Motion Schafftet630
30 novembre 1983
reisezeit mit der Bahn, zum Beispiel von Adliswil nach Bern,
wird um 20 bis 30 Minuten verkürzt. Im Agglomerationsver-
kehr können sehr viel mehr Arbeitsplätze direkt mit der
Bahn erreicht werden, und am Hauptbahnhof stehen viele
Fahrmöglichkeiten mit Tram, Bus oder SBB in allen Rich-
tungen zur Verfügung, im Gegensatz zu heute.
Die Kosten für die neue 1592 Meter lange unterirdische
Doppelspurstreckewerden auf 105 Millionen Franken veran-
schlagt. Der Kanton Zürich übernimmt 72,41 Millionen Fran-
ken, und die sechs berührten Gemeinden beteiligen sich
zusammen mit 18,1 Millionen Franken an der Finanzierung
dieses Bauwerkes. Der Bund bezahlt aus dem Rahmenkredit
für technische Verbesserungen konzessionierter Transport-
unternehmen einen Beitrag von 14,49 Millionen Franken.
Dieser Rahmenkredit wurde schon 1981 vom Parlament
bewilligt.
Die Finanzierung steht heute nicht mehr zur Diskussion,
sondern nur die Erteilung der Konzession für die neue
Strecke. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes
müssen Konzessionen für neue Eisenbahnstrecken, mit
denen das Netz erweitert werden soll, von der Bundesver-
sammlung erteilt werden. Die neue Strecke wird weitgehend
unterirdisch angelegt. Sie ist also umweltfreundlich. Der
neue SZU-Bahnhof unter dem «Shopville» soll im Rahmen
der Bauarbeiten für die Zürcher S-Bahn eine direkte Fuss-
gängerverbindung zum projektierten Bahnhof Museum-
strasse erhalten.
Die Verkehrskommission befürwortet das Projekt und bean-
tragt, die Konzession zu erteilen.
Bundesrat Schlumpt: Ich beschränke mich auf den Dank an
den Kommissionspräsidenten Gerber und die Mitglieder der
Kommission für das konzise Referat und möchte sagen:
Auch der Bundesrat ist der Meinung, es sei nicht nur ein
nützliches, sondern sogar ein beispielhaftes Projekt für die
Bewältigung von Verkehren innerhalb einer schwerbelaste-
ten Agglomeration.
Wir bitten um Zustimmung.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3
Titre et préambule, art. 1 à 3
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
#ST# 83.574
Motion Schafftet
Lokaler Rundfunk. Indirekte Hilfe
Radios locales. Aide indirecte
Wortlaut der Motion vom 22. September 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich einen
Entwurf zur indirekten Hilfe für die Lokalradiostationen zu
erarbeiten, der sich an die indirekte Hilfe anlehnt, die zurzeit
der Presse gewährt wird (Reduktion der Postgebühren).
Texte de la motion du 22 septembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de mettre sur pied dans les
plus brefs délais, un projet d'aide indirecte aux radios
locales, en s'inspirant de l'aide indirecte actuellement accor-
dée à la presse (réduction des taxes postales).
M. Schafften En date du 22 septembre de cette année, j'ai
déposé une motion en vue d'obtenir du Conseil fédéral qu'il
mette sur pied, dans les plus brefs délais, un projet d'aide
indirecte aux radios locales, en s'inspirant de l'aide indirecte
apportée à la presse (dans le cas particulier sous forme de
réduction des taxes postales).
A l'époque, au moment où venaient d'être accordées les 36
concessions de radios locales, la situation était la suivante:
les PTT demandaient 2 fr. 50 par mois par tranche de 500
concessionnaires (les petites radios desserviront en
moyenne de 25000 à 50000 concessionnaires). La Suisa,
pour sa part, exigeait des droits d'auteur égaux à 10 pour
cent des recettes. Quant à la SSR, elle envisageait de perce-
voir une taxe allant de 30 000 à 50 000 francs par an pour les
radios locales qui souhaitaient diffuser ses programmes
entre leurs propres émissions. Cette somme apparaissait
exorbitante, principalement aux petites radios qui pré-
voyaient six heures d'émission propres pour douze heures
louées à la SSR.
Ces perspectives, on le voit, menaçaient de tuer dans l'œuf
les radios locales de dimensions petites, voire moyennes,
Aussi ai-je jugé nécessaire d'alerter le Conseil fédéral à ce
sujet. La répercussion de cette intervention dans les médias
a montré qu'elle était justifiée.
Cela dit, vous avez devant vous - le cas n'est pas très
courant- un motionnaire heureux, ou à peu près heureux.
Est-ce l'effet de la motion - j'aurais mauvaise grâce à l'affir-
mer - mais, depuis le 22 septembre, les choses ont pris un
cours plus favorable.
C'est ainsi que, pour sa part, la Suisa a diminué ses préten-
tions de moitié, abaissant sa taxe à 5 pour cent. De leur côté,
les PTT sont disposés, sur la taxe de base de 30 francs par
année par tranche de 500 concessionnaires, à ne prélever
que le 30 pour cent la première année, le 40 pour cent la
deuxième, le 50 pour cent la troisième, allant cependant à
100 pour cent les quatrième et cinquième années. Ces
réductions apportent aux petites radios locales des écono-
mies de 25 000 à 30 000 francs. Restent les 35 000 à 50 000
francs que la SSR projette d'imposer aux petites et
moyennes radios pour l'achat de huit à douze heures
d'émission par jour, les journaux d'information étant exclus
du marché. Nous pensons que ce montant est nettement
exagéré et engageons l'autorité, au cours des négociations
qui doivent se dérouler au début de décembre, d'user de son
pouvoir pour arriver à un compromis acceptable entre SSR
et radios locales. Si l'on est décidé à faire l'expérience des
radios décentralisées, le premier impératif est de leur per-
mettre de vivre, à tout le moins le temps de l'expérience.
Bundesrat Schlumpt: Ständerat Schaffter hat bereits darge-
legt, dass seiner Intention, Erleichterungen zu schaffen, zu
einem guten Teil Rechnung getragen wurde. Die Suisa
einerseits und SRG, PTT und Departement andererseits
haben stark reduzierte abgestufte Ansätze von 30 Prozent
Regalgebühr festgelegt - das gilt auch für die Leistungs-
und Installationskosten; auch dort erheben wir nur 30,40,50
und im vierten und fünften Versuchsjahr 60 Prozent - in der
Meinung, vor allem den Veranstaltern von Lokalradio in den
dünner besiedelten Gegenden unseres Landes entgegenzu-
kommen.
Um das zu erläutern, möchte ich die Sache noch kurz in den
Gesamtzusammenhang stellen. Der Bundesrat hat am
7. Juni 1982 die Verordnung über lokale Rundfunkversuche
erlassen. Er hat dann am 20. Juni 1983, ein Jahr später, nach
durchgeführtem Bewilligungsverfahren, 36 Versuchsbewilli-
gungen für lokale Radioveranstaltungen erteilt. Mehrere
davon haben am 1. November 1983-und einzelne seither-
den Betrieb aufgenommen. Um zu den Überlegungen von
- November 1983631
Motion Schafftet
Ständerat Schaffter Stellung zu beziehen, muss man sich
noch einmal überlegen, was wir mit diesen lokalen Rund-
funkversuchen wollen. Das ist im Artikel 3 der Verordnung
aufgeführt.
Bestehen für solche lokalen Radios überhaupt Bedürfnisse,
und welche? Wie kann ein lokalbezogenes Programmange-
bot gestaltet werden? Wie kann eine Trägerschaft organi-
siert werden? Wer kommt in Frage als Träger für solche
Lokalrundfunkveranstaltungen? Wie sind die Finanzie-
rungsmöglichkeiten? Da haben wir einen neuen Weg
beschritten; wir haben limitierte Radiowerbung erlaubt. Seit
- November gibt es in unserem Lande limitierte Radiower-
bung: maximaMS Minuten pro Tag, 2 Prozent der Sendezeit,
mit inhaltlichen Beschränkungen; Sie kennen das. Vorher
hatten wir keine Radiowerbung, ausser bei illegalen Ein-
strahlungen vom Ausland. Wir hatten nur eine limitierte
Fernsehwerbung bei der SRG. Wie lässt sich Lokalradio
finanzieren, insbesondere auch aus der Werbung? Wie sind
die Auswirkungen lokaler Rundfunkveranstaltungen auf
andere Medien und insbesondere auf die Presse? Die
Presse liegt dem Bundesrat am Herzen, wie wir heute beim
PTT-Budget schon kurz erwähnten. Und wie sind die Aus-
wirkungen auf das gesellschaftliche, das kulturelle Leben in
diesen Versorgungsräumen?
Wir wollen also abklären: Wie kann Lokalradio, Lokalrund-
funk finanziert werden? Dabei haben wir aber, wie Herr
Schaffter richtig sagte, den kleineren Sendern bereits
Erleichterungen gewährt, und damit haben wir die Ver-
suchsergebnisse etwas beeinflusst, weil es wie gesagt nicht
mehr Vollkostenbelastungen sind, welche diese kleineren
Sender während diesen fünf Jahren tragen müssen. Das
haben wir jedoch in Kauf genommen, um auch Kleineren in
den dünner besiedelten, in den wirtschaftlich schwächeren
Regionen eine Möglichkeit, eine Chance zu bieten. Weitere
Finanzierungshilfen des Bundes - und das ist die konkrete
Antwort auf das Anliegen von Ständerat Schaffter - sind
eben nicht gangbar, weil sie die Versuchsergebnisse in
diesem Punkte noch stärker verfälschen würden. Dann
sehen wir nicht, welche Finanzierungsmögiichkeiten beste-
hen, wenn der Bund, die öffentliche Hand quasi, Beiträge
leistet. Deshalb möchte der Bundesrat, dass die Versuche so
durchgeführt werden, wie sie konzipiert sind, um Ergeb-
nisse zu zeitigen, welche dann die Grundlage bilden für eine
definitive Ordnung, auch für die Gesetzgebung.
Gestatten Sie mir - weil es hochaktuell ist und wir wieder
Vorwürfe einstecken dürfen, die unter dem schönen Titel
der staatspolitischen Verantwortung und der Versorgung
unseres Landes an uns gerichtet werden; kommerzielle
Interessen spielen wohl keine Rolle bei jenen, die diese
Vorwürfe vorbringen -, Sie kurz über die Beschlüsse des
Bundesrates vom 23. November zu orientieren, die im glei-
chen Zusammenhang stehen. Der Bundesrat hat beschlos-
sen, dass illegale, drahtlose Rundfunksendungen nicht in
schweizerische Kabelnetze eingespiesen werden dürfen.
Das sind solche, die vom Ausland hereinkommen, ohne dass
es mit diesen Ländern abgesprochen worden wäre. Der
Bundesrat hat ferner beschlossen, dass die lokalen Radio-
sendungen im Inland - die jetzt begonnen haben - auch
nicht in Kabelnetze eingespiesen werden dürfen, welche
ausserhalb der Versorgungsgebiete liegen.
Diese Beschlüsse des Bundesrates sind völlig eindeutig. In
der Verordnung vom Juni 1982 (die jedermann kannte, vor
allem jene, die jetzt mit Lokalradioprogrammen begonnen
haben) steht, dass die Versuche der Versorgung von lokalen
Räumen dienen. Das wird in Artikel 4 Absatz 3 genau defi-
niert, nämlich 20 Kilometer Durchmesser und Gebiete, die
kulturell, politisch, geographisch und wirtschaftlich eng mit-
einander verbunden sind. In Artikel 14 der Verordnung
haben wir den Zusammenschluss von lokalen Kabelnetzen
untersagt, mit Ausnahme dünn besiedelter Gebiete.
In Artikel 21 ist festgehalten, dass lokale Rundfunkveranstal-
ter lokalbezogene Programme schaffen und senden sollen.
Diese Rundfunkprogramme sollen vor allem zur Meinungs-
bildung über Fragen des lokalen Zusammenlebens beitra-
gen, das Verständnis für die Anliegen der Gemeinschaft und
das lokale kulturelle Leben fördern. In Artikel 22 sagen wir,
dass Programme anderer Veranstalter nur übernommen
werden dürfen, soweit dadurch nicht die Eigenständigkeit
dieses Lokalprogrammes beeinträchtigt wird. Ich will nicht
weiter zitieren; Sie können das in der Verordnung nachle-
sen. Es ist aus dem klaren Wortlaut - nicht nur dem Sinn
nach - ersichtlich, dass es um die Versorgung lokaler
Gebiete geht, in der Regel mit einem Durchmesser von 20
Kilometern.
Es ist ganz eindeutig und undiskutabel gegen diese klaren
Vorschriften und gegen Sinn und Zweck der lokalen Rund-
funkversuchsveranstaltungen, wenn man lokale Programme
weit über den lokalen Versorgungsraum hinaus ausstrahlt
(auch in den Bewilligungen ist der lokale Versorgungsraum
klar und kartographisch dargestellt) und über Kabeleinspei-
sungen die Lokalprogramme von einem Ende unseres Lan-
des ans andere Ende ausstrahlt, so dass lokale Programme
aus Zürich im Emmental ausgestrahlt werden, Lokalpro-
gramme aus Basel im Calancatal. Was hat das noch mit
Lokalbezug und lokalen Programmen* mit der Versorgung
von Ortschaften, die geographisch, kulturell und sprachlich
eine Einheit bilden, zu tun? Überhaupt nichts.
Ein Zweites kommt dazu. Wenn der Bundesrat das zugelas-
sen hätte, wären echte lokale Veranstalter in dünnbesiedel-
ten, schwächeren Gebieten von grösseren Konkurrenten,
die über Kanalnetze in diese Versorgungsregionen eindrin-
gen könnten, überfahren worden und hätten keine Existenz-
möglichkeit mehr gehabt. Es wäre zu einer Verfälschung
dessen gekommen, was wir mit diesen lokalen Veranstaltun-
gen wollen. Deshalb musste der Bundesrat diese Be-
schlüsse fassen, auch jenen, dass keine derartigen Einspei-
sungen von Lokalprogrammen in Kabelversorgungsgebiete
vorgenommen werden, weitab vom eigentlichen Versor-
gungsgebiet.
Ich habe Ihnen das gesagt - Herr Ständerat Schaffter -,
obwohl es nur am Rande zum Thema gehört, um darzutun,
dass es uns auch mit diesem Beschluss darum ging, die
finanziellen Grundlagen für lokale Radioveranstalter - bei-
spielsweise im Jura - so gut als möglich abzuschirmen.
Denn wenn der Kanton Jura plötzlich über Kabel - sofern
solche Netze bestehen - von einer ganz anderen Region aus
versorgt werden könnte, hätte ein kleiner Veranstalter im
Kanton Jura gar keine Existenzmöglichkeit mehr. Diese Bei-
spiele können Sie rundum auf die dünn besiedelten Gebiete
unseres Landes anwenden,
Das waren die Überlegungen, die den Bundesrat zu den
beiden Beschlüssen vom 23. November geführt haben, also
auch das Bestreben, die finanziellen Grundlagen für die
verschiedenen Veranstalter - viele kleinere, die aber eine
grosse Aufgabe in den Regionen zu erfüllen, wenn sie es gut
machen - so gut als möglich abzuschirmen.
Ich bitte Sie um Verständnis für diesen Exkurs. Es war eine
Gelegenheit, Ihnen diese Zusammenhänge darzulegen, die
auch mit den Anliegen von Ständerat Schaffter zu tun
haben.
Der Bundesrat könnte für diese Versuchsphase nicht finan-
zielle Mittel einsetzen; er tut aber alles, was-wie an diesem
Beispiel dargelegt - nötig ist, um die Grundlagen einiger-
massen zu sichern. Der Bundesrat wird die von Ständerat
Schaffter aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der
Ausführungsgesetzgebung und einer definitiven Medienord-
nung - das heutige ist eine Versuchsphase - prüfen. In
diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln. Als Postulat können wir den Vor-
stoss entgegennehmen.
M. Schaffter: J'accepte la transformation de ma motion en
postulat puisque mes demandes sont déjà partiellement
réalisés.
Mais j'aimerais dire à M. Schlumpf, conseiller fédéral, que
d'après les renseignements que j'avais, les PTT ne prenaient
que le 30 pour cent de la taxe la première année, le 40 pour
cent la seconde, le 50 pour cent la troisième et le 100 pour
cent les deux dernières années. Or vous venez de parler de
Acquisition d'armement. Directives
632
1
er
décembre 1983
60 pour cent pour les quatrième et cinquième années, est-ce
bien exact?
Bundesrat Schlumpf: Diese Regelung ist so, und zwar für
Leitungsabonnemente und für die Regalgebühr: im ersten
Versuchsjahr 30 Prozent, im zweiten 40 Prozent, im dritten
50 Prozent und dann im vierten und fünften 60 Prozent-die
Versuchsphase dauert fünf Jahre. Die Gebühr beträgt also
nie 100 Prozent.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 10.20 Uhr
La séance est levée à 10 h 20
#ST# Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 1. Dezember 1983, Vormittag
Jeudi 1" décembre 1983, matin
8.00h
Vorsitz - Président: M. Debétaz
83.030
Rüstungspolitik. Richtlinien
Acquisition d'armement. Directives
Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI II, 92)
Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF II, 94)
Antrag der Kommission
Kenntnisnahme vom Bericht des Bundesrates
Proposition de la commission
Prendre acte du rapport du Conseil fédéral
Herr Dobler legt im Namen der Geschäftsprüfungskommis-
sion den folgenden schriftlichen Bericht vor (texte français
voir Bulletin officiel, Conseil national, Session de printemps
1984):
Nachkontrolle zur Reorganisation
der Rüstungsbeschaffung
- Vorgehen
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben für die Nach-
kontrolle erneut eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestellt,
die soweit möglich aus Mitgliedern besteht, die bereits an
der Untersuchung von 1980 mitgewirkt hatten. Die Arbeits-
gruppe besteht aus folgenden Mitgliedern: SR Muheim (Prä-
sident), NR Schalcher (Co-Präsident), HH. Ständeräte
Cavelty, Knüsel, Miville, HH. Nationalräte Bürer-Walenstadt,
Delamuraz, Nebiker, Schärli, Thévoz, Wagner. Die Arbeits-
gruppe hat ihre Beratungen bereits im Sommer 1982 aufge-
nommen und die vorliegende Stellungnahme an insgesamt
vier Sitzungen vorbereitet. Sie hat dazu den Vorsteher des
Eidgenössischen Militärdepartements (EMD), den General-
stabschef, den Rüstungschef sowie eine Reihe weiterer
Chefbeamten des Departementes angehört, ferner die Mit-
glieder der Expertengruppe befragt, welche den Bericht
über die «Rolle und Stellung der eidgenössischen
Rüstungsbetriebe» (Bericht Hess) verfasst haben.
Die vorliegende Stellungnahme wurde von der Geschäfts-
prüfungskommission des Nationalrates am 18. und von der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am
- August 1983 verabschiedet.
- Feststellungen
2.1 Zur Effizienz der Rüstungsbeschaffung (betriebswirt-
schaftliche Aspekte): Das Hauptgewicht des Berichtes der
Geschäftsprüfungskommissionen aus dem Jahre 1980 lag
auf der Steigerung der Effizienz der Rüstungsbeschaffung.
Die gleiche Gewichtung liegt auch dieser Stellungnahme
zugrunde. Aufgegriffen werden nur noch jene Punkte, die
Anlass zu Bemerkungen geben, und zwar in der Reihenfolge
des Papiers von 1980. Der Bericht des Bundesrates ist zu
wenig auf die einzelnen Teile des Berichtes der Geschäfts-
prüfungskommissionen abgestimmt, so dass es nicht mög-
lich ist, die vorliegende Stellungnahme auf die betreffenden
Abschnitte in jenem Bericht zu beziehen.
2.11 Der Rüstungsablauf: Der Rüstungsausschuss ist
entsprechend unseren Vorstellungen zum eigentlichen
Überwachungsorgan für den gesamten Rüstungsablauf aus-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schaffter Lokaler Rundfunk. Indirekte Hilfe
Motion Schaffter Radios locales. Aide indirecte
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.574
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
630-632
Page
Pagina
Ref. No
20 012 160
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