- September 1983 S517
Postulat Gadient
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen
Dagegen 10 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
#ST# 83.480
Postulat Gadient
Einführung Videotex
Introduction du vidéotex
Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1983
Dem Vernehmen nach wollen die PTT-Betriebe noch im
Verlaufe 1983 mit Videotex-Betriebsversuchen beginnen.
Videotex, breit eingeführt, kann die wirtschaftlichen, gesell-
schaftlichen und räumlichen Strukturen unseres Landes
nachhaltig beeinflussen. Insbesondere weisen diverse
Anzeichen darauf hin, dass der Konzentrationsprozess
gefördert wird.
Der Bundesrat wird eingeladen, darüber zu berichten, wel-
che Vorkehren getroffen werden,
- um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und
Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzu-
bieten (keine Vergrösserung des Kommunikationsge-
fälles?);
- einer möglichen Verstärkung der Betriebskonzentration
zu begegnen;
- eine Arbeitsteilung zwischen PTT-Betrieben und priva-
tem Sektor im Bereiche Videotex herbeizuführen, welche
die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das
PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Texte du postulat du 20 juin 1983
II paraît que l'Entreprise des PTT a l'intention de procéder -
en 1983 encore - à des essais d'exploitation du vidéotex.
Celui-ci, introduit sur une grande échelle, peut influencer
durablement les structures de notre pays sur les plans
économique, social et territorial. Divers indices montrent
notamment que l'introduction du vidéotex favorise le phéno-
mène de la concentration des entreprises.
Le Conseil fédéral est invité à fournir un rapport sur les
mesures prises afin
- d'éviter une concentration géographique encore plus
forte et de permettre à toutes les régions du pays de recevoir
le vidéotex autant que possible en même temps (ne pas
aggraver le retard de certaines régions dans le domaine des
communications?);
- de prévenir une nouvelle concentration éventuelle des
entreprises;
- de faire en sorte que s'instaure, dans le domaine du
vidéotex, une division du travail entre l'Entreprise des PTT et
le secteur privé, de telle manière que les intérêts légitimes
des entreprises privées soient protégés et que la régale des
PTT ne subisse pas, de fait, une extension.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Aubert, Ger-
ber, Guntern, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Münz,
Schmid, Steiner, Stucki (11)
Gadient: Es ist das erste Mal, dass sich unser Rat mit dem
neuen Abrufmedium Videotex befasst. Videotex ist ein
neues Angebot der Zweiwegkommunikation, ein Informa-
tions- und Kommunikationssystem, das den Teilnehmern
ermöglicht, in Datenbanken gespeicherte Texte, Graphiken
und andere Dienste abzurufen und Einzelmitteilungen, die
für andere Teilnehmer bestimmt sind, einzugeben.
Da in vielen europäischen Ländern die gleiche Videotex-
Norm verwendet wird, können Informationen auch ausser-
halb der Schweiz abgerufen werden. Die PTT-Generaldirek-
tion soll geschätzt haben, dass im Jahre 1990 über 48
Milliarden Seiten abrufbereit sein werden. Wer Videotex-
Informationen anbieten will, hat dies mit einem eigenen
Computer, der mit der Videotex-Zentrale der PTT verbunden
wird, zu tun. Die PTT sollen bei uns lediglich die Vermitt-
lungsaufgabe übernehmen, aber dem Vernehmen nach sel-
ber keine Informationen speichern. Der Tagespresse war zu
entnehmen, dass die Vorbereitungen für den PTT-Versuch
überall auf Hochtouren laufen. Die erste Zentrale des PTT-
Videotex-Vermittlungsnetzes soll im Frühjahr 1984 in Bern
dem Betrieb übergeben werden.
Obgleich oder vielleicht gerade weil niemand in der Lage ist,
zuverlässige Prognosen über die künftige Entwicklung von
Videotex zu machen, scheint uns eine rechtzeitige Abklä-
rung und Weichenstellung im Hinblick auf die möglichen
Dimensionen dieses Mediums wesentlich.
Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, unter
anderem darüber zu berichten, welche Vorkehren getroffen
werden, um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken
und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig
anzubieten.
Die Einführung neuer Medien folgt in der Regel bekannten
Mustern: Zunächst werden mit Blick auf Nachfragepotential
und Rentabilität die grossen Agglomerationsgebiete ver-
sorgt. Dadurch vergrössert sich das bereits bestehende
Kommunikationsgefälle zwischen den Agglomerationen
und den wirtschaftlichen Randregionen, d.h. der Konzentra-
tionstrend verstärkt sich.
Bei Videotex wäre ein Versorgungsgefälle mit besonders
gewichtigen Nachteilen verbunden, denn das neue Medium
eröffnet breiteste, zum Teil revolutionäre Anwendungsmög-
lichkeiten, die unser wirtschaftliches und gesellschaftliches
Zusammenleben zutiefst beeinflussen können.
Der Bericht soll sodann Aufschluss geben über zu treffende
Vorkehren, um einer möglichen Verstärkung der Betriebs-
konzentration zu begegnen. Die Einführung neuer Techno-
logien, neuer Verfahren erfordert personelle und finanzielle
Investitionen. Es ist zu befürchten, dass Klein- und Mittelbe-
triebe, die über keine Führungsstäbe verfügen und in denen
das gesamte Management häufig in einer Hand liegt, nicht
über die notwendigen Ressourcen verfügen, um zeitgerecht
Videotex nutzen zu können.
Es stellt sich überdies die Frage, ob Videotex auf die Bedürf-
nisse von Klein- oder Mittelbetrieben ausgerichtet ist oder
aus praktischen und finanziellen Gründen vor allem Unter-
nehmungen in Frage kommen, die ein nationales oder
zumindest sprachregionales Tätigkeitsgebiet betreuen.
Schliesslich soll der Bericht auch sagen, welche Vorkehren
getroffen werden, um eine Arbeitsteilung zwischen PTT-
Betrieben und privatem Sektor im Bereich Videotex herbei-
zuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe
schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Videotex ist das Resultat zweier Technologien, der Daten-
verarbeitungstechnik einerseits und der Telekommunikation
andererseits. Beide Zweige stehen in rascher, dynamischer
Entwicklung. Solche Situationen sind prädestiniert, einge-
spielte Aufgabenteilungen in Frage zu stellen und Struktu-
ren zu verändern. Dies gilt sowohl für wirtschaftliche Struk-
turen als auch für die Rechtsordnung (Umfang PTT-Regal,
Datenschutz usw.). Es wird darum gehen, dafür zu sorgen,
dass der Videotex-Betriebsversuch nicht zu unerwünschten
Sachzwängen führt. Entsprechende Vorkehren sind um so
wichtiger, als für den Betriebsversuch immerhin Investitio-
nen von bis zu 11 Millionen Franken erforderlich sein
dürften.
Wenn zwei derart dynamische, in voller Entwicklung begrif-
fene Bereiche (Datenverarbeitung und -speicherung einer-
seits sowie Telekommunikation andererseits) miteinander
65-S
Protection de l'environnement. Loi
51829 septembre 1983
verwoben werden, dann wird das tiefgreifende Neuerungen
zeitigen, die wir nicht einfach reaktionslos über uns ergehen
lassen und dem Gutbefinden der an diesem Produkt interes-
sierten Kreise anheimstellen dürfen. Es sind in der Tat
grundlegende staatspolitische Interessen - ich habe in all-
gemeiner Form auf die möglichen Auswirkungen hingewie-
sen -, die heute gebieten, dass wir uns mit diesem folgen-
schweren Problemkreis befassen und Vorkehren treffen,
bevor wir vor weitgehend irreversiblen Tatsachen stehen.
Deshalb bitte ich Sie um Überweisung des Postulats.
Bundesrat Schlumpt: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat
entgegenzunehmen.
Heute geht es um einen Betriebsversuch. Ständerat Gadient
hat das erwähnt. Es werden etwa 3000 Teilnehmer partizi-
pieren, davon aus praktischen Gründen zwei Drittel in den
Testregionen Zürich und Lausanne. Man will Erfahrungen
sammeln und schauen, wie sich das auswirkt und welche
Möglichkeiten sich bieten, insbesondere - aber nicht nur-
in bezug auf das Problem, das Ständerat Gadient beschäf-
tigt, nämlich die Frage, ob eine solche neue Technologie
den Konzentrationsprozess in der Wirtschaft und in der
Bevölkerung in unserem Lande fördere. Man kann sich auch
das Gegenteil überlegen - ich neige eher zu dieser Auffas-
sung -, dass nämlich durch die Videotex-Bedienung abgele-
genere Gebiete sowohl als Anbieter wie auch als Nachfrager
an die Versorgungszentren näher herangerückt werden.
Aber wir wissen das noch nicht und können nur darüber
philosophieren. Wir wollen das durch die Versuche ab-
klären.
Wir werden auch darauf achten, dass sich die PTT auf ihre
Aufgabe beschränkt, und das ist der Transport von Informa-
tionen, nicht die Produktion derselben. Die PTT werden also
das Transportsystem zur Verfügung stellen, während die
Errichtung und der Betrieb der Datenbanken und damit die
Lieferung der nachgefragten Mitteilungen, Informationen
usw. der privaten Wirtschaft überlassen werden sollen.
Eine Frage, die wir noch nicht beurteilen können - und auch
deshalb können wir das Postulat entgegennehmen -, ist, ob
die heutigen Rechtsgrundlagen genügen oder ob wir, um
dieses neue Instrument rechtsgenüglich zu untermauern,
teilweise neue Rechtsgrundlagen schaffen müssen.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen und
Ihnen zu gegebener Zeit den gewünschten Bericht zu er-
statten.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 11.55 Uhr
La séance est levée à 11 h 55
#ST# Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 29. September 1983, Vormittag
Jeudi 29 septembre 1983, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
79.072
Umweltschutzgesetz
Protection de l'environnement. Loi
Siehe Seite 322 hiervor - Voir page 322 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1983
Décision du Conseil national du 22 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Bürgi, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in der letzten
Woche die erste Runde der Differenzbereinigung durchge-
führt. Es lagen ungefähr 30 Differenzen zwischen beiden
Räten vor. Nach meiner Zählung wurden 13 durch Zustim-
mung zum Ständerat erledigt. Drei davon sind von grösserer
Tragweite. Ich möchte sie kurz erwähnen:
- Artikel 22a: Hier geht es um die vierjährige Berichterstat-
tung. In diesem Zusammenhang wäre nach ursprünglicher
Version des Nationalrates auch eine Abänderung der Grenz-
und Alarmwerte mit Bezug auf Lärmimmissionen durch das
Parlament möglich gewesen. Wir haben uns gegen diese
Vermischung von Kompetenzdelegation und Kompetenz-
rücknahme gewendet. Der Nationalrat stimmt hier zu.
- Die zweite Differenz, die zu unsern Gunsten erledigt
wurde, war bei Artikel 35a. Sie betrifft die beratende Kom-
mission. Wir betrachteten dies als ein überflüssiges Organ.
Der Nationalrat schliesst sich hier ebenfalls an.
- Schliesslich hat sich der Nationalrat bei Artikel 39 unse-
rer Version angeschlossen. Es geht hier um die periodi-
schen Kontrollen. Wir haben die Kann-Formel anstelle der
Muss-Formel gewählt. Ich möchte indessen eines klarstel-
len, und das mit Bezug auf Äusserungen, die ich gehört und
gelesen habe: Kontrollen sollen überall dort durchgeführt
werden, wo sie notwendig sind. Das ist sicher der Fall für die
Ölheizungen. Es ist aber nicht notwendig, sämtliche Bauma-
schinen dieser Kontrolle zu unterwerfen, insbesondere die-
jenigen, die nicht viel oder wenig Lärm verursachen.
In bezug auf die verbleibenden Differenzen halten wir an vier
Artikeln fest. Für den Rest empfehlen wir Zustimmung zum
Nationalrat. Die Differenzen werden dadurch ungefähr zur
Hälfte beseitigt. Ich möchte unterstreichen, dass damit die
ungeschriebene Regel beachtet wird, wonach beide Räte
ungefähr zu gleichen Teilen zur Verständigung beitragen
sollen.
Die verbleibenden vier Differenzen sind auf einem Blatt
aufgeführt, das vor Ihnen liegt. Sie haben sodann eine
Fahne erhalten, in der die Beschlüsse des Nationalrates
aufgeführt sind. Wenn Sie unsere seinerzeitigen Beschlüsse
ebenfalls ins Auge fassen wollen, dann müssen Sie die
ursprüngliche grosse Fahne zur Hand nehmen. Das sind
meine einleitenden Bemerkungen.
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gadient Einführung Videotex
Postulat Gadient Introduction du vidéotex
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.480
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
517-518
Page
Pagina
Ref. No
20 011 965
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