- Juni 1983 N
1008Postulat Akeret
qu'elle pose et à l'appréciation qu'on peut en faire. Ce rap-
port devra paraître dans la Feuille fédérale.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Schattenwirtschaft ist derjenige Teil der Wirtschaft, der
durch die offiziellen Statistiken nicht erfasst wird. In Anleh-
nung an Prof. Bruno S. Frey (Wie gross ist die Schattenwirt-
schaft? in: «Wirtschaft und Recht», Jahrgang 33, Heft 3/4,
Seite 143) sind zu unterscheiden:
a. das legale Ausweichen aus der «offiziellen», statistisch
erfassten wirtschaftlichen Tätigkeit;
b. an sich legale Aktivitäten, für die jedoch die Steuer hin-
terzogen wird;
c. illegale Tätigkeiten, die deshalb auch nicht steuerlich
deklariert werden.
Aufgrund vorliegender Schätzungen ist anzunehmen, dass
die Schattenwirtschaft heute nicht nur in den Entwicklungs-
ländern, sondern auch in den Industrieländern quantitativ
bedeutend ist. Eine genauere Kenntnis der Schattenwirt-
schaft für die Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik ist vor
allem deshalb unerlässlich, weil nur auf diesem Wege die
wirkliche Jahresleistung der Volkswirtschaft, das wirkliche
Sozialprodukt, die wirkliche Arbeitslosigkeit und die wirkli-
che Steuerbelastung erfasst werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 83.409
Postulat Akeret
Natur- und Heimatschutz.
Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
Protection de la nature et sauvegarde du
patrimoine national. Mesures de relance
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen des zweiten
oder eines weiteren Massnahmenpaketes auf dem Gebiete
der Arbeitsbeschaffung, das den eidgenössischen Räten
zugeleitet wird, auch Vorschläge des Natur-, Landschafts-
und Heimatschutzes zu berücksichtigen, die Initiative zu
Vorbeugungs- und Sanierungsmassnahmen bei Kantonen
und Gemeinden anzuregen und für dieses Impulsprogramm
einen Kredit von 10 Millionen Franken bereitzustellen. Dabei
wäre zu prüfen, ob nicht ein Teil dieser Massnahmen aus
den zweckerweiterten Treibstoffzollzuschlägen finanziert
werden könnte und durch die einschlägige Anschlussge-
setzgebung realisierbar wäre.
Texte du postulat du 17 mars 1983
Le Conseil fédéral est invité, à l'occasion de la présentation
aux Chambres du deuxième train de mesures visant à la
création d'emplois ou lors d'une étape ultérieure, à faire
également des propositions en vue de la protection de la
nature, du paysage et du patrimoine national, à stimuler les
initiatives des cantons et des communes ayant pour but de
prévenir ou de réparer les atteintes dans ces domaines, et à
mettre à disposition au titre d'un programme d'impulsion en
la matière un crédit de 10 millions de francs. Ce faisant, il
conviendrait d'examiner la possibilité de financer une partie
de ce programme à partir des droits sur les carburants dont
l'affectation vient d'être élargie et d'inscrire dans la législa-
tion qui sera fondée sur le nouvel article constitutionnel des
dispositions propres à assurer la réalisation de cette partie.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bac-
ciarini, Basler, Bundi, Ganz, Günter, Hofmann, Kaufmann,
Keller, Kopp, Longet, Loretan, Merz, Morf, Muheim, Müller-
Luzern, Müller-Aargau, Nussbaumer, Oester, Ogi, Petit-
pierre, Schalcher, Schmid, Zwygart (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Auf dem Gebiete des Natur- und Landschaftsschutzes
besteht ein grosser Nachholbedarf. Für zahlreiche Einzel-
massnahmen, die dem Natur- und Heimatschutz, dem
Umwelt- und Gewässerschutz, der Geotechnik und Boden-
kunde dienen würden, fehlen die Mittel oder die Planungs-
grundlagen. Die Schweizerische Stiftung für Landschafts-
schutz hat 1976 einen ganzen Katalog von praktischen Vor-
schlägen zur Berücksichtigung des Umwelt- und Land-
schaftsschutzes im Rahmen der Konjunkturbelebung und
Arbeitsbeschaffung erstellt. Der Katalog hat gezeigt, wie
mit dem Mittel der Arbeitsbeschaffung der grosse Nachhol-
bedarf auf diesem Gebiet gemindert und in bleibende Werte
übergeführt werden kann. Er bezieht sich auf die Grundla-
genbeschaffung, planerische Vorarbeiten, Ausarbeitung
von Projekten, Sofortmassnahmen auf dem Felde, Realisie-
rung von Projekten und Vorschläge für verwandte und an
sich selbständige Bereiche wie Berglandwirtschaft, Forst-
wirtschaft, Gewässererhaltung, Rad-, FUSS- und Wander-
wege.
Die unversehrte Natur- und Kulturlandschaft ist für unser
Land eine unentbehrliche ökologische, kulturelle und öko-
nomische Ressource. Um so mehr müsste es erstaunen,
wenn in einem Arbeitsbeschaffungsprogramm des Bundes
keine einzige Position für den umfassenden Landschafts-
schutz (Natur- und Heimatschutz) vorgesehen würde,
zumal im Bereich Natur- und Heimatschutz zahlreiche
arbeitsintensive und zudem wertschöpfende Massnahmen
und Tätigkeiten durch Bundesbeiträge sofort ausgelöst
werden und auch regionalwirtschaftlich positive Effekte zei-
tigen könnten.
Eine 1982 vorgenommene Schätzung seitens der Arbeits-
gemeinschaft der kantonalen Beauftragten für Landschafts-
schutz hat für den Bereich des Natur- und Heimatschutzes
einen jährlichen Finanzbedarf des Bundes von 25 bis 30 Mil-
lionen Franken ergeben. Diesem Betrag stehen heute jähr-
lich verfügbare Mittel von etwa 7 Millionen Franken gegen-
über. Aus diesem Missverhältnis heraus haben sich bei den
zuständigen Bundesorganen ausführungsreife Subven-
tionsgesuche im Betrage von etlichen Millionen Franken
angestaut, welche nicht weiter behandelt werden konnten.
Viele andere Projekte sind bei den Kantonen hängig und
dem Bund - in Kenntnis der beschränkt vorhandenen bzw.
verfügbaren Geldmittel - noch nicht weitergeleitet worden.
Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes müssten zum
Beispiel viele Grundlagen vordringlich erarbeitet werden: so
über bundesrechtlich geschützte Arten wie alle Amphibien
und Fledermäuse sowie viele Vogelarten, welche zugleich
gute Bioindikatoren sind; über schützenswerte und gefähr-
dete Biotope wie die Moore und andere Nassstandorte
sowie die Trockenrasen und die Ufervegetation. Parallel
dazu sind Pflege-, Unterhalts-, Sanierungs- und Wiederin-
standstellungsarbeiten für dieselben Biotope vordringlich
an die Hand zu nehmen. Alle diese Massnahmen erhalten
einen höheren Stellenwert durch die bereits eingetretenen
Verluste (es sei auf die verschiedenen «Roten Listen»
gefährdeter Arten hingewiesen) und durch das für die
Schweiz am 1. Juni 1982 in Kraft getretene Übereinkommen
über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen
und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Kon-
vention vom 19. September 1979). Zu denken wäre auch an
die Kulturlanderhaltung durch Bekämpfung der Vergan-
dung, Wiederanlegung von Rebkulturen und Obstanlagen
(Erhaltung und Wiederanbau des Hochstammes).
Im Bereich des Heimatschutzes hat das ISOS-Inventar des
Bundes, das sämtliche Ortsbilder von nationaler, regionaler
Postulat Hubacher
1009
N 24 juin 1983
und lokaler Bedeutung erfasst, viele schützenswerte
Objekte vor allem im ländlichen Raum aufgedeckt, deren
Erhaltung nur durch eine entsprechende Sanierung und
Pflege der einzelnen Gebäudeelemente möglich ist. Hier ist
der Nachholbedarf besonders gross, und viele konkrete
Projekte liegen vor oder können von den Kantonen sofort
eingefordert werden. Als Beispiele seien neben vielen ande-
ren die zwei Ortsbilder von Ardez und Vogorno erwähnt,
welche anlässlich des Internationalen Heimatschutzjahres
1975 als Muster und Modelle von Renovationen an die Hand
genommen wurden, deren Fertigstellung aber bei weitem
noch nicht gesichert ist.
Für die Durchführung ist an ein Subventionsprogramm zu
denken, das in Form von Beiträgen gezielte Impulse auslöst
und allen föderativen Stufen wie auch privaten Körperschaf-
ten, die sich auf den genannten Gebieten betätigen, zugute
kommt. Ein einfaches Anmelde- und Entscheidungsverfah-
ren soll den Zugang dazu verschaffen, wobei vorab auf
bestehenden Organisationen aufzubauen ist. Zu berück-
sichtigende Objekte und Institutionen, Kosten und Koordi-
nation müssten noch sorgfältig untersucht werden.
Die zahlreichen gezielten, sofort ausführbaren kleineren
Projekte könnten auch einen Beitrag an die Bekämpfung
der Jugendarbeitslosigkeit - 5000 Jugendliche, d. h. 27 Pro-
zent aller Arbeitslosen, sind heute (März 1983) ohne sinn-
volle Beschäftigung - leisten. Zu verweisen ist auch auf den
erfolgreichen Einsatz von Winterthurer Arbeitslosen bei der
Sturmholzaufbereitung im Katastrophengebiet von Andel-
fingen.
In diesem Sinne ersuche ich den Bundesrat, sich auch des
Landschaftsschutzes und der Erhaltung unseres nationalen
Patrimoniums anzunehmen und die vorhandenen Vor-
schläge und Projekte in die Arbeitsbeschaffungs- und For-
schungsprogramme des Bundes einzubauen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 83.301
Postulat Hubacher
Berufliches Bildungswesen. Förderung
Formation professionnelle. Encouragement
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1983
Das Verhältnis zwischen Berufsschülern und Hochschulstu-
denten in der Schweiz ist 4 zu 1, das Verhältnis der Bundes-
ausgaben dafür im umgekehrten Verhältnis 1 zu 3. In den
letzten 20 Jahren sind die Bundesausgaben für die Hoch-
schulen gegenüber denen für das berufliche Bildungswe-
sen um das Dreifache angestiegen. Das führt dann dazu,
dass zum Beispiel das Schweizerische Institut für Berufspä-
dagogik (SIBP) im 11. Jahr nach seiner Gründung noch
immer einen erheblichen Personalunterbestand hat. Die bei
der Gründung geplanten 20 Stellen fielen dem Personal-
stopp zum Opfer, so dass das SIBP 1983 erst 13,5 Stellen
besetzen kann. Gewisse gesetzliche Aufgaben - Dokumen-
tation, Forschung, Unterricht in Informatik und anderes
mehr - können überhaupt nicht, andere zum Teil nur man-
gelhaft gelöst werden.
Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten,
- wie die Bundesleistungen für das berufliche Bildungswe-
sen im Interesse der Betroffenen und der Konkurrenzfähig-
keit der Wirtschaft angepasst werden können;
- wie für das SIBP wenigstens der 1972 geplante Personal-
bestand realisiert werden soll.
Texte du postulat du 31 Janvier 1983
Le rapport entre les étudiants des écoles professionnelles
et ceux des hautes écoles en Suisse est de 4 à 1, alors que
la proportion des dépenses fédérales correspondantes est
de 1 à 3. Ces 20 dernières années, l'augmentation des
dépenses en faveur des hautes écoles a été trois fois plus
rapide que celle afférente aux établissements de formation
professionnelle. En conséquence, on constate entre autres
choses que l'Institut suisse de pédagogie pour la formation
professionnelle manque toujours sérieusement de person-
nel, onze ans après sa fondation. Les 20 postes prévus à ce
moment ont été sacrifiés par le blocage du personnel, de
sorte qu'en 1983 l'institut ne dispose que de 13 postes et
demi. Certaines tâches (documentation, recherche, ensei-
gnement de l'informatique, p. ex.) ne peuvent être accom-
plies, tandis que d'autres ne le sont qu'en partie.
Le Conseil fédéral est prié d'étudier et de préciser:
- comment les subsides fédéraux pour la formation profes-
sionnelle pourraient être adaptés pour satisfaire les besoins
des intéressés et assurer la compétitivité de l'économie;
- comment l'institut pourra à tout le moins engager l'effec-
tif du personnel qui avait été prévu en 1972.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borei, Braunschweig,
Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Gloor, Jaggi, Loet-
scher, Mauch, Meier Werner, Nauer, Neukomm, Ott, Van-
nay, Wagner, Zehnder, Ziegler-Genf (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zahlen geben das Missverhältnis zwischen den Bundesaus-
gaben für die Hochschulen und das berufliche Bildungswe-
sen am besten wieder. Dabei sollen die Hochschulausga-
ben keineswegs kritisiert oder der Anschein erweckt wer-
den, sie seien zu reduzieren.
Aufwendungen des Bundes für berufliches Bildungswesen
und Hochschulen (in Mio. Franken):
1960 1970 1980 Steigerung
1960 bis 1980
in Prozenten
Berufliches Bildungswesen 30 84 255 + 750%
Hochschulen 27 330 740 +2640%
Verhältnis Berufsschüler/Hochschulstudenten = 4 zu 1
Investitionen des Bundes für die beiden ETH 1971 bis 1981
und neugeschaffene Stellen an beiden Lehranstalten 1960
bis 1976:
ETH Zürich
EPUL Lausanne
Total
Investitionen
750 Mio
420 Mio.
1170 Mio.
neue Stellen
- 746 Stellen
- 287 Stellen
- 1033 Stellen
Im Vergleich zu diesen (nötigen) Aufwendungen wird zum
Beispiel das Schweizerische Institut für Berufspädagogik
(SIBP) wesentlich bescheidener dotiert. 1983 sind 13,5 Stel-
len realisiert - bei der Gründung 1972 waren 20 geplant -,
das führt zu einem Missverhältnis zwischen haupt- und
nebenamtlichen Lehrkräften von 1 zu 16.
Leistungen des SIBP 1972 bis 1982:
Erteilte eidgenössische Diplome für hauptamtliche Berufs-
schullehrer: über 500;
Anzahl Einführungs- und Fortbildungskurse für amtierende
Lehrer: über 600 (mit über 16 000 Teilnehmern);
Ausbildung von nebenamtlichen Lehrern: über 2500.
Wenn der Bund beim beruflichen Bildungswesen zu sparen
beginnt und das neue Berufsbildungsgesetz eher restriktiv
statt extensiv anwendet, sind das Abstriche an den
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Akeret Natur- und Heimatschutz. Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
Postulat Akeret Protection de la nature et sauvegarde du patrimoine national. Mesures de
relance
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.409
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1008-1009
Page
Pagina
Ref. No
20 011 555
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