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CH_VB_001Ch Vb19.09.1984Originalquelle öffnen →
Motion du Conseil des Etats 1114 N 19 septembre 1984 Am 31. Januar 1983 reichte Ständerat Muheim eine Motion mit dem obenstehenden Wortlaut ein. Er begründete seine Motion am 8. Juni 1983 unter anderem wie folgt: «Es sind aber nicht nur eng-urnerische Interessen, es sind auch allgemein-schweizerische Interessen, die eine Rege- lung des Schwerverkehrs im Sinne der Motion erfordern. Sie wissen, dass wir von der Nordgrenze der Schweiz bis zur Südgrenze Tessin/ltalien leistungsfähige Bahnen besitzen, also Trasseeanlagen, die für den Transport von Gütern tech- nisch bereit sind. Es geht darum zu erkennen, dass wir volkswirtschaftlich eine recht fragwürdige Politik betreiben, wenn wir schweren Gütertransitverkehr auf der Strasse zulassen und daneben leere Bahnen ins hohe Defizit fahren sehen. Dies ist haushaltspolitisch für die öffentliche Hand der Kantone und des Bundes unsinnig.» Der Bundesrat beantragte Umwandlung in ein Postulat mit folgender Begründung: «Auch der Bundesrat kann, selbst wenn man ihm eine Motion überweist, nichts unternehmen, wofür ihm die Rechtsgrundlagen fehlen. Und das wäre heute der Fall. Der Bundesrat könnte also nicht so, wie es verlangt wird, Mass- nahmen treffen, damit der Transitschwerverkehr über die N 4 und N 2 von der Strasse weggewiesen wird. Für dieses Wegweisen fehlen uns die notwendigen Rechtsgrundlagen. Deshalb bitte ich den Herrn Motionär, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen... Die Zusicherung des Bundesra- tes, dass er in dieser Richtung tätig werden will, haben Sie verbrieft in Händen in Form der Botschaft für eine koordi- nierte Verkehrspolitik. Es bedarf für die Realisierung nur noch einiger Voraussetzungen. Diese sind allerdings gewichtig: es fehlt die Zustimmung der eidgenössischen Räte und dann, in der Volksabstimmung, auch noch dieje- nige des Souveräns.» («Amtliches Bulletin Ständerat», S.Juni 1983, Seite 207) Der Ständerat beschloss mit 19 zu 3 Stimmen, gegen den Willen des Bundesrates, den Vorstoss als Motion zu über- weisen. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat die Motion am 19. April 1984 vorberaten. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass Massnahmen im Sinne des Motio- närs ergriffen werden müssen. Allerdings wurde auch die Befürchtung geäussert, dass damit der Schwerverkehr auf der San-Bernardino-Achse zunehmen könnte. Man könne auch nicht den Transitschwerverkehr isoliert nur für einen Kanton (Uri) regeln. Ein totales Verbot dieses Verkehrs auf einzelnen Nationalstrassen-Teilstücken zu Lasten anderer sei sehr problematisch. In der Verkehrskommission gingen die Meinungen ausein- ander, ob der Vorstoss als Motion oder als Postulat beider Räte dem Bundesrat überwiesen werden soll. (Geschäftsre- glement des Nationalrates, Art. 36 Abs. 6) Mit 10 zu 9 Stimmen wurde in der Eventualabstimmung dem Postulat der Vorzug gegeben. Mit 16 zu 3 Stimmen bean- tragt die Kommission, den Vorstoss als Postulat beider Räte zu überweisen. Aregger, Berichterstatter: Sie haben einen schriftlichen Bericht der Verkehrskommission zu dieser Motion des Stän- derates erhalten. Sie sehen darin - ich möchte dies vor der Debatte verdeutlichen - die Forderung, der Bundesrat habe dafür zu sorgen, dass der Transitschwerverkehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen werde. Ich möchte auf diese Motionsforderung, die nach meiner Auf- fassung vom Ständerat in unverständlicher Art und Weise als Motion übernommen und uns überwiesen wurde, mit allem Nachdruck hinweisen. Inhaltlich ist eine Motion nach meiner Auffassung in der Zielsetzung so nicht möglich, sie ist sogar verfassungswidrig, weil nämlich die Verkehrsfrei- heit und die freie Wahl der Verkehrsmittel in der Bundesver- fassung verankert sind. Wenn die Motion als Motion überwiesen würde, müsste man für den Kanton Uri eine spezielle Interpretation der Bundes- verfassung vorschlagen. Dann käme die Frage, ob nicht andere Kantone ebenfalls dieses Recht für sich in Anspruch nehmen möchten. Wir haben andere Ansätze zu Steue- rungsmechanismen auf diesem Sektor, und ich zitiere ein- mal mehr die heute auch schon erwähnte Botschaft des Bundesrates über eine koordinierte Verkehrspolitik. Der Ständerat hätte besser daran getan, diese Botschaft speditiv zu behandeln, als uns eine solche Motion zu überweisen. In der Motion ist eine zweite Forderung enthalten: Der Bundesrat habe Rechtsgrundlagen zu erlassen und er habe Ersatzlösungen zu schaffen. Speziell wird die Huckepack- Lösung erwähnt. Die Verkehrskommission - Sie sehen es im schriftlichen Bericht - hat sehr knapp mit 10 zu 9 Stimmen die Umwandlung der Motion in ein Postulat beschlossen. Das war am 19. April 1984, damals war Herr Vetsch noch Präsident dieser Kommission. Seither hat die Kommission eine Exkursion unternommen. Am 16. August haben wir die Anlagen und Einrichtungen der Firma Hupac besichtigt. Ich glaube, mit dem heutigen Informationsstand würde die Ver- kehrskommission zu einem deutlicheren Ergebnis kommen. Wir haben uns nämlich überzeugen lassen, dass der Hucke- packverkehr sich etabliert und von den Marktbedürfnissen her erfolgreich entwickelt hat. Viele gehen vielleicht von der irrigen Vorstellung aus, Huckepackverkehr heisse: ich fahre mit dem Lastwagen auf den Eisenbahnwagen und lasse mich ein Stück weit transportieren. Das ist es nicht oder ist es nicht mehr. Wohl lag bei der Einführung des Huckepack- verkehrs - etwa 1968 bis 1974 - das Schwergewicht auf dem Binnenverkehr: Es gab damals eine Zeitlang auch eine Huk- kepackstrecke Altdorf-Cadenazzo. Man muss wissen, dass sie wieder eingegangen ist. Sie wurde seinerzeit in Betrieb genommen, weil die Wattingerbrücke auf der alten Gott- hardstrasse bei Wassen von einer Lawine beschädigt wor- den war. Von 1975 bis 1980 war der Binnenverkehr schwach zuneh- mend, aber der internationale Verkehr hat in der gleichen Zeitspanne fünffach zugenommen. Seit 1980 ist der Binnen- verkehr, der Verkehr Basel-Chiasso, stark abnehmend, aber der internationale Verkehr weiterhin stark zunehmend. Wir haben heute verschiedene Systeme, so den begleiteten Lastenzug, die Sattelanhänger ohne Zugfahrzeug und die Wechselaufbauten, die sogenannten Container, die auf Strecken von Rotterdam bis Bari unsere Transitroute be- nutzen. Wie können wir den Huckepackverkehr fördern? Die besten Förderungsmassnahmen haben wir in unseren Gesetzen und Verordnungen. Wir haben die Gewichtsbeschränkung auf 28 Tonnen, das Nachtfahrverbot und das Sonntagsfahr- verbot. Mit dem Huckepackverkehr können wir zudem den Wegfall von Zollformalitäten offerieren. Mit diesen heute schon bestehenden Instrumenten und mit den privatwirtschaftlich marktorientierten Massnahmen der Firma Hupac, die auf eigene Kosten Terminals in Busto Arsizio und in Milano-Greco eingerichtet hat und die mit Erfolg dort ihren Umschlag praktiziert, haben wir die Forde- rungen der Motion (Muheim und Ständerat) bzw. des Postu- lates, wie wir es beantragen, bereits erfüllt. Ich möchte diese Erklärung vor der Debatte ganz klar zum Ausdruck bringen. M. Clivaz, rapporteur: Les motifs qui ont engagé M. Muheim à déposer sa motion vous sont connus. Ils ont été exposés dans le rapport écrit qui a été soumis aux membres de notre conseil. Néanmoins, il convient de préciser quelques idées générales qui ont motivé l'intervention de M. Muheim. Le trafic des poids lourds a pris une ampleur insupportable depuis l'ou- verture du tunnel routier du Saint Gothard. Tout le monde le sait, mais comme le précise le texte de la motion, la circula- tion sur la route nationale qui traverse le canton d'Uri est devenue une véritable calamité pour la région et la popula- tion. Cette constatation ne concerne d'ailleurs pas seulement la traversée du canton d'Uri. D'autres régions sont touchées de la même façon par un trafic routier qui ne cesse d'augmen- ter. En ne parlant que du canton d'Uri, la motion contient sans doute un point faible; c'est du reste ce que le président de la commission a aussi relevé. Toutefois, chacun com- prend que la démarche de M. Muheim a une portée plus
Motion du Conseil des Etats 1116 N 19 septembre 1984 hat. Wir können ja heute auch nicht abschliessend entschei- den. Es geht nur um die Überweisung einer Motion. Aber wenn wir die Motion jetzt nicht überweisen, nachdem im Ständerat die entsprechenden Gegenargumente gefallen sind, lassen wir wieder alles offen. Wir würden dem Bundes- rat die nötigen Jahre einräumen, wir würden die Türe öffnen zur Unverbindlichkeit und zur weiteren Fortsetzung der Schwerverkehrstransporte auf der Strasse. Ich würde mei- nen, diese Zeit ist nun wirklich vorbei. Stimmen Sie also dieser Motion zu und stärken Sie Herrn Bundespräsident Schlumpf den Rücken, wenn er mit einer entsprechenden Vorlage oder wenn er via SBB mit den entsprechenden Massnahmen kommt, die dann auch die Realisierung dieses Zieles herbeiführen sollen. M. Coutau: Au nom du groupe libéral, je vous propose une solution intermédiaire. En effet, M. Muheim est inquiet de l'ampleur des nuisances qui découlent du trafic intense des poids lourds sur l'axe du Gothard. Il y a, dans le pays, d'autres personnes qui parta- gent cette inquiétude sur d'autres tronçons de nos routes nationales. En fait, M. Muheim demande deux choses bien distinctes. La première, c'est d'établir des bases juridiques, nécessaires pour détourner le trafic. Ce détournement de trafic sur d'autres tronçons présente évidemment un certain nombre de difficultés, d'abord d'ordre juridique, puisque le Conseil fédéral dit ne pas pouvoir disposer à l'heure actuelle des compétences nécessaires tant que l'article constitution- nel sur la politique coordonnée des transports n'aura pas été adopté par le peuple; nous pensons que le Conseil fédérai a raison sur ce point. Ensuite, M. Muheim demande de créer des solutions de rechange, notamment par le ferroutage. Le Conseil des Etats a admis la motion en tant que telle dans sa double proposition, passant par-dessus les scrupules juridiques du Conseil fédéral. La commission du Conseil national a tenu compte de ces scrupules juridiques. Elle a également pris en considération la visite que la commission a faite sur place. Elle a constaté que l'effort que les CFF déploient déjà dans le domaine du ferroutage était sensible et que, par conséquent, il n'était pas nécessaire de transmet- tre cette proposition sous une forme plus imperative que celle du postulat. C'est la majorité assez étroite de la com- mission qui l'a ainsi décidé. Devant cette situation, nous vous proposons de scinder cette motion en deux parties. Nous suggérons tout d'abord de transmettre la première partie à titre de postulat. En effet, on ne peut pas forcer, en l'état actuel des choses et sur le plan constitutionnel, le Conseil fédéral à entreprendre des mesures dont il n'a pas la compétence. D'ailleurs, les mesures demandées pourraient également avoir des incon- vénients dans d'autres domaines de notre réseau routier, puisque le détournement de trafic devrait effectivement venir encombrer, avec ses nuisances corrélatives, d'autres tronçons que celui que M. Muheim voudrait protéger tout particulièrement. En conclusion, nous pouvons admettre cette proposition, comme le souhaite la majorité de la com- mission, sous forme de postulat. En revanche, nous devons montrer à la population d'Uri, comme à celle des autres régions du pays qui souffrent des nuisances d'un trafic routier excessif, qu'il est nécessaire de prendre en considération leurs inquiétudes. Nous devons leur montrer que nous avons compris leurs soucis, que nous partageons leurs craintes. Ces dernières sont légitimes, puisqu'elles-portent aussi bien sur la sécurité que sur la santé et sur l'environnement. C'est pourquoi nous vous proposons de transmettre sous forme de motion la deuxième partie de la motion Muheim, c'est-à-dire celle qui demande d'encourager le trafic de ferroutage. En effet, quelles que soient les intentions manifestées par le Conseil fédéral, à l'égard de la promotion du ferroutage, intentions déjà cautionnées par le mandat de prestations des CFF, et quels que soient les efforts que les CFF ont entrepris jus- qu'ici dans ce sens, il nous semble nécessaire de transmet- tre cette proposition sous forme de motion, d'abord vis-à-vis des populations qui sont soumises à ces nuisances, et ensuite pour encourager le Conseil fédéral et les CFF dans ce qu'ils ont entrepris et que nous devons soutenir. Ce soutien ne peut donc se faire que par l'acceptation de la deuxième partie sous forme de motion. Car, beaucoup de choses restent à faire en faveur du ferrou- tage, malgré les équipements déjà réalisés, malgré le repro- filage des tunnels du Gothard, et cela tant du point de vue des horaires, que de celui des tarifs et des équipements. Par conséquent, il me paraît utile, tant sur le plan politique que sur le plan constitutionnel, de scinder cette motion en deux, de transmettre la première partie sous forme de postu- lat et la seconde sous forme de motion. Je vous propose cette solution au nom de notre groupe libéral et je vous invite à la soutenir. Aliesch: Die freisinnig-demokratische Fraktion anerkennt die Gründe, die Herrn Muheim im Ständerat dazu bewogen haben, diese Motion einzureichen. Wir wissen um die Bela- stungen, die das Urnervolk zugunsten der Allgemeinheit seit langer Zeit akzeptiert. Ich denke da beispielsweise an die Armeeschiessplätze, an Munitionslager, an elektrische Lei- tungen; ich denke auch an den Transitverkehr auf der Schiene und auf der Strasse. Durch die Eröffnung des Gotthardtunnels und den Ausbau der Autobahn in der Leventina hat nun der Transitschwerverkehr auf der Strasse tatsächlich sehr stark zugenommen. Wir befürworten von der freisinnig-demokratischen Fraktion aus deshalb auch das grundsätzliche Anliegen dieser Motion, das dahin geht, den Transitschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der Auftrag, den die Motion an den Bundesrat richtet, ist aber viel schärfer und härter. Deshalb ist uns die Annahme der Motion nur in der Form eines Postulates möglich, wollen wir nicht das rechtsstaatliche Gewissen über Bord werfen. Wichtig ist ja der Motionstext, und den kann man in zwei Forderungen gliedern. Zum einen: Der Bundesrat wird ein- geladen, dafür zu sorgen, dass der Transitschwerverkehr über die N 4 und die N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen wird. Der Bundesrat, es wurde hier schon ausgeführt, ist in dieser Richtung bereits tätig. Ich erinnere auch an die Bot- schaft für eine koordinierte Verkehrspolitik, an den dort neu vorgeschlagenen Verfassungsartikel 36ter, der beinhaltet, dass Massnahmen zu treffen sind, um die Strasse vom Güterfernverkehr zu entlasten. Hier haben wir die Möglich- keit zur Entlastung. Herr Kollege Bircher und die Motion fordern aber etwas anderes. Sie fordern, dass der Güter- transitschwerverkehr von der Strasse weggewiesen, also verboten wird. Da stossen wir jedoch auf verfassungsmäs- sige Grenzen, die wir nicht einfach so leicht beiseite schie- ben dürfen. Wir stossen auf das Prinzip der Verkehrsfreiheit, auf das verfassungsmässig verankerte Prinzip der freien Wahl der Verkehrsmittel. Wenn wir die geltende Verfassung respektieren wollen, dann dürfen wir diese Motion nur in der Form eines Postulates überweisen. Gehen wir einmal davon aus, es wäre möglich, diese Forde- rung trotzdem zu verwirklichen, wir dürften also den Transit- schwerverkehr auf der Strasse im Kanton Uri verbieten. Die Randregionen und die Agglomerationen müssten dann selbstverständlich auch in Zukunft weiterhin durch den Strassennutzverkehr bedient werden können. Jeder Lastwa- gen, der auf diese Route einfährt, müsste also beispiels- weise durch die Polizei kontrolliert werden. Man müsste abklären, ob er jetzt die Schweiz durchqueren will oder ob er ein Ziel in der Schweiz selber erreichen möchte. Man muss sich auch von der Vorstellung lösen, ein Verbot würde dazu führen, dass sich nun aller Strassen-Transit- schwerverkehr auf die Schiene verlagern würde. Ein Teil des Verkehrs würde sich sicher verlagern auf die Simplonroute beispielsweise oder auf die San-Bernardino-Route. Da muss ich als Bündner sagen: Auch wir Bündner tragen schon heute recht viele Lasten zugunsten der Allgemeinheit. Ich erinnere an die Armeeschiessplätze, an elektrische Leitun- gen oder beispielsweise an eine Ölpipeline, die durch unse- ren Kanton hindurchführt. Wir Bündner, und auch die Walli-
Motion du Conseil des Etats 1118N 19 septembre 1984 ist. Da sind wir nicht so sicher. Den Bahnverlad muss man noch attraktiver gestalten. Hier gibt es noch bessere Mög- lichkeiten. Vom wirklich interessanten Angebot in bezug auf Huckepack, kombinierten Verkehr, Container- und Wechsel- transporte werden die Transporteure gerne Gebrauch machen. Schliesslich ist der ganze Wortlaut zu beachten, welcher auch noch den Nachsatz enthält «und allfällige weitere Massnahmen umgehend zu ergreifen». Formell ist noch darauf hinzuweisen, dass die Motion am 31. Januar 1983 eingereicht wurde und dass die Botschaft der GVK uns am 21. März-also nach Einreichung der Motion-zugestellt worden ist. Das gleiche gilt für die Botschaft zum Treibstoff- zollbeschluss. Bei der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels hat Bun- desrat Hürlimann (und ich nehme an, nicht in seinem priva- ten Namen, sondern im Namen des Bundesrates) erklärt: «Dieser Tunnel ist vom Schweizervolk nicht erstellt worden, um den internationalen Schwerverkehr auf der Strasse anzuziehen. Dieser Tunnel und die Nationalstrassen sind für den Personentransport, für die Gäste, für den Tourismus und für unseren binnenwirtschaftlichen Verkehr bestimmt.» Wir nehmen Aussagen des Bundesrates immer ernst und erinnern uns bei Gelegenheit auch wieder gerne daran. Der Bundesrat und eine knappe Kommissionsmehrheit beantragen Ihnen die Verwässerung in eine Postulatsform und begründen dies mit formellen und rechtlichen Argu- menten. Der Ständerat und eine grosse Mehrheit der CVP- Fraktion sind anderer Meinung und halten an der Form der Motion fest. Einer kleinen Minderheit unserer Fraktion ist der Text zu eng; aus Gründen der Rechtsgleichheit ziehen sie die Form des Postulates vor. Die Wichtigkeit des Problems rechtfertigt zweifellos das Festhalten an der Motionsform. Ich empfehle Ihnen, dies ebenfalls zu tun und dem Antrag Bircher zuzustimmen oder allenfalls den Antrag Coutau zu unterstützen. Hegg: Ich kann Ihnen mitteilen, dass die NAA/igilants-Frak- tion für die Überweisung der Motion als Motion eintritt, ohne jedes Wenn und Aber, also ohne irgendeine Umwandlung in ein Postulat, auch nicht im Sinne des Antrages von Kollege Coutau. Ich möchte daran erinnern, dass der damalige NA- Nationalrat Heiner Müller bereits 1976 wohlweislich vor der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels eine Motion mit sehr ähnlicher Zielsetzung eingereicht hat. Schon damals wurde diese Motion als Postulat überwiesen. Wenn wir dies heute mit der Motion Muheim ebenfalls tun, dann sind wir also immer noch so weit wie 1976 oder besser gesagt gleich wenig weit. Die Zielsetzung der Motion ist ein Mosaikstein im Rahmen einer ökologisch richtigen Gesamtpolitik. Nur ein Mosaikstein zwar, aber immerhin. Es fällt mir in diesem Rat auf, dass die Gefahr eines Zusammenbruchs der Öko- systeme, auch des Subsystems Nation Schweiz, zu wenig ernst genommen wird. Biologische Belastungskurven ver- laufen nicht linear, sondern exponentiell. Die ersten 10 Pro- zent Zusatzbelastung vermehren die Schäden vielleicht um weniger als 10 Prozent, weil die Natur sogenannte Puffer- systeme hat; das sind natürliche Selbstregulationsmecha- nismen. Die nächsten 10 Prozent haben vielleicht bereits mehr als 10 Prozent Schäden zur Folge, weil es gegenseitige Multiplikationsfaktoren gibt. Das Ende ist eine Umkipp- reaktion, weil die Puffersysteme plötzlich erschöpft sind, siehe zum Beispiel das Fischsterben im Sempachersee. Die internationale Verkehrstransitachse über dem Gotthard ist ein wunder Punkt im Ökosystem unseres Lebensraumes. Als wir noch in einem Zustand der Unterentwicklung waren, befruchtete diese Verkehrsachse unser wirtschaftliches Fortkommen. In unserem Zustand der Überentwicklung wird sie zur tödlichen Bedrohung. Im Norden und im Süden liegt je ein Wirtschaftsschwerpunkt der Europäischen Gemein- schaft, die als politische Philosophie die andauernde Ver- grösserung der Warenaustauschströme verfolgt. Sollten wir diesen Verkehr auf der Strasse abwickeln wollen, so wird das auf die Länge unser Lebensraum nicht aushallen. Es werden nicht nur unsere Wälder sterben. Nur die Abwick- lung dieser Massentransporte auf der umweltschonenden Schiene bietet eine Chance der Abwendung einer solchen schlimmen Entwicklung. Selbstverständlich ist auch an die unmittelbare Gefährdung der Gesundheit und Belästigung der an der Strassenverkehrsachse wohnenden Menschen durch Lärm, Gestank und Abgase zu denken. Ich bitte Sie deshalb, die Motion nicht in ein Postulat umzu- wandeln. Dünki: Die LdU/EVP-Fraktion wird geschlossen für die Über- weisung des Anliegens in Form einer Motion stimmen. Der Ständerat hat bekanntlich keine Bedenken rechtlicher Natur. Neue Gesichtspunkte sind in der Zwischenzeit nicht in den Vordergrund getreten. Im Ständerat wurde die Motion durch den Bundesrat mit den gleichen Argumenten bekämpft wie heute. Der Nationalrat hat doch keinen Grund, päpstlicher als der Papst zu sein. Die Forderungen von Herrn Ständerat Muheim sind nicht nur begreiflich, sondern unserer Meinung nach auch völlig legitim. Der Transit- schwerverkehr muss auf der Nord-Süd-Route möglichst rasch mit gesetzlichen Mitteln auf die Schiene verlegt wer- den. Wenn dies nicht geschieht, ersticken die Bergtäler buchstäblich in den Immissionen, welche dieser Schwerver- kehr erzeugt. Auch der Touristenverkehr wird zurückgehen, wenn die Urner und Tessiner Strassen für Privatautos kaum mehr befahrbar sind. Lange können wir nicht mehr zuwarten, sonst entstehen unheilvolle Folgen. Die Motion verlangt ja nichts anderes, als dass die notwendigen Rechtsgrundlagen erlassen wer- den, um diesen Transitschwerverkehr von der Strasse weg- zuweisen und auf die Schiene zu verlagern. Wenn die Motion von beiden Räten überwiesen wird, muss der Bun- desrat Massnahmen ergreifen und taugliche Ersatzlösungen vorschlagen. Ein Postulat nützt nichts. Wir können das unterlassen, wenn wir nicht der Motion den Vorzug geben. Der Bundesrat glaubt, dass von seiner Seite bereits alles unternommen wurde, um dem Übelstand abzuhelfen. Und das bezweifeln wir! Die Überweisung der Motion als verbind- licher Auftrag, weitere Schritte in der richtigen Richtung zu unternehmen, das ist der gangbare Weg. Es geht eben nicht nur darum, die Verfassung ernst zu nehmen. Wir haben auch für die Gesundheit der unter dem Transitschwerver- kehr leidenden Bevölkerung zu sorgen. Auch dieses Anlie- gen ist ernst zu nehmen. Ich bitte Sie, heute etwas Mutiges zu tun. Ich habe ein gewisses Verständnis, wenn rechtliche Bedenken geltend gemacht werden, aber solche Bedenken bringen uns nicht vorwärts. Im Zweifelsfall hilft nur die Tat. Ich empfehle Ihnen: Stimmen Sie der Motion zu! M. Pini: Ritengo che il problema sollevato dalla mozione del consigliere agli Stati Muheim rappresenti forse più domani un'attualità di quanto lo possa oggi rappresentare. Tuttavia, questo problema del traffico pesante, che non interessa solo il Canton Uri, ma che interessa anche il Ticino e tutta la dorsale Nord-Sud della Svizzera, è stato, da qualche anno, al centro di vive preoccupazioni locali, regionali, rimbalzate puntualmente nei dibattiti sulla politica dei trasporti che questo Consiglio ha tenuto. È ancora recente il ricordo di una delusione, on. colleghi, quella che noi - e chi vi parla in particolare - abbiamo raccolto durante il dibattito sulle Linee direttive del Governo, quando avevamo chiesto - e in modo particolare l'ha chiesto il collega consigliere nazio- nale Salvioni in una mozione - al Consiglio federale di prendere finalmente una decisione ferma per quanto attiene alla soluzione dei nuovi traffici transalpini, che dovranno interessare la Svizzera e l'Europa Nord-Sud alla fine degli anni novanta. Noi avevamo cortesemente, ma fermamente, stigmatizzato questa insolita attesa decisionale da parte del Consiglio federale, perché sapevamo e sappiamo, fra l'altro, che in questa decisione stava e sta gran parte delle soluzioni che oggi sono state avanzate dai colleghi che mi hanno preceduto: in modo particolare, in essa c'è il nocciolo della preoccupazione che sollecita una soluzione concreta come la mozione dell'on. Muheim auspica. On. colleghi, ci sono delle realtà che cominciano a diventare
Motion du Conseil des Etats 1120 N 19 septembre 1984 und zwar vorwiegend mit formalistischen Vorwänden im juristischen Bereich. Ich frage mich - man muss es so sagen -, was soll dieses Theater ob Motion oder Postulat in einem Bereich, wo die Regierung sagt, sie sei bereit zu handeln. Der Unterschied zwischen Motion und Postulat hat nur dann einen Sinn, wenn sich die Regierung auch gegen die Zielset- zung selber richtet. Der Motionär will ja neue Rechtsgrund- lagen, er will ein Konzept über den Huckepackverkehr des Transitverkehrs. Nur in früheren Jahrhunderten konnte sich die Obrigkeit in der Argumentation damit begnügen, es sei etwas nicht erlaubt, weil es verboten sei. Verlangt werden doch jetzt neue Rechtsgrundlagen zum Huckepackkonzept, wonach der Schwerverkehr nicht von der Nationalstrasse im Kanton Uri in andere Kantone oder auf Nebenstrassen ver- drängt wird. Verlangt wird ein griffiges Konzept, den Transit- verkehr von Landesgrenze zu Landesgrenze, und nicht den Binnenverkehr, wo die Bedenken des Gewerbes einsetzen könnten, auf die Bahn zu verlegen. So gesehen sind auch die Bedenken unseres Kollegen Humbel unbegründet. Das Huckepacksystem von Grenze zu Grenze bringt eben nicht nur dem Kanton Uri Vorteile, sondern zunächst einmal allen N 2-Kantonen Erleichterungen, also dem Tessin, dem Kan- ton Uri, dem Kanton Nidwaiden, dem Kanton Luzern, dem Kanton Aargau und den Kantonen Basel-Land und Basel- Stadt. Wir wollen ja gar keine «Lex Uri» und auch keine «Lex N 2», sondern eine der gesamten schweizerischen Bevölke- rung dienliche Lösung unter dem von den SBB selber geprägten Slogan: «Für Transitgüter die Bahn.» Was wir damit erreichen wollen: weniger Giftgasausstoss, insbeson- dere im Dieselbereich, in jenem Bereich, wo noch zu wenig harte und scharfe Abgasvorschriften bestehen und in dem die Kantone die Kontrolle nicht oder jedenfalls zu wenig konsequent durchführen. Wir wollen nichts unternehmen gegen unseren eigenen Binnenverkehr. Wir werden diesem aber die Zirkulation erleichtern, indem der Transitverkehr weggewiesen wird. Damit erreichen wir zudem mehr Sicher- heit, weniger Lärm und notabene auch weniger Schäden an Strassen und Brücken. Schliesslich dürfte das ganze Geschäft auch für unsere Bahnen nicht uninteressant werden. Das Bundesamt für Statistik hat ja selbst festgestellt, dass im Jahre 1984 durch- schnittlich täglich 3600 beladene ausländische Nutzfahr- zeuge von Grenze zu Grenze gefahren sind. In Worten: dreitausendsechshundert Lastwagen täglich, das soll Ihnen doch ein Bild geben, worum es hier geht. Hier hört es nun wirklich auf mit der Philosophie. Jetzt müssen wir Sofort- massnahmen sehen, der Bundesrat soll jetzt handeln und nicht philosophieren. Darum erlaube ich mir, dem Bundes- präsidenten zuzurufen: Hie Huckepack, hie salta! Steinegger: Als Jurist habe ich von Berufs wegen ein leises Verständnis für die Haltung des Bundesrates und der Kom- mission, aber nicht mehr. Man muss sich bei der Behand- lung der Motion ja nicht stur an eine grammatikalische Auslegung klammern. Kollege Kühne hat das sehr richtig ausgeführt. Es ist nach dem Sinn und Zweck des Vorstosses zu fragen. Wenn wir hier nun die Begründung des Motionärs vor Augen haben, dann kann kaum behauptet werden, es werde etwas Unmögliches verlangt. Es wird nicht verlangt, dass der Bundespräsident auf die N 2 oder die N 4 steht, um den Schwerverkehr aufzuhalten. Es wird lediglich verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Rechtsgrundlagen unterbreitet, um den Schwerverkehr wegzubringen. Insbe- sondere enthält der Vorstoss auch die Forderung nach zweckmässigen Ersatzlösungen wie Huckepack usw. Es wird behauptet, der Vorstoss renne offene Türen ein. Ich möchte sagen: um so besser. Die Überschreitung einer offenen Ture muss aber nicht heissen, dass der Weg verbo- ten ist. Vielmehr müsste der Bundesrat froh sein, dass er vom Parlament in seiner Haltung bestärkt wird. Natürlich ist es zu begrüssen, dass die Gewichtsbegrenzung, das Nacht- fahrverbot, das Sonntagsfahrverbot und der zielstrebige Ausbau der Ersatzlösungen bereits eingeleitet sind. Es wer- den aber auch andere Forderungen laut, und es ist durchaus notwendig und zweckmässig, wenn diese Massnahmen vom Parlament erneut bekräftigt werden. Wenn hier vom Kanton Uri die Rede ist, dann geht es nicht darum, die anderen Alpenkantone mit dem Schwerverkehr zu beglücken. Wir sind einverstanden, Kollege Humbel, mit einer umfassenden Lösung. Unsere Findigkeit, Herr Aliesch und Herr Bühler, reicht ohnehin nicht so weit, um uns bezüglich Beschrän- kungen für den Schwerverkehr etwa mit unseren Freunden jenseits der Oberalp zu messen. Vielmehr geht es darum, für den Schwerverkehr auf der Nord-Süd-Achse die bezüglich Umweltverträglichkeit zweckmässigste Lösung zu treffen. Die Problematik dieses Schwerverkehrs zeigt sich im Kan- ton Uri gegenwärtig am augenfälligsten, und ich wäre froh, es wäre anders. Der Anwohner der Gotthardbahn und der N 2 muss es doch als schizophren empfinden, wenn die Gotthardbahn nicht mehr ganz ausgelastet ist, während täglich im Durchschnitt 1074 Lastwagen und Lastenzüge den Gotthardtunnel durchfahren. Das sind seit 1981 jedes Jahr 200 Fahrzeuge pro Werktag mehr als im Vorjahr. Der Anteil der schweren Fahrzeuge macht an Werktagen über einen Zehntel aus, und über ein Viertel dieser schwe- ren Fahrzeuge benützt die Axenstrasse und wälzt sich durch die Dörfer Flüelen und Sisikon. Der Kanton Uri hat immer Bedenken angemeldet und diese Schwerverkehrslawine befürchtet. Der Bundesrat hat versprochen, alles zu unter- nehmen, um diese Lawine zu verhindern. An diese Zusiche- rung ist er zu erinnern. Bezüglich Luftverschmutzung möchte ich festhalten, dass sich die Schadensituation in unseren .Gebirgswäldern dramatisch zum Schlechten gewandelt hat. Die Raschheit der Schadenzunahme ist äus- serst besorgniserregend. Ich möchte deshalb für uns und für Sie hoffen, dass sich das Problem der Wegweisung des Schwerverkehrs in unserem engen Tal nicht von alleine löst. Ich bitte Sie also, die Motion zu überweisen, und wenn Sie sich nicht aus der juristischen Zwangsjacke befreien kön- nen, dann sollten Sie mindestens den Antrag Coutau unter- stützen. Aregger, Berichterstatter: Es ist niemand in diesem Saale, der nicht mit dem verkehrspolitischen Anliegen einigginge, dass unsere Haupttransitverkehrsachse, die Gotthardauto- bahn, entlastet werden muss. Die Kommission will ja dieses Anliegen auch in Postulatsform überweisen lassen, und der Bundesrat will es in dieser Form entgegennehmen. Diese Erklärungen liegen vor. Es zeichnet sich nun eine sehr merkwürdige Koalition ab, die entgegen clam Kommissions- antrag diese Motion als Motion und nicht als Postulat über- weisen möchte. Herr Iten hat von einem Theater gesprochen: Motion oder Postulat. Ich glaube, wenn jemals in diesem Zusammenhang das Wort Theater benützt werden kann, dann müsste man es eher dafür verwenden, dass daraus eine Prestigefrage gemacht worden ist. Die Wirkung dieser Motion wird doch an den rechtlichen Grundlagen scheitern, darüber dürfen wir uns absolut keine Illusionen machen. Herr Kühne, Sie machen der Kommission den Vorwurf, wir würden Haarspalterei betreiben. Aber für mich ist immer noch der Wortlaut eines Vorstosses massgebend und nicht dessen Interpretation. Wenn wir einen Vorstoss nach dem Wortlaut beurteilen und wenn wir uns das in Zukunft als Haarspalterei vorwerfen lassen, dann entwerten wir selber das Instrument der Motion. Für mich ist massgebend, was in der Motion steht. Herrn Ständerat Muheim - er ist ein aufmerksamer Zuhörer unserer Debatte - möchte ich auf folgendes hinweisen: Wenn die Motionen des Nationalrates im Ständerat nicht an ihrem Wortlaut gemessen würden, dann wären weit mehr Motionen des Nationalrates im Stän- derat als Motionen übernommen und überwiesen und nicht in ein Postulat umgewandelt worden. Ich danke Herrn Humbel für seine Bemerkung, wir seien im Begriffe, zweierlei Recht zu schaffen. Nun noch zum Antrag von Herrn Coutau: Ich habe schon in meinen einleitenden Worten gesagt, dass der Huckepack- verkehr seit 1978 sensationell zugenommen hat. Es gibt keine andere Verkehrsart, welche Steigerungsraten von 15
Motion du Conseil des Etats 1122 N 19 septembre 1984 und auch der Verkehrswege zu gewährleisten. Das ist das Fundament unseres Verfassungsrechtes im Verkehr. Wir können das ändern, Herr Kühne und Herr Röthlin, aber nur über die Änderung unserer Verfassung. Nach heutiger Ver- fassung ist es nicht möglich, diese Verkehrsfreiheiten ein- fach durch einen Erlass des Bundesrates oder durch eine andere Massnahme einzuschränken. Das aber ist eben der zwingende Auftrag der Motion, die Verkehrsfreiheit minde- stens in bezug auf diese Strecke und den Transitschwerver- kehr einzuschränken. Es wurde hier bereits gesagt, teilweise seien die Motionsbe- gehren auch erfüllt. Der Huckepackausbau ist in vollem Gange. Ich will nicht über den Schienenausbau am Gotthard reden, auch nicht über den Monte Olimpino. (Wir beteiligen uns dort mit 60 Millionen Franken, dies gerade, um den Huckepack weiter auszubauen.) Wir haben Ihnen eine Verfassungsgrundlage für eine mögli- che Lösung des Schwerverkehrsproblems mit der Botschaft zur GPK geliefert. Gemäss dieser kann der Bund auf dem Wege der Gesetzgebung nötigenfalls - wo das Gesamtinter- esse dies verlangt - in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Massnahmen treffen (der Bund, nicht der Bundesrat!) um die Strassen vom Güterfernverkehr zu entla- sten. Das ist die Verfassungsgrundlage, die wir Ihnen vor- schlagen. Eine generelle Wegweisung des Transitgüterver- kehrs schlagen wir Ihnen allerdings mit der GVK nicht vor, und zwar, weil das eben mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen und die unausweichlichen Retorsionsmass- nahmen nach unserer Meinung gar nicht gangbar wäre. Die Motion wäre aber, wenn man sie dem Wortlaut nach realisieren würde, überhaupt nicht angängig. Stellen Sie sich einmal vor, der Bundesrat würde Ihnen, wie es heisst, Massnahmen und Rechtsgrundlagen unterbreiten für die Wegweisung einzig von der N 2 und N 4. Dann kommen - wir haben es gehört - die Bündner und die St. Galler mit der N 13, die Zürcher mit der N 3 usw. Und dann wird man, aus Gründen der Gleichbehandlung, eben viele Nationalstras- senstrecken miteinbeziehen müssen. Das ergäbe eine ver- kehrspolitisch unhaltbare Situation. Wo wickelt sich dann der Transitgüterschwerverkehr ab, wenn er auf den Natio- nalstrassen verboten ist? Auf unseren Hauptstrassen? Das wäre ein Weg zurück in das Jahr 1950. Glauben Sie nicht, dass der Bundesrat so etwas mitmachen kann! Wollen Sie die N 2 und die N 4 für den Transitschwerverkehr sperren? Und diejenigen, die dann dort trotzdem durchfah- ren wollen, fahren durch die Dörfer Erstfeld, Amsteg, über Wassen, Göschenen, über den Gotthard und dann nach Airolo hinunter? Das ist doch keine Lösung. Die Motion ist ein verbindlicher Auftrag, der verlangt, Ihnen Massnahmen und Rechtserlasse vorzuschlagen, um den Transitschwerverkehr von diesen Strassen wegzuweisen. Wenn Sie uns diesen Auftrag erteilen, dann müssen wir ihn erfüllen, und dann werden wir Ihnen selbstverständlich auch die dahingehenden Unterlagen, Anträge bringen. Und dann, Herr Steinegger, dann könnte wohl eintreten, was Sie als schizophren bezeichnet haben: dass man das dann eben doch nicht möchte. Und dann beginnt das Hornberger Schiessen. Wenn es dann darum ginge, ganz konkret solche Rechtsgrundlagen hier zu diskutieren, um den Transit- schwerverkehr wegzuweisen, dann kommen alle Wenn und Aber bis zu denjenigen, die ich genannt habe, und das hat mit juristischer Haarspalterei nichts zu tun, sondern mit nichts anderem als mit Achtung vordem Recht-vor unserer eigenen Verfassung und vor unserer internationalen Pflicht. Herr Bircher, man kann hier keine kurzfristigen Massnah- men ergreifen. Das ist zu einfach beurteilt. Was machen wir, wenn Sie uns diese Motion so überwei- sen? Dann bringen wir Ihnen eine Botschaft mit einem Verfassungsartikel, welcher die Grundlage dafür abgibt, den Transitgüterschwerverkehr von der Strasse wegzuweisen. Nach heutigem Verfassungsrecht - ich wiederhole es - können wir das nicht machen. Also braucht es eine Verfas- sungsnorm. Sie wissen so gut wie ich, wie rasch das damit beim Parlament geht. Dann brauchen wir ein Ausführungs- gesetz, und dann müssten wir, wenn das erlassen ist, diese . Staatsverträge, diese Abkommen, künden, weil eben dieses neue schweizerische Verkehrsrecht im Widerspruch zu die- sen internationalen Gegenrechtsabmachungen stünde. Nationalrat Bircher, überlegen Sie sich mit Blick auf den Zeitrahmen: Ist es nicht richtiger, die in Ihren Händen befindliche GVK-Botschaft weiterzubehandeln und endlich einmal zu einem Abschluss zu bringen, als uns schon wieder den Auftrag für einen neuen Verfassungsartikel mit anschliessender Ausführungsgesetzgebung zu erteilen? Nationalrat Iten, ich möchte Ihnen immerhin danken, und zwar dafür, dass Sie mir die Legitimation geben, zu Ihrem Verweis auf Österreich etwas zu sagen, denn darauf sind wir, vor allem die SBB, etwas stolz: Das, was jetzt in Öster- reich in die Wege geleitet wurde, haben wir vor vielen, vielen Jahren gemacht und das Parlament hat es im Jahre 1982 mit dem heute hier angefochtenen Leistungsauftrag SBB abge- segnet. In diesem Leistungsauftrag SBB hat die Bundesver- sammlung den Bundesrat und die SBB beauftragt, den Huckepackverkehr, den kombinierten Verkehr, weiter zu fördern. Und der Bund leistet dafür Finanzhilfe. Wir sind da also den Österreichern um einiges voraus, haben aber wei- terhin selbstverständlich alle Anstrengungen in dieser Rich- tung zu unternehmen. Zusammenfassend und abschliessend: Wollen Sie als politi- sche Demonstration eine Motion überweisen, um zu unter- streichen, dass dieses Problem besteht? Das wissen wir auch. Es zweifelt kaum jemand daran, dass es besteht. Oder wollen Sie sie einfach als eine Deklamation betrachten oder gar als Bestätigung dessen, was der Bundesrat schon mit seiner GVK-Botschaft und was Sie mit dem Leistungsauftrag SBB in bezug auf den Huckepackverkehr bereits gemacht haben? Das ist doch die Frage. Heute geht es nicht darum, diese Zielsetzungen, die über- haupt nicht bestritten sind, zu verfolgen, sondern um die Frage, was dafür von wem verlangt und von wem in Auftrag gegeben werden muss, wenn es nicht bereits im Gange ist. In der Verkehrspolitik dürfen wir nicht einfach punktuelle Schnellschüsse aus der Hüfte heraus abgeben, sondern wir müssen Tag um Tag eine koordinierte nationale Verkehrs- politik weiterverfolgen. Wir können nicht einfach Motionen überweisen mit Aufträgen für Vorlagen, Motionen, die eben dann doch in ihrem wesentlichen Gehalt eine Deklamation sind, die aber beim heutigen Stand der Dinge überhaupt nicht nötig sind. Einer Teilüberweisung im Sinne des Antra- ges von Herrn Coutau stünde mindestens grundsätzlich und rechtlich nichts im Wege. Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Massnahmen müssen wir ergreifen, und das tun wir auch, aufgrund des geltenden Leistungsauftrages SBB. Wenn Sie das mit einer Motion noch unterstreichen wollen, könnte ich mich damit abfinden. Im übrigen aber muss diese Motion aus den dargelegten Gründen abgelehnt werden. Als Postu- lat können wir sie entgegennehmen. Le président: M. Sicher a la parole pour une brève déclara- tion personnelle. Bircher, Sprecher der Minderheit: Gestatten Sie mir eine kurze persönliche Erklärung. Herr Bundespräsident Schlumpf hat einige sehr handfeste Behauptungen aufge- stellt, die meines Erachtens diese Erklärung rechtfertigen. Ich spreche da nicht als Jurist, habe aber jetzt als Nichtjurist eine Bemerkung zur Verfassungsnorm.
Der Bundesrat hat es unterlassen, uns in seinem GVK- Vorschlag, den wir wirklich in den Händen haben, den entscheidenen Verfassungsartikel vorzuschlagen, der diese Wegweisung ermöglichen würde. Das hat er nicht gemacht, und deshalb ist der Einsatz für diese Motion gerechtfertigt.
Als Nichtjurist mache ich jetzt ganz bewusst eine Fest- stellung: Jeder Ökonom und jeder betriebswirtschaftlich geschulte Politiker weiss, dass auch andere Massnahmen als rechtliche möglich sind. Sie müssen nur den Schwerver- kehr auf der Schiene tariflich verbilligen, dann wird jede Transportunternehmung die Schiene bevorzugen und auto- matisch das Huckepackangebot der SBB benützen. Sie kön-
September 1984 N 1123 Motion des Ständerates nen diese Umlenkung ohne Verfassungsnorm, ohne rechtli- che Änderungen, rein betrieblich mit tariflichen Massnah- men bewirken. Eine letzte Bemerkung: Wenn wirklich internationale Staats- verträge hier massgebend sein sollten - das hören wir bezeichnenderweise das erste Mal, das wurde im Ständerat und in unserer Kommission nicht gesagt, aber sehr wahr- scheinlich ist es jetzt erarbeitet worden -, dann soll der Bundesrat mit den Staaten zusammensitzen, sie informieren und mit ihnen neue Staatsverträge ausarbeiten. Bundespräsident Schlumpt: Herr Bircher, natürlich beantra- gen wir in unsern GVK-Vorschlägen - also Artikel 36ter - keine Wegweisung des Transitverkehrs von der Strasse, aus den Gründen, die ich dargelegt habe. Wenn Sie aber dies wollen, dann haben Sie es bei der Beratung eben dieses Artikels 36ter Absatz 1 in der Hand, einen solchen Antrag einzubringen. Dann werden Sie sich auch über die Konse- quenzen unterhalten müssen. Herr Bircher, Sie verstehen die volkswirtschaftlichen Zusam- menhänge besser; ich bin nur Jurist, aber mir genügt meine Juristerei. Sie sagen, dieses Ziel könne betriebswirtschaft- lich durch eine entsprechende Tarifpolitik erreicht werden. Da stimme ich Ihnen weitgehend zu. Hier geht es aber nicht um betriebswirtschaftliche Massnahmen, sondern eben um eine rechtliche Wegweisung des Transitschwerverkehrs von der Strasse. Das ist der wesentliche Unterschied. Abstimmungen - Votes
Huckepackverkehr - Ferroutage Für die Überweisung als Motion 99 Stimmen Für die Überweisung als Postulat 37 Stimmen
Rest der Motion - Reste de la motion Für die Überweisung als Motion 58 Stimmen Für die Überweisung als Postulat 78 Stimmen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr La séance est levée à 13 h 05
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Ständerates (Muheim). Transitschwerverkehr im Kanton Uri Motion du Conseil des Etats (Muheim). Transit des poids lourds dans le canton d'Uri In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.309 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1984 - 08:00 Date Data Seite 1113-1123 Page Pagina Ref. No 20 012 710 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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