- Juni 1983
1016
Interpellation Renschier
sich zurzeit eine vom Eidgenössischen Volkswirtschafts-
departement (EVD) eingesetzte Expertenkommission be-
fasst.
Zu Frage 4: Wie aus der Beantwortung der vorstehenden
Fragen hervorgeht, sind die Ursachen der Zu- bzw.
Abnahme der Zahl der Unfälle grösstenteils bekannt. Das-
selbe gilt in bezug auf die Massnahmen zur Förderung der
Arbeitssicherheit. Hingegen erscheint es durchaus zweck-
mässig, die Belange der Arbeitssicherheit und der Arbeits-
gestaltung bereits bei der Entwicklung neuer Technologien
und Arbeitsverfahren abzuklären. So hat der Schweizeri-
sche Nationalfonds im Auftrag des Bundesrates unlängst
die Prüfung des Themas «Arbeitswelt: Humanisierung und
technologische Entwicklung» veranlasst. Erste eingereichte
Projektskizzen befassen sich mit der Arbeitssicherheit,
Arbeitsgestaltung und technologischen Entwicklung im
Baugewerbe und in den Forstbetrieben. Auf diese Weise
können sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig, und nicht
erst im nachhinein in der Praxis, erkannt und eliminiert wer-
den.
Tatsächliche und nach der Beschäftigung sowie der Bran-
chenstruktur standardisierte Anzahl der ordentlichen
Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, 1976 bis 1981:
Ordentliche Betriebsunfälle
und Berufskrankheiten
Jahre
1976
1977
1978
1979
1980
1981
Tatsächlich
Absolute Zahl
101 181
106532
107902
110470
117224
118042
1976 = 100,0
100,0
105,3
106,6
109,2
115,9
116,7
Nach der Beschäftigung
und der Wirtschafts-
branche standardisiert
Absolute Zahl
101 181
106439
106080
107047
110284
109431
1976=100,0
100,0
105,2
104,8
105,8
109,0
108,2
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates befriedigt.
#ST# 83.348
Interpellation Renschier
Entwicklungszusammenarbeit.
Basismedikamente
Coopération au développement.
Médicaments de base
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1983
Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Liste von lebens-
notwendigen Medikamenten für die Entwicklungsländer
(sogenannte Basismedikamente) verabschiedet und propa-
giert. Diese Liste bezweckt, den Regierungen und dem
medizinischen Personal in der Dritten Welt die Auswahl von
billigen und wirkungsvollen Medikamenten aus dem unüber-
sichtlichen Wirrwarr von Zehntausenden von Pharmapro-
dukten zu erleichtern. Eine besondere Hilfe besteht noch
darin, dass die Pharmaprodukte unter ihren ursprünglichen
Bezeichnungen (sogenannte Generic Names) anstatt mit
dem Marktnamen aufgelistet und empfohlen werden.
Wir fragen den Bundesrat:
a. Ist er bereit, in der WHO und in der kommenden World
Health Assembly das Konzept der «Generic Names» zu
unterstützen?
b. Ist er bereit, das Konzept der Basismedikamente in der
Praxis der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit
zu fördern und durchzusetzen?
Texte de l'interpellation du 7 mars 1983
L'Organisation mondiale de la santé a approuvé et diffusé
une liste de médicaments d'importance vitale intéressant
les pays en développement (médicaments de base). L'éta-
blissement de cette liste a pour but de simplifier aux gou-
vernements et au personnel médical des pays du tiers
monde le choix de remèdes bon marché et efficaces, parmi
les dizaines de milliers de produits pharmaceutiques et le
tohu-bohu que cela représente.
Le fait que lesdits produits pharmaceutiques sont réperto-
riés et recommandés sous leur désignation d'origine
(Generic Names) en lieu et place des noms en usage sur le
marché, constitue une aide supplémentaire bienvenue.
Nous demandons au Conseil fédéral:
a. Est-il prêt à donner son appui au concept de «Generic
Names» au sein de l'OMS et lors de la prochaine Assem-
blée mondiale de la santé (World Health Assembly)?
b. Est-il disposé à promouvoir le concept de médicaments
de base dans la pratique de la coopération suisse au déve-
loppement, voire à l'imposer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Borei, Gloor, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Longet, Mei-
zoz, Ruffy, Vannay (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Entwicklungsländer werden mit einer grossen Vielfalt an
Medikamenten überschwemmt. In Mexiko soll es beispiels-
weise Zehntausende von verschiedenen Medikamenten auf
dem Markt geben. Nicht nur die Vielfalt, sondern oft auch
die hohen Preise der Pharmazeutika führen zu einer starken
finanziellen Belastung der Länder in der Dritten Welt.
Obwohl Entwicklungsländer bis zu 50 Prozent ihrer öffentli-
chen Mittel im Gesundheitswesen für Medikamente verwen-
den, können die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung
nicht gedeckt werden. Insbesondere in ländlichen Gegen-
den fehlt es häufig an den notwendigsten Arzneimitteln. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) will dieses schwerwie-
gende gesundheitspolitische Problem in der Weise einer
Lösung nahe bringen, dass die kostspielige Vielfalt durch
eine kostensparende Standardisierung des Angebotes an
Medikamenten ersetzt wird. Dadurch lässt sich mit dem
gleichen finanziellen Aufwand eine umfassendere Versor-
gung der Bevölkerung gewährleisten. Die WHO stellte eine
Liste mit rund 200 lebensnotwendigen Basismedikamenten
zusammen. 90 Prozent dieser Arzneimittel sind schon so
lange auf dem Markt, dass sie keinen Patenten mehr unter-
liegen. Sie können also kostengünstig produziert und zu bil-
ligen Preisen abgegeben werden. Dass die Bestrebungen
der WHO den kommerziellen Interessen der transnationalen
Pharmakonzerne kurzfristig zuwiderlaufen, liegt auf der
Hand. Doch diese Interessen müssen angesichts der
gesundheitspolitischen Bedürfnisse der Entwicklungsländer
in den Hintergrund treten. Aus diesem Grunde gebe ich der
Erwartung Ausdruck, dass der Bundesrat die beiden
gestellten Fragen positiv beantwortet.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Zu Frage a: Die Weltgesundheitsorganisation hat schon im
Jahre 1977 eine nach Indikationen gegliederte Modelliste
von etwa 300 Basismedikamenten veröffentlicht. In dieser
Liste werden die Medikamente mit den international aner-
kannten Kurzbezeichnungen der Wirkstoffe («Generic
Names») bezeichnet. Die Liste hat empfehlenden Charakter
und soll den Entwicklungsländern dienen, um mit einem
beschränkten Medikamentensortiment möglichst preisgün-
stig die wichtigsten Krankheiten behandeln zu können.
Dabei ist es wichtig, dass die Qualität der empfohlenen Heil-
mittel gewährleistet ist und dass die medizinischen Beson-
Interpellation Borei
1017
N 24 juin 1983
derheiten der einzelnen Länder berücksichtigt werden. Dar-
über hinaus ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, nicht auf
der Liste enthaltene Medikamente entsprechend ihren spe-
zifischen Bedürfnissen zu verwenden.
Zum Thema der Basismedikamente hat die Weltgesund-
heitsorganisation in den letzten Jahren - zuletzt im Jahre
1982 - mehrere Resolutionen verabschiedet, denen die
Schweiz ausnahmslos zugestimmt hat. Im Jahre 1978 wurde
in der Resolution WHA 31.32 ausdrücklich auf die «Generic
Names» Bezug genommen. Im Jahre 1982 wurde durch
Annahme der Resolution WHA 35.27 der Inhalt der früheren
Resolution WHA 31.32 erneut bestätigt.
Der Bundesrat wird auch weiterhin - wie er das bisher
getan hat - das WHO-Programm der Basismedikamente,
welches auf der Verwendung von «Generic Names» beruht
unterstützen.
Zu Frage b: In der Praxis der schweizerischen Entwick-
lungszusammenarbeit im Gesundheitssektor wird ein
besonderes Gewicht auf die Förderung der Basisgesund-
heit gelegt.
Gegenwärtig sind verschiedene Projekte der technischen
Zusammenarbeit (TZ) in Abklärung bzw. Vorbereitung, mit
denen Entwicklungsländern geholfen werden soll, das Kon-
zept der Basismedikamente der Weltgesundheitsorganisa-
tion ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend zu ver-
wirklichen.
Während im Rahmen von TZ-Projekten in der Regel keine
oder nur verhältnismässig kleine Medikamentenmengen
geliefert werden, kommt es bei Zahlungsbilanzhilfen und
Aktionen der humanitären Hilfe häufiger zu grösseren Medi-
kamentenlieferungen. Entsprechend der obgenannten
Resolutionen der WHO wird dabei grundsätzlich darauf
geachtet, dass in erster Linie Basismedikamente (im Sinne
der Essential Drugs der WHO) geliefert werden.
Zusammen mit den interessierten Kreisen wird überdies
geprüft werden, wie erreicht werden kann, dass
- im Rahmen von Aktionen der Entwicklungszusammenar-
beit und humanitären Hilfe möglichst nur Medikamente
geliefert werden, die der Essential Drugs Liste der WHO
oder der nationalen Basismedikamentenliste des jeweiligen
Empfängerlandes entsprechen; allfällige Ausnahmen von
den erwähnten Listen müssten medizinisch und entwick-
lungspolitisch gerechtfertigt sein, und
- die gelieferten Medikamente neben dem Markennamen
stets auch klar und deutlich mit dem Generic Name gekenn-
zeichnet sind.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates befriedigt.
#ST# 83.343
Interpellation Borei
Schweizerisches Kulturzentrum in Paris
Centre culturel suisse à Paris
Wortlaut der Interpellation von 3. März 1983
Die Stiftung Pro Helvetia will in Paris ein Haus kaufen und
darin ein schweizerisches Kulturzentrum einrichten. Das
Haus liegt im Quartier du Marais, einem für kulturelle Aktivi-
täten besonders geeigneten Stadtteil, und ist zudem sehr
preisgünstig.
Mit grossem Erstaunen hat man vernommen, der Bundesrat
habe beim Stiftungsrat interveniert und unmissverständlich
vom Kauf abgeraten.
Dies veranlasst mich, folgende Fragen zu stellen:
- Wie unabhängig ist die Stiftung Pro Helvetia wirklich?
- Wie in der Botschaft vom 17. März 1980 nachzulesen ist,
hat die Pro Helvetia den Auftrag erhalten, sich der kulturel-
len Beziehungen der Schweiz mit dem Ausland anzuneh-
men und in drei oder vier Nachbarländern Zentren zu betrei-
ben, welche die schweizerische Kultur vorstellen. Warum
schaltet sich der Bundesrat ein und legt ihr bei der Ausfüh-
rung dieses Auftrags Hindernisse in den Weg?
- Sieht der Bundesrat nicht die Gefahr, dass solche Ein-
griffe die Pro Helvetia in ihrer Stellung als verantwortliche
Stiftung, die sie heute ist, einschränken und zu einem blos-
sen Organ für die Verteilung von Bundesbeiträgen an kultu-
relle Organisationen werden lassen?
- Paris ist der Ort für den Kulturaustausch zwischen den
französischsprachigen Ländern (jene der Dritten Welt ein-
geschlossen). Meint der Bundesrat nicht, ein Kulturzentrum
in Paris könnte den Künstlern der Westschweiz, aber auch
denen der Deutschschweiz und des Tessins wertvolle Dien-
ste leisten und die erwähnten Länder insgesamt mit der
schweizerischen Kultur bekanntmachen?
- Trotzdem sich zahlreiche andere Bewerber gemeldet
haben, hat die Pro Helvetia dank einer Intervention der fran-
zösischen Baudirektion immer noch die Möglichkeit, die
Liegenschaft zu erwerben. Wäre es nicht gegen die Sparan-
strengungen des Bundes, auf diesen Kauf zu verzichten?
- Pro Helvetia wird für ihre Tätigkeit in Paris, die bis jetzt
sehr erfolgreich gewesen ist, wie schon bisher Räumlich-
keiten mieten müssen. Weiss der Bundesrat, dass die Miet-
kosten für diese Räumlichkeiten lang- oder sogar schon
mittelfristig höher wären als die Kosten für den Kauf und die
Renovation des Gebäudes im Quartier du Marais, das in
einigen Jahren amortisiert und übrigens jederzeit wieder
verkauft werden könnte?
Texte de l'interpellation du 3 mars 1983
La fondation Pro Helvetia a l'intention d'acheter un immeu-
ble à Paris, destiné à devenir un Centre culturel suisse. La
situation dans le quartier du Marais est particulièrement
favorable pour ce genre d'activités, et son prix particulière-
ment avantageux.
C'est avec grand étonnement que l'on a appris que le
Conseil fédéral était intervenu auprès du Conseil de fonda-
tion pour lui déconseiller cet achat.
Cela m'amène à poser les questions suivantes:
- Quel est le réel degré d'autonomie de la fondation Pro
Helvetia?
- Comme on peut le lire dans le message du 17 mars 1980,
Pro Helvetia a reçu le mandat de se préoccuper de nos rela-
tions culturelles avec l'étranger, et d'animer dans trois ou
quatre de nos pays voisins des centres destinés à promou-
voir la culture suisse. Pourquoi le Conseil fédéral inter-
vient-il pour entraver ce mandat?
- Le Conseil fédéral ne voit-il pas le danger qu'à la suite de
telles interventions, Pro Helvetia, de fondation responsable
qu'elle est à l'heure actuelle, ne devienne plus qu'un simple
canal de distribution de subventions fédérales, à diverses
organisations culturelles?
- Paris est le lieu par excellence où se pratiquent les
échanges culturels entre les pays francophones (y compris
ceux du tiers monde). Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas
qu'un centre culturel à Paris serait un outil très utile non
seulement aux artistes romands, mais aussi aux artistes
alémaniques et tessinois, permettant de promouvoir la cul-
ture suisse dans l'ensemble de ce pays?
- Grâce à une intervention de la Direction des bâtiments
de France, Pro Helvetia a encore la possibilité d'acquérir
cet immeuble, malgré le nombre élevé d'autres intéressés.
Ne serait-ce pas contredire les efforts d'économie de la
Confédération que de renoncer à cet achat?
- Pour ses activités à Paris, qui ont jusqu'ici été très fruc-
tueuses, Pro Helvetia a dû et devra louer des locaux. Le
Conseil fédéral sait-il qu'en comparant les frais sur le long,
voire même seulement sur le moyen terme, le loyer de ses
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Renschler Entwicklungszusammenarbeit. Basismedikamente
Interpellation Renschler Coopération au développement. Médicaments de base
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.348
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1016-1017
Page
Pagina
Ref. No
20 011 563
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