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CH_VB_001Ch Vb28.11.1983Originalquelle öffnen →
Exposition universelle de Tsukuba. Participation594 28 novembre 1983 l'éloquence éphémère». Je n'ai donc absolument rien à' ajouter au remarquable rapport de votre rapporteur, M. Mu- heim. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil passe sans opposition à la discussion du projet Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art.1 und 2 Titre et préambule, art.1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 41 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 83.066 Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Oktober 1983 (BBI IV, 37) Message et projet d'arrêté du 3 octobre 1983 (FF IV, 37) Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Muheim, Berichterstatter: Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, dass von März bis September 1985 in Tsukuba (Japan) eine Weltaus- stellung stattfindet. Unser Land wurde hierzu eingeladen. Der Bundesrat wünscht, dass das Parlament ihm einen entsprechenden Kredit eröffnet, um die genannte Einladung substantiell annehmen zu können. Ausstellungsthema ist vor allem das Problem der «Verbesserung der Lebensquali- tät». Für die Schweiz sind etwa 1000 Quadratmeter Ausstel- lungsfläche vorgesehen. Es wird ein Restaurant betrieben, in dem wohl gute und beste Schweizer Weine serviert wer- den wollen. Das Zentrale ist aber das Rundkino, in dem ein Film von etwa 20 Minuten Dauer mit dem Titel «Swisso- rama» in moderner Technik, ein Rundum-Film, zur Darstel- lung kommen soll. Sie finden weitere Details in der Bot- schaft. Namens der Kommission geht es an der heutigen Beratung vor allem darum, dieses Geschäft zu würdigen und zu wer- ten. Ich tue dies unter fünf Titeln:
Ist diese Vorlage eine richtige Fortsetzung unserer allgemeinen Politik?
Welches sind die besonderen Aspekte?
Rechtliche Grundlagen.
Finanzielle Folgen.
Andere Aktivitäten ähnlicher Art.
Wir betrachten es seit je als Aufgabe des Staates, und zwar des Bundes, bei der allgemeinen Landeswerbung mit- zuwirken. Wo es nicht oder nicht ausschliesslich um kom- merzielle Zwecke geht, soll der Staat ganz oder teilweise mitwirken. Dieser Grundsatz gilt auch hier. Kommt dazu, dass das angesprochene Ausstellungsthema der eidgenös- sischen politischen Denkweise durchaus entspricht. Ich zitiere für viele andere ein paar Sätze, mit denen der Bun- desrat die Sache darlegt (Seite 6, Randziffer 212 der Bot- schaft): Der Bundesrat erklärt, dass die Art und Weise, wie die schweizerische Bevölkerung sich der verschiedenarti- gen, zum Teil sehr schwierigen Umwelt angepasst und ihr Leben eingerichtet habe, nach Ansicht der Veranstalter ein Vorbild im Sinne des Ausstellungsthemas sei. Wir liegen dabei in der guten Fortsetzung der eidgenössischen Politik. Kommt dazu der Ort Japan: eine wichtige Gegend, eine bevölkerungsreiche Gegend, dazu ein Volk, das nach Schät- zungen zuständiger Leute etwa mit 20 Millionen Menschen diese Ausstellung besuchen soll. Ich meine ganz allgemein: Der ostasiatische Raum dürfte unser Interesse noch mehr und mehr finden. Eine gewisse Vertiefung der Beziehungen Schweiz-^Japan, vielleicht auch im umgekehrten Sinn, ist durchaus erstrebenswert und meines Erachtens absolut notwendig. Die Durchführung der Schweizer Beteiligung scheint ratio- nell geplant zu sein. Die Zentrale für Handelsförderung - also eine Institution, die von weltweiten Beziehungen etwas versteht- ist mit der Durchführung beauftragt. Die Konsulta- tivkommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland konnte ihre Auffassung zur Ausstellung und zu unserer Mitwirkung in positivem Sinne abgeben. Schlussfolgerung: Diese Vorlage liegt in der richtigen politischen Richtung.
Etwas delikat dürfte die Bemerkung sein, wonach wir Schweizer uns in Japan nicht ohne weiteres mit unseren eigenen traditionellen Kulturvorstellungen präsent machen können. Es wird dringend notwendig sein, dass unsere verantwortlichen Leute die Denkweise, die Traditionen, ja die völlig andere Kulturwelt der Japaner und der Gegend des Fernen Ostens überhaupt genauestens studieren, um unsere Präsentation nicht so darzustellen, dass wir daran Freude und Verständnis hätten, sondern dass eben die Japaner unsere Präsentation in ihrer Denkweise, mit ihrer Art des intellektuellen, geschichtlichen und philosophi- schen Lebens richtig erfassen können. Mir scheint, dass hier eine ganz wichtige Aufgabe gestellt ist für all jene, welche die Verantwortung bei der Durchführung dieses Auftrages zu übernehmen haben.
Zum Rechtlichen: Bezüglich des internationalen Rechtes steht fest, dass im Jahre 1928 in Paris eine Übereinkunft über die internationalen Ausstellungen abgeschlossen wurde. Die Schweiz bildet mit 45 anderen Staaten zusam- men Teil dieses internationalen Abkommens. Es handelt sich bei der Ausstellung Tsukuba um eine sogenannte Spe- zialausstellung, die durch unsere Behörden beurteilt und auf unser Interesse hin analysiert werden musste. Eines steht nun fest: Diese Ausstellung ist für die Schweiz ohne kommerzielle Ziele, mindestens nicht mit unmittelbaren kommerziellen Absichten. Das führt denn auch dazu, dass die Wirtschaft ihre Güter, ihre fortschrittliche Technik und ihre Höchstleistungen nicht präsentieren kann. Daher hat der Bundesfinanzhaushalt sämtliche Kosten zu über- nehmen. Bezüglich der nationalen Verfassungsgrundlage: Hier gilt die Feststellung, dass wir die bisherige Praxis fortführen. Dies bedeutet, dass wir uns mit einer verfassungsmässigen Grundlage befriedigt erklären. Vielleicht wird aber in abseh- barer Zeit eine Gesetzesvorlage die Ergänzung der Verfas- sung und deren Präzisierung anstreben müssen. Die klassischen Juristen der verschiedenen Departemente sind sich über die Lösung der Verfassungs- und Gesetzes- grundlagen noch nicht abschliessend einig. Ich glaube, das Parlament darf mit gutem Gewissen - vorläufig einmal - nach der bisherigen Praxis verfahren.
Finanzielle Folgen: Wir sollen einen Verpflichtungskredit von 4,9 Millionen Franken sprechen. Die Zahlungskredite werden dann über das Budget in jenen Jahren oder in jenem Jahr präsentiert, wenn die Zahlung erfolgen muss. Der wich- tige Beschluss wird also heute gefasst. Es ist daher nicht denkbar, dass bei der Budgetberatung eine andere Auffas- sung vertreten werden könnte. Das entspricht dem Wesen der Verpflichtungskredite. Wenn sie einmal gesprochen sind, ist der Bundesrat zu handeln ermächtigt und befugt.
Zwei kleine Bemerkungen: Im Jahre 1986 wird in Vancou- ver/Kanada eine Weltausstellung stattfinden. Dort wird sich die Schweizer Wirtschaft zum Teil engagieren können. Wir
November 1983 595 Familienzulagen in der Landwirtschaft müssen somit eine Botschaft mit Beschlussesentwurf erwar- ten, den wir hier zu gegebener Zeit behandeln werden. Die Gesamtkosten für Vancouver sind auf etwa 4,2 Millionen Franken geschätzt. Die Wirtschaft wird etwa 1 Million zu leisten haben. Wir denken heute daran, dass (wenn die heutige Vorlage positiv verabschiedet sein wird) wir in absehbarer Zeit für die kanadische Weltausstellung eine weitere Kreditleistung zu beraten haben. Eine zweite Bemerkung (sie ist innenpolitischer Art): Im Jahre 1991 wird die Siebenjahrhundertfeier unserer Eidge- nossenschaft stattfinden. Das ist ein Ereignis, das für den Bund wiederum Kosten, Einsatz und auch Engagement brin- gen wird. Ich bitte Sie, auch diese zukünftige Ausgabe mit in Ihre Entscheidfindung einzubeziehen. Ich schliesse: Die Kommission ist angesichts all dieser Gedankengänge zur Auffassung gelangt, dass Sie auf die Vorlage eintreten und sie in globo annehmen sollen. Auch hier war die Kommission einstimmig. Als Sprecher der Kom- mission verweise ich Sie auf Seite 13 der Botschaft und bitte Sie, diesen Bundesbeschluss zu akzeptieren. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil passe sans opposition à la discussion des articles Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art.1 und 2 Titre et préambule, art.1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 41 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat - Au Conseil national Schluss der Sitzung um 18.30 Uhr La séance est levée à 18 h 30 #ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Dienstag, 29. November 1983, Vormittag Mardi 29 novembre 1983, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: M. Debétaz 83.067 Familienzulagen in der Landwirtschaft. Änderung des Bundesgesetzes Allocations familiales dans l'agriculture. Révision de la loi Botschaft und Gesetzentwurf vom 14.September 1983 (BBI IV, 205) Message et projet de'loi du 14 septembre 1983 (FF IV, 213) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Gerber, Berichterstatter: An landwirtschaftliche Arbeitneh- mer sowie an Kleinbauern zu Berg und Tal werden Familien- zulagen ausgerichtet. Für die landwirtschaftlichen Arbeit- nehmer bestehen die Familienzulagen aus Kinderzulagen und einer Haushaltungszulage. Für die Kleinbauern besteht die Familienzulage in Kinderzulagen. Die Kinderzulagen betragen heute pro Monat im Talgebiet 60 Franken für die ersten beiden Kinder und 70 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Im Berggebiet gelangen um 10 Franken höhere Ansätze zur Ausrichtung. Die Haushaltungszulage beträgt 100 Franken pro Monat. Die Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer werden zum Teil durch Arbeitgeberbeiträge, bestehend aus 2 Prozent der Lohn- summe, finanziert. Dieser Betrag soll belassen werden. Der Rest sowie die Kinderzülagen an Kleinbauern werden zu zwei Dritteln vom Bund und zu .einem Drittel von den Kanto- nen getragen. Für die Anspruchsberechtigung von haupt- und nebenberuflichen Kleinbauern besteht eine obere Ein- kommensgrenze, die 22 000 Franken pro Jahr zuzüglich 3000 Franken je Kind beträgt. Die Familienzulagen in der Landwirtschaft kommen also wirtschaftlich sehr schwachen Bevölkerungsteilen zugute. Durch parlamentarische Vorstösse und Eingaben von Wirt- schaftsorganisationen sind folgende Revisionsbegehren gestellt worden: I.Ausrichtung von Haushaltungszulagen an Kleinbauern; 2. Erhöhung der Einkommensgrenzen;
flexible Gestaltung der Einkommensgrenze; 4. Erhöhung der Ansätze für Kinder- und Haushaltungszulagen;
Beschränkung der Zulageberechtigung auf Arbeitnehmer in bäuerlichen Betrieben. Zu den vorliegenden Begehren möchte ich kurz Stellung nehmen: Zum Punkt 1, Ausrichtung von Haushaltungszulagen an Kleinbauern: Dieser Problemkreis ist nicht neu und wurde schon früher im Parlament behandelt. Der Bundesrat und Ihre Kommission lehnen diese Forderung ab. Die Lebensver- hältnisse der Landwirte liegen anders als diejenigen der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer. Der'Landwirt verfügt im allgemeinen über eine Wohnung im eigenen Haus und kann zahlreiche Artikel des täglichen Bedarfs aus dem eigenen Betrieb beziehen. Aus finanziellen Gründen muss das Hauptaugenmerk auf die Ausrichtung von Kinderzulagen gelegt werden, die die gleiche Funktion erfüllen wie eine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.066 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.11.1983 - 17:00 Date Data Seite 594-595 Page Pagina Ref. No 20 012 150 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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