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CH_VB_001Ch Vb05.10.1983Originalquelle öffnen →
Motions 1432 N 5 octobre 1983 3. Eine Verankerung der Vorpüfungssessionen in der AMV macht sodann das Mitspracherecht der Fakultäten illuso- risch. Die Hochschulpolitik ist Sache der Kantone. Wohl wird der leitende Ausschuss als Bundesorgan mit der Über- wachung der Durchführung der eidgenössischen Medizinal- prüfungen betraut. Nach dem geltenden Wortlaut von Arti- kel 29 Absatz 1 AMV ist in bezug auf die Festlegung der Prüfungssessionen jedoch ein Einvernehmen mit den Fakul- täten erwünscht. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Frau Segmüller: Das Parlament hat verschiedentlich - zuletzt gerade heute - seinen Willen zum Ausdruck gebracht, Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen zu verhindern und trotz den hohen Studentenzahlen die Universität grundsätzlich für Absolventen von Maturitäts- schulen offenzuhalten. Auch im kritischen Fach Medizin konnte dieses Ziel durchgehalten werden, dank gezielter Aufklärung. Die Zahl der Medizinstudenten hat 1983 sogar leicht abgenommen, während in allen anderen Fächern eine Zunahme von Studienanfängern festzustellen ist. Es er- scheint befremdlich, wenn zu diesem Zeitpunkt der leitende Ausschuss zusammen mit den Fakultäten Massnahmen ergreift, die de facto das Medizinstudium erschweren im Sinne von interner Selektion bei den Vorprüfungen. Dies geschieht namentlich durch die Reduktion der Prüfungsses- sionen. Einige Worte zur Vorgeschichte: Im Herbst 1982 hat der leitende Ausschuss zusammen mit den Fakultäten beschlos- sen, in Zukunft für die erste und zweite Vorprüfung nur noch je eine Herbst- und Frühjahrsprüfungssession durchzufüh- ren. Das bedeutet bei Nichtbestehen ein Jahr Wartefrist, da das Medizinstudium in Jahreskursen organisiert ist. Dage- gen hat der Verband der Medizinstudenten Beschwerde ans EDI eingereicht. Aus einem Rechtsgutachten des EDI geht hervor, dass diese Bestimmung klar im Widerspruch steht zur Verordnung und damit dem Willen des Parlaments widerspricht. Bereits damals haben wir einen Vorstoss im Parlament in Erwägung gezogen. Weil der Beschluss des leitenden Ausschusses nachweislich schwere Formfehler aufwies, hat der leitende Ausschuss im Frühjahr 1983 schliesslich den Rückzug beschlossen. Im Juni kam dann ein neuer Beschluss zustande, wobei beim ersten Propädeu- tikum der heutige Zustand belassen wurde, also die Mög- lichkeit einer Prüfung Ende Juni und Ende September, ohne Wiederholung eines Studienjahres. Hier hat der leitende Ausschuss also nachgegeben. Für das zweite Propädeuti- kum wurde Festhalten am ersten Beschluss beschlossen: nurmehr zwei Prüfungssessionen Herbst/Frühjahr. Diese Massnahme wurde jetzt auch noch didaktisch begründet. Das rief nach einer weiteren Beschwerde des VSM, die im Juli 1983 eingereicht,wurde und die jetzt hängig ist. In dieser Situation schien uns nur noch eine politische Antwort möglich. In der Junisession hat im Ständerat Herr Schönenberger die gleichlautende Motion eingereicht, wie wir sie heute hier behandeln. Am Montag, 27.September, hat dann der Ständerat diese Motion gegen den Willen des Bundesrates mit 21 zu 4 Stimmen überwiesen, was bedeu- tet, dass in Zukunft die Prüfungssessionen in der Verord- nung fest geregelt würden. Was wären denn die konkreten Auswirkungen der Reduk- tion der Prüfungssessionen, wie sie der leitende Ausschuss jetzt für das zweite Prope will? Der Student, der im Herbst sein Examen nicht besteht, wird zu einem Wartejahr gezwungen, denn er darf ohne Bestehen dieses Examens die klinische Ausbildung nicht beginnen. Ein Vergleich mit anderen Fächern, mit anderen Prüfungen, ist nicht zulässig. In der Primarschule oder bei der Maturität werden jeweils nur einzelne betroffen. Beim Medizinstudium geht eis aber um eine Durchfallsquote von 40 bis 60 Prozent. Es würden also Hunderte gezwungen, ein Studienjahr zu wiederholen. Ich muss Ihnen auch zu bedenken geben, dass die Medizin- studenten noch anderen Erschwernissen ausgesetzt sind. Es gibt keine freie Wahl der Universität mehr. Jedes Jahr finden Umleitungsaktionen statt. Die Kapazitäten der medi- zinischen Fakultäten für das erste und zweite Prope sind in bezug auf die Laborplätze absolut ausgeschöpft. Die Plätze sind vorwiegend für die Neuanfänger reserviert. Repetenten stehen buchstäblich auf der Strasse, zum Beispiel in Frei- burg und an anderen Universitäten. Die Engpasssituation in den medizinischen Fakultäten lässt gar nicht zu, dass wir eine grosse Zahl von Repetenten haben, die ihr Wartejahr sinnvoll verbringen können, d.h. im Hörsaal und Labor ihre Wissenslücken stopfen könnten. Repetenten mit einem War- tejahrwerden buchstäblich heimatlos. Da in der Medizin die Prüfungen dreimal abgelegt werden können, resultieren unter Umständen sogar zwei Wartejahre. Das ist ein volks- wirtschaftlicher Unsinn; denn es sind immerhin 50 Prozent der Studenten betroffen. Die geltend gemachten didaktischen Motive wirken ange- sichts der Stresssituation im Medizinstudium unglaubwür- dig. Wenn wirklich didaktische Motive vorhanden wären, dann müsste dies gerade drei Prüfungssessionen rufen. Das brächte eine Verbesserung der Prüfungssituation in Zürich und Lausanne und mindestens ein Beibehalten der Situa- tion an den übrigen Fakultäten. Im übrigen haben Vertreter der Fakultäten mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass sie verärgert und enttäuscht sind über die Unfähigkeit der Politiker, einen Numerus clausus einzuführen, und dass sie demnach die Sache innerhalb der Fakultäten selber an die Hand zu nehmen gewillt sind. Das rechtliche Gutachten des EDI sagt deutlich: «Der lei- tende Ausschuss ist von Bundesrechts wegen verpflichtet zur Festlegung von zwei Prüfungssessionen, wobei die zweite Session so angesetzt sein muss, dass kein Wartejahr entsteht. Beim zweiten Prope entstünde aber zwingend ein Wartejahr, wenn nur im Herbst und im Frühjahr eine Prü- fungssession stattfindet, weil das Bestehen des zweiten Prope eben Bedingung ist für die weitere klinische Ausbil- dung. Zur politischen Bedeutung: Prüfungsdaten zu regeln sei nicht Sache des Parlamentes. Es geht hier nicht um die Regelung von Daten, sondern von Prüfungssessionen. Es ist eine ähnliche Situation wie bei der Regelung des Schuljah- resbeginnes, die ja jetzt auch dem Bund zufällt. Es ist keine Einmischung in die Kompetenz der Kantone. Die Prüfungs- sessionen festzulegen ist nicht von untergeordneter Bedeu- tung. Ich habe Sie bereits auf die Auswirkungen aufmerk- sam gemacht. Wir wollen damit im Parlament keine Daten festlegen, sondern wir wollen einfach, dass der Wille des Parlamentes beachtet wird, dass das medizinische Prü- fungsreglement und die Verordnung richtig angewendet werden. Das ist eine Bundesangelegenheit. Die hohe Durchfallquote beim ersten und zweiten Prope - sie bewegt sich wie gesagt zwischen 40 und 60 Prozent, manchmal darüber - legt die Vermutung nahe, dass das Ziel nicht nur der Feststellung des notwendigen Wissensstandes der Medizinstudenten dient, sondern dass man einen gewis- sen Prozentsatz von Studenten ausschalten will. Es wird geltend gemacht, der erste Prüfungstermin werde als Probe- galopp missbraucht. Hasardeure gibt es in allen Sparten. Immerhin haben auch Medizinstudenten eine Maturität abgelegt, und die Prüfungssituation in der Medizin ist der- art, dass sich niemand freiwilig mehr als nötig solchem Stress aussetzt. Es wird auch gesagt, das Prüfungsreglement sei erst 1981 frisch in Kraft gesetzt worden, und damit sei eine neue Kompetenz dem leitenden Ausschuss übertragen worden. Das stimmt. Aber bereits vorher war de facto die Festlegung der Prüfungssessionen Sache des leitenden Ausschusses und der Fakultäten. Neu ist also bloss die ausdrückliche Befugnis im Reglement. Es gilt auch zu bedenken: Mit der Reduktion der Studien- dauer von 13 auf 12 Semester hätte auch eine Stoffreduktion miteinhergehen sollen. Diese ist aber eigentlich ungenü- gend. Der Stoff wurde mehr zusammengepresst statt wirk- lich gerafft. Ich verweise nur auf das Fach Physik beim
Motions 1434 N 5 octobre 1983 mit dem Ständerat, der sich ja immer wieder als das juristi- sche Gewissen innerhalb der Bundesversammlung versteht. Bundesrat Egli: Es stellt sich tatsächlich vorerst die Frage, ob die Motion zulässig sei. Ich komme zu etwas anderen Schlüssen als Herr Bäumlin, wage es aber nicht, einem Professor zu widersprechen, und ich masse mir auch nicht an, Ihnen Rechtsbelehrungen zu erteilen. Es liegt in Ihrer eigenen Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob Sie Ihr Reglement zur Anwendung bringen wollen oder nicht. Wenn wir vom Wortlaut ausgehen, ist die Sache klar. Sie können die Änderung eines Gesetzes oder eines Bundesbeschlus- ses oder eine Massnahme verlangen. Nun ist aber die Ver- ordnung, deren Abänderung die Motion anbegehrt, weder ein Bundesgesetz noch ein Bundesbeschluss, noch handelt es sich um eine Massnahme im Sinne dieser Reglementsbe- stimmungen. Aber entscheiden Sie, ob Sie Ihr Reglement anwenden wollen oder nicht. Ich bin nicht so forsch, dass ich es schlechthin ablehne, auf die Motion einzutreten. Schon die Galanterie gebietet es mir, mich mit Frau Segmül- ler zumindest in einen Dialog einzulassen. Die geltende Verordnung wurde im Jahre 1981 total revidiert im Zusammenhang mit einer Neuregelung des Studienpla- nes für die Medizinstudenten. Die Verordnung trat dann durch Ihre Genehmigung am 17. Dezember 1981 in Kraft. Die Verordnung ist also noch nicht einmal zwei Jahre alt. Nun kann man sich füglich fragen, ob es sinnvoll ist, nach ein- dreiviertel Jahren, wo noch kaum Erfahrungen mit der Ver- ordnung bestehen, diese bereits wieder abzuändern. Ferner scheint es mir auch unangemessen zu sein, dass sich der Bundesrat und dann erst noch das Parlament mit einer so untergeordneten Sache befassen muss wie mit dem Zeitpunkt der Examina für Hochschulstudenten. Im übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen ausgesprochen didaktischen Gesichtspunkt handelt, der den Fachorganen des betreffenden Kreises überlassen werden muss. Ich glaube, es ist nicht Sache des Parlamen- tes und auch nicht des Bundesrates, sich in diese Aufgaben- bereiche einzumischen. Zudem sei vermerkt, dass das. Frei- zügigkeitsgesetz ausdrücklich dem leitenden Ausschuss die Ordnung der Examina zuweist. Die Motion verlangt nun drei Examenstermine für beide Vorprüfungen; also dreimal im Jahr sollen die Studenten sich zur Prüfung stellen können. Ich bin durchaus de:- Auf- fassung, dass die Universität und die Professoren für die Studenten da sind und nicht umgekehrt. Aber bei der zuneh- menden Anzahl von Medizinstudenten, bei gleichzeitiger Verminderung der Mittel, die in die Hochschulen investiert werden sollen, scheint es mir doch, dass auch für die Exami- nanden ein Anspruch auf Rücksicht besteht. Ein weiterer Punkt: Die getroffene Regelung bringt eine einheitliche Handhabung der Examina an allen Universitä- ten. Vorher bestand an den einzelnen Universitäten eine unterschiedliche Ordnung. Nun schreibt aber das Freizügig- keitsgesetz ausdrücklich Gleichheit des Verfahrens an allen Schulen vor. Wenn Sie an einzelnen Fakultäten nun unter- schiedliche Examenstermine einführen, besteht diese Gleichheit nicht, insbesondere dann nicht, wenn bei den einen die Examina vor den Ferien stattfinden und bei den anderen nach den Ferien. Dadurch besteht eine unter- schiedliche Vorbereitungszeit, womit nicht gewährleistet ist, dass gleiche Bedingungen für alle Fakultäten existieren. Mit grosser Mühe konnte der leitende Ausschuss eine Eini- gung unter den Fakultäten herbeiführen. Diese Einigung wäre natürlich in Frage gestellt, wenn Sie mit einer Annahme der Motion alles wieder neu aufwerfen würden. Ferner schreibt Artikel 29 der Verordnung vor, dass ein Einvernehmen unter den Fakultäten bestehen müsse. Die- ses Einvernehmen ist mit grosser Mühe vom leitenden Aus- schuss und auch seitens unseres Departementes erzielt worden, aber auch hierfür besteht keine Gewähr mehr, wenn Sie die Motion annehmen. Die Motive der Motionärin: Es braucht keine grosse Phanta- sie, um sich vorstelllen zu können, woher diese Motion inspiriert worden ist. Ich muss in Abrede stellen, das Motiv der Fakultäten sei es, einen verkappten Numerus clausus einzuführen. Übrigens wäre es auch durchaus legitim, ange- sichts des Ansturms auf die medizinischen Fakultäten einen strengen Auswahlprozess bei den Examina vorzunehmen. Mit der Neuregelung des Studienplanes - das muss beach- tet werden - wurde das gesamte Medizinstudium von bisher 13 Semestern auf sechs Jahre zurückgeführt. Es wurde also um ein Semester gekürzt. Diese Kürzung findet nun ausge- rechnet vor dem sogenannten Anatomikum statt, das heisst in der Periode zwischen der ersten und der zweiten Vorprü- fung. Es scheint mir deshalb auf der Hand zu liegen, dass man für dieses Examen eine längere Vorbereitungszeit ein- führt, indem man auch die Ferienzeit für die Vorbereitung auf das Examen mit einbezieht. Schliesslich hat die Erfahrung gezeigt, dass die Examens- termine am Schluss des Semesters von den Studenten oft nur gebraucht werden, um einen Probelauf durchzuführen. Wenn er ihnen gelingt, sind sie zufrieden; im anderen Fall treten sie eben nach den Ferien nochmals zum Examen an. Das führt dazu, dass eine relativ hohe Durchfallquote resul- tiert, und gerade diese hohe Durchfallquote nimmt man zum Anlass, um dem leitenden Ausschuss vorzuwerfen, er wolle auf diesem Wege zu einem Numerus clausus kommen. Ich muss also den Vorwurf eines verkappten Numerus clausus zurückweisen; er ist nicht haltbar. Letztlich müsste sonst jede Prüfung und Selektion als Form des Numerus clausus bezeichnet werden. Auch andere Studienbereiche haben strenge Prüfungsregelungen, wie zum Beispiel diejenigen an den beiden Technischen Hochschulen, aber auch an anderen Fakultäten. Sogar ein Primarschüler, Frau Segmül- ler, verliert ein ganzes Jahr, wenn er schlechte Noten hat. Es ist nicht einzusehen, weshalb man den Medizinstudenten einen grösseren Komfort bieten soll. Wenn ich nun aber rundweg die Motion ablehne und nicht den sonst üblichen, milderen Weg der Umwandlung in ein Postulat beschreite, so geschieht dies aus bestimmten Gründen: Würde der Vorstoss überwiesen, dann läge die ganze Sache nochmals beim Departement des Innern und beim leitenden Ausschuss. Und wir müssten den beschwer- lichen Weg, um eine Einigkeit bei den Fakultäten herbeizu- führen, nochmals beschreiten. Ich möchte lieber, dass uns das nicht widerfährt. Wir ziehen es vor, eine klare Situation zu schaffen. Entweder weist das Parlament die Motion ab, dann bleibt es bei der vom leitenden Ausschuss getroffenen Regelung, welche zweckmässig ist, wenn auch für einige Schlaumeier von Studenten etwas unbequem. Oder die Motion wird angenommen, dann führen Sie eben eine für Dozenten und Examinatoren fast unzumutbare Ordnung ein, die wir vermeiden möchten. Aus diesen Gründen muss ich davon absehen, eine Umwandlung in ein Postulat zu beantragen. Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung der Motion. M. Longet: Je suis désolé de parler après M. le conseiller fédéral mais j'était inscrit, et cela me permet en réalité de répondre à un certain nombre d'arguments qui viennent d'être avancés. Je dois d'abord observer que M. Egli, conseiller fédéral, a répété pratiquement mot pour mot ce qu'il a dit il y a quelques jours au Conseil des Etats et qu'il cherche à la fois à minimiser la portée du problème en ce qui concerne les étudiants et à le dramatiser à propos des professeurs et de l'organisation des études. Pour ma part, la situation me paraît assez claire et je voudrais préciser quatre points des décisions qui ont été prises en cette matière. Premier point: ce Parlement doit approuver les ordonnances relatives aux examens médicaux, donc il me semble qu'à tout le moins, il peut aussi donner son avis quant au contenu de ces ordon- nances. Deuxième point: ce Parlement a approuvé, voici deux ans, une ordonnance qui donne une plus grande latitude aux facultés dans la fixation des sessions d'exa- mens. Troisième point: ce Parlement - et nous nous en félicitons - est opposé au numerus clausus et vote de considérables contributions aux facultés aux fins de l'éviter. Quatrième point: et voilà que les facultés abusent de la
Initiatives des cantons1436 N 5 octobre 1983 dium einzubauen, obschon es kein Studium gibt, das so reich an Schikanen ist wie das Medizinstudium. Vom 15. bis 17.September 1982 hat in Grindelwald ein Seminar über Probleme der universitären Zulassungsbedin- gungen stattgefunden. Ich konnte mit verschiedenen Teil- nehmern dieses Seminars sprechen. Dabei waren auch Ver- treter des Wissenschaftsrates. Ich kann Ihnen sagen, dass sie nicht nur konsterniert waren ob der überheblichen Dis- kussion, ob der unzulänglichen Vorbereitung und dem Schnellschuss, der da abgefeuert wurde, sondern sie beton- ten, dass keinerlei didaktische Motive zur Diskussion stan- den. Es ging einfach darum, den Hahnen zuzudrehen und die Studenten abzuschrecken. Ich kann Ihnen prominente Zeugen für diese Behauptung nennen. Ich muss geiätehen, ich war nicht selber dabei; ich referiere über das, was gesagt und zum Teil in erregten Diskussionen vorgetragen worden ist. Nachträglich versucht man nun, aus der Sünde der Arroganz eine Tugend der Selektion zu machen. Aber wer die Angelegenheit genau untersucht, merkt, dass mit der Weglassung eines Prüfungstermines und einer Studienver- längerung eben gar nichts getan wird für die Erhöht ng der Studienqualität. Rund 40 Prozent aller Medizinstudenten - ich habe die Einwände gehört - würden dazu verurteilt, ein Jahr lang ohne Labor, ohne studentisches Zuhause, ohne Studienmöglichkeit zu verbringen, ein Jahr einfach auszu- schalten. Sie könnten dann erst recht nicht machen, was Herr Landolt von ihnen erwartet, nämlich sich vertieft an Ort und Stelle an der Hochschule mit dem Studium auseinan- dersetzen, sondern sie wären ausgeschaltet. Das ist doch mit ungeheuerlichen volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden. Jemand muss das schliesslich bezahlen, entweder die Volkswirtschaft oder die Väter oder irgend jemand. Mit den Primarschülern kann man das wirklich nicht verglei- chen. Dort bleiben nirgends 40 Prozent eines Jahrganges stecken, die dann einfach ein Jahr zulegen müssen. Die einzig trefffende Antwort auf das Vorgehen des leiten- den Ausschusses war die Motion Segmüller und die Motion Schönenberger im Ständerat, übrigens eine Motion, die Herr Bundesrat Hürlimann den Medizinern vorangekündigt hat für den Fall, dass sie nicht rechtzeitig Vernunft anneh- men. Der Umstand, dass der Ständerat so massiv zuge- stimmt hat, zeigt, dass man dort ein Zeichen setzen wollte, das nicht übersehen werden darf. Wir sollten das gleiche tun! Wenn wir ablehnen, danken wir- wie das Herr Bàumlin gesagt hat - in dieser Sache wirklich ab. Herr Schönenber- ger hat im Ständerat gesagt: «Es ist richtig, dass die Allge- meine Medizinalprüfungsverordnung noch recht jung ist. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht sollte abgeändert werden können, denn es ist offensichtlich und liegt auf der Hand, dass der leitende Ausschuss eben den Sinn dieser Verordnung nicht einhält, indem er praktisch jedem Studen- ten, der das zweite medizinische Propädeutikum nicht besteht, automatisch eine Wartefrist von einem Jahr aufer- legt. Das kann nicht wegdiskutiert werden; dem ist so. Wenn aber der Student Ende Sommersemester, Anfang Winterse- mester allenfalls sein Examen ablegen kann, dann ist der Verlust eines Jahres zum vornherein ausgeschlossen.» Soweit Ständerat Schönenberger, und Herr Muheim hat nachgedoppelt: «Wir haben hier wieder ein Beispiel, das deutlich zeigt, dass das Parlament mit formellen Interpreta- tionen in seiner politischen Handlungsfreiheit einge- schränkt werden soll.» Der Bundesrat muss ja nach der Motion von Frau Segmüller den Termin nicht selber festlegen. Das können nach wie vor die Fakultäten in einem bestimmten Rahmen selber machen. Herr Landolt hat als «Lautsprecher» der Mediziner von Zürich ein ungeheuer schwarzes Bild gemalt, aber die- ses schwarze Bild wird nicht bestätigt von anderen Medizi- nern, die auch einen Einblick in die ganze Angelegenheit haben. Ich möchte Sie also ersuchen, die Motion anzunehmen. Eggll: Wenn man sich sorgt, dass in Zukunft zu viele Ärzte in unserem Lande wirken könnten, dann müsste man eigent- lich der Motion zustimmen, denn diese Motion führt ganz automatisch zum Numerus clausus - es sei denn, das Parle- ment und die Kantone seien bereit, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich möchte diese Behaup- tung auch begründen. Wenn man die Situation an den Universitäten einigermassen kennt, stellt man fest, dass die zusätzlichen Prüfungen in dieser Zeit nicht ohne zusätzliche Dozenten durchgeführt werden können. Wenn wir das wollen, dann können wir das, aber dann müssen wir auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Man muss sich nämlich bewusst sein, dass man heute schon die grössten Schwierigkeiten hat, die Prüfungen normal durchzuführen, und zwar wegen der Belastung der Examinatoren. Jede neue Bestimmung würde dazu führen, dass in der Universität Zürich entsprechend mehr Dozenten eingestellt werden müssten. Die Dozenten des zweiten Jahreskurses hätten zwischen Juli und Oktober zwei Sessionen zur ersten Vorprüfung vorzubereiten, zwei Sessionen zur zweiten Vorprüfung und zwei Sessionen zur zweiten Vorprüfung der Apotheker, und dann kommt noch eine Diplomprüfung für die Turnlehrer der ETH dazu. Wenn man dieser Motion zustimmt und die alte Terminierung durchführen würde, dann würden wir zusätzliche Dozenten einstellen müssen. Wenn wir das wollen, können wir ja stimmen, aber ich stimme nein. Präsident: Herr Bundesrat verzichtet auf das Wort. Wir stimmen ab. Die Abstimmung betrifft auch die Motion des Ständerates. Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motionen Dagegen 20 Stimmen 41 Stimmen #ST# 82.201 Standesinitiative des Kantons Basel-Land Invalidenversicherung. Revision Initiative du canton de Bàie-Campagne Assurance invalidité. Révision Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt Invalidenversicherung. Revision Initiative du canton de Bàie-Ville Assurance-invalidité. Révision de la loi Beschluss des Ständerates vom 29. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 29 septembre 1983 Wortlaut der Initiative des Kantons Basel-Land vom 29. März 1982 In den letzten Jahren hat der Kanton Basel-Landschaft nicht nur auf dem Gebiet der stationären Betreuung somatisch und psychisch Kranker und Verunfallter grosse Leistungen vollbracht, sondern auch auf dem Gebiet der spitalexternen Betreuung seiner hilfebedürftigen Kantonseinwohner: Hand in Hand mit den Gemeinden und gemeinnützigen Zweckver- bänden (und dem Bund) hat er die Inbetriebnahme von Altersheimen, von Pflegeheimen, von Wohn- und Arbeitshei- men für Behinderte, von Eingliederungsstätten, von Sonder- schulen, von Übergangs- und von Tagesheimen ermöglicht. Insbesondere der Betrieb von Übergangs- und von Tages- heimen sowie von Wohn- und Arbeitsheimen für Behinderte weist auf eine nicht nur in unserem Kanton angelaufene Entwicklung hin: dem psychisch und physisch Behinderten soll vermehrt Hilfe bei der Integration zuteil werden. Dazu
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Segmüller Medizinalprüfungen Motion Segmüller Examens pour les professions médicales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.503 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1983 - 15:00 Date Data Seite 1431-1436 Page Pagina Ref. No 20 011 813 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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