Vereinfachungen,
die gerade auch den Unternehmen zugute kommen werden.
So soll bei einer Verlegung des Sitzes einer Unternehmung
in einen anderen Kanton die sogenannte Wegzugssteuer,
d. h. die Besteuerung der stillen Reserven, entfallen. Dane-
ben soll die steuerfreie Ersatzbeschaffung im Bereiche des
Geschäftsvermögens über die Kantonsgrenzen hinaus in
der ganzen Schweiz möglich sein. Ferner ist die Vereinheitli-
chung der Steuererklärung und der Beilagen vorgesehen,
was nicht zuletzt auch den Unternehmen erhebliche admini-
strative Vereinfachungen bringen wird. Allfällige weiterge-
hende Massnahmen können bei der parlamentarischen
Beratung der Vorlage zur Steuerharmonisierung geprüft
werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Förde-
rung ausserf iskalischer Ziele mit dem Steuerrecht an verfas-
sungsrechtliche Grenzen stösst. Der Bundesrat hat bereits
in seiner Botschaft zur Steuerharmonisierung darauf auf-
merksam gemacht, dass der Bund nur dort fiskalische
Anreize vorsehen kann, wo er eine Sach- oder Förderungs-
kompetenz hat (BB11983III 44ff.). Solche Kompetenzen sind
namentlich im Konjunkturartikel und im Artikel über die
berufliche Vorsorge enthalten. Hingegen hat der Bund keine
Kompetenz, die Bildung von Eigenkapital, insbesondere von
Risikokapital, ganz generell steuerlich zu begünstigen. Die
Förderungskompetenzen ausserhalb des Konjunkturartikels
sind nämlich auf «einzelne Wirtschaftszweige» beschränkt.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Bund die Kantone
mangels verfassungsrechtlicher Ermächtigung nicht ver-
pflichten könnte, die fragliche Förderung in ihrem Steuersy-
stem vorzusehen.
Die Höhe der steuerlich anerkannten Abschreibungssätze
muss bei der Beurteilung der Forderung nach einer steuer-
freien Bildung nicht abschreibungsbedingter Rückstellun-
gen mit in Betracht gezogen werden. Einer Kumulation
beider steuerlicher Erleichterungen sind politische Grenzen
gesetzt.
Immerhin werden in nächster Zeit zwei in Richtung der
Motion zielende Erlasse von den eidgenössischen Räten zu
behandeln sein: das revidierte Bundesgesetz über die Bil-
dung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven und
die Einführung eines proportionalen Steuertarifsfür juristi-
sche Personen bei der direkten Bundessteuer. Obschon mit
dem Vorschlag nach Zulassung steuerfreier Rückstellungen
nicht deckungsgleich, wird das beantragte Instrument der
steuerfreien Arbeitsbeschaffungsreserven den Unterneh-
men ermöglichen, die in Zeiten guter Ertragsentwicklung
geäufneten Reserven in wirtschaftlich schwierigen Lagen
auch für die genannten Zwecke einzusetzen. Würde die
Bildung von sogenannten «zweckgerichteten steuerfreien
Rückstellungen» zugelassen, hätte dies beim geltenden pro-
gressiven Steuertarif zur Folge, dass durch Gewinnschwan-
kungen verursachte unterschiedliche Steuerbelastungen
geglättet werden könnten. Mit dem vorgesehenen Übergang
zu einem proportionalen Steuertarif entfiele das Interesse
dafür.
Auch der Bundesrat ist entschieden der Meinung, dass
vermehrte Anstrengungen zur Risikokapitalbildung in der
schweizerischen Wirtschaft vonnöten sind. Steuerliche
Erleichterungen allein für Bezüger mittlerer und insbeson-
dere kleinerer Einkommen können indessen mangels ein-
schlägiger verfassungsrechtlicher Sach- und Förderungs-
kompetenz nicht vorgesehen werden.
Dazu kommt, dass über die Grössenordnung kleiner oder
mittlerer Einkommen erhebliche Meinungsverschiedenhei-
ten bestehen. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammen-
hang daran erinnern, dass gemäss der im letzten Jahr veröf-
fentlichten Untersuchung des Institutes für Wirtschaftsfor-
schung der Universität Basel die steuerbaren Einkommen
von 60 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahre 1978 unter
40 000 Franken lagen. Die Sparziele dieser Gruppen konzen-
trieren sich erfahrungsgemäss auf den Erwerb von selbstbe-
wohntem Wohnraum, die Anschaffung dauerhafter Konsum-
güter, den Kauf teurer Dienstleistungen sowie die individu-
elle und kollektive Vorsorge.
Neben dem nun gesetzlich verankerten Anspruch auf Abzug
der Prämien für die berufliche Vorsorge vom steuerbaren
Einkommen ist auch an den Abzug anderer Versicherungs-
prämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten
Bundessteuer hinzuweisen. In der Vorlage über die Steuer-
harmonisierung wird ein entsprechender Abzug für die
direkte Bundessteuer und die Einkommenssteuer der Kan-
tone vorgesehen bzw. beibehalten. In der parlamentarischen
Beratung kann allenfalls der Einbezug von Dividenden oder
als weiterer Anreiz zur Risikokapitalbildung zum Beispiel
eine unter gewissen Voraussetzungen zu gewährende
Befreiung von Mitarbeiteraktien von der Einkommenssteuer
erörtert werden.
Gelegentlich wird die Stempelabgabe auf Beteiligungsrech-
ten (Emissionsabgabe) als Behinderung der Bildung von
Risikokapital dargestellt. Die stetige und relativ starke
Zunahme der Zahl der Aktiengesellschaften spricht gegen
diese These. Deren Nettozunahme beläuft sich in den letzten
Jahren trotz der steigenden Konkursrate im Schnitt auf rund
- Aufgrund dieser Entwicklung darf wohl kaum gesagt
werden, die Stempelabgabe behindere generell die Bildung
von Risikokapital. Diese wird angesichts der vielen Vorteile,
welche die Rechtsform der AG bietet, in Kauf genommen.
Allerdings kann zum Beispiel bei Firmen mit hohen Entwick-
lungsrisiken die Emissionsabgabe eine starke Belastung
darstellen. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Probleme
im Zusammenhang mit der Finanzierung dieser Risiken zu
prüfen.
Die Motion verlangt ferner die Beseitigung oder Milderung
der steuerlichen Vorschriften, welche die Investitionen
gegenüber dem Konsum benachteiligen. Über die Eliminie-
rung der taxe occulte ist im vergangenen Jahr ein Vernehm-
lassungsverfahren durchgeführt worden. Bei der Auswer-
tung soll auch der Übergang zu einer moderneren Umsatz-
besteuerung unter Einrechnung der Dienstleistungen in die
Überlegungen einbezogen werden. Eine allfällige Beseiti-
gung der taxe occulte setzt voraus, dass die entstehenden
Einnahmenausfälle kompensiert werden.
b. Anlagevorschriften: Angesichts der von den Pensionskas-
sen und Lebensversicherungsgesellschaften verwalteten
umfangreichen Mittel kommt diesen auch eine grosse volks-
wirtschaftliche Bedeutung in der Anlagepolitik zu. Heute
sind die Anlagevorschriften der Pensionskassen im kantona-
len Recht geregelt. Mit dem Bundesgesetz über die berufli-
che Vorsorge wurde die gesetzliche Grundlage zu deren
gesamtschweizerischen Vereinheitlichung geschaffen. Die
entsprechende Verordnung liegt erst im Entwurf vor. Die
vorgeschlagenen Anlagevorschriften sind gesamthaft gese-
hen liberaler als bei der bisherigen Regelung. Anlagen in
Sachwerten würden im Schnitt in wesentlich grösserem
Ausmass als bisher zugelassen. Damit würden Zeichnungen
von risikotragendem Kapital erleichtert. Auch die Bewer-
tungsvorschriften für Sachwerte befinden sich in Überprü-
fung. Der Forderung der Motion wird somit schon weitge-
hend entsprochen.
c. Verminderung administrativer Auflagen: Der Bundesrat ist
sich der Belastung bewusst, die sich insbesondere für die
kleinen und auch mittleren Unternehmen aus administrati-
ven Auflagen ergibt. Er hat sich bisher stets bemüht, deren
Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Es werden bei-
spielsweise Kleinbetriebe von statistischen Erhebungen
ausgenommen, soweit dadurch ihr Aussagewert nicht
beeinträchtigt wird (BG über Konjunkturbeobachtung und
Konjunkturerhebungen). Den speziellen Verhältnissen.die-
ser Betriebe wird zudem generell im Rahmen der Berück-
sichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips und der wirt-
schaftlichen Tragbarkeit Rechnung getragen.
Daneben gibt es aber auch Bereiche, in denen neue Rege-
Motion du groupe radical-dérrocratique422N 23 mars 1984
lungen im Interesse übergeordneterziele nicht zu umgehen
sind. Dies gilt nicht zuletzt auch für das in der Motion
erwähnte Gebiet des Umweltschutzes. Bundesrat und Ver-
waltung sind bestrebt, die sich in Vorbereitung befindlichen
Verordnungen zum Umweltschutzgesetz administrativ mög-
lichst einfach auszugestalten.
Im Lärm- und Luftbereich we'den wo immer möglich Emis-
sionsgrenzwerte vorgegeben. Zu deren Einhaltung bleibt
dem Normadressaten die grundsätzliche Flexibilität bei der
Wahl der Mittel erhalten. In besonderen Belastungsgebieten
dürfte allerdings der Erlass von detaillierten Vorschriften
kaum zu umgehen sein.
Die Notwendigkeit administrativer Vorschriften hängt auch
davon ab, wieweit es den Anbietern von Investitions- und
Konsumgütern gelingt, emissionsarme Produkte und Ver-
fahren zu entwickeln. Je effizienter und kostengünstiger
diese sind, desto höher wird deren Verbreitungsgrad sein.
Je mehr die technische Entwicklung eigenständig in Rich-
tung umweit- und gleichzeitig auch anwenderfreundlicher
Produkte geht, desto geringer kann voraussichtlich die
administrative Regelungsdichte gehalten werden.
Einen Einfluss auf die Regelungsdichte hat auch die Bereit-
schaft zur Zusammenarbeit der von einem Umweltschutz-
problem betroffenen Wirtschaftskreise. Um detaillierte und
aufwendige administrative Vorschriften zu vermeiden, wird
in Erwägung gezogen, Jahreshöchstwerte des Gesamtver-
brauches einzelner umweltgefährdender Stoffe zu vereinba-
ren. Der entsprechenden Branche bliebe es dann überlas-
sen, sich über die Art und Weise der Zielerreichung zu
verständigen. Dazu braucht es aber einvernehmliche Lösun-
gen zwischen den Beteiligten.
Vom Konsens über die wesentlichen Elemente einer ziel-
und problemgerechten Lösung hängt es ab, ob eine System-
optimierung mit einem mögliohst geringen wirtschaftlichen
und administrativen Aufwanc verwirklicht werden kann.
Der Bundesrat ist bereit, an der Suche nach einvernehmli-
chen Lösungen mitzuwirken. Deren Zustandekommen
hängt in jedem Einzelfall aber auch von der Kooperations-
und Konsensbereitschaft der anderen Verhandlungspartner
ab.
d. Bildungspolitik: Der Bundasrat misst der Anpassung der
Bildungspolitik an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der
Wirtschaft sowie an die technologische Entwicklung hohe
Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat er in der dem Bund
unterstellten Berufsbildung -- im Rahmen der begrenzten
finanziellen Möglichkeiten - bereits Massnahmen vorge-
kehrt und eingeleitet, die d«)r beschleunigten technologi-
schen Entwicklung Rechnurg tragen. In breitem Umfang
werden Lehrkräften der Beru'sschulen in enger Zusammen-
arbeit mit der Wirtschaft und den höheren Fachschulen die
notwendigen Grundlagen der Informatik vermittelt und die
Berufsschulen in der Anpassi ng des entsprechenden Unter-
richtsmaterials unterstützt. Auch die höheren Fachschulen
(Ingenieurschulen, Technike-schulen, Höhere Wirtschafts-
und Verwaltungsschulen) stehen durch Dozenten und Stu-
dierende in einem dauernden und vielfältigen Bezug zur
Praxis. Die Bearbeitung in der Wirtschaft formulierter Pro-
blemstellungen im Unterricht und eine bessere apparative
Ausstattung sollten die Absolventen befähigen, Kaderfunk-
tionen in der Wirtschaft zu üoernehmen und dort innovativ
tätig zu sein.
Das Tempo der Entwicklung auf dem Gebiete der Informatik,
deren Bedeutung für die Bilcung und Ausbildung auf allen
Stufen erst seit Beginn dieses Jahrzehntes deutlich zutage
getreten ist, hat sowohl für eie Schulen wie für die Ausbil-
dung in der Wirtschaft grosse Probleme aufgeworfen. Die
föderalistische Struktur unseres Bildungswesens sowie die
Zersplitterung der Schulhohsiten und der Träger der ver-
schiedenen Schulen haben ebenfalls nicht dazu beigetra-
gen, die gegenseitige Abstimmung der Ausbildungspro-
gramme zwischen den verschiedenen Schulen und Schulty-
pen zu erleichtern. Sie erschweren es auch, die notwendi-
gen personellen und finanziellen Mittel für eine Revision der
Unterrichtskonzepte, die Entwicklung der Programme und
Unterlagen für neue Unterrichtsstufen und für die Aus- und
Weiterbildung von Dozenten aufzubringen. Auch der Wirt-
schaft ist es zum Teil nur mit Verzögerung gelungen, sich
über Anpassungen der Bildungs- und Ausbildungsinhalte zu
einigen. Ein Konsens über neue in den Pflichtstoff aufzuneh-
mende Lehrstoffe bedeutet noch keine Einigkeit über die
Herabsetzung des Zeitaufwandes für die Behandlung bishe-
riger Unterrichtsstufen. Wenn neue Technologien erst in
wenigen Unternehmen des Einzugsgebietes einer Schule
angewendet werden, ergeben sich dadurch auch Schwierig-
keiten für den berufsbegleitenden Unterricht. Dies ist insbe-
sondere für jene Stoffgebiete der Fall, zu deren Behandlung
kostspielige Einrichtungen erforderlich sind.
Was die bundeseigenen Hochschulen betrifft, so sind im
Schweizerischen Schulrat die interessierten Kreise, also
auch die Industrie, vertreten und können ihren Einfluss auf
die Bildungspolitik geltend machen. Die Personalplafonie-
rung und die Mittelknappheit haben allerdings die Anpas-
sungen der Forschungs- und Lehrprogramme erschwert.
Insbesondere die Bedürfnisse der Studienrichtungen mit
ansteigenden Studentenzahlen können nicht ausschliess-
lich durch Umlagerungen von Mitteln gedeckt werden. Die-
selben Gründe erschweren es auch, die Weiterbildung im
wünschbaren Ausmass auszubauen. Selbst in Wirtschafts-
zweigen, deren Entwicklung von jener der technischen
Hochschulen, der Ingenieurschulen und anderer höherer
Fachschulen stark beeinflusst wird, fällt es einzelnen Unter-
nehmungen hin und wieder schwer, für diese Anliegen früh-
zeitig das notwendige Verständnis aufzubringen.
Anpassungen unseres föderalistischen Schulsystems erfor-
dern ein hohes Mass an Konsens. Unter dem Druck der
beschleunigten strukturellen Veränderungen in der Wirt-
schaft scheint sich in jüngster Zeit ein verstärktes Problem-
bewusstsein herausgebildet zu haben. Um eine frühzeitigere
Konsensbildung zu erleichtern, hat der Bundesrat den Wis-
senschaftsrat ermächtigt, Früherkennungsstudien durchzu-
führen. Ergänzende Untersuchungen wurden und werden
von einzelnen Bundesämtern, dem Schweizerischen Schul-
rat, vom Nationalfonds und der Hochschulkonferenz durch-
geführt oder in Auftrag gegeben. Mit den beiden Impulspro-
grammen konnten Anstösse ausgelöst werden, die sich nun
in grösserer Breite auszuwirken beginnen. Sobald genü-
gend konkrete Ergebnisse und Empfehlungen vorliegen,
wird der Bundesrat bemüht sein, zu deren Realisierung
beizutragen. Für das Gebiet der Mikrotechnik, insbesondere
der Mikro- und Optoelektronik, wird er noch dieses Jahr
Vorschläge unterbreiten.
e. Schwerpunktbildung in der vom Bund geförderten For-
schung: Im Bereich der exakten und Naturwissenschaften
sowie der entsprechenden Ingenieurwissenschaften besteht
eine relativ starke Konzentration auf traditionelle For-
schungsgebiete wie Chemie- und Pharmaforschung, Land-
Wirtschaft, Elektrotechnik und klassische Methoden der
Energieerzeugung, Kerntechnik und Festkörperphysik. Die
behauptete Verzettelung der Forschung beschränkt sich auf
neuere Gebiete wie zum Beispiel die Mikro- und Opto-
elektronik, die Informatik, die Bereiche, die für den Über-
gang von den biologischen Grundlagenwissenschaften in
die Ingenieurtechnik reif sind, und die Materialforschung.
Mit Hilfe der projektbezogenen Forschungsförderung ist im
Laufe der letzten Jahre aber eine verstärkte Schwerpunktbil-
dung auch in diesen Bereichen erfolgt. Dazu beigetragen
haben sowohl die Forschungsförderung durch den Natio-
nalfonds, einschliesslich der Nationalen Programme, als
auch vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement
partnerschaftlich mit Industriefirmen finanzierte, wirtschaft-
lich motivierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Mittelknappheit hat die Vertiefung und die systemati-
sche längerfristige Planung aber zunehmend behindert.
Zudem hat sich wiederholt gezeigt, dass die projektbezo-
gene Forschungsförderung auf die Dauer nicht genügt, um
gleichgewichtige Forschungsanstrengungen in den neue-
ren Gebieten der wissenschaftlich motivierten Forschung
und den in industrielle Anwendungen überleitenden Inge-
- März 1984 N
423Motion (Räz)-Basler
nieurtechniken zu erreichen. Dies gilt ebenso für den Einbe-
zug dieser Domänen in die Lehre.
Trotz zum Teil hervorragender Einzelleistungen ist die
Umsetzung in die Wirtschaftspraxis auch durch die nur
schwache Entwicklung des Marktes für Risikokapital
erschwert worden. Dies trifft insbesondere für Anwendungs-
gebiete zu, die in der schweizerischen Wirtschaftsstruktur
noch nicht stark verbreitet und verankert sind.
Mit dem Forschungsgesetz besteht nun eine Rechtsgrund-
lage für eine bessere Abstimmung insbesondere zwischen
der wissenschaftlich motivierten Forschung und der inge-
nieurtechnischen sowie der wirtschaftlich motivierten For-
schung und Entwicklung. Diese Zielsetzung wird aber kaum
nur durch die Umlagerung von Mitteln und von Personal
insbesondere in den Ingenieurschulen und in den techni-
schen sowie den kantonalen Hochschulen zu erreichen
sein. Solange darüber kein ausreichender auch politischer
Konsens besteht, werden zwischen Zielsetzungen und Mit-
teln weiterhin Disproportionen bestehen,
f. Zugang zu den Ergebnissen staatlich geförderter For-
schungen: Es werden bereits grosse, in diese Richtung
zielende Anstrengungen unternommen. Dies gilt insbeson-
dere für die anwendungsorientierte Forschung. Bei For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben, welche aus Mitteln
des Bundesamtes für Konjunkturfragen mitfinanziert wer-
den, erfolgen die Verbreitung und Auswertung der Ergeb-
nisse durch jene Wirtschaftskreise, die sich zur Mitarbeit
und zur hälftigen Übernahme der Kosten verpflichtet haben.
Die Forschungsberichte sind, soweit keine Geheimhaltungs-
klausel vereinbart wurde (z. B. vor Patentanmeldung), nach
Ablauf einer gewissen Frist allgemein zugänglich. Häufig
erfolgt die Publikation auch in Form von Aufsätzen in Fach-
zeitschriften oder von Dissertationen. Daneben werden die
Ergebnisse auch an Seminarien, Symposien oder Informa-
tionstagungen weitergegeben. Zudem erhalten Unterneh-
men Informationen über eingespielte und bewährte indu-
strienahe Kanäle wie Branchenforschungskommissionen
(z. B. Textil- und Bekleidungsindustrie, Nahrungsmittelindu-
strie), Förderungsgesellschaften (z. B. Werkzeugmaschi-
nenbau) oder über Fachvereinigungen.
Zur Diffusion der Ergebnisse trägt wesentlich auch die
Zusammenarbeit mit kantonalen Innovationsberatungsstel-
len und jener Minderheit von Handelskammern bei, die
Kontakte zu Forschungsstätten vermitteln. Aus diesem
Grund hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur
Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit
der schweizerischen Wirtschaft eine Förderung von Innova-
tionsberatungsstellen in wirtschaftlich bedrohten Regionen
auf kantonaler und regionaler Ebene vorgeschlagen. Der
enge Kontakt dieser Stellen mit der klein- und mittelbetrieb-
lichen Wirtschaft ihres Kantons oder ihrer Region kann dazu
beitragen, dass die Forschungskapazitäten und For-
schungsergebnisse von Universitäten und Hochschulen
auch von jenen Unternehmen genutzt werden, die bisher
keinen Zugang dazu gefunden haben.
Für eine Verbreitung der Ergebnisse tragen auf Bundesseite
ferner die an beiden technischen Hochschulen zur Verfü-
gung stehenden Kontaktstellen bei.
Dieser weitgefächerte Informationsfluss gewährleistet eine
breite Streuung der Forschungsergebnisse, zumal für jene
Unternehmen, die tatsächlich daran interessiert sind. Der
Bundesrat ist der Meinung, der berechtigten Forderung der
Motion sei schon weitgehend entsprochen worden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
#ST# 82.427
Motion (Räz)-Basler
Index der Konsumentenpreise.
Neue Berechnung
Indice des prix à la consommation.
Nouveau mode de calcul
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1982
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (BIGA) zu veranlassen, den Indexwaren-
korb in zwei Gruppen aufzuteilen und getrennt zu be-
rechnen:
a. Gruppe Zwangsbedarf, der die normal üblichen Güter
des täglichen Bedarfs aufweist (Grundnahrungsmittel,
Bekleidung, Miete usw.).
b. Gruppe Wunschbedarf (Wahlbedarf), der die nicht dem
Lebensbedarf dienenden Warengruppen einschliesst
(Genuss- und Luxusartikel wie Tabak, alkoholische
Getränke, Kosmetika usw.).
Die neue Strukturierung des Indexes ist dem Parlament zur
Genehmigung vorzulegen.
Texte de la motion du 17 juin 1982
Le Conseil fédéral est chargé de demander à l'Office fédéral
de l'industrie, des arts et métiers et du travail de partager en
deux groupes le panier-type de biens et services et d'en
calculer séparément l'indice des prix:
a. Groupe des marchandises et services indispensables qui
comprendra les biens courants destinés à couvrir les
besoins quotidiens normaux (alimentation de base, habille-
ment, loyer, etc.).
b. Groupe des marchandises et services facultatifs qui ne
comprendra pas les marchandises servant à couvrir les
besoins vitaux (denrées et articles de luxe, tels que tabac,
boissons alcooliques, produits de beauté).
La nouvelle structure de l'indice des prix devra être soumise
à l'approbation du parlement.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger,
Augsburger, Basler, Blocher, Bühler-Tschappina, Bürer-
Walenstadt, Columberg, (Dürr), Eisenring, Fischer-Weinfel-
den, Flubacher, Frei-Romanshorn, Geissbühler, Graf, Hari,
Hofmann, Hösli, Houmard, (Jost), Jung, (Kaufmann), Kühne,
Landolt, Martignoni, (Messmer), Müller-Scharnachtal, Nebi-
ker, Nef, Nussbaumer, Gehen, Oehler, Ogi, Reichling, Risi-
Schwyz, (Roth), Röthlin, Rutishauser, Rüttimann, Schnyder-
Bern, Schule, Schwarz, (Teuscher), Thévoz, Vetsch,
(Zwygart) 46)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit .
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist zurzeit als
Folge der erwiesenen methodisch-systematischen Fehlbe-
rechnung Gegenstand breiter Diskussionen. Es ist ein offe-
nes Geheimnis, dass die für die Berechnung einbezogenen
Warengruppen Gebrauchsgüter enthalten, die nicht zum
normalen täglichen Lebensbedarf gehören.
Der schlimmste Ausgabenmechanismus von heute ist der
Index. Die Bundesfinanzen und die leere Bundeskasse sind
Zeugen davon.
Die gesamte Wirtschaft kommt in ihrem Konkurrenzkampf
zunehmend in grössere Schwierigkeiten (Betriebsschlies-
sungen, Betriebsverlegungen ins Ausland, Kurzarbeit, Ar-
beitsplatzverluste).
Das Berechnungssystem führte und führt zu zu hohen Teue-
rungsraten und zu überhöhten Auszahlungen. Beim Teue-
rungsausgleich müsste die Gruppe Wunschbedarf (Wahlbe-
darf) wesentlich schwächer gewichtet werden. Es ist eindeu-
tig und klar erwiesen, dass durch diesen Berechnungsmo-
dus mit dem längst fragwürdigen Warenkorb unsere öffentli-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Motion du groupe radical-démocratique Conditions d'activité de l'économie
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.926
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
419-423
Page
Pagina
Ref. No
20 012 328
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