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Début de l'année scolaire. Initiative populaire462 19 septembre 1984 #ST# 79.043 ZGB. Ehewirkungen und Güterrecht Code civil. Effets du mariage et régime matrimonial Siehe Seite 148 hiervor- Voir page 148 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. September 1984 Décision du Conseil national du 17 septembre 1984 Differenzen - Divergences Art. 216 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 216 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat diese Woche bei allen wesentlichen Differenzen unserem Rat zugestimmt. Geblieben sind drei mehr oder weniger formelle bzw. redak- tionelle Unterschiede. Unsere Kommission hat sich heute damit befasst und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat bei diesen kleinen Differenzen zuzustimmen. Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 216 Absatz 3. Es geht um die Möglichkeit des überlebenden Ehegatten, die Nutzniessung oder ein Wohnrecht am Haus oder an der Wohnung zu verlangen, die dem Ehegatten gehört hatte und worin die beiden Ehegatten gelebt haben. Der Absatz 3' schliesst diese Möglichkeit aus, wenn es sich um Räumlich- keiten handelt, in denen der Erblasser einen Beruf oder ein Gewerbe ausübte und die ein Nachkomme zu dessen Wei- terführung benötigt. Soweit besteht zwischen den Räten keine Differenz. Der Nationalrat fügte in Übernahme des ursprünglichen Textes des Bundesrates folgende Präzisierung hinzu. «Die Vorschriften des bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbe- halten.» Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- rates zuzustimmen. Bundesrat Friedrich: Ich muss, damit Klarheit besteht, eine Erklärung abgeben: Dieser Vorbehalt des bäuerlichen Erb- rechtes stand ursprünglich in der bundesrätlichen Version und ist dann weggefallen. Der Text des Nationalrates hat zur Folge, dass nur die Nachkommen geschützt werden und nicht auch die weiteren Erben. Das bäuerliche Erbrecht schützt aber auch die weiteren Erben, und wir wollen nicht mit dem Güterrecht gewissermassen das bäuerliche Erb- recht unterlaufen. Angenommen - Adopté Art. 231, Randtitel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 231, titre marginal Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Cavelty, Berichterstatter: Die zweite Differenz betrifft das Marginale bei Artikel 231. Nach unserer Fassung hiess das Marginale «Eigengutschulden», und der Nationalrat modifi- zierte nun dieses Wort zu «Eigenschulden». Die Kommis- sion ist ebenfalls einstimmig für Zustimmung zum Natio- nalrat. Angenommen - Adopté Art. 612a Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 612a al. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Cavelty, Berichterstatter: Hier geht es um die gleiche Zufü- gung wie bei Artikel 216 Absatz 3. «Die Vorschriften des bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbehalten.» Wir sind auch hier einstimmig in der Zustimmung zum Nationalrat. Angenommen - Adopté Cavelty, Berichterstatter: Damit sind sämtliche Differenzen bereinigt. Das Gesetz kann am Schluss dieser Session der Schlussabstimmung unterbreitet werden. Dies gibt mir Gele- genheit, Herrn Bundesrat Furgler, der dieses Vorhaben begann, und Herrn Bundesrat Friedrich, der es vollendete, und ihren Mitarbeitern für die grosse und wichtige Arbeit herzlich zu danken. #ST# 83.061 Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1983 (BBI III. 761) Message et projet d'arrêté du 17 août 1983 (FF III, 789) Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1984 Décision du Conseil national du 21 mars 1984 Antrag der Kommission Mehrheit Art. 2 Abs. 2 Art. 27 Abs. 3bis Für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts beginnt das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September. Minderheit (Stucki) Art. 2 Streichen Art. 3 ... die Volksinitiative zu verwerfen. (Rest des Artikels strei- chen) Proposition de la commission Majorité Art. 2 al. 2 Art. 27 al. 3° !s Pendant la période de la scolarité obligatoire, l'année sco- laire débute entre la mi-août et la mi-septembre. Minorité (Stucki) Art. 2 Biffer Art. 3 ... de rejeter l'initiative populaire. (Biffer le reste de l'article)
Début de l'année scolaire. Initiative populaire 464 19 septembre 1984 gen bleiben gemäss der Botschaft unverändert. Der entspre- chende Antrag der Kommission wurde Ihnen ausgeteilt. Herr Bundesrat Egli als Departementvorsteher hat diesem Vorschlag der Kommission zugestimmt. Es ist dabei zu beachten, dass mit der Zustimmung des Ständerates zu diesem Vorschlag der Kommission eine Differenz zum Nationalrat geschaffen wird. Sie dürfte jedoch kaum schwer- wiegender Natur sein. Obschon mit einiger Sicherheit behauptet werden kann, die vom Bundesrat gewählte For- mulierung hätte keine Zweifel offengelassen, hat die Kom- mission der Formulierung, wie sie nun vorliegt, zugestimmt. Das Schuljahr soll also für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts zwischen Mitte August und Mitte Septem- ber beginnen. Der Schulanfang ausserhalb der obligatori- schen Schulzeit wird sich logischerweise nach dem Beginn bzw. nach dem Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Die 13 Kantone mit Herbstschulanfang würden in diesem Punkt wahrscheinlich kaum ein negatives Beispiel oder eine Unklarheit aus der Vergangenheit anführen können. Präzise Gesetzestexte sind wichtig, aber ich meine, ohne die Ver- nunft kommen wir trotzdem nicht aus. Noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Gegenan- trag des Bundesrates. Er beantragt den Schuljahresbeginn zwischen Mitte August und Mitte September. Nachdem in der ganzen Welt, mit Ausnahme von Japan, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz (mit 13 Kantonen) der Herbstschulbeginn eingeführt ist, wäre es unerklärlich, wenn wir nicht auch diesen Termin anvisieren würden. Übri- gens würde das Fürstentum Liechtenstein, welches sich ja bildungspolitisch stark an die Schweiz anlehnt, zusammen mit der Ostschweiz ohne Zweifel auch auf den Herbstschul- anfang umstellen. Der Bundesrat hat in den Übergangsbestimmungen eine Frist von fünf Jahren für die Umstellung vorgesehen. Auf- grund der Erfahrung sollte diese Frist vollauf genügen, denn die Umstellung lässt sich auch in einem grossen Kanton relativ leicht durchführen. In unserer Kommission hat die Vorlage nicht einhellige Zustimmung gefunden. Vermutlich aus grundsätzlichen Überlegungen konnten einige Herren der Vorlage nicht zustimmen. So wurde der neuformulierte Gegenantrag des Bundesrates mit 7 zu 4 Stimmen gutgeheissen, und in der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt. Einstimmig hat jedoch die Kommission beschlossen, Ihnen zu beantragen, die Standesinitiativen der Kantone Zug, Schwyz und Luzern abzuschreiben. Die parlamentarische Initiative Merz steht nach Geschäftsverkehrsgesetz nicht mehr zur Diskussion. Sie wurde im Nationalrat bereits abge- lehnt und ist somit von der Geschäftsliste gestrichen. Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission folgende Anträge stellen: Zum Eintreten auf die Vorlage habe ich keinen Antrag zu stellen. Es ist obligatorisch. Die Vorlage, wie sie von der Kommissionsmehrheit verabschiedet wor- den ist, möchte ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission zur Annahme empfehlen. Sie haben auch bereits festgestellt, dass Herr Kollege Stucki zu Artikel 2 und 3 einen Minderheitsantrag eingereicht hat. Ich gestatte mir, mich nach der Begründung dieses Antra- ges noch kurz zum Wort zu melden. Stucki, Sprecher der Minderheit: Namens der Kommissions- minderheit beantrage ich Ihnen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten, also dann in der Detailberatung den Arti- kel 2 zu streichen, und zugleich bezüglich der Volksinitiative bei der negativen Abstimmungsempfehlung zu bleiben. Ausgangspunkt für die Beurteilung, die Begründung des Kommissionsminderheitsantrages bilden die in vier von 13 Kantonen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren, stattgefundenen Volksabstimmungen. In den Kantonen Schwyz, Aargau, Bern und Zürich haben sich die Stimmbe- rechtigten zur Einführung des Herbstschulbeginns äussern können. Die Volksentscheidungen waren deutlich negativ, das Berner Resultat im Verhältnis 2 zu 1 sogar sehr deutlich. In Zürich ergab sich im Jahre 1972 aufgrund einer Volksin- itiative ein ebenso deutliches Resultat, nachdem ein Jahr zuvor knapp das Gegenteil beschlossen worden war. Zehn Jahre später, 1982, kam es in einem zweiten Anlauf, trotz einem positiven Antrag von Regierungsrat und Kantonsrat, auf den Herbstschulbeginn zu wechseln, nochmals zu einer klaren Verwerfung. Ich glaube, dass wir an dieser Sachlage nicht einfach vorbei- sehen dürfen, wenn wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, neben dem Volk vorbeizupolitisieren. Damit würden wir den Eindruck erwecken, als ob diese klaren Entschei- dungen namentlich von Bern und Zürich schlichtweg über- gangen werden. Jedenfalls lassen die Volksentscheidungen in den erwähnten vier Kantonen erkennen, dass offenbar bei all jenen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren, dieser Schulbeginn tiefer verwurzelt ist, als dies von den Koordinationsbefürwortern, den Befürwortern des heutigen Gegenvorschlages, angenommen wird. Die Sorge um die Gefährdung des seit Jahrzehnten Vertrauten, des Gewach- senen, des Bewährten im Volksschulbereich war in den erwähnten Abstimmungen deutlich spürbar. Mir scheint, dass traditionell gewachsene regionale Entwicklungen entsprechend respektiert und ernst genommen werden müssen. Die zum Teil zehn Jahre auseinanderliegenden Volksent- scheide zeigen deutlich, dass anstelle eines schulpoliti- schen Reifeprozesses mit wachsender Zustimmung zur Koordination - was man vielerorts gewünscht hat in dieser Frage - ein gleichbleibender, wenn nicht sogar verhärterter Dauerwiderstand entstanden ist, ein Widerstand, der zwei- fellos seine tiefere Ursache hat im Misstrauen gegen alle als zentral istisch empfundenen Massnahmen der letzten Jahr- zehnte. DieSensibilisierung gegen den wachsenden Zentra- lisierungstrend ist eine Realität, die einfach spürbar ist und sich zunehmend auch in den Kantonen manifestiert. Nach meiner Meinung ist diese Tendenz nicht zuletzt auch ein Stück weit die Triebfeder für die Bereitschaft der Kantone, beispielsweise im Rahmen der Aufgabenteilung wieder ver- mehrte Verantwortungen zu übernehmen. Ein zweiter Punkt: Wie steht es nun mit der praktischen Notwendigkeit, den Schuljahresbeginn zu koordinieren, d. h. den Spätsommerbeginn für alle Kantone vom Bund aus verbindlich zu erklären? Von den Befürwortern wird allge- mein anerkannt - wir haben es jetzt auch vom Herrn Kom- missionspräsidenten gehört -, dass nur organisatorische Fragen eine Rolle spielen. Besondere pädagogische Argu- mente können weder für die eine noch die andere Lösung ins Feld geführt werden. Von den Befürwortern des Gegen- vorschlages wird ausserdem anerkannt, dass es im Koordi- nationsbereich unserer Volksschulen wichtigere Probleme gäbe als ausgerechnet die Frage des Schuljahresbeginns. Das ist auch unsere Meinung. Die echten Probleme liegen vielmehr bei den unterschiedlichen Schultypen, Lehrplänen und Lehrmitteln, bei den abweichenden Übertrittsverfahren und dem unterschiedlichen Beginn beispielsweise auch des Fremdsprachenunterrichts usw. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu stellen, ob die oft genannte Zahl der Schüler, welche während ihrer Volksschulzeit einmal die Schule wechseln müssen, tatsäch- lich stimmt. Im Nationalrat wurde bei der Behandlung dieser Vorlage zum Beispiel behauptet, dass ungefähr 10 Prozent der Kinder während ihrer Volksschulzeit die Schule einmal wechseln müssten. Diese Aussage ist natürlich unvollstän- dig und auch in den Schlussfolgerungen etwas irreführend, da von den erwähnten 10 Prozent nachgewiesenermassen nur 1 Prozent das Kantonsgebiet wechselt und nur etwa die Hälfte davon - also ungefähr 0,5 Prozent - die Nachteile des Wechsels vom Frühjahrs- zum Herbstschulbeginn bzw. umgekehrt erdulden müssen. Dritter Punkt: Abwägung von Vor- und Nachteilen. Natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Vereinheitlichung des Schuljahres zweifellos Vorteile hätte. Wir haben das vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört. Sie hat aber auch gewichtige Nachteile, die nicht einfach übergangen werden dürfen. Die Vereinheitlichung nur als Vorteil hinzu- stellen, bedeutet meines Erachtens eine unzulässige Verall-
Début de l'année scolaire. Initiative populaire 466 19 septembre 1984 Troisièmement: il y a dans cette affaire une question de principe. Je viens de dire que le contre-projet était médiocre. Pourquoi le Conseil fédéral et la majorité de la commission l'ont-ils néanmoins présenté? Ils lui trouvent une certaine utilité. Laquelle? Ils veulent favoriser la liberté d'établisse- ment, la libre circulation des personnes, des familles à travers notre pays, la «Freizügigkeit». C'est le but visé par le contre-projet. Dans votre message, je lis la phrase suivante: «Les changements de domicile d'un canton à l'autre ne devraient pas être rendus plus compliqués encore par des obstacles inutiles.» Des obstacles inutilesl Le texte allemand dit bien: «unnötige Hindernisse». Voilà où nous en sommes, la disparité des lois cantonales, ce sont maintenant des obstacles inutiles, des «unnötige Hindernisse». C'est ainsi que vous les traitez. Quelles condescendance à l'égard du fédéralisme, j'allais dire quel mépris! La libre circulation, c'est évidemment un bien précieux. Nous avons beaucoup combattu au XIX e siècle pour l'obte- nir. Mais vous devez aussi convenir qu'elle contient, en germe, la négation du fédéralisme; on circule beaucoup mieux dans un espace juridique tout à fait unifié. La liberté d'établissement, comme d'ailleurs aussi l'idée d'égalité, sont des principes unitaires, unificateurs. Ils vous poussent aujourd'hui à unifier la rentrée scolaire. Ils vous pousseront un jour, avec le même raisonnement, à unifier les pro- grammes et les livres. Et, comme on ne peut pas non plus négliger les questions d'argent, ils vous conduiront à unifier les allocations pour enfants. Et puis, vous verrez, vous finirez, avec cet état d'esprit, par unifier l'impôt. On dit, aujourd'hui, l'harmonisation fiscale formelle! Un jour, au nom de la liberté d'établissement, de la libre circulation, au nom du principe d'égalité, vous viendrez à l'harmonisation fiscale matérielle. Vous me direz que la population veut cela, qu'elle ne sent plus le fédéralisme. C'est possible que la population veuille cela, qu'elle ne sente plus le fédéralisme. Mais c'est à elle de le dire. C'est elle qui le dira, quand elle se prononcera sur cette initiative. Il n'appartient pas au Conseil des Etats, intimement lié par son origine, par sa composition, par ses traditions, à notre structure federative, de se faire le fourrier de l'unification scolaire. Quatrièmement: on nous a rebattu les oreilles avec cette histoire de concordat. C'est vrai que le concordat de 1970 n'a pas eu le succès que ses auteurs en attendaient. Il a été voulu national, il a fini par n'être que régional. Mais c'est avoir une très curieuse idée du concordat, instrument con- tractuel par excellence, que de dire à la minorité des can- tons qui ne veulent pas s'y soumettre: si vous n'y adhérez pas, nous vous l'imposerons par une règle fédérale. Avec cette révision de la constitution, vous transformez les lois constitutionnelles en des décisions de force obligatoire générale des conventions des cantons. Si je pouvais, je le dirais en allemand: «Sie funktionieren die Verfassungs- änderung in eine Art Allgemeinverbindlicherklärung der interkantonalen Konkordate um.» Techniquement, c'est possible, je le sais. Juridiquement, c'est permis. Mais, politi- quement, je trouve que c'est malsain. Je n'ai aucun plaisir à voir cette sorte d'expédition punitive que les cantons petits et moyens entreprennent contre Zurich et Berne, simple- ment parce qu'ils ont osé dire non à la rentrée d'automne. Cinquième et dernière raison: j'ai dit que le canton de Neuchâtel a la rentrée d'automne. Il a adhéré au concordat; il a fait le passage il y a douze ans et il s'en est bien accommodé; nous n'en sommes pas mécontents. Et puis je sais bien qu'en Suisse, il y a beaucoup de cantons qui ont la rentrée d'automne. C'est à eux que j'aimerais m'adresser maintenant, plus exactement aux représentants de ces can- tons, et je voudrais leur dire: mes chers collègues, tâchez de faire un effort d'imagination, supposez que ce soit l'inverse qui se produise aujourd'hui et qu'on vous propose d'unifier la rentrée au printemps. Que diriez-vous? J'aimerais bien savoir ce qu'on en penserait en Suisse française, dans mon canton en particulier. On dirait que c'est un coup de force, un outrage, une humiliation que la Suisse alémanique inflige à la Suisse française. Eh bien, j'ai, comme vous, dans mon enfance, appris un sage précepte de morale: Ne faites pas aux autres ce que vous ne voudriez pas qu'ils vous fassent. J'aimerais que vous pensiez à ce précepte. Si vous y pensez, vous vous conformerez à la proposition de M. Stucki, vous n'accepterez pas le contre-projet et vous recommanderez de voter non à l'initiative. Gerber: Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Proble- matik des Schuljahresbeginns im Kanton Bern: 1972 haben die Stimmbürger des Kantons Bern die Verlegung des Schuljahresbeginns auf den Spätsommer mit rund 97 000 Nein gegen 53 000 Ja verworfen. So eindeutig die Verwer- fung der Vorlage im deutschsprachigen Kantonsteil war, so eindeutig war die Annahme im französischsprachigen Teil. In der damals brisanten politischen Situation konnte der klare Entscheid der französischsprachigen Region nicht ein- fach übergangen werden, zumal man sich unter dem Stich- wort «Ecole romande» sammelte und im Grossen Rat mit Nachdruck eine Sonderregelung für den Berner Jura und Biel forderte. Noch im gleichen Jahr verabschiedete der Grosse Rat ein Dekret, das dem französischsprachigen Kan- tonsteil die Einführung des Spätsommerschulbeginns ermöglichte. Seit diesem Zeitpunkt kennt der Kanton Bern für seinen deutschsprachigen Teil den Frühjahrs- und für den französischsprachigen Teil den Spätsommerschulbe- ginn. Eine zweite Gesetzesvorlage zur Einführung des Spät- sommerschulbeginns wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1982 mit 163 000 Nein gegen 85 000 Ja erneut klar verworfen, wobei sich auch diesmal die französischspra- chige Bevölkerung für die Beibehaltung des Spätsommer- schulbeginns und die deutschsprachige Bevölkerung für die Beibehaltung des Frühjahrschulbeginns ausgesprochen hat. Es ist offensichtlich, dass die Spaltung des Kantons in der Frage des Schuljahresbeginns für die Region Biel - vor allem für Biel selber - und die angrenzenden französisch- sprachigen Gemeinden Schwierigkeiten bringt. Die haupt- sächlichsten Probleme sind nicht in erster Linie bei der obligatorischen Schulzeit zu finden, sondern beim Über- gang von der Volksschule in die Berufs- und andere weiter- führende Schulen. In der Region und Stadt Biel beginnen Schüler im gleichen Schulhaus zu verschiedenen Jahreszei- ten das Schuljahr, müssen französischsprachige Schüler vorzeitig aus der obligatorischen Schulzeit entlassen wer- den, damit sie die Berufslehre und Schule im Frühjahr beginnen können. Für den Übertritt in eine höhere Mittel- schule ergeben sich die gleichen Probleme. Weiter besu- chen über tausend Berufsschüler aus Kantonen mit Spät- sommerbeginn bernische Berufsschulen. Sie alle haben An- schlussschwierigkeiten. Die soeben aufgeführten Schwierigkeiten dürfen nicht baga- tellisiert werden. Sie sind aber auch nicht unüberwindbar. Das ist aus der Sicht des Kantons Bern die eine Seite der Medaille. Die Kehrseite zeigt nun aber, dass die kantonale Eigenständigkeit im Bildungswesen für viele ein unverzicht- barer Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer Eigentümlichkeit darstellt. Die negativen Volksentscheide von 1972 und 1982 lassen erkennen, dass der Frühjahres- schulbeginn bei vielen Bürgern tiefer verwurzelt ist, als dies von den Koordinationsbefürwortern angenommen wird. Die Sorge um die Gefährdung des Eigenen, des Gewachsenen und des Bewährten wird deutlich spürbar. Hier möchte ich das, was Kollege Stucki angeführt hat, sehr unterstreichen. An Stelle eines Reifungsprozesses mit wachsender Zustim- mung zur Koordination ist in meinem Kanton eher ein gleichbleibender, entschlossener Widerstand geblieben. Persönlich bin ich der Meinung, dass sich der Föderalismus im Volksschulwesen bewährt hat und der kulturellen Eigen- art der Schweiz und den Bedürfnissen der Schule am besten gerecht wird. Die Eigenständigkeit der Kantone und die grossen Kompetenzen der Gemeinden erlauben flexible Lösungen und eine ständige Erneuerung der Schule von der Basis her. Die Grenzen der absoluten Selbständigkeit sind dort gesetzt, wo der einzelne Kanton durch die anfallenden Aufgaben überfordert ist und wo die Unterschiede im Schul-
Début de l'année scolaire. Initiative populaire468 19 septembre 1984 wie viele gescheite Leute allen Ernstes behaupten können, der Frühjahrsschulbeginn trage der Psyche des Kindes viel besser Rechnung als der Herbstschulbeginn. Die wohl weit über 100 Millionen Kinder in Europa, die den Spätsommer- schulbeginn kennen, sind eindrücklicher Beweis dafür, dass ein Kind nicht mit einer Pflanze zu vergleichen ist, die im Frühling erwacht und zu blühen beginnt und im Herbst abstirbt. Solche Vergleiche wurden und werden allen Ern- stes angestellt. Ich glaube, uns hier ist es wohl allen klar, dass es nur noch darum gehen kann, ob der Schulbeginn in der Schweiz über die Verfassung zwingend vereinheitlicht werden soll oder nicht. Der Spätsommerschulbeginn wird dabei als Lösung nicht mehr durch den Frühjahrsschulbeginn ersetzt werden. Das an sich nicht weltbewegende Thema hat in unserem Lande schon viele Diskussionen genährt und auch viel Drucker- schwärze verbraucht. Das Konkordat über die Schulkoordi- nation von 1970, mit dem Ziel, einen einheitlichen Spätsom- merschulbeginn einzuführen, führte nicht zum erhofften Erfolg. Es brauchte eine Initiative, um den Volkswillen in dieser Frage vor die verantwortlichen Behörden in Bund und Kantonen zu tragen. Heute werden eigentlich nur noch föderalistische Argu- mente gegen eine in der Bundesverfassung verankerte Schulbeginnregelung eingebracht. Diese Argumente gilt es natürlich in dieser Kleinen Kammer ernst zu nehmen. Die Frage stellt sich lediglich, ob sie berechtigt sind. Wir leben heute in einer Zeit, in der immer wieder - gerade vom Arbeitnehmer - Mobilität verlangt wird. Die Wirtschaft, die sich nie besonders um föderalistische Belange kümmerte, erachtet die Mobilität als selbstverständlich. Wir sprechen heute auch viel von Dezentralisierung der Bundesverwal- tung, was zwangsläufig den Wohnsitzwechsel vieler Fami- lien mit sich bringen würde. Die Sesshaftigkeit hat - verur- sacht durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahr- zehnte - für viele nicht mehr den gleichen Stellenwert wie früher; und für sehr viele ist das Umziehen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg nicht immer ein Wollen, son- dern sehr oft ein Müssen. Das Wissen um die kantonale Schulhoheit ist beispielsweise dem Walliser ein schlechter Trost und sicher keine Hilfe, wenn er mit seiner Familie und seinen schulpflichtigen Kindern nach Zürich ziehen muss und die Kinder dabei ein ganzes Schuljahr verlieren. Ich glaube, dass ein guter Föderalismus sich gerade dadurch auszeichnet, dass die einzelnen Kantone Zuständigkeiten aufgeben können zugunsten der Gemeinschaft, wenn dies zum Wohle des Volkes notwendig wird. Der einheitliche Schulbeginn ist zweifellos notwendig geworden und erlaubt keinen Aufschub mehr. Ich glaube, kein einziger Kanton verliert dabei etwas, was nicht verloren werden darf und kann. Es wird sicher auch noch hinsichtlich Harmonisierung der Schulzeit und der Lehrpläne mehr geschehen müssen. Dies steht heute nicht zur Diskussion, verdient aber trotzdem eine Erwähnung. Ich habe übrigens bis heute keine einzige Familie getroffen, die mit schulpflichtigen Kindern den Wohnkanton wechselte, ohne wegen dem unterschiedli- chen Schulbeginn Schwierigkeiten gehabt zu haben. Sagen wir heute ja zum einheitlichen Spätsommerschulbe- ginn, wie uns dies der Bundesrat und unsere Kommissions- mehrheit vorschlagen, dies unserer Schuljugend zuliebel Wenn ich schon einmal als Sozialdemokrat der Zielrichtung einer freisinnigen Volksinitiative zustimmen kann, so möchte ich dies nicht tun, ohne den Initianten zu danken, dass sie dieses an sich ja nicht weltbewegende Thema und Problem endlich einer raschen und hoffentlich glücklichen Lösung zuführen wollen. Zu den Herren Stucki und Gerber: Ich glaube, die Kantone Bern und Zürich haben in ihren Abstimmungen wohl die Präferenz für den Frühjahrsschulbeginn ausgedrückt. Aber ich bin überzeugt, dass auch die Bürger der Kantone Zürich und Bern für einen einheitlichen Schulbeginn sind. Und ich glaube, wenn es zur eidgenössischen Volksabstimmung kommt, dann werden auch die Berner und die Zürcher über ihre Grenzen hinaus in die anderen Kantone und über die Landesgrenze hinaus auf die Verhältnisse in Europa schauen und sicher ja sagen zu einer vernünftigen Lösung. Ich bin mit Herrn Aubert einverstanden, dass ein Schulkind beim Kantonswechsel sehr vielen Schwierigkeiten begeg- net. Aber eliminieren wir jetzt doch einmal eine dieser Schwierigkeiten, die leicht zu beseitigen ist. Die Argumente von Herrn Aubert stufe ich eher als akademisch ein, und es gibt sehr viele realpolitische Argumente, die hier im Überge- wicht vorhanden sind und denen wir eigentlich den Vorrang geben sollten. Föderalismus ja, aber bitte immer dann, wenn er wirklich am Platze ist! Cavelty: Bei der hier zu behandelnden Frage kommt man tatsächlich nicht um das Problem des Föderalismus herum. Soll man ein Stück Souveränität der Kantone einer Ver- einheitlichungstendenz des Bundes einfach opfern? Wenn man die Frage so stellt, so kommt man zu einem überzeug- ten Nein. Aber es geht hier ja nicht darum, dass der Bund sich eine Kompetenz zuziehen möchte. Herr Affolter hat bereits darauf hingewiesen. Es geht um eine Bewegung von unten nach oben. Die Tendenz, den Schulbeginn in den Kantonen zu vereinheitlichen, geschieht nicht aus einer Laune oder aus einer politischen Tendenz heraus, sondern sie entspricht einem wirklich tiefen Bedürfnis vieler Bürger. Der Herr Kommissionspräsident hat das sehr eindrücklich ausgeführt. Selbst Herr Aubert anerkennt in seinem Exposé des Institu- tions politiques de la Suisse, dass der Föderalismus im Schulwesen mit der Niederlassungsfreiheit der Bürger kolli- dieren kann. Ich erlaube mir, ihn wörtlich zu zitieren. Das ist das Schicksal, wenn man gescheite Bücher schreibt! So schreibt er auf Seite 224 wörtlich: «Le fédéralisme peut gêner la liberté d'établissement. En revanche, cette diversité des droits se concilie imparfaitement avec un autre principe de la Constitution fédérale, qui est la liberté d'établissement, garantie à tous Les Suisses sur tout le territoire national (Art. 45). La perspective de voir son enfant redoubler une année scolaire, à cause de la différence des programmes, peut détourner une personne de porter son domicile dans un autre canton.» Soweit das Zitat. Es gilt also, zwischen verschiedenen Rechtsgütern, die alle in der Verfassung garantiert sind, zu wählen. Und da entscheide ich mich aus folgenden zwei Gründen für die Bundeskompetenz:
Der Föderalismus ist nicht Selbstzweck bei uns, sondern Mittel zum Zweck. Zweck ist gemäss Artikel 2 der Bundes- verfassung die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen. Und zu dieser gemeinsamen Wohlfahrt gehört bei der gegebenen Mobilität der Bevölkerung die Anglei- chung des Schuljahresbeginns. Doch dies allein würde noch nicht genügen. Dazu kommt noch ein zweites.
Es hat sich im Verlaufe des letzten Jahrzehntes erwiesen, dass die Kantone nicht in der Lage sind, von sich aus zum Ziel zu kommen. Das Konkordat als klassisches Mittel zur Erhaltung des Föderalismus hat eindeutig versagt. Das Sub- sidiaritätsprinzip verlangt nun das Eingreifen der nächsthö- heren Gemeinschaft, also des Bundesstaates. Dabei hat es beim kleinstmöglichen Eingriff zu bleiben. Mit dem Text des Gegenvorschlages tun wir dies, indem wir sorgsam vermei- den, über die Primarschulzeit hinaus zu legiferieren. Da man sich notwendigerweise für einen bestimmten Schul- jahresbeginn entscheiden musste, hat man auf die Ver- nehmlassungen abgestellt, und das scheint mir richtig so. Es sind auch viele deutschschweizerische Kantone, die für den Herbst plädiert haben. Mit der Wahl des Herbstes haben wir natürlich die Opposition der Zürcher und Berner einge- handelt. Diese Opposition ist, soweit sie sich gegen den Herbst richtet, begreiflich und legitim. Nicht ganz verständ- lich ist sie jedoch insofern, als sie sich gegen die ganze Vorlage, gegen die Vereinheitlichungsbestrebungen richtet. Eigentlich sollten auch die Zürcher und Berner nicht gegen eine Vereinheitlichung sein. Nur müssten sie als Beginn eben den Frühling und nicht den Herbst vorschlagen. Der
September 1984 469 Schuljahresbeginn. Volksinitiative Hinweis von Herrn Stucki, Herrn Aubert und Herrn Gerber, dass es noch andere Koordinationsschwierigkeiten gebe, hilft nicht weiter, ebensowenig wie Herrn Stuckis Aussage, die Koordination begünstige kräftige und begabte Schüler und benachteilige schwächere. Was bleibt als Alternative, wenn man nicht koordiniert? Dann werden alle benachtei- ligt. Es geschieht eine Vereinheitlichung im Negativen. Das kann man doch gewiss nicht wollen! Ebenfalls nicht ganz begreiflich ist mir die Opposition eini- ger welscher Kollegen. Selbst wenn sie schon den gemein- samen Herbstschulbeginn haben, sollten sie sich im höhe- ren Interesse auch für eine vernünftige Regelung in der deutschen, rätoromanischen und italienischsprachigen Schweiz Interesse bekunden. Ein föderalistischer Staat braucht auch eine wohlwollende Solidarität der einzelnen Glieder, ganz abgesehen davon, dass man danach trachten sollte, zur Sprachschwierigkeit, die schon besteht, nicht noch die Barrieren eines unterschiedlichen Schulbeginns zwischen Deutsch und Welsch zu festigen. Ich stimme aus allen diesen Gründen mit Überzeugung für die Lösung der Kommissionsmehrheit. Schmid: Ich komme aus einem Kanton, der in der Vernehm- lassung der Bundeslösung zugestimmt hat. Ich bin Mitglied der Erziehungsdirektorenkonferenz, die ebenfalls für die Bundeslösung eingetreten ist, und ich gehöre einer Partei an, die sich auch dafür ausgesprochen hat. Trotzdem bin ich für den Antrag unseres Kollegen Stucki. Man kann das Problem des Schuljahresbeginns unter zwei Aspekten betrachten. Der eine Aspekt ist der schulpoliti- sche, der andere Aspekt ist der staatspolitische, der föderali- stische. Schulpolitisch bin ich durchaus der Auffassung - wie ver- mutlich alle in diesem Saal -, dass die mangelnde Koordina- tion im Schuljahresbeginn zu Problemen führt, namentlich in zwei Bereichen: Erstens ergeben sich Schwierigkeiten, wenn aus Kantonen, die den Frühjahresbeginn kennen, übergewechselt werden muss in weiterführende Schulen, die den Herbstbeginn kennen. Aber auch der Umzug zwi- schen Kantonen mit verschiedenen Schuljahresbeginnen wirft bei der wachsenden Mobilität der schweizerischen Familie Probleme auf. Diese wachsende Mobilität der Schweizer Familie scheint nun eine Koordination des Schul- jahresbeginns zwingend zu gebieten. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass hier nur eines von vielen Koordinationsproblemen angeschnitten ist. Der Wechsel in andere Kantone schafft schulisch noch andere, meines Erachtens ebenso wesentliche Probleme. Die Lehrpläne stimmen nicht überein, selbst wenn man miteinander im Frühling oder miteinander im Herbst beginnt, auch sind Lehrmittel nicht überall die gleichen. Da liegen für die Schü- ler Hindernisse, echte Hindernisse, von denen man hier überhaupt nicht spricht. Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass man in diesen Fragen jemals zu einer einheitlichen Lösung kommen wird. Wir brauchen sie auch nicht. Wir befinden uns heute in der eigenartigen Situation, dass hinsichtlich des Schuljahresbeginns die eine Hälfte der Kan- tone so, und die andere Hälfte der Kantone anders entschie- den hat. Ob man nun für den Frühling oder für den Herbst ist, ist bei dieser Ausgangslage beinahe eine Sache des Beliebens. Jene, die sich nun mit einer Bundeslösung kon- frontiert sehen, welche derjenigen Lösung, die sie getroffen haben, gerade nicht entspricht, sind natürlich düpiert. Es dürfte sich hier namentlich um die Kantone Bern und Zürich handeln. Dieses schulpolitische Problem ist die eine Seite. Meinetwegen würde ich dazu noch sagen: Machen wir eine saubere Lösung, der Bund soll bestimmen. Aber dem steht nun doch entgegen, dass wir föderalistische Überlegungen nicht aus der Welt diskutieren können. Die Schulhoheit ist eine der traditionellen Hoheiten der Kan- tone, beinahe noch die einzige. Die Primarschule bildet eigentlich noch das Kernstück der kantonalen Hoheit. Heute morgen haben wir die Aufgabenteilung zu Ende bera- ten. Wenn die Aufgabenteilung nicht bloss eine Ausgaben- teilung, sondern das, was Kollege Binder immer hochgehal- ten hat, nämlich eine Entflechtung sein soll, eine tatsächli- che programmatische Zuteilung von Aufgaben an Bund und Kantone, dann können wir doch nicht am gleichen Vormit- tag die Retourkutsche fahren und dort, wo die Kantone bislang immer souverän waren, ihnen diese Souveränität - wenn auch nur in einem Teilbereich - wegnehmen. Das passt nicht in die Landschaft. Wir können nicht immer über den Föderalismus reden-und zwar im positiven Sinne-um dann, wenn seine Respektierung einmal schmerzt, den Bund für eine zentralistische Lösung anzurufen. Das wären Lippenbekenntnisse! Ich muss Ihnen sagen: Ich habe hier noch einen verstärkten Eindruck des Unguten, weil es doch hier darum geht, eine Strafaktion gegen zwei Kantone durchzuführen. Es geht hier darum, zwei Kantone zu knechten. Es geht hier darum, zwei Kantone, die nicht gefügig sind, gefügig zu machen. Das ist eine Übung, die nicht gut ausgehen kann. Es gibt Bereiche, bei denen meines Erachtens nicht einfach die Mehrheit zählt; dort, wo es um föderalistische Belange geht, kann auch ein Vetosystem gelten. Wir kommen auf dem Konkor- datsweg nicht zum Ziel, Herr Affolter, das ist richtig. Aber es gibt Bereiche, wo wir zu Recht nicht zum Ziele kommen, wenn auch nur einer der Kantone sagt: da mache ich nicht mit! Das sind die Überlegungen, die mich dazu führen, trotz allen schulpolitisch an sich zur Bejahung führenden Ele- menten zu sagen: Nein! Der Föderalismus ist nicht nur ein Sonntagsgedanke, sondern ihm ist auch am Werktag nach- zuleben, selbst wenn er dann eine Erschwernis bringt. Aus allen diesen Gründen bin ich der Auffassung, es sei richtig, dem Antrag von Kollege Stucki zuzustimmen. Jagmetti: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich nicht einmal und nicht einfach halbherzig ausgesprochen, son- dern dreimal ihren Willen bekundet. Mit einem sehr knappen Mehrvon 133Stimmen bei über300 000abgegebenen Stim- men haben sie sich 1971 für den Beitritt zum Konkordat ausgesprochen. Im Jahre darauf ist dann mit deutlichem Mehr, nämlich mit 192304 gegen 108086 Stimmen am Frühjahresschulbeginn festgehalten worden. In einer erneu- ten Abstimmung, im Jahre 1982, ist dieses Ergebnis bestä- tigt worden mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis. Da gibt es nichts zu interpretieren, und daran gibt es nichts zu rütteln: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich ganz eindeutig für die Beibehaltung des Frühjahresschulbeginns ausgesprochen. Und nun sollen die ablehnenden Kantone, hauptsächlich Zürich und Bern, vom Bund zu dem gezwun- gen werden, was die Stimmberechtigten nicht wünschen. Ich sehe darin - Herr Schmid - keine Strafaktion; so empfin- den wir es nicht, aber Sie werden verstehen, dass ich als Standesvertreter zu diesem bundesrechtlichen Zwang keine Hand bieten kann. Dabei verkenne ich die Schwierigkeiten nicht, denen Fami- lien begegnen, die von einem Kanton mit einem Schulsy- stem in einen Kanton mit einem anderen Schulsystem umziehen. Dass die dabei auftretenden Probleme aber nicht nur - ja nicht in erster Linie - beim Schuljahresbeginn liegen, ist von Herrn Stucki dargelegt und in der Diskussion nicht widerlegt worden. Der Aufbau der Schulen mit unter- schiedlicher Dauer der Grundstufe, die ungleichen Pro- gramme, der unterschiedliche Beginn des Fremdsprachen- unterrichts, die nun offenbar wenigstens teilweise überwun- denen Divergenzen im Mathematikunterricht bilden minde- stens ebenso grosse Schwellen, wie der Zeitpunkt des Schuljahresanfangs. Daraus leite ich aber nicht die Folge ab, dass die Vereinheit- lichung weitergehen sollte, als Initianten, Bundesrat und Kommissionsmehrheit das beantragen. Das Schulwesen gehört zu den Bereichen, in denen die Kantone echte Gestaltungsmöglichkeiten haben. Die Gebiete, in denen sol- che wirklichen Möglichkeiten bestehen, sind dadurch immer mehr beschränkt worden, dass der Bund den Rah- men gesetzt und die Kantone auf die Einzelausgestaltung beschränkt oder sogar nur noch mit dem Vollzug beauftragt hat. Nur noch wenige Bereiche verbleiben, in denen der Bund keine umfassenden Gesetze und auch keine Grund-
Début de l'année scolaire. Initiative populaire470 19 septembre 1984 Satzbestimmungen aufgestellt hat. Hier zeichnet sich nun die Tendenz ab, auch diese Gebiete sozusagen «vom Bund in den Griff zu bekommen». Wir erleben das mit der Steuer- harmonisierung, die ihre guten Gründe hat, deren Grenzen wir aber auch erkennen müssen. Wir erleben es jetzt mit dem Schulsystem, und wenn Herr Affolter hier die Kanonen des Föderalismus nicht auffahren lassen will, dann bitte ich ihn, sie doch nicht im Zeughaus zu belassen, bis dann die Zivilprozessordnung das einzige ist, was die Kantone noch wirklich frei gestalten können. Ich bin für Abwägen, Herr Cavelty. Aber hier gelange ich - gestützt auf die Abwägung - zur Bejahung des Föderalis- mus und seiner Vorzüge. Das ist - Herr Piller- kein akade- misches Exerzitium in der Studierstube, sondern das ist etwas, was die Stimmberechtigten mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht haben. Wir müssen erkennen, dass der Föderalismus Unterschiede notwendigerweise einschliesst. Wenn wir in der Schweiz keine Unterschiede wollen, dann können wir auch den Föderalismus nicht aufrechterhalten. Das Bekenntnis zum Föderalismus schliesst das Akzeptieren von Unterschieden ein, und das gilt insbesondere auch für die Schulhoheit. Nun bin ich keineswegs gegen Erleichterungen für Familien, die von einem Kanton in einen anderen ziehen. Ich bin im Gegenteil der Meinung, dass wir solche Erleichterungen suchen müssen. Aber die Lösung muss die Schulhoheit der Kantone nicht schrittweise aufheben. Daher widersetze ich mich diesem Vorschlag und würde auch einer die Schulpro- gramme angleichenden Rahmengesetzgebung erst recht Widerstand leisten. In einem so wichtigen Gebiet wie das Schulwesen muss die kantonale Hoheit aufrecht erhalten bleiben. Wenn wir nun beides miteinander verbinden wollen, die Erleichterungen für die umziehenden Familien und die kantonale Schulho- heit, bleibt nur der Weg des Konkordates. Ich habe mich in meinem Kanton für das Konkordat eingesetzt und damit meiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass der Kanton Zürich sich aktiv an der interkantonalen Zusammenarbeit beteiligen solle. Dieser Weg hat einstweilen nicht zum Ziel geführt. Die Schwierigkeiten aber nun durch bundesrechtli- chen Zwang zu überbrücken, ginge am klar geäusserten Willen der Zürcher und auch der Berner Stimmberechtigten vorbei und würde die Schulhoheit der Kantone einschrän- ken. Dazu kann ich nicht Hand bieten. Allen Schwierigkeiten zum Trotz empfehle ich, am Konkordatsweg festzuhalten, der den Kantonen die Entscheidung in diesem wichtigen Bereich ermöglicht und den Stimmberechtigten jedes Kan- tons die Mitentscheidung sichert. Hänsenberger: Eine besondere, ich glaube auch schweize- risch wichtige Eigenschaft des Kantons, den ich hier zu vertreten die Ehre habe, bringt uns Berner Ständeräte zu verschiedenen Stellungnahmen in dieser Frage. Diese besondere Qualität ist die Zweisprachigkeit des Kantons Bern, eine Zweisprachigkeit, auf die wir stolz sind und die wir beibehalten wollen. Wir sind in unserer grossen Mehr- heit davon überzeugt, dass es für den Sprachfrieden in der Schweiz von grosser Bedeutung ist, dass die Sprachgren- zen und die Kantonsgrenzen nicht übereinstimmen. Der Zwang, bereits auf kantonaler Ebene auf zwei Sprachen und damit auch auf zwei Kulturen Rücksicht zu nehmen, ist für unser Land bestimmt gut. Aber in diesem Geschäft bringt diese Zweisprachigkeit Konsequenzen. Der Kanton Bern hat seinem französischsprechenden Teil, mit der zweisprachi- gen Stadt Biel - Herr Gerber hat das ausgeführt-, gestattet, sich der Ecole romande anzuschliessen. Wir haben nun im selben Kanton zwei verschiedene Systeme des Schulbe- ginns. An der Nahtstelle, in Biel, ergeben sich daraus grosse Schwierigkeiten. Für die Bevölkerung von Biel ist diese Frage - die Herren Stucki und Aubert haben sie als neben- sächlich bezeichnet - vital, ausgesprochen wichtig. Es wird in Biel immer schwieriger, das Zusammenleben von Deutsch und Welsch im gleichen Schulhaus weiterzuführen, gemein- same Anlässe zu veranstalten. Besonders die Schwierigkeit des Überganges von der obligatorischen Schulstufe in die Berufslehre ist gross. Ich bin überzeugt, dass die Koordinierung des Schulbeginns in der Schweiz kommen muss. Ich bin auch Realist und es scheint mir, dass nur auf einen Termin nach den grossen Sommerferien vereinheitlicht werden kann. Auch die Kon- kordatslösung hätte dahin geführt. Ich würde eine Vereinheitlichung, wie sie auch im National- rat angetönt wurde, auf die beiden Sprachgebiete - hier welsches Sprachgebiet mit Herbstbeginn, dort deutsches Sprachgebiet mit Frühlingsbeginn - als falsch betrachten. Gerade die Durchlässigkeit der Grenze am Ende der obliga- torischen Schulpflicht ist sehr wichtig. Ich glaube, es ist schweizerisch ausserordentlich wichtig, dass man dort keine neuen Schranken aufführt. Auch wenn der Beginn der Schulzeit nicht die wichtigste Sache ist, werden doch viele andere Koordinierungen, die erwünscht wären (Schultypen, Eintrittsalter, Übertrittsalter) erleichtert. Beim Abwägen der Umstände komme ich dazu, diesen Schritt zu tun und der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Die kantonale Eigenständigkeit wird meines Erachtens darunter nicht leiden, auch der Föderalismus nicht; im Kanton Bern wird er sogar gewinnen. Wir brau- chen nicht über die Kantonsgrenzen zu schauen, um die Schwierigkeiten zu sehen. Die Ausbildung in der Schweiz wird ebenfalls gewinnen. Ich bitte Sie, zuzustimmen. M. Brahier: Avec la minorité de la commission, je suis favorable à ce qu'aucune disposition constitutionnelle ne soit approuvée aujourd'hui. Pourtant, je suis originaire d'un canton où l'école commence en automne, le 15 août. Or, indéniablement l'expérience est heureuse du point de vue pédagogique, car elle nous permet de reprendre l'école après les vacances d'été sans connaître cette longue cou- pure qui survenait lorsque l'école débutait au printemps. En accord avec le gouvernement de mon canton, je m'op- pose à l'inscription d'un article constitutionnel, car je consi- dère que les cantons doivent conserver une des rares com- pétences qu'ils ont encore et, par là-même, maintenir leur souveraineté en matière scolaire. Je crois que ce serait une erreur de provoquer une brèche dans l'édifice du fédéra- lisme qui demeure - et vous me l'accorderez - la clé de voûte du modèle suisse. Certes, en Suisse romande, nous avons réglé nos pro- blèmes, et tout à l'heure M. Cavelty a remarqué que: «ce n'est pas parce que vous avez réglé vos problèmes que vous ne devez pas être solidaires.» Solidaires, nous le sommes dans la mesure où nous pouvons l'être! Mais il est bien évident que la solidarité en question risque de déboucher- permettez-moi l'expression - sur un «coup de force» pour régler précisément les problèmes des cantons de Suisse alémanique. Or, ici je ne prendrai pas parti. Si en Suisse romande nous avons pu régler la question du début de la rentrée scolaire, il m'apparaît que les partenaires de Suisse alémanique doivent pouvoir en faire autantl En l'occurrence je pense que l'intérêt de l'enfant prime avant tout. Dès lors, les partenaires des cantons suisses alémaniques pourraient fort bien, me semble-t-il, en tenir plus largement compte afin d'éviter de creuser ce fossé entre certains cantons. Je reconnais que ce n'est pas très aisé, mais il ne faut pas nous demander de résoudre ce problème! Je crois que ce serait une erreur d'inscrire une disposition constitutionnelle pour en arriver là. Vous me direz peut-être que j'abuse et que je défends un fédéralisme qui manque de réalisme. Eh bien! si ce fédéralisme-là man- que de réalisme, c'est à désespérer du fédéralismel Or, j'en suis un partisan convaincu et, partout où je pourrai, je le soutiendrai de cette manière-là. En Suisse romande, il est vrai, non seulement l'époque de la rentrée scolaire a été fixée une fois pour toutes, mais la coordination scolaire a été également remaniée. Oh! je ne prétends pas que tout marche à la perfection, mais on constate qu'un effort a été réalisé. Si je suis favorable à la priorité qui consiste à défendre l'intérêt de l'enfant, je pense
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.061 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1984 - 08:00 Date Data Seite 462-471 Page Pagina Ref. No 20 012 874 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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