Loi sur l'agriculture. Modification1578
N 25 septembre 1985
#ST# 83.068
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Loi sur l'agriculture. Modification
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1551 hiervor- Voir page 1551 ci-devant
Antrag der Minderheit
(Bäumlin, Nef, Neukomm, Ruffy, Vannay)
Rückweisung an den Bundesrat zur Überarbeitung der Vor-
lage in dem Sinne, dass kleine und mittlere bäuerliche
Betriebe gezielt gefördert, bodenunabhängige Betriebe
(«Tierfabriken») hingegen schrittweise abgebaut werden.
Proposition de la minorité
(Bäumlin, Jaggi, Nef, Neukomm, Ruffy, Vannay)
Renvoi au Conseil fédéral pour nouvel examen du projet
sous l'optique suivante: encourager spécifiquement les peti-
tes et moyennes exploitations paysannes et supprimer par
contre, progressivement les exploitations hors-sol («fabri-
ques d'animaux»).
Präsident: Herr Biel hat seinen Nichteintretensantrag
bereits begründet, auch Herr Bäumlin seinen Rückwei-
sungsantrag.
M. Thévoz, rapporteur: M. Biel nous présente une proposi-
tion de non-entrée en matière sur la modification de la loi
sur l'agriculture. Je m'exprimerai très brièvement, étant
donné que la matière et le sujet vous sont connus.
En effet, ce problème a fait l'objet de nos délibérations
durant un jour et demi. Par ailleurs, vous n'ignorez pas qu'il
est vraiment nécessaire d'apporter certaines modifications à
la loi sur l'agriculture, afin de traduire dans les faits notre
volonté d'adapter notre arsenal législatif à l'évolution
actuelle, notamment pour renforcer les mesures visant à
assurer la mise en valeur prioritaire du sol suisse.
D'autre part, je pense que l'on ne peut pas, d'un revers de
main, balayer les conséquences d'une initiative populaire
qui a recueilli plus de 160 000 signatures.
Par conséquent, à l'égard de ces citoyens qui se sont
dérangés pour manifester leur volonté politique d'améliorer
la productivité de notre sol, notre devoir est d'entrer en
matière et de modifier la loi sur l'agriculture dans le sens
proposé par le Conseil fédéral. Je vous prie donc de rejeter
la proposition de M. Biel.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Wir haben in der Kommission
den Antrag Bäumlin besprochen und haben diesen mit 14
gegen 3 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, ebenfalls den
Nichteintretensantrag Biel abzulehnen.
Die Probleme, die Herr Bäumlin in seinem Antrag aufweist,
dass mittlere und kleine bäuerliche Betriebe besser gezielt-
gefördert werden und die Tierfabriken abgeschafft werden
sollen, werden wir im Verlaufe der Diskussionen über diese
Gesetzesänderung noch mehrmals zu bearbeiten haben.
Wir haben grundsätzlich beschlossen, dass wir die Tierfabri-
ken - wenn wir sie so nennen wollen - nicht mehr weiter
zurückbilden können; andererseits ist zu bedenken, dass wir
die gezielte Förderung im Rahmen dieser Änderung nicht
vornehmen können. Wenn Sie sich bewusst werden, dass
hier 20 Millionen Franken für den Einsatz für die kleinen und
mittleren Betriebe vorgesehen sind, sehen Sie, dass es
Beträge sind, die um ein Vielfaches vermehrt werden müss-
ten. Ich glaube, dass auch die Unterstützung der kleinen
und mittleren Betriebe in einer Sparte der Produktion, hier
in der Fleischproduktion, nicht vollwertig ausgeglichen wer-
den kann. Es sind verschiedene Komponenten, die zum
Erreichen des Einkommens führen. Wir können hier also
nicht nachgeben und bitten Sie, diesen Minderheitsantrag
und auch den Nichteintretensantrag Biel wie die Kommis-
sion abzulehnen.
Bundespräsident Purgier: Ich ersuche Sie, wie die Kommis-
sionssprecher, beide Anträge abzulehnen. Der Antrag auf
Rückweisung der Vorlage geht davon aus, dass wir noch
engmaschiger legiferieren, die unternehmerische Freiheit
der Betroffenen also noch mehr einschränken sollten. Wir
haben mit der Landwirtschaftsgesetzrevision 1979, über die
ich bereits heute nachmittag sprach, Marksteine für eine
sinnvolle Entwicklung gesetzt. Die von uns angestrebte
Strukturpolitik kann nur mittel- und längerfristig realisiert
werden. Jetzt noch weiterzugehen, würde nach Auffassung
des Bundesrates die Unternehmerstellung des Landwirtes
buchstäblich gefährden. Die Grenzen sind bereits eng gezo-
gen, weil aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse der
Spielraum für Produktionsausweitungen sehr eng gewor-
den ist. Mit anderen Worten: Zuviel Staatsinterventionismus
steckt hinter dem, was mit dem Rückweisungantrag ange-
strebt wird. Beim Antrag von Herrn Biel kommt im Grunde
genommen genau die gegenläufige Auffassung zur Geltung:
die bisherigen Eingriffe gingen zu weit und könnten so nicht
verdaut werden. Ich sage ganz offen: Mit der vorliegenden
Revision sind wir an die Grenze dessen gegangen, was der
Bundesrat zu verantworten vermag. Es hat aber keinen Sinn,
Nichteintreten zu beschliessen, weil die jetzt zur Diskussion
gestellten Reformen durchgeführt werden müssen aufgrund
der vielen Diskussionen, die Sie in diesem gleichen Rate
geführt haben. Nichteintreten bringt uns somit nicht weiter.
Ich ersuche Sie, beide Anträge abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 66 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) 3 Stimmen
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit (Rückweisung) 22 Stimmen
Dagegen 56 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. l Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, eh. l préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet au Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 3
Antrag der Kommission
Die Berufsbildung umfasst die Grundausbildung, die Fortbil-
dung mit Einschluss der Beratung, die Weiterbildung sowie
die Ausbildung von Technikern und Ingenieuren HTL.
Art. 5 al. 3
Proposition de la commission
La formation professionnelle s'étend à la formation de base
et la formation continue, qui comprend la vulgarisation, le
perfectionnement des connaissances ainsi que la formation
de techniciens et d'ingénieurs ETS.
Angenommen - Adopté
Art. 11a
Antrag der Kommission
Titel
Ibis Beratungszentrale des Bundes
- September 1985 N
1579Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Abs. 1
Der Bund kann Beratungszentralen unterhalten mit der
Hauptaufgabe, Beratungsgrundlagen und Beratungsverfah-
ren zu entwickeln, die Beratungskräfte fachlich und metho-
disch aus- und fortzubilden sowie zu dokumentieren.
Abs. 2
Die Zentralen arbeiten mit dem Trägern der Beratung zu-
sammen.
Art. 11a
Proposition de la commission
Titre
l
bls
Centrales de vulgarisation de la Confédération
Al. 1
La Confédération peut entretenir des centrales de vulgarisa-
tion qui ont pour tâches principales d'établir les bases de la
vulgarisation et d'en développer les procédés, d'assurer la
formation de base continue des vulgarisateurs dans les
domaines professionnel et pédagogique, et de mettre au
point la documentation nécessaire.
Al. 2
Les centrales de vulgarisation travaillent en collaboration
avec les organes responsables de la vulgarisation.
M. Thévoz, rapporteur: Je vous dois quelques mots d'expli-
cation au sujet de l'article 11 a.
Vous n'ignorez pas que la vulgarisation agricole est une
institution importante, permettant aux exploitants «d'être en
prise directe quasi permanente» avec le progrès technique.
C'est la raison pour laquelle nous avons des centrales de
vulgarisation fédérales, une à Lausanne et l'autre à Lindau,
dans le canton de Zurich, ainsi que des services cantonaux
de vulgarisation dans la plupart de nos cantons agricoles.
Les deux centrales fédérales ont été créées sur des bases
privées, elles sont soumises à TASCA (Association suisse
pour le conseil en agriculture), mais financées presque
essentiellement par la Confédération et, pour une infime
part seulement, par les cantons.
Or, ces dernières années, il est apparu que le statut de ces
deux centrales n'était pas satisfaisant. Les centrales sont en
quelque sorte en porte-à-faux et ne doivent répondre avec
clarté à aucune autorité.
C'est la raison pour laquelle, après consultation des direc-
teurs de l'agriculture de divers cantons, et d'entente avec
TASCA, la proposition a été faite de remettre ces deux
stations à la Confédération, c'est-à-dire de les fédéraliser.
Je dois dire que cette suggestion ne va pas sans susciter
quelques réticences, en Suisse romande notamment,"où la
vulgarisation a vu le jour, plus précisément au Café du
Pigeon, près de Forel (Lavaux), grâce à une équipe de
jeunes paysans dynamiques et clairvoyants.
Il n'en demeure pas moins que cette rectification est néces-
saire. Elle pourrait avoir lieu dans le cadre du deuxième
paquet de la nouvelle répartition des tâches entre la Confé-
dération et les cantons. Cependant, il apparaît que nous
pourrions aller plus vite en besogne afin de permettre cette
réorganisation dans un délai beaucoup plus court.
Les conséquences financières de ce changement sont prati-
quement nulles pour la Confédération. Etant donné que la
charge actuelle de celle-ci s'élève à près de 90 pour cent, la
Confédération prendrait à son compte la totalité des
dépenses, mais déduirait cette part supplémentaire des sub-
sides qu'elle verse aux divers cantons pour les services
cantonaux de vulgarisation. Il s'agit en quelque sorte d'une
opération en blanc.
D'autre part, les quelque 90 collaborateurs des deux cen-
trales de vulgarisation sont déjà soumis au statut des fonc-
tionnaires fédéraux; ils touchent les mêmes salaires et sont
assimilés à la caisse de pension. Cela veut dire que, théori-
quement, le nombre des fonctionnaires fédéraux serait aug-
menté de quelque 90 unités, mais qu'en fait le budget ne
subirait aucune modification.
De plus, il est possible que ces deux stations soient sou-
mises à un statut semblable à celui de nos stations fédérales
de recherche agronomique. Il y aurait donc une sorte d'inté-
gration, ce qui permettrait probablement un certain
«dégraissage» de ces effectifs.
C'est la raison pour laquelle la commission, à la quasi-
unanimité de ses membres, vous propose d'adopter cette
fédéralisation des deux centrales de vulgarisation.
Risi, Berichterstatter: Die Beratungszentralen waren bis jetzt
einer gemischten Trägerschaft unterstellt; effektiv waren es
der Bund und die Kantone, die diese Beratungszentralen
finanzierten. Man hatte vor, im Rahmen der zweiten Aufga-
benverteilung Bund/Kantone diese Situation zu ändern,
indem die Beratungszentralen dem Bund übertragen wer-
den und die kantonalen Beratungen Aufgabe der Kantone
werden sollen. Die Beratungszentralen machen Forschung
und Kaderausbildung, die Kantone die Basisarbeit in den
Schulen und die Beratung. Nun hat sich noch eine Schwie-
rigkeit eingestellt wegen der Finanzierung. Wenn der Bund
diese Beratungszentralen übernimmt - er hat jetzt schon 89
Prozent dieser Beratungszentralen übernommen -, wird ein
relativ kleiner Betrag noch weiter übernommen, so dass die
Kantone an und für sich recht wenig entlastet würden bzw.
besser wegkämen. Es wird nun mit der Kann-Formel dieser
Situation Rechnung getragen, d. h. bis diese Regelung zwi-
schen Bund und Kantonen bezüglich der finanziellen Aus-
wirkung geregelt ist, muss der Bund diese Beratungszentra-
len noch nicht übernehmen. Es geht einfach darum, dass
ein Ausgleich stattfindet, dass der Bund keinen Franken und
Rappen mehr aufbringen wird als bisher. Das sind die Ver-
handlungen, die noch mit den Kantonen durchzuführen
sind.
Bundespräsident Purgier: Im Anschluss an die Überlegun-
gen der beiden Kommissionssprecher kann ich Ihnen sagen,
dass der Bundesrat diese Übernahme der Beratungszentra-
len in einen Zusammenhang mit der Aufgabenteilung stellt.
Wenn die Vorschläge des zweiten Paketes - Sie wissen,
dass schon darin die Übernahme durch den Bund vorgese-
hen ist -, gutgeheissen würden, könnte die Kann-Formel,
sofern Sie ihr zustimmen, als neue rechtliche Basis für die
Verwirklichung dieses politischen Willens dienen und uns
die Übernahme gestatten. Die bisherigen gesetzlichen
Grundlagen sind Ihnen bekannt. Die von Herrn Nationalrat
Kühne vorgeschlagene und von Ihrer Kommission übernom-
mene Kann-Formel gestattet uns noch eine bestimmte Ma-
növrierfreiheit.
Die beiden Beratungszentralen - das müssen Sie noch wis-
sen - beschäftigen zurzeit etwa 90 Mitarbeiter. Die in der
Rechnung 1984 ausgewiesenen Bruttoausgaben von
8 545 000 Franken werden zu 66 Prozent durch den Bund
(81 Prozent der Nettoausgaben), zu 11 Prozent durch die
Kantone, zu 4 Prozent durch die übrigen Mitglieder und zu
19 Prozent durch Einnahmen für Dienstleistungen gedeckt.
Ich muss lediglich noch beifügen, wie der Kommissionsprä-
sident es freundlicherweise bereits tat, dass wir unter gar
keinen Umständen - und das hat mit den Bundesfinanzen
zu tun - mehr auszugeben gewillt sind, als wir bisher schon
ausgegeben haben. Das heisst, es erfolgt eine vollständige
finanzielle Kompensation, indem die Beiträge an die kanto-
nalen Beratungsdienste von uns um jenen Betrag gekürzt
werden, der zusätzlich bei der Übernahme der Zentralen
vom Bund zu tragen ist. Ich wollte dies zuhanden der Mate-
rialien klargestellt haben, damit sowohl der staatspolitische
als auch der finanzpolitische Aspekt in Ergänzung zum
eigentlichen Ziel, gute Beratungsdienste sicherzustellen,
klar erkennbar bleiben.
Wir hatten im Bundesrat keineswegs die Tendenz, etwas an
uns zu ziehen. Wir wollen in der heutigen Zeit unter keinen
Umständen den Eindruck erwecken, als ob wir da Übergriffe
in die Kompetenzen der Kantone wollten. Ich habe auf
dieses Föderalismusproblem hingewiesen, und wir haben
199-N
Loi sur l'agriculture. Modification
1580
N 25 septembre 1985
uns erst zur Übernahme bereit erklärt, nachdem die Konfe-
renz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren das expres-
sis verbis wünschte. Es waren die Landwirtschaftsdirektoren
der Kantone, die das ganz einmütig wollten.
Angenommen - Adopté
Art. 13
Antrag der Kommission
Titel
D. Techniken und Höhere Technische Lehranstalten (Inge-
nieurschulen)
Abs. 1
Die Träger der Berufsbildung sorgen für die Errichtung von
Techniken und Höheren Technischen Lehranstalten für die
Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Spezialberufe.
Abs. 2
Die Techniken und Höheren Technischen Lehranstalten ver-
mitteln ihren Studenten die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten für die fachgemässe Ausübung von landwirt-
schaftlich-technischen sowie höheren landwirtschaftlich-
technischen Berufen im In- und Ausland.
Abs. 3
Als Techniken und Höhere Technische Lehranstalten im
Sinne dieses Gesetzes gelten die vom Bund anerkannten
Lehranstalten.
Abs. 4
Wer die Abschlussprüfung an einem anerkannten Techni-
kum oder in einer Höheren Technischen Lehranstalt bestan-
den hat, ist berechtigt, den vom Bund festgelegten Titel zu
führen.
Art. 13
Proposition de la commission
Titre
D. Technicums et établissements techniques supérieurs
(écoles d'ingénieurs)
Al. 1
La création de technicums et d'établissements techniques
supérieurs pour l'agriculture et les professions spéciales de
l'agriculture relève des organes responsables.
Al. 2
Les technicums et les établissements techniques supérieurs
donnent à leurs élèves les connaissances et aptitudes
nécessaires à l'exercice, selon les règles de l'art, des profes-
sions techniques et techniques supérieures agricoles en
Suisse et à l'étranger.
Al. 3
Sont des technicums et des établissements techniques
supérieurs au sens de la présente loi, les écoles reconnues
par la Confédération.
Al. 4
Celui qui a subi avec succès l'examen final dans un techni-
cum agréé ou dans un établissement technique supérieur
est autorisé à porter le titre défini par la Confédération.
Angenommen - Adopté
Art. 15 Abs. 1 Bst. k, Abs. 2 Bst. b, Art. 15b Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Art. 15 Abs. 1
Der Bund richtet Beiträge von höchstens 50 Prozent aus an
die anerkannten Kosten:
k. von landwirtschaftlichen Techniken und Höheren Techni-
schen Lehranstalten nach Artikel 13.
Art. 15 Abs. 2
Der Bund richtet Beiträge von höchstens 75 Prozent aus an
die anerkannten Kosten:
b. von Techniken und Höheren Technischen Lehranstalten
für landwirtschaftliche Spezialberufe.
Art. 15b Abs. 1
Der Bund richtet Beiträge von höchstens 65 Prozent aus an
die Aufwendungen der Kantone für Stipendien:
c. für Schüler, die sich auf Studien an Techniken und Höhe-
ren Technischen Lehranstalten nach Artikel 13 vorbereiten
oder solche betreiben.
Art. 15 al. 1 let. k, al. 2 let. b, art. 15b al. 1 let. c
Proposition de la commission
Art. 15 al. 1
La Confédération verse des contributions couvrant 50 pour
cent au plus des dépenses reconnues qui sont causées:
k. Par les technicums agricoles et établissements techni-
ques supérieurs (art. 13);
Art. 15 al. 2
La Confédération verse des contributions couvrant au plus
75 pour cent des dépenses reconnues, qui sont causées:
b. Par les technicums et établissements techniques supé-
rieurs pour professions agricoles spéciales.
Art. 15b al. 1
La Confédération contribue jusqu'à concurrence de 65 pour
cent à la couverture des dépenses des cantons résultant de
l'octroi de bourses:
c. Aux élèves qui se préparent à suivre les cours de techni-
cums et d'établissements techniques supérieurs décrits à
l'article 13, ou suivent de tels cours.
Angenommen - Adopté
Art. 19 Abs. 1
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Reichling, Geissbühler)
... Futtermittel anfallen. Ferner kann der Bundesrat, wenn
die übrigen Massnahmen nicht ausreichen oder sich als
unzweckmässig erweisen, die Futtermittelimporteure und
-hersteller zur ausgewogenen Belieferung der Verbraucher
verpflichten.
Art. 19 al. 1
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Reichling, Geissbühler)
... des matières fourragères. Par ailleurs, le Conseil fédéral
peut, au cas où les autres mesures seraient insuffisantes ou
inappropriées, obliger les importateurs et les fabricants de
denrées fourragères à faire des livraisons équilibrées aux
utilisateurs.
Reichling, Sprecher der Minderheit: Eine Kommissionsmin-
derheit beantragt die Ergänzung des Artikels 19 Absatz 1.
Die Ergänzung betrifft die Futtermittelbewirtschaftung.
Die Ergänzung soll den Bundesrat in die Lage versetzen, die
Importbeschränkung für Viehfutter so durchzuführen, dass
Produktionsüberschüsse vermieden werden können. Ich
will nicht wiederholen, was in der allgemeinen Debatte
- September 1985 N
1581Landwirtschaftsgesetz. Änderung
mehrmals festgestellt worden ist. Trotz tiefem Selbstversor-
gungsgrad an Futtermitteln produzieren wir seit Jahren
zuviel Milch und seit Einführung der Milchkontingentierung
in zunehmendem Masse zuviel Fleisch. Die vom EVD festge-
setzten Importkontingente richten sich nach der Nachfrage
und nicht nach dem Bedarf der Landesversorgung. Die
Richtlinien für die Futtermittelbewirtschaftung sind im
Landwirtschaftsgesetz hingegen seit langem festgelegt.
Artikel 18 verpflichtet den Bundesrat, die wirtschaftlichen
Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes so anzuwen-
den, dass die Produktion die Landesversorgung soweit als
möglich gewährleistet, der Aufnahmefähigkeit des einheimi-
schen Marktes und den Möglichkeiten der Ausfuhr genügt.
Da besteht kaum eine Unklarheit. In Artikel 19 sind die Mittel
aufgeführt, welche dem Bundesrat zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat kann hierzu die Tierbestände anpassen,
wenn nötig bis auf die betriebs- und landeseigene Futter-
grundlage. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdeparte-
ment kann die Einfuhr von Futtermitteln beschränken und
mit Preiszuschlägen belasten. Nachdem auf den Überschüs-
sen im Milchsektor dem Bund grosse Aufwendungen
erwachsen und im Fleischsektor die Produzenten riesige
Einkommensverluste hinzunehmen haben, wäre es doch
naheliegend, dass Bundesrat und EVD ihre Aufgaben und
Kompetenzen gemäss Artikel 18 und 19 wahrnehmen wür-
den. Nachdem der 6. Landwirtschaftsbericht auf den Seiten
29 bis 38 die Entwicklung der Futterproduktion im Inland
offen ausweist, kann man doch nicht ableiten, die Importe
trügen keine Schuld an den Überschüssen. Vielmehr wird
deutlich, dass die Inlandfutterbasis bei der Festlegung der
Importkontingente berücksichtigt werden muss. Das EVD
getraut sich nicht, die Importe marktregulierend einzu-
schränken, weil die Händler ohne Verpflichtung nicht bereit
sind, für eine ausgeglichene Marktversorgung zu sorgen.
Sie würden ihre Grosskunden bevorzugen und die bäuerli-
che Kundschaft im Stiche lassen.
Es muss hier offengelassen werden, ob schon die heutige
Gesetzesregelung genügen würde, wenn der Bundesrat
ernsthaft mit den betroffenen Kreisen unterhandeln würde.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat immer signalisiert,
dass es in dieser wichtigen Angelegenheit keine Innovation
entwickeln will. Man sagt dort einfach: Es geht nicht, wir
wollen nicht. Man schützt Dirigismus und Bürokratismus
vor. Fest steht aufgrund von Konferenzen, dass die Getreide-
und Futtermittelimporteure zu einer Verhandlungslösung
bereit sind, die Mischfutterwerke und die Futtermittelhänd-
ler aber eine freiwillige Zusammenarbeit ablehnen.
Ich bin überzeugt, dass zwischen Importhandel, Futtermit-
telfabrikanten, Futtermittelhandel und Produzenten eine
Verhandlungslösung gefunden werden kann, wenn der Bun-
desrat ein Druckmittel in der Hand hat, um die Unwilligen -
oder ich möchte sogar sagen: die Böswilligen - an den
Verhandlungstisch zu zwingen. Wenn der Bundesrat seine
Beschränkungsabsichten frühzeitig bekanntgibt- ich denke
an sechs bis zwölf Monate zum voraus - und sagt, wir
werden dann reduzieren, und wenn eventuell zusätzlich ein
Ombudsmann das Fair play der verschiedenen Partner über-
wacht, wird es dem Bundesrat möglich sein, den Auftrag
gemäss Artikel 18 und 19 zu erfüllen. Die grosse inländische
Vorratshaltung erlaubt es, dass kurzfristige, unerwartete
Mangelsituationen wegen Trockenheit, Unwetterschäden
usw. ohne weiteres innerhalb dieser Fristen überbrückt wer-
den können und deshalb keine Schwierigkeiten entstehen.
Es ist zudem zu beachten, dass der von mir beantragte
Zusatz nur zum Tragen kommt, wenn alle anderen Massnah-
men nicht zum Ziele führen, wenn der Bundesrat mit den
übrigen Massnahmen diese strukturellen Überschüsse nicht
meistern kann. Erst dann käme dieser Absatz zur Geltung.
Wenn der Bundesrat in sein Konzept Vertrauen hat, so hat er
keinen Grund, meinen Antrag abzulehnen; denn er kommt
überhaupt nie zur Anwendung. Er muss ihn nur dann
bekämpfen, wenn er nicht gewillt ist, die in Artikel 18 und 19
festgelegten Richtlinien zielkonform zur Anwendung zu
bringen. Auch der Futtermittelhandel hat keinen Anlass zur
Bekämpfung. Wenn er gegenüber den Bauern ein fairer
Partner sein will, muss er selbst ein Interesse daran haben,
dass die Bauern keine Preiszusammenbrüche hinnehmen
müssen. Dann werden sie nämlich nicht zu zuverlässigen
Zahlern.
Auch wir wollen zur Einkommensbildung - das muss immer
wieder gesagt werden - in der Landwirtschaft die optimale
Futtermittelmenge importieren. Wir wollen nicht Produkte
importieren, der Schweizer Bauer soll das Veredlungsein-
kommen erzielen können. Wir wollen also nicht a priori
diese Futtermittel eliminieren oder hinunterdrücken. Wir
wollen sie auf jenes Mass beschränken, dass ein' kleiner
Importspielraum bleibt, um die Marktversorgung immer dem
Bedarf anzupassen, wie das übrigens in der GSF-Verord-
nung niedergelegt ist. Darum geht es.
Es stellt sich nun die Frage - das ist vor allem in der
Beantwortung durch Herrn Bundespräsident Furgler zum
Ausdruck gekommen -, ob das Problem der Überschüsse
über den Produktepreis, über den Rindviehpreis, über den
Schweinepreis gelöst werden kann. Die Erfahrung ist so,
dass die Regulierung der Menge über den Preis bei der
Milch versagt hat, obwohl wir einen zentralisierten Markt
haben. Wir mussten zur Kontingentierung übergehen. Dort
wäre es wahrscheinlich bedeutend einfacher gewesen,
diese Regulierung über den Preis vorzunehmen. Man hat
dort aber gesehen, zu welchen Auswirkungen es kommt,
nämlich zum Zusammenbruch des Einkommens in den bäu-
erlichen Betrieben. Nun glaubt man, im Sektor Fleisch
wären die Folgen andere als im Sektor Milch. Überall in der
Wirtschaft heisst Mengenregulierung über den Preis Kon-
kurrenz und damit Verdrängungskampf. Die Grossverteiler
im Schweizerlande haben nicht einfach den zunehmenden
Markt der wachsenden Bevölkerung abgedeckt, sondern sie
haben den Detailhandel an die Wand gedrückt und ausge-
schaltet. Das bewirkt die Regulierung über den Preis: Der
Kleine verschwindet, der Grosse wird mächtiger.
Die jüngste Tierzählung vom Sommer dieses Jahres, nach
der über einjährigen Preisbaisse auf dem Schweinesektor,
herausgegeben vom Statistischen Amt des Bundes, zeigt
genau, dass die Marktregulierung nun erfolgt ist. Heute sind
die Schweinepreise wieder in Ordnung, Angebot und Nach-
frage stehen wieder im Gleichgewicht. Wie ist das zustande
gekommen? Die gesamte Reduktion des Schweinebestan-
des ist bei den Betrieben unter 200 Stück erfolgt, während
die Grossbetriebe munter weiter produziert haben. Das ist
genau das, was jetzt 20, 30 Jahre lang in der Landwirtschaft
passiert ist, und wir sind nicht bereit, dass weiter so kut-
schiert wird. Der Preis soll im kleinen Rahmen eine Rolle
spielen, er kann aber allein diese Massnahme der Mengen-
regulierung nicht übernehmen, ohne dass gewaltige Ein-
kommenseinbrüche in der Landwirtschaft vorkommen.
Glauben Sie, dass die Talbauern den Bergbauern noch
Mastremonten abkaufen werden, wenn sie damit rechnen
müssen, dass dreiviertel Jahre später das ausgemästete
Rind weniger wert ist als der vorher zugekaufte Mastre-
monte? Sie werden gewaltige Absatzprobleme mit dem Vieh
im Berggebiet heraufbeschwören, wenn Sie hier an die
Mengenregulierung über den Preis denken.
Ich beantrage Ihnen aus diesen Gründen, dem Antrag Reich-
ling/Geissbühler zuzustimmen. Ich bin der festen Überzeu-
gung: Wenn Herr Bundespräsident Furgler seinen fähigen
Beamten, die wir hier während eines Tages auf den erhöh-
ten Sitzplätzen sehen konnten, den verbindlichen Auftrag
geben wird, sie hätten dieses Problem zu lösen, werden wir
innert Jahresfrist einen Vorschlag auf dem Tisch haben.
Es ist leider nur noch ein kleiner Rest der ursprünglichen
Futtermittelinitiative, die mit Motionen in den beiden Räten
gebodigt worden ist. Leider hat Herr Bäumlin den ursprüng-
lichen Minderheitsantrag aus der Kommission in einen
Rückweisungantrag umgewandelt, sonst hätten Sie mit
jenem Antrag den gesamten Inhalt hier noch beraten kön-
nen. Eine entsprechende Meinungserforschung hier im Rate
wäre nützlich gewesen. Es bleibt also bei dieser rudimentä-
ren kleinen Regelung. Haben Sie Vertrauen, dass auf privat-
wirtschaftlicher Basis etwas gemacht wird, wenn der Bun-
Loi sur l'agriculture. Modification
1582
N 25 septembre 1985
desrat im Hintergrund sagen kann: Wenn Ihr nicht wollt,
kommen zusätzliche Einschränkungen.
Sie alle im Saale, und auch Sie, Herr Bundespräsident
Purgier, müssen sich bewusst sein: Solange wir in der
Schweiz inmitten einer hungernden Welt Überschüsse mit
Importfutter produzieren, stehen wir alle unter einer gewalti-
gen und berechtigten Kritik. Das dürfen wir nicht hinneh-
men. Es ist wirklich schade, dass die in den Grundsätzen
ausgezeichnete und gute Agrarpolitik des Bundes durch
dieses eine ungelöste Problem der Importregelung der Fut-
termittel derart in Misskredit gerät, wie wir das während der
letzten Monate aus allen Presseerzeugnissen entgegenneh-
men mussten.
Bi'el: Sie haben nun Herrn Reichling an der Tribüne donnern
gehört. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass er viel von
der Fähigkeit der Beamten im Bundesamt für Landwirt-
schaft hält, so wie er die bisherige Politik in seinem Spezial-
hobbygebiet Futtermitteleinfuhren dargestellt hat. Es ist
doch so billig: Jetzt haben wir den Sündenbock entdeckt. Es
ist das Futtermittel. Ja, wer hat denn das Futtermittel verfüt-
tert? Die Kühe haben es nicht bestellt, sondern offenbar die
Landwirte. Also muss man doch nicht so tun als ob, und
irgendeinen Sündenbock an die Wand malen und dann die
ganze Politik hier verteufeln. Im Prinzip hat Kollege Reich-
ling etwas Richtiges gesagt, nämlich, dass er nicht gegen
jeden Import an sich sei. Aber was ist der richtige Import?
Wir stehen doch vor der Frage - und das möchte ich wieder
einmal in Erinnerung rufen: Wollen wir der Landwirtschaft
eine gewisse Veredelungsmöglichkeit lassen? Sonst müs-
sen wir eben das Fleisch einführen.
Über die Frage des Masses kann man lange diskutieren,
aber so wie es getönt hat, Herr Reichling, ist es zu billig. Die
Mechanismen funktionieren doch etwas anders. Es sind die
Bauern, welche Futter gekauft und verfüttert haben, das
haben nicht die Kühe selbst bestellt. Das Futtermittel selber
hat nichts dazu beigetragen. Man erhält langsam den Ein-
druck, dass Sie es sich hier etwas zu einfach machen.
Dann haben Sie noch etwas über die bösen Grossverteiler
erzählt. Sind es nicht die Futtermittel, dann sind es die
Grossverteiler, die schuld am ganzen Übel sind. Herr Reich-
ling, die Produktion der heutigen schweizerischen Landwirt-
schaft würde überhaupt nicht vermarktet werden können,
wenn wir Grossverteiler nicht mit modernen Verteilermetho-
den mithelfen würden, die ganze Geschichte zu einigermas-
sen vernünftigen Kosten zu verkaufen. Das möchte ich jetzt
auch einmal sagen.
Es kommt noch ein Drittes hinzu. Herr Bundespräsident, Sie
haben gesagt, das sei das Alleräusserste an Interventionis-
mus, was wir mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes
noch zulassen könnten. Einverstanden. Aber Herr Reichling
geht natürlich einen Zahn weiter. Was er will, das ist reiner
Interventionismus, das ist Bürokratie. Herr Reichling, Sie
gehören doch der Volkspartei des Kantons Zürich an, Sie
sind ein prominentes Mitglied. Diese Partei hat ein Buch
herausgegeben: «Graubuch der Bürokratie.» Es enthält sehr
interessante Texte, die ich Ihnen vorlesen muss. Der Präsi-
dent, der das veranlasst hat, ist zwar nicht im Saal, aber Sie
gehören ja auch dieser Partei an und kennen diese Sätze
sicher.
Ich zitiere: «Bürokratie ist aber mehr als blosses Ärgernis für
den einzelnen. Sie ist Mitursache von Staatsverdrossenheit,
und sie schwächt Dynamik und Erneuerungsfähigkeit der
Wirtschaft, mithin deren internationale Wettbewerbsfähig-
keit. Es gehört heute deshalb zu unseren wichtigsten und
vordringlichsten politischen Aufgaben, Bürokratie einzu-
dämmen.» (...) «Bürokratische Mechanismen ergeben sich
oft ungewollt, laufen aber unbewusst ab. Sie können durch
Parlamentarier aller politischen Schattierungen» - das
haben wir jetzt gerade gesehen - «durch Behörden, durch
die Verwaltung oder durch alle zusammen ausgelöst wer-
den.» Und das wollen Sie? Bürokratie! Das hat auch der
Bundesrat zugegeben. Ich muss Ihnen sagen, alles, was Sie
hier fordern, geht doch in dieser Richtung. Weiter heisst es
in diesem Büchlein: «In jedem Staat gibt es Dinge und
Ereignisse, die nicht so sind, wie man sie sich wünscht.
Damit haben wir alle zu leben. Bei Abweichungen vom
Gewohnten verlangen wir gleich nach fremder Orientie-
rungshilfe. Unser gesunder Menschenverstand gilt uns
nichts mehr. Heute wird mehr denn je sogleich nach staatli-
cher Korrektur gerufen. Wir müssen uns mit solchen Forde-
rungen zurückhalten.» Bravo, ich auch! Und deshalb trete
ich gegen solche Forderungen an, wie Sie sie hier vertreten,
denn das ist genau das, was man nicht tun sollte, wie Sie
richtigerweise im Graubuch schreiben. Sie sehen, im Unter-
schied zu Ihnen mache ich nämlich keinen Unterschied,
woher eine gute Idee kommt. Ich bin auch gegen Bürokratie,
und deshalb muss ich hier derartige Vorschläge bekämpfen.
Deshalb habe ich auch Nichteintreten beantragt zur Revi-
sion Landwirtschaftsgesetz.
Schwarz: Bei der Forderung der Kommissionsminderheit
nach einer sogenannt ausgewogenen Belieferung der Ver-
braucher handelt es sich, wie wir bereits gehört haben, um
ein Requisit der inzwischen zurückgezogenen Futtermittel-
initiative, dem sogenannten Couponsystem. Einige wenige
Hinweise mögen die Unmöglichkeit dieses Systems
beleuchten, welches mit einem riesigen administrativen Auf-
wand und unter kriegswirtschaftlichen Voraussetzungen
durchgeboxt werden müsste. Es existiert darüber auch ein
Bericht einer Expertenkommission. Dieser Expertenkom-
mission gehörten auch Vertreter der Vereinigung schweize-
rischer Futtermittelfabrikanten an, deren Präsident ich bin.
Ich habe mich mit diesen Leuten unterhalten; es sind Leute
mit Fronterfahrung; ich bin in meiner Überzeugung bestärkt
worden, dass die Durchführung an sich nicht möglich ist.
Ich möchte das in einigen Sätzen auseinandersetzen.
Auch die Verwaltung betonte immer wieder, sie hätte die
Nase schon von der Durchführung der Milchkontingentie-
rung voll. Diese wäre jedoch noch sehr harmlos im Verhält-
nis zum Couponsystem. Voraussetzung für eine gerechte
Berücksichtigung der zu bevorzugenden Betriebe wäre die
Erarbeitung von Bemessungskriterien für den Zukaufsbe-
darf der individuell sehr verschieden gelagerten Vorausset-
zungen. Für jeden Betrieb müsste die Zuteilung von Kraftfut-
ter für Milchkühe, Jungvieh, Masttiere, Geflügel, Schweine
usw. separat berechnet werden. Dabei wäre bereits die
genaue Erfassung der einzelnen Tierbestände und ihrer
Veränderung im Laufe der Zeit ein riesiges Problem. Dies
würde zwangsweise auf eine Tierkontingentierung hinaus-
laufen. Die Zuteilung müsste nach Futterbedarfsnormen
erfolgen. Diese sind aber je nach Voraussetzung sehr ver-
schieden. Dabei wären Verschiebungen innerhalb der Tier-
bestände kaum kontrollierbar. Es müsste in der Folge mit
einem Schwarzmarkt für Futtermittelcoupons gerechnet
werden. Natürlich mussten auch in irgendeiner Form die
Eigenproduktion oder die Eigenproduktionsmöglichkeiten
jedes einzelnen Betriebes bestimmt werden, da je nachdem
ein verschieden grosser Bedarf an zugekauftem Futter als
berechtigt oder eben nicht berechtigt zu gelten hätte. Nach-
dem die Inlandfuttererträge von Jahr zu Jahr-je nach Ernte
und unter Umständen auch je nach Landesgegend - gros-
sen Schwankungen ausgesetzt sein können, stünde man
auch diesbezüglich vor kaum lösbaren Vollzugsproblemen.
Wollen wir einem solchen unabsehbaren bürokratischen
Leerlauf eine Chance geben? Der Hinweis auf die Kann-
Formel ist ein schwacher Trost. Wenn schon die faktische
Unmöglichkeit der Durchführung einer solchen Massnahme
nachgewiesen werden kann, dann sollte man ehrlicherweise
auf eine Aufnahme im Gesetzestext verzichten, wie es Kom-
missionsmehrheit und Bundesrat empfehlen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der einstimmigen freisinni-
gen Fraktion, den Antrag der Kommissionsminderheit abzu-
lehnen.
Frau Mauch: Wir stellen fest, dass am Artikel 19 in der
jetzigen Formulierung festgehalten wurde, obschon wäh-
rend der parlamentarischen Beratungen in der Kommission
immer wieder festgestellt wurde, dass der Artikel 19 verbes-
sert werden sollte. Es ist, Herr Biel, wirklich nur eine Frage
- September 1985 N1583Landwirtschaftsgesetz. Änderung
des Masses, auch des Masses Ihrer Rhetorik. Weder be-
hauptet irgend jemand, nur und ausschliesslich die im-
portierten Futtermittel würden die Schuld an unseren diver-
sen Landwirtschaftsproblemen tragen, noch sollten die Fut-
termitteleinfuhren verboten werden. Es ist aber so - Herr
Reichling hat das ja ausgeführt -, dass Grossbezüger von
Futtermitteln gegenüber den Kleinbezügern im Vorteil sind
und dass die Kleinbezüger in Zeiten der Futtermittelknapp-
heit - also, wenn wir das Gesamtkontingent nochmals her-
absetzen würden - das Nachsehen bei der Belieferung
haben könnten.
Ich möchte noch einmal sehr deutlich betonen, dass der
Schritt in Richtung eines Zuteilungssystems - und niemand
hat gesagt, wie dieses Zuteilungssystem genau aussehen
sollte, das wäre dann noch zu erarbeiten - nur im äussersten
Notfall zur Anwendung gelangen soll. Wir sind der festen
Meinung, diese Möglichkeit müsse offengelassen werden.
Auf dieses Instrument in den Händen des Bundesrates darf
nicht verzichtet werden.
Wenn man den Forderungen der Initianten der Futtermittel-
initiative auch nur einigermassen entgegenkommen will,
scheint uns der Schritt, den die Kommissionsminderheit hier
machen will, ein Minimum dessen darzustellen, was jetzt
nötig ist.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Reichling zuzustimmen.
Nebiker: Zuerst zwei kurze Vorbemerkungen. Ich bedaure,
dass ich den Antrag von Herrn Kollege Reichling als Frak-
tionskollege bekämpfen muss. Des weiteren muss ich noch
meine Interessen offenlegen. Ich bin Futtermittelfabrikant,
d. h. Mitinhaber einer solchen Firma. Es haben aber schon
andere Interessenvertreter im Zusammenhang mit den
Landwirtschaftsfragen gesprochen. Ich habe deshalb keine
Hemmungen, hier zu sprechen; zudem bringe ich einige
Fachkenntnisse mit, die vielleicht nützlich sind.
Ich bitte Sie also, den Antrag von Kollege Reichling abzuleh-
nen. Die Absicht dahinter ist durchaus gut, und da stimme
ich mit Frau Mauch auch überein. Aber so geht es nicht. Es
hat keinen Sinn, dass man da einen Artikel in einen Ge-
setzestext einfügt, der nie zur Anwendung kommen wird,
weil man ihn nicht durchführen kann. Die Forderung nach
einer ausgewogenen Belieferung der Produzenten bei
gleichzeitiger Verknappung des Angebotes ist illusorisch.
Wie stellen Sie sich das vor? Wir haben einige tausend
Futtermittellieferanten und 120000 Abnehmer! Wer teilt
eigentlich die Futtermittel zu, und wer sagt, was angemes-
sen ist? Das ist doch in dieser allgemeinen Formulierung
nicht möglich. Es würde darauf hinauslaufen, wie Herr
Schwarz gesagt hat, dass man die Idee der seinerzeitigen
Futtermittelinitiative, eine Futtermittelrationierung mit Mar-
ken, einführen müsste. Dagegen sprechen sämtliche
Gründe, die auch gegen die Futtermittelinitiative gespro-
chen haben, die Sie ja hier abgelehnt haben. Man müsste
also Tierbestände erfassen und sie laufend kontrollieren,
weil man ja die Tiere füttert und nicht die Bauern. (Heiter-
keit) Man müsste auch die gesamte Eigenproduktion auf
den Höfen erfassen und kontrollieren, wieviel jeder produ-
ziert hat, weil das an der Gesamtmenge, die ihm zugeteilt
wird, wieder in Abzug gebracht werden kann. Man müsste
diese Übung für einige Dutzend von verschiedenen Futter-
mitteln machen. Denn für diejenigen, die das nicht kennen:
Es gibt einige Dutzend verschiedene Futtermittel. Für jede
einzelne Kategorie müsste man also ein solches Zuteilungs-
und Kontingentierungsverfahren herstellen. Das ist schlicht
und einfach nicht durchführbar. Wir sollten auch vom Bun-
desrat nicht Dinge verlangen, die er nicht durchführen kann.
Wenn wir schon sehen, dass die verlangte Massnahme nicht
durchführbar ist, sollten wir dies nicht einmal in einem
subsidiären Antrag fordern.
Die seinerzeitigen Initianten der Futtermittelinitiative müs-
sen etwas präsentieren können. Aber das, was jetzt da
vorliegt, ist Sand in die Augen gestreut. Die Massnahme ist
ohne enorm grossen administrativen Aufwand und staatli-
che Interventionen schlicht nicht durchführbar, Interventio-
nen, die in der ganzen Debatte immer wieder beklagt wor-
den sind. Ich glaube, einen gewissen freien Wettbewerb in
einem kleinen Ausmass sollte man auch den Bauern zumu-
ten, und das ist bei der Fleischproduktion zum Glück noch
möglich. Wir müssen nur die Rahmenbedingungen so
gestalten, dass nicht Exzesse vorkommen und die Kleinen
nicht aussteigen müssen. Aber dafür haben wir ja gerade bei
der jetzigen Revision ein Mittel mit den Produktionsbeiträ-
gen. Das ermöglicht den Kleinen, auch bei ungünstigeren
Marktverhältnissen beim Absatz weiter zu produzieren, dass
sie nicht aussteigen. Wir haben ferner die Höchstlimiten der
Produktionsgrössen. Die Produktionsfreiheit findet also in
einem festgesetzten Rahmen statt. Wir wollen diese bäuerli-
che Tierhaltung erhalten, und innerhalb dieses Rahmens
müssen wir doch einigermassen den Markt spielen lassen.
Das bringt Leistung, und das bringt einen gewissen Fort-
schritt, der auch in der Fleischproduktion noch zum Wohle
der Konsumenten möglich ist. Ich möchte dann die Konsu-
menten sehen, die das Fleisch bezahlen müssen, das im
Rahmen einer solchen Rationierungsvorschrift erzeugt wird.
Wenn beim Angebot und beim Markt kein Wettbewerb statt-
findet, dann führt das automatisch zu höheren Kosten, die
Sie dann als Konsument bezahlen müssen.
Ich bitte Sie also, den Antrag Reichling, auch wenn er gut
gemeint ist, als unrealistisch abzulehnen.
Oehen: Mir scheint wirklich, hier mache sich Schizophrenie
breit. Wir haben den ganzen Tag darüber gesprochen, wie
wir mit vernünftigen Mitteln verhindern können, dass in der
gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung nicht einfach
ein gnadenloser Ausscheidungsprozess der kleineren Land-
wirtschaftsbetriebe stattfindet und wie jenen Betrieben, die
unter schwierigen Produktionsbedingungen wirtschaften
müssen, das Einkommen sichergestellt werden kann.
Wir haben immer wieder diese Grenze des Marktes als eine
absolute Grosse in dieser Diskussion erfahren. Wir sind jetzt
bei einem Artikel, der uns helfen soll, eine Lösung zu finden,
dass die begrenzte Aufnahmefähigkeit des Marktes nicht
sozusagen zu einer Guillotine für die Schwächeren wird.
Und nun kommt hier zuerst Herr Biel im Stil eines Winkel-
advokaten mit faulen Sprüchen, die jetzt noch unterstützt
worden sind von meinem lieben Bieralten, Kollega Nebiker.
Mein lieber Bruder, was Du da an Sprüchen geboten hast,
zum Beispiel «man füttert nicht die Bauern, sondern die
Kühe», das täuscht natürlich nicht darüber hinweg, dass Ihr
einfach keinen Weg sehen wollt. Wenn wir den Artikel behal-
ten, dem dieser Antrag Reichling/Geissbühler angefügt wer-
den soll, sehen wir, dass die Anpassung der Tierbestände an
die Produktions- und Absatzverhältnisse im Sinne von Arti-
kel 18 und, soweit notwendig, an die betriebs- und landesei-
gene Futtergrundlage vorgenommen werden kann. Hierzu
kann der Bund die Zahl der Tiere, Tierplätze, Schlachtun-
gen, die Menge der ablieferbaren Erzeugnisse der einzelnen
Betriebe begrenzen und bei Überschreitungen von den
Betriebsinhabern eine Abgabe erheben.
Dieser Formulierung hat die Mehrheit der Kommission zuge-
stimmt. Wenn sie richtig ist, dann sind ja damit bereits
überhaupt alle Elemente eines Betriebes, die eine Rolle
spielen, erfasst, bevor diese Notlösung in Kraft tritt, wie sie
im zusätzlichen Antrag vorgesehen ist. Die Elemente werden
also vorher erarbeitet. Wenn hier getan wird, als ob ein
Couponsystem, also eine Rationierung für die Betriebe,
unmöglich sei, dann muss ich einfach fragen: Wie auf der
lieben Welt haben wir eigentlich den letzten Krieg überstan-
den, als wir nicht nur für die Kühe rationierten, sondern als
wir uns tatsächlich für 4,5 Millionen Menschen Überlegun-
gen machen mussten, wieviel zuzuteilen sei? Hier kommt
noch dazu, dass plötzlich befürchtet wird, dann gebe es
einen Schwarzmarkt für Coupons. Alle jene, die so sehr für
die Marktwirtschaft im Rahmen des Möglichen sind, sollten
doch darob nicht erschrecken. Wenn es Bauern gibt, die
fähig sind, auf ihrer eigenen Betriebsgrundlage so zu arbei-
ten, dass sie ihre Coupons erübrigen können, wieso sollen
sie solche Coupons nicht zum Marktpreis einem Kollegen
verkaufen, der darauf angewiesen ist? Genau wie es im
letzten Krieg Leute gab, die ihre Konfitürenmarken nie ein-
Loi sur l'agriculture. Modification
1584
N 25 septembre 1985
gelöst haben, sie aber gegen Buttermärkli getauscht oder
verkauft haben, damit sie den Ausgleich gefunden haben;
kein Mensch hat sich daran gestossen. Wieso sollte man
sich jetzt daran stossen? Dann wird hier so gespielt, vor
allem von meinem Farbenbruder Hans-Ruedi Nebiker, von
meinem Bieralten, als ob es hier plötzlich darum gehe, eine
absolute Gerechtigkeit zu realisieren. Wenn wir eine abso-
lute Gerechtigkeit realisieren könnten, wären wir im Himmel
und brauchten nicht in einer Nachtsitzung hier noch zusam-
menzusitzen und uns gegenseitig anzu ... hm-ja. (Heiter-
keit) Ich bin der Meinung, wenn man die gesamte Situation
realistisch beurteilt und weiss, dass wir an einem Punkt
angelangt sind, wo wir möglicherweise zu Notmassnahmen
greifen müssen, um das Problem vernünftig zu bewältigen,
dann sehe ich nicht ein, wieso man diesem Zusatzantrag
nicht zustimmen soll.
Ich bitte Sie sehr, der Kommissionsminderheit Ihre Zustim-
mung zu geben.
Hofmann: Tatsache ist, dass uns heute das Überschusspro-
blem in der Landwirtschaft beschäftigt. Es geht mir nicht
darum, irgendwelche Schuldigen zu suchen oder anzukla-
gen, sondern darum, dass wir für die Zukunft eine Lösung
finden. Tatsache ist, dass in der Landwirtschaft, aber auch in
der gesamten Fleischwirtschaft die Sorge besteht, dass wir
in Zukunft immer wieder Fleischüberschüsse haben werden,
wenn wir nötigenfalls auf dem Futtermittelsektor nicht mehr
dagegen tun können. Diese Überschüsse werden einerseits
zu Preiszusammenbrüchen mit Einkommenseinbussen für
die Bauern führen, andererseits muss der Bund wieder
eingreifen mit Verwertungs- und Einlagerungsaktionen, die
Geld kosten, oder allenfalls mit Fleischexporten, die die
Öffentlichkeit auch kritisiert.
Hier stellt sich nun einfach die Frage: Will man das auch in
Zukunft hinnehmen, oder will man allenfalls das Instrumen-
tarium etwas erweitern, so dass man dem Überfluss stärker
entgegenwirken kann? Herr Biel: Es geht nicht um die
Verteufelung der Importfuttermittel! Auch ich bin dafür, dass
wir Futtermittel importieren, soweit das die Aufnahmefähig-
keit des Marktes beim Fleisch zulässt. Es geht um die Frage
des Masses. Wenn Sie, Herr Biel, sagen «Wer hat die Futter-
mittel gekauft?», so gebe ich Ihnen recht, die Bauern kauf-
ten sie. Aber jeder Bauer schaut vor allem seinen eigenen
Betrieb an. Wir aber haben volkswirtschaftlich eine Verant-
wortung für die Globalsteuerung. Dieses Instrument hat der
Bundesrat bei der Festsetzung des Globalkontingentes bei
den Futtermittelimporten. Nun hat aber das Bundesamt für
Landwirtschaft immer wieder erklärt, es könne die Globa-
leinfuhr nicht so regeln, dass sich die Tierbestände den
Futtermitteln anpassen müssen, sondern es müsste immer
so viel Futtermittel ins Land hereinlassen, wie es eben
letztlich Tiere gebe, die Futtermittel benötigen. Das heisst,
man muss immer zuviel Futtermittel hereinlassen. Warum
muss man zuviel Futtermittel hereinlassen? Weil man beim
beschränkten Zulassen befürchtet, dass die Verteilung der
Futtermittel nicht klappen werde, indem die Grossbezüger
die Futtermittel bekommen und die kleineren und mittleren
Bauern nicht. Das, was Herr Reichling, Herr Geissbühler und
die Minderheit beantragen, ist nichts anderes, als wenn der
Bundesrat oder das EVD das Globalkontingent für das näch-
ste Quartal festlegten und sagen: «Jetzt lassen wir einmal
vorübergehend 10 Prozent weniger Futtermittel einführen.
Und nun muss der Futtermittelhandel dafür sorgen, dass
auch alle bisherigen Bezüger, soweit sie die Futtermittel
wollen, sie reduziert um dieses Ausmass von 10 Prozent
erhalten.»
Ich möchte Herrn Schwarz sagen: Wir wollen nicht das
Couponsystem, aber wir wollen eine solche Verteilung, die
nötigenfalls das Globalkontingent der Futtermittel als Steue-
rungsinstrument voll funktionieren lässt. Der Bundesrat
sagt, er wolle auch künftig die Fleischproduktion über den
Preis regeln. Das tut er ja schon heute, aber er kann ja den
Fleischpreis aus einkommenspolitischen Gründen nicht so
weit zusammenfallen lassen, dass viele Bauernbetriebe ein-
gehen.
Gegen die Ausgleichsbeiträge an kleine und mittlere Bauern
wird ja von Ihnen, Herr Biel, auch Opposition gemacht. Das
Bundesamt möchte diese Beiträge so, wie wir hören, zum
Teil nicht, weil es sagt, dann gäbe es noch mehr Fleisch.
Diese Beiträge hat man aber den kleinen und mittleren
Bauern in Aussicht gestellt. Man soll sie ihnen geben, damit
man die Produktion soweit als möglich über den Preis
regulieren kann. Nötigenfalls muss aber auch das Global-
kontingent als Steuerungsinstrument beigezogen werden.
Wenn Sie es ablehnen, dieses Instrumentarium etwas zu
erweitern, dann müssen Sie in Zukunft nicht die Landwirt-
schaft allein anklagen, wenn es wieder Überschüsse gibt.
Ich beantrage Ihnen also, dem Antrag der Minderheit Reich-
ling und Geissbühler zuzustimmen.
Zbinden: Ich möchte vorweg feststellen, dass ich in meiner
Eigenschaft als Präsident der Genossenschaft für Getreide
und Futtermittel spreche.
Herr Reichling, Sie haben als Vertreter der Milchwirtschaft
in Ihrer undifferenzierten Attacke gegen die Futtermittel-
importe das übliche Mass überschritten. Sie haben so getan,
als ob unsere Landwirtschaftspolitik in allen Punkten abso-
lut in Ordnung sei und' nur gerade die Futtermittelimporte
die Ursache aller Übel darstellten. Ich habe schon zum
Landwirtschaftsbericht einige Ausführungen gemacht. Ich
wiederhole diese nicht; aber es ist nicht wahr, dass die Über-
schussproduktion bei der Milch auf die Futtermittelimporte
zurückzuführen ist. Schweine und Hühner benötigen den
Grossteil der Futtermittel, und meines Wissens geben
Schweine und Hühner bis anhin noch keine Milch. Es sind
übrigens - und auch das möchte ich hier festhalten - die
landwirtschaftlichen Organisationen, welche immer darauf
drängen, mehr Kontingente pro Quartal freizugeben. Sie
vergessen auch, Herr Reichling, dass die Preiszuschläge bei
den Futtermittelimporten bis zu 350 Millionen Franken erge-
ben, die unsere Agrarpolitik mitfinanzieren helfen. Im lau-
fenden Jahr werden wir wegen Mindereinfuhren, weil das
Departement bewusst die Einfuhren drosselt, 50 Millionen
weniger Preiszuschläge haben. Diesen Betrag müssen wir
zusätzlich aus der Bundeskasse nehmen, um eben diese
Landwirtschaftspolitik zu finanzieren. Übrigens, es wurde
schon gesagt, sind diese Futtermittel im Ausland wesentlich
billiger und gestatten eben die für die Bundeskasse und die
Landwirtschaft recht interessante Erhebung von Preiszu-
schlägen.
Ich wehre mich einfach dagegen, dass man einen Sünden-
bock sucht und damit von eigenen Schwierigkeiten im
Milchsektor ablenken will. Die Futtermittelimporte werden
quartalsweise vom Departement und von der GGF sehr
sorgfältig abgeschätzt, dosiert, und sie werden mit Rück-
sicht auf den ausgewiesenen Bedarf der Landwirtschaft
sehr sorgfältig festgelegt.
Wir können feststellen, dass das Departement und sein
Bundesamt seit zwei Jahren die Einfuhren ständig drosselt.
Das muss man auch einmal sagen.
Ich komme zum Schluss und beantrage Ihnen, den Minder-
heitsantrag abzulehnen.
Eggli-Winterthur: Ich gestatte mir, Ihnen ebenfalls zu bean-
tragen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Wenn die Land-
wirtschaft die Durchführung der Futtermittelkontigentie-
rung nicht selber gewährleisten könnte, müssten die
Gemeinden die entsprechenden Leute stellen, um diese
Überwachung durchzuführen. Als Mitglied einer Exekutive
einer mittleren Schweizer Stadt möchte ich feststellen, dass
wir durch die Landwirtschaft heute schon genug belastet
werden und immer wieder Leute mit solchen Fragen
beschäftigen müssen. Es geht nicht an, dass der Bund
dauernd Gesetze erlässt und die Kantone und Gemeinden
für den Vollzug sorgen müssen. Heute ist es doch so, dass
für jede Kuh und für jedes Rind, das keine Milch gibt, die
Gemeinde dem Kanton Meldung machen muss. Der Kanton
meldet es dann dem Bund, und der Bund schickt das Geld
dem Kanton und der Kanton schickt es der Gemeinde, und
die Gemeinde darf es dann ausbezahlen; und dann gehen
- September 1985 N1585
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
die Quittungen wieder den umgekehrten Weg. So läuft doch
das heute in der Landwirtschaft. Wenn Änderungen bei der
Verkehrsmilch, bei den Bestimmungen usw. erfolgen, dann
muss immer die Gemeinde die notwendigen Änderungen
durchführen.
Ich möchte Sie schon bitten, nicht nur hier beim Bund vom
Personalstopp zu sprechen, sondern auch daran zu denken,
dass in den Gemeinden der entsprechende Personalstopp
auch vorhanden ist und dass die Gemeinden immer entspre-
chend belastet werden.
Ich möchte Sie bitten, auch hier etwas Vernunft walten zu
lassen.
Reichling: Ich hätte erwartet, dass die Opponenten minde-
stens den Argumenten zugehört und nicht einfach ihre
vorbereiteten Referate verlesen hätten. Ich habe kein Wort
vom Couponsystem gesagt. Es geht darum, dass, nach
mehrjährigem, normalem Markt, wenn sich eine Über-
schussproduktion abzeichnet, der Bundesrat sagen kann:
Jetzt werden die Importe um 5, 10 oder 15 Prozent ab
nächstem oder übernächstem Quartal gesenkt und der Fut-
termittelhändler verpflichtet sich, nicht dem Grossen alles
und dem Bauern nichts mehr zu geben. Das ist passiert, als
das EVD tatsächlich einmal die Importe im Interesse einer
Reduktion der Produktion gedrosselt hat. Da haben die
Bauern im Emmental nichts mehr bekommen und alle gros-
sen Massentierhalter sind voll versorgt worden. Das ist die
Erfahrung. Nachher hat sich das EVD nie mehr getraut, die
Kontingente tatsächlich wirksam herunterzusetzen. Sobald
sich der Markt wieder normalisiert hat, kann alles wieder
abgeblasen werden. Ich bin vollends überzeugt, dass es
dafür keine grosse Administration braucht. Es muss kein
Tier gezählt werden, sondern der Produzent weist aus: Ich
habe im letzten Quartal so und so viel Futtermittel gekauft,
daraus ergibt sich der reduzierte Anspruch für das nächste
Quartal. Das ist alles. Es wäre mit einer Schiedsgerichts-
stelle zu überprüfen.
Herr Kollege Zbinden, die Händler sind keine schlechten
Leute, das sind alles auch Gewerbetreibende. Wenn sie
nicht ausweichen können, dann bieten sie Hand zu einer
vernünftigen Lösung. Heute will einfach jeder das leichteste
Geschäft machen. Das hat sich gezeigt. Ich bin deshalb der
vollen Überzeugung, dass wir etwas Vernünftiges tun kön-
nen, wenn der Wille dazu besteht. Ich habe es aber satt, dass
die Landwirtschaft überall wegen der Überproduktion ange-
griffen wird. Diese Viehproduzenten erreichen alle den Pari-
tätslohn nicht. Man sagt ihnen: Ihr müsst etwas leisten,
damit ihr ein entsprechendes Einkommen habt. Gleichzeitig
wird gesagt: Aber von den tonnenweisen Futtermitteln, die
in vielen Inseraten angepriesen werden und bei jedem Händ-
ler zur Verfügung stehen, dürft ihr im höheren Interesse des
Landes nichts kaufen. Das ist doch einfach eine Überforde-
rung, die Sie alle einsehen müssenl
Nein zu meinem Antrag kann eigentlich nur der sagen,
welcher an der Unordnung, die wir im letzten, vorletzten
Jahr hatten, Freude hat und Profit ziehen will. Im Vorjahr
sind allein in der Schweineproduktion Einkommensverluste
von über 100 Millionen Franken bei den Schweineproduzen-
ten entstanden. Das scheint Ihnen gleichgültig zu sein. Es ist
bedauerlich, dass nur über das Los der armen Kleinbauern
gejammert, für eine wirksame Hilfe aber die Hand verweigert
wird.
Ich möchte Sie sehr bitten, diesem Antrag zuzustimmen.
M. Thévoz, rapporteur: Dans ce débat, je crois qu'il n'y a lieu
ni d'ironiser, comme on l'a fait tout à l'heure aux dépens de
M. Reichling, ni de se passionner. Il n'en demeure pas moins
que vous venez d'avoir un exemple du débat, passionné, qui
a eu lieu au sein de la commission, et au terme duquel, par
10 voix contre 7, ladite commission a décidé de suivre le
Conseil fédéral et de rejeter la proposition de minorité
défendue par M. Reichling.
Essayons d'examiner le problème avec calme et sérénité. Je
me permettrai de ne pas reprendre tous les arguments
parfois excellents qui viennent d'être avancés par les parle-
mentaires opposés à la minorité. Dans une certaine mesure,
je comprends parfaitement que MM. Hofmann et Reichling,
patrons de l'initiative, défendent le rationnement des four-
rages avec une certaine vigueur. Ils ont retiré leur initiative,
mais ils souhaitent qu'il en subsiste quelque chose dans la
loi.
A notre avis cependant, ce quelque chose va trop loin et
nous entraîne dans un dirigisme excessif en temps de paix.
Nous avons étudié toutes les données du problème, le pour
et le contre, et nous estimons que, depuis deux ans, époque
à laquelle notre commission s'est penchée sur cet objet, pas
mal d'eau a coulé sous les ponts. Le problème de l'élevage
des porcs a connu plusieurs périodes cycliques, personne
n'ignorant que l'engraissement des porcs répond à ces
règles cycliques. Nous constatons que, en l'absence de
mesures de rationnement et de distribution arbitraire de
fourrage, aucune catastrophe ne s'est produite, même si
certains engraisseurs n'ont pas toujours réalisé les recettes
auxquelles ils avaient droit.
Tout compte fait, la majorité de la commission estime que
les moyens préconisés dans la proposition de minorité sont
disproportionnés en ce sens qu'ils entraîneraient, qu'on le
veuille ou non, un certain dirigisme, voire un dirigisme
certain, avec les contrôles que cela implique. Tout à l'heure,
M. Reichling a dit que l'on pourrait distribuer les fourrages
en fonction des quantités consommées les trimestres précé-
dents, ce qui susciterait tout naturellement, de la part des
utilisateurs, la volonté de prendre de «l'empart», comme on
dit dans le canton de Vaud, c'est-à-dire de commander un
peu plus pour qu'en cas de rationnement ils disposent de
quelques réserves.
En conclusion, je vous rappelle que la majorité de la com-
mission s'est prononcée contre cette proposition de mino-
rité.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Sie können sich eine kleine
Vorstellung machen, wie viele Stunden über dieses Problem
schon diskutiert wurde, in der Kommission Keller, dann in
der Kommission zur Behandlung der Futtermittelinitiative
und jetzt wieder. Diesen Glaubenskrieg müssen Sie nun
selber beurteilen. Die Kommission hat mit 10 zu 7 Stimmen
der Mehrheit zugestimmt; das bedeutet Ablehnung des
Antrages Reichling.
Ich möchte nur auf folgendes noch hinweisen: Herr Reich-
ling hat vorhin gesagt, während einer gewissen Zeit sei die
Globalkontingentierung sehr restriktiv gehandhabt worden.
Das stimmt. Es gab damals verschiedene Klagen, nicht so
sehr von der Belieferung, sondern vom Preis her. Ich kann
Ihnen ein Beispiel geben: Ich habe damals mit einem Futter-
mittelhändler - nicht Importeur - gesprochen. Er hat sich
beklagt, dass er von seinem langjährigen Importeur, wenn er
jeweils telefonisch Futter bestellt, anfänglich kein Futter
bekommt, nach einiger Diskussion dann aber um einen
Mehrpreis von 4 bis 5 Franken ein Angebot bekommt. Also
ist ein binnenschweizerischer preislicher Kontingentshan-
del eingetreten, der die Futtermittel verteuert hat. Dazu ist
die Abschöpfung an der Grenze noch draufgeschlagen wor-
den, so dass der Produzent dann effektiv noch mehr bezahlt
hat. Wir haben mehrheitlich beschlossen, diese Regelung
abzulehnen, weil in Absatz 6 an und für sich schon Mittel
bestehen, um die ganze Sache, wenn man will, in den Griff
zu bekommen.
Bundespräsident Purgier: Ich durfte Ihnen am Nachmittag
bereits über die Futtermittelbewirtschaftung ein paar Aus-
führungen machen und habe dabei auch die Bedeutung von
Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes, zusammen mit Arti-
kel 29, in Erinnerung gerufen. Mir scheint, dass in der
jetzigen Debatte der Eindruck entstanden ist, als ob einzig
und allein die Futtermittelimporte Ursache für eine Überpro-
duktion seien. Ich gehe dem nach, nicht ohne noch einmal
Artikel 18 in Erinnerung zu rufen, der klipp und klar sagt,
dass die Bestimmungen dieses Abschnittes, über den wir
jetzt diskutieren, unter Berücksichtigung der durch die
Natur gegebenen Verhältnisse so anzuwenden sind, dass
Loi sur l'agriculture. Modification
1586
N 25 septembre 1985
die landwirtschaftliche Produktion die Landesversorgung so
weit als möglich gewährleistet, der Aufnahmefähigkeit des
einheimischen Marktes entspricht und den Möglichkeiten
der Ausfuhr genügt. Und im Artikel 29 steht zur Preisbildung
klipp und klar, dass die im Rahmen des Gesetzes liegenden
Massnahmen so anzuwenden seien, dass für die einheimi-
schen landwirtschaftlichen Erzeugnisse guter Qualität
Preise erzielt werden können, die die mittleren Produktions-
kosten rationell geführter Betriebe decken.
Nun stellen wir im Sektor Fleisch fest: Immer bei Überpro-
duktion gelingt es dem Bauern nicht mehr, die Produktions-
kosten zu decken; denn die Richtpreise werden bei weitem
nicht erreicht. Das ist, solange Sie einen freien Markt im
Fleischsektor in diesem Masse wollen, gar nicht anders
möglich. Es ist aber durchaus möglich, dass Sie durch die
Lenkung der Produktion dafür sorgen, dass auf der Grund-
lage der Artikel 18 und 29 ein einigermassen vernünftiges
Preisniveau geschaffen werden kann. Hier spielt dann Ange-
bot und Nachfrage - entsprechend unserem freien markt-
wirtschaftlichen System - in dem vom Landwirtschaftsge-
setz abgesteckten Rahmen. Ich bin wirklich überrascht, dass
man das hier vergisst, und ich wehre mich dagegen, dass
man so tut, als ob das Bundesamt für Landwirtschaft oder
das Volkswirtschaftsdepartement oder der Bundesrat nur
auf den Knopf zu drücken brauchten beim Futtermittel-
import, und dann wäre die Produktionsmenge im Lot. So ist
es nicht. Ein weiteres Mal hat Herr Reichling mit dem Zwei-
händer gefochten, aber in die Luft geschlagen beim Vor-
wurf, in jenem Fall der Drosselung der Futtermittelimporte
seien die Kleinen des Emmentals nicht mehr beliefert und
alles sei den grossen Betrieben zugeführt worden. Das Bun-
desamt hat sofort korrigiert. Ich teile Ihnen das in aller
Liebenswürdigkeit mit.
Die Futtermittel werden jetzt schon bewirtschaftet, und zwar
sehr streng, wie Ihnen der Präsident der GGF geschildert
hat: Einfuhrkontingentierung und Belastung mit Preiszu-
schlägen. Der Einfuhrschwellenpreis und damit das inländi-
sche Futtermittelpreisniveau liegen je nach Futtersorte-ich
unterstreiche, was Herr Nebiker über die vielen Sorten
gesagt hat-um 80 bis 100 Prozent über dem EG-Niveau und
noch mehr über den Weltmarktpreisen. Dass diese Politik
wirksam ist, ergibt sich daraus, dass die Einfuhren in den
letzten zehn Jahren - ich sagte es bereits - um 15 Prozent
zurückgegangen sind und sich die Eigenproduktion um
mehr als das Doppelte erhöht hat. Erste Feststellung aus
dieser Einführung: Der Artikel 18 ist immer noch in Kraft. Die
Eigenverantwortung der Produzenten besteht. Sie müssen,
um zu einer ausgewogenen Situation auf dem Fleischmarkt
zu kommen, Mass halten. Punkt 2: Nun fordert die Minder-
heit Ihrer Kommission, wenigstens die Bestimmung einzu-
bauen, wonach die Futtermittelimporteure und Hersteller
zur ausgewogenen Belieferung der Verbraucher verpflichtet
werden könnten. Herr Hofmann und Herr Reichling haben
uns das schmackhaft zu machen versucht, indem sie sag-
ten: Wenn man von den jetzigen Besteuerungen ausginge
und um 10 Prozent reduzierte, dann müsste man ja einfach
den bisherigen Bezügern 10 Prozent weniger liefern, und
dann sei das in Ordnung. Ich bin überzeugt, wenn die
Bundesverwaltung so vorginge, würde sofort der Vorwurf
der Willkür erhoben. Rationierung können Sie hier in dieser
angenehmen Geräuschkulisse wohl beschliessen, aber real
nur mit Schwierigkeiten durchführen.
Wir sind der Überzeugung, dass eine Rationierung unglaub-
lichen administrativen Aufwand mit sich bringt. Die Kontrol-
len müssen Sie in irgendeiner Weise vornehmen. Das vorer-
wähnte einfache Verfahren -jeder bisherige Bezüger erhält
10 Prozent weniger - akzeptiert der Schweizer nicht. Wenn
ich aber für 70 000 bis 80 000 Betriebe bei über 100 verschie-
denen Futtermitteln differenziert vorgehen soll, dann werde
ich mich Ihnen wieder stellen, mit Begehren nach mehr
Personal, mehr Hilfskräften und anderem mehr. Es gab auch
Leute, die behaupteten, man müsste nur die grossen,
bodenunabhängigen Betriebe kontrollieren und hätte dann
die Menge im Griff. Das sind nach meiner Auffassung
Wunschträume. Eine Kontingentierung oder Rationierung
ist unwirksam, wenn sie nicht umfassend durchgeführt wird.
Wir haben in dieser Beziehung mit der Milchkontingentie-
rung unsere eigenen Erfahrungen gemacht.
Wenn Frau Mauch sagte, die Zuteilungssysteme müssten ja
nur im äussersten Notfall spielen, dann darf ich hier sagen:
Damit sie spielen könnten, müssten wir ähnlich operieren
wie in meinem Departement bei der Kriegsvorsorge heute,
indem man alles für Rationierungen vorbereitet. Der admini-
strative Aufwand bleibt also.
Ich stelle eine allerletzte Frage an die Antragsteller: Glauben
Sie im Ernst, dass nur die Futtermittelimporte zur Überpro-
duktion führen? Es ist doch so, dass der Anteil des Rauhfut-
ters, das weitgehend auf dem Betrieb erzeugt wird, bei der
Fütterung von Kühen und Masttieren derart hoch ist, dass
die Menge über die Rationierung der Futtermittel nicht
wirksam genug beeinflusst werden könnte.
Mir ist das als zusätzliches Argument gewichtig erschienen.
Ich hatte das unangenehme Gefühl, dass ich, wenn ich
einem solchen Antrag zustimmen würde, so täte als ob. Es
ist also einfach, den Zusammenhang zwischen Futtermittel-
importen und tierischer Produktion ganz dramatisch auf-
leuchten zu lassen. Wenn man aber den Dingen auf den
Grund geht, kommen Sie letztlich zur Eigenverantwortung
der Bauern als Unternehmer nach Artikel 18 und 29 des
Landwirtschaftsgesetzes. _Und nochmals: Im Bereich der
Futtermittel betreiben wir mit der GGF zusammen bereits
eine sehr weitgehende Bewirtschaftung.
Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, diesen Antrag abzu-
lehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen
Art. 19a Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Biel
Streichen
Antrag Berger
b. an bäuerliche Familienbetriebe Beiträge ausrichten zur
Erstellung und Einrichtung von Bauten nach der Zahl ihrer
Tiere oder Tierplätze;
Art. 19a let. b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Biel
Biffer
Proposition Berger
b. Verser aux exploitations agricoles familiales des contri-
butions à la construction et à l'équipement de locaux au
prorata du nombre d'animaux ou de place dont elles dispo-
sent;
Biel: Als Winkeladvokat habe ich in diesem Saal offensicht-
lich Gefolgschaft gefunden. Herr Zbinden und auch Herr
Nebiker haben mich unterstützt, aber auch der frühere
Rechtsanwalt Furgler. Ich war in guter Gesellschaft; ich
danke Ihnen dafür, dass Sie mich anerkannt haben. Auch
Winkeladvokaten haben ein Recht auf Leben.
Damit bin ich bei meinem Antrag zu Artikel 19a Buchstabe b.
Gleichzeitig begründe ich auch, weil das zusammenhängt,
meinen Streichungsantrag zu Artikel 19b. Diese beiden Arti-
kel stehen in Zusammenhang.
Ich habe die gleichen Anträge schon 1979 bei der Revision
des Landwirtschaftsgesetzes gestellt. Meine Haltung hat
sich nicht geändert. Mein Antrag ist auch eine Konsequenz
dessen, was ich vorhin beim Landwirtschaftsbericht und in
anderem Zusammenhang schon vertreten habe. Ich lehne
- September 1985 N
1587
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
prodüktgebundene Beiträge ab, weil sie die Produktion för-
dern. Wenn ich das schon generell tue, muss ich das auch in
diesem speziellen Fall tun. Ich frage Sie einmal: Warum hat
der Bundesrat bis heute keine Beiträge ausbezahlt? Er hat
dies zu Recht nicht getan, weil man eben auch im Bundes-
amt für Landwirtschaft und im Bundesrat gemerkt hat, wel-
che Folgen damit verbunden sind. Die eine Folge ist ganz
eindeutig - wir können das belegen -, dass das zu Mehrpro-
duktion führt in einem Bereich, in dem man keine Mehrpro-
duktion erträgt. Zweitens ist es auch eine Frage der Admini-
stration; um diese kommen wir nicht herum.
Nun haben wir neuerdings-und das freut mich besonders-
Gefolgschaft bekommen: die Chambre vaudoise d'agricul-
ture hat vehement gegen diese Beiträge Stellung genom-
men. Da muss schon etwas daran sein. Die Vaudois sind
nicht ohne Grund zu diesem Entscheid gekommen, sondern
weil sie genau gemerkt haben, dass diese Übung für die
Landwirtschaft kontraproduktiv ausgehen wird. Wir begün-
stigen nämlich damit die bodenunabhängige Produktion,
die ja nach der ellenlangen Debatte, die wir gehabt haben,
von Übel ist und abgestellt werden muss. Wir begünstigen
nämlich die Tierhaltung, die vor allem auf Importfutter
beruht, nämlich die Schweinehaltung zu allererst. Wir
benachteiligen eigentlich die Tierhaltung, die auf der
landeseigenen Futtermittelgrundlage, nämlich auf dem
Rauhfutter basiert. Das ist unbestreitbar. Rauhfutter ist nach
wie vor das unserem Klima und unserer Topographie ange-
messene Futter. Rauhfutter brauchen wir vor allem für die
Rindviehhaltung. Das hat die Chambre vaudoise offensicht-
lich gemerkt. Wenn wir diesen Schritt tun, machen wir einen
entscheidenden Fehler.
1982, 1983 und 1984 sind zahlreiche Grossbestände an
Schweinen und Geflügel abgebaut worden. Trotzdem hatten
wir einen totalen Preiszusammenbruch, eine Überproduk-
tion wie noch nie; sie war 1982/83 fast dramatisch. Warum?
Weil da durch kleine Produzenten ein Mehrfaches dessen,
was in den sogenannten Grossbetrieben abgebaut worden
ist, ersetzt oder sogar überkompensiert worden ist.
Nun muss ich Ihnen, Herr Reichling, folgendes sagen: Diese
Umstände haben auch politische Ursachen. In Ihrer Fraktion
hat es Leute gegeben, die hier im Parlament Vorstösse
gemacht haben und den Bundesrat beauftragen wollten,
eine Schweinekontingentierung einzuführen. Zahlreiche
Produzenten haben sich nämlich gesagt: Bei der Milch habt
Ihr uns erwischt, aber bei den Schweinen passiert das nicht
mehr. Zahlreiche kleine Produzenten haben noch und noch
Schweine eingestallt. Das hat zum Zusammenbruch geführt.
Das genau gleiche wird passieren, wenn Sie Beiträge aus-
zahlen. Sie glauben doch nicht, dass jemand nicht den
Anreiz ausnützt, wenn er Beiträge bekommt, dann auch
einige Schweine zu halten. Es genügt, wenn nur ein Teil der
Produzenten, die heute keine Schweine halten, einige
Schweine einstallen - und wir haben einen totalen Zusam-
menbruch in diesem Bereich. Und was ist die Folge? Die
Preise sind tief. Mir kann das recht sein, ich esse gerne
Schweinefleisch. Da wir aber alle überernährt und überall an
die Produktionsgrenzen gestossen sind, werden Sie die
grössten Probleme wieder im Rindfleischsektor haben; Sie
finden für Rindfleisch keinen Absatz mehr. Das haben wir
alles durchexerziert. Wenn Sie nun weitergehen und das
hier tun, fördern Sie genau das Falsche.
Hinzu kommt, dass man sich fragen muss, ob es sinnvoll ist,
dass wir vor allem eine Produktion fördern, die auch
gewisse ökologische Probleme birgt. Im jüngsten Bericht
des Bundesamtes für Umweltschutz zur Revision des
Gewässerschutzgesetzes heisst es zum Beispiel, dass die
Gülle der Schweine und Rinder in der Schweiz etwa 35
Millionen Einwohnergleichwerten entspreche. Wollen wir
hier nun noch weiter gehen und das fördern? Es ist ja
schliesslich gewässerschutztechnisch dasselbe, ob zahlrei-
che Kleinbetriebe oder ein einziger Grossbetrieb Gülle aus-
stossen. Wenn das zugehörige Land zur sinnvollen Verwer-
tung dieser Gülle nicht ausreicht, haben wir eben Probleme.
Wir machen einen ganz gefährlichen Gang, wenn wir das
tun und den Bundesrat praktisch mit der Revision des
Gesetzes in diesem Bereich zwingen wollen, Beiträge aus-
zubezahlen. Es werden im Parlament neue Massnahmen
gefordert werden, wir werden wieder Diskussionen haben;
wir verlagern einmal mehr nur die Schwierigkeiten von
einem Sektor in den anderen. Ich warne Sie also vor diesen
Beiträgen. Sie wirken kontraproduktiv. Es ist genau das
Gegenteil dessen, was wir eigentlich tun sollten.
Ich bitte Sie sehr, diese Artikel abzulehnen.
M. Berger: Comme président de la Chambre vaudoise
d'agriculture, je suis à l'aise pour confirmer ce que vient de
dire M. Biel.
Nous avons effectivement pris position contre ces contribu-
tions directes à l'orientation de la production de viande et
d'oeufs. Pour les mêmes raisons que vous venez d'évoquer,
nous savons que le marché de la viande est actuellement
difficile, que les mesures d'orientation sont relativement
faibles. Le but de la révision de la loi sur l'agriculture est
d'ailleurs d'améliorer cette orientation en général de la
viande et des œufs. Toutefois, nous craignons fort que des
contributions directes en faveur de l'orientation de la pro-
duction de viande de porc notamment et de celle de volaille
contrecarrent directement le marché de la viande bovine.
Or, nous savons aujourd'hui qu'étant donné la réduction de
la production laitière, soit, par voie de conséquence, la
diminution des surfaces fourragères qui - comme certains
l'ont souligné ce matin - représente les trois quarts de la
surface agricole de ce pays, il faudra remplacer cette pro-
duction par celle de bœuf.
Il n'y a pas de miracle! A certains égards, nous éprouvons
même quelques craintes que le porc qui est alimenté prati-
quement essentiellement - mis à part les déchets de froma-
gerie - avec des fourrages étrangers, ne devienne le concur-
rent du bœuf. Pour toutes ces raisons, nous nous sommes
opposés à l'article en question.
En revanche, sur le fond du problème, nous serions d'ac-
cord d'orienter la production de viande et d'œufs au moyen
de contributions indirectes, comme cela a été le cas jus-
qu'en 1979. Ces mesures ont ensuite pris une tournure que
je qualifierais de. mauvaise en raison des dispositions du 4
e
rapport sur l'agriculture qui encourageait les concentrations
d'animaux, que nous avons par la suite diminuées à force de
finances publiques. En l'occurrence, nous partons du prin-
cipe qu'une contribution à la construction et à l'équipement
peut être une mesure d'encouragement, relativement faible
j'en conviens, mais presque indispensable pour l'avenir de
ces différentes productions de viande, porc, volaille et bœuf
également.
Il ne faut pas oublier que plusieurs échéances sont proches
dans plusieurs domaines de la production animale; je pense
notamment ici aux impératifs de la législation sur la protec-
tion des animaux qui imposera à de nombreux producteurs
moyens des efforts financiers considérables en vue de la
modification d'installations. Plusieurs d'entre eux se pose-
ront la question de savoir s'ils mettront «la clé sur la cor-
niche» ou s'ils continueront. Les exigences de la protection
des eaux entraîneront une situation identique et des efforts
considérables devront être consentis dans ce domaine pour
assurer une meilleure protection des eaux. Si, dans tous les
milieux de l'économie, la Confédération assure financière-
ment une contribution pour ces installations, en revanche,
dans le secteur de l'agriculture, pour le moment, il n'en est
pas question.
En résumé, sur le fond, je me prononce en faveur d'une
contribution à la construction et à l'amélioration technique
telle que je la propose. En revanche, si elle n'est pas accep-
tée, je m'opposerai à l'article lui-même tel qu'il est présenté
car le risque de désorganiser le marché de la viande est bien
trop grand, et surtout celui de pénaliser le marché du bœuf.
Je vous demande donc de suivre mon amendement.
M. Massy: Le groupe libéral vous propose de biffer l'article
19, lettre bel, par conséquent, de supprimer aussi la lettrée,
étroitement liée à la première citée.
200-N
Loi sur l'agriculture. Modification1588
N 25 septembre 1985
Notre intention était de biffer ces deux articles; nous avons
été précédés par M. Biel. Question de temps!
Je m'explique. Loin de nous l'idée de ne pas venir en aide
aux petites et moyennes exploitations agricoles mais, de
grâce, pas de cette façon! Il est des propositions qu'on ne
peut pas soutenir, une étude attentive du projet démontrant
- et je cite le mémoire de la Chambre vaudoise d'agriculture
- «que les nouveaux subsides: premièrement, seraient
contraires aux objectifs de l'orientation des productions,
plus particulièrement à la nécessité d'encourager les pro-
ductions liées au sol par rapport à celles obtenues avec des
fourrages importés; deuxièmement, que ces subsides sont
inadaptés aux exigences d'une politique de structure visant
à aider les producteurs défavorisés».
De plus, la bureaucratie nécessaire à l'octroi des modestes
contributions envisagées est considérable. Le Conseil fédé-
ral ne le cache pas tout au long de son message. Dès lors,
les 20 millions de francs prévus seraient bien mieux utilisés
à compléter la panoplie des aides existantes en faveur des
agriculteurs défavorisés plutôt qu'à instituer toute une admi-
nistration parallèle, compliquée et nouvelle, sur l'échelon
fédéral, cantonal et communal.
Dans le détail, on peut déjà dire que les producteurs monta-
gnards ne seraient pas bénéficiaires car, selon les proposi-
tions du Conseil fédéral, l'octroi de contributions aux petits
et moyens producteurs de porcs et de volailles favoriserait
d'abord les agriculteurs de plaine. L'engraissement des
porcs - c'est regrettable mais c'est comme cela - est loca-
lisé en plaine, là où il y a des vaches. En effet, il se concentre
là où le lait coule à flots. Il eût été préférable, en tant que
source d'appoint, que la garde des porcs se développe dans
les zones herbagères, à faibles possibilités de diversifica-
tion. On constate que les zones de montagne, avec 47 pour
cent des zones herbagères du pays, n'accueille que le 17
pour cent de l'élevage du porc et le 12 pour cent seulement
de celui de la volaille.
Je le répète, les contributions envisagées en faveur des
porcs et de la volaille sont autant d'aides qui défavorisent en
premier lieu les paysans de la montagne. Eux qui ne peuvent
compter que sur le produit de leurs bovins auront d'autant
plus de peine à en tirer un bon parti qu'ils seront plus
vigoureusement concurrencés par les autres espèces ani-
males.
Sans doute, en proposant d'introduire ces contributions, le
message du Conseil fédéral obtient un soutien sentimental
évident. Qui oserait refuser, dans ce riche pays qu'est la
Suisse, d'aider les petits et de venir en aide aux moyennes
exploitations? Personne, bien sûr. Et le simple fait d'insti-
tuer des contributions en faveur des petits et moyens pay-
sans laisse entendre que rien n'est fait en leur faveur aujour-
d'hui. Rien n'est plus faux. Des aides directes sont octroyées
aux agriculteurs les plus défavorisés et à ceux qui travaillent
dans des conditions d'exploitation difficiles. Voulez-vous
des exemples? Les primes de culture pour les céréales
fourragères ne sont payées en plein que pour les cinq
premiers hectares. Il en est de même pour le maïs grain. Les
contributions aux frais de détenteurs de bétail bovin sont
limitées à quinze unités UGB. Les contributions aux déten-
teurs de vaches ne mettant pas de lait sur le commerce sont
dégressives à partir de la dixième unité. La quantité franche
de lait non soumise à la retenue favorise davantage le petit
producteur que le gros. Les contributions à l'exploitation
agricole du sol dans des conditions difficiles sont limitées
selon la fortune et le revenu de l'exploitant. La limite du
revenu et de la fortune s'appliquent aussi aux contributions
aux frais des détenteurs de bétail bovin dans la zone de
montagne et des collines. Il y en a d'autres encore.
On peut donc dire que le niveau de l'aide varie selon les
conditions d'exploitation et que la politique structurelle et
sociale existe avec une panoplie de mesures amplement
suffisantes et déjà établies. On ne saurait dès lors considérer
que le message du Conseil fédéral constitue une orientation
nouvelle de la politique agricole suisse.
En conclusion, je dirai que nous voyons mal l'intérêt qu'il y a
d'instituer les nouvelles contributions proposées. On se
dirigerait vers une surproduction de viande de porc et de
volaille et cela exigerait une administration considérable sur
le plan fédéral, cantonal et communal.
Enfin, nous considérons qu'il ne faut pas à chaque instant
ajouter une nouvelle mesure de soutien pour augmenter
celles qui existent déjà, et cela afin d'apaiser quelques
revendications diffuses et mal étayées. Les mesures en
vigueur en faveur des producteurs des régions défavorisées
sont suffisantes. Leur revenu paritaire - disons-le franche-
ment - dépend davantage de la qualité des mesures que de
leur nombre. Cela est un fait acquis.
Par conséquent, nous sommes convaincus que les contribu-
tions proposées en faveur des petits producteurs de porcs et
de volaille sont négatives et mal venues. Il convient de ne
pas leur donner suite et de biffer les lettres b et c de l'article
19 de la loi sur l'agriculture.
Nussbaumer: Ich wünschte mir mehr Ehrlichkeit in unserer
Agrarpolitik. Ein Betrieb mit 25 Kühen, 20 Stück Jungvieh,
10 Hektaren Ackerbau ist auch ein Familienbetrieb. Wenn
dieser nun noch 300 Mastschweine hält, kann er diese
Produktion, wenn er ehrlich ist, ohne Bundeshilfe betreiben.
Wir müssen jenen, die auf eigenen Russen stehen können,
Herr Berger, keine Krücken geben. Ihr Antrag geht darauf
aus, dass alle Familienbetriebe, die grossen und die kleinen,
Beiträge erhalten sollen. Dieser Antrag ist nichts anderes als
eine Fortführung des Giesskannenprinzipes.
Monsieur Massy, vous avez oublié les Appenzellois! Sie
sitzen hier ja sehr hoch oben, aber auch sie müssen ihre
kleinen Familienbetriebe erhalten können, mit 10 bis 15
Hektaren, vielleicht mit 15 Grossvieheinheiten, und sie sind
auf 200 bis 300 Mastschweine angewiesen. Wenn wir mit
diesen Beiträgen erreichen, dass wir die kleinen Bestände
auf bäuerlichen Betrieben etwas grösser machen und die
ganz grossen noch mehr abbauen können, haben wir ein
grosses Ziel erreicht. Schauen Sie auf Seite 26 des Landwirt-
schaftsberichts nach, dort steht geschrieben, dass 2,1 Pro-
zent der Schweinehalter einen Drittel aller Schweine in
diesem Land besitzen. Wenn diese jetzt etwas zurückgehen
müssen, gibt es Platz für die bäuerlichen Familienbetriebe,
die auch im Appenzell erhaltenswürdig sind; es müssten
nicht die allerkleinsten sein, im Text heisst es «kleine und
mittelgrosse Betriebe».
Noch ein Wort zu Herrn Biel: Warum hat der Bundesrat
diese Beiträge nach der ersten Revision nicht ausbezahlt?
Weil nicht nur die bäuerlichen Betriebe davon hätten profi-
tieren können. Es hätten auch diejenigen Betriebe, die
bodenunabhängig produzieren, Beiträge erhalten. Das
wollte man nicht. Darum hat man darauf verzichten müssen.
Aber jetzt ist es natürlich an der Zeit, dass wir hier dem
bäuerlichen Familienbetrieb helfen.
Ich habe noch eine Frage an Herrn Bundespräsident Furg-
ler. Es hat sich anlässlich einer Tagung in der Ostschweiz
ein massgebender Beamter Ihres Departementes dahin
geäussert, er sei im Grunde genommen gegen diese Mass-
nahmen und er sehe darin keinen grossen Vorteil.
Ich glaube, wenn wir richtig vorgehen, können wir die Über-
produktion vermeiden, die hier entstehen könnte. Wir müs-
sen gleichzeitig die Importbelastungen anheben und den
kleinen und mittelgrossen Betrieben diese Beiträge entrich-
ten. Ich glaube, dieser Mittelweg wäre sicher richtig. Ich
möchte jetzt wissen, ob es wirklich so ist, dass, wenn wir
diese neue, gute Lösung mit diesen kleinen und mittelgros-
sen bäuerlichen Betrieben haben, diese Gesetzesvorlage
wieder in der Schublade landen könnte.
M. Savary-Vaud: Pour que l'arbre soit beau et productif, il
faut lui enlever les branches inutiles et gourmandes. Il en va
de même avec la loi sur l'agriculture et les articles 19a, lettre
b, et 19c. En donnant la possibilité au Conseil fédéral d'oc-
troyer des subventions aux détenteurs de porcs et de
volailles, on nourrit de faux espoirs; on se lance dans
l'arbitraire, on prête le flanc à la critique.
Venons-en à l'importance de la subvention tout d'abord. Le
Conseil fédéral parle de 20 millions. Divisés par le nombre
- September 1985 N
1589Landwirtschaftsgesetz. Änderung
de porcs et de volailles, cela ne représente plus grand-
chose. Il s'agit-là d'une subvention bagatelle avec
d'énormes frais administratifs que le Parlement essaie, avec
raison, de supprimer dans d'autres domaines.
En fixant dans la loi des effectifs minimums et maximums
pour l'octroi de la subvention, la commission désigne les
ayants droit. Il faut savoir, par exemple, que le petit engrais-
seur de porcs, utilisant les fourrages et les déchets de son
exploitation, n'aura droit à cette subvention que s'il a au
moins 150 porcs. S'il n'a pas cet effectif, de deux choses
l'une, ou bien il crie à l'injustice et à l'arbitraire, ou il
augmente sa production pour arriver au minimum requis. Je
vous laisse imaginer les conséquences: surproduction,
baisse des prix, mécontentement. Enfin, cette subvention
serait contraire aux objectifs de l'orientation des produc-
tions, comme on l'a dit, et plus particulièrement à la néces-
sité d'encourager les productions liées au sol par rapport à
celles qui sont obtenues grâce à l'utilisation de fourrages
importés. Cela est tout de même étonnant lorsque l'on sait
que ces propositions sont liées au retrait de l'initiative sur
l'importation des denrées fourragères.
Il faut aider les petites et moyennes exploitations et le
Conseil fédéral peut très bien le faire en renforçant les
mesures déjà existantes, par exemple les allocations fami-
liales, les contributions à la surface en montagne, etc. Je
pense, Monsieur Nussbaumer, que les Appenzellois s'y
retrouveront avec leurs grandes familles. Ces deux articles,
à mon avis, sont donc superflus.
Bäumlin: Ich bitte Sie ebenfalls, den Streichungsantrag
abzulehnen. Wenn man die Möglichkeit, Tierhalterbeiträge
einzuführen - es handelt sich um eine blosse Kann-Vor-
schrift-jetzt streicht, wird man grosse Enttäuschung bewir-
ken, und es wird viele Klein- und mittlere Bauern geben, die
von einem Vertrauensbruch sprechen werden, denn gerade
das hat man ihnen immer wieder versprochen, jedenfalls bis
zum Rückzug der Futtermittelinitiative. Diese Bauern kämen
sich also als die Geprellten vor.
Das reicht als Begründung freilich noch nicht aus. Herr Biel
hat einen auf den ersten Blick bestechenden Einwand
gemacht. Er hat gesagt, man begünstige mit Tierhalterbei-
trägen gerade auch die bodenunabhängigen Betriebe. Das
möchte ich in der Tat nicht; dem muss und kann man aber
vorbeugen. Einen wichtigen Schritt tut schon der Text der
Vorlage des Bundesrates. Schade, dass wir nicht gleichzei-
tig noch Artikel 19c mitdiskutieren, wo die Sache im Detail
geregelt ist.
Ich erlaube mir, Absatz 2 von Artikel 19c vorzulesen; «Bei-
träge werden nur solchen Betrieben ausgerichtet, deren
Einkommen aus der Landwirtschaft zu einem angemesse-
nen Teil aus anderen Bereichen stammt als demjenigen der
Fleisch- und Eierproduktion.» Das, was ich als bodenunab-
hängigen Betrieb verstehe, wird also ganz sicher nicht von
der vorgeschlagenen Massnahme profitieren können. So
geht denn das Argument von Herrn Biel am Text vorbei. Ich
füge noch bei, dass man der Gefahr, die ich sowenig will wie
Herr Biel, noch besser begegnen kann, wenn man meinen
Anträgen zu Artikel 19b entspricht. Auch mein Abände-
rungsantrag zu Artikel 19c schliesst die Begünstigung von
Tierfabriken noch deutlicher aus als der vom Bundesrat
vorgeschlagene Text.
Bei den vorgesehenen Beiträgen missfällt mir freilich der
Verordnungsentwurf, den der Bundesrat bereithält. Ich habe
das heute morgen schon im Vorbeigehen erwähnt. Aus
Zeitgründen will ich Ihnen nicht alle Einzelheiten vortragen.
Ich wiederhole die Angaben, die ich heute morgen gemacht
habe. Bei der Schweinemast will der Bundesrat für die
ersten 20 Tiere nichts geben, dann aber für die Haltung von
bis zu 720 Schweinen - abgestufte - Beiträge ausrichten.
Das lehne ich natürlich ab. Es ist vorhin auf den Kanton
Appenzell hingewiesen und gesagt worden, es gebe dort
Betriebe - für mich dürften es nicht Betriebe mit ganz
kleiner Fläche sein - die auf die Haltung von 200 Schweinen
angewiesen seien. Gut, das ist akzeptabel; ein solcher
Bestand entspricht auch anderen Vorschlägen, etwa dem
der M'UT-Stiftung; das ist eine Stiftung, die sich für umwelt-
gerechte Landwirtschaft einsetzen will: menschen-, umwelt-
und tiergerecht, das bedeutet die Abkürzung MUT. Sie ist
der Meinung, man solle allenfalls die Haltung von höchstens
300 Schweinen mit Beiträgen unterstützen. Bei den Lege-
hennen will der Bundesrat bis 4050 gehen, die MUT-Stiftung
sieht ein Maximum von 500 vor. Über all das müsste man
noch reden. Ich finde, der Bundesrat gehe in seinem Verord-
nungsentwurf zu weit. Aber der Gefahr, die Herr Biel sieht,
dass bodenunabhängige Betriebe gefördert werden könn-
ten, ist jedenfalls vorgebeugt.
Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag Biel abzu-
lehnen.
Kühne: Ohne Not würde ich um diese Zeit das Wort nicht
mehr ergreifen; aber es geht um eine politische Wertung,
und es geht um Treu und Glauben. Ich möchte Sie daran
erinnern, dass wir im Jahre 1982 auf dem Tisch dieses
Hauses die Futtermittelinitiative liegen hatten, dass damals-
das habe ich heute morgen schon erklärt - die beiden
Motionen der CVP-Fraktion und die Motion Zumbühl zu
diesem Thema eingereicht wurden und dass im Juni 1982
der damalige Bundespräsident Honegger verbindliche Ver-
sprechungen abgegeben hat, eine Revision des Landwirt-
schaftsgesetzes im Sinne der Motionen vorzunehmen. Auf-
grund dieser Versprechungen ist dann die Futtermittelinitia-
tive zurückgezogen worden. Was nun vorgeschlagen wird,
nämlich die Streichung von Artikel 19a Buchstabe b, tst
allerdings eine Revision, aber eine Revision hinter das gel-
tende Recht zurück. Wir würden also hinter die Beschlüsse
der sogenannten Kommission Keller und in der Folge des
Parlamentes zurückgehen. Das ist doch eine völlig unmögli-
che Situation. Da müssen sich all jene, die damals auf die
Worte des Bundespräsidenten gehört haben und denen im
übrigen in diesem Saale niemand opponiert hat, hintergan-
gen vorkommen. Die ganze Neuerung besteht darin, dass
beim heutigen Antrag noch das Wort «bäuerlich» eingefügt
ist. Ich habe Ihnen heute morgen schon gesagt, dass «bäu-
erlich» eine Bindung an den Boden darstellt und damit eine
verbesserte Fassung ist im Sinne unserer agrarpolitischen
Oberziele.
Ich möchte Sie bitten, der Fassung der Kommission zu
folgen.
M. Thévoz, rapporteur: S'agissant de l'article 19a, lettre b,
nous sommes en face de trois propositions, celle de la
commission; une proposition de M. Biel qui suggère de
biffer les articles 19a, lettre b, et 19c, et enfin, une proposi-
tion de M. Berger qui présente une version atténuée de la
disposition initiale émanant de la Chambre vaudoise d'agri-
culture; elle prévoit de verser aux exploitations familiales
des contributions à la construction et à l'équipement de
locaux. La proposition de M. Berger tend donc à une appli-
cation limitée à des cas précis, alors que la commission vise
plutôt un objectif plus général.
Je tiens à déclarer tout d'abord que nous n'innovons rien en
vous proposant par 14 voix contre 4 - telle est la décision de
la commission - d'adopter cet article. En effet, il figure déjà
dans la loi actuelle à une exception près. En effet, celle-ci ne
fait pas référence à la notion d'exploitation paysanne. Aussi
avons-nous, en séance de commission, adjoint le qualificatif
de «paysanne» afin de bien préciser notre volonté devoir les
seules exploitations qui ne sont pas des «fabriques d'ani-
maux» bénéficier de ces allocations. J'ajoute que lorsque
l'initiative sur les fourrages a été retirée, des assurances ont
été données quant au maintien du versement des contribu-
tions aux exploitations paysannes. Etant donné que nous
avons déjà supprimé tout à l'heure l'introduction du ration-
nement des fourrages, j'estime que, en tout bien et tout
honneur, nous ne pouvons pas aller plus loin.
-. La disposition que nous vous proposons d'adopter a un
caractère autant politique qu'économique. Je sais qu'il ne
faut pas en attendre des miracles. Néanmoins, son applica-
tion peut, dans nombre de cas, être bénéfique aux exploita-
tions dont il s'agit. Cet après-midi, lors du débat général, M.
Loi sur l'agriculture. Modification
1590
N 25 septembre 1985
le président de la Confédération, parlant par anticipation de
cet article, a dit qu'une application nuancée, mettant l'ac-
cent sur l'agriculture de montagne, permettrait d'atteindre le
but désiré. Je pense qu'il le confirmera tout à l'heure.
Au nom de la majorité de la commission qui, je vous le
rappelle, par 14 voix contre 4, s'est déterminée en faveur de
cette disposition, je vous invite à adopter celle-ci et à écarter
les deux propositions de minorité qui ont été déposées.
Rlsi-Schwyz, Berichterstatter: Wir haben in der Kommission
mit 14 gegen 4 Stimmen dieser Vorlage zugestimmt, also die
Beiträge an kleine und mittelgrosse bäuerliche Betriebe
gutgeheissen. Ich möchte auch Sie an den Motionsauftrag
erinnern, der das beinhaltet. Ich möchte auch darauf hinwei-
sen, dass das in der ersten Revision festgehalten wurde,
allerdings nicht begrenzt auf die bäuerlichen Betriebe.
Ich bin der Auffassung, dass heute abend ein bisschen allzu
sehr in Schwarzweissmalerei gemacht wird. Es wird von
einer Aufblähung der Produktion durch diese Beiträge
gesprochen. Ich möchte nicht bestreiten, dass eine gewisse
Produktionsausdehnung entstehen könnte. Aber ich glaube
doch, dass die Reduktion der Grossbestände auch Kapazitä-
ten freimachen sollte; die Fleischproduktion durch die bäu-
erlichen Betriebe wird damit aktiviert und sollte aktiviert
werden; das wollen wir ja einerseits, wenn auch nicht in
einem unbegrenzten Masse.
Die Chambre vaudoise, meine lieben Kolleginnen und Kolle-
gen, ist für mich natürlich nicht der Klub, der hier im Rat
unbedingt die kleinen und mittelbäuerlichen Betriebe ver-
tritt. Ich glaube, es ist doch der Druck der kleinen und
mittleren Betriebe, den wir auf uns haben, und denen schon
längst versprochen wurde, dass in dieser Richtung etwas
geht. Wir sollten uns durchringen, diesem Antrag zuzustim-
men. Es wird eine grosse Enttäuschung geben, und die
Intitiative der Kleinbauern wird in dieser Richtung noch
einen vehementen Auftrieb erhalten.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit der Kom-
mission zuzustimmen und diese Beiträge zu bewilligen.
Bundespräsident Purgier: Die jetzt umstrittene Norm ist
bereits geltendes Recht; sie wird durch ein einziges Wört-
chen präzisiert: Es muss sich inskünftig um «bäuerliche»
kleine und mittlere Unternehmen handeln. «Bäuerlich»
bedeutet, wie Herr Kühne soeben sagte, Betriebe, die nicht
bodenunabhängig, sondern bodenabhängig sind. Also ist
die Sorge von Herrn Bäumlin behoben. Es scheint mir nach
all dem, was wir im Landwirtschaftsbereich mit Blick auf die
kleineren und mittleren Bauernbetriebe diskutieren,
undenkbar, dass man nun eine bereits vorgesehene mögli-
che Massnahme für diese kleinen und mittleren Betriebe
eliminiert. Mir scheint also, dass das nicht gestrichen wer-
den darf. Das ist meine erste Feststellung.
Zweite Feststellung: Herr Biel hat von der Möglichkeit einer
Kontingentierung im Schweinesektor gesprochen. Ich habe
schon vor einem Jahr ein für allemal erklärt, dass das nicht
in Frage komme. Allfälliges Aufstocken in der Meinung, bei
einer Kontingentierung von den höheren Beständen profitie-
ren zu können, geht völlig daneben. Ich verweise auf das,
was ich zu Artikel 18 zusammen mit Artikel 29 über die
Preisbildung, über die Eigenverantwortlichkeit des Produ-
zenten gesagt habe. Soviel zu diesem Punkt von Herrn Biel.
Zur Bemerkung, ein hoher Beamter meines Departements
habe erklärt, er sei dagegen: Es gibt gelegentlich auch bei
hohen Beamten schwächere Momente; aber meine Mitar-
beiter sind loyal. Beschlüsse, die das Parlament und der
Bundesrat fassen, werden durchgeführt. Ich denke, dieser
hohe Beamte wollte zum Ausdruck bringen: Der Bundesrat
muss sich wie bei jeder Kann-Vorschrift gut überlegen, ob er
davon Gebrauch machen will, weil er ja das, was er tut, auch
finanzieren muss. Damit hat diese Bemerkung schon wieder
den richtigen Stellenwert.
Es wurden da und dort Bedenken geäussert, die Mass-
nahme sei sehr schwer praktikabel. Ich bedanke mich bei
Herrn Bäumlin, der darauf verwies, dass Artikel 19c diesbe-
züglich klare Kriterien enthält. Man geht ähnlich vor wie bei
der Stallbaubewilligung. Ich verweise auf jene Abgrenzungs-
kriterien, ohne sie zu wiederholen.
Letzter Punkt: Ich habe mit Interesse auch den Antrag von
Herrn Berger studiert. Ich darf einfach darauf hinweisen,
dass mit der Ausrichtung von Beiträgen, die an die Tier-
bestände gebunden sind, die Produktion noch stärker ange-
heizt wird. Das wissen Sie alle. Die Gefahr einer Überproduk-
tion würde verschärft, sofern mit dieser Regelung auch
noch die Schaffung neuer Stallkapazitäten gefördert werden
sollte. Ich verweise auf die Freigrenzen, die Ersatzbauten.
Ich darf auch darauf verweisen, dass jetzt schon die Mög-
lichkeit der Ausrichtung von Investitionskrediten an bäuerli-
che Betriebe für Bauten im Rahmen der Bestimmungen der
Stallbauverordnung gegeben ist. Was ich an Ihrem Antrag
als eigentlichen Schwachpunkt empfinde, ist jedoch, dass
die umstrittenen Beiträge nur solchen Betrieben ausgerich-
tet würden, die erst heute bauen; diejenigen mit bestehen-
den Bauten, die, wirtschaftlich gesehen, im Grunde genom-
men in der gleichen Lage wären, kämen zu kurz.
Zusammenfassend: Warum diese Norm ändern, die Sie
schon im Gesetz haben, um damit bei den kleinen und
mittleren Bauernbetrieben den Eindruck zu erwecken, man
würde ihre Stellung schwächen?
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, die Anträge abzu-
lehnen.
Eisenring: Ich habe seitens des Bundesrates bzw. der Kom-
missionsreferenten oder anderer interessierter Kreise erwar-
tet, dass endlich eine Interpretation darüber erfolge, was
nach heutiger Auffassung ein kleiner oder mittelgrosser
bäuerlicher Betrieb ist.
Herr Nussbaumer hat eine Zahl erwähnt, nämlich 12 bis 15
Hektaren. In früheren Zeiten war ein kleiner Betrieb 6 bis 8
Hektaren. Es ist ganz bemerkenswert, wie man sich um die
Definition dieser Anspruchsberechtigung herumdrückt. Ich
hätte gerne vom Bundesrat eine Interpretation dessen -
auch zuhanden der ständerätlichen Beratung -, was eigent-
lich ein kleiner bäuerlicher Betrieb und was ein mittelgros-
ser Betrieb ist. Ich sage das nicht unbegründeterweise. Wir
hatten ähnliche Diskussionen schon früher, zum Beispiel
betreffend die Hügelzone und deren beitragsentscheiden-
den Abgrenzung nach Höhe. Da ging es um das Verschie-
ben von 50 Metern. Wenn man nachgeschaut hat, ging es
um die Interessen einzelner, auch im Parlament vertretener
Persönlichkeiten mit Höfen in der Hügelzone! Ich möchte
damit nicht diskriminieren. Aber das muss der Wahrheit
halber gesagt sein.
Im übrigen wäre es richtig, wenn wir schon Überproduktion
haben, dafür zu sorgen, dass nicht noch zusätzliche Bei-
träge ausgerichtet werden, sondern dass den Grossen
Abzüge abgezwungen werden. Das wäre ein einigermassen
marktgerechtes Verhalten; aber wir bewegen uns hier ja
nicht mehr im Markt.
Bundespräsident Purgier: Der marktgewaltige Herr Eisen-
ring hat im letzten Teil seiner Ausführungen sein eigenes
Marktbekenntnis etwas umgekrempelt, denn er scheint den
Artikel 18 im Zusammenhang mit dem Artikel 29 übersehen
zu haben. Die eigentliche Hauptverantwortung bleibt beim
Unternehmer; das ist im Artikel 18 verankert. Wenn überpro-
duziert wird, dann erfährt er das, was unangenehm ist, aber
von ihm allein zu verantworten ist. Er wird nämlich die
Richtpreise nicht erzielen, und er macht ein schlechtes
Geschäft. Da greift der Bundesrat nicht ein, er schaut zu. Ich
habe immer gesagt: Der Fleischsektor muss sich über den
Preis-also absolut marktkonform- regulieren. Wir hatten ja
vorher, als wir die Frage von Herrn Reichling und von Herrn
Geissbühler geprüft haben, ob man bis und mit Futtermittel-
rationierung gehen wolle, um das indirekt auch zu beeinflus-
sen, eine längere Aussprache über diesen Punkt. Das ist der
Ausgangspunkt.
Punkt 2: Als Hilfe für wirtschaftlich schwächere Bauernbe-
triebe sah der Bundesrat - Herr Kühne hat auf die Ausfüh-
rungen des damaligen EVD-Chefs und Bundespräsidenten
- September 1985 N
1591
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Honegger verwiesen - vor, kleinen und mittleren Betrieben
entgegenzukommen.
Im Hinblick auf die Ausführungsbestimmungen dazu -
wobei ich hier mit aller Deutlichkeit sage, dass Änderungen
vorbehalten bleiben - zitiere ich Artikel 6 der jetzt gültigen
Verordnung über die Bewilligung von Stallbauten:
a. Die Einkommensgrenze lautet wie folgt: «Die Summe aus
dem Betriebseinkommen nach Artikel 10 bei rationeller
Bewirtschaftung und aus gesicherten, nicht aus dem
Betrieb stammenden Nebeneinkommen darf auch nach der
Aufstockung den Betrag von 70 000 Franken pro Jahr nicht
übersteigen, wobei nur der 10000 Franken pro Jahr über-
steigende Teil des Nebeneinkommens angerechnet wird.»
b. Über den zumutbaren Anteil offener Ackerfläche: «Der
Betrieb muss einen zumutbaren Anteil offener Ackerfläche
aufweisen. Dieser muss dem durchschnittlichen Anteil der
Betriebe der betreffenden Gemeinde entsprechen, wobei
die topographischen Verhältnisse, das Klima, die Bodenqua-
lität und die Grosse des Betriebes mitberücksichtigt
werden.»
c. Struktur des Betriebseinkommens: «Auch nach der Auf-
stockung muss mindestens die Hälfte des Betriebseinkom-
mens aus landwirtschaftlicher Produktion erzielt werden,
die nicht der Stallbaubewilligung unterliegt. Bei Rinder-
mastbetrieben kann anstelle dieser Voraussetzung der
Nachweis über eine betriebseigene Futtergrundlage von
mindestens 70 Prozent des gesamten Futterbedarfs
erbracht werden.»
Damit haben Sie es im Protokoll, und für weitere Gespräche
stehe ich Ihnen selbstverständlich heute um Mitternacht
gerne zur Verfügung.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Kommission 86 Stimmen
Fü r den Antrag Berger 24 Sti mmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission 89 Stimmen
Für den Antrag Biel 20 Stimmen
Art. 19b Abs. 1,3, 4, 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
... bei rationeller Haltung ein ausreichendes Einkommen
ermöglicht.
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Anträge Bäumlin
Abs. 1
Für die Festsetzung der Höchstzahl nach Artikel 19a Buch-
stabe a ist von einem Tierbestand auszugehen, der bei
rationeller Haltung ein ausreichendes Einkommen ermög-
licht und der den Anforderungen der Umwelt- und Gewäs-
serschutzgesetzgebung entspricht.
Abs. 3
Der Bundesrat kann unter Vorbehalt der Umwelt- und
Gewässerschutzgesetzgebung Ausnahmen vorsehen:
a. (nach Entwurf des Bundesrates)
b. (nach Entwurf des Bundesrates)
c. für bestehende Schweinemastbetriebe, die auf dem
Betrieb ... Bedeutung erfüllen, sofern und solange die bäu-
erlichen Betriebe oder bäuerlichen Genossenschaften der
Region die Abfälle nicht übernehmen können.
Abs. 4
Betriebe, deren Tierbestähde am 31. Dezember 1991 die
zulässige Höchstzahl überschreiten, zahlen eine Abgabe.
Betriebsteilungen zur Umgehung der Vorschriften über die
Höchstbestände werden nicht anerkannt.
Abs. 5
Betriebe, die den Anforderungen der Umwelt- und Gewäs-
serschutzgesetzgebung entsprechen, jedoch infolge der
nach 1985 herabgesetzten Höchstbestände aus wirtschaftli-
chen Gründen aufgegeben werden, haben, soweit ihre Anla-
gen nicht amortisiert sind, Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung.
Art. 19b al. 1, 3, 4, 5
Proposition de la commission
Al. 1
... permettant d'assurer un revenu suffisant aux exploita-
tions gérées rationnellement.
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Propositions Bäumlin
Al. 1
... nombre d'animaux qui permette d'assurer un revenu suffi-
sant aux exploitations gérées rationnellement, et qui satis-
fasse aux normes de la législation sur la protection des eaux
et de l'environnement.
Al. 3
..., sous réserve de la législation sur la protection des eaux et
de l'environnement, ...
a. (selon projet du Conseil fédéral)
b. (selon projet du Conseil fédéral)
c. ... - et seulement dans la mesure où et aussi longtemps
que les exploitations paysannes et les coopératives agri-
coles de la région ne peuvent prendre en charge ces dé-
chets.
Al. 4
Les exploitants dont les effectifs au 31 décembre 1991
dépassent le maximum prescrit versent une taxe. Les par-
tages d'exploitations, opérés dans le dessein d'éluder les
prescriptions en matière d'effectifs maximums, ne sont pas
reconnus comme tels.
Al. 5
Les exploitations satisfaisant aux normes de la législation
sur la protection des eaux et de l'environnement mais qui,
compte tenu des effectifs maximaux abaissés postérieure-
ment à 1985, doivent être abandonnées pour des motifs
économiques, peuvent bénéficier, pour autant que les inves-
tissements afférents ne soient pas amortis, d'une indemnité
appropriée.
Bäumlin: Ich kann nichts für den Fahrplan und die Zumu-
tung, dass Sie sich die Begründung meines Antrages nun zu
so später Stunde anhören müssen. Es geht aber bei Artikel
19b um eine wichtige Bestimmung.
Man hat jetzt gerade beschlossen, die Tierhalterbeiträge
beizubehalten, vielleicht zur Beschwichtigung, und viel-
leicht igt gar kein grosser politischer Wille vorhanden, sie
auch wirklich einzuführen. Ich lasse das offen. Wenn man
die Beiträge einführen will, muss man zusätzlichen Über-
schüssen vorbeugen. Das gelingt aber nur, wenn man auf
der anderen Seite die Höchsttierbestände herabsetzt und
insbesondere nur, wenn man den bodenunabhängigen Be-
trieben auf den Pelz rückt. Diese Konsequenz muss man
notwendigerweise ziehen.
Der Herr Bundespräsident hat vorhin von der Unternehmer-
stellung des Landwirts gesprochen, auch in bezug auf sol-
che Leute, die mit sehr wenig oder ohne Land grosse
Mastbetriebe führen. Dazu würde ich eben ein grosses Fra-
gezeichen setzen. Unternehmer sind sie schon, aber nicht
landwirtschaftliche Unternehmer. Es stört mich radikal,
wenn sich bodenunabhängige Unternehmer mit Erfolg unter
den Schutz der Landwirtschaftsgesetzgebung stellen, mit
ihren Grossbestellungen beim Einkauf von Futtermitteln
profitieren und dann die kleineren und gerade die echten
Loi sur l'agriculture. Modification1592
N 25 septembre 1985
Bauern stark konkurrenzieren. Das geht nicht. Das ist die
erste Überlegung, die meinen Alternativvorschlägen
zugrunde liegt.
Ich habe Ihnen zu Artikel 19b verschiedene Vorschläge
unterbreitet. Sie können zum Teil auch unabhängig vonein-
ander angenommen werden. Ich habe jetzt ein bisschen
Mühe, während der reglementarischen Zeit alles gründlich
zu begründen, ich gebe mir aber Mühe, es zu tun und
möchte strikte abschnittweise vorgehen, damit diejenigen,
die interessiert folgen wollen, das dann auch können.
Einmal zu Absatz 1: Was ist in meinem Antrag neu? Ich
erwähnte auch die Anforderungen der Umwelt- und Gewäs-
serschutzgesetzgebung und finde, diese Verbindung solle
im Landwirtschaftsgesetz hergestellt werden. Diese Ergän-
zung ist nötig. Ich habe diese Frage auch mit einem Fach-
kollegen vom Verwaltungsrecht besprochen. Der Betref-
fende, mit dem ich diskutiert habe, findet ebenfalls, ohne
diesen ausdrücklichen Verweis könnte die Tendenz aufkom-
men, dass man die Bestimmung des Landwirtschaftsgeset-
zes, die einfach vom ausreichenden Einkommen ausgeht,
als Dérogation der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzge-
bung auffasst. Das wäre nicht akzeptabel. Selbstverständ-
lich muss die Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung
auch hier gelten. Ich werde Ihnen dann noch sagen, was das
konkret bedeuten muss.
Jetzt möchte ich Sie bitten, noch folgendes zur Kenntnis zu
nehmen - verdankenswerterweise hat mich Herr Geissbüh-
ler darauf aufmerksam gemacht -: Es ist richtig, dass auch
in meine Fassung der zweite Satz der bundesrätlichen Fas-
sung aufgenommen werden muss. Das ist unterblieben. Ich
darf das wohl mündlich ergänzen.
Nun also noch mehr zum Grundproblem, das einfach klar
gesehen werden muss! Die bestehende Konzentration der
Mast ist wirklich ein Übel. Heute halten 2,1 Prozent aller
Schweinehalter fast einen Drittel aller Schweine; 6,5 Prozent
aller Schweinehalter sogar mehr als die Hälfte aller
Schweine. In der Rinder- und Kälbermast sieht es ganz
ähnlich aus: 3,6 Prozent aller Rindermäster halten über
einen Drittel der Mastrinder und 2,6 Prozent der Kälbermä-
ster sind im Besitz von 35 Prozent aller Kälber. An dieser
Konzentration haben die bodenunabhängigen industriellen
Mastbetriebe einen erheblichen Anteil. Es gibt in der
Schweiz 660 Betriebe, die kein Land oder weniger als eine
Hektare bewirtschaften, die zusammen aber 300 000
Schweine halten. Auf einer Betriebsfläche von einer Hektare
könnten höchstens sieben bis acht Schweine mit betriebsei-
genem Futter gemästet werden. Das zeigt etwas die Propor-
tionen. Die Nachteile dieser Zustände sind offensichtlich.
Die intensive industrielle Mast ist mit einem enormen Ver-
schleiss von Energie für Heizung, Belüftung und Klimaanla-
gen verbunden. Sodann werden in diesen Betrieben unver-
hältnismässig viele Antibiotica, Hormonpräparate, Wachs-
tumsförderer und Beruhigungsmittel verfüttert. Das alles
führt dann zu dem, was wir die «Chemie im Kochtopf»
nennen.
Herr Schwarz hat in der Eintretensdebatte einen Einwand
vorgebracht: Wenn man die Höchstbestände herabsetze,
habe das zur Folge, dass es dann mehr Fleisch importe gäbe.
Nein, das muss nicht so sein! Ich möchte mit der Herabset-
zung der Höchstbestände insbesondere der bodenunabhän-
gigen Betriebe Raum schaffen für die echt bäuerlichen
Betriebe, auch aus ökologischen Gründen. Dieses Ziel kann
man realisieren, man muss nur wollen.
Ich habe die teils katastrophalen Folgen für die Umwelt, die
sich aus diesen bodenunabhängigen Betrieben ergeben,
noch nicht erwähnt. In Gebieten mit konzentrierter, inten-
siver Schweinemast hat der Phosphatausfall in die Gewäs-
ser zu katastrophalen Auswirkungen geführt. Nun, wenn
man wirklich mit dem Umwelt- und Gewässerschutz auf
diesem Gebiet ernst macht, zwingt das zu einer Reduktion
der Bestände, auch wenn einmal ein gewisser Ausgleich
gemacht werden kann mit Gülleverträgen. Aber trotzdem:
Es zwingt zu einer Herabsetzung der zulässigen Höchstbe-
stände. Und dessen ist man sich in der Bundesverwaltung
bewusst. Es gibt einen Bericht des Bundesrates zu einer
Klärschlammverordnung. Im Zusammenhang mit Fragen
der Umweltverträglichkeitsprüfung hat man sich mit dem
Problem befasst. Bei Gelegenheit solcher Studien ist man
zum Ergebnis gekommen, ein Durchschnittsbetrieb könne
höchstens 80 Stück grosses Mastvieh, 80 Mutterschweine,
250 Mastschweine oder 6000 Mastpoulets halten, also
knapp die Hälfte dessen, was heute zulässig ist. Vielleicht
kann man diese Zahlen erhöhen. Darüber streite ich nicht.
Es gibt ja verschiedene Vorschläge: die Vorschläge des
Bundesrates, die am weitesten gehen, dann die etwas
zurückhaltenderen Vorschläge des Bauernverbandes, und
schliesslich die Vorschläge des Pächterverbandes, dem sich
der WWF, die SGU und KAG angeschlossen haben und die
nochmals tiefer gehen. Irgendwie wird man zu einem Kom-
promiss kommen müssen. Aber das ist meine Aussage:
Nimmt man den Umweltschutz und den Gewässerschutz
ernst, führt das zwingend zu einer Herabsetzung der jetzi-
gen Höchstzahlen.
Nun komme ich zum Absatz 2 meiner Vorschläge. Was ist
hier neu? Ich bitte Sie, mit der Fahne zu vergleichen. Ich
möchte den Bundesrat dazu verpflichten, auch dort, wo
Ausnahmen bewilligt werden, dafür zu sorgen, dass die
Anforderungen der Umwelt- und Gewässerschutzgebung
zur Geltung gebracht werden. Ich anerkenne diese Aus-
nahme-Bewilligungen also, bin aber der Meinung, dass
auch sie ausdrücklich mit dem Vorbehalt der Umwelt- und
Gewässerschutzgesetzgebung zu verbinden sind. Noch eine
Bemerkung. Sie ist zugleich Aussage und Frage: Ich bin der
Meinung, dass diese Ausnahmen individuell bewilligt wer-
den müssten, individuell, je im einzelnen Fall. Das Gesetz
darf nicht einfach sagen: Generell gelten Ausnahmen
für..., ohne dass man dann im einzelnen Fall wirklich prüft,
ob die Voraussetzungen gegeben sind. Ich nehme an, dass
man das tut und dass man das tun will. Auch die Umwelts-
verträglichkeit sollte für jeden Betrieb individuell geprüft
werden.
Sie sehen, dass ich die Literae a und b der Vorlage unverän-
dert übernehme. Ich will nur Litera c etwas modifizieren.
Litera c betrifft grosse Schweinemastbetriebe, die Abfälle
von Metzgereien, von Krankenhäusern, von Restaurants
usw. verwerten. Diese Verwertung kann nicht durch ein-
zelne bäuerliche Betriebe bewältigt werden, da der Anfall
dieser Abfälle nicht gleichmässig ist, weil samstags/sonn-
tags vielleicht nichts kommt und weil man gewisse Abfälle
kochen oder sonst irgendwie verarbeiten muss. Darum ist
die Ausnahmebestimmung an und für sich gerechtfertigt.
Aber ich bin dann anlässlich des Aufenthalts unserer Kom-
mission im Luzernischen doch erschrocken, als ich erfahren
habe, wie gross solche Betriebe sind, zum Beispiel gerade
im Kanton Luzern. Da muss es einen Betrieb geben, der
15000 Schweine hält, einen anderen mit deren 20000.
Wenn das eine Dauerlösung ist, wo führt das hin? Wo
kommen wir hin mit dem, was wir in der Agrarpolitik wollen,
wenn es etliche solcher Ausnahmen gibt? Solche Zustände
dürfen jedenfalls nicht verewigt werden, und deshalb bin ich
der Meinung, man solle derartige Betriebe so weit und so
lange bestehen lassen, bis dann einmal bäuerliche Verwer-
tungsgenossenschaften in der Lage sind, an ihre Stelle zu
treten, die Abfälle einzusammeln, sie, soweit nötig, zu verar-
beiten, um sie dann auf bäuerliche Betriebe zu verteilen. Ein
Ratskollege hat mir gesagt, dass man diese Frage prüfe,
jedoch Schwierigkeiten habe, zu Ergebnissen zu kommen.
Ich möchte jetzt der bäuerlichen Initiative Raum schaffen. Es
sollte nicht für alle Zukunft verunmöglicht sein, diese Abfall-
verwertung wieder in die Hand der Bauern zu bringen. Es
stellt sich dann freilich die Frage nach der Entschädigung
einer Unternehmung, die die Sache bisher besorgt hat.
Darauf komme ich zurück, wenn ich meinen Absatz 5 kom-
mentiere. Ich will jetzt einfach so viel sagen: Das, was ich zu
Absatz 5 sage, kann man analog auch auf die seltenen Fälle
anwenden, die ich jetzt erwähnt habe.
Nun zu Absatz 4: Er entspricht dem bundesrätlichen Vor-
schlag im Inhalt völlig. Ich habe bloss ein bisschen umfor-
muliert wegen des neuen Zusammenhanges, in den ich die
Bestimmung jetzt stelle.
- September 1985 N
1593
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Mein Absatz 5 betrifft die Entschädigungsfrage. Wie gesagt,
müssen die geltenden Höchstbestandeszahlen unbedingt
herabgesetzt werden. Das ist eine wirksame Massnahme,
Herr Bundespräsident! Hier zieht auch das Argument, die
Massnahme sei mit enormer Bürokratie verbunden, einmal
nicht. Die Herabsetzung der Höchstzahlen ist vom Gesichts-
punkt der Verwaltungstätigkeit aus gesehen eine sehr einfa-
che Massnahme.
Das Hauptargument, das immer wieder gegen die Herabset-
zung ins Feld geführt worden ist, wird aus dem Vertrauens-
prinzip abgeleitet. Es wird geltend gemacht, die Herabset-
zung komme einer Enteignung gleich. Ich habe diese Frage
erneut studiert, auch mit einem Kollegen besprochen. Ich
habe ein kleines Dossier erstellt über die rechtlichen Fragen,
die sich hier stellen. Aber vorweg noch - ich komme noch
zum rechtlichen Aspekt - eine politische Aussage. Wessen
Vertrauen sollen wir in erster Linie achten? Das Vertrauen
der kleinen und mittleren Bauern, die manchmal - schon
nicht mehr so recht, aber doch ein bisschen -, hoffen, die
Politik werde ihre Existenzbedingungen fördern? Sollen wir
das Vertrauen dieser Leute in erster Linie fördern? Ich
meine ja, und also nicht das Vertrauen derer, die heute zu
Unrecht des Schutzes der Landwirtschaftsgebung teilhaftig
sind! Gewiss, die Entschädigungsfrage muss jedenfalls kor-
rekt geregelt werden. Wer aber den Rechtsstaat beruft, um
die Herabsetzung der Höchstzahlen zu bekämpfen, muss
sich doch sagen lassen, dass es auch unter rechtsstaatlich
demokratischen Gesichtspunkten in erster Linie darum
gehen muss, die effektive Geltung unserer bestehenden
Gesetze herzustellen, und da meine ich einmal die effektive
Geltung des Landwirtschaftsgesetzes, das nach seinem
Sinn und Geist nur bäuerliche Betriebe schützt, und zwei-
tens die effektive Geltung der Umweltschutz- und Gewässer-
schutzgesetzgebung auch gegenüber bodenunabhängigen
Betrieben.
Dann stellt sich freilich die Entschädigungsfrage. Wie ist sie
zu lösen? In diesem Zusammenhang ist eine wichtige Unter-
scheidung zu treffen. Ich stütze mich hier auf eine gesi-
cherte Meinung der Rechtslehre, aber auch der Praxis.
Soweit Beschränkungen polizeirechtlicher Art sind, also
Gefahrenabwehr betreiben, besteht nach der gerichtlichen
Praxis kein Entschädigungsanspruch. Ich darf etwa auf den
bundesgerichtlichen Entscheid in Band 106 Ib 336 verwei-
sen. Gewässer- und Umweltschutz sind polizeirechtlich! Die
Entschädigungsfrage ist also nicht anders zu beantworten
als etwa in folgendem hypothetischem Fall: Nehmen Sie an,
eine pharmazeutische Firma hat ein paar Millionen in die
Entwicklung eines Heilmittels gesteckt, dieses wird auf den
Markt gebracht, und plötzlich bemerkt man fatale Nebenwir-
kungen. Das Medikament wird verboten, die Firma hat
falsch investiert und muss ihre Investionen abschreiben,
ohne einen Anspruch auf Entschädigung. Das ist die Folge
einer polizeirechtlichen Beschränkung der Unternehmer-
freiheit. Natürlich darf der Staat, wenn er freiheitsbeschrän-
kende Massnahmen begründet, nicht mogeln, aber wenn
Beschränkungen echt polizeirechtlich motiviert sind,
besteht kein Entschädigungsanspruch. Ein Entschädi-
gungsanspruch besteht jedoch dann, wenn man strukturpo-
litische Korrekturen vornimmt. Darum sieht der Text meines
Antrages, der rechtsstaatlich einwandfrei ist, eine angemes-
sene Entschädigung vor für Herabsetzungen, die im Einzel-
fall nicht polizeirechtlich (Umwelt- und Gewässerschutz) zu
rechtfertigen sind. Zugleich gibt mein Text auch eine Anlei-
tung für die Bestimmung der angemessenen Entschädi-
gung. Entgangenen Gewinn muss man nicht auch noch
entschädigen. Es soll auf den Grad der Amortisation der
Betriebsanlagen ankommen! Es ist bekannt, dass ein gros-
ser Teil der bodenunabhängigen Betriebe 10, 15, 20 Jahre
alt ist, ganz neu sind wenige. Deshalb sind die Entschädi-
gungsfolgen nicht so gespenstisch, wie man etwa gesagt
hat, sondern sie sind zu bewältigen. Sie werden wahrschein-
lich kaum den Betrag übersteigen, zu dem man mit der
Ausrichtung von Stillegungsbeiträgen gekommen ist.
Ich hoffe, jetzt zu allen Punkten, die in meinen Vorschlägen
enthalten sind, Stellung genommen bzw. sie begründet zu
haben, und ich bitte Sie, meinen Anträgen zuzustimmen. Ich
glaube, wenn sie durchdrängen, wäre das ein wichtiger
Schritt, der uns helfen würde, der Gefahr einer Alibiübung
zu entgehen.
Geissbühler: Wegen der fortgeschrittenen Zeit möchte ich
es kurz machen.
Im Antrag Bäumlin werden zum Vorschlag des Bundesrates
und der Kommission die Anforderungen der Umwelt- und
Gewässerschutzgesetzgebung eingeflochten. Beim heuti-
gen Bewilligungsverfahren muss zwar diesen Anforderun-
gen bereits Rechnung getragen werden, zum Beispiel durch
vorzuweisende Abnahmeverträge für die anfallende Jauche.
Ich habe für diesen Wortlaut einige Sympathie, kenne aber
die Details der angesprochenen Gesetzgebung nicht genau,
da uns nur eine kurze Zeit zur Verfügung stand nach der
Einreichung dieses Antrages. Absatz 1 müsste allerdings
ergänzt werden durch den letzten Satz, der im bundesrätli-
chen Vorschlag steht, wonach auf einem Betrieb mit ver-
schiedenen Tierarten - das gibt es eben auch - sich die
Höchstzahl für jede Nutztierart nach deren Anteilen an der
Gesamtproduktion berechnet. Mit dieser dringend notwen-
digen Ergänzung könnte ich dem Antrag Bäumlin zu Absatz
1 und auch zu Absatz 2 zustimmen.
M. Thévoz, rapporteur: Bien que nous ayons passé beau-
coup de temps en commission sur cet article 19b, il n'a
jamais été question des propositions que M. Bäumlin nous
fait maintenant. Nous n'avons donc pas pris position sur les
éléments nouveaux qu'il apporte aujourd'hui, et qui ont trait
surtout à la protection des eaux et a l'environnement. Nous
avons déjà une loi très stricte dans ce domaine. Quoi que
n'étant pas juriste, je me demande s'il est vraiment opportun
de reprendre les dispositions de la loi sur la protection des
eaux dans chacune des lois spécifiques que nous mettons
sous toit. Cela me paraît abusif.
D'autre part, M. Bäumlin apporte de nouveaux éléments
concernant le partage des exploitations ou les conditions
dans lesquelles les exploitations pourraient être autorisées à
utiliser des déchets de boucherie ou de fromagerie. Encore
une fois, lors des travaux de la commission, tous ces élé-
ments ont été longuement soupesés et il n'est apporté
aucune donnée détreminante nous permettons de changer
d'avis.
C'est la raison pour laquelle je crois pouvoir dire, au nom de
la commission, que nous devons nous en tenir à la version
qui figure sur le dépliant et je vous prie de repousser la
proposition Bäumlin.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Die Anträge Bäumlin haben in
der Kommission nicht vorgelegen. Es mutet schon etwas
eigenartig an, wenn man Mitglied der Kommission ist und
nun mit derartigen neuen Anträgen aufwartet, die alles auf
den Kopf stellen würden.
Zu seinen Anträgen kann ich nur so viel sagen, dass die
Umwelt- und Gewässerschutzbestimmungen bereits umfas-
send geregelt sind. Es hat keinen Wert, in jedem Gesetz dies
wieder zu erwähnen.
Dann greift er auch wieder die Höchstbestände an: Artikel
19b gibt den Hinweis auf die Höchstbestände. Wir haben in
der Kommission eindeutig beschlossen, dass wir an diesen
Höchstbeständen nicht rütteln werden. Wir haben mit 9
gegen 4 Stimmen den Begriff des ausreichenden Einkom-
mens eingeführt. Es geht hier im wesentlichen um die
Höchstbestände.
Dann zur Frage, ob es «ausreichendes Einkommen» oder
«wirtschaftliche Existenz» heissen soll. Wir haben bei der
«wirtschaftlichen Existenz» ein bisschen Angst gehabt, dass
dies eine höhere Stückzahl beinhaltet. Wenn im Jahre 1991
diese Bestände auf die Höchstbestände zurückgeführt wer-
den müssen, könnte der Richter unter Umständen den
Begriff der «wirtschaftlichen Existenz» in einer zukünftigen
Situation, die einer heutigen mit ungefähr anderthalb
Arbeitskräften entspricht, so interpretieren, dass der Höchst-
bestand an Tieren wegen der Rationalisierung höher anzu-
Loi sur l'agriculture. Modification
1594
N 25 septembre 1985
setzen wäre. Wir haben uns dann auf «ausreichendes Ein-
kommen» geeinigt in der Meinung, so zu gewährleisten,
dass in Zukunft die Höchstbestände nicht überschritten
werden - auch vom Richter nicht. Es geht uns darum festzu-
stellen, dass die Höchstbestände so bleiben und gegenwär-
tig nicht heruntergedrückt werden, aber andererseits auch
in Zukunft nicht ansteigen sollen.
In Absatz 4 will Herr Bäumlin eine andere Umschreibung.
Beide Umschreibungen beinhalten materiell das gleiche. In
Absatz 5 will er nun die Höchstbestände wieder reduzieren
oder mit anderen Anforderungen versuchen, sie weiter zu
beschränken.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission
zuzustimmen und «ausreichendes Einkommen» einzu-
fügen.
In Absatz 3 sind die Ausnahmen vorgesehen, die gegenüber
dem geltenden Recht stark reduziert worden sind.
Bundespräsident Purgier: Zum Antrag von Herrn Bäumlin
möchte ich Ihnen folgendes sagen:
-
Mit dem Herrn Kommissionspräsidenten und dem
Berichterstatter deutscher Sprache möchte ich feststellen,
dass man die Umweltschutzgesetzgebung nicht in jeden
einzelnen Erlass aufnehmen sollte. Das ist überflüssig.
-
Zum ausreichenden Einkommen: Der bisherige wie der
vom Bundesrat neu vorgeschlagene Wortlaut verwenden
den Begriff der «wirtschaftlichen Existenz». «Wirtschaftliche
Existenz» setzt - wie wir in der Kommission schon erklärt
haben -, ein angemessenes oder ausreichendes Einkom-
men voraus, so wie Sie es im Alltag beurteilen: Allerdings
wird das nicht in absoluter Form garantiert, sondern nur
unter der Voraussetzung einer rationellen Bewirtschaf-
tungsweise und gesunder Marktverhältnisse. Wir möchten
nicht einen fast klagbaren Anspruch einführen. Es lag mir
daran, auf diese Nuance doch hinzuweisen.
-
Herr Bäumlin sprach von Höchstbeständen bis zu 15000
Tieren. Ich weiss nicht, auf welche Unterlagen er sich
abstützt. Meine Mitarbeiter haben mir gesagt, dass ihnen
Bestände mit mehr als 6000 Tieren nicht bekannt seien. Das
ist also mein Informationsstand. Vielleicht können Sie mir da
heute abend noch eine Überraschung bescheren. Man darf
nicht vergessen, dass dazu Betriebe gehören, die Metzgerei-
oder Nahrungsmittelabfälle als Schweinefutter verwerten.
Das stellt eine sinnvolle Verwertung dar. Mit anderen Wor-
ten: Es besteht Gewissheit, dass hier nicht ins Uferlose
ausgewuchert wird.
Die Ausnahmebewilligung wird selbstverständlich nur
erteilt, wenn bäuerliche Betriebe der Region die Abfälle
nicht übernehmen können. Das auch noch normativ einzu-
bauen, dass dies anstelle von bäuerlichen Betrieben auch
bäuerliche Genossenschaften sein können, scheint uns
nicht sinnvoll.
Damit ist in Ihrem Antrag ein Element enthalten, das-ohne
dass Sie es wollten, ich bin davon überzeugt - zu neuen
Betrieben mit grossen Beständen führen kann. Wir möchten
aber die Betriebe mit grossen Beständen weder im genos-
senschaftlichen noch im privaten Besitz vermehren. Wir
möchten also an der Formulierung des Bundesrates fest-
halten.
Ein letztes zu diesen Höchstbeständen. Die Rechtssicherheit
verlangt doch auch, dass wir die Zahlen nicht so rasch
wieder ändern und nach der Festlegung der Höchstbe-
stände per 1991 jetzt, anno 1985, schon wieder eine Reduk-
tion vornehmen. Die Leute müssen sich, so scheint es mir,
auf die einmal festgelegten Höchstwerte einstellen können.
Sie wissen, dass bei der Festsetzung der Höchstbestände
die Auslastung der Arbeitskräfte eines Familienbetriebes
zugrunde gelegt wurde. Wie Herr Risi gesagt hat, sind das
mindestens eineinviertel bis eineinzweitel Arbeitskräfte. Wir
gehen davon aus, dass das bis 1991 nunmehr so beibehalten
werden sollte. Die Frage kann bei der nächsten Revision
wieder erörtert werden.
Fazit: Ich ersuche Sie, dem Bundesrat beizupflichten.
Abstimmung-Vote
Abs. 1 - AI. 1
Für den Antrag der Kommission 63 Stimmen
Für den Antrag Bäumlin 35 Stimmen
Abs. 3-AI. 3
Für den Antrag der Kommission 62 Stimmen
Für den Antrag Bäumlin 29 Stimmen
Abs. 4-AI. 4
Für den Antrag der Kommission 68 Stimmen
Für den Antrag Bäumlin 26 Stimmen
Abs. 5-AI. 5
Präsident: Damit entfällt der Absatz 5 des Antrages Bäumlin.
Fällt dahin - Est caduque
Art. 19 e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Biel
Streichen
Anträge Bäumlin
Abs. 1
Die Beiträge nach Artikel 19a Buchstabe b sollen dazu
beitragen, ein ausreichendes Einkommen der kleinen und
mittelgrossen bäuerlichen Betriebe zu sichern.
Abs. 2
Nach Entwurf des Bundesrates .
Abs. 3
Der Bundesrat setzt für die Beitragsberechtigung einen
Höchstbestand sowie einen Höchst- und einen Mindestbe-
trag fest. Er stuft den Beitragssatz nach der Zahl der Nutz-
tiere ab und bestimmt das Höchsteinkommen, das noch
zum Bezug von Beiträgen berechtigt.
Art. 19 c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Biel
Biffer
Propositions Bäumlin
Al. 1
Les contributions prévues ... devront contribuer à assurer un
revenu suffisant aux petites et moyennes exploitations pay-
sannes.
Al. 2
Selon projet du Conseil fédéral
Al. 3
Aux fins de déterminer le droit aux contributions, le Conseil
fédéral fixe un effectif maximal ainsi qu'un montant maximal
et minimal. Il module le taux de la contribution selon le
nombre d'animaux de rente et détermine le revenu maximal
donnant droit à la contribution.
Präsident: Der Streichungsantrag von Herrn Biel ist mit der
Abstimmung zu Artikel 19a Buchstabe b entschieden
worden.
Herr Bäumlin hat das Wort zur Begründung seines Antrages.
Bäumlin: Ich habe heute abend schon einmal zu diesem
Problem gesprochen; somit kann ich mich kurz fassen.
Meine Formulierung will betonen, dass die Beiträge kleinen
und mittleren Betrieben zukommen sollen, um einen Beitrag
dazu zu leisten, dass sie ein ausreichendes Einkommen
-
September 1985 N1595Landwirtschaftsgesetz. Änderung
erzielen können. Dagegen sollen sie nicht an bodenunab-
hängige Betriebe ausgerichtet werden. Diese Formulierung
kritisiert implizit den Verordnungsentwurf des Bundesrates.
So wie der Bundesrat es will, will ich es nicht!
Wir sind nicht einverstanden, dass Mindestbestände vorge-
sehen werden (z.B. keine Beiträge für die ersten 20
Schweine). Statt dessen soll der Bundesrat Mindestbeträge
festsetzen, da Bagatellsubventionen in der Tat nicht ge-
rechtfertigt werden können. Man sollte es aber den Bauern
freistellen, von verschiedenen Tiergattungen je wenig zu
halten, um dann insgesamt Beiträge zu erhalten, deren
Summe ins Gewicht fällt.
Auch ein Höchsteinkommen ist ausdrücklich vorzusehen.
Mit dem Höchsteinkommen schliessen wir aus, dass Hobby-
bauern - der Hotelier, der Zahnarzt oder der Anwalt auf dem
Lande, welche als Hobby zum Beispiel zwei Kühe oder 30
Schweine halten - von Tierhalterbeiträgen profitieren.
M. Thévoz, rapporteur: On peut faire ici les mêmes remar-
ques que pour l'article précédent, à savoir que M. Bäumlin
n'a pas déposé ses propositions en séance de commission.
Nous n'avons donc pas pu les étudier. En conséquence, et
comme il n'apporte pas d'éléments nouveaux nous permet-
tant de changer notre décision, au nom de la commission, je
vous prie de vous en tenir à ses propositions.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Der Antrag Bäumlin will in
Absatz 1 ein ausreichendes Einkommen gewähren. Das aus-
reichende Einkommen ist bei freien Marktkräften ja nicht
immer gewährleistet; es ist abhängig von den Marktverhält-
nissen. Wir können in diesem Artikel aber kein ausreichen-
des Einkommen stipulieren.
In Perioden der Überproduktion ist die Sicherung nicht
gewährleistet, und gerade die Ausrichtung solcher an die
Tierzahl gebundener Beiträge könnte die Produktion so
beeinflussen, dass sogar ein Einkommensrückgang die
Folge wäre.
In Absatz 3 entspricht die Festsetzung des Mindestbetrages
an sich der Festlegung eines Mindestbestandes, und die
gesetzliche Grundlage für die Festsetzung eines Höchstein-
kommens ist in Artikel 101 des Landwirtschaftsgesetzes
bereits vorhanden.
Ich beantrage Ihnen daher, diese Anträge abzulehnen und
der Kommission zu folgen.
Bundespräsident Purgier: Wir sind der Überzeugung, dass
bei der Ausrichtung der Beiträge auf die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit geachtet werden muss. Das können
wir tun, indem wir den kleinen oder mittleren Betrieben in
dieser Weise Leistungen erbringen. Die eigentliche Einkom-
menssicherung kann auf diese Weise jedoch nicht erreicht
werden. Vor allem möchten wir nicht, dass aufgrund der
Gewährung von Beiträgen viele Betriebe die Produktion neu
aufnehmen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Märkte im
Fleischsektor noch unstabiler werden; das wäre kontra-
produktiv.
Zu Absatz 3: Mit der Kann-Formulierung sind wir flexibler.
Die zweckmässige Festsetzung der Beiträge wird damit bes-
ser möglich als mit dem Vorschlag von Herrn Bäumlin.
Ich möchte Sie ersuchen, dem Antrag Ihrer Kommission und
des Bundesrates beizupflichten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 76 Stimmen
Für den Antrag Bäumlin 20 Stimmen
Art. 19d
Antrag der Kommission
Abs. 4 Bst. a Ziff. 1
...ohne die Erhöhung kein ausreichendes Einkommen bie-
tet und zudem...
Für den Rest von Art. 19d: Zustimmung zum Entwurf des
Bundesrates
Antrag Reichling
Abs. 6
Stallbauten ohne Erhöhung des Tierbestandes werden im
Rahmen der Höchstzahl bewilligt für bäuerliche Betriebe
und für Betriebe, welche Nebenprodukte aus der örtlichen
oder regionalen Milchverwertung über die Schweinemast
verwerten oder wenn ein Ausnahmefall von Artikel 19b
Absatz 3 vorliegt.
Art. 19d
Proposition de la commission
Al. 4 lei. a eh. 1
... d'assurer un revenu suffisant à l'exploitation sans un
accroissement...
Pour le reste de l'art. 19d: Adhérer au projet du Conseil
fédéral
Proposition Reichling
Al. 6
La construction d'étables n'entraînant pas un accroisse-
ment du cheptel existant est autorisée dans les limites de
l'effectif maximal, lorsqu'il s'agit d'une exploitation pay-
sanne ou lorsque l'exploitation, en engraissant des porcs,
met en valeur des sous-produits issus de la transformation
locale ou régionale de lait, ou encore lorsque l'exploitation
peut bénéficier d'une exception au sens de l'article 19b, 3
e
alinéa.
Abs. 1-5 - Al. -5
Angenommen - Adopté
Abs. 6-Al. 6
Reichling: Ich muss Ihnen zuerst erklären, weshalb ich als
Kommissionsmitglied hier einen Antrag stelle. Ich habe in
der Kommission folgendes Problem erkannt: Was soll in
Zukunft mit den Betrieben geschehen, die bodenunabhän-
gig sind, somit nicht zur Landwirtschaft gehören? Ich habe
das Problem in der Kommission zur Sprache gebracht, und
mein Anliegen, wonach diese landwirtschaftswidrigen
Betriebe im Landwirtschaftsgesetz nicht eine zeitlich unbe-
grenzte Garantie erhalten sollen, hat Gehör gefunden. Man
hat mir aber gesagt, meine Formulierung sei nicht geeignet,
um das zu verwirklichen. Deshalb wurde sie abgelehnt. Ich
habe sodann eine neue Redaktion vorgenommen, vergass
aber, einen formellen Rückkommensantrag zu stellen; aus
diesem Grund ist dieser Antrag auf der Fahne nicht aufge-
nommen worden. Der Antrag trägt 14 Unterschriften von
Kommissionsmitgliedern, die Sie hier bei mir einsehen kön-
nen. Er wurde also von mehr als der Hälfte der Kommis-
sionsmitglieder unterschrieben.
Es geht um die Verfassungsmässigkeit der bodenunabhän-
gigen Massentierhaltung. Der heutige Vorschlag, wie er
Ihnen vorliegt, sieht in diesem Absatz 6 vor, dass Stallbauten
ohne Erhöhung des Tierbestandes bewilligt werden. Das
heisst, dass alle Betriebe, die - ohne dass sie rechtmässig
unter den Schutz des Landwirtschaftsgesetzes fallen dürf-
ten - nun einmal entstanden sind, weil man das zugelassen
hat, erstmals eine gesetzliche Verankerung finden sollen.
Das hatten sie bis jetzt nicht, es wird neu aufgenommen.
Industrielle Massentierhaltungen sollen nun neu den Schutz
des Landwirtschaftsgesetzes erhalten.
Die Kommission, welche die Kommissionsintitiative beriet,
hat sich zu dieser Frage auch geäussert. Sie schreibt in
ihrem Bericht: «Der Verfassungsartikel begrenzt aber auch
ganz klar die Schutzkompetenz auf die Bevölkerungsgruppe
Bauernstand und den Wirtschaftszweig Landwirtschaft. Die
Ausdehnung von Schutzbestimmungen auf Betriebe, wel-
che mit der Bewirtschaftung des einheimischen Bodens und
der Veredelung von im Inland erzeugtem Futter nicht in
direktem Zusammenhang stehen, ist vom Verfassungstext
nicht abgedeckt.»
201-N
Loi sur l'agriculture. Modification
1596
N 25 septembre 1985
Es stellt sich darum die Frage, ob die wegen Untätigkeit der
Behörden entstandenen Betriebe hinterher nun eine Legali-
sierung erfahren sollen oder ob diese Betriebe nach einer
bestimmten Übergangsfrist, welche wirtschaftliche Härten -
ich sage ausdrücklich: «wirtschaftliche Härten»-vermeiden
soll, wieder verschwinden und diese Produktionszweige den
landbebauenden Betrieben, der Landwirtschaft, zugewiesen
werden sollen. Der vom Verfassungs- und Gesetzgeber anvi-
sierte Zustand würde dann wiederhergestellt. Es ist ganz
offensichtlich, dass all diese Betriebe nur entstehen konn-
ten, weil sie in den zurückliegenden Jahren eine Existenz-
möglichkeit hatten, weil sie den Marktschutz des Landwirt-
schaftsgesetzes genossen haben, sonst wären sie über-
haupt nie entstanden.
Mein Antrag bezweckt, dass bestehende Betriebe, welche
nicht zur leistungsfähigen Landwirtschaft und zum gesun-
den Bauernstand gerechnet werden können und auch keine
landwirtschaftlichen Nebenprodukte verarbeiten, solange
Bestand haben sollen, als dies mit normalem Unterhalt der
Stallungen und Einrichtungen möglich ist. Sie sollen aber,
wenn sie amortisiert sind, nicht mehr neu gebaut werden
können. Solche Gesamtsanierungen fallen zeitlich in der
Regel auch zusammen mit dem Wechsel des Betriebsleiters.
Wenn der Betrieb vom Vater auf den Sohn übergeht, oder
wenn er verkauft wird, erfolgen solche Erneuerungen von
altmodischen, nicht mehr brauchbaren Betrieben. Deshalb
wäre auch eine persönliche Härte weitgehend ausgeschal-
tet. Der heutige Betriebsleiter kann die Gebäude unterhal-
ten, solange er selber noch wirtschaften will. Aber dann soll
es nicht mehr erneuert und übergeben werden.
Unabhängig von der Kommission hat das Bundesamt für
Justiz die rechtliche Situation dieser Betriebe geprüft und
das Ergebnis in einem Gutachten «Abklärung von Rechts-
fragen» vom 27. Dezember 1983 niedergelegt. Es hat dabei
auf die Botschaft «Wirtschaftsartikel» aus dem Jahre 1937
zurückgegriffen. Die Verwirklichung erfolgte erst nach dem
Weltkrieg, aber die Botschaft stammt noch aus dem Jahre
1937. Dort hat der Bundesrat in der Botschaft geschrieben:
«Wir halten es für notwendig, den gesunden Bauernstand
ausdrücklich zu nennen, da sich eine leistungsfähige Land-
wirtschaft auch in Form des Grossbetriebes denken liesse,
währenddem bei uns aus sozialen und politischen Gründen
gerade die Erhaltung möglichst zahlreicher wirtschaftlich
lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernbetriebe von
grosser Bedeutung ist.»
Mit den Wirtschaftsartikeln wollte man offensichtlich im
Jahre 1937 solche Betriebe nicht schützen. 1963 äusserte
sich das Bundesamt für Justiz zu diesem Problem erneut
wie folgt:
«Im Falle einer Wahl der Anpassung der Tierbestände als
direktes Mittel zur Sicherung der bäuerlichen Familienbe-
triebe wird übrigens davon auszugehen sein, dass die rein
gewerbliche und industrielle Schweinemast kaum mehr zur
Landwirtschaft im Sinne des Landwirtschaftsartikels der
Bundesverfassung gerechnet werden kann.»
Das ist die Aussage des Bundesamtes für Justiz. Diese
Aussage wird im Prinzip in mehrern Unterlagen, die hier
zitiert sind, wiederholt. Es ist ganz offensichtlich, dass diese
Betriebe verfassungswidrig sind und es jetzt darum geht, ob
diese Verfassungswidrigkeit legalisiert werden soll oder
nicht.
Es stellt sich natürlich die Frage der Entschädigung, wenn
das Baugesuch eines solchen Betriebes abgelehnt wird. Zu
dieser Frage haben wir uns hier wohl nicht zu äussern. Das
Gericht wird im entsprechenden Einzelfall feststellen müss-
sen, ob es sich um einen enteignungsähnlichen Tatbestand
handelt, der entschädigt werden muss, oder ob es sich um
keinen solchen Tatbestand handelt. Ich habe mich in der
ganzen Debatte «Abbau Höchstbestände, Liquidation Mas-
sentierhaltung» noch kein einziges Mal dafür ausgespro-
chen, dies solle entschädigungslos geschehen. Ich bin auch
der Auffassung, dass die Rückführung auf die heute gülti-
gen Höchstbestände ohne Entschädigung eine rechtlich
problematische Angelegenheit ist. Aber das war das Ergeb-
nis der seinerzeitigen Kommission Keller. Das Parlament hat
zugestimmt. Was effektiv passiert, erfahren wir erst im Jahre
1991, nach Ablauf der Übergangszeit, wenn allenfalls die
Gerichte diese Frage zu entscheiden haben. Ich möchte Sie
aber daran erinnern, was wir im Planungsrecht tun. In der
Rieht- und Nutzungsplanung, wo eingezonte Grundstücke
willkürlich wieder ausgezont werden, Nutzungsmöglichkei-
ten beschränkt werden, hat man um das Vielfache, in einem
hundert- und tausendfach grösseren Rahmen ins Eigen-
tumsrecht eingegriffen, mit möglichen Entschädigungsfol-
gen, die in den nächsten Jahren durch die Gerichte zu
beurteilen sind. Man kann also nicht sagen, hier geschehe
eine Katastrophe bezüglich der Eigentumsgarantie, nach-
dem Sie dem Raumplanungsgesetz seinerzeit zugestimmt
haben. Denn die Eingriffe, die damals erfolgt sind in allen
unseren Dörfern, haben eine hundert- oder tausendfache
grössere Dimension, als das, was hier gemacht wird.
Weil es sich um eine beschränkte Zahl von Betrieben han-
delt, müssen wir hier keine rechtlichen Bedenken haben. Ist
es eine Enteignung, wird es eine Entschädigung geben;
wird es nicht so beurteilt, wird es auch keine Entschädigung
zur Folge haben.
Ich möchte daran erinnern, dass im Raumplanungsgesetz
die Frage, ob ein planungswidriger Bau, also beispielsweise
eine Fabrik im Landwirtschaftsgebiet, wieder aufgebaut
werden könne, wenn sie zerstört wird, vom Bundesrecht
nicht garantiert ist, sondern in die Kompetenz der Kantone
verwiesen wird nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes.
Also auch dort hat man angenommen, die Eigentumsgaran-
tie von bestehenden Gebäuden erstrecke sich nur auf das
Recht zum Unterhalt, nicht aber auf das Recht zum Neubau.
Wir hätten also hier die genaue Analogie: Fabriken im Land-
wirtschaftsgebiet sind nicht mehr gesetzeskonform, sie
müssen vielleicht entschädigt werden, wenn man den Neu-
bau verbietet, aber sie haben keinen Anspruch. Eine Mas-
sentierhaltung industrieller Art ist verfassungs- und geset-
zeswidrig. Sie kann nicht mehr neu gebaut werden. Die
Frage der Entschädigung wird sich in gleicher Weise stellen.
Das sind die Überlegungen, die ich angestellt habe. Ich bitte
Sie, nun Farbe zu bekennen. Wollen Sie, dass diese
Betriebszweige zur Landwirtschaft gehören und dem
Schutz des Gesetzes auf alle Zukunft hin unterstellt werden
sollen, dass die Fehler, die immer wieder kritisiert und leider
begangen wurden, auf legale Art und Weise wieder rückgän-
gig gemacht werden, ohne Benachteiligung der Eigen-
tümer?
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Es wird für den
Bauernstand ein wichtiges Indiz sein, wie Sie hier beschlies-
sen: ob Sie nur nach aussen verbal diese landwirtschafts-
fremde Massentierhaltung bekämpfen und sie, wenn es dar-
auf ankommt, dann doch aus irgendwelchen Gründen
befürworten, oder ob Sie die konkreten Schlussfolgerungen
ziehen und hier nun ein für allemal den Schutzbereich des
Landwirtschaftgesetzes richtig wiederherstellen.
Schwarz: Wenn ich Herrn Reichling richtig verstanden
habe, so sieht er zwar ein, dass den gewerblichen Betrieben
anlässlich der ersten Revision des Landwirtschaftsgesetzes
im Rahmen der damals festgelegten Höchstbestandesvor-
schriften eine Überlebensgarantie gegeben worden ist.
Bekanntlich wurden ja damals die Tierbestände sehr extrem
herabgesetzt, allerdings mit einer Übergangsfrist bis Ende
1991.
Nun will er offenbar auf einem anderen Weg die Existenz
dieser ebenfalls weitaus zum grössten Teil bäuerlichen
Familienbetriebe vernichten, welche auf legale Weise und
vielfach auf ausdrückliche behördliche Empfehlung entstan-
den sind. Ich erinnere Herrn Reichling, dass die Behörde,
vor allem auch im Sektor der Eierproduktion, die betroffe-
nen Produzenten aufgefordert hat, entsprechend rationelle
Betriebe aufzustellen, um den Erfordernissen des Marktes
gerecht werden zu können. Herr Reichling hat den Eier- und
Geflügelsektor nicht ausgeklammert, welcher traditionsge-
mäss eben bodenunabhängig ist.
Nach meinem Rechtsempfinden ist eine solche Vorschrift
mit einer solch unmoralischen Zielsetzung eines demokrati-
- September 1985 N
1597
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
sehen Rechtsstaates unwürdig und auch gar nicht praktika-
bel. Man stelle sich beispielsweise vor, dass aufgrund von
Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung eine Stall-
sanierung behördlicherseits verlangt wird und ein entspre-
chendes Baugesuch nachher von einer anderen Behörde -
aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes - Ablehnung erfährt
und sich der betreffende Stallbesitzer wenn möglich noch
strafbar macht, weil er eine behördliche Auflage aufgrund
eines behördlichen Verbots nicht erfüllen kann! Ähnliche
Situationen wären auch bei baugesetzlichen Vorschriften
denkbar, beispielweise neue Auflagen bezüglich verbesserte
Isolierung und ähnliches.
Nachdem die Kommission einen ähnlichen Vorstoss von
Herrn Reichling abgelehnt hat, bitte ich Sie dringend, auch
diesen Antrag, welcher nach meiner Überzeugung un-
menschlich, weil existenzvernichtend ist und zu gewaltigen
Widerständen und Schwierigkeiten führen müsste, abzu-
lehnen.
M. Thévoz, rapporteur: La proposition de M. Reichling a été
longuement discutée au sein de notre commission. Cette
dernière était partagée, puisqu'elle s'est prononcée par 9
voix contre 9, et que c'est la voix prépondérante du prési-
dent qui a fait rejeter cette proposition. Nous estimons que
cette disposition aurait pour effet de rendre l'application de
la loi sensiblement plus dure. En effet, l'exploitant ne répon-
dant pas à la définition, c'est-à-dire ne disposant guère de
base fourragère propre, mais qui serait tout de même au
bénéfice d'une autorisation de produire, ne pourrait pas
rénover ses bâtiments dégradés. Ce moyen d'éliminer cer-
tains exploitants nous paraît d'une rigueur excessive.
D'autre part, ainsi que l'a relevé M. Piot, directeur, lors des
débats de la commission - il ne m'en voudra pas de vous
faire part de son propos- «il existerait un moyen fort simple
auquel tout paysan intelligent pourrait avoir recours pour
régler ses affaires. Celui qui possède une vieille étable qu'il
faut reconstruire la cède à un autre paysan disposant d'une
base fourragère propre raisonnable. Lorsque ce dernier a
reconstruit l'étable, le premier la lui rachète». Vous voyez
que tout est possible. Je pense qu'il faut éviter d'adopter une
loi qui permette ce qu'on appelle le «magouille».
Je vous pris donc de vous en tenir à la proposition de la
majorité de la commission.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Ich wünschte mir eigentlich
auch, dass die bodenunabhängigen Betriebe mit der Zeit
verschwinden könnten bzw. müssten. Es geht mir doch
etwas gegen mein Rechtsempfinden. Diese Betriebe konn-
ten vor der ersten Revision von Artikel 19 ohne rechtliche
Beschränkung, also legal aufgebaut werden. Bei der Revi-
sion im Jahre 1979 wurden sie dann auf die sogenannten
Höchstbestände, allerdings mit einer Übergangsfrist, limi-
tiert. Wir können nun nach vier Jahren nicht mit einem
-Verbot des Ersatzes oder der Umbauten die Höchstbestän-
debestimmung umgehen und auf diesem Wege die Liquida-
tion dieser Betriebe postulieren. Es geht dies auch gegen
Treu und Glauben. Ich glaube, dass auch der Entscheid der
Kommission gezeigt hat, dass es hier schwer ist zu entschei-
den. 9 zu 9 war das Stimmenverhältnis, und der Präsident
hatte zugunsten der Ablehnung dieses Antrages ent-
schieden.
Ich muss Sie auch bitten, diesen Antrag abzulehnen, so
wünschbar er eigentlich für die Landwirtschaft wäre.
Bundespräsident Purgier: Das von Herrn Reichling zitierte
Gutachten verweist auf ausserordentlich interessante Aus-
führungen verschiedener hervorragender Juristen.
Ich denke an Bundesrichter Kaufmann sowie an Herrn
Schürmann, der - wenn ich es recht gehört habe - von
Ihnen nicht zitiert wurde: Er hat allerdings einen Standpunkt
vertreten, der weiter geht, der also unter bestimmmten Vor-
aussetzungen auch grosse industriell ausgerichtete
Betriebe dem Verfassungsschutz unterstellt. Ich denke fer-
ner an die Praxis des Bundesgerichts und an das Justizde-
partement mit seinen Juristen.
Die zwei letzten Fragen, die in diesem Gutachten behandelt
werden, erachte ich auch als recht massgebend für die
Entscheidung, die Sie nachher treffen müssen: Die Frage
«Ist es möglich, dass zugunsten von bäuerlichen Betrieben
getroffene Massnahmen sich aus Gründen der Durchführ-
barkeit auch zugunsten von industriell-gewerblichen Betrie-
ben auswirken dürfen?» wird bejaht: «Wie in Ziffer l ausge-
führt, sind Massnahmen zugunsten von industriell-gewerbli-
chen Landwirtschaftsbetrieben mit dem Landwirtschaftsar-
tikel der BV grundsätzlich nicht vereinbar. Die Durchfüh-
rung dieses Grundsatzes kann nun freilich angesichts der
Dichte, der Interpendenz und der Wirkungsweise landwirt-
schaftspolitischer Massnahmen an Grenzen stossen. So
profitieren etwa von der Einfuhrkontingentierung in der
Schlachtviehverordnung alle Produzenten. Industriell-
gewerbliche Produzenten von der Schutzwirkung auszu-
nehmen, wäre gar nicht möglich. Anders verhält es sich mit
Direktzahlungen (zum Beispiel Anbauprämien).» Kurz und
gut, es ergibt sich aus dieser konkreten Frage ein sehr
nuanciertes Bild.
Die letzte Frage lautete: «Besteht die Möglichkeit, dass
industriell-gewerblichen Betrieben Auflagen, beispielweise
hinsichtlich höchstzulässiger Tierbestände, auferlegt wer-
den? Kann von ihnen verlangt werden, auf importierten
Futtermitteln Preiszuschläge zu erheben?» Die Frage ist zu
bejahen.
Man müsste natürlich sagen, die Antworten seien falsch,
wenn Ihre Auffassung, dass man diese Betriebe überhaupt
von jeder Schutzwirkung der landwirtschaftlichen Rechts-
ordnung ausnehmen müsste, Anerkennung findet. In die-
sem Fall hätte man aber klipp und klar sagen müssen: Das
spielt für diese industriell-gewerblichen Betriebe insofern
keine Rolle, als sie überhaupt nicht des Agrarschutzes teil-
haftig werden sollten.
Die Frage, die Herr Reichling aufwirft, hat uns weiterzube-
gleiten, weil die Abgrenzung des Agrarrechts, nach Auffas-
sung auch des Sprechenden, vom Bundesrat neu ausgelotet
werden muss. Wenn Sie mich nun aber- der ich immerhin
lange Justizchef war- heute abend fragen: «Ja, kann man
das tun, was Herr Reichling heute möchte?», dann sage ich
Ihnen ganz .offen: nur wenn wir die Folge in Kauf nehmen,
dass diese Tatbestände nachher, im Streitfall, als materielle
Enteignung beurteilt werden könnten - mit Entschädi-
gungspflicht usw. Der heutige Absätze des Artikels 19d
sieht vor, dass der Ersatz bestehender Ställe durch neue
Bauten möglich ist, sofern der Eigentümer nicht mehr Tiere
hält, als der Höchstzahl entspricht und sofern der im alten
Stall gehaltene Tierbestand nicht erhöht wurde. Ihr Antrag
sieht nun die Einschränkungen ganz klipp und klar so vor,
dass nur noch Neu- oder Ersatzbauten für bäuerliche
Betriebe oder aber Ausnahmefälle (Versuchsbetriebe, For-
schungsanstalten des Bundes, Verarbeitung von Metzgerei-
abfällen, Nahrungmittelabfälle usw.) darunter fallen würden.
Alle übrigen Betriebe, die bisher auch von der Regelung
erfasst wurden, wären ausgeschlossen. Die Auswirkung, ich
wiederhole es, prima vista, würde eine materielle Enteig-
nung mit all ihren Folgen darstellen. Ich neige zu dieser
Ansicht, bin aber gerne bereit, das noch einmal sehr sorgfäl-
tig abzuklären. Ich kann auch die entstehenden Kosten,
wenn man dem Antrage zustimmt, nicht gewichten.
Ausserdem müssen Sie, wenn Sie das beschliessen, damit
rechnen, dass die bestehenden Ställe, die vielleicht erneu-
rungsbedürftig sind - denken Sie an Hygienevorschriften
und anderes mehr - länger, zu lang, stehen bleiben. Will
man das?
Auf jeden Fall müsste noch mitbedacht werden, Herr Reich-
ling, dass die kleineren Betriebe mit im Verhältnis zur
bewirtschafteten Nutzfläche grösseren Aufstockungen, die
im Rahmen der jetzt gültigen Definition nicht mehr als
bäuerlich Betriebe gelten, auch mitbetroffen wären. Das
könnte für diese Unternehmen den Todesstoss bedeuten.
So wie ich Sie verstanden habe, ist das auf jeden Fall nicht
Ihre Absicht. Sie dachten nur an die total bodenunabhängi-
gen Betriebe.
Loi sur l'agriculture. Modification1598N 25 septembre 1985
Es kommt noch hinzu, dass in der Legehennenhaltung bis
Ende 1991 die bestehenden Batterieställe durch neue Hal-
tungssysteme ersetzt werden müssen. Mit der vorgeschlage-
nen Änderung würde einer grossen Zahl der betroffenen
Betriebe diese Umstellung nicht nur verunmöglicht; die Pro-
duktion würde über kurz oder lang ganz stillgelegt. Das
heutige System der Eierordnung bietet jedoch keine Gewähr
für eine vollumfängliche Verlagerung der Eierproduktion in
bäuerliche Betriebe. Dies wäre aber ja die Hoffnung von
allen, die jetzt hier Änderungen einbringen. Vergessen Sie
nicht, dass nur 24 Prozent der schweizerischen Eierproduk-
tion geschützt sind.
Wenn ich all das gewichte, geht mir dieser Antrag doch zu
weit. Es müssten andere, sicherere Kriterien geschaffen
werden. Vielleicht müsste man sogar so weit-gehen, dass
man sagt: Unser Ziel ist es, den Schutzbereich der Landwirt-
schaftsgesetzgebung enger zu fassen. Was verglichen mit
dem bisherigen Recht nicht mehr darunter fällt, wäre
allenfalls vom Bund zu entschädigen. Es widerspricht unse-
rem Rechtsempfinden, durch solche handstreichartigen
Operationen Leute, die bisher gutgläubig und gestützt auf
vom Parlament getroffene Entscheide sich an dieser Ord-
nung orientierten, von einem Tag auf den anderen um ihre
Rechte zu bringen. Wenn ich das so nuanciert gewichte,
verstehen Sie, dass ich Ihnen doch beantrage, den Antrag
abzulehnen. Wir müssen uns aber im Bundesrat weiter mit
dieser Frage auseinandersetzen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Reichling 37 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 41 Stimmen
Art. 19e Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 19e al. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 19f
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Wird die Abgabe in einem Betrieb erhoben, in dem mehrere
Bewirtschafter Tiere halten, so wird sie von jedem Bewirt-
schafter im Verhältnis der von ihm gehaltenen Tiere zur
gesamten Tierzahl erhoben.
Abs. 3
Die Beiträge werden vorab aus den Abgaben nach Absatz 1
sowie den Preiszuschlägen nach Artikel 19 gedeckt.
Art. 19f
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Lorsque, dans une exploitation, le cheptel est détenu
conjointement par plusieurs exploitants, la taxe sera perçue
sur chacun d'entre eux, proportionnellement au nombre
respectif d'animaux qu'ils détiennent par rapport à l'effectif
total.
Al. 3
Les contributions sont couvertes en premier lieu par le
produit des taxes mentionnées au 1 °
r
alinéa ainsi que par les
suppléments de prix perçus en vertu de l'article 19.
Angenommen - Adopté
Art. 21 Abs. 2, 24a, 41
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 21 al. 2, 24a, 41
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 41 a
Antrag der Kommission
Abs. 1
... als geeignet erwiesen haben. Dabei ist der Eignung der
Sorten für umweltgerechte Produktionsweisen Rechnung
zu tragen.
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 41 a
Proposition de la commission
Al. 1
... dans la liste des variétés. Il s'agira d'établir si les variétés
se prêtent à des méthodes de culture compatibles avec la
protection de l'environnement.
Al. 2 à 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Rüttimann: Am Absatz 3 können wir von der Landwirtschaft
her nicht eitel Freude empfinden. Ich habe jedoch keinen
Streichungsantrag gestellt, weil es sich um eine Kann-For-
mel handelt und weil ich erfahren habe, dass bereits in der
Kommission darüber diskutiert und ein Streichungsantrag
zurückgezogen wurde. Ich greife das Problem deswegen im
Plenum nochmals auf, um vom Departementsvorsteher eine
Erklärung zuhanden des Protokolls zu erbitten, dass sich
dieser Inlandvermehrungsanbau nicht schlussendlich zu
ungunsten der praktizierenden Landwirtschaft auswirkt. Das
mag in Ihren Ohren komisch klingen. Aber die Sortenzucht
für landwirtschaftliche Kulturarten spielt sich ausschliess-
lich im Ausland ab, weil das schweizerische Absatzpotential
für diese kostspieligen Züchtungen zu klein ist. Geglückte
Züchtungen müssen dann in sogenannten Vermehrerbetrie-
ben vermehrt werden. Solche Vermehrerbetriebe gibt es in
der Schweiz aus klimatischen Gründen nur einige wenige im
Tessin. Wenn nun aufgrund von Absatz 3 ausländische
Züchterbetriebe vom EVD verpflichtet würden, die Saatgut-
vermehrung in Lizenz in die Schweiz zu geben, besteht
durchaus die Möglichkeit, dass sie wegen des kleinen
Absatzes darauf verzichten. Damit gingen aber vielleicht
20 000 Schweizer Bauern einer guten oder sogar hervorra-
genden Sortenzüchtung verlustig. Es versteht sich von
selbst, dass so der Schaden ungleich grösser wäre, als wenn
ein schweizerischer Vermehrerbetrieb die Lizenz nicht
erhalten würde.
Ich bitte deshalb den Herrn Departementsvorsteher ein-
dringlich, von dieser Kann-Formel äusserst vorsichtig und
zurückhaltend Gebrauch zu machen.
Bundespräsident Purgier: Ich begreife diese Sorge von Herr
Rüttimann. Zu dieser Frage der Sortenlisten wurden im
Vernehmlassungsverfahren schon ähnliche Bedenken
geäussert. Nach Auffassung der Regierung muss mein
Departement die Aufnahme ausländischer Sorten nötigen-
falls - ich unterstreiche: nötigenfalls - davon abhängig
machen können, dass deren teilweise Vermehrung in der
- September 1985 N
1599
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Schweiz im Interesse der inländischen Saatgutproduktion
gestattet wird. Das drückt ja auch die Kann-Vorschrift aus.
Ich kann Ihnen versichern, Herr Rüttimann, dass wir, wie Sie
es wünschen, die nach den Umständen gebotene Zurück-
haltung üben, also all das abwägen, was jetzt angetönt
wurde. Ich bin ohne weiteres bereit, das hier und auch im
anderen Rat zuzusichern.
Angenommen - Adopté
Art. 41 b, 41 c, 41 d, 107 Abs. 3,112 Abs. 1,117 Abs. 2, Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 41 b, 41 c, 41 d, 107 al. 3,112 al. 1,117 al. 2, eh. Il
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfs 76 Stimmen
Dagegen 6 Stimmen
Postulat der Kommission des Nationalrates
Landwirtschaft. Produktgebundene Beiträge
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob für Selbsthilfe-
massnahmen zur Förderung der Qualität, des Absatzes, zur
Produktionslenkung sowie zur Beratung in einem Produk-
tionszweig und zur Erfüllung der den Produzentenorganisa-
tionen durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Auf-
gaben die Erhebung von produktgebundenen Beiträgen
bewilligt werden kann, wenn die Mehrheit der gesamt-
schweizerisch massgeblichen Organisationen eines Produk-
tezweiges einen gemeinsamen Antrag stellt. Dabei hätte der
Bundesrat im Einvernehmen mit den Produzentenorganisa-
tionen die Höchstsätze für die produktgebundenen Beiträge
festzulegen.
Postulat de la commission du Conseil national
Agriculture. Contributions en faveur de mesures d'en-
traide
Le Conseil fédéral est invité à examiner si, à condition que la
majorité des organisations responsables au niveau national
des différentes branches de production soumettent une
proposition conjointe, on peut autoriser le prélèvement de
contributions liées aux produits, en faveur de mesures d'en-
traide destinées aux fins suivantes: promouvoir la qualité et
le placement des produits, orienter la production, assurer la
vulgarisation et permettre aux organisations de producteurs
d'accomplir les tâches qui leur incombent en vertu des lois
et des ordonnances. D'entente avec les organisations de
producteurs, le Conseil fédéral fixerait alors les montants
maximums des contributions liées aux produits.
M. Thévoz, rapporteur: M. Nef a déposé ce postulat, qui vise
à obtenir de la part des agriculteurs un peu plus d'entraide,
notamment de la part des engraisseurs de porcs. Pourquoi?
Il existe à Sempach, au bord d'un lac célèbre, une station de
recherche pour l'engraissement des porcs, et une station
qui a aussi pour but d'améliorer les conditons d'hygiène de
cet engraissement. Ces deux établissements ne sont actuel-
lement qu'à la charge d'un petit nombre de producteurs, et
beaucoup d'autres en profitent. La proposition de M. Nef
vise à faire en sorte que tous les engraisseurs de porc soient
astreints, par une contribution modeste, à financer l'entre-
tien de ces deux centrales.
La commission a estimé cette proposition judicieuse, et
nous l'avons adoptée par 16 voix sans opposition. C'est dire
qu'elle nous paraît vraiment raisonnable, et je vous prie de
l'accepter.
Risi-Schwyz: Der Bundesrat soll prüfen, ob und in welcher
Höhe ein Solidaritätsabzug für Selbsthilfemassnahmen
gewährt werden soll. Wir haben dieses Postulat einstimmig
beschlossen, und ich bitte Sie, es zu überweisen.
Bundespräsident Purgier: Ende gut, alles gut: Jal
Überwiesen - Transmis
Abschreibung - Classement
Der Rat schreibt die Motionen 82.348 und 82.359, Lenkung
der Fleisch- und Eierproduktion, stillschweigend ab.
Schluss der Sitzung um 00.05 Uhr
La séance est levée à 00 h 05
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Landwirtschaftsgesetz. Änderung
Loi sur l'agriculture. Modification
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.09.1985 - 20:30
Date
Data
Seite
1578-1599
Page
Pagina
Ref. No
20 013 735
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