- März 1983
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Postulat Schule
Mitunterzeichner-Cosignataires:Chr\s\nat, Deneys, Jaggi,
Lang, Mauch, Vannay (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
In einem vorerst auf die Rekrutierungsjahre 1983/84
begrenzten Versuch machen die SBB den Kondukteurberuf
erstmals auch für Frauen zugänglich. Ob der Versuch spä-
ter fortgesetzt wird, hängt von den Erfahrungen ab.
Rekrutierung, Ausbildung, Einsatz und Dienstverhältnis sind
grundsätzlich für Männer und Frauen gleich. Für das
Höchstalter von Frauen bei der Ausbildung eine Abwei-
chung zu schaffen, wäre nicht angebracht. Einer über dreis-
sigjährigen Frau ist auch nicht ohne weiteres eine 18
Monate dauernde Lehre zuzumuten. Einer Heraufsetzung
des Höchstalters steht ferner entgegen, dass sich über
dreissigjährige Personen in die Pensionskasse einkaufen
müssen, was sowohl für die Betroffenen als auch für das
Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeu-
tet.
Die Lehrlinge der Kondukteurlaufbahn befinden sich in der
Regel im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Bei den älteren
Kandidaten handelt es sich vorwiegend um bereits bei den
SBB angestellte Bedienstete, die noch umgeschult werden.
Wenn schon das Höchstalter für die Ausbildung nicht auf
40 Jahre heraufgesetzt werden kann, ist in einer späteren
Phase nicht auszuschliessen, dass den fertig ausgebilde-
ten, jedoch aus privaten Gründen später ausgetretenen
Kondukteusen der Wiedereintritt ermöglicht werden kann.
In Frage kommt sowohl volle als auch Teilzeitarbeit.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
#ST# 83.327
Postulat Schule
Ausserschulische Jugendarbeit
Jeunesse. Activités extrascolaires
Wortlaut des Postulates vom 2. Februar 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, die Anerkennung und För-
derung der gesamtschweizerischen ausserschulischen
Jugendarbeit als Vorhaben in die Regierungsrichtlinien der
Legislaturperiode 1983-1987 aufzunehmen, im Sinne der
Empfehlungen des Berichtes «Unterstützung der aktiven
Jugendarbeit» der Eidgenössischen Kommission für
Jugendfragen.
Texte du postulat du 2 février 1983
Le Conseil fédéral est invité à insérer en tant que projet,
dans les Grandes lignes de la politique gouvernementale
pendant la législature 1983-1987, la reconnaissance et l'en-
couragement des activités extrascolaires sur le plan natio-
nal, dans le sens des recommandations que contient le rap-
port de la Commission fédérale pour la jeunesse intitulé
«Aide à la formation extrascolaire active».
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biderbost,
Blunschy, Borei, Brélaz, Columberg, Deneys, Dürr, Eppen-
berger-Nesslau, Gloor, Huggenberger, Jaggi, Jung, Kauf-
mann, Keller, Kunz, Lang, Loetscher, Longet, Loretan,
Meier Kaspar, Meizoz, Morel, Müller-Luzern, Müller-Aargau,
Neukomm, Oehler, Räz, Scherer, Schnider-Luzern, Spiess,
Steinegger, Stucky, Uchtenhagen, Vetsch, Ziegler-Solo-
thurn (36)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die in der Schweiz bestehenden über 70 Jugendverbände
mit mehr als 500 000 Mitgliedern leisten eine gesellschafts-
politisch bedeutungsvolle aktive Jugendarbeit.
Seit Jahren ist das Parlament bestrebt, den Jugendorgani-
sationen in der Schweiz jene Anerkennung und Unterstüt-
zung zukommen zu lassen, die sie zur Aufrechterhaltung
und zum Ausbau ihrer für Staat und Gesellschaft wertvollen
ausserschulischen Jugendarbeit dringend benötigen. Ein
wichtiger Schritt bedeutete die 1978 erfolgte Einsetzung
der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen durch
den Bundesrat. Durch sie fand ein von Alfons Müller-Luzern
am 7. Juni 1978 eingereichtes Postulat im Auftrag des EDI
eine eingehende Prüfung, deren Ergebnisse in einem
umfassenden Bericht mit dem Titel «Unterstützung der akti-
ven Jugendarbeit» enthalten sind. Darin legt die Kommis-
sion dar, was aktive Jugendarbeit heute ist und bedeutet,
wer ihre institutionellen und personellen Träger sind und wo
die rechtlichen und finanziellen Probleme liegen. Der
Bericht unterstreicht den Stellenwert der privaten Initiative
und grenzt den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der
Gemeinden und Kantone klar ab. Er zeigt aber auch auf,
dass die schweizerischen Jugendorganisationen als wich-
tigste Träger der ausserschulischen Jugendarbeit auf eine
rechtliche Anerkennung durch den Bund angewiesen sind.
Die bestehende Unterstützung der Jugendverbände durch
den Bund ist auf geeignete Weise abzusichern.
Diese Begehren werden im erwähnten Bericht der Eidge-
nössischen Jugendkommission fundiert begründet. Im Juni
1982 hat der Bundesrat vom Bericht Kenntnis genommen,
ohne sich aber zum Inhalt zu äussern. Es geht im Grunde
darum, die ausserschulische Jugendarbeit der verschiede-
nen Organisationen und Verbände ihrer grossen Bedeutung
für die persönliche Entwicklung und soziale Reifung der
jungen Menschen entsprechend anzuerkennen und damit
gleichzeitig klare Grundlagen für eine angemessene und
bedürfnisgerechte Unterstützung zu schaffen. Diese Hilfe
sollte auf die Tätigkeit in nationalem oder sprachregionalem
Rahmen ausgerichtet und neben den privaten und öffentli-
chen Leistungen von kantonaler und kommunaler Seite
subsidiär bleiben. Seit 1982 richtet das EDI aufgrund eines
blossen Budgetbeschlusses bereits Beiträge aus und ver-
fügt somit über wertvolle Erfahrungen. Diese zeigen einer-
seits, dass durch die Bundesunterstützung wichtige
Impulse für eine breitere Anerkennung und Unterstützung
ausgehen können, dass aber andererseits viele Organisa-
tionen ohne diese Hilfe gar nicht in der Lage wären, die
meist überregional organisierte Ausbildung von Jugendlei-
tern - mit ihrem Einsatz steht und fällt oft die konkrete
Arbeit - durchzuführen.
Nicht zuletzt sei auf die Lage der Schweiz im europäischen
Vergleich hingewiesen. Die Parlamentarische Versammlung
des Europarates hat im September 1980, gestützt auf einen
Bericht ihrer Kommission für Kultur und Erziehung, Empfeh-
lungen für eine breitere Unterstützung der Jugendarbeit,
insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Jugend-
austausches, zuhanden der Regierungen der Mitgliedländer
verabschiedet. In vielen, auch kleineren Ländern ist diese
öffentliche Anerkennung der ausserschulischen Jugendar-
beit realisiert. Nach Jahren des Wartens, der Vorbereitun-
gen und Abklärungen sollte nun die Verwirklichung längst
bekannter Wünsche und Bedürfnisse, über deren Berechti-
gung keine grundlegenden Zweifel bestehen, konkret an die
Hand genommen werden. Der Bundesrat sollte mit der Auf-
nahme eines entsprechenden Richtliniengeschäftes doku-
mentieren, dass es ihm ernst ist mit dem vielzitierten Willen
zum Dialog und mit seinem Verständnis für die förderungs-
würdigen Anliegen der Jugendlichen.
Interpellation Ott
522N 18 mars 1983
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
#ST# 82.516
Interpellation Ott
Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz
Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982
Ende Juni wandte sich der damalige libanesische Staatsprä-
sident Elias Sarkis an den Bundesrat mit dem dringlichen
Hilferuf, das Leben der im belagerten Beirut eingeschlosse-
nen 600 000 Einwohner zu retten.
Der Bundesrat wird ersucht, über dieses Ereignis zu berich-
ten und unter anderem auf die Fragen zu antworten:
I.Weiche Massnahmen sind von selten der Eidgenossen-
schaft unternommen worden?
2. Welche Schwierigkeiten stellten sich in den Weg, und
was konnte nicht unternommen werden?
3. Welche Folgerungen sind nach Auffassung des Bundes-
rates daraus in bezug auf die künftige Praxis dar Guten
Dienste zu ziehen?
Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982
A la fin du mois de juin, le président du Liban, M. Elias Sar-
kis, a lancé un appel à l'aide pressant au Conseil fédéral
pour sauver la vie des 600 000 habitants encerclés dans
Beyrouth assiégée.
Le Conseil fédéral est prié de faire un rapport sur cet évé-
nement et de répondre entre autres aux questions suivan-
tes:
- Quelles démarches la Confédération a-t-elle entreprises?
- Quelles difficultés a-t-elle recontrées et quelles ont été
les limites de son action?
- Quelles conséquences faut-il tirer de cette expérience
pour les prochaines missions de bons offices?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Borei, Braun-
schweig, Christinat, Eggli, Gloor, Hubacher, Loetscher,
Mauch, Merz, Nauer, Reimann, Reiniger, Robbiani, Rubi,
Ruffy, Schmid, Weber-Arbon, Zehnder (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seither ist die Lage im Libanon immer noch nicht zur Ruhe
gekommen, und Unvorhergesehenes, Tragisches hat sich
inzwischen ereignet. Doch bezogen auf die Situation, wie
sie um die Jahresmitte bestand, stellt sich für uns, als durch
das genannte Ansuchen des Libanon Mitinvolvierte, nach-
träglich die Aufgabe, aus dem Vorkommnis die nötigen Leh-
ren zu ziehen.
Mit dem Brief des libanesischen Präsidenten war die lange
geübte schweizerische Tradition der Guten Dienste ange-
sprochen - allerdings nicht nur in der Form, wie wir sie in
den letzten Jahrzehnten zu üben gewohnt waren. - Bei der
Übergabe des Briefes hat sich der libanesische Botschafter
in der Schweiz ausdrücklich auf die Überlieferung der neu-
tralen Schweiz und ihre Erfahrung in der Leistung Guter
Dienste bezogen. Die Schweiz war also aufgrund ihrer aus-
senpol:tischen Prinzipien in besonderer Weise angespro-
chen, auch wenn ähnliche Hilferufe gleichzeitig an andere
Staaten ergingen. (In diesem Zusammenhang wäre es inter-
essant zu erfahren, welche anderen Staaten angerufen wur-
den und was schweizerischerseits zur Koordination der
Bemühungen unternommen werden konnte.)
Auch wenn zweifellos die Grenzen der Aktionsmöglichkei-
ten in der damaligen Situation realistisch in Betracht gezo-
gen werden müssen, stand es doch in jedem Falle der
Schweiz wohl an, angesichts eines solchen Hilferufes das
Äusserste, was in ihren Kräften stand, zu versuchen.
Offensichtlich war beim Appell an den Bundesrat nicht nur
an eine humanitäre Aktion, sondern an einen eigentlichen
politischen Vermittlungsversuch gedacht. Ähnliche Fälle
könnten sich in Zukunft wiederholen, und es ist an uns,
heute schon die Chancen und Schwierigkeiten genau zu
analysieren und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Die Schweiz ist offenkundig mit der Forderung nach einer
ganz neuen Form von Guten Diensten konfrontiert worden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Mit seinem Schreiben vom 30. Juni 1982 machte der Präsi-
dent des Libanon, Elias Sarkis, auf den Ernst der Lage in
der Stadt Beirut und auf die bedrohte Existenz von Hun-
derttausenden von Zivilpersonen aufmerksam. Dieses
Schreiben, ein genereller Appell, war gleichzeitig an eine
Reihe weiterer Staatschefs gerichtet worden. Der Bundes-
rat hat den Inhalt des Schreibens unverzüglich der schwei-
zerischen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat einerseits daran,
dass sich die Schweiz für jeden nützlichen Beitrag, um den
sie von den Konfliktparteien ersucht werden könnte, zur
Verfügung halte; er wies andererseits auf die zahlreichen
Aktionen hin, die auf humanitärem Gebiet bereits in die
Wege geleitet worden waren. Nachdem andere Staaten,
gestützt auf ihre besonders engen Beziehungen zu den
Ländern des Mittleren Ostens, bereits auf der politischen
Ebene eingegriffen hatten, konzentrierte die Schweiz ihre
Aktionen auf den humanitären Bereich, so namentlich auf
die Forderung, dass die Genfer Konventionen zum Schutz
der Kombattanten und der Zivilpersonen respektiert würden
und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
seine Tätigkeit unbehindert ausüben könne. Auf diese
Weise hat die Schweiz vor allem auf dem Weg über interna-
tionale Organisationen und schweizerische Hilfswerke den
Opfern des Libanonkonflikts humanitäre Hilfe in der Höhe
von bis jetzt 7 Millionen Franken zukommen lassen. Das
Schweizerische Katastrophenhilfskorps ist seinerseits seit
dem 18. August im Libanon im Einsatz. Die einzigen
Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang erga-
ben, sind solche, die bei jeder Aktion in einem Land, das
von einer derart schweren Krise geschüttelt wird, auftreten
können.
Hinsichtlich der Guten Dienste der Schweiz hat sich der
Bundesrat im Laufe der vergangenen Monate in Beantwor-
tung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals
geäussert (namentlich auf ein Postulat Roy vom 8. Oktober
1981, ein Postulat Ziegler vom 16. Dezember 1981, ein
Postulat Ott vom 17. Dezember 1981, ein Postulat Bauer
vom 17. Dezember 1981, eine Interpellation Roy vom 9. Juni
1982 sowie auf eine Frage von Nationalrat Roy in der Frage-
stunde vom 27. September 1982). Diese sämtlichen Antwor-
ten gründeten auf der Tatsache, dass der Bundesrat, getreu
seiner konstanten Politik, seine Disponibilität aufrechterhält,
um überall dort seine guten Dienste zur Verfügung zu stel-
len, wo dies von den Streitparteien gewünscht wird, wo eine
solche Tätigkeit angezeigt ist und wo sie zur Erhaltung oder
Wiederherstellung des Friedens einen - noch so beschei-
denen - Beitrag leisten kann.
Die Erfahrungen im Libanonkonflikt gestatten dem Bundes-
rat nicht, zu Schlüssen zu kommen, die über das bereits
Gesagte hinausweisen würden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schüle Ausserschulische Jugendarbeit
Postulat Schüle Jeunesse. Activités extrascolaires
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.327
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
521-522
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Pagina
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20 011 331
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