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CH_VB_001Ch Vb29.11.1983Originalquelle öffnen →
Interpellation Zumbühl 60029 novembre 1983 Art. 9 Abs. 5 Antrag der Kommission Sind zwei im gleichen Haushalt lebende Ehegatten anspruchsberechtigt, so steht der Anspruch jedem Ehegat- ten zur Hälfte zu. Die Auszahlung erfolgt in der Regel ge- meinsam. Art. 9 al. 5 Proposition de la commission ...droit aux prestations appartient, par moitié, à chacun d'eux. Les deux montants sont, en règle générale, versés simultanément. Gerber, Berichterstatter: Hier geht es, wie bei Artikel 3, um einen Zusatzantrag unseres Kollegen Hänsenberger, der die Anspruchsberechtigung für die Haushaltungszulagen und hier jetzt für die Kinderzulagen beiden Ehepartnern zubilli- gen möchte. Die Kommission hat diesem Antrag zuge- stimmt. Bundesrat Egli: Der Antrag zu Artikel 9 Absatz 5 wie auch zu Artikel 3 Absatz 2 ist logisch. Sie wissen, dass der Bund den Auftrag hat, die gesamte Gesetzgebung zu durchforsten und überall dort Änderungen vorzunehmen, wo die Geschlech- tergleichheit nicht gewährleistet ist. Es besteht hier tatsäch- lich eine Gelegenheit, eine solche Abänderung vorzu- nehmen. Es ist nur auf folgendes aufmerksam zu machen: Bei Artikel 3 Absatz 2 handelt es sich um die Haushaltzulage. Hier entstehen keine Schwierigkeiten. Schwierigkeiten können aber bei den Kinderzulagen überall dort entstehen, wo kein Normalzustand besteht, wo die Eltern nicht zusammenle- ben, beispielsweise bei geschiedenen Ehen. Auch kann es Schwierigkeiten geben, wenn dereine Ehegatte in der Land- wirtschaft tätig ist und der andere in einem anderen Wirt- schaftszweig. Die Änderung, die Sie hier treffen, wird mög- licherweise in Widerspruch kommen zu verschiedenen kan- tonalen Vorschriften. Es ist Sache der Kantone, auch ihre Gesetzgebung an die Geschlechtergleichheit anzupassen. Aus diesen Überlegungen stimmt auch der Bundesrat dieser Änderung zu. Angenommen -Adopté Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 83.587 Interpellation Zumbühl Holzabsatz. Förderung Encouragement de la vente du bois Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1983 Die gegenwärtige Situation der einheimischen Waldwirt- schaft ist prekär. Sie ist vor allem wegen des übermässigen Importes von billigem ausländischem Holz nicht mehr kon- kurrenzfähig. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
Was wurde bereits getan, um die einheimische Waldwirt- schaft über die Förderung des Holzabsatzes zu unter- stützen?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergrei- fen, um in Zukunft den Absatz des einheimischen Holzes zu kostendeckenden Preisen sicherzustellen? Texte de l'interpellation du 4 octobre 1983 Notre économie forestière se trouve dans une situation précaire à l'heure actuelle. Ce sont avant tout les importa- tions excessives de bois étranger bon marché qui lui ont fait perdre sa compétitivité. Je pose donc au Conseil fédéral les questions suivantes:
Quelles sqnt les mesures qui ont déjà été prises pour soutenir notre économie forestière par le biais de l'encoura- gement de la vente du bois?
Quelles sont les mesures que le Conseil fédéral entend prendre pour assurer à l'avenir la vente du bois indigène à un prix qui couvre les frais de production? Mitunterzeichner- Cosignataires: Arnold, Cavelty, Dobler (3) Zumbühl: «Der Wald, von allen geliebt und von den meisten verkannt», so ist der Bericht der Kantonsoberförster-Konfe- renz von 1983 betitelt. Man könnte annehmen, dass sich in jüngster Zeit ein Gesinnungswandel vollzogen hat. Man spricht wieder mehr und recht viel von der Bedeutung des Waldes. Allerdings ist es mit dem «Davon-Sprechen» noch lange nicht getan, wenigstens sollte man dann von allem sprechen. Während der vergangenen Herbstsession der eidgenössi- schen Räte wurden in beiden Kammern rund 20 Vorstösse, die in direktem Zusammenhang mit dem Waldsterben stan- den, behandelt. Die Wahlen sind jetzt vorbei; es hat sich nun wieder eine etwas nüchternere Betrachtungsweise einge- stellt. Die meisten Begehren liefen in der einen Richtung: Mehr Umweltschutz, rascheres Handeln bezüglich der Abgasvorschriften, Tempoverminderung des motorisierten Verkehrs, Förderung der Forschung, internationale Zusam- menarbeit usw. Beinahe nichts blieb unerwähnt. Aber ein Punkt wurde nach meiner Ansicht zuwenig oder gar nicht angesprochen, nämlich die Bedeutung der zweckmässigen Bewirtschaftung des Waldes. Forstleute wie Waldbesitzer wissen zu gut, dass ein gut bewirtschafteter Wald gegen Schädigungen aller Art viel widerstandsfähiger ist als ein Wald, der in der Bewirtschaftung und Pflege vernachlässigt wird. Wie steht es diesbezüglich in unserem Land? Aus rund 1,1 Millionen Hektaren Waldfläche in der Schweiz werden jährlich etwa 4 Millionen Kubikmeter Holz gehauen, meist aus leicht zugänglichen, erschlossenen Waldungen. Der Jahresverbrauch in der Schweiz beträgt jedoch 6 bis 7 Millionen Kubikmeter. Es muss also beinahe die Hälfte des Inlandbedarfes importiert werden, obwohl die Holznutzun- gen im Inland mit Leichtigkeit gesteigert werden könnten. Warum ist das Inlandangebot nicht grösser? Im Jahre 1982 war die Holzhauerei in rund der Hälfte der schweizerischen Forstbetriebe nicht mehr kostendeckend. Das Aufrüsten des
November 1983 601 Interpellation Zumbühl Holzes ist mit viel Handarbeit verbunden, und die steigenden Lohnkosten machen einen beträchtlichen Teil der Gewin- nungskosten aus. Leider können die Holzpreise nicht belie- big angepasst werden, weil das billige Importholz unsere eigenen Erzeugnisse zu stark konkurrenziert. Die Rationali- sierung in der Waldwirtschaft wird soweit wie möglich geför- dert. Es sind ihr aber gewisse Schranken gesetzt. So sind zum Beispiel bei uns grossflächige Holzhauereien un- denkbar. Zu den Lohnkosten ist zu bemerken: Die Waldarbeit ist streng und oft gefährlich. Sie ist auch stark vom Wetter abhängig. Die Forstleute haben ein Anrecht auf einen rech- ten Lohn. Aber in der Zeit von 1969 bis 1977 sind die Lohnkosten um 140 Prozent gestiegen, die durchschnittli- chen Holzerlöse haben jedoch nur um 60 Prozent zugenom- men. Von 1977 bis heute hat sich daran kaum etwas geän- dert. Die äusserst mühsame Verwertung des Sturmholzes - verursacht durch den Föhnsturm vom 7. bis 8. November 1982-hat in diesem Jäh r gezeigt, wie schlimm die Situation ist. Ohne besondere mathematische Kenntnisse kann man ausrechnen, was das heisst. Sogar in den Krisenjahren der dreissiger Jahre war es besser als heute. Damals konnte man zum Beispiel in unserer Gegend den Ster Brennholz für 8 bis 10 Franken zum Aufrüsten in Akkord vergeben; der Verkaufspreis betrug 18 bis 20 Franken. Man hatte immer noch eine Rendite von rund 10 Franken pro Ster, was damals Geld bedeutete, besonders bei grösseren Holzschlä- gen. Die logische Folge dieser Unstimmigkeit, Lohnkosten und Holzerlös, findet ihren Niederschlag in der Bewirtschaf- tung des Waldes. Grosse Flächen - es betrifft dies beson- ders den Gebirgswald - werden nicht mehr bewirtschaftet, weil den Waldbesitzern nicht zugemutet werden kann, lau- fend Defizite verkraften zu müssen. Es betrifft besonders private, aber auch viele öffentliche Waldbesitzer. Was hat dieser Zustand zur Folge? Der Wald wird überaltern und den ungünstigen Umwelteinflüssen und Schädlingen aller Art nicht mehr gewachsen sein - lies saurer Regen, tierische Schädlinge, auch Wildschaden usw. Es gehen je länger, je mehr wertvolle Arbeitsplätze, besonders in den Gebirgstälern, verloren. Die schweizerische Wald- und Holz- wirtschaft beschäftigt zurzeit noch etwa 90 000 Personen. Sie übertrifft damit sogar die Uhren- und Textilindustrie; aber wie lange noch? Der Wald stellt bekanntlich für die Energieversorgung unse- res Landes in Zeiten gestörter Zufuhr eine wertvolle Reserve dar. In diesem Jahrhundert haben wir dies zweimal auf eine eindrückliche Art erlebt. Diese Reserve wird aber je länger, je schmäler, wenn der Wald nicht zweckmässig bewirtschaf- tet wird, wenn mehr Fallholz als gesundes vorhanden ist, wenn der Jungwuchs nicht aufkommen kann usw. Den gegenwärtigen Holzüberfluss kann man leider nicht spei- chern; einzig derWald kann speichern, abernurdann, wenn er gepflegt wird. Wer mit offenen Augen über die Gebirgspfade wandert, der erkennt bald, wie wichtig die Schutzfunktionen unseres Waldes sind. Wer diesbezüglich noch nicht überzeugt ist, der wage in der Ferienzeit einen Abstecher nach dem sym- pathischen Feriendorf Adelboden. Ich erinnere mich an die aufschlussreiche Exkursion der parlamentarischen Gruppe Forstwirtschaft vom vergangenen Sommer. Und Adelboden ist natürlich nicht ein einmaliger Fall, Hunderte sind ihm gleich. Damit ich einigermassen vollständig bleibe und zugleich etwas mit der Zeit gehe, erinnere ich auch an die Erholungs- funktion des Waldes. Ein Wald mit verfaulten Bäumen ist natürlich für die Erholung nicht sehr geeignet. Man könnte eher von einem waldwirtschaftlichen Ärgernis sprechen. Er kann auch der klimatischen Ausgleichsfunktion nicht mehr gerecht werden; kurzum: von einem überalterten Wald ist nicht mehr viel zu erwarten. Und nun die logische Schlussfolgerung aus meinen Ausfüh- rungen: Wenn wir den Wald pflegen und damit gesund erhalten wollen, dann muss er auch unter ungünstigen Voraussetzungen bewirtschaftet werden können. Wenn die notwendige Bewirtschaftung möglich sein soll, dann muss der jährliche Inlandanteil an Nutz- und Brenn- holz zum mindesten mit kostendeckenden Preisen seinen Absatz finden. Und wenn wieder gesunde marktwirtschaftli- che Verhältnisse auf dem Holzmarkt eintreten sollen, dann muss die Einfuhrpolitik besser in Griff genommen werden. Selbstverständlich gibt es bestimmte Spezialholzarten, die nach wie vor importiert werden müssen. Wenn jedoch die Einfuhr besser unter Kontrolle steht, dann könnte sich die Nachfrage nach dem einheimischen Holz, welches vielfach der Qualität des Importholzes ebenbürtig ist, verbessern. Bestimmt könnten vom Bund aus Exportmöglichkeiten gefördert werden, besonders für Brennholz oder Industrie- holz (Papierholz usw.); ich glaube, bei gutem Willen könnte man zum Beispiel bei Bauten der PTT oder SBB vermehrt dem einheimischen Holz den Vorzug geben. Ich denke da an Schwellenholz usw. Man könnte damit einen Beitrag zur Absatzförderung im Inland leisten. Wenn nichts geschieht und alles beim alten bleibt, dann wird der bereits alarmie- rende Zustand von heute recht bald geradezu katastrophal für die schweizerische Waldwirtschaft. Es ist zu befürchten, dass infolge der Zwangsnutzungen in den Nachbarländern (Waldsterben) die Schweiz erst recht mit Importholz überschwemmt werden wird. Was ich nun festgestellt habe, kenne ich aus eigener Anschauung. Es stimmt mit den Verlautbarungen der Fachleute und der waldwirtschaftlichen Organisationen weitgehend überein. Sie erkennen nun die Gründe, die mich dazu bewegt haben, über eine Interpellation auf die gegenwärtige Situation der Waldwirtschaft hinzuweisen und den Bundesrat anzufragen, was er bereits getan hat, um die einheimische Waldwirt- schaft über die Förderung des Holzabsatzes zu unterstützen und welche Massnahmen in Aussicht stehen, um in Zukunft den Absatz des einheimischen Holzes zu kostendeckenden Preisen sicherzustellen. Bundesrat Egli: Ich gebe Ihnen vorerst die schriftlich vorlie- gende Antwort des Bundesrates bekannt, um sodann noch einige eigene Überlegungen anzuschliessen: «Nachdem die Holzpreise in der Schweiz und in den umlie- genden Ländern bis etwa 1981 gestiegen sind, gingen sie seither spürbar zurück. In unserem Land wie auch in der Europäischen Gemeinschaft, unserem wichtigsten Handels- partner, ist diese Entwicklung in erster Linie auf ein Schrumpfen der Nachfrage .(z. B. in der Bauwirtschaft) zurückzuführen. In einer solchen Situation liegt die Versu- chung nahe, billige Importe zugunsten teurerer Inlandpro- dukte zurückzudämmen. Solche Tendenzen könnten auch in Ländern auftreten, die zu den besten Abnehmern schwei- zerischer Holzexporte zählen. Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass in den letzten Jahr- zehnten nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den umliegenden Ländern der Anteil der Einfuhren am gesam- ten Holzverbrauch stark gestiegen ist. In der Europäischen Gemeinschaft erreicht er heute beispielsweise über 50 Pro- zent. Angesichts der Vorteile, die sich für die Schweiz als stark exportorientiertes Land aus der internationalen Han- delsliberalisierung ergeben, muss man Bestrebungen entge- gentreten, welche den im Aussenhandel erreichten Liberali- sierungsgrad wieder rückgängig machen. Sogar für den Holzsektor wäre es kaum von Interesse, wenn durch Abstri- che am Grundsatz des liberalen Aussenhandels die gewach- senen Ein- und Ausfuhrströme eingeschränkt würden. Trotz ungünstiger Preislage darf der Umstand nicht übersehen werden, dass in der Schweiz die Holzeinfuhren in den letz- ten Monaten zurückgingen, während die Ausfuhren insge- samt stabil geblieben sind. Insbesondere beim Fichten- und Tannenrundholz, unserem wichtigsten Exportprodukt, sind die Ausfuhren sogar gestiegen», Herr Interpellant! «Finan- zielle Beiträge der öffentlichen Hand an die Deckung der im allgemeinen Interesse erbrachten Leistungen der Forstbe- triebe sind zweifellos gerechtfertigt. Bund und Kantone entrichten bekanntlich solche Beiträge für Aufforstungen und Verbauungen, für Waldwege und Waldzusammenle- gungen sowie für Aus- und Weiterbildung in der Forstwirt-
Budget de la Confédération 1984 602 29 novembre 1983 schaft.» Dazu konnte ich Ihren Ausführungen, Herr Interpel- lant, und Ihrer Interpellationsbegründung nichts entneh- men. Ich konnte auch nichts entnehmen über die 27 Millio- nen Franken, die der Bundesrat zugunsten des Waldes beschlossen hat, worüber ich Sie anlässlich der letzten Session orientiert habe. Von diesen 27 Millionen Franken werden allein 4 Millionen Franken zugunsten von waldtech- nischen Massnahmen verwendet, also im Walde selbst, wäh- rend die übrigen rund 23 Millionen eher für die Forschung und die Inventaraufnahme der Wälder bestimmt sind. «Die Waldbesitzer haben jedoch öfter noch erhebliche Restko- sten zu tragen (das trifft vor allem im Gebirge zu), was den Erlös der Holznutzung, der die wirtschaftliche Basis für Pflege und Erhaltung des Waldes darstellt, in Zeiten tiefer Preise beträchtlich einzuschränken vermag. Der Bundesrat anerkennt die wichtigen Funktionen des Waldes. Eine Unterstützung der einheimischen Waldwirtschaft über eine gezielte direkte Förderung des Holzabsatzes kann jedoch aus finanziellen und handelsvertraglichen Gründen nur in begründeten Ausnahmesituationen und unter Rücksicht- nahme auf unsere aussenwirtschaftlichen Interessen in Frage kommen. Zur Sicherstellung des Absatzes des einhei- mischen Holzes zu kostendeckenden Preisen gedenkt der Bundesrat in nächster Zukunft keine direkten Massnahmen zu treffen. Im Rahmen der bevorstehenden Revision des eidgenössischen Forstpolizeigesetzes sollen jedoch Mass- nahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Forstbetriebe geprüft werden. Als neues Element bei der Lagebeurteilung ist seit einiger Zeit das sogenannte Wald- sterben mit den zu erwartenden vermehrten Holznutzungen dazugekommen. Noch nicht absehbar sind im heutigen Zeit- punkt die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Waldschä- den. Falls sich dadurch die Situation auf dem Holzmarkt spürbar verschlechtern sollte, würde der Bundesrat die Möglichkeiten prüfen, durch besondere Massnahmen für die nötige Entlastung zu sorgen.» Soweit die Antwort des Bundesrates. - Sie ist eine klare Absage an den Protektionismus und entspricht der vom Bundesrat bisher verfolgten Aussenhandelspolitik. Ausser- dem entspricht sie den von der Schweiz eingegangenen Verpflichtungen im GATT, in der EFTA sowie in den Freihan- delsverträgen mit den Europäischen Gemeinschaften. Sie wissen, dass in all diesen Verträgen Holz nicht zu den landwirtschaftlichen Produkten, sondern zu den Industrie- produkten zählt, bei welchen der Zollabbau spielt. Diese Antwort stimmt auch überein mit unserer Stellungnahme zur Motion Dobler, welche hier kürzlich behandelt wurde. Die Motion Dobler haben wir damals nur insoweit entgegen- genommen, als es darum ging, für die im November 1982 angerichteten Sturmschäden Wiederaufforstungen auf den zerstörten Arealen vorzunehmen. Wir sind aber damals der Motion Dobler auch entgegenge- treten, insoweit sie vom Bundesrat handelspolitische Mass- nahmen verlangte. Wir haben schon damals erklärt, dass die ganze Situation überdacht werden müsste, wenn im Zusam- menhang mit dem Waldsterben Billigsteinfuhren - ich denke insbesondere aus Ländern wie der Tschechoslowa- kei, der DDR, aber auch aus der Bundesrepublik - so stark auf den inländischen Holzmarkt drücken würden, dass sich die Anrufung der Schutzklauseln rechtfertigen würde. In diesem Falle müssten wir in der Tat unsere bisherige Politik überdenken und unter Umständen an der Grenze Massnah- men treffen. Dies ist aber heute noch nicht der Fall. Zumbühl: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für seine Ausfüh- rungen. Man wird es mir aber nicht verübeln, wenn ich sage, dass ich gerne etwas konkretere Zusicherungen von seilen des Bundesrates vernommen hätte. Was der Bund bis jetzt getan hat, sei voll anerkannt. Wenn das in meinen Ausfüh- rungen zu wenig zum Ausdruck gekommen ist, so bitte ich um Entschuldigung. Aber gerade die derzeitigen Feststel- lungen zeigen doch, dass diese Massnahmen noch zu wenig sind, dass noch ein Vermehrtes getan werden muss. Immerhin darf ich feststellen, dass vom zuständigen Depar- tement diesem Anliegen Aufmerksamkeit geschenkt wird, wofür ich danke. Ich war nur in einem Punkt von der Antwort befriedigt, d. h. von den Andeutungen, man werde diesem Anliegen gelegentlich die notwendige Aufmerksamkeit schenken. #ST# 83.052 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1984 Budget de la Confédération 1984 Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Oktober 1983 Message et projet d'arrêté du 3 octobre 1983 Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne Andermatt, Berichterstatter: Bereits bei der Abnahme der Staatsrechnung 1982 im Mai dieses Jahres befasste sich die Finanzkommission mit den Budgetzahlen und den Zielen für das Jahr 1984. Der Bundesrat prognostizierte damals für 1984 einen Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 1,45 Milliarden Franken, was die Finanzkommission als nicht akzeptabel bezeichnete. Sie verlangte vom Bundesrat, dass alles unternommen werde, um den Ausgabenüber- schuss deutlich unter 1 Milliarde Franken zu senken. Das vom Bundesrat nun vorgelegte Budget weist bei Aus- klammerung von 330 Millionen Franken Beschäftigungs- massnahmen noch einen Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 826 Millionen Franken aus. Der auch die Vermögensveränderungen berücksichtigende Gesamt- voranschlag rechnet einschliesslich der Beschäftigungs- massnahmen mit einem Reinaufwand von 1,348 Milliarden Franken. Dieses Resultat ist mehr als enttäuschend. Es ist um so enttäuschender, als der Voranschlag mit einem stol- zen Einnahmenwachstum von 10,1 Prozent gegenüber dem Voranschlag 1983 rechnet. Das aber auch auf 10,6 Prozent prognostizierte Ausgabenwachstum überschreitet deutlich das bisher gewohnte Mass des Ausgabenwachstums. Enttäuschend ist das Bundesbudget auch deshalb, weil hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung dem Voran- schlag die Annahme zugrunde liegt, dass 1984 bei einer verhältnismässig geringen Teuerung von 3 Prozent eine gewisse wirtschaftliche Erholung einsetzen werde. Eine nähere Analyse der Voranschlagszahlen ergibt, dass wir zu einem guten Teil einmal mehr die Gefangenen unse- rer früheren Beschlüsse sind. Nach Auskunft der Finanzver- waltung sind 64 Prozent der im Voranschlag 1984 eingestell- ten Ausgaben ganz gebunden, während bei den restlichen 36 Prozent die Flexibilität lediglich zwischen 3 bis 15 Pro- zent liegt. Ihre Finanzkommission kam zum Schluss, ein Ausgabenüberschuss in der Grössenordnung von 1,156 Mil- liarden Franken sei nicht akzeptabel. Bei der Beratung der Budgeteingaben in den Sektionen und später im Kommis- sionsplenum nahm sie deshalb die Ihnen auf der Fahne unterbreiteten Korrekturen vor. Wir werden auf die bean- tragten Ausgabenkürzungen bzw. Einnahmenerhöhungen bei der Detailberatung im einzelnen noch zurückzukommen haben. Die Anträge führen zu einer Reduktion des Aus- gabe n Überschusses in der Finanzrechnung auf 774 Millio- nen Franken, einschliesslich 330 Millionen Franken für Beschäftigungsmassnahmen; ein Ergebnis, das rein optisch wesentlich besser aussieht, das allerdings- das muss hier gleich beigefügt werden - mit einigen Schönheitsfehlern behaftet ist, denn wesentliche Kürzungsoperationen könn- ten durch die Realität zunichte gemacht werden - wir den- ken etwa an das um 50 Millionen Franken tiefer eingesetzte SBB-Defizit -, oder sie werden die Budgets späterer Jahre
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zumbühl Holzabsatz. Förderung Interpellation Zumbühl Encouragement de la vente du bois In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.587 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.11.1983 - 08:00 Date Data Seite 600-602 Page Pagina Ref. No 20 012 152 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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