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CH_VB_001Ch Vb06.03.1984Originalquelle öffnen →
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement186 mars 1984 die auf Zahlungen des Bundes angewiesen sind, wissen, was sie tatsächlich zugut haben. Die Berechtigten sollten die Beträge dann auch bekommen, wenn sie es zugut haben. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Nichteintreten) 22 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Eintreten) 20 Stimmen Le président: L'entrée en matière est donc refusée. La majorité de la commission vous propose dès lors l'adoption de l'arrêté fédéral. Je donne la parole au président de la commission. Belser, Berichterstatter: Wir sind der Meinung, wir sollten dem von der Kommission vorgelegten Bundesbeschluss in globo zustimmen. Le président: Le président de la commission nous propose maintenant de voter le projet proposé par la majorité de la commission in globo. Y a-t-il une autre proposition? Tel n'est pas le cas. Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 20 Stimmen Dagegen 16 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 83.076 Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Compensation du irenchérissement Botschaft und Beschlussenwutf vom 28. November 1983 (BBI IV, 545) Message et projet d'arrêté du 28 novembre 1983 (FF IV, 549) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Heftl, Berichterstatter Der gegenwärtig in Kraft stehende Bundesbeschluss übe' die dem Bundespersonal zu gewäh- renden Teuerungszulagen läuft Ende dieses Jahres ab. Der Bundesrat beantragt, denselben um vier weitere Jahre zu verlängern. Derzeit wird die Teuerung halbjährlich ausgeglichen, auf- grund der jeweiligen Lebenskosten. Bis jetzt galt hierfür als Massstab exakt der Stand des Lebenskostenindexes für die Konsumentenpreise. Neu soll der Ausgleich an sich nur noch einmal im Jahr erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompetenz geben lassen, eine zusätzliche Teuerungszulage zum Ausgleich der zwischenzeitlich einge- tretenen Teuerung ausrichten zu können, wobei die wirt- schaftlichen Verhältnisse zu prüfen sind. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, dass künftig in jedem Falle die Teuerung nur noch einmal im Jahr auf den
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement206 mars 1984 in der Privatwirtschaft und auf diese Gesamtarbeitsverträge hingewiesen, wobei zu sagen ist, dass die Revision eines Gesamtarbeitsvertrages im allgemeinen rascher über die Bühne geht - innert einiger Monate-, rascher jedenfalls, als derartige Ausgleichsmassnahmen sich beim Staatspersonal verwirklichen lassen. Es ist davon auszugehen, dass der Bund bis 1976 den vollen Teuerungsausgleich, d. h. also mit rückwirkendem Aus- gleich für den im vergangenen Jahr entstandenen Verlust, gekannt hat, wie wir das übrigens zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt heute immer noch praktizieren. Da gestatten Sie mir einen korrigierenden Hinweis auf die Seite 9 der Bot- schaft, auf diese Tabelle über die Verhältnisse in den Kanto- nen, wo vom Kanton tîasel-Stadt gesagt wird: «Periodizität der Anpassung an dio Teuerung jährlich, keine Änderung der Periodizität verlangt.» Da muss ich beifügen: ja, natür- lich, aber mit rückwirkender Auszahlung! Da verträgt es sich schon, den Teuerungsausgleich nur einmal im Jahre vorzu- nehmen, wenn dann hintendrein die Verluste des vergange- nen Jahres durch e ne einmalige Zulage ausgeglichen werden. Seit 1977 kennt man diesen rückwirkenden Ausgleich beim Bund nicht mehr. Das ist der erste Schritt, der hier vorge- nommen worden ist. Die Folge davon war, dass das Bundes- personal in den Jahren seit 1977 Jahr für Jahr im Vergleich zur tatsächlichen Teuerung Verluste hinnehmen musste, Verluste, die sich zwischen 0,2 Prozent, das ist das Minimum im Jahre 1978, und 1,7 Prozent, das ist das Maximum im Jahre 1981, bewegt haben. Gesamthaft machen diese Verluste, also auch ein Beitrag des Bundespersonals an die verän- derte Finanzsituation, 350 Millionen Franken aus. Seither liegt auch die reale Ertwicklung der Monatslöhne des Bun- des unter derjenigen der Privatwirtschaft; das ist nicht ein- mal durch die Reallohnerhöhungen von 1982 voll ausgegli- chen worden. Der Kommission ist diesbezüglich eine Tabelle unterbreitet worden, basierend auf den Gehaltserhe- bungen des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, die zwar nicht von allen Kommissionsmitgliedern als schlüssig betrachtet worden ist, mir aber zu zeigen scheint, dass die Löhne des Personals des Bundes seit jenem ersten Schnitt der Jahre 1976/77 eindeutig unter die Lohnentwick- lung der Privatwirtschaft zu liegen gekommen sind. Nun soll also überdies als neue Massnahme der Teuerungs- ausgleich von Mitte Jahr abgeschafft werden. Damit würde die mit der Reallohne-höhung von 1982 erfolgte Verbesse- rung innert weniger Jahre zunichte gemacht. Die mittleren und höheren Besoldungsklassen würden unter Umständen in einem Jahr mehr verlieren, als ihnen die Reallohnerhö- hung gebracht hat. Man hat ausgerechnet, was Beamte in den Jahren 1977 bis 1982 eingebüsst hätten, wenn schon in diesen Jahren der jährlich zweimalige Ausgleich unterblie- ben wäre. Und das geht nun, über die ganzen Jahre hinweg gerechnet, total, von 1710 Franken in der 21. Besoldungs- klasse bis zu 4908 Franken in der Besoldungsklasse 1. Sie müssen sich diese Beträge vor Augen führen, ehe Sie so etwas beschliessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es 1977 und 1978 gar keinen Ausgleich auf den I.Juli gegeben hätte, weil in jenen Jahren glücklicherweise die Teuerung nicht hoch genug ausfiel. (Übrigens auch 1983 nicht.) In all diesen Jahren hätte mit der nun vorgeschlagenen Massnahme nichts gespart werden können, weil da kein halbjährlicher Aus- gleich erfolgen musste. Wir möchten aber diesen halbjährli- chen Ausgleich weiterhin garantiert wissen für Jahre, in denen die Teuerung ein Ausmass annimmt, das diese Mass- nahme erfordert. Wie behandeln wir eigentlich unser Bundespersonal? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem, was uns hier nun unterbreitet wird. Die Arbeitszeitverkürzung wird vor- läufig abgelehnt, was 1983 40 Millionen Franken eingespart hat. Die Reallohnerhöhung ist in einem Ausmass vorgenom- men worden, das nicht einmal den Rückstand im Vergleich zur Privatwirtschaft aufholte. Es sind Minderausgaben getä- tigt, mit anderen Worten: Verluste des Personals in Kauf genommen worden, und zwar Verluste von 350 Millionen Franken innert sechs Jahren, durch den Verzicht auf die rückwirkende Auszahlung beim Teuerungsausgleich. Man hat die Mehrbeanspruchung durch Personal- und Rekrutie- rungsstopp verfügt. Es haben Abbauten stattgefunden: bei der Wohnungsfürsorge, bei den Zuschüssen für Personal- verpflegung, bei der Ausbildung; die Beförderungspraxis wird restriktiver gehandhabt. Es hat Sparmassnahmen bei den Vergütungen gegeben. Ich bitte Sie, das, was wir heute behandeln, nun auch einmal im Zusammenhang mit all dem zu sehen, was das Bundes- personal in den letzten Jahren bereits auf sich nehmen musste. Nun will Herr Letsch noch weiter gehen als das, was der Bundesrat beantragt, indem er noch eine Bestimmung ein- fügen möchte: «Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszulage allenfalls nach Besoldungsklassen abgestuft tiefer anset- zen.» Ich betrachte das als eine Art von Kriegserklärung an das Personal. Ich bitte Sie jetzt schon, jedenfalls diesen Antrag Letsch, der auch in der Kommission keine Annahme gefunden hat, abzulehnen. Herr Hartmann, stellvertretender Direktor der Hauptabtei- lung Personaldienste der Gìeneraldirektion PTT, hat am 10. Dezember 1982 anlässlich der Verhandlungen mit Herrn Bundesrat Ritschard über die Anpassung der Teuerungszu- lagen auf den 1. Januar 1983 sinngemäss folgendes erklärt: Das Instrument des halbjährlichen Teuerungsausgleichs sollte nicht aus der Hand gegeben werden, da es den PTT jene Manövrierfähigkeit erhält, die sie am Arbeitsmarkt drin- gend braucht. Das war also kein Linkspolitiker und kein Gewerkschafter, der diese Qualifikation des halbjährlichen Teuerungsausgleichs vorgenommen hat; damit- so sagte er
Personnel fédéral. Corrpensation du renchérissement 226 mars 1984 in Frage gestellt worden ist. Es wäre meines Erachtens nicht opportun, nun beim Bund eine andere Regelung zu treffen, als sie die Kantone und viele Städte und Gemeinden bisher schon hatten und weiterhin haben werden. Auch die kanto- nalen und kommunalen Behörden haben, wie der Bundes- rat, kein Interesse an jährlich wiederkehrenden Auseinan- dersetzungen mit den Personalverbänden über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Ich bin daher der Meinung, dass es richtig ist, anstatt Kann- Formeln eine klare und verbindliche Teuerungszulagenre- gelung zu schaffen, was für mich konsequenterweise bedeutet, dass ich nicht nur den Minderheitsantrag zu Arti- kel 2 Absatz 1 ablehne, sondern ebenso den Minderheitsan- trag zu Absatz 2, der «ine ergänzende, über den Indexan- spruch hinausgehende Teuerungszulage ermöglichen möchte. Ich bitte sie, in die Vorlage keine Gummilösungen zu injizie- ren und auf einer vernünftigen mittleren Linie zu bleiben. M. Ducret: Dans le tableau qui se trouve dans le message du Conseil fédéral, pour Genève comme pour Baie, et M. Miville l'a dit tout à l'heure, vous remarquez que l'indexation n'est pas annuelle, qu'elle est mensuelle. Nous payons effective- ment une fois par année mais le calcul est fait pour chaque mois. C'est donc un système beaucoup plus favorable que le système semestriel ou annuel. D'une manière générale, les cantons questionnés par le Conseil fédéral au sujet de la modification de l'indexation sont favorables au maintien de l'indexation automatique. Nous pensons tous que cette indexation est un des éléments importants de la paix du travail. Je me rallierai cependant à la proposition du Conseil fédéral parce que, aujourd'hui, on demande des efforts à tout le monde et on en demande de considérables aux travailleurs indépendants. Il ne faut pas perdre de vue que les bénéfices des entreprises sont limités, qu'ils ne suivent pas - en particulier ceux des petites entreprises - l'indice du coût de la vie. D'autre part, la pression exercée par les consomma- teurs sur les prix, sur es marges, les associations de con- sommateurs et de consommatrices qui recherchent tou- jours les prix les plus bas, la concurrence excessive des grandes surfaces, de la Migros, de la Coop, de Denner, font que les indépendants ont les plus grandes difficultés à maintenir leur revenu et qu'il ne s'agit pas pour eux d'in- dexation. Lors du dernier vote du peuple suisse, les projets d'imposi- tion du trafic routier ont été très vivement soutenus par les syndicats de la fonction publique. J'ai lu à plusieurs reprises des propositions très fermes du Syndicat des cheminots en faveur de la taxe po:ds lourds. Or cette taxe, pour un camionneur sur trois, équivaut à une diminution du revenu, ce n'est même pas l'indexation de son revenu, c'est un prélèvement sur le revenu. On constate donc que, quelque- fois, les syndicats de travailleurs demandent également que les revenus d'autres travailleurs soient diminués. C'est indis- cutable, et je ne sais pas si M. Miville, qui d'ailleurs ne m'écoute pas, qui défend très vivement les intérêts des travailleurs et des syndicats, n'a pas défendu aussi avec beaucoup de vigueur l'imposition d'un groupe de travail- leurs indépendants, les routiers, qui viennent de subir un prélèvement et pour lesquels il n'a pas été voté d'indexation, bien au contraire. Il faut relever deux points essentiels. Dans la situation actuelle, où l'indice du coût de la vie évolue faiblement, une indexation annuelle ne porte pas de préjudice et ne soulève pas de problème, mais cela ne représentera pas 60 millions d'économie. Dans une période où l'indice du coût de la vie progresserait fortement, il faudrait alors que le Conseil fédé- ral et les Chambres aient le courage de modifier leur atti- tude, parce qu'on ne peut pas non plus, pour une simple question de principe, priver les travailleurs d'une indexation normale de leur revenu. Dans la conjoncture actuelle, puisque chacun est appelé à faire un effort, que les fonctionnaires fédéraux acceptent ce sacrifice, tout comme les fonctionnaires cantonaux. Mais dans des périodes plus difficiles où le coût de la vie monte- rait plus rapidement, il faudrait avoir le courage de revenir à une situation d'indexation semestrielle en tout cas. Bundesrat Stich: Mit dieser Vorlage will der Bundesrat dem Grundsatz Nachdruck verleihen, dass das Bundespersonal grundsätzlich gleich behandelt werden soll wie das Personal privater Betriebe. Effektiv hat sich der zweimalige Teue- rungsausgleich in der Privatwirtschaft nicht durchgesetzt, im Gegenteil; man ist eher wieder davon abgekommen. Das hängt zum Teil allerdings auch damit zusammen, dass in den letzten Jahren die Teuerungsraten nicht mehr so hoch gewesen sind. Im Ganzen muss man doch sehen, dass die Forderung nach zweimaligem Teuerungsausgleich natür- lich um so vehementer vertreten wird, je höher die Teue- rungsrate ist. Hier, glaube ich, dürfen wir doch hoffen, dass in der Zukunft die Teuerungsraten nicht mehr so hoch sein werden, wie wir sie in vergangenen Jahrzehnten gelegent- lich gehabt haben, nämlich bis zu 10 Prozent. Diese Tatsa- che allein mag schon dafür sprechen, dass man heute eine neue Lösung sucht. Der Teuerungsausgleich ist sicher von Bedeutung für die Erhaltung des Arbeitsfriedens, aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein starkes Element der Stabilisierung, weil es die Kaufkraft erhält; letztlich liegt dies im Interesse der ganzen Wirtschaft. Ich glaube also, dass man hier über diesen Grundsatz des Teuerungsausgleichs nicht diskutie- ren sollte; dieser sollte wirklich unbestritten sein. Die Perio- dizität der Anpassung, aber nicht der Teuerungsausgleich steht zur Diskussion. Selbstverständlich hat der Bundesrat, aber auch ich persön- lich, sehr viel Verständnis für die Leute, die den Minderheits- antrag vertreten. Sie sagen, man solle nicht auf den halb- jährlichen Ausgleich verzichten, weil dies natürlich dem Bundespersonal eine finanzielle Einbusse bringt. Aber auf der anderen Seite sehen wir in der heutigen Zeit, dass es gelegentlich Firmen oder ganze Branchen gibt, die über- haupt keinen Teuerungsausgleich zahlen können. Auch diese Tatsache muss man berücksichtigen. Im Ganzen möchten wir doch dem Grundsatz Nachachtung verschaffen
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement 24 5 mars 1984 Si la situation économique l'exige, le Conseil fédéral peut fixer à un niveau inférieur l'allocation de renchérissement, le cas échéant, en la modulant selon les classes de traitement. Al. 2 Majorité Biffer Minorité (Miville, Bührer, Jelmiri) Adhérer au projet du Conseil fédéral Propositions principales Miville Al. 1 ... pour le 1 er janvier et le 1 er juillet, compte tenu... Al. 2 Biffer Proposition éventuelle I Al. 1 L'allocation de renchérissement est fixée par le Conseil fédéral pour le 1 e 'janvier et au Vjuillet, compte tenu chaque fois du coût de la vie et au prorata de la rétribution détermi- nante. L'allocation est adaptée le 1 er juillet seulement si l'augmentation du coût de la vie exige pour le moins une augmentation de 2 pour cent. Al. 2 Biffer Proposition éventuelle II Al. 1 L'allocation de renchérissement est fixée par le Conseil fédéral pour le 1 er janvier et au 1 or juillet, compte tenu chaque fois du coût de la vie el au prorata de la rétribution détermi- nante. Si l'allocation est adaptée pour la 2 e moitié de l'an, le Conseil fédéral peut limiter pour cette période l'adaptation au versement maximum de la 13 e classe de salaire. Al. 2 Biffer Abs. 1 -Al. 1 Hefti, Berichterstatter: Bei Absatz 1 liegen die Anträge von Herrn Kollege Miville vor. Darf ich zu seinen Ausführungen sagen, dass ich mit seinen Bemerkungen bezüglich Arbeits- frieden, Partnerschaft und Kooperation voll einig gehe. Bestimmt wird dies aber auch durch eine gesunde Wirt- schaftslage erleichtert, und dieser droht in der heutigen Zeit durch einen allzu starren Indexautomatismus Gefahr. Was die Stellungnahme der Kommission betrifft, so lagen ihr die Anträge nicht vor. Aufgrund der Diskussionen und Entscheide in der Kommission kann ich aber wohl sagen, dass die Kommission die Anträge Miville ablehnt. Was nun das abstimmungsmässige Vorgehen betrifft, so möchte ich Herrn Kollega Miville entgegenkommen und beantragen, dass zuerct sein Hauptantrag dem Antrag von Kommission und Bundesrat gegenübergestellt wird. Dringt dann der Hauptantrag Miville nicht durch, so müssen wir eine Sub-Eventualabstimmung zwischen den beiden Even- tualanträgen Miville vor nehmen. Das Resultatsoll dann dem Antrag von Kommission und Bundesrat gegenübergestellt werden. Damit hätten wir den Intentionen von Herrn Kollega Miville entsprochen. Belser: Ich kann diesem Abstimmungsprozedere nicht zustimmen, denn ich möchte nicht in einer eventuellen Abstimmung zwischen den Eventualanträgen Miville entscheiden. Diese solite man je dem Antrag der Kommis- sion gegenüberstellen, sonst entstehen da ganz sonderbare Fronten. Le président: J'allais vous proposer de procéder de cette façon. Nous opposerons, dans un premier vote, la proposi- tion principale de M. Miville à la proposition du Conseil fédéral et de la majorité de la commission. Si le Conseil fédéral et la majorité l'emportent, nous choisi- rons dans un deuxième vote entre la proposition du Conseil fédéral et de la majorité et la proposition éventuelle I. Si le Conseil fédéral et la majorité continuent de l'emporter, dans un troisième vote la solution du Conseil fédéral et de la majorité sera opposée à la proposition éventuelle II. Je vous propose donc de voter selon la formule que vient de nous suggérer M. Belser, si le président de la commission veut bien se rallier à cette façon de voir. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Hauptantrag Miville 32 Stimmen 8 Stimmen Miville: Mein Streichungsantrag zu Absatz 2 entfällt hiermit. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 31 Stimmen Für den Eventualantrag Miville l 8 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 33 Stimmen Für den Eventualantrag Miville II 8 Stimmen Abs. Ibis - AI. 1" ls Hefti, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission hat ihre Ablehnung des Antrages Letsch wie folgt begründet: Die Vorlage des Bundesrates bringt dem Bundespersonal gegenüber dem heutigen Zustand Einbussen, und diese Einbussen sind auf Opposition gestossen. Aus diesem Grunde sollte heute nicht weitergegangen werden, als der Bundesrat vorschlägt. Letsch: Wir haben mit der Zustimmung zu Artikel 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 soeben einen Grundsatz akzeptiert, der für die grosse Zahl von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft nicht mehr selbstverständlich ist. Das Bundespersonal soll auch weiterhin Anspruch auf eine jährliche prozentuale Teuerungszulage haben, die sich am Lebenskostenindex misst. Der Indexautomatismus- und das bitte ich Sie, doch zu bedenken - bleibt als Regel somit bestehen. Was die Minderheit möchte, ist nicht ein Abrücken vom indexorien- tierten Teuerungsausgleich, wie es der Föderativverband beklagt, sondern es ist lediglich die Möglichkeit, unter Umständen den starren Indexautomatismus etwas zu lok- kern. Der Bundesrat wird dazu nicht einmal gezwungen, er soll aber die Möglichkeit dazu erhalten. Eine solche Flexibi- lität scheint mir nun um so wichtiger zu sein, als die gesetzli- che Regelung, die wir beschliessen, ja wiederum für volle vier Jahre gelten soll. Niemand in diesem Saal weiss, was sich in dieser Zeit wirtschaftlich, insbesondere auch bezüg- lich Inflation alles tun wird. Zur näheren Begründung erlaube ich mir drei Hinweise:
Als wir im Jahre 1980 in diesem Rat dieselbe Frage diskutiert hatten, war von den Gegnern einer solchen Flexi- biiitätsklausel vor allem geltend gemacht worden, der Antrag komme unvermittelt, und man hätte mit den Personalorganisationen nichl: darüber reden können. Das war verständlich. Inzwischen sind vier Jahre verstrichen, und es ist inzwischen auch das bereits mehrmals erwähnte Postulat überwiesen worden. Das Problem und der Auftrag liegen diesmal nun also lange genug auf dem Tisch.
Wir sollten uns bewusst werden, was in den letzten Jah- ren in der privaten Wirtschaft bezüglich Teuerungsausgleich alles geschah. Unter dem Druck härterer wirtschaftlicher Verhältnisse sahen sich praktisch alle Branchen und Betriebe gezwungen, flexiblere Regelungen für den Teue- rungsausgleich einzuführen. Die betroffenen Arbeitnehmer
März 1984 25 Bundespersonal. Teuerungszulagen brachten im grossen und ganzen dieser Notwendigkeit erfreulicherweise Verständnis entgegen. Was wir vorschlagen, ist also nicht eine Kampfansage an die gesamte Arbeitnehmerschaft, wie es der Föderativverband nannte. Herr Miville (der soeben hinausging) sprach sogar von einer Kriegserklärung. Ich muss Ihnen offen sagen, dass ich diese Dramatik nicht verstehe. Sie verrät eine bedenkli- che Frontferne öffentlicher Funktionäre. Was wir wollen, ist nämlich nichts anderes als eine leichte Korrektur der privile- gierten Stellung des Bundespersonals bezüglich Teue- rungsausgleich. Gelingt diese Angleichung an die Praxis in der privaten Wirtschaft nicht, so gehen vom Bund weiterhin Signalwirkungen aus, die künftige Regelungen über trag- bare Lösungen im privaten Bereich erschweren.
Noch ein Wort zur volkswirtschaftlichen Notwendigkeit: Der Index als solcher ist als Orientierungshilfe zwar nötig. Je nach den Ursachen und Auswirkungen einer bestimmten Teuerung, die im Index nicht zum Ausdruck kommen, kön- nen voll indexierte Lohnanpassungen jedoch volkswirt- schaftlich gefährlich werden. Herr Nationalbankpräsident Leutwi 1er sprach sogar einmal von «unsinnig». Die Inflation wird weiter angeheizt, und Arbeitsplätze werden gefährdet. Das Kaufkraftargument - auch das wollte ich jetzt eigentlich Herrn Miville sagen - ist eben nur das eine; das andere ist das Kostenargument. Höhere Löhne erhöhen die Kosten, sie schmälern - bei sonst gleichen Verhältnissen - die Margen und erschweren, was heute besonders ins Gewicht fällt, die Investitionen. In der Wirtschaft hat sich diese Einsicht durchgesetzt. Der Staat darf deshalb nicht länger am star- ren, vollautomatischen Ausgleich festhalten. Natürlich - und hier setzt nun eine Kritik an der Minderheit an - ist der volle Automatismus sehr bequem. Die von der Minderheit vorgesehene Möglichkeit bedingt tatsächlich - da hat Herr Reichmuth recht - Verhandlungen und Ermes- sensentscheide. Aber dieser Aufgabe unterziehen sich die Sozialpartner auf Verbands- und Betriebsebene schon lange. Das ist zwar nicht bequem, liegt aber im Interesse ausgewogener Lösungen. Bequeme Sachzwänge sollten deshalb auch beim Staat verantwortungsbewusstem Abwä- gen nicht länger vorgezogen werden. Ein zweiter Einwand richtet sich gegen die angeblich einsei- tige Flexibilität nach unten, die, wie in der Kommission gesagt wurde, nach oben ergänzt werden müsste. Für einen am Index orientierten Teuerungsausgleich gibt es aber keine Flexibilität nach oben; sonst geraten wir in den Bereich von Reallohnerhöhungen. Für diese ebenfalls not- wendige Flexibilität nach oben sorgen in der Privatwirt- schaft wie im Bund schon heute zahlreiche andere Möglich- keiten, so zum Beispiel ordentliche und ausserordentliche Dienstalterszulagen, Beförderungen in höhere Besoldungs- klassen und andere individuelle oder generelle Lohnerhö- hungen. Ich trete sogar dafür ein, Herr Bundesrat Stich, dass im Interesse einer gezielten Nachwuchs- und Kaderpolitik oder, wie Herr Miville sagte, im Interesse grösserer Manö- vrierfähigkeit, alle Möglichkeiten, welche die Leistung und Verantwortung prämieren, noch ausgebaut werden, gerade wenn wir uns beim sogenannten Teuerungsausgleich etwas mehr Zurückhaltung auferlegen. Also insgesamt mehr Flexi- bilität auch für das Bundespersonal. Abschliessend gestatte ich mir, an die Verhältnisse und die Entwicklung in anderen Ländern zu erinnern. Seit Anfang der achtziger Jahre erkennen unter anderem die Mitglied- staaten der Europäischen Gemeinschaft die unheilvollen Folgen ihrer extremen Indexbindungen. In einer Mitteilung der EG-Kommission über die Prinzipien der Indexierung vom Juli 1981 werden die Gefahren aufgezeigt und die Mitgliedstaaten beschworen, solche Indexbindungen zu lok- kern. Langsam, zum Teil spät, dann aber um so drastischer, mussten seither in verschiedenen Ländern Konsequenzen gezogen werden, nicht ohne unliebsame Auswirkungen auf den Arbeitsfrieden. Gerade wenn uns am Arbeitsfrieden liegt - und daran liegt mir soviel wie Herrn Miville-, sollten wir nicht warten, bis es zu spät ist. Dank vernünftigen Sozialpartnern haben wir in der schweizerischen Wirtschaft bisher Mass gehalten. Es 4-S wäre bedauerlich, wenn der Bund diese Vernunft nicht auch annähme und durch eine Lockerung der Lohnindexierung seine Solidarität mit den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft nicht klar bekunden wollte. Es geht bei diesem Antrag also nicht so sehr darum - auch das möchte ich Herrn Miville sagen -, ob der Bund einmal einige Dutzend Millionen Personalausgaben einspare oder nicht, sondern es geht darum, dass wir dem Bundesrat die Möglichkeit geben, seine Verantwortung im wirtschaftlichen und sozialen Gesamtinteresse sowie im Interesse einer flexibleren Besol- dungspolitik für das Bundespersonal wahrzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Jelmini: Der Minderheitsantrag von Kollega Letsch liegt folgerichtig auf seiner von ihm in diesem Rat seit längerer Zeit konsequent und hartnäckig verfolgten Linie zur Abschaffung von echten oder angeblichen Indexautomatis- men. Der Antrag deckt sich auch mit den Erfahrungen, welche der Bankpersonalverband bei den Lohnverhandlun- gen im Banksektor und die Gewerkschaften bei der Erneue- rung der Gesamtarbeitsverträge im graphischen Gewerbe und in der chemischen Industrie gemacht haben. Die in der Folge von Arbeitnehmerseite gezogenen Schlussfolgerun- gen, dass es sich dabei um eine konzertierte und abgespro- chene Aktion seitens der Arbeitgeber handle, lässtsich nicht leicht widerlegen. Bei der Beurteilung des Antrages Letsch gilt es, den unter- schiedlichen Rechtsverhältnissen und Lohnstrukturen zwi- schen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand Rech- nung zu tragen. Beim Bund und selbstverständlich auch bei den Kantonen sind Reallohn und Teuerungszulagen streng auseinandergehalten. Änderungen der Reallöhne und des Teuerungszulagesystems können nur mit dem recht lang- wierigen Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Demgegenüber kann sich die Privatwirtschaft viel flexibler und kurzfristig arbeitsmarktlichen und wirtschaftlichen Ver- änderungen anpassen. Auch sind Teuerungsausgleich und Reallohnverbesserungen oft miteinander vermischt, was die Lohnverhandlungen vom letzten Jahresende sehr deutlich bewiesen. Teilweise werden in der Privatwirtschaft, beson- ders bei Kaderpositionen, auch Lohnerhöhungen unter anderem Titel zugestanden. Im Gegensatz zu den öffentli- chen Arbeitgebern kennt die Privatwirtschaft auch kein offe- nes Lohnsystem. Die vertraglichen Abmachungen werden dort oft durch individuelle und teils versteckte Zugeständ- nisse ergänzt. Beim Bund fehlt diese Lohnflexibilität nach oben, weshalb sie auch nicht im umgekehrten Sinne einge- führt werden darf. Mit Rücksicht auf die gesamtwirtschaftli- che Verantwortung und aufgrund der obersten Entschei- dungsgewalt des Parlaments hat der Bund für seine über 130 000 Beamten und Angestellten einheitliche, durchsich- tige und auf die Dauer angelegte Anstellungsbedingungen anzubieten. Aus all diesen Überlegungen können Grundsätze aus dem privatwirtschaftlichen Bereich nicht unbesehen in das öffentliche Besoldungsrecht übernommen werden. Über- dies gilt es zu beachten, dass ein Bundesbeschluss einen anderen Stellenwert hat als ein Gesamtarbeitsvertrag, der lediglich Mindestnormen regelt. Herr Kollege Letsch hat bei seinen Begründungen zur Lockerung der Indexautomatis- men schon im Jahre 1982 ausdrücklich betont, es gelte, mit 'dem Verfahren des Bundes eine Signalwirkung auf die Kan- tone und die Privatwirtschaft zu geben. Wenn unseren Entscheiden eine solche landesweite Bedeutung zukommt, wie ich befürchte, dann müssen wir unsere heutige Stel- lungnahme zu diesem sehr umstrittenen Antrag recht subtil und verantwortungsbewusst abwägen. Ich bin angesichts der zunehmenden Polarisierung in den politischen und sozialpartnerschaftlichen Beziehungen der Meinung, dass wir alles unterlassen müssen, was schwelende Konfliktherde noch schüren könnte. Der vorgeschlagene Absatz 1 bis würde aber unweigerlich zu solchen Konflikten führen und dabei die Ebene des Bundes- personals weit übersteigen. Wir wollen doch nicht unnötig die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in unserem
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement 266 mars 1984 Lande provozieren, sondern das gut schweizerische Augen- mass bewahren. Dann dürfen wir vielleicht auch auf das Verständnis der Arbeitnehmer und im konkreten Fall der Beamten zählen für Massnahmen, wie sie eine Ratsmehrheit in Absatz 1 getroffen nat. Ich bitte Sie eindringlich, den Minderheitsantrag Letsch abzulehnen. Bundesrat Stich: Der Bundesrat lehnt diesen Antrag ganz entschieden ab! Wir lesen da: «Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Bundesrat die Teue- rungszulage... tiefer ansetzen.» Was heisst das konkret? Heisst das, wenn die Teuerung 3 Prozent wäre, dass der Bundesrat die Teuerungszulage bzw. die Gehälter um 2 oder nur um 1 oder 0,5 Prozent erhöhen könnte? Geht es darum, nur abzurunden? Aufrunden dürften wir ja nach Herrn Letsch ohnehin nicht, weil das ins Kapitel der Reallohn- erhöhung gehen würce. Wenn man sich diese Fragen hier überlegt, dann muss man sich bewusst sein, dass das Personal zweifellos beunruhigt wird. Ich weiss nicht, ob es eine Kampfansage ist. Wenn die Leute wissen, dass sie auf den zweimaligen Teuerungsaus- gleich verzichten müssen, so akzeptieren sie das; es bleibt nichts anderes übrig. Aber wenn sie gleichzeitig noch erfah- ren müssen, dass der Teuerungsausgleich im Grundsatz zwar bejaht wird, aber die Gewährung dann immer davon abhängt, wie der Bundesrat die wirtschaftlichen Verhält- nisse beurteilt, so bringt das doch eine sehr starke Verunsi- cherung mit sich. Das ist ein Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, den Antrag Letsch ganz entschieden abzulehnen. Auch die Einschiebung «...allenfalls nach Besoldungsklas- sen abgestuft...» brächte für den Bund keine zweckmässige Lösung. Ich selber würde mich zwar sehr nach einer flexi- bleren Personalpolitik beim Bund sehnen. Aber auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass dieser Flexibilität natürlich sehr, sehr enge Grenzen gesetzt sind, und zwar allein schon aus zeitlichen Gründen. Wenn man etwas ver- wirklichen will, so muss man eine Botschaft an das Parla- ment vorbereiten. Bis diese das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hat und durchberaten ist, dauert es unter Umständen mehrere Jahre. Da stellt sich dann schon die Frage: Wo bleibt hier noch die mögliche Flexibilität? Man müsste dem Bundesrat mindestens auch die Möglichkeit geben, nach oben flexibel handeln zu können. Erst dann könnte man eine Lösung mit dem Argument vertreten, diese ermögliche eine flexible Personalpolitik. Ich möchte Sie also bitten, diesen Antrag abzulehnen. Wir sollten das Vertrauen des Personals in den Arbeitgeber Bund auch für die Zukunft erhalten. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Abs. 2-AI. 2 22 Stimmen 15 Stimmen Heftl, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission bean- tragt Streichen; die Minderheit hingegen Festhalten. Die Argumente wurden bereits in der Eintretensdebatte einge- hend von beiden Seiten erläutert, so dass ich von mir aus keine weiteren Ausführungen zu machen habe. Miville, Sprecher der Minderheit: Dass ich der Minderheit angehöre, geht aus der Fahne unschwer hervor. Im übrigen möchte auch ich mich zu diesem Antrag der Minderheit nicht mehr äussern. Ich glaube, dass ich das in meinem Eintretensvotum hinlänglich getan habe. Gadient: Wenngleich die Begründungen in der Eintretens- debatte weitgehend antizipiert worden sind, sei es mir den- noch gestattet, ein Wort zu diesem Antrag zu äussern. Es ist in letzter Zeit in der Wirtschaft deutlich die Tendenz spürbar geworden, den Teuerungsausgleich in Frage zu stellen, andererseits aber auch die Löhne durch individuelle Lohnerhöhungen konkurrenzfähig zu erhalten. Diese Ten- denz hat den Bundesrat veranlasst, die bisherige Bestim- mung in Artikel 2 Absatz 2 für die Zukunft als Ausgleichsin- strument aufrechtzuerhalten. Dafür, und damit auch für den Minderheitsantrag, sprechen verschiedene Gründe:
Die ergänzende Zulage nach Absatz 2 ist in keinem Fall eine Reallohnmassnahme, sondern sie kompensiert höch- stens einen Teil der nicht ausgeglichenen Teuerung des abgelaufenen Kalenderjahre;;.
Die ergänzende Zulage ist auch kein neues Privileg für das Bundespersonal, sondern lehnt sich an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft an.
In der öffentlichen Verwaltung müssen Teuerungsaus- gleich und Reallohnerhöhurgen aus Gründen der Zustän- digkeit deutlich auseinandergehalten werden. Der Bundes- rat kann deshalb mangelnden Teuerungsausgleich nicht mit anderen Lohnelementen ausgleichen.
Der Teuerungsausgleich ist das wichtigste Element für die Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Bundes- löhne. Dem Bundesrat muss diese Möglichkeit einer flexi- blen Handhabung eingeräumt werden. Mit dieser Kann- Vorschrift des Artikels 2 Absatz 2 kann die Nachzahlung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. In der Bot- schaft auf Seite 6 heisst es dazu: «Nachzahlungen dürften dann in Betracht fallen, wenn in massgebenden Bereichen der Privatwirtschaft der Teuerungsausgleich gewährt und gleichzeitig oder nachträglich Reallohnerhöhungen ausge- richtet werden, die zusammen zu merklich höheren Aufbes- serungen führen als in der Bundesverwaltung.» Aufgrund dieses in der Botschaft angezogenen Sachverhal- tes sind zwei praktische Fälle denkbar. Fall 1: Die Wirtschaft gewahrt den Teuerungsausgleich gemäss Index und dazu die Reallohnerhöhung. Unter diesen Umständen wäre es unbillig, der öffentlichen Verwaltung zuzumuten, den vollen, nicht ausgeglichenen Teil der Teue- rung in Kauf zu nehmen, den das System der einmaligen Anpassung bei einer Jahresteuerung von mehreren Prozen- ten brächte. Fall 2: Die Wirtschaft gleicht die Teuerung nach Index nur teilweise aus und verlangt vom Bundesrat andererseits, unter Hinweis auf die schwache Ertragslage der Unterneh- men, dass der Ausgleich ir der öffentlichen Verwaltung auch nur «schwach» nach Index erfolge. Die Wirtschaft richtet aber gleichzeitig verdeckte, individuelle Lohnerhö- hungen aus, die sich in den öffentlichen Statistiken nieder- schlagen. Auch hier sollte der Bundesrat die Möglichkeit haben, vom eingetretenen Teuerungsverlust etwas zu kom- pensieren und aufzuholen. Die Beibehaltung von Artikel 2 Absatz 2 lässt sich gerade bei der Aufhebung des zweimaligen Teuerungsausgleichs, die wir soeben beschlossen haben und die nun für das Bundes- personal einen spürbaren Abbau bisheriger Ansprüche bedeutet, verantworten. Mindestens dieses Entgegenkom- men wäre im Lichte der heute gefassten Beschlüsse in der Tat angezeigt. Jelmini: Bei dieser vom Bundesrat beantragten Kann- Bestimmung handelt es sich um kein Instrument, mit dem reale Verbesserungen über den Teuerungsausgleich hinaus gewährt werden könnten. Es ist lediglich ein Korrekturele- ment, um die negativen Auswirkungen der Abschaffung der alljährlichen Teuerungszulage im Bedarfsfall mildern zu können. Wenn die Privatwirtschaft bei günstiger Wirt- schaftslage nebst dem vollen Teuerungsausgleich noch Reallohnerhöhungen gewährt, hätte der Bundesrat die Mög- lichkeit, mit einer ergänzenden Zulage wenigstens die Teue- rung vollständig auszugleichen, um den Lohnrückstand zur Privatwirtschaft nicht allzu gross werden zu lassen. Ein ausgeglichenes Verhältnis der Löhne zwischen Bund und Privatwirtschaft ist mit Rücksicht auf die Konkurrenzfä- higkeit unerlässlich. Dies liegt auch im Interesse des Parla- mentes, werden wir doch davor bewahrt, uns in allzu kurzen Abständen mit der Reallohnvorlage beschäftigen zu müssen.
März 1984 27 Bundespersonal. Teuerungszulagen Der Absatz 2 stellt aber auch ein gewisses Entgegenkom- men - wie es gesagt worden ist - gegenüber den Personal- verbänden dar. Der Bundesrat konnte nämlich viele Argu- mente, die zugunsten der Beibehaltung der halbjährlichen Teuerungsanspassungen sprechen, nicht widerlegen. Mit dem Absatz 2 beansprucht und bekommt der Bundesrat allerdings keinen Freipass. Dies bekräftigt er übrigens in seiner Botschaft. Es ist bekannt, dass der vorliegende Antrag des Bundesra- tes nur nach monatelangen und mühsamen Verhandlungen mit den Personalverbänden zustande gekommen ist. Wir sollten diesen mühsam errungenen minimalen Konsens nicht noch weiter verschlechtern. Deswegen ersuche ich sie, dem Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Bundesrat Stich: Der Bundesrat hält hier an seinem Antrag fest. Herr Ständerat Moll hat in der Eintretensdebatte von der Möglichkeit einer Reallohnerhöhung und von der Ver- wischung der Kompetenzen gesprochen. Hier, bei diesem Absatz 2, geht es aber nicht um eine Reallohnerhöhung; die Begrenzung ist ganz eindeutig durch die Teuerung gege- ben. Es geht nur um eine ergänzende Teuerungszulage, die der Bundesrat beschliessen könnte. Nun scheint uns aber doch, dass der Bundesrat eine gewisse Kompetenz haben sollte für den Fall, dass in der Privatwirtschaft einerseits der volle Teuerungsausgleich gewährt wird und andererseits gleichzeitig aber noch zusätzliche Reallohnerhöhungen vorgenommen werden. In einem solchen Fall sollte der Bundesrat eine ergänzende Zulage- allerdings eben nur in der Höhe des Teuerungsaus- gleichs - beschliessen können. Der Bundesrat hatte diese Kompetenz bis jetzt. Er hat davon in den letzten Jahren nie Gebrauch gemacht. Sie sehen daraus, dass er dieses Instru- ment sicher nicht missbrauchen wird. Ich möchte Sie also bitten, dem Bundesrat diese kleine Kompetenz und diese kleine Flexibilität zu geben. Sie kann der Personalpolitik dienlich sein. Hefti, Berichterstatter: Ich möchte den Bundesrat nur daran erinnern, dass er den Kantonen sehr empfohlen hat, den jährlichen Teuerungsausgleich vorzusehen. Ich möchte dazu sagen: Quod licei bovi et licet Jovi. Bundesrat Stich: Wenn wir das den Kantonen empfohlen haben, so möchten wir auch diese Kompetenz den Regie- rungen der Kantone empfehlen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 24 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 12 Stimmen Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag Miville Abs. 3 (neu) Die Zulage für den dreizehnten Teil der Jahresbesoldung, den Besoldungsnachgenuss und das Dienstaltersgeschenk wird nach dem Ansatz berechnet, der im Zeitpunkt der Fälligkeit gilt. Art. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Miville Al. 3 (nouveau) L'allocation pour la treizième partie du salaire annuel, pour la jouissance du traitement ainsi que l'allocation pour fidé- lité est fixée en tenant compte du taux valable en vigueur au moment de l'échéance. Abs. 1 und 2 - Al. 1 et 2 Hefti, Berichterstatter: Zu Absatz 1 und 2 habe ich keine Bemerkungen. Angenommen - Adopté Abs. 3-AI. 3 Miville: Mit der Ablehnung meines Hauptantrages fällt die- ser Antrag dahin. Le président: La proposition de M. Miville est retirée. Angenommen - Adopté Art. 4, 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen Dagegen 1 Stimme An den Nationalrat - Au Conseil national Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr La séance est levé à 10 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Compensation du renchérissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.076 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 18-27 Page Pagina Ref. No 20 012 409 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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